Augustāna
confessio
, s. v. w.
Augsburgische Konfession.
Augustana confessio
5 Wörter, 57 Zeichen
Theologie — Biblische und kirchliche Schriften — Bekenntnisschriften
confessio
, s. v. w.
Augsburgische Konfession.
Konfession (Confessio Augustana), das vornehmste symbolische Buch der Lutheraner, welches auf dem Reichstag zu Augsburg [* 3] 1530 dem Kaiser als Bekenntnis des evangelischen Glaubens überreicht wurde. Veranlaßt wurde die augsburgische Konfession durch das kaiserliche Ausschreiben zum Reichstag, welches unter anderm auch eine befriedigende Ordnung der schwebenden kirchlichen Angelegenheiten nach gütlicher Einigung der gegenüberstehenden Meinungen in Aussicht stellte und eine möglichst bündige Zusammenfassung des evangelischen Glaubens als Grundlage der bevorstehenden Verhandlungen forderte.
Gleich nach Empfang der kaiserlichen Aufforderung (4. März), selbst auf dem Reichstag zu erscheinen, hatte Kurfürst Johann von Sachsen [* 4] seine Wittenberger Theologen Luther, Melanchthon, Jonas, Bugenhagen beauftragt, ihm die wichtigsten Glaubensartikel aufzusetzen; dieselben hatten ihm zu Torgau [* 5] die 15 Torgauer Artikel, im wesentlichen mit den 15 zu Marburg [* 6] 1529 vereinbarten Glaubens- und Unionsartikeln identisch, übergeben; diese mit den von Luther 1530 für den bevorstehenden Reichstag aufgestellten 17 Schwabacher Artikeln erhielt dann behufs weiterer Bearbeitung Melanchthon, der mit Spalatin und Jonas den Kurfürsten zum Reichstag begleitete, während Luther in Koburg [* 7] zurückblieb, um zu Rat und Beistand nahe genug zu sein, da er, unter Acht und Bann stehend, am Orte des Reichstags nicht erscheinen durfte. In der kurzen Frist vom 2. bis 10. Mai schrieb nun Melanchthon das Glaubensbekenntnis unter dem Namen einer »Apologie« zu Augsburg nieder, nachdem die Vorrede an den Kaiser schon zu Koburg in Gemeinschaft mit Luther verfaßt worden war. Am 11. Mai wurde die Schrift an Luther zur Begutachtung gesandt und von ihm mit beifälliger Äußerung 15. Mai zurückgegeben. Als der Kaiser 15. Juni seinen Einzug in Augsburg gehalten, tags darauf den Reichstag eröffnet und den evangelischen Fürsten und Ständen den Befehl erteilt hatte, in der zweiten Sitzung am 24. ihr Glaubensbekenntnis einzureichen, legte 23. Juni der Kurfürst Johann seinen Glaubensgenossen die »Apologie« vor, die von Johann, Kurfürsten von Sachsen, Georg, Markgrafen von Brandenburg, [* 8] Ernst, Herzog von Lüneburg, [* 9] Philipp, Landgrafen von Hessen, [* 10] Johann Friedrich, Herzog zu Sachsen, Franz, Herzog von Lüneburg, Wolfgang, Fürst von Anhalt, [* 11] und den Städten Nürnberg [* 12] und Reutlingen [* 13] unterschrieben wurde. Die vier oberdeutschen Städte Straßburg, [* 14] Kostnitz, Memmingen [* 15] und Lindau [* 16] verweigerten wegen der lutherischen Abendmahlslehre die Unterschrift und versuchten, eine eigne von Capito und Bucer in Augsburg verfaßte, in 23 Artikeln bestehende und das Schriftprinzip an die Spitze stellende Bekenntnisschrift, die Confessio tetrapolitana dem Kaiser zu übergeben, die von diesem zurückgewiesen wurde. In der dazu bestimmten achten Reichstagssitzung im großen Rathaussaal, 24. Juni, kam es trotz des Begehrens der Protestanten nicht zur Verlesung der Augsburgischen Konsession, wohl weil man die größere Öffentlichkeit fürchtete, und es wurde dieselbe auf den 25. Juni der Kapelle des bischöflichen Palastes, der Herberge des Kaisers, anberaumt. Hier traten denn der sächsische Kanzler Georg Bruck und Christian Beier, jener mit dem lateinischen, dieser mit dem deutschen Text in der Hand, [* 17] vor, und es mußte der Kaiser die Verlesung des letztern gestatten. Gleich nach beendigter Verlesung nahm der Kaiser selbst beide Exemplare in Empfang, von denen er das lateinische behielt, das deutsche aber dem Kurfürsten von Mainz [* 18] übergab. Die Konfession zerfällt in zwei Teile. Zuerst wird ¶
in 21 Artikeln, die sich an die Schwabacher anschließen, die evangelische Lehre [* 20] in einer Weise erörtert, welche das Bestreben möglichster Annäherung an den katholischen Lehrbegriff durchweg erkennen läßt; überall wird die Übereinstimmung der Konfession mit der Lehre der Kirchenväter nachzuweisen gesucht. Nicht minder versöhnlich ist der zweite Teil gehalten, der im Anschluß an die Torgauer Artikel in sieben Abschnitten die abzustellenden Mißbräuche bespricht und von beiderlei Gestalt des Abendmahls, vom Ehestand der Priester, von der Messe, von der Beichte, vom Unterschied der Stände, von den Klostergelübden, von der Bischöfe Gewalt handelt. Die an den Kaiser gerichtete Vorrede schloß mit der Berufung auf ein allgemeines Konzil.
Die augsburgische Konfession wurde vom Kaiser alsbald den katholischen Theologen Eck; Faber, Cochläus und Wimpina übergeben mit dem Auftrag, eine
Widerlegung anzufertigen; dieselbe fiel aber so plump und ungeschickt aus, daß der Kaiser das ihm übergebene Exemplar übel
»geraufet und gerollet« haben soll. Ein Umarbeitung
von nicht viel höherm Wert wurde bis 3. Aug. fertig und durch den kaiserlichen Sekretär
[* 21] Augsburgische Schweiß den Protestanten vorgelesen
und zugleich ihnen befohlen, sich danach zu richten, eine Abschrift aber dieser Confutatio confessionis
ihnen verweigert.
Vgl. Lämmer in der »Zeitschrift für historische Theologie« (1858).
Da jedoch während der Verlesung einige protestantische Theologen sich Aufzeichnungen gemacht hatten, so verfaßte Melanchthon danach alsbald eine ausführliche Widerlegung, die unter dem Namen »Apologie der Augsburgischen Konfession« (s. d.) bekannt ist. Die augsburgische Konfession erlangte auch noch eine hohe staatsrechtliche Bedeutung, insofern sie allen kirchlich-politischen Verhandlungen der spätern Zeit zu Grunde gelegt und sowohl der Passauer Vertrag als der Augsburger und Westfälische Friede nur mit denen geschlossen worden ist, welche sich ausdrücklich zur Augsburgischen Konfession bekannt hatten. Insofern selbst Calvin und die deutschen Reformierten die augsburgische Konfession unterschrieben, wurde sie aus einem Bekenntnis des Luthertums zu einem Bekenntnis des Protestantismus überhaupt. Doch gilt dies nur von der veränderten Augsburgischen Konfession.
Melanchthon hörte nämlich nicht auf, die von ihm verfaßte als augsburgische Konfessionals sein geistiges Eigentum anzusehen, und trug deshalb kein Bedenken, nachdem er noch 1530 während des Reichstags eine deutsche und eine lateinische Ausgabe veranstaltet und diesen 1531 eine neue hatte folgen lassen, in den spätern Ausgaben seit 1540 Änderungen namentlich in der Lehre vom Abendmahl vorzunehmen in Gemäßheit seiner eignen veränderten Lehrauffassung. Es wird daher die augsburgische Konfession von 1530 als die »ungeänderte«, invariata (Ausg. von 1561),
unterschieden von der »geänderten«, variata (Ausg. von 1540). Anfänglich blieb der Unterschied zwischen beiden unbeachtet. Mit der Zeit bestritten aber die strengen Lutheraner (Flacianer) die Geltung der Variata; sie besorgten 1561 einen unveränderten Abdruck der Ausgabe von 1531, und der Lichtenberger Konvent von 1576 beschloß ausdrücklich, an der ungeänderten Augsburgischen Konfession als dem Bekenntnis der lutherischen Kirche festzuhalten. Demgemäß wurde diese in das Konkordienbuch aufgenommen, ohne daß aber dadurch die staatsrechtliche Geltung der Variata erschüttert worden wäre.
Ja, an manchen Orten, z. B. in Brandenburg, ist später ausdrücklich wieder die Variata als die gültige Bekenntnisnorm proklamiert worden. Neuere Untersuchungen haben überdies als sehr wahrscheinlich erwiesen, daß wir auch in der sogen. ungeänderten Augsburgischen Konfession keineswegs die Redaktion besitzen, welche auf dem Reichstag übergeben worden ist. Es sind nämlich beide dem Kaiser überreichten Originale verloren gegangen. Das lateinische kam in das kaiserliche Hausarchiv nach Brüssel [* 22] und ist nicht wieder aufzufinden gewesen.
Das deutsche Exemplar ist mit andern Akten aus dem deutschen Reichsarchiv während des Konzils zu Trient [* 23] von dort wahrscheinlich nach Rom [* 24] gebracht worden. Alle Ausgaben der Augsburgischen Konfession sind aus den Konzepten Melanchthons oder aus Privatschriften geflossen und variieren sehr mannigfach.
Vgl. Rudelbach, Historisch-kritische Einleitung in die augsburgische Konfession (Dresd. 1841);
Plitt, Einleitung in die Augustana (Erlang. 1867 bis 1868, 2 Bde.);
Zöckler, Die augsburgische Konfession historisch und exegetisch untersucht (Frankf. 1870).
Die repetition confessionis augustanae
saxonica ist eine neue Bekenntnisschrift, welche Melanchthon 1551 ausarbeitete, damit
sie dem Tridentiner Konzil vorgelegt würde, und welche fast in allen deutschen Landen approbiert und unterzeichnet worden
ist.
Nr. | Ergebnis | Augsburgische Konfession |
---|---|---|
1 | Kon|fes|si|on, die; -, -en [lat. confessio = Geständnis, Bekenntnis, zu: confiteri = eingestehen, bekennen]: 1. a) (Theol.) Zusammenfassung ... |
Anzahl Fundstellen auf 150 begrenzen.
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Apologie der Augsburgischen Konfession
Augsburgische Konfession
Augsburgische Konfessionsverwandte
Baseler Konfession
Konfession
Märkische Konfession
Tetrapolitanische Konfession, s. Augsburgische Konfession
Augustana confessio.
Confessio.
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Band - Seite | Artikel | Autor | Titel | Ausgabe |
---|---|---|---|---|
52.124 | Augsburgische Konfession | Zöckler | Die Augsburger Konfession als symbolische Lehrgrundlage der deutschen Reformationskirche | (Frankf. 1870) |
2.91 | Augsburgische Konfession | "Apologie der Augsburgischen Konfession" | (s. d.) | |
4.242 | Confessio | C. Augustana | Augsburgische Konfession | (s. d.) |
52.124 | Augsburgische Konfession | Plitt | Einleitung in die Augustana | (2 Bde., Erlangen 1807 u. 1808) |
52.124 | Augsburgische Konfession | Darlegung von Rinn | Die Entstehung der A. K. | (Halle 1888) |
2.91 | Augsburgische Konfession | Plitt | Einleitung in die Augustana | (Erlang. 1867 bis 1868, 2 Bde.) |
52.124 | Augsburgische Konfession | Förstemann | Urkundenbuch zu der Geschichte des Reichstags zu Augsburg, Bd. 1 | (Halle 1833) |
14.10 | Rudelbach | "Einleitung in die Augsburgische Konfession" | (Dresd. 1841) | |
11.444 | Melanchthon | "Augsburgische Konfession samt der Apologie derselben" | (1530) | |
2.91 | Augsburgische Konfession | Lämmer in der | "Zeitschrift für historische Theologie" | (1858) |
16.950 | Zöckler | "Die Augsburgische Konfession als symbolische Lehrgrundlage der deutschen Reformationskirche" | (das. 1870) | |
52.124 | Augsburgische Konfession | Brieger | Die Torgauer Artikel | (in den "Kirchengeschichtl. Studien, H. Reuter gewidmet", Lpz. 1887) |
52.124 | Augsburgische Konfession | Briefe und Akten zu der Geschichte des Religionsgesprächs zu Marburg 1529 und des Reichstags zu Augsburg 1530 | Schirrmacher | (Gotha 1876) |
2.422 | Baseler Konfession | Konfession | Bekenntnisschrift der reformierten Schweizer, wahrscheinlich von Myconius | (1532-34) |
63.695 | Reformierte Kirche | "Baseler Konfession" von 1534, die "Erste Helvetische Konfession" | zum Zwecke der Verständigung mit Luther von Bullinger, Myconius, Grynäus, Judä und Megander verfaßt (1536) | |
15.1017 | Union | Finscher | U. und Konfession | (Kassel 1873, 2 Bde.) |
66.89 | Union | Finscher | U. und Konfession | (2 Bde., Cass. 1873) |
52.465 | Baseler Konfession | Hagenbach | Kritische Geschichte der ersten B. K. | (Basel 1827) |
64.690 | Schweden | Nach der Konfession sind 4,74 | Mill. Lutheraner. Baptisten wurden | (1890) |
10.1036 | Luzérn | 134,806 | Köpfe stark, ist durchaus deutschen Stammes und katholischer Konfession | (nur 5634 Nichtkatholiken) |
15.16 | Solothurn | 85,720 | Köpfe. Die Solothurner, deutschen Stammes und katholischer Konfession | (nur 21,898 Protestanten, vorwiegend im Bucheggberger Amt) |
63.695 | Reformierte Kirche | "Zweite Helvetische Konfession" | (1566) | |
8.372 | Helvetische Konfessionen | Witz | Die zweite Helvetische Konfession, übersetzt | (Klagenf. 1881) |
6.237 | Fichte | "Zur Seelenfrage, eine philosophische Konfession" | (das. 1859) | |
67.640 | Kahl | "Die Konfession der Kinder aus gemischten Ehen" | (1894) | |
12.566 | Otto | "Des Patriarchen Gennadios von Konstantinopel Konfession, kritisch untersucht und herausgegeben" | (das. 1864) | |
53.533 | Brieger | "Die Torgauer Artikel, ein Beitrag zur Entstehungsgeschichte der Augsburgischen Konfession" | (Lpz. 1890) | |
51.748 | Apologie der Augsburgischen Konfession | Plitt | Die Apologie der Augustanageschichtlich erklärt | (Erlangen 1873) |
1.689 | Apologie der Augsburgischen Konfession | Plitt | Die Apologie der Augustanageschichtlich erklärt | (Erlang. 1873) |
63.695 | Reformierte Kirche | Gallen, Mülhausen und Biel angenommen wurde; danach zur Abwehr erneuter Angriffe Luthers die | "Züricher Konfession" | von Bullinger (1549) |
13.972 | Rosenkreuzer | "Konfession der Societät der R." | (das. 1613) | |
66.20 | Twesten | "Drei ökumenischen Symbole, der Augsburgischen Konfession und der "Repetitio confessionis Augustanae" | (Kiel 1816) | |
53.691 | Budapest | 316 057 Römisch- | 2752 Griechisch-Katholische, 2218 Griechisch-Orientalische, 28 018 Evangelische augsburgischer Konfession, 37 895 Reformierte, 103 317 Israeliten | (1869 nur 42000, also 145,9 Proz. Vermehrung) |
53.730 | Bullinger | "Concordia" | und Luthers und J. Brenz' Abendmahlslehre auf. Friedfertig und maßvoll, verfaßte er die erste Helvetische oder zweite Baseler Konfession (1536) | |
60.234 | Katechismus | Die zur Augsburgischen Konfession sich bekennende Brüdergemeine gebraucht als K. hauptsächlich das von Lieberkühn verfaßte Buch u. d. T. | "Der Hauptinhalt der Lehre Jesu Christi" | (Barby 1778; letzte Ausg. 1877) |
62.718 | Österreichischer Erbfolgekrieg von 1741 bis 1748 | Armenier wohnen in der Bukowina, Galizien | Ungarn und Siebenbürgen. Die Altkatholiken befinden sich meist im nördl. Böhmen und in Wien. Die Evangelischen Augsburger Konfession sind meist in Schlesien | (13,9 Proz.) |
13.907 | Rom | Santa Agnese fuori Porta Pia | Kirche, deren Hauptteile von 626 stammen, mit Säulenreihen in zwei Geschossen, schöner Konfession, Mosaik aus dem 7. Jahrh. in der Tribüne und geschnitztem Plafond von 1600 | (unter der Kirche befinden sich Katakomben) |
52.1008 | Bihar | Außerdem kommen noch 3374 Deutsche | 5957 Slowaken und der Konfession nach 45864 röm., 45975 griech. Katholiken und 25968 Israeliten vor. Das Komitat zerfällt außer der Stadt mit Municipium und Komitatssitz Großwardein | (s. d.) Groß-Gemeinde im Komitat B., nördlich von Großwardein, an der Linie Großwardein-Er-Mihályfalva der Ungar. Staatsbahnen, hat (1890) |
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