In der
Fechtkunst
[* 3] ist Ausfall (passe) das schnelle Vorsetzen des rechten
Fußes und der damit verbundene
Angriff
des Gegners durch
Stoß oder Hieb,
[* 4] beim
Hiebfechten auch Vortritt genannt.
Beim Stoßfechten muß das Auftreten mit dem
Fuß
hörbar sein, beim
Hiebfechten dagegen geschieht es leise und so, daß während des Hiebes das rechte
Knie gebogen und der
Fuß in gerader
Richtung nach dem Gegner gesetzt wird. Je schneller der Ausfall, namentlich beim
Stoß, ist,
desto sicherer der Erfolg, wenn gleichzeitig die
Waffe gut geführt wird.
im Kriegswesen offensive Unternehmung einer Festungsbesatzung gegen die Einschließungs-
oder Belagerungstruppen. Man kann alle in zwei Gruppen scheiden: solche, welche die Weiterführung der Verteidigung namentlich
durch Zeitgewinn unterstützen, und solche, welche eine augenblickliche endgültige Entscheidung herbeiführen sollen. Zu
jener gehören alle Ausfall im eigentlichen Sinne des Wortes. So werden in dem ersten Stadium der Einschließung
größere Ausfall mit allen Waffen
[* 6] unternommen, um dem Gegner die Annäherung an die Festung
[* 7] und sein Festsetzen im Vorgelände
zu erschweren und Aufklärung über seine endgültige Absicht in der Wahl der Angriffsfront zu schaffen.
Hat der förmliche Angriff, die eigentliche Belagerung, begonnen, so sind große Ausfall nicht mehr angebracht,
aber zahlreiche kleinere Ausfall (nur Infanterie, vielleicht mit Zuteilung von technischen Truppen) werden versuchen, das Fortschreiten
der Angriffsarbeiten zu hindern, dem Feinde kleine errungene Vorteile wieder zu entreißen und ihm überhaupt möglichst Abbruch
zu thun. Fortgesetzte energische Ausfall, die außerdem vorteilhaft auf den Geist der Besatzung wirken, sind eine
wesentliche Bedingung einer gut durchgeführten hartnäckigen Verteidigung.
Zur zweiten Gruppe der Ausfall geboren solche Unternehmungen, die entweder durch Überwältigung des Angreifers der
Belagerung ein Ende zu machen oder die Besatzung unter Preisgabe der Festung zu retten versuchen. Einen Ausfall dieser Art erfolgreich
durchzuführen, wird eine Festungsbesatzung aus eigener Kraft
[* 8] nur unter ganz außerordentlichen Umständen
im stande sein; meist bedarf es hierzu des Eingreifens einer von außen kommenden Hilfe, der Entsatzarmee, die bei dem Durchbruchsversuche
der Besatzung die Hand
[* 9] reicht.
In der Fechtkunst ist Ausfall das schnelle Vorsetzen des vordern Fußes und die Verlegung des Körpergewichts auf
denselben. Der rückwärtige Fuß darf seinen Standort hierbei nicht verlassen. Das vordere Bein ist tief
gebogen, das rückwärtige gestreckt mit durchgedrücktem Knie. Der Ausfall dient zur Verstärkung
[* 10] des Stoßes, seltener Hiebes.
Auch das Wiederaufrichten nach dem Ausfall, das Zurückgehen in die Auslage, muß rasch erfolgen.
In der Jurisprudenz hat Ausfall verschiedene Bedeutungen. Eine Bedingung (s. d.) fällt aus, wenn es gewiß
wird, daß sie nicht eintritt. Ein Gläubiger fällt aus, soweit er aus einer Masse oder einem einzelnen Gegenstande, aus deren
Verwertung er seine Befriedigung erwartete, nichts erhält, weil der Erlös so weit nicht reicht.
von Wil bis nach Tägerwilen vordrangen, hier 6 Häuser verbrannten und einige Gefangene mit sich führten; dann wieder im Schwabenkrieg durch einen Ausfall der Konstanzer (10. 1499)