Ayuntamiénto
(span.), Bezeichnung der Munizipalgewalt in den spanischen
Städten. Aus der hohen Bedeutung, welche
die
Städte
Spaniens zur Zeit des
Kampfes gegen die
Mauren hatten, und der wertvollen Unterstützung, welche sie später dem
Königtum gegen die
Granden gewährten, erklärt sich die durch vielfache
Begünstigungen beförderte freiheitliche
Entwickelung
der frühern spanischen Munizipalverfassung. Bei
Annahme der neuen
Charte von 1837 wurde jedoch bestimmt,
daß die
Organisation der Ayuntamiéntos
Gegenstand eines besondern
Gesetzes sein sollte.
Dies erschien 1840. Das Wahlrecht wurde darin von einem Zensus abhängig gemacht, die Wählbarkeit auf die Höchstbesteuerten beschränkt;
besoldete Staatsbeamte wurden zu Munizipalfunktionen zugelassen;
das Ayuntamiénto
wurde für auflösbar,
dessen Mitglieder für absetzbar erklärt;
die Verwendung der Gemeindegelder wurde von der Zustimmung der Regierung abhängig gemacht.
Dies Ayuntamién
togesetz veranlaßte die Vertreibung der
Königin-Regentin
Christine und wurde zurückgenommen. Aber
schon nach Suspendierung der
Cortes, brachte das
Ministerium
Gonzalez Bravo dasselbe von neuem zur Geltung
mit der einzigen Modifikation, daß die Ernennung der Alkalden oder
Bürgermeister wieder von den
Gemeinden ausgehen sollte.
Das neue
Gesetz
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mehr
beschränkte das Wahlrecht ebenfalls auf die Höchstbesteuerten. Nur in Gemeinden von nicht über 60 Einwohnern sollte das Wahlrecht allen zustehen;
in Gemeinden von 300 Seelen sollten 60 Wähler sein und die Hälfte der Einwohnerzahl über 60;
bei 1000 Seelen 130 Wähler und ein Drittel der Einwohnerzahl über 300;
bei 5000 Seelen 413 Wähler und ein Drittel der Zahl über 1000 u. s. f. Generale, pensionierte Offiziere und alle, welche einen freien wissenschaftlichen Erwerb treiben, sollten ohne Rücksicht auf ihre Steuersumme Wähler sein.
Dieses unter Mitwirkung Christinens und unter französischem Einfluß entworfene Gesetz wurde von den aus Moderados bestehenden Cortes angenommen und trat in Kraft, [* 3] erlitt auch später keine wesentliche Abänderung. Vgl. Spanien, [* 4] Geschichte.