Emeritierung.
Versetzung in den Ruhestand.
Emeritierung
118 Wörter, 911 Zeichen
Im Das Lexikon des Zeitungslesers, 1951
Emeritierung.
Versetzung in den Ruhestand.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Emeritierung,
die Versetzung eines Geistlichen in den Ruhestand. Dieselbe kann freiwillig erfolgen oder unfreiwillig,
bei eingetretener Dienstunfähigkeit oder noch andauernder Diensttauglichkeit. Im letztern Falle ist die Emeritierung
Disciplinarmaßregel.
Die Emeritierung
kommt in der evang. Kirche in sehr verschiedenen Formen vor. Früher und vielfach auch noch jetzt wird ein bestimmter
Teil des Einkommens der Stelle für den Emeritierten innebehalten; in Preußen
[* 3] wurden für die einzelnen Provinzen Emeritenfonds
aus Beiträgen der Pfarrer gebildet, jetzt ist für die alten preuß. Provinzen die Emeritierung
landeskirchlich
geordnet durch Bildung eines allgemeinen Emeritieru
ngsfonds, zu welchem der Staat Zuschüsse gewährt (Kirchengesetz vom 26. Jan. und
Staatsgesetz vom die frühern provinziellen Emeritenfonds bilden das Reservekapital. (S. auch Emeritenhäuser.)