Bedürfnis
ist das
Gefühl des Mangels, welchem das
Streben nach Befriedigung entspringt. Das menschliche
Glück ist bedingt durch Fernhaltung und Beseitigung von
Schmerzen und durch
Steigerung des Wohlbefindens. Darum trägt der
Mensch Verlangen nach dem, was Unlust erspart, und nach allem, was sein Wohlgefühl erhöht.
Alles, was erforderlich ist, um
diesem Verlangen zu genügen, die Bedürfnisse
zu befriedigen, nennt man den
Bedarf.
Letzterer gibt sonach
einen objektiven
Maßstab
[* 2] ab für Beurteilung der Art und der
Stärke
[* 3] der Bedürfnisse
, von denen viele, zumal die sogen. höhern
oder geistigen Bedürfnisse
, für Dritte nicht erkennbar, noch weniger meßbar sind.
In der Bedarfsordnung würde sich die relative
Stärke und Dringlichkeit der verschiedenen Bedürfnisse
äußern. Dieser Umstand hat Veranlassung dazu gegeben, daß man auch die Gesamtsumme der Bedürfnisse
als
Bedarf bezeichnet,
ja sogar vom Bedürfnis
spricht, wo eine
Verwechselung desselben mit dem Gegenstand, welcher zu seiner Befriedigung dient, durchaus
unzulässig ist (z. B. Erzeugung von Lebensbedürfnissen
, statt von Lebensmitteln, etc.).
Das ganze menschliche
Leben weist eine ununterbrochene
Kette von Bedürfnissen
auf, deren Zahl und Mannigfaltigkeit
von äußern natürlichen Verhältnissen und vom
Stande der
Kultur abhängen.
Zunächst kommt bei der Befriedigung in Betracht die Erfüllung der ersten Existenzbedingungen, die Selbsterhaltung. Die
rein physischen Bedürfnisse
(nach Erwärmung,
Speise, Trank etc.) sind bedingt von der körperlichen
Organisation
und von allen äußern Umständen, welche auf dieselbe einwirken
(Klima,
[* 4] körperliche Anstrengung etc.). Sie sind an und für
sich nur innerhalb sehr enger
Grenzen
[* 5] einer
Steigerung fähig, doch gestattet ihre Befriedigung eine reiche
Wahl mannigfaltiger
und bald mehr, bald weniger kostspieliger
Mittel. So kann der
Durst mit
Wasser,
Bier und feinem
Wein gelöscht,
der
Hunger mit Schwarzbrot und Leckerbissen gestillt, der
Körper mit grobem
Beiderwand wie mit
Samt und
Seide
[* 6] gegen die Unbilden
der
Witterung geschützt werden.
Bei der
Wahl werden unter anderm auch
Geschmack, ferner Schönheitssinn,
Eitelkeit etc. maßgebend sein. So kommen wir denn
zum reichen Gebiet der Bedürfnisse
geistiger
Natur, die je nach
Kultur,
Bildung,
Sitte,
Gewohnheit, Standesangehörigkeit
einer enormen
Steigerung fähig, wenn auch ihre Befriedigung sich jeweilig, um nicht in Überdruß auszuarten, innerhalb gewisser
durch die
Norm der Wirtschaftlichkeit und die Rücksicht auf gedeihliche soziale
Entwickelung gebotener
Schranken halten sollte.
Im allgemeinen tritt mit steigender, echt sittlicher
Kultur eine
Vermehrung und Vermannigfaltigung, gleichzeitig
aber auch eine
Veredelung
¶
mehr
und Verfeinerung der Bedürfnisse
ein. Häufig werden die Bedürfnisse nach mancherlei Gesichtspunkten klassifiziert, wobei
jedoch oft die Begriffe und das zur Befriedigung desselben erforderliche Gut verwechselt werden. Dies ist der Fall bei der Unterscheidung
zwischen notwendigen und entbehrlichen Bedürfnissen.
Ein Bedürfnis kann dringend, oder es kann die Befriedigung
(nicht das Bedürfnis
) aufschiebbar sein. Viele Bedürfnisse, die voraussichtlich in Zukunft eintreten
werden, erheischen gegenwärtig schon Vorkehrungen für die spätere Befriedigung.
Die Maßregeln werden verschiedene sein müssen, je nachdem das Bedürfnis
regelmäßig in gleicher Größe wiederkehrt oder Intensität
und Umfang wandelbar sind, je nachdem es dauernd ununterbrochen wirkt oder nur temporär eintritt. Man
spricht hiernach von ordentlichen und außerordentlichen, je nach der Regelmäßigkeit der Wiederkehr; von ständigen und
unständigen, je nachdem die Befriedigungsmittel von gleichbleibendem oder wandelbarem Betrag; ferner von stetigen, unterbrochenen,
dauernden, temporären etc. Schutzbedürfnisse
(sogen. negative)
wollen einen vorhandenen Zustand gegenüber drohenden Widerwärtigkeiten erhalten, Nutzbedürfnisse
(positive) das Wohlbefinden
erhöht haben.
Viele Bedürfnisse
sind ganz allgemeiner Natur, allen Menschen eigen, andre beschränken sich auf besondere Nationen, Klassen,
Stände, Individuen (allgemeine gegenüber besondern). Manche Bedürfnisse
werden zweckmäßig durch gemeinsame Wirksamkeit
derjenigen, welche sie empfinden, auf dem Weg der Gemeinwirtschaft (Staat, Gemeinde, Korporationen, Vereine etc.) befriedigt;
man spricht alsdann von Kollektivbedürfnissen
gegenüber individuellen.