Alárm
(frz. alarme
), das plötzliche Unterdiewaffenrufen der
Truppen, wobei dieselben möglichst schnell marsch- und
gefechtsbereit sich auf vorherbestimmten Plätzen (Alarm
plätzen) einfinden müssen. Das Zeichen dazu wird durch ein bestimmtes
Signal mit
Trommel oder
Horn (sog. Generalmarsch) oder durch vorher verabredete Zeichen
(Fanale, Kanonenschüsse,
Telegraphen)
[* 2] gegeben. Da es auf eine möglichst schnelle und allgemeine
Verbreitung des Alárm
ankommt, so ist jede Wache
u. s. w. verpflichtet, das Signal dazu sofort aufzunehmen und weiter zu geben.
Die
Alarmierung von Festungen geschieht zuweilen durch sog. Alarm
kanonen. Im Frieden erfolgen
Alarmierungen nur auf
Befehl oder mit Erlaubnis des am Orte Höchstkommandierenden, wenn unvorhergesehene Umstände
(Aufruhr)
das sofortige Unterdiewaffentreten der Garnison nötig machen, oder zur
Übung der
Truppen. Handelt es
sich darum, eine
Truppe zu alarm
ieren, ohne daß der Feind es merkt, so kann der «stille Alárm»
eintreten,
d. h. der
Befehl wird durch Ordonnanzen oder vereinbarte Zeichen ohne Lärm weiter gegeben.
Ist ein
Überfall zu befürchten, so werden die
Truppen in größern
Verbänden in geeigneten Baulichkeiten,
sog. Alarmquartieren oder Ortschaftslagern, untergebracht. Auch unvorhergesehene
Angriffe der
Vorposten durch den Feind werden
Alarmierungen genannt. Sie sollen im allgemeinen nur dazu dienen, die
Truppen zu beunruhigen und ihnen die Nachtruhe zu rauben,
indem sie auch die rückwärtigen
Abteilungen zwingen, unter die Waffen
[* 3] zu treten. Im Feldkriege sind
sie meist von geringem Wert. Im Festungskriege können sie, wenn häufig angewandt, leicht die
Besatzung einer Festung
[* 4] verleiten,
in der
Wachsamkeit nachzulassen und, wenn ein ernster
Überfall erfolgt, nicht rechtzeitig auf ihren Plätzen zu sein. Einen
ohne genügende
Ursache oder aus
Irrtum entstandenen Alárm
nennt man blinden Alárm.