Goldgulden
,
s. Gulden.
Goldgulden
3 Wörter, 23 Zeichen
Goldgulden,
s. Gulden.
(Gülden, Guldiner), ursprünglich Goldmünze, welche später von den Silbergulden als Goldgulden
unterschieden
wurde. 1252 in Florenz
[* 4] geprägte Fiorini d'oro zeigten auf einer Seite eine Lilie mit der Inschrift »Florentia«, und von letzterer
oder der Blume (flos) stammt der Name Floren (Florin und die Abkürzung Fl.) für Gulden, welche von
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vielen Fürsten nach dem Muster der sehr verbreiteten und sehr geschätzten Fiorini geprägt wurden. Von den rheinischen Goldgulden
gingen anfänglich 64, später 72 auf 1 Mark, und erst im 17. Jahrh. wurde dieser Goldgulden
durch den Dukaten verdrängt.
Der Silbergulden kam um die Mitte des 17. Jahrh. auf und fand weite Verbreitung.
Man teilte ihn gewöhnlich in 60 Kreuzer zu 4 Pfennig oder in 15 Batzen à 4 Kreuzer. Fast allenthalben aber rechnete man 3 Gulden = 2 Thaler
der betreffenden Münzfuße. Da der Gulden lange Zeit hindurch fast in ganz Deutschland
[* 6] und in mehreren angrenzenden Ländern als
gebräuchlichste Münze die Münzeinheit bildete, so wurden auch die verschiedenen deutschen Münzfuße
nach der Anzahl Gulden benannt, welche aus einer Mark feinen Silbers geprägt wurden, und man unterschied daher einen 18-, 20 und
24-Guldenfuß (s. Münzfuß). Die wichtigsten Guldensorten sind folgende:
1) Der sogen. feine sächsische Gulden oder das neue Zweidrittelstück (= ⅔ Thaler), wovon 18 auf eine kölnische Mark fein Silber gehen, liegt dem Leipziger Münzfuß von 1690, auch 18-Guldenfuß oder 12-Thalerfuß genannt, zu Grunde (= 2,33 Mark).
2) Der Konventionsgulden (Kaiser- oder Reichsgulden), wovon 20 auf eine kölnische Mark fein Silber gehen, ist die Grundlage des 1748 in Österreich [* 7] eingeführten und 1753 auch von Bayern [* 8] angenommenen Konventionsfußes (= 2,10 Mark).
3) Der rheinische Gulden, wovon 24 = 1 kölnische Mark sein Silber, ist die Grundlage des 24-Guldenfußes, welchen Bayern schon vor Ablauf [* 9] eines Jahrs nach Beitritt zum Konventionsfuß annahm, indem es zwar seine Münzen [* 10] nach dem Konventionsfuß fortprägte, sie aber in der Rechnung um 1/5 des Nennwertes erhöhte, welchem Beispiel ganz Süddeutschland mit Ausnahme Österreichs folgte (= 1,75 Mark).
4) Der ältere süddeutsche Gulden, wovon 24½ = 1 kölnische Mark fein Silber, ist die Grundlage des 24½-Guldenfußes, welchen die süddeutschen Staaten 1837 bei ihren Silberprägungen annahmen (= 1,714 Mark).
5) Der spätere süddeutsche Gulden, wovon 52½ auf ein neues deutsches Münzpfund fein Silber gingen, von den erwähnten Staaten im Wiener Münzvertrag vom angenommen, war die Grundlage der neuen süddeutschen Währung, die dem 24½-Guldenfuß nicht ganz ¼ Proz. (2½ pro Mille) im Wert nachsteht (gesetzmäßig ebenfalls = 1,714 Mark). Die jenem Vertrag beigetretenen Staaten prägten an gröbern Sorten Stücke zu 1 und ½ Gulden, dann als Vereinsmünze Stücke zu 3½ Gulden (Doppelthaler); auch haben mehrere derselben Doppelgulden in dem vorherigen 24½-Guldenfuß gemünzt. Dieser Gulden teilte sich in 60 Kreuzer à 4 Pfennig (in Bayern à 2 Heller).
6) Der neue österreichische Gulden, wovon 45 = 1 deutsches Münzpfund fein Silber, ward infolge des erwähnten Wiener Vertrags von 1857 geprägt und ist die Grundlage der neuen österreichischen Währung, nach welcher im Kaiserstaat seit gesetzlich gerechnet wird (= 2 Mark). Dieser Gulden wird in 100 Neukreuzer eingeteilt, und es werden in Österreich in diesem neuen Münzfuß an Kurantsorten Stücke zu 2, 1 und ½ Gulden und bis 1868 als Vereinsmünzen Stücke zu 1½ Gulden oder Vereinsthaler sowie Stücke zu 3 Gulden oder Doppelthaler geprägt. Im Venezianischen heißt dieser Gulden Fiorino, der Neukreuzer aber Soldo austriaco. 6 Gulden österreichischer Währung = 7 Gulden süddeutscher Währung; 3 Gulden österreichischer Währung = 2 Thaler preußischer = 6 Mark, oder im 30-Thalerfuß 7 Gulden süddeutscher Währung = 4 Thaler preußischer = 12 Mark. Der niederländische Gulden, eingeteilt in 100 Cent, früher, bis 1816, und bisweilen noch jetzt in 20 Stüber (stuivers) à 16 Pfennig (penningen), wiegt 10 französische Gramm und hält 9 9/20 g fein Silber.
Hiernach ist ein niederländischer Gulden = 0,5670 Thaler = 1,701 Mark = 85,05 Neukreuzer österreichischer Währung. Der bis Ende 1841 üblich gewesene und noch jetzt häufig in Preisstellungen vorkommende polnische Gulden (zlot) teilte sich in 30 Groschen (groszy) und war = 0,486 Mark = 24,3 Neukreuzer österreichischer Währung. Es gab auch Stücke zu 2, 5 und 10 sowie bis 1814 zu 6 polnischen Gulden. In Ost- und Westpreußen [* 11] wurde der Drittelthaler (= 1 Mark) ebenfalls Gulden genannt und in 30 Kupfergroschen (à 4 preußische Pfennige) geteilt.
Nr. | Ergebnis | Gulden |
---|---|---|
1 | ****** | Gul|den, der; -s, - [mhd. guldin, gek. aus: guldīn pfenni(n)c = goldene Münze]: 1. vom ... |
2 | gül|den <Adj.> (dichter., sonst meist iron.): golden. |
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Gulden
Guldenfuß, s. Gulden und Münzfuß
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Band - Seite | Artikel | Autor | Titel | Ausgabe |
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53.532 | Briefsteller | Fabris | "Gülden Epistelbüchlein, dergleichen nit gesehen worden" | (Köln 1565) |
17.629 | Österreich | von 72,26 | Mill. Gulden geliefert. Derselbe erscheint gegen das Vorjahr | (mit 66,07 Mill. Guld.) |
3.264 | Both | "Gulden kabinet" | (1661-62) | |
16.943 | Zivilliste | 1,1 Mill. | Sachsen-Weimar 930,000, Sachsen-Meiningen 394,286, Schwarzburg-Sondershausen 515,034, Schwarzburg-Rudolstadt 291,817, Sachsen-Koburg-Gotha 594,000, in Österreich-Ungarn etwa 15,8 Mill. | (9,3 Mill. Gulden) |
12.72 | Neudörfer | Johann Georg | Schreib- und Rechenmeister und Kunstschriftsteller, geb. 1497 zu Nürnberg, bildete sich zum Schreib- und Rechenlehrer aus und wurde Begründer der deutschen Kalligraphie. Er starb 12. 1563. Von seinen Schriften sind für die Kunst- und Handwerksgeschichte Nürnbergs besonders wertvoll die im | (zuerst hrsg. von F. Campe, Nürnb. 1828, mit einer bis 1660 reichenden Fortsetzung von A. Gulden; neue Ausgabe von Lechner, Wien 1875) |
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