Auszugshieb
(Aushieb), waldbauliche Maßregel der
Bestandspflege (s. d.), der Weghieb des für die
Bestandsausbildung hinderlichen oder entbehrlichen
Holzes aus dem Hauptbestand nach erfolgter
Bestandsreinigung. (Über Hauptbestand
und
Bestandsreinigung s.
Durchforstung.) Gegenstand des Auszugs
hiebs sind unter anderm schadhafte Überhaltstämme, ungeeignete
Mischhölzer, Trocknis.