Angenehm
heißt alles, was gefällt, ohne daß es deshalb, wie das Nützliche, einen Vorteil bringen oder, wie das
Schöne, einer deutlichen
Vorstellung dessen, was gefällt, fähig sein muß. Durch jenen Umstand unterscheidet es sich von
den Gegenständen kluger Berechnung, durch diesen von denen des ästhetischen
Urteils, während es selbst
das
Objekt eines bloßen
Gefühls ausmacht. Je nachdem nun das letztere seinen
Grund im Gefühlten (dem
Objekt) oder im Fühlenden
(dem
Subjekt des
Gefühls) hat, unterscheidet man objektiv und subjektiv Angenehmes.
Jenes, bei welchem das
Subjekt sich leidend verhält und sein
Gemüt vom Gefühlten ganz einnehmen läßt,
ist daher auch für alle und allezeit dasselbe; dieses, bei dem das
Subjekt thätig auftritt, den Gegenstand des
Gefühls seiner
eignen persönlichen Zu- oder Abneigung, der augenblicklichen
Laune und
Stimmung unterordnet, ist daher auch für jeden und
jederzeit ein andres. Das
Bittere scheint angenehm
, wenn es (als Arznei) begehrt, und das
Süße unangenehm
,
wenn es statt des Gewünschten geboten wird.
Das subjektiv Angenehme
hat daher mit
Grund zu der Behauptung
Anlaß gegeben, daß sich über den
»Geschmack« (eigentlich das
Gefühl) nicht streiten lasse. Über das objektiv Angenehme
, obgleich es nur bei völlig »begierde-
und wünschelosem« Zustand des
Gemüts seine natürliche
Wirkung ungestört zu äußern vermag, kann unter obiger Voraussetzung
zwar kein Streit entstehen; dasselbe kann aber, solange es nur gefühlt, nicht (wie das
Schöne) gewußt wird, nicht das
Objekt
einer
Wissenschaft (der
Ästhetik) abgeben.