(griech.), Vorsteher, besonders Vorsteher eines
Tempels,
Priester;
in der christlichen
Kirche von alters her
Ehrentitel der
Bischöfe,
Äbte,
Prioren etc.;
in einigen
Kantonen der
Schweiz
[* 2]
Titel des ersten
Geistlichen
an reformierten Stadtkirchen und Vorstehers des
Kirchen- und
Schulwesens.
(lat., «Vorsteher»),
bei den Römern Bezeichnung für die Vorsteher eines bestimmten Kultus oder Tempels.
In der
frühern christl. Zeit ward den Bischöfen, Äbten, Prioren u. s. w. der Name als Ehrentitel beigelegt. In einigen Schweizerkantonen
führen jetzt noch die Vorgesetzten der reform. Geistlichkeit diesen Titel.
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Quellen, Literatur
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Antístes.
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8.816 | Hurter | | "Der Antistes H. und seine sogen. Amtsbrüder", Schaffh. 1840) "Denkwürdigkeiten aus dem letzten Dezennium des 18. Jahrhunderts" | (Schaffh. 1840) |
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