Altarweihe
,
in der kath. Kirche die für jeden Altar [* 2] (s. d.) vorgeschriebene Weihung (consecratio) durch den Bischof.
Die Hauptsache ist die Einfügung von Reliquien (s. d.) in den Altar;
der Hauptaltar jeder Kirche erhält solche der Titelheiligen, d. h. des Heiligen, dem die Kirche zugeeignet ist.
Die Weihung des Hauptaltars ist das vorzüglichste Stück in der Kirchweihe (s. d.).