Aktiva
(lat.,
Aktiven), die positiven
Bestandteile eines
Vermögens im
Gegensatz zu den Passiva, den
Schulden, durch deren
Abzug sich die
Bilanz, der wirkliche Vermögensbestand, ergibt; also
Grundstücke,
Mobilien,
Waren, bares
Geld, außenstehende
Forderungen, welch letztere vorzugsweise mit gemeint sind, wenn jemand ein
Geschäft »mit allen
Aktiven«
übernimmt. Das Verzeichnis der Aktiva
und Passiva, welches nach dem deutschen
Handelsgesetzbuch jeder
Kaufmann alljährlich aufzustellen
verpflichtet ist, heißt Inventar.
Werden in einer Vermögensmasse die von den Passiva überwogen, so befindet sich dieselbe
im Zustand der
Insuffizienz oder Insolvenz; das zum
Zweck der
Einleitung des
Konkurses solchenfalls aufzunehmende
Verzeichnis wird
Status genannt.