Brandschatzung
,
Bezeichnung für Gelderpressungen, welche sich Anführer von
Truppen in
Städten, Dörfern etc. des
Gegenparts unter
Drohung des
Brennens willkürlich und vielfach zum eignen Vorteil, namentlich in den
Kriegen
des spätern
Mittelalters, erlaubten. Eine kaiserliche Heerordnung
von 1570 verbot zwar, von diesem Gewaltmittel eigenmächtig
Gebrauch zu machen; doch ward es noch im Dreißigjährigen
Krieg aufs ärgste angewendet, und erst nach dem Siebenjährigen
Krieg und besonders nach der französischen
Revolution kam es nach und nach dahin, daß die eigentliche
Brandschatzung
aufhörte, und daß derartige
Geld- und Naturalienerhebungen nur auf ordnungsmäßigem Weg vorgenommen werden durften.
So verwandelte sich die Brandschatzung
einerseits in die
Kontribution (s. d.), anderseits in die
Requisition (s. d.).