Arbeiterau
sschüsse,
auch Fabrikräte und Ältestenkollegien genannt, die Vertretungen der
Arbeiter innerhalb der einzelnen
größern Unternehmungen, einerseits als vermittelndes Organ zwischen dem
Arbeitgeber und den
Arbeitern,
andererseits als Verwaltungsorgan, einstweilen seit Mitte der siebziger Jahre nur in
Deutschland
[* 2] nachweisbar. Gewöhnlich
werden in Unternehmungen mit etwa 50
Arbeitern drei, in solchen mit etwa 100
Arbeitern fünf, bei großen Betrieben für jedes
folgende
Hundert noch etwa je zwei
Vertreter in die Arbeiterau
sschüsse gewählt.
Die zu errichtenden Krankenkassen, die Wohlfahrtseinrichtungen, der Erlaß von Fabrikordnungen, die Handhabung der Strafjustiz und Disciplin boten die Veranlassung zu ihrer Errichtung. Die Wahl der Mitglieder überläßt der Unternehmer den Arbeitern, muß aber Sorge tragen, daß die Gesamtheit der Arbeiter Vertretung finde. Bis jetzt bestehen die Ausschüsse nur aus männlichen Arbeitern. Alle Einrichtungen der Fabrik, bei denen die Arbeiter mit beteiligt sind, sollen hier von ihnen gemeinsam mit dem Unternehmer erörtert werden.
Gewisse Fragen, wie z. B.
Dauer der Arbeitszeit und Lohnhöhe, bleiben in der Regel von Besprechungen ausgeschlossen. Dagegen
sind die Art und
Weise der Löhnung, die Löhnungstermine u. s. w. sehr dankbare
Gegenstände gemeinsamer
Beratung. Die Zahl der Betriebe, die bis Ende Aug. 1890 die Arbeiterau
sschüsse eingeführt hatten, war etwa 40. Normalstatuten
für Ä. sind vom Linksrheinischen
Verein für Gemeinwohl, vom
Verein anhält.
Arbeitgeber, vom
Verein der
Arbeitgeber des
Bezirks
Mittweida, in
Österreich
[* 3] vom Industriellen Klub in
Wien
[* 4] aufgestellt worden. Die Gewerbeordnungsnovelle
von 1891 sucht in den §§. 134d, 134f und 134 h ihre Errichtung zu fördern. In
Österreich ist man über das
Stadium des
Projektes noch nicht hinausgekommen. Ein 1891 von der Regierung dem Abgeordnetenhaus vorgelegter
Entwurf, der die obligatorische
Einführung von Arbeiterau
sschüsse bezweckte, fand keinen Anklang. Ein neuer
Entwurf (1894) enthält daher nur Normativbedingungen
für den Fall einer derartigen Organisation. -
Vgl.
Böhmert, eine Untersuchung über Arbeiterau
sschüsse (im «Arbeiterfreund»,
1889);
Schriften des Vereins für Socialpolitik, Heft 46; Archiv für sociale Gesetzgebung, Bd. 5, S. 154, und Bd. 7, S. 800.