Behörde.
Einheit von staatlichen Ämtern mit besonders umschriebener Verwaltungsaufgabe.
Behörde
581 Wörter, 4'760 Zeichen
Behörde.
Einheit von staatlichen Ämtern mit besonders umschriebener Verwaltungsaufgabe.
Anzahl Fundstellen auf 150 begrenzen.
Band - Seite | Artikel | Autor | Titel | Ausgabe |
---|---|---|---|---|
4.1011 | Direktion | Leitung | Oberaufsicht | (auch als Behörde) |
9.997 | Kompetenz | Wirkungskreis einer öffentlichen Stelle | Behörde | (s. Zuständigkeit) |
13.743 | Resolution | Beschluß | Be- oder Entscheid einer Behörde | (auch Resolut, z. B. Polizeiresolut) |
61.221 | Liszt | "Die falsche Aussage vor Gericht oder öffentlicher Behörde" | (Graz 1877) | |
3.755 | Camera | Gemach, Kammer | Lokalität, in welcher man das Privatvermögen eines Fürsten aufbewahrt, und die Behörde, welche es verwaltet | (s. Kammer) |
51.725 | Anzeigepflicht | 14 bezüglich aller Gewerbe beim Beginn des Betriebes vorgeschriebene Anzeige an die zuständige Behörde | Strafe bis 150 M., im Unvermögensfalle Haft bis vier Wochen | (§. 148, Ziffer 1) |
15.224 | Stampiglia | "Stempel" | zum Abdruck des Titels einer Behörde, Anstalt, Firma etc. mittels Druckerschwärze oder Farbe aus Dokumenten, Briefen, Rechnungen u. dgl. benutzt wird. | |
60.612 | Konzession | Genehmigung, Bewilligung | Zugeständnis. Im verwaltungsrechtlichen Sinne versteht man unter K. die Genehmigung der zuständigen Behörde, daß jemand ein bestimmtes Gewerbe, das nicht vollständig frei und jedem zugänglich ist, betreiben dürfe. | (S. Gewerbegesetzgebung.) Wegen Nichtgenehmigung von gewerblichen Anlagen, Verweigerung der K., Untersagung des Gewerbebetriebes, Zurücknahme von K. oder Approbation ist immer Rekurs zulässig; |
8 Quellen wurden gefunden. Anzahl Quellen auf 30 begrenzen.