Beschlußsachen
,
im Gegensatz zu Verwaltungsstreitsachen, die reinen Verwaltungssachen, welche lediglich im Instanzenzug der Verwaltungsbehörden erledigt werden (s. Verwaltung). ¶
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Beschlußsachen
,
Sachen, die durch Beschlüsse (s. d.) zu erledigen sind.