Additionalakte
(Acte additionel, d.i. Zusatzakte, nachträgliche Bestimmung zu einem Staatsvertrage) hieß das Verfassungsgesetz
vom das Napoleon nach seiner Rückkehr von Elba als Zusatz zu den Konstitutionen des Kaiserreichs
gab. Die Additionalakte
bewilligte eine erbliche Pairskammer und eine Deputiertenkammer mit fünfjähriger Wahlperiode.
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Der Kaiser und die beiden Kammern zusammen sollten die gesetzgebende Gewalt ausüben. Die aufgezwungene Akte ward nachträglich einer Volksabstimmung unterworfen, bei der 1309000 mit Ja, 4206 mit Nein stimmten. Die Verkündigung erfolgte (S. Frankreich, geschichtlich.)