Abschlagsv
erteilung,
im deutschen Konkursrecht die prozentuale Verteilung barer Bestände der Teilungsmasse an die aus der letztern zu befriedigenden Gläubiger.
Vgl. Deutsche [* 3] Konkursordnung, §§ 137 ff.
Abschlagsverteilung
420 Wörter, 3'332 Zeichen
Abschlagsverteilung,
im deutschen Konkursrecht die prozentuale Verteilung barer Bestände der Teilungsmasse an die aus der letztern zu befriedigenden Gläubiger.
Vgl. Deutsche [* 3] Konkursordnung, §§ 137 ff.