(Abendmahls
probe,
Judicium S.
Coenae, S. Eucharistiae), eine Art des Gottesurteils (Ordal), die schon
im 9. Jahrh. vorkommt.
Sie fand vorzugsweise bei
Klerikern Anwendung und war nach
Gratians Dekretalien vorgeschrieben, wenn
in einem
Kloster ein
Diebstahl begangen war.
Sämtliche Klostergeistliche mußten nämlich alsdann in einer feierlichen
Messe
die geweihte
Hostie unter der Beteurung genießen, daß sie an ihnen zum Zeichen werden solle.
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