Admiralitä
tsgericht,
der einer Admiralität oder einem Marineministerium beigeordnete Gerichtshof, welcher über die beim Seewesen entstehenden Streitigkeiten entscheidet. In Staaten, welche eine Kriegsmarine besitzen, ist dieses Gericht hauptsächlich nur in Kriegszeiten thätig, um über die Wegnahme von Schiffen, Rechtskräftigkeit und Bruch einer Blockade u. s. w. abzuurteilen.
Das Gericht führt dann auch den Namen Prisengericht. (S. Prise.) über die Zusammensetzung der Prisengerichte in Deutschland [* 2] wird nach dem Reichsgesetze vom durch kaiserl. Verordnung bestimmt.