Atomverket
tung.
Zusammen mit der Erkenntnis der Wertigkeit (s. d.) der
Elementaratome hat die Erkenntnis der Gesetze, nach denen ihre Gruppierung zu Verbindungsmolekülen erfolgt,
sich zu entwickeln begonnen. Dieselben werden in ihrer Gesamtheit als die Gesetze der Atomverkettung
bezeichnet. Man
beobachtete alsbald, daß mehrwertige Elementaratome sich nicht nur mit einer ihrer
Valenz entsprechenden Anzahl der
Atome
eines zweiten Elements oder auch verschiedener anderer Elemente verbinden können, z. B.:
H · O · H | K · O · H | H · O · Cl | K · O · Cl |
Wasser | Kali | Unterchlorige Säure | Unterchlorig saures Kali, |
sondern daß sie auch im stande sind, sich mit nur einem Teile ihrer Wirkungsfähigkeit oder Valenz untereinander zu vereinigen und mit dem andern Teile andere Elementaratome an sich zu binden. So liefern Sauerstoff und Wasserstoff das Wasserstoffsuperoxyd, H2O2, dadurch, daß zwei zweiwertige Sauerstoffatome sich unter dem Aufwande nur je einer einzigen ihrer Valenzen miteinander verketten und jedes von ihnen mit der zweiten Valenz ein Wasserstoffatom an sich anlagert:
H · O · O · H. |
Im höchsten
Grade ist dieser Verkettungsweise seiner
Atome der vierwertige
Kohlenstoff fähig (s.
Kohlenstoffkerne und
Isomer),
und es sind daher die Gesetze der Atomverkettung
für die organischen oder Kohlenstoffverbindungen am meisten entwickelt.