Kammerladu
ngsgewehre,
s. Kammer.
Kammerladungsgewehre
3 Wörter, 33 Zeichen
Kammerladungsgewehre,
s. Kammer.
(altd. chámara, v. lat. camera, »Gewölbe, [* 4] gewölbtes Zimmer«),
ursprünglich bei den fränkischen Königen das Gemach, worin sie ihr besonderes Eigentum verwahrten; dann der Ort, wo ¶
die fürstlichen Angelegenheiten verhandelt wurden, und in übertragener Bedeutung auch die den fürstlichen Haushalt leitende Behörde (vgl. Kabinett). An der Spitze der Kammer, die auch Kammerkollegium, Hofkammer, Rentkammer hieß, stand der Kämmerer (Camerarius, Kammermeister, auch Landschreiber genannt). Derselbe war zugleich einer der ersten Hofbeamten. Die Geschäfte der Kammer bestanden in der Beaufsichtigung und Leitung der eignen Güter der Fürsten, Kammergüter (Kammervermögen) im engern Sinn, der Domänen, in der Einbringung der herrschaftlichen Gefälle, Zehnten, Zinsen; ferner in der Verwaltung der Einkünfte aus der Jagd, den Straßen, der Münze und den übrigen Regalien.
Die Einkünfte verwaltete der Fürst mit seiner Kammer unabhängig von seinen Ständen; mit ihnen wurden in erster Linie alle Regierungskosten bestritten; erst bei ihrer Unzulänglichkeit mußten die Stände mit der Bewilligung von Steuern eintreten. Zu dem Geschäftskreis der Kammer, zu den sogen. Kammersachen, gehörte aber auch eine polizeiliche Thätigkeit, die notwendig mit der Sorge für Vermehrung der fürstlichen Einkünfte und der heutigen sogen. Volkswirtschaftspflege zusammenhing.
Nach und nach wurden in größern Staaten die Kammern in verschiedene Behörden, Kammerkollegien, Hofkammern, Rentkammern, geteilt, woraus sich die Finanzministerien, die Finanzkämmereien, die Steuerkollegien, die Zolldirektionen, die Oberrechnungskammern etc. entwickelt haben, während das Polizeiwesen in das Ressort andrer Ministerien übergegangen ist. Den Kammern standen zuweilen zur Vertretung in Prozessen eigne Anwalte, Kammerkonsulenten, zur Seite.
Vgl. Domäne und Kameralwissenschaft.
In der parlamentarischen Sprache [* 6] versteht man unter Kammer die Volksvertretung (s. d.), daher man von Ein- und Zweikammersystem spricht, je nachdem der Landtag einheitlich organisiert oder aus einer Ersten und Zweiten Kammer zusammengesetzt ist. Endlich wird der Ausdruck Kammer vielfach in dem Sinn von Kollegium, namentlich richterlichem Kollegium, gebraucht; so sind z. B. bei den Landgerichten Zivil- und Strafkammern, auch Kammern für Handelssachen gebildet (s. Gericht, S. 165 f.), und das Berliner [* 7] Oberlandesgericht führt noch jetzt die Bezeichnung Kammergericht (s. d.). Für die Vertretung der gemeinsamen Interessen des Anwaltstandes bestehen Anwaltskammern (s. d.). Auch der Handels- und Gewerbekammern (s. d.) ist zu gedenken.
im Militärwesen der Aufbewahrungsort für die Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke der Truppen, daher Montierungs-, Geschirr-, Regiments-, Bataillons-, Kompanie- etc. Kammer. Unter Verantwortung der Bekleidungskommissionen (s. d.) werden sie von Kammerunteroffizieren (früher Capitaines d'armes) verwaltet. - Bei den ältesten für Hinterladung eingerichteten Geschützen (Kammerstücken, s. Geschütz, S. 221) heißt Kammer die lose Ladebüchse, welche das Pulver enthielt; bei den Wurfgeschützen (Haubitzen, Mörser etc.) der verengerte Raum für die Pulverladung (daher Kammergeschütze). Handfeuerwaffen [* 8] mit Vorderladung haben eine in der Schwanzschraube (Kammerschwanzschraube), bei den Kammerbüchsen von Deloigne ^[richtig: Delvigne] wird das Geschoß [* 9] auf den Kammerrand aufgesetzt. Auch bei Schrapnells und Minen heißt Kammer der zur Aufnahme des Pulvers bestimmte Raum. - Auf Schiffen ist Kammer Gesamtbezeichnung für die durch Quer- und Längswände (Schotten) formierten Abteilungen, welche als Magazine, Wohnräume etc. dienen und durch den Zweck näher bezeichnet werden, z. B. Pulverkammer in Kriegsschiffen, Postkammer in Postdampfern. - In der Jägerei der mit Jagdzeug umstellte enge Raum, aus welchem das Wild auf den Lauf vor die Schützen getrieben wird (s. Hauptjagen). [* 10] - Kammer heißt endlich auch ein Zimmer zur Aufbewahrung von Kunstschätzen etc. (Kunst-, Schatz-, Antiquitätenkammer etc.).
Nr. | Ergebnis | Kammer |
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1 | ****** | Kam|mer, die; -, -n [mhd. kamer(e), ahd. chamara < lat. camera = gewölbte Decke; Raum mit ... |
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Finstere Kammer, s. Camera obscura
Kammer
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Band - Seite | Artikel | Autor | Titel | Ausgabe |
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3.755 | Camera | Gemach, Kammer | Lokalität, in welcher man das Privatvermögen eines Fürsten aufbewahrt, und die Behörde, welche es verwaltet | (s. Kammer) |
3.929 | Chambre | , Oberhaus | Erste Kammer); | |
8.694 | Homeros | Kammer | Die Einheit der Odyssee | (das. 1873) |
53.873 | Camera | Gemach | Kammer | (s. d.) als Bezeichnung für Behörden, z. B. C. imperiālis, Reichskammergericht; |
10.643 | Lehrs | Kammer | Karl L., ein Rückblick auf seine wissenschaftlichen Leistungen | (Berl. 1878) |
6.957 | Gaupp | "Über die Bildung der Ersten Kammer in Preußen etc." | (das. 1852) | |
59.481 | Hymans | "Ètoile belge" | 1859-70 Mitglied der Kammer. Er starb 22. 1884 zu Brüssel. Seine bedeutendsten geschichtlichen Schriften sind: | |
52.846 | Bernstorff | Ersten Kammer und Mitglied des Staatsrats | Reichstagsabgeordneter; dessen Sohn, Graf Joachim von B., geb. 31. 1834, ist seit dem Tode seines Bruders Ernst | (gest. 1892) |
18.181 | Coomans | Jean Baptiste Nicolas, . Publizist, geb. 6. 1813 zu Brüssel, wurde klerikales Mitglied der Kammer und 1862 Redakteur der Wochenschrift | "La Paix" | Er schrieb: |
60.908 | La Marmora | "Stoß-ins-Herz-"Depesche des Grafen Usedom vom 17. 1866, stellte 1871 in der Kammer die deutschen Siege in Frankreich als Geschenke blinden Glücks hin, gab 1873 die Schrift "Un po' piu di luce" | (deutsch, 2. Aufl., Mainz 1874) | |
8.846 | Hymans | "Étoile belge", 1865 die des einflußreichen "Écho parlementaire". In die Kammer der Repräsentanten war er bereits 1859 gewählt worden. Als Schriftsteller trat er zuerst mit der "Histoire du marquisat d'Anvers" | (Brüssel 1848) | |
16.550 | Wessenberg | "Über das neueste Verfahren der römischen Kurie gegen den Bistumsverweser v. W." an den deutschen Bundestag brachte. Nachdem infolge der Gründung der "oberrheinischen Kirchenprovinz" | (s. d.) das Bistum Konstanz aufgelöst worden war, lebte W. hier als Privatmann und wirkte als Abgeordneter der Ersten badischen Kammer (1819-33) |
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