Batardeau
(frz., spr. -doh),
Bär, gemauerter
Staudamm
[* 2] quer durch einen Festungsgraben, um das aus einem fließenden
Gewässer durch denselben geleitete Wasser anzustauen, wozu ein Einlaß- und ein Auslaßbatardeau
notwendig sind. Beide Batardeau
erhalten dicht über der Grabensohle einen kleinen durch eine Schütze verschließbaren
Kanal,
[* 3] den sog. Grundzapfen. Der Auslaßbatardeau
erhält außerdem eine
Röhre
(Regulator)
[* 4] oder einen
Ausschnitt
(Überfall),
die mit ihrer
Sohle in der Höhe des beabsichtigten Wasserstandes liegen und den Abfluß des überschießenden Wassers bewirken
sollen. Ist der Grundzapfen des obern Batardeau
geöffnet, der des untern geschlossen, so steigt
das Wasser bis zu der durch den
Regulator bestimmten Höhe; wird der
Zapfen
[* 5] des obern Batardeau
geschlossen und der des untern geöffnet,
so kann man das Wasser aus dem
Graben ganz oder teilweise ablassen.
Über die Anwendung dieser Einrichtung
s.
Graben.