Bailiff
(engl., spr. behlif), s. Bailli.
Bailiff
198 Wörter, 1'510 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Bailiff
(engl., spr. behlif), s. Bailli.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Bailiff
(engl., spr. behliff, von dem spätlat.
Bajulivus, Ballivus, Träger,
[* 2] Geschäftsträger; franz. Bailli, s. d.), ursprünglich allgemeine Bezeichnung für einen Beamten,
besonders für den Hauptbeamten des Hundred (s. d.), wird
noch bei einigen Städten, die ihre alte Verfassung haben, als Titel statt Mayor gebraucht (z. B. High Bailiff von Westminster)
und auch für Burgvogt angewandt (z. B. Bailiff
of Dover
[* 3] Castle). Auch bezeichnet man einen Gutsverwalter als Bailiff.
Die gebräuchlichste
Bedeutung des Wortes ist die eines mit der Zwangsvollstreckung gerichtlicher Urteile betrauten Beamten.
Der verantwortliche Vollstreckungsbeamte ist der Sheriff oder, der von ihm ernannte Under-Sheriff, von dem die (auch Sheriff's
Officer genannt) als Unterbeamte angestellt werden. Da der Under-Sheriff bei gesetzwidrigen Pfändungen schadenersatzpflichtig
ist, läßt er sich häufig von seinen Bailiff
eine Urkunde ausstellen, durch welche dieselben sich zu seiner
Schadloshaltung verpflichten. Hieraus entstand der Ausdruck Bound Bailiff
(verpflichteter Bailiff), den der Volkswitz in Bum-Bailiff
umgewandelt hat. In den County Courts (s. d.) ist der High-Bailiff der offizielle Vollstreckungsbeamte und stellt seinerseits
Unterbeamte (Sub-Bailiffs
) an; doch steht dieses Amt der High-Bailiffs in den County Courts auf dem Aussterbeetat; ihre Obliegenheiten
fallen schon jetzt vielfach den Registrars (Gerichtsschreibern) zu, welche sie in der Folge ausschließlich
wahrnehmen werden.
(franz., spr. bajih; engl. Bailiff, lat. Bajulus oder Ballivus, ital. Baïlo, griech. Bajŭlos), im allgemeinen s. v. w. Vorsteher. Am griechischen Kaiserhof zu Konstantinopel [* 5] hieß der Oberaufseher der kaiserlichen Kinder Bajulos. Denselben Titel scheint daselbst auch der Vorsteher der fremden Kaufleute geführt zu haben, den die Venezianer zu ernennen hatten, und von dem der Titel Baïlo (s. d.) auf den venezianischen Gesandten daselbst übergegangen sein mag.
Die acht Großwürdenträger des Johanniterordens (s. d.), welche den Geheimen Rat bildeten, hießen Ballivi conventuales. In Frankreich waren die königlichen Baillis früher zugleich Anführer des Heerbanns, Domänenverwalter und Richter in dem ihnen zugewiesenen Bezirk; später enthob man den königlichen Bailli der beiden letztern Funktionen, weshalb er nun Bailli d'épée hieß. Später waren die Baillis nur noch Unterrichter, häufig ungebildete Menschen und daher auf der Bühne stehende Figuren beamtlicher Anmaßung und Bestechlichkeit. In England bezeichnete man seit Wilhelm I. mit dem Namen Bailiff die Vorsteher der Grafschaften (ballivae). Die jetzigen englischen Bailiffs sind eine Art Gerichtsdiener, und nur in einigen Städten führt der oberste Beamte noch den Titel Bailiff, wie auch Rentmeister großer Landgüter so genannt werden.
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52.303 | Bailli | von Kap-Herr, Bajulus, Podestè, Consules, Quiddes | "Deutscher Zeitschrift für Geschichtswissenschaft" | Bd. 5 (Freib. i. Br. 1891) |
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