Bücherpriv
ilegium,
in frühern Zeiten das von der Obrigkeit jemand ausschließlich erteilte Recht zum Verlag eines Buches.
Die ältesten Bücherpriv
ilegien kommen 1469 in der
Republik
Venedig
[* 2] vor;
in Deutschland [* 3] erteilte zuerst Bischof Heinrich von Bamberg [* 4] ein solches.
Später erteilten einzelne deutsche Fürsten sowie der deutsche Bundestag dergleichen Privilegien, die gegenwärtig infolge der verbesserten Gesetzgebung über litterarisches Eigentum entbehrlich geworden sind (s. Urheberrecht).