Bestellgebühr
für Postsendungen. Für die
Aushändigung im Wege der
Bestellung der bei den Anstalten der
Deutschen
Reichspost eingegangenen
Briefe, Postkarten, Drucksachen,
Warenproben, Einschreibbriefe,
Begleitadressen zu
Paketen und
Ablieferungsscheine
zu Wertsendungen ist im Frankofall keine Bestellgebühr
zu zahlen. Dagegen erhebt die Post: A. Im Ortsbestellbezirk:
für gewöhnliche
Pakete bei Postämtern 1.
Klasse bis 5 kg 10
Pf., schwerere Sendungen 15
Pf., in einzelnen
großen
Städten 15
Pf.
bez. 20
Pf., bei den übrigen Postanstalten 5
Pf.
bez. 10
Pf. Gehört mehr als ein
Paket zu einer
Begleitadresse,
so wird für das schwerste
Paket die ordnungsmäßige Bestellgebühr
, für jedes weitere
Paket aber nur eine Gebühr
von 5
Pf. erhoben.
Ferner wird entrichtet: für Briefe mit Wertangabe bis 1500 M. 5 Pf., über 1500-3000 M. 10 Pf., über 3000 M. 20 Pf.;
für
Pakete
mit Wertangabe - falls die Bestellgebühr
für gewöhnliche
Pakete nicht höher ist -: die
Sätze für Wertbriefe;
für Einschreibpakete
die Bestellgebühr
wie bei Wertpaketen bis 1500 M., für Postanweisungen nebst dem zugehörigen
Geldbetrag 5
Pf. Bestellgebühr.
Im Landbestellbezirk: für
Briefe mit Wertangabe, für
Pakete (auch Einschreibpakete und Wertpakete) bis
2½ kg und Postanweisungen 10
Pf., bei schwerern
Paketen 20
Pf. Die Bestellgebühr
kann vom
Absender im voraus entrichtet werden;
der betreffende Vermerk hat dann zu lauten: «einschließlich Bestellgeld frei».
Die Bestellgebühr
für
Zeitungen beträgt jährlich: bei einmal wöchentlicher
Bestellung 60
Pf., zweimal bis dreimal wöchentlich 1 M.,
bei täglich einmaliger
Bestellung 1 M. 60
Pf. (mehrmals täglich 1 M. für jede
Bestellung), endlich für amtliche Verordnungsblätter 60
Pf.