Abschrift
(Kopie), Urkunde, die den Inhalt einer andern wiedergibt.
Man unterscheidet im rechtlichen
Verkehr
zwischen einfacher Abschrift
und beglaubigter oder vidimierter, d. h. einer solchen
Abschrift
, welche mit dem
Zeugnis der Übereinstimmung mit dem
Original seitens einer Behörde oder einer hierzu ermächtigten
Person,
insbesondere eines
Notars, versehen ist.