Wöllner
,
Johann Christoph von, preuß. Staatsmann, geb. zu Döbritz bei Spandau, [* 2] Sohn eines Predigers, studierte seit 1749 in Halle [* 3] Theologie, wurde Hofmeister beim General v. Itzenplitz und 1754 Prediger in Großbehnitz unweit Berlin. [* 4] 1760 legte er die Pfarre nieder, pachtete die Itzenplitzschen Güter und heiratete 1768 die einzige Tochter des Generals v. Itzenplitz, die Schwester seines Zöglings. Er schrieb: »Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Mark Brandenburg« [* 5] (1766) und war Mitarbeiter an Nicolais »Bibliothek über landwirtschaftliche Fragen«.
Friedrich II. lehnte ein Gesuch, Wöllner
in den Adelstand zu erheben, schroff ab. 1770 ward
er vom
Prinzen
Heinrich von
Preußen
[* 6] zum
Rat bei dessen Domänenkammer ernannt, erwarb sich auch die
Gunst des Thronfolgers
Friedrich
Wilhelm II. und ward bei dessen Thronbesteigung zum
Geheimen
Finanz-,
Kriegs- und Domänenrat sowie zum Oberhofbau-Intendanten
ernannt und in den Adelstand erhoben. 1788 zum
Staats- und Justizminister und
Chef des geistlichen
Departements
ernannt, wußte er sich durch seine
Teilnahme an vielen geheimen Ordensverbindungen in der
Gunst des
Königs zu erhalten und
sich zugleich durch Nachgiebigkeit gegen des
Königs
Schwächen, besonders seine Verschwendungssucht, einen großen Einfluß
auf denselben zu verschaffen, den er hauptsächlich dazu benutzte, die lutherische
Orthodoxie zur Herrschaft
zu bringen und der
Aufklärung durch Zwangsmaßregeln Einhalt zu thun, zu welchem
Zweck das berüchtigte sogen. Wöllnersche
Religionsedikt vom wieder aufgehoben) jede
Abweichung von den
Lehren
[* 7] der symbolischen
Bücher mit bürgerlichen
Strafen und Amtsentsetzung bedrohte. Nach dem
Tod
Friedrich
Wilhelms II. 1797 erhielt Wöllner
seine
Entlassung und lebte nun auf einem seiner
Güter, Großriez bei
Beeskow in
Brandenburg, wo er starb.