(Ausstattung), dasjenige, was der Frau zu ihrer und des Hauses erster Einrichtung bei Eingehung der
Ehe mitgegeben wird. Die Aussteuer wird gewöhnlich als Beitrag zu den ehelichen Lasten angesehen und daher im Zweifel nach den Grundsätzen
der Mitgift und nach dem Güterrechtssystem, welches für die betreffende Ehe überhaupt maßgebend ist, beurteilt. Die Aussteuer macht
gewöhnlich einen Teil der künftigen Erbportion aus, wenn sie nicht, wie dies beim Bauern und Adelstand
zuweilen vorzukommen pflegt, als eine Abfindung wegen der Ausschließung von der Erbfolge erscheint; für ihre Größe gibt die
Landessitte den Maßstab.
Bei den adligen Töchtern bestimmt sie sich nicht selten auch nach Familienverträgen und Familienobservanzen, nötigenfalls
nach richterlichem Ermessen. Die Aussteuer kommt auch unter dem Namen Kasten- oder Kistenpfand, Braut- oder Kammerwagen
(apparatus et instructus muliebris) vor. Verschieden von der gewöhnlichen Aussteuer sind die Prinzessin- und Fräuleinsteuer. Unter
Prinzessinsteuer versteht man die Abgabe, welche in vielen deutschen Ländern die Unterthanen bei Vermählung einer Prinzessin
des fürstlichen Hauses entrichten müssen. Die Größe derselben ist gewöhnlich durch Hausobservanzen
oder Verträge bestimmt. Fräuleinsteuer war die Abgabe, welche in manchen Gegenden von den Hintersassen der Rittergüter bei
der Verheiratung einer Tochter des Gutsherrn entrichtet werden mußte.
Kontext
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Aussteuer
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Fräuleinsteuer, s. Aussteuer
Rechtswissenschaft: Allgemeines. Privatrecht (Familienrecht)
Seite 191: Güterrecht.
- Güterrecht der Ehegatten.
- Adquaestus conjugalis
- Arrha.
- Ausstattung.
- Aussteuer.
- Beisitz.
- Brautgeschenke.
- Communio bonorum, s. Gütergemeinschaft.
- Doalium.
- Dos.
- Dotalgrundstück.
- Dotalicium, s. Güterrecht der Ehegatten.
- Dotalsystem.
- Dotation.
- Durante matrimonio.
- Ehepakten, s. Ehevertrag.
- Eingebrachtes, s. Mitgift.
- Einhardsgut.
- Einkindschaft.
- Errungene Güter.
- Fallrecht.
- Gütergemeinschaft, s. Güterrecht der Ehegatten.
- Jus recadentiae, s. Fallrecht.
- Längst Leib, längst Gut.
- Leibgeding.
- Leibzucht.
- Mahlschatz.
- Mitgift.
- Mußtheil.
- Nadelgeld.
- Parapherna.
- Receptitien.
- Sammtgut
- Schlüsselrecht.
- Sondergut.
- Spillgelder, s. Nadelgeld.
- Statutarisch.
- Unio prolium.
- Verfangenschaftsrecht.
- Vidualitium, s. Witthum.
- Voraus, s. Einkindschaft.
- Vorkinder, s. Einkindschaft.
- Widerlage.
- Witthum.
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verfassung)
Seite 196: Privatfürstenrecht.
- Privatfürstenrecht.
- Hausgesetze.
- Apanage.
- Erblande.
- Erbstaaten.
- Erbverbrüderung.
- Fräuleinsteuer, s. Aussteuer.
- Fürstengericht.
- Kronländer.
- Nebenlinie.
- Paragium.
- Prinzessinnensteuer.
- Regierungsnachfolge, s. Thronfolge.
- Regredienterbschaft.
- Tafelgüter.
- Thronfolge.
- Trousseau.
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Quellen, Literatur
Im eLexikon erwähnte Bücher und Zeitschriften sind je Artikel zusammengestellt. Quellen zu
Aussteuer.
Band - Seite | Artikel | Autor | Titel | Ausgabe |
8.880 | Iffland | | "Die Aussteuer" und "Die Reise nach der Stadt". Eine Sammlung seiner "Dramatischen Werke" | erschien Leipzig 1798-1802, 16 Bde., mit Selbstbiographie ("Meine theatralische Laufbahn", neu hrsg. von Holstein, Heilbr. 1885) |
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