(lat.), Zuhörer,
Beisitzer eines
Kollegiums ohne
Votum;
Titel eines angehenden Staatsdieners im
Fach der
Jurisprudenz. In
Preußen
[* 2] führten bis 1869 diejenigen
Juristen diesen
Titel, welche die erste juristische Staatsprüfung bestanden
hatten und in den juristischen Vorbereitungsdienst eingetreten waren.
Kontext
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Seite 198: Juristische Aemter.
- Jureconsultus.
- Jurisconsultus.
- Jurist.
- Juristentag.
- Acceß.
- Actuarius, s. Aktuar.
- Aktuar.
- Amtsanwalt *.
- Amtsausschuß *, s. Amtsvorsteher.
- Assessor.
- Auditor.
Auskultator.
- Beisitzer.
- Büttel.
- Gerichtsassessor.
- Gerichtsbeisitzer.
- Gerichtsherr.
- Gerichtsschreiber *.
- Gerichtsvollzieher.
- Index.
- Kriminalist.
- Kriminalrichter, s. Strafproceß.
- Praktikant.
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- Reichsanwalt, s. Reichsgerichte.
- Richter.
- Staatsanwalt.
- Untersuchungsrichter, s. Richter.
- Advokat.
- Advokatenkammern.
- Anwalt.
- Anwaltskammern *, s. Advokatenkammern.
- Arbiter.
- Causarum patronus.
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- Fürsprecher.
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- Notar, s. Notariat.
- Notariat.
- Obmann.
- Prokurator.
- Rechtsanwalt, s. Advokat.
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