Delikt
(lat.), s. Verbrechen.
Delikt
8 Wörter, 77 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Delikt
(lat.), s. Verbrechen.
Im Das Lexikon des Zeitungslesers, 1951
Delikt.
Zuwiderhandlung, Vergehen, Verbrechen.
(Delikt, lat. Crimen, Delictum), im allgemeinen jede widerrechtliche Handlung, welche mit öffentlicher Strafe bedroht ist. Im engern Sinn und namentlich im Sinn unsers deutschen Strafgesetzbuchs, welches, ebenso wie das österreichische Strafgesetzbuch, die französische Dreiteilung der in Crimes, Délits und Contraventions angenommen hat, versteht man unter Verbrechen nur die schwereren Verbrechen. Das deutsche Strafgesetzbuch bezeichnet nämlich eine mit dem Tod, mit Zuchthaus oder mit Festungshaft von mehr als fünf Jahren bedrohte Handlung als Verbrechen, eine mit Festungshaft bis zu fünf Jahren, mit Gefängnis oder mit Geldstrafe von mehr als 150 Mk. bedrohte Handlung als Vergehen und eine mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. bedrohte Handlung als Übertretung. Im Anschluß daran verweist das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz die schweren Verbrechen vor die Schwurgerichte, abgesehen von den gegen Kaiser oder Reich gerichteten Verbrechen des Hochverrats und des Landesverrats, welche vom Reichsgericht abgeurteilt werden.
Die Übertretungen und diejenigen Vergehen, welche nur mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 600 Mk. bedroht sind, gehören vor die Schöffengerichte; auch ist es den Strafkammern der Landgerichte nachgelassen, eine Reihe leichterer Vergehen auf Antrag der Staatsanwaltschaft an die Schöffengerichte zu verweisen, wenn in dem einzelnen Fall voraussichtlich keine höhere Strafe als die angegebenen eintreten wird. Außerdem werden Beleidigungen und Körperverletzungen, welche im Weg der Privatklage zu verfolgen sind, ebenfalls von den Schöffengerichten abgeurteilt; ferner der einfache Diebstahl und Betrug, einfache Unterschlagung und Sachbeschädigung, wofern der Wertbetrag des Verbrechensgegenstandes die Summe von 25 Mk. nicht übersteigt, und endlich Begünstigung und Hehlerei, wenn die verbrecherischen Handlungen, auf welche sie sich beziehen, ebenfalls in die schöffengerichtliche Kompetenz fallen.
Für diejenigen Vergehen, welche nicht vor die Schöffengerichte gehören, sind die Strafkammern der Landgerichte zuständig;
ferner für diejenigen Verbrechen, welche höchstens mit fünfjähriger Zuchthausstrafe bedroht sind;
sodann für die Verbrechen jugendlicher, d. h. noch nicht 18jähriger, Personen;
für gewisse Unzuchtsverbrechen;
für schweren Diebstahl und schwere Hehlerei und für Betrug, Diebstahl und Hehlerei im wiederholten Rückfall;
endlich auch für die in verschiedenen Reichsgesetzen, wie z. B. im Bank- und Aktiengesetz, für strafbar erklärten Handlungen.
Was die allgemeinen Einteilungen der Verbrechen im weitern Sinn anbelangt, so pflegt man zwischen Begehungs- und Unterlassungsverbrechen zu unterscheiden, je nachdem sie durch positive Handlungen oder durch Unterlassungen zu schulden gebracht, zwischen dolosen und kulposen Verbrechen, je nachdem sie vorsätzlicher- oder fahrlässigerweise begangen werden, und zwischen vollendeten (konsummierten) und versuchten Verbrechen, je nachdem der beabsichtigte Erfolg eingetreten ist oder nicht.
Kommt zu einer verbrecherischen Handlung noch ein besonderes straferhöhendes Moment, z. B. zum Diebstahl Einbruch, Einsteigen oder Erbrechen von Behältnissen, hinzu, so spricht man von einem ausgezeichneten (qualifizierten) im Gegensatz zum einfachen Verbrechen. Wird dagegen eine verbrecherische Handlung milder bestraft als das Gattungsverbrechen, so liegt ein privilegiertes Verbrechen vor. Eine Mehrheit verbrecherischer Handlungen, welche zusammen als ein einziges Verbrechen angesehen und bestraft wird, ist ein sogen. fortgesetztes Verbrechen (s. d.).
Vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 1; Gerichtsverfassungsgesetz, § 27-29, 73-75, 80, 136; Österreichisches Strafgesetzbuch, § 1.
in der Jägerei, s. Bruch, ^[= # in der Chirurgie als vorzugsweise Eingeweidebruch (Hernie, Hernia, auch Cele) im Gegensatz zu ...] S. 484.
Nr. | Ergebnis | Verbrechen |
---|---|---|
1 | ****** | ver|bre|chen <st. V.; hat; meist nur im Perf. u. Plusq. gebr.> [mhd. verbrechen, ... |
2 | ****** | Ver|bre|chen, das; -s, -: 1. a) schwere Straftat: ein brutales, schweres, gemeines, scheußliches V.; ein ... |
3 | ***** | NS-Ver|bre|chen [ns…], das <meist Pl.>: Verbrechen der Nationalsozialisten. |
Anzahl Fundstellen auf 150 begrenzen.
Inhaltlicher Zusammenhang zu Artikeln, die im Schlüssel (Band 99) unter der gleichen Rubrik aufgeführt sind, maximal 200.
Zum Artikel 'Verbrechen' auf Seite 16.97 wurden 270 verwandte Einträge gefunden in total 13 Kontexten:
Einzelne Verbrechen.
Fleischliche Verbrechen, s. Unzuchtsverbrechen
Fortgesetztes Verbrechen
Konkurrenz der Verbrechen
Politische Verbrechen, s. Majestätsverbrechen
Theilnahme am Verbrechen, s. Concursus ad delictum
Uebertretung, s. Verbrechen
Verbrechen
Verbrechen der beleidigten Majestät, s. Majestätsverbrechen
Verbrechen.(+2)
Vergehen, s. Verbrechen
Anzahl Elemente auf 200 begrenzen.
Band - Seite | Artikel | Autor | Titel | Ausgabe |
---|---|---|---|---|
6.458 | Fortgesetztes Verbrechen | John | Das fortgesetzte Verbrechen | (Berl. 1860) |
6.458 | Fortgesetztes Verbrechen | Merkel | Zur Lehre vom fortgesetzten Verbrechen | (Darmst. 1862) |
6.458 | Fortgesetztes Verbrechen | Schwarze | Zur Lehre vom fortgesetzten Verbrechen | (Erlang. 1857) |
6.458 | Fortgesetztes Verbrechen | Buri | Zur Lehre von der Teilnahme an dem Verbrechen | (Gieß. 1830) |
15.562 | Teilnahme am Verbrechen | v. Bar | Zur Lehre vom Versuch und Teilnahme am Verbrechen | (Hannov. 1859) |
10.10 | Konkurrenz der Verbrechen | John | Die Lehre vom fortgesetzten Verbrechen und von der Verbrechenskonkurrenz | (Berl. 1860) |
59.239 | Historik | Knitschky | Das Verbrechen des H. | (Jena 1874) |
2.620 | Begünstigung | Schütze | Die notwendige Teilnahme am Verbrechen | (Leipz. 1869) |
18.532 | Kriminalanthropologie | Binswanger | Geistesstörung und Verbrechen | (61. Naturforscherversammlung zu Köln, 1888) |
1.621 | Anstifter | Schütze | Die notwendige Teilnahme am Verbrechen | (Leipz. 1869) |
11.128 | Majestätsverbrechen | Reichsstrafgesetzbuch | § 80-104; Knitschky, Verbrechen des Hochverrats | (Jena 1874) |
18.540 | Kriminalität | Starke | Verbrechen und Verbrecher in Preußen 1854-78 | (Berl. 1884) |
15.622 | Thatbestand | Cohn | Die Grundsätze über den T. der Verbrechen | (Bresl. 1889) |
11.798 | Mord | v. Holtzendorff | Das Verbrechen des Mordes u. die Todesstrafe | (Berl. 1875) |
61.1041 | Mord | von Holtzendorff | Das Verbrechen des M. und die Todesstrafe Berl. 1875); | |
5.817 | Erpressung | Bruck | Zur Lehre von den Verbrechen gegen die Willensfreiheit | (Berl. 1875) |
16.162 | Versuch eines Verbrechens | Cohn | Zur Lehre vom versuchten und unvollendeten Verbrechen | (Bresl. 1880) |
4.229 | Commissum | Begangenes | Handlung, im Gegensatz zu dem durch ein Unterlassen | (omissum) begangenen Verbrechen oder Vergehen; |
14.669 | Schütze | "Die notwendige Teilnahme am Verbrechen" | (Leipz. 1869) | |
59.333 | Hommel | "Von Verbrechen und Strafen" | (2 Bde., Bresl. 1788) | |
4.664 | Demme | "Buch der Verbrechen" | (das. 1851-1854, 8 Bde.) | |
15.738 | Todesstrafe | v. Holtzendorff | Das Verbrechen des Mordes und die T. | (das. 1875) |
53.771 | Buri | "Einheit und Mehrheit der Verbrechen" | (Stuttg. 1879) | |
2.775 | Berner | "Die Lehre von der Teilnahme am Verbrechen" | (Berl. 1847) | |
6.201 | Feuerbach | "Untersuchung über das Verbrechen des Hochverrats" | (Erfurt 1798) | |
10.222 | Kriegszustand | Hochverrat | Kriegs- und Landesverrat und bei gemeingefährlichen Verbrechen | (Brandstiftung u. dgl.) |
16.813 | Zachariä | "Die Lehre vom Versuch der Verbrechen" | (Götting. 1836-39, 2 Tle.) | |
16.162 | Versuch eines Verbrechens | Baumgarten | Die Lehre vom Versuch der Verbrechen | (das. 1888) |
14.694 | Schwarze | "Zur Lehre von dem sogen. fortgesetzten Verbrechen" | (Erlang. 1857) | |
52.390 | Bar | "Zur Lehre vom Versuch und Teilnahme am Verbrechen" | (Hannov. 1859) | |
7.99 | Gengler | "Die strafrechtliche Lehre vom Verbrechen der Vergiftung" | (Bamb. 1842-43, 2 Hefte) | |
17.256 | Dochow | "Zur Lehre von dem gewerbs- und gewohnheitsmäßigen Verbrechen" | (Jena 1871) | |
9.250 | John | "Die Lehre vom fortgesetzten Verbrechen und von der Verbrechenskonkurrenz" | (Berl. 1860) | |
7.399 | Glaser | "Studien zum Entwurf des österreichischen Strafgesetzes über Verbrechen und Vergehen" | (das. 1871) | |
18.836 | Schenckendorff | "Durch welche Mittel kann zur Verminderung der Verbrechen und Vergehen beigetragen werden?" | (Görl. 1881) | |
16.162 | Versuch eines Verbrechens | Deutsches Strafgesetzbuch | § 43 bis 46; Österreichisches, § 8 ff., 47; v. Bar, Zur Lehre vom Versuch und Teilnahme am Verbrechen | (Hannov. 1859) |
6.201 | Feuerbach | Später lieferte er noch die | "Aktenmäßige Darstellung merkwürdiger Verbrechen" | (Gieß. 1828-1829, 2 Bde.; 3. Aufl., Frankf. a. M. 1849) |
2.620 | Begünstigung | Deutsches Strafgesetzbuch | § 257, 258; Österreichisches Strafgesetzbuch, § 6, 211, 214-221, 307; Langenbeck, Die Lehre von der Teilnahme am Verbrechen | (Jena 1868) |
17.256 | Dochow | "Das Verbrechen des Mordes und die Todesstrafe" | (in der "Deutschen Revue", Bd. 1) | |
8.666 | Holtzendorff | "Das Verbrechen des Mordes und die Todesstrafe" | (das. 1875) | |
53.771 | Buri | "Zur Lehre von der Teilnahme an dem Verbrechen und der Begünstigung" | (Gießen 1860) | |
10.10 | Konkurrenz der Verbrechen | Habermaas | Die ideale Konkurrenz der Delikte | (Stuttg. 1882) |
5.89 | Dostojewskij | "Verbrechen und Strafe" | (Petersb. 1868 u. öfter; deutsch von Henckel u. d. T.: "Raskolnikow", Leipz. 1882, 3 Bde.) | |
14.694 | Schwarze | "Das Verbrechen des ausgezeichneten Diebstahls" | (das. 1863) | |
13.879 | Röder | "Die herrschenden Grundlehren von Verbrechen und Strafe in ihren innern Widersprüchen" | (Wiesbad. 1867; span. von Giner, Madr. 1871 u. 1877) | |
4.646 | Délit | D. entspricht im deutschen Reichsstrafgesetzbuch der Begriff des | "Vergehens" im Gegensatz zu "Verbrechen" und "Übertretung". | |
52.833 | Berner | "Die Lehre von der Teilnahme am Verbrechen und die neuern Controversen über Dolus und Culpa" | (ebd. 1847) | |
55.463 | Dostojéwskij | "Verbrechen und Strafe" | (im "Russ. Boten" 1867; deutsch "Raskolnikow", übersetzt von W. Henckel, 2. Aufl., Münch. 1886; dramatisiert von Zabel) |
48 Quellen wurden gefunden. Anzahl Quellen auf 30 begrenzen.