Bestimmen
,
Bestimmung, im logischen Sprachgebrauch jede Setzung einer begrifflichen Identität (s. d.); eine Bestimmung kann daher jedes Merkmal (s. d.) heißen, sofern dadurch ein Identisches am Gegenstande gesetzt ist. Vollständig bestimmt ist ein Objekt, wenn alle Bestimmungen daran getroffen sind, deren es fähig ist, unbestimmt, solange es entweder noch gar nicht oder nicht erschöpfend bestimmt ist. Nähere Bestimmung (Determination) heißt eine solche, welche einen Schritt näher zur vollen Bestimmtheit des Objekts bedeutet, d. h. die dem Umfang nach engere, dem Inhalt nach reichere, konkretere Bestimmung; Begriffsbestimmung (Definition) die vollständige Angabe dessen, was in einem Begriff gedacht werden soll.
Bestimmend
heißt auch das Ausschlaggebende, das, wonach ein anderes sich richten muß, z. B.
Bestimmungsgründe des Willens sind die
Gründe, welche uns bestimmen
, so und nicht anders zu wollen. Im gewöhnlichen Sprachgebrauch
hat Bestimmung mehr die Bedeutung dessen, wozu ein Ding bestimmt, oder worauf es abgezweckt ist, also
des Zwecks. Indem man die
Absicht, zu der ein Ding da ist, auf die Natur oder das
Schicksal zurückführt, spricht man von
Naturbestimmung, Schicksalsbestimmung.