Kramhandel
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s. Kleinhandel.
Kramhandel
3 Wörter, 28 Zeichen
Kramhandel,
s. Kleinhandel.
(Detailhandel, Kramhandel), im Gegensatz zum Großhandel (Handel en gros) ¶
der Geschäftsbetrieb der Kleinkaufleute (Kleinhändler, Detaillisten, Krämer), welche die Waren von den Großhändlern oder von den Produzenten beziehen, um sie im einzelnen und in jederverlangten kleinen Quantität an die Konsumenten zu verkaufen. Das deutsche Handelsgesetzbuch (Art. 10) erklärt die Bestimmungen desselben über Firmen, Handelsbücher und über die Prokura auf Höker, Trödler und Hausierer und »dergleichen Handelsleute von geringem Gewerbebetrieb« für nicht anwendbar, ohne jedoch den Begriff des Kleinhandels in diesem Sinn (Handelsbetrieb von geringem Umfang) näher zu präzisieren. Zum Kleinhandel mit Branntwein und Spiritus [* 4] ist die polizeiliche Erlaubnis erforderlich; auch können nach der deutschen Gewerbeordnung (§ 33) die Landesregierungen die Erlaubnis zu solchem Kleinhandel von dem Nachweis eines vorhandenen Bedürfnisses abhängig machen.
Nr. | Ergebnis | Kleinhandel |
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1 | ****** | Klein|han|del, der: Handel im Kleinen; Einzelhandel. |
Band - Seite | Artikel | Autor | Titel | Ausgabe |
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58.738 | Handel | Mataja | Großmagazine und Kleinhandel | (ebd. 1891) |
61.665 | Mataja | "Großmagazine und Kleinhandel" | (ebd. 1891) |
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