Entwöhnung
,
die Entziehung der
Mutter- oder Ammenbrust und die hierdurch bedingte Gewöhnung des
Säuglings an eine andere Nahrungsweise; sie sollte als wichtiger
Eingriff in den Organismus nur vorgenommen werden, wenn
sich das
Kind vollkommen wohl befindet, am besten, wenn die zwei untern und die vier obern Schneidezähne durchgebrochen sind,
was etwa im zehnten oder elften Lebensmonat der Fall ist. Man verfährt am zweckmäßigsten dabei so,
daß man zur Zeit der beginnenden Entwöhnung
die
Brust dem
Kinde während der Nacht gar nicht und während des
Tags einmal weniger als
gewöhnlich giebt und dafür mittags ein Süppchen von
Gries mit entfetteter, schwach gesalzener Fleischbrühe, oder einen
Zwieback (in Wasser gut ausgekocht und mit
Milch und ein wenig Zucker
[* 2] oder mit schwacher Fleischbrühe
versetzt) darreicht.
In der zweiten Woche der Entwöhnung
giebt man diese
Mahlzeiten häufiger, die
Brust seltener, schließlich nur noch zwei- bis dreimal
des
Tags, bietet dem
Kinde auch Kuhmilch an und reicht endlich die
Brust nur noch einmal am
Tage, worauf
man sie sehr bald ganz entziehen kann. Diese Art zu entwöhnen ist der plötzlichen Entziehung der
Muttermilch, wobei die
Kinder leicht infolge anhaltenden Schreiens in ihrer
Ernährung sehr herunterkommen, vorzuziehen, auch der
Mutter selbst weit
zuträglicher. Bei allen Unregelmäßigkeiten
und Verdauungsstörungen während des Entwöhnens verabsäume man nicht, den
Rat eines erfahrenen
Arztes einzuholen, da eine unpassende
Ernährung des
Kindes während und nach dieser
Zeit leicht den
Grund zu
Blutarmut,
Englischer Krankheit,
Skrofulose und anderm Siechtum legen kann.