Coloni ecclesiarum
--
(lat.), Bauern, welche zur Bestellung der Kirchenäcker verpflichtet sind.
Dotalen
--
(lat.), bei den Römern Sklaven oder Sklavinnen, welche ein Vater seiner Tochter
Kastengüter
--
veraltete Bezeichnung für Güter, die zum Kirchenvermögen ("Kirchenkasten
Fabrica
--
(lat.), Werkstätte; f. ecclesiae, Kirchenfabrik, s. Kirchenärar; in fabricam
Fabrikrath, s.
Fabrica
--
(lat.), Werkstätte; f. ecclesiae, Kirchenfabrik, s. Kirchenärar; in fabricam
Kirchenärar
--
(Kirchenfabrik, Fabrica ecclesiae), das Vermögen der Kirche, welches zur
Kirchensachen
--
(Res ecclesiasticae) heißen zunächst die Gegenstände, welche zum Kirchenvermög
Manus mortua, s.
Todte
Hand
--
(Manus), ursprünglich beim Menschen der unterste Abschnitt des Arms, dann
♦ Ferdinand Gotthelf, Philolog, geb. 15. Febr. 1786 zu Plauen im sächsischen
Mortuarium, s.
Todte
Hand
--
(Manus), ursprünglich beim Menschen der unterste Abschnitt des Arms, dann
♦ Ferdinand Gotthelf, Philolog, geb. 15. Febr. 1786 zu Plauen im sächsischen
Todte
Hand
--
(Manus), ursprünglich beim Menschen der unterste Abschnitt des Arms, dann
♦ Ferdinand Gotthelf, Philolog, geb. 15. Febr. 1786 zu Plauen im sächsischen
Milde Stiftungen
--
(Fromme Stiftungen, Pia corpora, Piae causae), Stiftungen oder Anstalten,
Nonagium
--
(lat.), ein Neuntel von den beweglichen Gütern eines Verstorbenen, welches
Pollicitation
--
(lat.), einseitiges Verbrechen. Eine solche Verheißung ist ausnahmsweise
Kirchenbezirke etc.
Bisthum
--
das Amt und die Würde eines Bischofs; der Bezirk oder Sprengel, über welchen
Diöcese
--
(Diözes, griech. dioikēsis), ursprünglich ein Distrikt, der zu einer Provinz
Domfreiheit
--
in den Städten, wo Domstifter sind, der zunächst der Domkirche gelegene
Episkopalismus
--
(mittellat.), s. v. w. Episkopalsystem; Episkopalisten, Anhänger desselben.
Episkopalsystem
--
(Episkopalismus, Systema hierarchium episcopale, von episcopus, "Bischof
Filial
--
(mittellat.), eigentlich: in einem solchen Verhältnis stehend wie die Kinder
Kathedrale
--
(Kathedralkirche), die Hauptkirche einer Stadt, in welcher ein Erzbischof
Kirchspiel
--
(Kirchensprengel, Parochie), der alle Ortschaften, welche in eine gewisse
Mutterkirche
--
die von einem Apostel gestiftete Gemeinde; dann s. v. w. älteste Landeskirche
Papal
--
(neulat.), päpstlich.
Papalsystem
--
im kathol. Kirchenwesen die Theorie von der absoluten Machtvollkommenheit
Papat
--
(neulat.), päpstliche Würde, Papsttum.
Papismus
--
(neulat.), die Lehre von dem Papst als dem Statthalter Christi auf Erden und
Parochie
--
(griech.), Kirchsprengel, in der alten christlichen Kirche der gesamte bischöflic
Patrimonium
Petri
--
Olaus und Laurentius, die schwedischen Reformatoren, Söhne eines Schmiedes
Pfarrkirche, s.
Parochie
--
(griech.), Kirchsprengel, in der alten christlichen Kirche der gesamte bischöflic
Pontifikat
--
(lat.), Amt und Würde eines Priesters, besonders des Papstes (s. Pontifex
Primat
--
(lat.), die oberste Stellungen der Kirche, welche deren Leitung in sich schließt,
Stift
--
(das S.; Mehrzahl: die Stifter), jede mit Vermächtnissen und Rechten ausgestattet
Domkapitel, s.
Kapitel
--
(lat. capitulum, Diminutiv von caput, "Kopf"), ein Hauptstück,
Hochstift, s.
Stift
--
(das S.; Mehrzahl: die Stifter), jede mit Vermächtnissen und Rechten ausgestattet
Kapitel
--
(lat. capitulum, Diminutiv von caput, "Kopf"), ein Hauptstück,
Kollegiatkirchen, s.
Stift
--
(das S.; Mehrzahl: die Stifter), jede mit Vermächtnissen und Rechten ausgestattet
Kollegiatstift, s.
Stift
--
(das S.; Mehrzahl: die Stifter), jede mit Vermächtnissen und Rechten ausgestattet
Territorialsystem
--
diejenige kirchenrechtliche Theorie, nach welcher der höchste Episkopat des
Kirchenämter, Kurie.
Kirchenrath
--
eine für die Verwaltung kirchlicher Angelegenheiten eingesetzte Behörde.
Oberkirchenrath
--
in manchen Staaten, wie in (Alt-) Preußen, Österreich, Baden, Oldenburg,
Kurie
--
(lat. curia), ursprünglich Name der 30 Abteilungen, in welche die drei Stämme
Advocati ecclesiae
--
(Defensores, Actores ecclesiae, lat.), ehedem die Anwalte der Kirchen und
Ahasiten
--
(Antiochianer), Bezeichnung der Verfechter des Jus territoriale circa sacra,
Curia, s.
Kurie
--
(lat. curia), ursprünglich Name der 30 Abteilungen, in welche die drei Stämme
Dataria
--
(Datarie), diejenige Abteilung der Curia gratiae oder päpstlichen Verwaltungsbeh
Collegium
--
(lat.), s. Kollegium; C. de propaganda fide und C. Germanicum, s. Collegia
Allokution
--
(lat., "Anrede"), im röm. Kurialstil der Vortrag des Papstes im
Commendamus
--
(lat., "wir empfehlen"), Formel, mit welcher der Papst seine Einwilligun
Mundöffnen und -schließen
--
und -Schließen, die Zeremonie, wodurch Kardinäle, nachdem ihnen der Hut
Hirtenstab
--
der lange, am obern Ende gekrümmte und mit Haken und schaufelförmigem Eisen
Krummstab
--
(Bischofstab, Hirtenstab), eins der ältesten Insignien der Bischöfe der
Pastoralring
--
(Annulus pastoralis episcopalis), der geweihte Ring, welcher bereits im 4.
Dei gratia
--
(lat., "von Gottes Gnaden"), Formel, welche die regierenden Herren
Eminenz
--
(lat.), Erhabenheit, Hoheit, war ursprünglich, seit dem 7. Jahrh., Ehrentitel
Sanctitas
--
(lat.), Heiligkeit, Unverletzlichkeit; Titel der Bischöfe, besonders des
Servus
--
(lat.), Sklave, Knecht, Diener; in Österreich auch übliche Begrüßungsform
Konklave
--
(lat., "verschlossenes Gemach"), der Ort, wo sich die Kardinäle
Claves St.
Petri
--
Olaus und Laurentius, die schwedischen Reformatoren, Söhne eines Schmiedes
Fischerring
--
(Annulus piscatorius oder piscatoris), das Siegel des Papstes, welches seit
Goldene Rose
--
(Rosa aurea), päpstliches Gnadengeschenk, in einer goldenen, mit Diamanten
Osculum
--
(lat.), Kuß; O. pacis, Friedenskuß, insbesondere der, welchen die Kardinäle
Rota
--
(lat.), Rad, besonders das Rad am Altar der katholischen Kirche, worin die
♦ roter Kapwein (s. d.).
Sedisvakanz
--
(lat.), die Erledigung des päpstlichen Stuhls (s. Konklave).
Konsistorium
--
(lat., "Versammlungsort"), 1) zur Zeit der römischen Kaiser der
Legaten
--
(Legati), bei den Römern die meist aus der Mitte des Senats gewählten und
Rota romana
--
(Ruota romana, ital., oft bloß Rota), ehedem das aus zwölf Prälaten bestehende
Glaubensgericht
--
ein Tribunal, das über die Rechtgläubigkeit oder die Orthodoxie Einzelner
Kirchenglieder.
Geistliche
--
Alle christlichen Kirchenparteien, ausgenommen die Wiedertäufer, Quäker
Ordinandus, s.
Ordination
--
(lat., "Anordnung, Einsetzung"), der Akt, durch welchen Geistlichen
Ordinarius
--
(lat.), der "ordnungsmäßige" Richter in geistlichen Sachen, d.
Ordination
--
(lat., "Anordnung, Einsetzung"), der Akt, durch welchen Geistlichen
Ordines
--
(lat., Mehrzahl von ordo), die in bestimmter Ordnung aufeinander folgenden
Ordiniren
--
(lat.), anordnen, verordnen; eine Medizin verschreiben; die Ordination (s.
Desserviren
--
(franz.), ein Amt, namentlich ein geistliches, ablehnen; die aufgetragenen
Deservitenjahr
--
(Annus deservitus), nach gemeinem Kirchenrecht beim Tod eines Geistlichen
Glaubenseid
--
im Kirchenrecht (Professio fidei) die durch einen feierlichen Schwur bekräftigte
Religionseid
--
s. v. w. kirchenrechtlicher Glaubenseid (s. Glaubenseid).
Installation
--
(mittellat., v. altdeutschen stal, d. h. Stelle, mittellat. stallus), Einweisung
Interstitium
--
(lat., "Zwischenraum"), nach kanonischem Rechte die Frist, welche
Irregularität
--
(lat., "Unregelmäßigkeit"), das Vorhandensein von Mängeln, welche
Kanonisches Alter
--
bestimmte Anzahl von Lebensjahren, die zur Erlangung eines hohen Kirchenamtes
Postuliren
--
(lat.), verlangen, fordern, um etwas nachsuchen; jemand zum Prälaten verlangen,
Sekundiz
--
(lat.), bei den Katholiken Feier des 50jährigen Messelesens eines Priesters,
Tonsur
--
(lat.), die geschorne Stelle auf dem Scheitel als Ehrenzeichen des katholischen
Vakanz
--
(lat.), das Erledigtsein einer Stelle, insbesondere einer kirchlichen, namentlich
Beichtvater
--
(Confessionarius), der Geistliche in seinem Verhältnis zu den Beichtenden,
Desservant
--
(franz., spr. -vāng), in Frankreich ohne Mitwirkung der Staatsbehörde lediglich
Dignitar
--
(lat.), Würdenträger, insbesondere Inhaber bestimmter Hof- u. Kirchenwürden;
Geistliche Fürsten, s.
Fürst etc.
--
(althochd. furisto, engl. the first, "der vorderste, erste, oberste",
♦ 1) Walther, aus dem Kanton Uri, Held der schweizerischen Sage, nach welcher
Inquisitor
--
(lat.), s. v. w. Inquirent; Richter bei der Inquisition (s. d.); Inquisitoriat,
Kooperiren
--
(lat.), mit-, gemeinsam, zusammenwirken; Kooperation, das Zusammenwirken;
Laien
--
(v. griech. laos, Volk), in der kathol. Kirche alle, welche nicht zum Klerus
Laisirung, s.
Laien
--
(v. griech. laos, Volk), in der kathol. Kirche alle, welche nicht zum Klerus
Geistliche Rechte.
Absent
--
(lat.), abwesend. Absentenliste, Verzeichnis der Fehlenden. Absentation, Absentier
Annaten
--
(lat.), im weitesten Sinn eine Abgabe, welche bei Gelegenheit der Verleihung
Beichtgeld
--
(Beichtpfennig, Opferpfennig, Beichtgroschen), eine ursprünglich freiwillige
Blutzehnt
--
s. v. w. Viehzehnte; s. auch Bauer, S. 464.
Butterpfennige
--
in der katholischen Kirche Geldgaben für die Erlaubnis, in den Fasten Butter
Charisterium
--
(griech.), milde Beisteuer, welche Bischöfe in dringender Not von Kirchen
Collectandi jus
--
(lat.), das Recht, zu kollektieren, eine Kollekte auszuschreiben.
Decem
--
(lat., Dezem), zehn; der Zehnte als Abgabe an Geistliche; seinen D. bekommen,
Exaktion
--
(lat.), Ein-, Beitreibung von Geldern; auch Erpressung; Exaktionen (exactiones,
Kalende
--
Abgabe von Viktualien, welche Landleute dem Pfarrer und Organisten im Herbst
Kollektiren
--
(lat.), (freiwillige Gaben) sammeln, eine Kollekte (s. d.) veranstalten.
Pfründe
--
(Präbende, v. althochd. pruanta, Nahrung, Besoldung, davon das neulat. praebenda,
Beneficial
--
(lat.), auf Pfründen bezüglich, dazu gehörig, auf ein Beneficium (s. d.
Beneficium
--
(lat.), Wohlthat, Gefälligkeit, Vergünstigung, Privilegium; im Mittelalter
Congruus
--
(lat.), übereinstimmend, passend; Congruijus, Gespilderecht, besondere Gattung
Deprekatur
--
(mittellat.), das bei einer Schenkung an Klöster und Kirchen von dem Schenkenden
Exspektanzen
--
(lat. Exspectantiae, Exspectativae gratiae), im kanonischen Recht Anwartschaften
Impropriation
--
(neulat.), Belehnung mit Kirchengütern; geistliche Pfründe, die ein Laie
Kollation
--
(lat., "Zusammentragung"), die Verleihung niederer Pfründen durch
Kommende
--
(mittellat. commenda, v. lat. commendare, "anvertrauen"; franz.
Laienpension
--
die durch einen Laien von einem Kirchengut bezogene Pension, wie sie z. B.
Laienpfründe
--
in der protest. Kirche eine geistliche Pfründe, in deren Besitz sich ein
Laienpräbenden
--
auf Lebenszeit ausgesetzte Unterstützungen für Hilfsbedürftige aus kirchlichen
Mensalgüter
--
(lat. Bona mensae oder de mensa, "Tafelgüter"), ehedem Bezeichnung
Menses
--
(lat.), Monate; Menstruation. M. apostolici oder papales, die apostolischen
Oblei
--
(mittellat. oblagia, oblaia), alte Bezeichnung für Abgaben (in Geld oder
Portion
--
(lat.), abgemessener Teil, besonders von Speisen etc. Kanonische P. (Portio
Präbende
--
(neulat.), ursprünglich die Naturalverpflegung, welche Mönche und Weltgeistliche
Resignatarius
--
(lat.), im kanonischen Recht jeder, der eine Pfründe oder ein Amt durch Verzichtl
Präsenz
--
(lat.), Gegenwart, Anwesenheit. Bei Protokollen wird die P. der dabei in Frage
Stolgebühren
--
(Jura stolae), die nach der Stola (s. d.) benannten Gebühren, welche die
Temporalien
--
(Bona temporalia, "weltliche Vorteile"), alle mit der Verwaltung
Zehnt
--
(Zehent, Zehntrecht, Dezem, Decimae), die Abgabe eines bestimmten, ursprünglich
Kirchenpapiere.
Beichtbrief
--
(Literae dimissoriales), ein hier und da vom Bischof erteilter Erlaubnisschein,
Breve
--
(v. lat. brevis, "kurz"), ursprünglich jede kürzere Zuschrift,
♦ (ital.), s. v. w. Brevis (s. d.).
Bulle
--
Urkunde mit angehängtem goldenen Majestätssiegel, insbesondere das deutsche
Bulliren
--
(neulat.), eine Urkunde besiegeln; Bullist, Schreiber der päpstlichen Bullen.
Butterbrief
--
vom Papst oder von einem katholischen Geistlichen ausgestellter Schein, wodurch
Dimissorialien
--
(lat., literae dimissoriales oder dimissoriae), Urkunden, welche bezeugen,
Exeat
--
(lat., "er gehe hinaus!"), bischöflicher Erlaubnisschein für einen
Filiation
--
(lat.), eigentlich Sohn- oder Tochterschaft, Verhältnis des Sohns oder der
Gnadenbrief
--
(Gratiosa rescripta), Reskripte, durch welche der Papst auf ein Bittgesuch
Hirtenbriefe
--
(Literae pastorales), Rundschreiben der katholischen Bischöfe an die Geistlichkei
Kredenzbrief, s.
Credentia
--
(lat.), Glaube; daher Credentiales literae, Kredenzbrief, ein von der Obrigkeit
Panisbriefe
--
(Litterae panis, Vitalitium, Alimoniae), Brot- oder Versorgungsbriefe, wodurch
Brodbrief, s.
Panisbrief
--
(Litterae panis, Vitalitium, Alimoniae), Brot- oder Versorgungsbriefe, wodurch
Approbiren
--
nach erfolgter Prüfung genehmigen, gutheißen; approbativ (approbatorisch
Ex cathedra
--
oder Ex cathĕdra Petri (lat.), "vom Stuhl Petri herab" erlassen,
Motu proprio
--
(lat., "auf eignen Antrieb"), eine seit Innocenz VIII. gebräuchliche
Non possumus
--
(lat., "Wir können nicht"), mit Anwendung der Stelle aus Apostelgesch.
Römisches Recht.
Breviarium
--
(lat.), in der ältern Latinität s. v. w. Summarium, bei den spätern lateinische
Herakleische Tafeln
--
(Heracleensis tabula), zwei zusammengehörige Bruchstücke einer Erztafel,
Honorarium
jus
--
(lat., "Recht"), im objektiven Sinn der Inbegriff von Regeln, welche,
Lex duodecim tabellarum
--
(lat.), s. v. w. Zwölftafelgesetz (s. Zwölf Tafeln).
Recepta sententia
--
(Receptum jus, lat.), Rechtsregel, welche nach gegenseitige Beratung gelehrter
Theodosianus Codex
--
(lat.), vom Kaiser Theodosius veranstaltete und 438 als Gesetzbuch in 16 Büchern
Zwölf Tafeln
--
(Duodecim tabulae), die zwölf Tafeln, auf welchen das römische Recht (Lex
Brechylogus juris civilis
Corpus juris
--
(lat., "Rechtskörper"), Benennung gewisser Sammlungen einzelner
Codex Justinianeus
--
(lat.), s. Kodex.
Index Florentinus
--
(lat.), ein vor der florentinischen Pandektenhandschrift sich befindendes,
Glosse
--
(griech., "Zunge"), Mundart, Dialekt; dann Bezeichnung für Ausdrücke,
Novellen
--
(lat. novellae leges, "neue Gesetze"), Verordnungen Justinians,
Authenticae
--
(Authentiken), die Justinianischen Novellen (s. d., vgl. Authentica); dann
Justinianeische
Novellen, s.
Corpus juris
--
(lat., "Rechtskörper"), Benennung gewisser Sammlungen einzelner
Pandekten
--
(griech., "allumfassend"), Justinians Sammlung von Erörterungen,
Digesten, s. Corp. jur.
--
(lat.), s. v. w. Pandekten, s. Corpus juris.
Basiliken
--
das von Kaiser Basilius I. (s. d.) angefangene, durch seinen Sohn Leo Philosophus
Basilikon Synopsis
--
(Basilicorum synopsis, Kleine Basiliken), ein wohl um 969 veranstalteter Auszug
Deutsches Recht.
Abschied
--
die Entlassung aus dem Dienst oder Amt und die Bescheinigung einer solchen
Capitularia
--
(lat., Kapitularien), in Kapitel eingeteilte Schriftstücke. Schon die merowingisc
Carolina
--
Landschaft im östlichen Teil der Vereinigten Staaten von Nordamerika, wurde
♦ Bezirksstadt in der span. Provinz Jaen (Andalusien), im S. der Sierra Morena,
Handfeste
--
in Ermangelung eines Petschafts das Eindrücken des Daumens in Wachs unter
Landesordnungen
--
im Gegensatz zu den Landrechten Bezeichnung der in den deutschen Landen seit
Rechtsbücher
--
im allgemeinen s. v. w. Gesetzbücher, namentlich aber Bezeichnung für mittelalte
Richtsteig
--
(d. h. der Steig oder Weg des Gerichts). Bezeichnung für diejenigen mittelalterli
Asega
--
(Asga), ehedem ein fries., von der Volksgemeinde aufgestellter Richter oder
Danziger Willkür, s.
Danzig
--
(poln. Gdansk; hierzu der Stadtplan), Hauptstadt des preuß. Regierungsbezirks
♦ Herzog von, s. Lefebvre.
Domen
--
altfries. Rechtssatzungen, vgl. Doom.
Kaiserrecht
--
(Jus Caesareum), ein Ausdruck der mittelalterlichen Rechtssprache, im allgemeinen
Sachsenspiegel
--
das älteste der deutschen Rechtsbücher, in welchem das Recht des Mittelalters
Schwabenspiegel
--
deutsches Rechtsbuch, in den ältesten Handschriften gewöhnlich nur als
Stadtrecht
--
(Weichbildrecht), ursprünglich das kaiserliche oder landesherrliche Privilegium,
Bürgersprache
--
Name der Sammlungen von Rechtssprüchen der frühern städtischen Gerichte,
Weichbild
--
eigentlich der zu einer Stadt gehörige Gerichtsbezirk, dann die Stadt selbst
Lübisches Recht
--
eins der ältesten und wichtigsten deutschen Stadtrechte des Mittelalters,
Volksrecht
--
ist das im Volk selbst entstandene und in dessen Bewußtsein lebende Recht.
Burgundisches
Gesetz
--
(lat. Lex, franz. Loi, engl. Law), der allgemeine Grund, aus welchem etwas
Friesisches Recht
--
Inbegriff der Rechtsbestimmungen und Rechtsgewohnheiten, welche bei den alten
Langobardisches Recht *
--
die Gesetze der langobardischen Könige (Edicta regum Langobardorum) von Rothari
Ripuarisches Gesetz
--
Gesetzbuch der ripuarischen Franken, zwischen 511 und 534 verfaßt, hat seine
Malberg, s. Sal. Gesetz
--
(lat. Lex, franz. Loi, engl. Law), der allgemeine Grund, aus welchem etwas
Weisthum
--
im Mittelalter die von den Schöffen gegebene Rechtsnachweisung; dann überhaupt
Justizgesetze *
--
die auf die Rechtspflege bezüglichen Gesetze; vielfach kurz und schlechthin
Reichsgesetzbuch, s. Strafrecht
--
(Kriminalrecht, früher auch "peinliches Recht", lat. Jus poenale,
Strafgesetzbuch
--
umfassendes Gesetz über die von der Staatsgewalt zu ahndenden verbrecherischen
Wehrordnung
--
für Deutschland vom 28. Sept. 1875, enthaltend alle gesetzlichen Bestimmungen
Deutsche Rechtsgeschichte.
Landeshoheit
--
(Landesherrlichkeit, Superioritas territoriales), zur Zeit des ehemaligen
Grundherrschaft
--
(auch Herrschaft schlechthin), im Mittelalter ein hoheitsrechtliches Zwischenverh
Atzung
--
veraltetes Wort für Speisung, Speise; in der Jägersprache die Fleischspeise
Bentinck'scher Erbfolgestreit
Gefolge
--
(Gefolgschaft, Comitatus), mehrere Personen, die einem regierenden Fürsten,
Geleit
--
Schutz vor drohenden Gewaltthätigkeiten, welchen die öffentliche Autorität
Dienstgefolge, s. Geleit
--
Schutz vor drohenden Gewaltthätigkeiten, welchen die öffentliche Autorität
Freies Geleit, s. Geleit
--
Schutz vor drohenden Gewaltthätigkeiten, welchen die öffentliche Autorität
Indult
--
(lat.), Nachsicht, Bewilligung; dann s. v. w. Ablaß; insbesondere Dispensation
Gau
--
(Go, Ga, got. gavi, althochd. gowi, mittelhochd. gou, geu, oberdeutsch Gäu,
♦ Franz Christian, Reisender und Architekt, geb. 15. Juni 1790 zu Köln, erhielt
Grafschaft
--
ursprünglich der Bezirk, dem ein Graf als Richter vorstand; dann das reichsunmitt
Hegergut
--
Name niedersächsischer Bauerngüter, deren Besitzer (Hegermänner) früher
Hofmark, s. Mark
--
ursprünglich deutsches Münzgewicht, aus dem römischen Pfund von 11 Unzen
♦ das alte, echt deutsche Wort für Grenze (daher Markscheide, Markstein); dann
♦ vormalige deutsche Grafschaft des westfälischen Kreises, wurde durch den
♦ Fluß in der niederländ. Provinz Nordbrabant, entspringt in Belgien (bei
♦ 1) Graf Wilhelm von der, der "Eber der Ardennen", ein niederländ.
Hufe
--
(Hube, althochd. huoba, mittellat. mansus), eigentlich ein eingezäuntes Stück
Lachbaum
--
ein Baum mit eingehauenem Zeichen (altd. Lachen); besonders Grenzbaum.
Mark
--
ursprünglich deutsches Münzgewicht, aus dem römischen Pfund von 11 Unzen
♦ das alte, echt deutsche Wort für Grenze (daher Markscheide, Markstein); dann
♦ vormalige deutsche Grafschaft des westfälischen Kreises, wurde durch den
♦ Fluß in der niederländ. Provinz Nordbrabant, entspringt in Belgien (bei
♦ 1) Graf Wilhelm von der, der "Eber der Ardennen", ein niederländ.
Markung
--
s. v. w. Mark (s. d.) in der Bedeutung von Grenze, eingegrenzter Bezirk.
Minderherrschaften
--
früher Bezeichnung für diejenigen Mediatherrschaften in Schlesien, deren
Reichsdörfer
--
im ehemaligen Deutschen Reich diejenigen Dörfer, die, mit Privilegien aus
Reichskammergüter
--
der dem vormaligen Deutschen Reich zugehörige Vermögenskomplex, in Domänen,
Schriftsässig *
--
früher Bezeichnung für Rittergüter, deren Besitzer unter den obern Landesgerich
Territorium
--
(lat.), Gebiet, im Mittelalter Amtsbezirk eines mit Verwaltung der kaiserlichen
Zeidelgüter
--
sonst die in den Reichsforsten bei Nürnberg gelegenen Güter der Zeidler,
Reichsstände.
Reichsstände
--
im ehemaligen Deutschen Reich die unmittelbaren Glieder des Reichs, die auf
Brachial, s. Brachium
--
(lat.), Arm; h. ecclesiasticum, der geistliche Arm, die geistliche Macht,
Brachium
--
(lat.), Arm; h. ecclesiasticum, der geistliche Arm, die geistliche Macht,
Corpus catholicorum
--
(lat.), die Gesamtheit der katholischen deutschen Reichsstände, sofern sie
Corpus evangelicorum
--
(lat.), die geschlossene Körperschaft, in welche die protestantischen deutschen
Fürstenmäßige
--
(Principales), zur Zeit der Reichsverfassung in Deutschland die reichsständischen
Gefürstet
--
zur Zeit der frühern deutschen Reichsverfassung Prädikat derjenigen Grafen
Reichsritterschaft
--
(Reichsfreie, freie Ritterschaft), im ehemaligen Deutschen Reich ein Verein
Reichskollegien
--
im frühern Deutschen Reich die Abteilungen, in welche die Reichsstände auf
Geistliche Bank
--
zur Zeit der frühern deutschen Reichsverfassung die Abteilung der stimmberechtigt
Gelehrte Bank
--
ehedem in Kollegien, in welchen Adel und Bürgerliche geschieden waren, die
Fürstenbank
--
(Fürstenrat), im frühern Deutschen Reich Bezeichnung der auf dem Reichstag
Herrenbank
--
bei den früher nach Ständen zusammengesetzten Landtagen die Bank der Ritterschaf
Ritterbank
--
(adlige Bank), sonst Abteilung in manchen Kollegien, z. B. dem Reichshofrat,
Reichsstädte
--
im ehemaligen Deutschen Reich die Städte, welche unmittelbar unter Kaiser
Legestädte
--
im alten Deutschen Reich Städte, in denen gewisse Reichsabgaben bezahlt werden
Alternirende Fürstenhäuser
--
in der frühern deutschen Reichsverfassung in Bezug auf das Direktorium des
Kuriatstimme
--
Gesamtstimme, welche mehrere Stimmberechtigte zusammen abzugeben haben. So
Reichsdeputation
--
im vormaligen Deutschen Reich der von Kaiser und Reich zu Besorgung gewisser
Ding
--
(althochd. Ding, mittelhochd. Dinc, nord. Thing), Volksversammlung der alten
Thing, s. Ding
--
(althochd. Ding, mittelhochd. Dinc, nord. Thing), Volksversammlung der alten
Convocatio, s. Konvokation
--
(lat.), Zusammenberufung, besonders zur Zeit des Deutschen Reichs die gemäß
Konvokation
--
(lat.), Zusammenberufung, besonders zur Zeit des Deutschen Reichs die gemäß
Diktatur
--
(lat.), die Machtvollkommenheit eines Diktators (s. d.); in der ehemaligen
Komitialgesandter
--
ehedem Bezeichnung für die Gesandten beim Reichstag zu Regensburg.
Präsidialgesandter
--
derjenige Gesandte, welcher in den Sitzungen des vormaligen deutschen Bundestags
Reichskriegswesen.
Heerbann
--
(früher auch Heermannie, mittellat. Heribannus, franz. Arrière-ban), in
Banner
--
(unrichtig Panner, Pannier, verwandt mit dem franz. bannière, ital. bandiera,
♦ Johann, s. Banér.
Brandschatzung
--
Bezeichnung für Gelderpressungen, welche sich Anführer von Truppen in Städten,
Heeresfolge, s. Heerbann
--
(früher auch Heermannie, mittellat. Heribannus, franz. Arrière-ban), in
Heergeräthe
--
(Heergewende, Heergewette), in der altdeutschen Rechtssprache alle einem gerüstet
Heermeister
--
der Heerführer im Krieg; im Mittelalter der Vorgesetzte einer einem Ritterorden
Heerschild, s. Heerbann
--
(früher auch Heermannie, mittellat. Heribannus, franz. Arrière-ban), in
Mannitio
--
(mittellat.), bei den alten Deutschen die infolge eines Nationalbeschlusses
Martialgesetz
--
veralteter Ausdruck für die während des Kriegszustandes zur Geltung kommenden
Reichsadler, s. Adler
--
(Aquilinae, hierzu Tafel "Adler"), Unterfamilie der Falken (Falconidae
♦ Sternbild am nördlichen Himmel zwischen 281 und 305° Rektaszension und 3
♦ (Eagle), nordamerikan. Goldmünze von 10 Dollar in verschiedener Ausmünzung.
♦ (Erlitz, tschech. Orlice), linker Nebenfluß der Elbe in Böhmen, entsteht
♦ Friedrich, Architekt und Kunstschriftsteller, geb. 15. Okt. 1827 zu Berlin,
Reichsfahne, s. Banner
--
(unrichtig Panner, Pannier, verwandt mit dem franz. bannière, ital. bandiera,
♦ Johann, s. Banér.
Reichsfolge
--
s. v. w. Thronfolge; ehedem auch die Stellung des in Römermonaten (s. d.
Ritterpferde
--
(Lehnspferde), im Mittelalter die von der Ritterschaft dem Reichsoberhaupt
Reichsfürsten.
Deutscher König
--
(Rex Germaniae oder Rex Germanorum) wird seit dem 11. Jahrh. bisweilen als
Reichsfürsten
--
im ehemaligen Deutschen Reich die Mitglieder des Fürstenstandes. Die Würde
Fürstentage
--
Versammlungen der Reichsfürsten, geistlicher wie weltlicher, auf welchen
Fürstenverein
--
eigentlich "Verein der wider die neunte Kur korrespondierenden Fürsten
Immediatisirte Fürsten
--
(althochd. furisto, engl. the first, "der vorderste, erste, oberste",
♦ 1) Walther, aus dem Kanton Uri, Held der schweizerischen Sage, nach welcher
Mediat
--
(spätlat., "mittelbar") hießen im alten Deutschen Reich im Gegensatz
Auswerfen von Geld oder Sachen unter das Volk
--
(Populus), im weitern Sinn und im gewöhnlichen Sprachgebrauch s. v. w. Nation,
Königsbann
--
ehedem Bezeichnung für die königliche Regierungsgewalt überhaupt, namentlich
Gegenkaiser
--
Kaiser, welche dem regierenden Kaiser entgegengestellt wurden, um ihm die
Kurfürsten
--
(seit 1500 Churfürsten geschrieben, v. althochd. Kür, d. h. Wahl, also
♦ s. Churfirsten.
Elektorat
--
(lat.), Kurfürstentum, Kurfürstenwürde.
Königsstuhl
--
1) in der deutschen Kaisergeschichte denkwürdige Stätte am linken Rheinufer,
Kurprinz
--
ehemals Titel des Erbprinzen in einem Kurfürstentum. Vgl. Erbprinz.
Kurerzkanzler
--
Titel der geistlichen Kurfürsten im frühern Deutschen Reich; der von Mainz
Kurhut, s. Fürstenhut
--
Zeichen des fürstlichen Ranges, früher eine rote Mütze mit breitem Hermelinbesa
Kurmantel
--
Schmuck der Kurfürsten (s. d.) bei der Kaiserkrönung, daher in der Heraldik
Kurschwerter
--
die kreuzweise übereinander liegenden Schwerter, welche Kursachsen als Zeichen
Kurvereine
--
Vereinigungen der Kurfürsten (s. d.) des Deutschen Reichs zur Wahrung ihrer
Wahlkapitulation
--
im ehemaligen Deutschen Reich die Bedingungen, die einem römisch-deutschen
Landgraf
--
Joseph, volkswirtschaftlicher Schriftsteller, geb. 25. Mai 1843 zu Bamberg,
Landvogt
--
ehemals ein vom Landesherrn über einen bestimmten Landesbezirk gesetzter
Markgraf
--
(Marchio), ursprünglich der mit der Handhabung der Regierungsgewalt in einem
Pfalzgraf
--
(Comes palatinus), im fränkischen und im spätern Deutschen Reich ursprünglich
Palatinus
--
(lat.), im byzantin. Reich jeder, der als Hof- oder Staatsbeamter zum kaiserlichen
Erzpfalz
¶
--
früher Name der Rheinpfalz, weil sie die vornehmste Pfalz war und in späterer
Komitiv
--
(lat. Comitiva), im Verfassungsrecht des frühern Deutschen Reichs die Befugnis,
Pfalz
--
Provinz des ehemaligen Deutschen Reichs, war früher im Besitz der Pfalzgrafen
Pfalzstädte
--
im Mittelalter Städte, wo die deutschen Kaiser Pfalzen oder Paläste hatten
Reichsverweser
--
(Reichsvikare, Vicarii oder Provisores imperii), sonst in jedem Zwischenreich
Reichsämter.
Erzämter
--
im frühern Deutschen Reich Staats- und Hofämter, welche mit der Kurwürde
Reichsämter, s. Erzämter
--
im frühern Deutschen Reich Staats- und Hofämter, welche mit der Kurwürde
Reichserbämter und -Erzämter, s. Erbamt etc.
--
im frühern Deutschen Reich Staats- und Hofämter, welche mit der Kurwürde
Buticularius
--
(v. mittellat. buticula, "Flasche"), der Erzschenk im ehemaligen
Ensifer
--
(lat.), Schwertträger, früher Titel des Kurfürsten von Sachsen als Erzmarschall
Erbschenk, s. Erzämter
--
im frühern Deutschen Reich Staats- und Hofämter, welche mit der Kurwürde
Erzkämmerer, s. Erzämter
--
im frühern Deutschen Reich Staats- und Hofämter, welche mit der Kurwürde
Erzkanzler
--
(Archicancellarius), Erzbeamter des römisch-deutschen Reichs, welcher die
Erzmarschall, s. Erzämter
--
im frühern Deutschen Reich Staats- und Hofämter, welche mit der Kurwürde
Erzschenk, s. Erzämter
--
im frühern Deutschen Reich Staats- und Hofämter, welche mit der Kurwürde
Erztruchseß, s. Erzämter
--
im frühern Deutschen Reich Staats- und Hofämter, welche mit der Kurwürde
Seneschall
--
(Seneschalk, mittellat. senescalcus, zusammengesetzt aus dem lat. senes und
Truchseß
--
(v. altd. truhtsâzo, "Vorgesetzter der truht", des Trosses; auch
Ritterwesen.
Ritterschaft
--
ursprünglich die Gesamtheit der Ritter, später Bezeichnung eines besondern
Ritterwesen
--
(Rittertum), der Inbegriff der charakteristischen Eigenschaften und Erscheinungen
Burgfriede
--
eine Verabredung unter adligen Stammverwandten, wodurch ein Bezirk um die
Dynast
--
(griech., "Machthaber, Herrscher"), Regent, kleiner Fürst; im griechisc
♦ (griech.), Herrscher, Machthaber; Dynastie, Herrschergeschlecht, Fürsten-,
Edeling
--
altd. Wort für Edelmann: ein Angehöriger des hohen Adels, aus dessen Kreisen
Ehrenfest
--
streng auf Ehre haltend, zu Anfang des 16. Jahrh. Prädikat für den niedern
Herold
--
im Altertum der Abgesandte, welcher aus besonderer Veranlassung, namentlich
♦ Louis Joseph Ferdinand, Komponist, geb. 28. Jan. 1791 zu Paris, war von 1806
Paladin
--
(franz., ital. paladino, v. mittellat. palatinus), mittelalterliche Bezeichnung
Reichsadel, s. Adel
--
(v. altd. od, odal, sächs. edel, d. h. Land, Gut, auf den ursprünglichen
Reichsfrei
--
nach der ehemaligen deutschen Reichsverfassung nur dem Kaiser und Reich unterthan;
Reichsgrafen, s. Graf
--
(lat. Comes, franz. Comte, engl. Earl, ital. Conte), ein Wort von unbestimmter
♦ 1) Urs, Maler, Kupferstecher, Zeichner für den Holzschnitt und Goldschmied,
Reichsunmittelbar
--
in der ehemaligen deutschen Reichsverfassung diejenigen, welche keiner Landeshohei
Bürgerliche und andere Stände.
Ausbürger
--
(Pfahlbürger), ehedem im Gegensatz zu den Vollbürgern solche Bürger, die
Freie
--
(Frilinge), bei den alten Germanen die Hauptmasse oder der Kern der Nation.
Freisassen, s. Freigut
--
ein von Lehnspflichten und Abgaben freies Landgut, namentlich ein Bauerngut,
Landsassen
--
(landsässige Unterthanen) hießen zur Zeit des frühern Deutschen Reichs
Mittelfreie
--
(Mittelvrie), im Mittelalter, namentlich im 13. und 14. Jahrh., eine in Deutschlan
Sasse
--
in der alten Gerichtssprache jeder Besitzer von Grundeigentum. Je nach der
♦ s. v. w. Sachse; sassisch, niedersächsisch.
Semperfreie Leute
--
(Höchstfreie), im Mittelalter Bezeichnung für diejenigen, welche keinem
Freigelassener
--
ein mit besonderer Förmlichkeit in Freiheit gesetzter Sklave, s. Sklaverei.
Glevenbürger
--
Edelleute, die in den Zeiten des Faustrechts zum Schutz und zur Verteidigung
Kammerknechte
--
(kaiserliche K.), früher in Deutschland Bezeichnung der Juden, weil sie dem
Leibeigenschaft
--
(Eigenschaft, Grundhörigkeit, Hörigkeit), ein dem frühern germanischen
Absarii
--
(mittellat.), bei den alten Franken diejenigen Hörigen, deren Grundstücke
Aldier
--
(Aldioner, auch Fiscalini, Lidi oder Liti), im Mittelalter eine Mittelklasse
Antrustiones
--
(Antustriōnes), fränk. Dienstmannen unter den Merowingern, entweder s. v.
Coloni dominici
--
(C. fiscales, lat.), früher diejenigen fronpflichtigen Unterthanen, denen
Eigene Leute, s. Leibeigenschaft
--
(Eigenschaft, Grundhörigkeit, Hörigkeit), ein dem frühern germanischen
Erbunterthänigkeit
--
in frühern Zeiten die auf Leibeigenschaft (s. d.) sich gründende Verbindlichkeit
Fron
--
(altdeutsch frôno, von frô, "Herr"), dem Herrn zugehörig, herrlich,
Glebae adscripti
--
(lat., "zur Scholle Gehörige"), s. v. w. Leibeigne oder Hörige.
Handrada
--
(althochd.), eigentlich s. v. w. Handgerät; dann Bezeichnung für Entlassung
Hörigkeit
--
ehedem das Verhältnis derjenigen Personen (Hörige, Grundholde), die zwar
Lassen, s. Bauer
--
im weitesten Sinn jeder Landbewohner im Gegensatz zum Städter und zwar insbesonde
♦ 1) Anton, deutscher Kriminalist, geb. 16. Aug. 1772 zu Marburg, studierte
Lidi
--
(Liti, Leti, Lati, Lazzi, Lassen, Aldiones, Homines pertinentes, Serviles,
Liti, s. Lidi
--
(Liti, Leti, Lati, Lazzi, Lassen, Aldiones, Homines pertinentes, Serviles,
Ministerialen
--
(ministeriales, mittellat., "Dienstleute"), die schon in den ersten
Anrüchigkeit
--
im allgemeinen s. v. w. übler Ruf. In der Rechtswissenschaft bedeutet A.
Unehrliche Gewerbe
--
s. v. w. anrüchige Gewerbe (s. Anrüchigkeit). Vgl. Beneke, Von unehrlichen
Rechtspflege.
Hofrecht
--
(Dienstrecht, Jus curiae s. curtis), im Mittelalter das sowohl in Ansehung
Landrecht
--
im Mittelalter das gemeine Recht im Gegensatz zu den Stadt- und Hofrechten,
Albanagium
--
(Albinagium, mittellat.), das frühere landesherrliche Recht auf die Hinterlassens
Angarien
--
(Angariae, Parangariae), ursprünglich die Verrichtung und Rechte eines Angarus
Bastardagium
--
(neulat.), ehedem die Verlassenschaft derjenigen unehelich gebornen Personen,
Bauernzwang
--
(Dienstzwang, Jurisdictio colonaria, praediaria, solaria), das zur Zeit der
Faustrecht
--
(Jus manuarium), Selbsthilfe mit gewaffneter Hand. Obwohl unter allen Völkern,
Blutrache
--
eine alte Satzung, in welcher man den ersten Versuch zur Begründung eines
Fehde
--
im Mittelalter der Privatkrieg im Gegensatz zum Volkskrieg. Bei den alten
Fehdebrief
--
(Absagebrief), Schreiben, worin man jemand den Frieden auf- und die Fehde
Fehdehandschuh
--
der Handschuh, welchen man nach Rittersitte demjenigen hinzuwerfen pflegte,
Jus curiae, s. Hofrecht
--
(Dienstrecht, Jus curiae s. curtis), im Mittelalter das sowohl in Ansehung
Jus de non evocando
--
(lat.), ehemals das Recht eines Reichsstandes, vermöge dessen aus seinem
Jus detractus
--
(lat., "Abzugsrecht"), Recht des Staats, von Erbschaften und sonstigem
Jus emporii
--
(lat.), im Mittelalter das Recht mancher Städte, wonach alle durchgehenden
Jus primae noctis
--
(lat., "Recht der ersten Nacht", Herrenrecht, Droit de seigneur,
Jus reformandi
--
(lat.), Reformationsrecht; das ehemalige Recht des Landesherrn, einer der
Jus talionis
--
(lat.), Recht der Wiedervergeltung (s. Talion).
Kur
--
(Kura), Fluß in Kaukasien, entspringt im Gebiet von Kars, fließt zuerst
Pfandschaftsrecht
--
ehemaliges Recht des Pfalzgrafen am Rhein, kraft dessen er vom Kaiser verpfändete
Pfandschaft
--
im Mittelalter Bezeichnung für Pfand, namentlich für das Pfandrecht an Liegensch
Schutzgerechtigkeit
--
(Vogtei), in dem mittelalterlichen Staatswesen das Recht eines Landes- oder
Vogtei
--
(Voigtei, Mundium, Advocatia), Bezeichnung für die deutschrechtliche Schutzgewalt
Voigtei, s. Vogtei
--
(Voigtei, Mundium, Advocatia), Bezeichnung für die deutschrechtliche Schutzgewalt
Spolienrecht
--
(Jus spolii), das von den deutschen Kaisern ehedem in Anspruch genommene und
Stapelgerechtigkeit
--
(Stapelrecht, Staffelrecht, Stapelfreiheit), ein in ältern Zeiten gewissen
Talion
--
(lat.), Vergeltung einer Handlung durch eine gleiche; daher Jus talionis,
Wildfangsrecht
--
(Recht des herkommenden Mannes, Jus Wildfangiatus. Jus Kolbekerlii), im Mittelalte
Willkür
--
s. v. w. grundloses, launenhaftes Wollen (s. Wille), im engern Sinn eine Bestimmun
Gottesfriede
--
(Pax s. Treuga Dei, Trewa Dei, franz. Trève de Dieu), im Mittelalter die
Pax Dei, s. Gottesfriede
--
(Pax s. Treuga Dei, Trewa Dei, franz. Trève de Dieu), im Mittelalter die
Landfriede
--
(Constitutio pacis, Pax instituta, jurata), eine Institution zur Beseitigung
Ewiger Landfriede
--
der auf dem Reichstag zu Worms 7. Aug. 1495 unter Kaiser Maximilian I. gestiftete
Gerichte.
Austräge u. Austrägalgericht
--
schiedsrichterliche Entscheidungen, auch Bezeichnung für die zur Erteilung
Bann
--
(hebr. Cherem), bei den Juden seit sehr früher Zeit ein Gelübde, vermöge
♦ Fluß in Irland, entspringt auf den Mournebergen in der Grafschaft Down, östlich
Bauerngericht
--
im Mittelalter in einigen Gegenden ein Gericht auf dem Land, wurde von einem
Censur
--
(lat.), wörtlich Prüfung, Beurteilung eines Menschen und seiner Handlungsweise,
Cent
--
(die, v. lat. centena), früher Bezeichnung für Bezirk, Sprengel, besonders
Centfall, s. Cent
--
(die, v. lat. centena), früher Bezeichnung für Bezirk, Sprengel, besonders
Centfrei, s. Cent
--
(die, v. lat. centena), früher Bezeichnung für Bezirk, Sprengel, besonders
Centgetreide, s. Cent
--
(die, v. lat. centena), früher Bezeichnung für Bezirk, Sprengel, besonders
Centgraf, s. Cent
--
(die, v. lat. centena), früher Bezeichnung für Bezirk, Sprengel, besonders
Centherr, s. Cent
--
(die, v. lat. centena), früher Bezeichnung für Bezirk, Sprengel, besonders
Debitkommissionen
--
(lat.), von den vormaligen deutschen Reichsgerichten in Schuldsachen der Reichsst
Femgerichte
--
(Fehme, Vehme, Freigerichte, heimliche Gerichte, Stuhl- oder Stillgerichte
Fehme, s. Femgerichte
--
(Fehme, Vehme, Freigerichte, heimliche Gerichte, Stuhl- oder Stillgerichte
Freigraf, s. Femgerichte
--
(Fehme, Vehme, Freigerichte, heimliche Gerichte, Stuhl- oder Stillgerichte
Freistuhl, s. Femgerichte
--
(Fehme, Vehme, Freigerichte, heimliche Gerichte, Stuhl- oder Stillgerichte
Handhafte That
--
s. v. w. frische That, auf welcher einer ertappt wird; vgl. Femgerichte, S.
Stuhl
--
früher Bezeichnung gewisser hoher Gerichtsbarkeiten, z. B. Schöppenstuhl;
Wissende, s. Femgerichte
--
(Fehme, Vehme, Freigerichte, heimliche Gerichte, Stuhl- oder Stillgerichte
Haberfeldtreiben
--
eine Art Volksjustiz, welche in Oberbayern, namentlich in der Gegend von Tegernsee
Halsgericht
--
veralteter Ausdruck für ein Gericht, welches über schwere, mit harten Leibes-
Hochnothpeinl. Halsgericht, s. Halsgericht
--
veralteter Ausdruck für ein Gericht, welches über schwere, mit harten Leibes-
Hofkriegsrath
--
bis 1848 oberste Behörde für das gesamte österreichische Heerwesen, leitete
Ordalien
--
(mittellat., v. angelsächs. ordâl, "Urteil", Gottesurteile, lat.
Campio
--
im Mittelalter Fußkämpfer in den Ordalien oder Gottesurteilen.
Champion
--
(franz., spr. schangpjong, vom mittellat. campio, "Kämpe"), im
Abendmahlsgericht
--
(Abendmahlsprobe, Judicium S. Coenae, S. Eucharistiae), eine Art des Gottesurteils
Bahrrecht
--
(Jus feretri, Jus cruentationis), im Mittelalter eine Art der Gottesurteile
Brodurtheil, s. Ordalien
--
(mittellat., v. angelsächs. ordâl, "Urteil", Gottesurteile, lat.
Feuerprobe
--
Untersuchung der Echtheit eines Körpers durch Feuer; dann eine Art der Gottesurte
Kampfgericht, s. Duell
--
(lat. Duellum, perduellio), der nach gewissen Regeln zwischen zwei Personen
Kesselfang, s. Ordalien
--
(mittellat., v. angelsächs. ordâl, "Urteil", Gottesurteile, lat.
Losurtheil, s. Ordalien
--
(mittellat., v. angelsächs. ordâl, "Urteil", Gottesurteile, lat.
Gerichtshalter
--
(Justitiarius), ehedem der mit der Verwaltung eines Patrimonialgerichts beauftragt
Justitiarius
--
(lat.), bei den frühern Patrimonialgerichten Bezeichnung für die Gerichtshalter,
Stuhlherr
--
(Gerichtsherr), bei den frühern Patrimonialgerichten der Inhaber der Patrimonialg
Pfeifergericht
--
(Judicium tibicinum), ehemals eine zu Frankfurt a. M. unter Pfeifen und Pauken
Reichshofrath
--
(Concilium imperiale aulicum), neben dem Reichskammergericht das höchste
Reichskammergericht
--
im ehemaligen Deutschen Reich neben dem Reichshofrat das höchste Gericht,
Completor
--
(lat.), sonst beim Reichskammergericht derjenige, der die eingegangenen Sachen
Sendgerichte
--
(Send, heilige Send, Synodus), im Mittelalter in Deutschland geistliche Gerichte,
Camerae nuntii
--
(lat., Kammerboten), Statthalter im alten fränkischen Reich, welche nicht,
Kammerbote
--
(Cameraenuntius), eine der Stellung der Herzöge ähnliche, aber weniger einflußr
Missi regii
--
(Missi regis, lat.), s. v. w. Sendgrafen, s. Graf.
Sendgrafen
--
(Sendboten, Königsboten, Missi dominici), außerordentliche Kommissare, die
Gerichtspersonen.
Burggraf
--
(mittellat. Buregravius od. Burgicomes, auch Burghauptmann, Burgvogt, Pfleger
Burgvogt
--
s. v. w. Burggraf; dann s. v. w. Aufseher über eine Burg sowie derjenige,
Camerarius
--
1) Joachim, eigentlich Liebhard, gewöhnlich aber Kammermeister (latin. C.
Eideshelfer
--
(Juratores, Consacramentales), im altgermanischen Gerichtsverfahren die zur
Consacramentales
--
(Compurgatores, lat.), die Eideshelfer im altdeutschen Prozeßverfahren.
Gaugraf, s. Gau
--
(Go, Ga, got. gavi, althochd. gowi, mittelhochd. gou, geu, oberdeutsch Gäu,
♦ Franz Christian, Reisender und Architekt, geb. 15. Juni 1790 zu Köln, erhielt
Großkanzler
--
unter Friedrich d. Gr. Titel des Justizministers.
Guastaldia
--
(mittellat.), bei den Langobarden Amt des Landeshauptmanns (Guastald).
Häscher
--
s. v. w. Büttel, Gerichtsdiener; veraltete Bezeichnung für denjenigen, welcher
Hansegrafen
--
ehedem in Bremen die Vorsitzenden in den sogen. Hansgerichten, vor welchen
Kronanwalt
--
im vormaligen Königreich Hannover s. v. w. Staatsanwalt. Das Amt war dem
Rachimburgen
--
(mittellat. Rachimburgi), zur Zeit der Merowinger und Karolinger die Beisitzer
Reichsfiskal
--
(Reichsankläger), Beamter, der über die Gerechtsame des ehemaligen Deutschen
Rheingraf
--
Name der Grafen im Rheingau. Ihre Stammburg war der Rheingrafenstein bei Kreuznach
Bettelvogt
--
(Gassen-, Armenvogt, Armenwächter), niederer Beamter, der früher von der
Wildgraf, s. Rheingraf
--
Name der Grafen im Rheingau. Ihre Stammburg war der Rheingrafenstein bei Kreuznach
Einzelne Rechtsinstitute.
Andelage
--
(lat. andelago, andelangus, vandilangus), altdeutsches, später vielfach verderbte
Bültenhieb
--
die Berechtigung, von gewissen Nachbarn Dienstverrichtungen, insbesondere
Deodand
--
(v. lat. Deo dandum, "Gott zu geben"), im Mittelalter ein Gut, das
Ehrenerklärung
--
Versicherung, daß man den Beleidigten hinsichtlich seiner Ehrenhaftigkeit
Ehrenwort
--
ein Versprechen, mit unterpfändlicher Einsetzung der Ehre gegeben, ist eins
Einlagern
--
(Einlager, Einreiten, Leisten, Leistungsrecht, Pactum obstagii), ein im Mittelalte
Einmahnung, s. Einlagern
--
(Einlager, Einreiten, Leisten, Leistungsrecht, Pactum obstagii), ein im Mittelalte
Gerade
--
ein Institut des deutschen Erbrechts, kommt in zweifacher Gestalt, als Witwengerad
♦ und Ungerade, ein sehr gewöhnliches einfaches Glücksspiel, welches darin
Gewere
--
(Gewehre, Gewäre, Gewähre, Were, Warandia, v. althochd. Werjan, "bekleiden
Handfriede
--
ein früher übliches Friedensversprechen, durch welches jemand vor handgemeinen
Leuterung
--
ein dem ältern sächsischen Prozeß eigentümliches Rechtsmittel, durch welches
Morgengabe
--
(Donum matutinale), ursprünglich das Geschenk, welches der Gatte der Gattin
Mundium
--
(v. altd. munt, Hand, Schutz), im altdeutschen Recht eine Schutzgewalt, welche
Oppugnation
--
(lat.), Bestürmung; Belagerung; Angriff, namentlich vor Gericht; Oppugnationsschr
Schwertmagen
--
im altdeutschen Rechte die durch Männer miteinander verwandten männlichen
Spillmage, s. Mage
--
(spr. mahsch), Eugène, franz. Marineoffizier und Afrikareisender, geb. 30.
Strafe.
Bruch, s. Brüche
--
(Brüchte), im mittelalterlichen Rechtsleben sowohl die geringern Verbrechen,
Brüche (Brüchte)
--
(Brüchte), im mittelalterlichen Rechtsleben sowohl die geringern Verbrechen,
Poena talionis, s. Talion
--
(lat.), Vergeltung einer Handlung durch eine gleiche; daher Jus talionis,
Abbitte, s. Deprekation
--
(lat. Deprecatio injuriae, "Abbitte"), eine dem deutschen Recht
Deprekation
--
(lat. Deprecatio injuriae, "Abbitte"), eine dem deutschen Recht
Acht
--
(vom altdeutschen "Echt", d. h. Bund oder Gesetz), ursprünglich
Echtlosigkeit
--
(v. altdeutschen Echt, d. h. Gesetz), der Zustand völliger Rechtlosigkeit,
Friedlosigkeit
--
im altgerman. Rechtswesen der Zustand desjenigen, der, als in die Oberacht
Oberacht, s. Acht
--
(vom altdeutschen "Echt", d. h. Bund oder Gesetz), ursprünglich
Reichsacht, s. Acht
--
(vom altdeutschen "Echt", d. h. Bund oder Gesetz), ursprünglich
Vogelfrei
¶
--
(lat. exlex), derjenige, welcher des Rechtsschutzes gänzlich beraubt und
Augenausstechen
--
alte barbar. Strafe, welche selbst bei den gebildetsten Völkern des Altertums
Abbacinare, s. Blenden
--
das Zerstören des Augenlichts, war im Altertum eine Strafe, die bei verschiedenen
Blenden
--
das Zerstören des Augenlichts, war im Altertum eine Strafe, die bei verschiedenen
Bock
--
1) (Tragus) Hieronymus, Botaniker, geb. 1498 zu Heiderbach im Zweibrückenschen,
Brandmarkung
--
(Stigma), das Einbrennen von Zeichen auf einen Teil des Leibes, als Strafe
Buße
--
eigentlich Ersatz, Entschädigung. Schon diese mittelalterliche Übersetzung
Bedemund
--
(Bettmund, auch unter den Namen Bauernmiete, Brautlauf, Bumede, Busenhuhn,
Blutgeld
--
die Summe, welche nach altdeutschem Recht von einem Totschläger dem gezahlt
Emenda
--
(mittellat., franz. Amende), Geldbuße, Wergeld (s. d.); E. saxonica, Sachsenbuße
Fredum
--
(Fredus, Fridus), das Friedensgeld, d. h. ein Strafgeld, welches nach altgermanisc
Friedebuße
--
Abgabe, welche man früher für die Sicherung des Genusses seiner Rechte zu
Sachsenbuße
--
(Emenda saxonica), die Entschädigung, die nach altem sächsischen Rechte
Schmerzensgeld
--
Entschädigung, die früher für erlittene Körperverletzung der Verletzte
Wehrgeld, s. Wergeld
--
(Wehrgeld, Wiedergeld, Manngeld [wer = Mann], Friedegeld, Buße, Compositio,
Wergeld
--
(Wehrgeld, Wiedergeld, Manngeld [wer = Mann], Friedegeld, Buße, Compositio,
Hundetragen
--
mittelalterliche Strafe des Landfriedensbruchs, namentlich in Franken und
Cynophorie
--
(griech.), das "Hundetragen" als Strafe, im Mittelalter vorkommend.
Pfählen
--
barbarische Todesstrafe des Mittelalters, darin bestehend, daß man dem Verbrecher
Pranger
--
(Schandpfahl, Schandbühne, lat. Palus infamans), ehedem der Ort, wo Verbrecher,
Ausstellung v. Verbrechern, s. Pranger
--
(Schandpfahl, Schandbühne, lat. Palus infamans), ehedem der Ort, wo Verbrecher,
Ganten
--
ehemals eine Art Pranger, der aus Brettern bestand, welche an zwei Pfählen
Halsring
--
s. v. w. Halseisen, s. Pranger.
Rädern
--
(Strafe des Rades, Radebrechen), Strafe, mit welcher sonst, und zwar noch
Säcken
--
(Ertränken), mittelalterliche Todesstrafe, welche darin bestand, daß der
Staatsgefangene
--
Gefangene, welche nicht wegen eines begangenen Verbrechens durch gerichtliches
Staupenschlag
--
(Staupbesen, lat. Fustigatio), die früher gewöhnlich mit der Landesverweisung
Fustigiren
--
(mittellat.), abprügeln, stäupen; Fustigation, Stäupung, Auspeitschung.
Trillhaus
--
(Triller), ein hölzernes, vergittertes, an einer horizontalen Welle befestigtes
Englische.
Blaubücher
--
(Blue books), in England die dem Parlament von der Regierung vorgelegten Bücher,
Navigationsakte
--
(lat., Navigationsgesetz), Schiffahrts- und Seehandelsgesetz, welches das
Reformbill
--
in England jede Bill, welche eine Reform bezweckt, besonders aber die 1830,
Stempelakte
--
brit. Gesetz, 22. März 1765 für die nordamerikanischen Kolonien gegeben,
Supremat
--
(lat., "Obergewalt"), die päpstliche Machtvollkommenheit, namentlich
Test
--
eine mit Äscher, Mergel oder Knochenmehl (Testasche) ausgeschlagene kleine
Testakte
--
(v. engl. test. Probe), ein Gesetz, welches das englische Parlament 1673 von
Testeid, s. Testakte
--
(v. engl. test. Probe), ein Gesetz, welches das englische Parlament 1673 von
Pavage
--
(franz., spr. -wahsch, im Latein des Mittelalters Pavagium), in den altenglischen
Bailiff, s. Bailli
--
(franz., spr. bajih; engl. Bailiff, lat. Bajulus oder Ballivus, ital. Baïlo,
Laird
--
(spr. lērd), Macgregor, engl. Reisender, geb. 1808 zu Greenock, war bis 1832
Than
--
Moritz, ungar. Maler, geb. 1828 zu Alt-Becse im Bácser Komitat (Südungarn
Yeoman
--
(engl., spr. jóhmän), in frühern Zeiten in England jeder Gemeinfreie, d.
Borough
--
(engl., spr. börro; in älterer angelsächs. Wortform Byrig, Borge, Borgh
Clan
--
(kelt., spr. klänn), eigentlich Familie; in Hochschottland, auf den Orkney-
Hundred
--
("Hundertschaft"), bei den Angelsachsen eine Unterabteilung des
Pale
--
(griech.), der Ringkampf, eine wichtige Übung in der altgriech. Gymnastik
♦ (engl., spr. pehl, "Grenzpfahl"), Gau, Bezirk; zur Zeit, wo Irland
Shire
--
(spr. scheir, in Zusammensetzungen dagegen schir, v. sächs. sciran, trennen
Witenagemote
--
(Wittenagemote, "Rat der Wissenden"), die alte Ständeversammlung
Gretna-Green
--
(spr. grettna-grihn, Graithney), Dorf in der schott. Grafschaft Dumfries,
Französische.
Seigneur
--
(franz., spr. ssänjör, abgekürzt Sieur und Sire, v. lat. senior, "der
Sire
--
(franz., spr. ssir, früher Sieur, Abkürzung von Seigneur), Titel, welchen
Ban
--
(Banus, entstanden aus dem illyr. Bojan oder dem slaw. Pan, "Herr",
♦ (franz., spr. bang), s. v. w. Bann; besonders der ehemalige französische
Brevet
--
(franz., spr. bröwä; v. lat. brevis), kurzer Brief, in Frankreich königlicher
Lit de justice
--
(franz., spr. li d'schüstihs, "Gerechtigkeitsbett"), ursprünglich
Paulette
--
(franz., spr. pol-, Droit annuel), in Frankreich eine nach ihrem ersten Pachter,
Dauphin
--
(franz., spr. dofäng, lat. Delphinus), ursprünglich und zwar seit dem Grafen
Monseigneur
--
(franz., spr. mong-ssänjör, "mein Herr"), Titel, den man in Frankreich
Assemblée
--
(franz., spr. assangbleh), Versammlung, Gesellschaft, insbesondere eine glänzende
Clôture
--
(franz., spr. -tühr, "Einschließung, Umzäunung"), in der parlamentari
Märzfeld
--
(Campus Martius), ursprünglich unter den merowingischen Frankenkönigen die
Maifeld, s. Märzfeld
--
(Campus Martius), ursprünglich unter den merowingischen Frankenkönigen die
Notabeln
--
(franz. Notables), die durch Bildung, Rang und Vermögen hervorragenden Männer;
Auriflamma
--
(Auriflammĕum, lat.), s. v. w. Oriflamme; s. Fahne.
Citoyen
--
(franz., spr. ssitŏajäng), Bürger, citoyenne, Bürgerin; in Frankreich
Connétable
--
(franz., spr. -tábl, v. lat. comes stabuli, Comestabulus, Conestabulus,
Direktorium
--
(lat.), eine oder mehrere Personen (Ausschuß), welchen durch Wahl oder höhere
Duché
--
(franz., spr. düscheh), in Frankreich eine zur Würde eines Herzogtums erhobene
Empire
--
(franz., spr. angpihr), Herrschaft, Kaisertum, Kaiserreich, besonders das
Major domus
--
(auch Princeps, Praefectus, Rector palatii, deutsch "Hausmeier",
Assisen
--
(franz.), ursprünglich jede feierliche Sitzung (sessio). Später wurde der
Bailli
--
(franz., spr. bajih; engl. Bailiff, lat. Bajulus oder Ballivus, ital. Baïlo,
Baillif
--
(franz.), veraltete Form für Bailli (s. d.).
Chambre ardente
--
(franz., spr. schangbr ardangt, "glühende Kammer"), in Frankreich
Maréchaussée
--
(franz., spr. -schōßeh, mittellat. Mareschalchia), vormals berittene Polizeiwach
Prevotalgerichte
--
(Prevotalhöfe, franz. cours prévôtales), in Frankreich ehemals Kriminalgerichte
Table de marbre
--
(franz., "Marmortafel"), in Frankreich ehemals Name des Marschalls-,
Bagno
--
(ital., spr. bannjo, "Bad"), Name der berüchtigten, die im Mittelalter
Conciergerie
--
(franz.), s. v. w. Haus- oder Schloßvogtei (Wohnung eines Concierge); insbesonder
Oublietten
--
(franz., spr. ubli-ett-), Verliese, unterirdische Gefängnisse, oft mit einer
Publicisten.
Aegidi
--
Ludwig Karl, Staatsrechtsgelehrter, geb. 10. April 1825 zu Tilsit, studierte
Albrecht, 1) W. E.
--
(s. v. w. Adalbert oder Albert, "der an Geschlecht Glänzende"),
♦ Wilhelm Eduard, ausgezeichneter Germanist, geb. 4. März 1800 zu Elbing, studierte
Barth-Barthenheim, Graf v.
--
(lat. Comes, franz. Comte, engl. Earl, ital. Conte), ein Wort von unbestimmter
♦ 1) Urs, Maler, Kupferstecher, Zeichner für den Holzschnitt und Goldschmied,
Berg, 1) G. H., Frhr. v.
--
1) Günther Heinrich, Freiherr von, Staatsmann und verdienstvoller publizistisch-j
Birnbaum, 1) J. M. F.
--
= mezzo forte (ital.), etwas stark.
Bluntschli
--
Johann Kaspar, berühmter schweizer. Rechtsgelehrter, Vertreter liberaler
Buddeus, 2) K. F.
--
1) Johann Franz, Theolog und Philosoph, ein Nachkomme des berühmten Gelehrten
Bülow-Cummerow, v.
--
Ernst Gottfried Georg von, staatswissenschaftlicher Schriftsteller, geb. 13.
Cocceji, 1) H., Frhr. v.
--
1) Heinrich von, deutscher Rechtsgelehrter, geb. 25. März 1644 zu Bremen,
Falck
--
Niels Nikolaus, namhafter Rechtsgelehrter, geb. 25. Nov. 1784 zu Emmerlev
Fischel
--
Eduard, Publizist, geb. 1826 zu Danzig, studierte Jurisprudenz und war seit
Gierke
--
Otto Friedrich, namhafter Rechtslehrer, geb. 11. Jan. 1841 zu Stettin, besuchte
Häberlin, 2) K. F.
--
1) Franz Dominikus, Historiker und Publizist, geb. 31. Jan. 1720 zu Grimmelfingen
Heffter, 2) A. W.
--
August Wilhelm, namhafter Rechtsgelehrter, geb. 30. April 1796 zu Schweinitz,
Held, 3) J. v.
--
1) Matthias, Rat Karls V., geboren gegen Ende des 15. Jahrh. zu Arlon in Luxemburg
Kaltenborn
--
(von Stachau), Karl, Baron, bedeutender Staatsrechtslehrer, geb. 21. Juli
Lieber
--
Franz, staatswissenschaftlicher Schriftsteller, geb. 18. März 1800 zu Berlin,
Mohl, 1) R. v.
--
1) Robert von, ausgezeichneter deutscher Staatsrechtslehrer und Staatsmann,
Moser, 1) J. J.
--
1) Johann Jakob, einer der fruchtbarsten Publizisten Deutschlands, geb. 18.
Müller, 10) Adam Heinr.
--
1) Robert, engl. Baumeister, geb. 1728 zu Kirkcaldy, bildete sich auf der
♦ Münchener Malerfamilie. 1) Albrecht, Schlachtenmaler, geb. 16. April 1786
Pözl, v.
--
Joseph von, hervorragender bayr. Staatsrechtslehrer und Abgeordneter, geb.
Pütter
--
Johann Stephan, einer der ausgezeichnetsten deutschen Staatsrechtslehrer und
Pufendorf, v.
--
Samuel, Freiherr von, einer der Gründer der Wissenschaft des Natur- und Völkerre
Reyscher
--
August Ludwig, Rechtsgelehrter, geb. 10. Juli 1802 zu Unterriexingen in Württembe
Rönne, v.
--
Ludwig Moritz Peter von, ausgezeichneter Publizist, geb. 18. Okt. 1804 zu
Samwer
--
Karl Friedrich Lucian, Staatsrechtslehrer, geb. 16. März 1819 zu Eckernförde,
Schmalz
--
weiches Tierfett, besonders von Schweinen. Das Schweineschmalz wird im großen
♦ Pflanze, s. Camelina.
♦ Theodor Anton Heinrich, Schriftsteller im Gebiet der Rechts- und Staatswissenschaf
Schmauß
--
Johann Jakob, Staatsrechtslehrer, geb. 10. März 1690 zu Landau im Elsaß,
Schmid *, 5) K. E.
--
1) Karl Christian Ehrhard, Philosoph, geb. 24. Okt. 1761 zu Heilsberg im Weimarisc
Schulze, 4) H. J. F.
--
1) Gottlob Ernst, Philosoph, geb. 23. Aug. 1761 zu Heldrungen in Thüringen,
Stahl, 2) F. J.
--
1) Georg Ernst, Chemiker und Mediziner, geb. 21. Okt. 1660 zu Ansbach, studierte
Thomasius, 1) Chr.
--
(griech. XP., gewöhnlich mit P bezeichnet), Abkürzung für Christus (s.
Thudichum
--
Friedrich Wolfgang Karl von, angesehener Rechtslehrer, geb. 18. Nov. 1831
Vollgraff
--
Karl, staatswissenschaftl. Schriftsteller, geb. 4. Nov. 1794 zu Schmalkalden,
Welcker, 2) K. Th.
--
in sprachwissenschaftlicher Hinsicht, s. "T".
♦ in der Chemie Zeichen für Thorium.
Zachariä, 2) K. S.
--
1) Justus Friedrich Wilhelm, Dichter, geb. 1. Mai 1726 zu Frankenhausen, studierte
Zöpfl
--
Heinrich Matthias, ausgezeichneter Rechtslehrer, geb. 6. April 1807 zu Bamberg,
Kanonisten.
Bickell
--
1) Johann Wilhelm, Kirchenrechtslehrer, geb. 2. Nov. 1799 zu Marburg, studierte
Dove, 2) R. W.
--
1) Heinrich Wilhelm, Physiker, geb. 6. Okt. 1803 zu Liegnitz, besuchte die
Friedberg, 2) E. A.
--
1) Heinrich, ausgezeichneter preuß. Jurist, geb. 27. Jan. 1813 zu Märkisch-Fried
Herrmann, 2) E.
--
1) Ernst Adolf, namhafter Historiker, geb. 25. März 1812 zu Kammerswalde
Hinschius
--
Paul, Kirchenrechtslehrer, geb. 25. Dez. 1835 zu Berlin, studierte daselbst
Jacobson
--
1) Heinrich Friedrich, kirchenrechtlicher Schriftsteller, geb. 8. Juni 1804
Maassen
--
Friedrich Bernhard Christian, namhafter Kanonist, geb. 24. Sept. 1823 zu Wismar,
♦ Karl Georg, preuß. Staatsmann, geb. 23. Aug. 1769 zu Kleve, studierte in
Mejer
--
Otto Georg Alexander, hervorragender protestant. Kirchenrechtslehrer, geb.
Phillips, 2) G.
--
1) John, Geolog, geb. 25. Dez. 1800, war Professor der Geologie am King's
Schulte, v.
--
Johann Friedrich, Ritter von, ausgezeichneter Kirchenrechtslehrer und Vertreter
Theiner
--
Augustin, gelehrter kathol. Kanonist, geb. 11. April 1804 zu Breslau, studierte
Wasserschleben
--
Friedrich Wilhelm Hermann, verdienter Kirchenrechtslehrer, geb. 22. April
Civilisten.
Almendingen, v.
--
Ludwig Harscher von, Rechtsgelehrter, geb. 25. März 1766 zu Paris, studierte
Anschütz, 2) A.
--
1) Heinrich, trefflicher Schauspieler, geb. 8. Febr. 1785 zu Luckau, bezog
Arndts v. Arnsberg
--
Hauptstadt der ehemaligen Grafschaft, jetzt des gleichnamigen preuß. Regierungsbe
Arnold, 6) G. D.
--
1) Christoph, als Astronom berühmter Bauer, geb. 17. Dez. 1650 zu Sommerfeld
Bar, v.
--
Name mehrerer Städte in Frankreich: 1) B. le Duc (spr. dück), Hauptstadt
♦ (früher Row), Kreisstadt im russ. Gouvernement Podolien, in der Ukraine,
♦ Karl Ludwig von, Rechtsgelehrter, geb. 24. Juli 1836 zu Hannover, studierte
Bayer, 2) H. J. P.
--
1) Johann, Astronom, geb. 1572 zu Rhain in Bayern, gest. 1625 als Rechtsanwalt
Beck, 3) J. L. W.
--
1) Christian Daniel, berühmter Gelehrter, geb. 22. Jan. 1757 zu Leipzig,
Bekker, 4) E. J.
--
1) Balthasar, aufgeklärter Theolog der reform. Kirche, geb. 30. März 1634
Beseler, 2) K. G. Ch.
--
ch (lat. Ch, ch) kann im Deutschen zwei verschiedene Laute ausdrücken, den
Bethmann-Hollweg, v.
--
Moritz August von, berühmter Zivilist und Forscher auf dem Gebiet des römischen
Bischoff, 4) F. W.
--
1) Ludwig Friedrich Christian, Philolog un siolog, geb. 28. Okt. 1807 zu Hannover,
Bornemann
--
1) Wilhelm, niederdeutscher Dialektdichter, geb. 2. Febr. 1766 zu Gardelegen,
Briegleb
--
Hans Karl, ausgezeichneter Prozessualist, geb. 1. Mai 1805 zu Baireuth, studierte
Brinz, v.
--
Aloys von, namhafter Rechtslehrer, geb. 26. Febr. 1820 zu Meiler im Algäu,
Cocceji, 2) S. v.
--
= sub voce (lat.), unter dem Wort (in Wörterbüchern); auch = salva venia
Dernburg
--
1) Heinrich, Rechtslehrer, geb. 3. März 1829 zu Mainz, studierte in Gießen
Endemann
--
Wilhelm, namhafter deutscher Rechtslehrer, geb. 24. April 1825 zu Marburg,
Fritsch, 1) Ahasv.
--
1) Ahasverus, deutscher Rechtsgelehrter, geb. 16. Dez. 1629 zu Mücheln im
Fritz
--
Johann Adam, Rechtslehrer, geb. 24. Jan. 1799 zu Lindenfels im Odenwald, bezog
Fuchs, 5) K.
--
(Rotfuchs, Canis Vulpes L.), Raubtier aus der Familie der Hunde (Canidae)
♦ Schmetterling, s. Eckflügler.
♦ in der Studentensprache der Neuling auf der Universität (im ersten Semester
♦ (Vulpecula), Sternbild am nördlichen Himmel von 19^{h} 0^{m} bis 21^{h} 25
♦ der Abzugskanal einer oder mehrerer Feuerungen zum Schlot. Er wird gewöhnlich
♦ 1) Leonhard, Botaniker, geb. 1501 zu Membdingen in Bayern, studierte 1519
Gerber, v.
--
1) Ernst Ludwig, Musikhistoriker, geb. 29. Sept. 1746 zu Sondershausen, studierte
Girtanner
--
Wilhelm, gelehrter Zivilist, geb. 1823 zu Schnepfenthal, studierte 1841-43
Gneist
--
Heinrich Rudolf Hermann Friedrich, ausgezeichneter Rechtsgelehrter und Politiker,
Gönner, v.
--
Nikolaus Thaddäus von, bedeutender Rechtsgelehrter und Staatsmann, geb. 18.
Goldschmidt, 3) L.
--
1) Hermann, Astronom, geb. 17. Juni 1802 zu Frankfurt a. M., arbeitete erst
Grävell
--
Maximilian Karl Friedrich Wilhelm, philosophischer und juridischer Schriftsteller:
Grolmann, v.
--
Karl Ludwig Wilhelm von, Rechtsgelehrter und Staatsmann, geb. 23. Juli 1775
Günther, 3) K. F.
--
1) Johann Christian, Dichter, geb. 8. April 1695 zu Striegau in Niederschlesien,
Gueterbock
--
Karl Eduard, preuß. Jurist, geb. 18. April 1830 zu Königsberg i. Pr., studierte
Hahn, 6) F. v.
--
1) Ludwig Philipp, Dramatiker der Sturm- und Drangperiode, geb. 22. März
Heimbach, 1) K. W. E.
--
1) Karl Wilhelm Ernst, gelehrter Jurist, geb. 29. Sept. 1803 zu Merseburg,
Held, 2) G. F.
--
1) Matthias, Rat Karls V., geboren gegen Ende des 15. Jahrh. zu Arlon in Luxemburg
Heydemann
¶
--
Ludwig Eduard, Rechtslehrer, geb. 18. Mai 1805 zu Berlin, studierte daselbst
Heyne, 2) R. Th.
--
in sprachwissenschaftlicher Hinsicht, s. "T".
♦ in der Chemie Zeichen für Thorium.
Holzschuher
--
(von Harrlach), Rudolf Christoph Karl Siegmund, Freiherr, geachteter Jurist,
Hye, A. v.
--
Anton, Freiherr von H.-Glunek, österreich. Rechtsgelehrter, geb. 26. Mai
Klein, 1) E. F.
--
1) Jakob Theodor, Zoolog, geb. 15. Aug. 1685 zu Königsberg, studierte daselbst
Koch, 5) Ch. F.
--
ch (lat. Ch, ch) kann im Deutschen zwei verschiedene Laute ausdrücken, den
Kuntze
--
Johannes Emil, sächs. Jurist, geb. 25. Nov. 1824 zu Grimma, besuchte 1843-47
Linde, v.
--
(Tilia L., hierzu Tafel "Linde"), Gattung aus der Familie der Tiliaceen,
♦ 1) Samuel Gottlieb, poln. Sprachforscher, geb. 1771 zu Thorn, studierte in
Madai, K. O. v.
--
Karl Otto von, namhafter Rechtsgelehrter, geb. 23. März 1809 zu Zscherben
Marquardsen *
--
Heinrich, Rechtsgelehrter, geb. 25. Okt. 1826 zu Schleswig, studierte in Kiel
Mommsen, 2) F.
--
1) Theodor, ausgezeichneter Altertumsforscher und Geschichtschreiber, geb.
Mühlenbruch
--
Christian Friedrich, ausgezeichneter Zivilrechts- und Prozeßlehrer, geb.
Ortloff
--
Friedrich, Rechtsgelehrter, geb. 10. Okt. 1797 zu Erlangen, studierte 1814-16
Osterloh
--
Ernst Robert, Prozessualist, geb. 13. März 1813 zu Dresden, wirkte erst als
Pfeiffer, 1) B. W.
--
1) Burkhard Wilhelm, hess. Jurist, geb. 7. März 1777 zu Kassel, studierte
Planck, 3) J. W. v.
--
1) Gottlieb Jakob, gelehrter Theolog, geb. 15. Nov. 1751 zu Nürtingen in
Renaud
--
(spr. rönoh), Achilles, ausgezeichneter Rechtslehrer, aus einer franz. Emigranten
Römer, 3) R.
--
1) Ole oder Olaf, Astronom, geb. 25. Sept. 1644 zu Aarhus, ging 1561 mit dem
Schmid *, 7) R.
--
1) Karl Christian Ehrhard, Philosoph, geb. 24. Okt. 1761 zu Heilsberg im Weimarisc
Seuffert, v.
--
Johann Adam von, hervorragender bayr. Jurist, geb. 15. März 1794 zu Würzburg,
Sintenis, 2) K. F. F.
--
Karl Friedrich Ferdinand, Rechtsgelehrter, geb. 25. Juni 1804 zu Zerbst, studierte
Tenngler
--
Ulrich, deutscher Jurist, geboren um die Mitte des 15. Jahrh. zu Haidenheim
Thöl
--
Johann Heinrich, Autorität auf dem Gebiet des Handels- und Wechselrechts,
Unger, 5) J.
--
1) Johann Georg, Formschneider, geb. 1715 zu Goos bei Pirna, erlernte in letzterer
Vangerow, v.
--
Karl Adolf von, ausgezeichneter Pandektist, geb. 5. Juni 1808 zu Schiffelbach
Wächter, 2) K. G. v.
--
F., in England = Knight of the order of the Golden Fleece, "Ritter des
Windscheid
--
Bernhard Joseph Hubert, ausgezeichneter Pandektist, geb. 26. Juni 1817 zu
Kriminalisten.
Abegg
--
Julius Friedrich Heinrich, namhafter Kriminalist, geb. 27. März 1796 zu Erlangen,
Avé-Lallemant, 1) F. Ch. B.
--
= Companion of the order of the Bath, Mitglied des Bathordens.
Bauer, 1) A.
--
im weitesten Sinn jeder Landbewohner im Gegensatz zum Städter und zwar insbesonde
♦ 1) Anton, deutscher Kriminalist, geb. 16. Aug. 1772 zu Marburg, studierte
Berner, 2) A. F.
--
= anni futuri, künftigen Jahrs.
Breidenbach
--
Moritz Wilhelm August, Rechtsgelehrter, geb. 13. Nov. 1796 zu Offenbach, ward
Demme, 2) W. L.
--
= westliche Länge (s. Länge).
Feuerbach, 1) P. J. A. v.
--
1) Paul Johann Anselm, Ritter von, berühmter deutscher Kriminalist, geb.
Friedberg, 1) H.
--
1) Heinrich, ausgezeichneter preuß. Jurist, geb. 27. Jan. 1813 zu Märkisch-Fried
Geib
--
Karl Gustav, Kriminalist, geb. 12. Aug. 1808 zu Lambsheim in der bayr. Rheinpfalz,
Glaser, 2) J. A.
--
1) Adolf, Schriftsteller, geb. 15. Dez. 1829 zu Wiesbaden, widmete sich zuerst
Heinze
--
1) Rudolf, Kriminalist, geb. 10. April 1825 zu Saalfeld a. S., studierte 1844-47
Henke, 2) H. W. E.
--
1) Heinrich Philipp Konrad, namhafter protest. Kirchenhistoriker, geb. 3.
Hepp
--
Ferdinand Karl Theodor, Kriminalist, geb. 10. Dez. 1800 zu Altona, ward 1825
Hitzig, 1) J. E.
--
1) Julius Eduard, kriminalistischer Schriftsteller, geb. 26. März 1780 zu
Holtzendorff, 2) F. J. W. Ph. v.
--
ph (sprachwissenschaftlich), s. "P".
John, 3) R. E.
--
in England = Royal Engineers, "königliche Ingenieure" (Pioniere
Marezoll
--
Theodor August Ludwig, Rechtsgelehrter, geb. 13. Juli 1794 zu Göttingen als
Martin, 2) Ch. R. D.
--
ch (lat. Ch, ch) kann im Deutschen zwei verschiedene Laute ausdrücken, den
Mittermaier
--
Karl Joseph Anton, ausgezeichneter Rechtslehrer, geb. 5. Aug. 1787 zu München,
Osenbrüggen
--
Eduard, namhafter Rechtsgelehrter, geb. 24. Dez. 1809 zu Ütersen in Holstein,
Quistorp, v.
--
Johann Christian von, berühmter deutscher Kriminalist, geb. 30. Okt. 1737
Roßhirt
--
Konrad Eugen Franz, Rechtsgelehrter, geb. 26. Aug. 1793 zu Bamberg, studierte
Schletter *
--
Hermann Theodor, deutscher Rechtsgelehrter, geb. 23. April 1816 zu Dresden,
Schüler *
--
Gottlieb Christian, Jurist und Politiker, geb. 27. März 1798 zu Salzungen,
Schütze *
--
1) Johann Stephan, Schriftsteller, geb. 1. Nov. 1771 zu Olvenstädt bei Magdeburg,
Schwarze, v.
--
Friedrich Oskar von, bedeutender Kriminalist, geb. 30. Sept. 1816 zu Löbau
Schwarzenberg, 1) J. zu
--
1) Johann, Freiherr zu, einer der hellsten und aufgeklärtesten Köpfe seiner
Snell, 1) W.
--
1) Wilhelm, Rechtsgelehrter, geb. 8. April 1789 zu Idstein, studierte in Gießen
Temme
--
Jodocus Donatus Hubertus, deutscher Rechtsgelehrter und belletristischer Schriftst
Walther
--
Friedrich, Kriminalist, geb. 6. Aug. 1822 zu Bonn, studierte in München,
Germanisten.
Arnold, 11) Ch. F. W.
--
ch (lat. Ch, ch) kann im Deutschen zwei verschiedene Laute ausdrücken, den
Biener, 1) Ch. G.
--
ch (lat. Ch, ch) kann im Deutschen zwei verschiedene Laute ausdrücken, den
Binding
--
Karl, Rechtslehrer und Historiker, geb. 4. Juni 1841 zu Frankfurt a. M., studierte
Conring
--
Hermann, ostfries. Gelehrter, geb. 9. Nov. 1606 zu Norden in Ostfriesland,
Dahn, 3) J. S. F.
--
1) Friedrich, Schauspieler, geb. 18. April 1811 zu Berlin, war erst für die
Daniels, v.
--
Alexander Joseph Aloys Reinhard von, namhafter deutscher Rechtsgelehrter,
Eichhorn, 2) K. F.
--
1) Johann Gottfried, Orientalist und Historiker, geb. 16. Okt. 1752 zu Dörrenzimm
Feuerbach, 4) E. A.
--
1) Paul Johann Anselm, Ritter von, berühmter deutscher Kriminalist, geb.
Franklin, 3) Ch. F. O.
--
ch (lat. Ch, ch) kann im Deutschen zwei verschiedene Laute ausdrücken, den
Frensdorff
--
Ferdinand, namhafter Germanist, geb. 17. Juni 1833 zu Hannover, studierte
Gaupp
--
1) Ernst Theodor, ausgezeichneter deutscher Rechtsgelehrter, geb. 31. Mai
Gengler
--
Heinrich Gottfried Philipp, Rechtshistoriker, geb. 25. Juli 1817 zu Bamberg,
Hänel, 3) A.
--
1) Gustav Friedrich, gewöhnlich bloß Gustav zum Unterschied von seinem gleichnam
Heineccius, 2) J. G.
--
1) Johann Michael, erster wissenschaftlicher Bearbeiter der Siegelkunde, geb.
Homeyer
--
1) Karl Gustav, ausgezeichneter Germanist, geb. 13. Aug. 1795 zu Wolgast in
Kraut
--
Wilhelm Theodor, ausgezeichneter Germanist, geb. 15. März 1800 zu Lüneburg,
Kreittmayr, v.
--
Wiguläus Xaver Aloys, Freiherr von, bayr. Staatsmann und Rechtsgelehrter,
Laband
--
Paul, ausgezeichneter Germanist und Staatsrechtslehrer, geb. 24. Mai 1838
Maurer, 1) G. L. v.
--
H., bei naturwissenschaftl. Namen für L. van Houtte (s. d.).
Meibom, 5) V. v.
--
= vice versa (lat.), "umgekehrt, gegenteilig".
Merkel
--
1) Garlieb, Schriftsteller, geb. 31. Okt. 1769 auf dem Pastorat Loddiger in
Michaelis, 3) A.
--
1) Johann David, einer der gelehrtesten Theologen des 18. Jahrh., geb. 27.
Michelsen
--
Andreas Ludwig Jakob, ausgezeichneter Germanist, geb. 31. Mai 1801 zu Satrup
Richthofen, 2) K. O. J. Th. v.
--
in sprachwissenschaftlicher Hinsicht, s. "T".
♦ in der Chemie Zeichen für Thorium.
Rockinger
--
Ludwig von, hervorragender Rechtshistoriker, geb. 29. Dez. 1824 zu Würzburg,
Roth, 3) P. R. v.
--
A., in England = President of the Royal Academy, Präsident der königlichen
Schilter
--
Johann, Rechtsgelehrter und deutscher Altertumsforscher, geb. 29. Aug. 1632
Senckenberg, 1) H. Ch. v.
--
ch (lat. Ch, ch) kann im Deutschen zwei verschiedene Laute ausdrücken, den
Siegel
--
(lat. sigillum, Diminutiv von signum), der Abdruck eines vertieft gravierten
♦ Heinrich, ausgezeichneter Germanist, geb. 13. April 1830 zu Ladenburg in Baden,
Steffenhagen
--
Emil Julius Hugo, Rechts- und Litterarhistoriker, geb. 23. Aug. 1838 zu Goldap
Stobbe
--
Johann Ernst Otto, angesehener Germanist, geb. 28. Juni 1831 zu Königsberg
Walter
--
1) Ferdinand, ausgezeichneter Rechtsgelehrter, geb. 30. Nov. 1794 zu Wetzlar,
Wilda
--
Wilhelm Eduard, namhafter Germanist, geb. 17. Aug. 1800 zu Altona, studierte
Romanisten.
Bluhme, s. Blume
--
1) Heinrich, Opernsänger (Bariton), geb. 25. April 1788 zu Berlin, erhielt
Blume
--
1) Heinrich, Opernsänger (Bariton), geb. 25. April 1788 zu Berlin, erhielt
Böcking
--
Eduard, Rechtsgelehrter, geb. 20. Mai 1802 zu Trarbach an der Mosel, besuchte
Brinckmann, 2) H. R.
--
H., in England = His (oder Her) Royal Highness, "Seine (Ihre) königliche
Bruns, 2) K. G.
--
F., in England = Knight of the order of the Golden Fleece, "Ritter des
Burchardi
--
Georg Christian, Rechtsgelehrter, geb. 23. Okt. 1795 zu Ketting auf Alsen,
Danz
--
Heinrich Ämilius August, deutscher Rechtsgelehrter, geb. 11. Dez. 1806 zu
Dirksen
--
Heinrich Eduard, namhafter Rechtsgelehrter, geb. 13. Sept. 1790 zu Königsberg
Esmarch, 3) K. B. H.
--
in England = Knight of the Bath, "Ritter des Bathordens"; desgl.
Fein, 2) E.
--
Eduard, verdienter Forscher auf dem Gebiet des römischen Rechts, geb. 22.
Fitting
--
Hermann Heinrich, verdienter Romanist, geb. 27. Aug. 1831 in dem Dorf Mauchenheim
Francke, 2) W. F. G.
--
1) August Hermann, der Stifter des Halleschen Waisenhauses, geb. 22. März
Gans
--
Eduard, Vertreter der philosophischen Schule der Jurisprudenz in Deutschland,
Glück, 1) Ch. F. v.
--
ch (lat. Ch, ch) kann im Deutschen zwei verschiedene Laute ausdrücken, den
Göppert, 2) H. R.
--
H., in England = His (oder Her) Royal Highness, "Seine (Ihre) königliche
Göschen, 2) J. F. L.
--
1) Georg Joachim, Buchhändler, geb. 22. Dez. 1752 zu Bremen, erlernte daselbst
Hänel, 2) G. F.
--
1) Gustav Friedrich, gewöhnlich bloß Gustav zum Unterschied von seinem gleichnam
Haloander
--
(eigentlich Meltzer, nicht Hofmann), Gregorius, jurist. Kritiker, aus Zwickau
Haubold
--
Christian Gottlieb, vorzüglicher Rechtslehrer, geb. 4. Nov. 1766 zu Dresden,
Heimbach, 2) G. E.
--
1) Karl Wilhelm Ernst, gelehrter Jurist, geb. 29. Sept. 1803 zu Merseburg,
Hommel
--
Karl Ferdinand, Rechtsgelehrter, geb. 6. Jan. 1722 zu Leipzig, studierte erst
Hufeland, 1) G.
--
1) Gottlieb, Jurist, geb. 19. Okt. 1760 zu Danzig, studierte in Leipzig und
Hugo, 1) G.
--
1) Gustav, Begründer der historischen Rechtsschule, geb. 23. Nov. 1764 zu
Huschke
--
Philipp Eduard, Rechtsgelehrter, geb. 26. Juni 1801 zu Münden, studierte
Ihering, v.
--
Rudolf von, s. Jhering (unter "j").
Klenze, 2) C. A. K.
--
1) Leo von, Architekt, geb. 29. Febr. 1784 auf dem Gut seines Vaters im Fürstentu
Köppen, 3) K. F. A.
--
1) Friedrich, Philosoph, geb. 21. April 1775 zu Lübeck, wurde 1804 Professor
Leist
--
Burkard Wilhelm, geistvoller Romanist, geb. 12. Juli 1819 zu Westen im Hannöversc
Leyser, v.
--
Augustin von, deutscher Rechtsgelehrter, geb. 18. Okt. 1683 zu Wittenberg,
Mackeldey
--
Ferdinand, ausgezeichneter Lehrer des römischen Rechts, geb. 5. Nov. 1784
Muther
--
Theodor, namhafter Romanist, geb. 15. Aug. 1826 zu Rottenbach im Herzogtum
Pernice
--
Ludwig Wilhelm Anton, deutscher Rechtsgelehrter, geb. 11. Juni 1799 zu Halle,
Platner, 3) E.
--
1) Ernst, Anthropolog, geb. 11. Juni 1744 zu Leipzig, studierte daselbst seit
Puchta, 1) W. H.
--
1) Wolfgang Heinrich, verdienter Jurist, geb. 3. Aug. 1769 zu Mährendorf
Ribbentrop
--
Georg Julius, namhafter Romanist, geb. 2. Mai 1798 zu Bremerlehe, erhielt
Rudorff
--
Adolf August Friedrich, namhafter Romanist, geb. 21. März 1803 zu Mehringen
Savigny, 2) F. K. v.
--
(spr. ssawinji), 1) Marie Jules César Lelorgne de, Naturforscher, geb. 1778
Spangenberg, 2) E. P. J.
--
M. in den Kanzleien früher = ergebenstes Promemoria.
Stintzing, v.
--
Johann August Roderich von, namhafter Romanist und Litterarhistoriker, geb.
Thibaut
--
(spr. tiboh), Anton Friedrich Justus, ausgezeichneter Lehrer des röm. Rechts,
Ubbelohde
--
August, namhafter Romanist, geb. 18. Nov. 1833 zu Hannover, wo sein Vater
Warnkönig
--
Leopold August, namhafter Rechtshistoriker, geb. 1. Aug. 1794 zu Bruchsal,
Zachariä, 2) K. Ed.
--
Hafenort an der Danakilküste des Roten Meers, südöstlich von Massaua, wurde
Engländer.
Atkyns
--
(spr. átt-), Sir Robert, engl. Rechtsgelehrter und Staatsmann, geb. 1621
Bentham, 1) J.
--
(spr. bénthäm), 1) Jeremy, brit. Rechtsgelehrter, besonders bekannt als
Blackstone
--
(spr. bläckstōn), William, engl. Rechtsgelehrter, geb. 10. Juli 1723 zu
Bowyer *
--
(spr. böjer). George, engl. Rechtsgelehrter, geb. 1811 zu Radley in Berkshire,
Erskine, 2) L. Th.
--
in sprachwissenschaftlicher Hinsicht, s. "T".
♦ in der Chemie Zeichen für Thorium.
Forsyth, 1) W.
--
(spr. forsseith), 1) William, engl. Schriftsteller, geb. 1812 zu Greenock,
Hale
--
(spr. hehl), Matthew, brit. Rechtsgelehrter und Staatsmann, geb. 1. Nov. 1609
Napier, 8) Joseph
--
Name mehrerer fürstlicher Personen: [Römisch-deutsche Kaiser.] 1) J. I.,
Romilly
--
Sir Samuel, ausgezeichneter brit. Rechtsgelehrter von französischer Abkunft,
Twiß
--
Sir Travers, engl. Rechtsgelehrter, geb. 1810 zu Westminster, studierte in
Warren
--
(spr. ŭórren), Samuel, engl. Romanschriftsteller und Rechtsgelehrter, geb.
Franzosen.
Acollas
--
(spr. -la), Emile, franz. Rechtsgelehrter und Publizist, geb. 25. Juni 1826
Beaumanoir, 1) Ph. de
--
ph (sprachwissenschaftlich), s. "P".
Bérenger
--
(spr. berangscheh), 1) Alphonse Marie Marcellin Thomas, ausgezeichneter franz.
Bodin
--
(spr. -däng). Jean, franz. Publizist, geboren um 1530 zu Angers, wandte sich
Camus
--
(spr. -mü), Armand Gaston, franz. Rechtsgelehrter und Politiker der Revolution,
Chaix d'Est-Ange
--
(spr. schä dest-angsch), Victor Charles, ausgezeichneter franz. Advokat,
Chauveau, 2) A.
--
(spr. schowo), 1) Chauveau-Lagarde, Claude François de, berühmter franz.
Cujacius
--
eigentlich Jacques Cujas oder Cujaus, einer der ausgezeichnetsten Rechtslehrer
Donellus
--
Hugo (eigentlich Doneau), berühmter franz. Jurist, geb. 23. Dez. 1527 zu
Duarenus
--
Franciscus (eigentlich Duarein), franz. Jurist des 16. Jahrh., Schüler des
Dupaty, 1) Ch. M. J. B. M.
--
= Baccalaureus Medicinae oder Bachelor of Medicine, in England unterster akademisc
Dupin, 1) A. M. J. J.
--
= Artium magister, Magister der (freien) Künste.
3) Ph.
--
ph (sprachwissenschaftlich), s. "P".
Durantis
--
Wilhelmus, gewöhnlich Speculator genannt, berühmter franz. Rechtsgelehrter,
Favre, 2) A.
--
(spr. fawr), 1) Pierre, auch Lefèvre genannt, einer der Stifter des Jesuitenorden
Hotman
--
(spr. ottmang, Hotomannus), François, berühmter franz. Jurist, geb. 23.
Isambert
--
(spr. isangbähr), François André, franz. Rechtsgelehrter und Gerichtsredner,
Laboulaye
--
(spr. -buläh), Edouard René Lefebvre de, ausgezeichneter franz. Jurist,
Lacretelle, 1) P. L.
--
(spr. lakr'täl), 1) Pierre Louis, der ältere (l'aîné) genannt, franz.
Maistre, 1) J. M., Graf de
--
(lat. Comes, franz. Comte, engl. Earl, ital. Conte), ein Wort von unbestimmter
♦ 1) Urs, Maler, Kupferstecher, Zeichner für den Holzschnitt und Goldschmied,
Marculf
--
franz. Mönch, sammelte um 660 zwei Bücher Formeln (zusammen 92), d. h. Formulare
Merlin de Douai
--
(spr. -läng dö duä), Philippe Antoine, Graf, franz. Rechtsgelehrter, geb.
Montesquieu
--
(spr. mongteskjöh), Charles de Secondat, Baron de la Brède et de, berühmter
Pardessus
--
(spr. pard'ssüh), Jean Marie, berühmter franz. Jurist, geb. 11. Aug. 1772
Pasquier, 1) E.
--
(spr. paskjeh), Etienne Denis, Herzog von, Kanzler von Frankreich, geb. 22.
Pitaval
--
(spr. -wall), François Gayot de, berühmter franz. Rechtsgelehrter, geb.
Pithou
--
(spr. -thu, lat. Pithöus), Pierre, berühmter franz. Rechtsgelehrter und
Portalis, 1) J. E. M.
--
(spr. -lis), Jean Etienne Marie, berühmter franz. Jurist, geb. 1. April 1745
Pothier
--
(spr. pottjeh), Robert Joseph, ausgezeichneter franz. Jurist, geb. 9. Jan.
Troplong
--
(spr. trolóng), Raymond Théodore, franz. Jurist, geb. 8. Okt. 1795 zu St.-Gauden
Volkswirtschaftslehre.
Abnutzung
--
die Verschlechterung der Sachen durch den Gebrauch. Dieselbe ist teils durch
Abschreibung
--
in der Buchhaltung die Verringerung des Soll eines Konto; dann die Berichtigung
Agrikultursystem
--
als staatswirtschaftliches System s. v. w. physiokratisches System (s. d.
Angebot
--
und Nachfrage spielen eine große Rolle beim Tauschverkehr und bei der Preisbildun
Arbeit
--
Im Sinn der Nationalökonomie ist A. jede auf Wertschaffung gerichtete menschliche
Aufwand etc., s. Luxus
--
(lat.), der Aufwand für den feinern Lebensgenuß, welcher über den durchschnittl
Auskommen
--
bezeichnet die wirtschaftliche Lage desjenigen, dessen Einkommen gerade zureicht,
Bedürfnisse, s. Bedarf
--
s. Bedürfnis.
Begehr
--
s. Angebot und Nachfrage.
Bodenrente, s. Grundrente
--
s. v. w. Bodenrente (s. d.); dann auch die auf einem Grundstück als Reallast
Bonus
--
(lat., "gut"), in England Bezeichnung der bei Finanzoperationen
Dienste
--
(Dienstleistungen) sind menschliche Arbeitsleistungen, durch welche direkt
♦ in der gotischen Architektur die zur Unterstützung der Gewölberippen dienenden,
Einkommen
--
ist nach einer im gewöhnlichen Leben üblichen Auffassung eine periodisch
Einnahme, s. Einkommen
--
ist nach einer im gewöhnlichen Leben üblichen Auffassung eine periodisch
Eklektiker
--
(griech., "Auswähler"), derjenige, welcher von dem Vorhandenen
Ertrag, s. Einkommen
--
ist nach einer im gewöhnlichen Leben üblichen Auffassung eine periodisch
Gebrauchswerth, s. Werth
--
(Werdt, Weert), Johann von (Jean de), Reitergeneral im Dreißigjährigen Kriege,
Gewinn
--
ist jede unter einem Risiko erzielte Einnahme, welcher ein entsprechender
Grundrente
--
s. v. w. Bodenrente (s. d.); dann auch die auf einem Grundstück als Reallast
Grundwerth, s. Grundrente
--
s. v. w. Bodenrente (s. d.); dann auch die auf einem Grundstück als Reallast
Gütererzeugung, s. Gut
--
(das G.), ein Besitztum, Grundbesitz (geschlossene Güter als unteilbarer
♦ (Taugut), in der Nautik Gesamtbezeichnung für alles Tauwerk an Bord eines
Güterquellen, s. Gut
--
(das G.), ein Besitztum, Grundbesitz (geschlossene Güter als unteilbarer
♦ (Taugut), in der Nautik Gesamtbezeichnung für alles Tauwerk an Bord eines
Güterumlauf, s. Gut
--
(das G.), ein Besitztum, Grundbesitz (geschlossene Güter als unteilbarer
♦ (Taugut), in der Nautik Gesamtbezeichnung für alles Tauwerk an Bord eines
Güterverbrauch, s. Gut
--
(das G.), ein Besitztum, Grundbesitz (geschlossene Güter als unteilbarer
♦ (Taugut), in der Nautik Gesamtbezeichnung für alles Tauwerk an Bord eines
Gütervertheilung, s. Gut
--
(das G.), ein Besitztum, Grundbesitz (geschlossene Güter als unteilbarer
♦ (Taugut), in der Nautik Gesamtbezeichnung für alles Tauwerk an Bord eines
Gut
--
(das G.), ein Besitztum, Grundbesitz (geschlossene Güter als unteilbarer
♦ (Taugut), in der Nautik Gesamtbezeichnung für alles Tauwerk an Bord eines
Hauswirtschaft
--
(Haushalt, Haushaltung) umfaßt denjenigen Kreis von wirtschaftlichen Thätigkeite
Interessenharmonie
--
die Übereinstimmung zwischen dem Wohlergehen der Einzelnen und demjenigen
Kameralist
--
ein Kenner oder Beflissener der Kameralwissenschaft (s. d.).
Kameralwissenschaft
--
(Cameralia), ursprünglich der Inbegriff derjenigen Wissenschaften, die einem
Kapital
--
ein erst seit dem Mittelalter in der deutschen Sprache eingebürgertes Wort,
Katallaktik
--
(griech.), Wissenschaft vom Tausch, für Volkswirtschaftslehre gebraucht von
Kathedersocialisten
--
eigentlich ein Spottname, dessen sich H. B. Oppenheim 1872 bediente, um die
Lohn
--
im weitern Sinn die Vergeltung für gebrachte Opfer, in der Nationalökonomie
Laissez-aller
--
(franz., spr. lässē allē, oder auch laissez faire, laissez passer, "laßt
Luxus
--
(lat.), der Aufwand für den feinern Lebensgenuß, welcher über den durchschnittl
Merkantilisch
--
(lat.), den Handel betreffend, kaufmännisch; Merkantilist, Anhänger des
Merkantilsystem
--
(Handelssystem, auch Colbertismus genannt, weil Colberts Verwaltung auf merkantili
Nachfrage
--
bezeichnet sowohl den Begehr nach Gütern (lebhafte, dringende, flaue N.)
Nationalökonomie
--
s. v. w. Volkswirtschaft (s. d.); Nationalökonomik, s. v. w. Volkswirtschaftslehr
Naturalwirtschaft, s. Geld
--
ist jenes Tauschgut, welches als Werkzeug des wirtschaftlichen Verkehrs verwendet
♦ und Brief (abgekürzt G. und B., neuerdings auch Geld und Papier, abgekürzt
Preis
--
(lat. pretium) ist allgemein die Summe von Opfern, welche für Erlangung eines
Produktion
--
(lat.), im allgemeinen das Produzieren oder Hervorbringen sowie das Hervorgebracht
Risiko
--
(ital.), Gefahr, Wagnis. Jedes wirtschaftliche Unternehmen ist der Gefahr
Unternehmergewinn
--
ist der Überschuß, welchen der Unternehmer (s. Unternehmung) über sämtliche
Werth
--
(Werdt, Weert), Johann von (Jean de), Reitergeneral im Dreißigjährigen Kriege,
Agrarisches (Rationalökonomik des Ackerbaues).
Abbau
--
(auch Ausbau), die Errichtung neuer Bauernhöfe, mit Abbruch der alten, auf
Absentismus
--
(engl. Absenteeism, v. absent, abwesend), in Irland die regelmäßige und
Administration
--
(lat.), Verwaltung, insbesondere Staatsverwaltung; in der Landwirtschaft diejenige
Alpenwirtschaft
--
die Viehwirtschaft auf den Weideplätzen der Hochgebirge und die damit verbundene
Anschlag
--
(Affiche, Plakat), jede öffentlich angeheftete oder angeklebte Bekanntmachung,
♦ s. v. w. Kostenanschlag, Berechnung des Kostenbedarfs, z. B. eines Bauunternehmens
♦ bei Tasteninstrumenten (Klavier, Orgel) das Niederdrücken der Tasten. Man
Ausbau, s. Abbau
--
(auch Ausbau), die Errichtung neuer Bauernhöfe, mit Abbruch der alten, auf
Außenschläge
--
sind bei dem System der mecklenburgischen Koppelwirtschaft von dem Wirtschaftshof
Bauerngut
--
ein Landgut, welches der Privilegien der adligen Rittergüter oder andrer
Betriebssystem
--
(Wirtschaftssystem, Landwirtschaftssystem, Ackerbausystem, Feldsystem). Der
Bonitirung
--
(lat., Bodenschätzung), die Wertschätzung von Landgütern oder einzelnen
Copyholders
--
(engl., spr. koppiholders) heißen in England die Besitzer der alten, unfreien,
Dismembration
--
(lat., "Zergliederung", Bodenzerstückelung), die Zerteilung landwirtsch
Dismembriren
--
(lat.), zergliedern, Teile von einem Ganzen oder aus einem Verband ablösen.
Dreifelderwirtschaft
--
das landwirtschaftl. Betriebssystem, wonach das Ackerland in drei Felder oder
Ertragsanschlag
--
in der Landwirtschaft eine Wahrscheinlichkeitsberechnung über Rohertrag und
Farm
--
(engl.), ursprünglich ein Pachtgut, jetzt ganz allgemein ein kleineres Landgut,
Feldmark
--
die Fläche sämtlicher einer Gemeinde oder einem Landgut angehöriger Grundstück
Flur
--
flaches, ebenes Land, sowohl Wiese als Ackerfeld; dann im Sinn von Feldmark
♦ der Schiffsboden (im Sinn der Betrachtung vom Innern des Schiffs aus). Im
Halbpacht
--
(Teilbau, Halbbau, Halbscheidwirtschaft, Halbteilwirtschaft, Métayage) ist
Hof
--
(lat. Curia, Aula, franz. Cour, engl. Court), ursprünglich der von den Gebäuden
♦ 1) (Stadt zum H.) unmittelbare Stadt im bayr. Regierungsbezirk Oberfranken,
Interimswirtschaft
--
(Setzwirtschaft), die Bewirtschaftung eines Bauerngutes während der Minderjährig
Kommassation
--
(lat.), in Österreich die Zusammenlegung der in einer Flur zerstreut umherliegend
Koppel
--
(K.-Ellfeld), Franz, Schriftsteller, geb. 7. Dez. 1838 zu Eltville in Nassau,
Koppelweide
--
eine Weide, auf deren Benutzung zwei oder mehr Personen ein Recht haben (s.
Landgut
--
ein mehr oder minder ausgedehnter, zum Betrieb einer Landwirtschaft (Ackerbau,
Latifundium
--
(lat.), ein Grundbesitz von sehr großem Umfang, wie dergleichen durch die
Pacht
--
(Pachtung, Pachtvertrag, Pachtkontrakt, Miet- und Pachtvertrag, lat. Locatio
♦ (Sechet), ägypt. Göttin, früher identifiziert mit der katzenköpfigen Göttin
Parcelle
--
(franz.), Teil eines Ganzen, insbesondere ein kleines, von einem Gutskomplex,
Rittergüter
--
(Praedia nobilia s. equestria), ursprünglich solche Güter, deren Eigentümer
Sattelhöfe, s. Bauerngut
--
ein Landgut, welches der Privilegien der adligen Rittergüter oder andrer
Scheffelländereien, s. Gehöferschaften
--
(Erbgenossenschaften oder Erbenschaften), eine der ältesten Formen landwirtschaft
Schlagwirtschaft
--
s. Betriebssystem, S. 831; im forstlichen Sinn, s. Betriebsarten.
Senn, s. Alpenwirtschaft
--
die Viehwirtschaft auf den Weideplätzen der Hochgebirge und die damit verbundene
Separation
--
(lat.), Absonderung, Trennung; namentlich ist der Ausdruck S. für Ehescheidung
Taxation
--
(lat.), Schätzung oder Wertbestimmung einer zum Verkauf, zum Austausch oder
Waldfeldbausystem, s. Betriebssystem
--
(Wirtschaftssystem, Landwirtschaftssystem, Ackerbausystem, Feldsystem). Der
Arbeiterwesen.
Akkord
--
(franz. accord, "Übereinstimmung"), in der Musik ein Zusammenklang
♦ (franz.), im allgemeinen s. v. w. Vertrag, Vergleich, Vereinbarung; im Konkursverf
Allotmentsystem
--
(engl., spr. ällótt-). In den 30er Jahren wurde in England der Vorschlag
Arbeitseinstellung
--
die Unterbrechung eines Arbeitsverhältnisses seitens der Lohnarbeiter, weil
Arbeitende Klassen
--
pflegt man in einer engern Bedeutung des Worts "arbeitend", im Gegensatz
Arbeiterwohnungen
--
Da die Gestaltung der Wohnung einen tiefgehenden Einfluß auf das Familienleben
Arbeitslohn
--
nennt man die Vergeltung, welche der Arbeiter für Vermietung seiner Arbeitskraft,
Chartismus
--
ist der Name für eine demokratische Arbeiterbewegung in England in den 30er
Gewinnbetheiligung
--
die im Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorkommende
Hollandgänger
--
ursprünglich die Arbeiter, welche aus einigen Gegenden des alten Fürstentums
Industrial partnership, s. Theilhaberschaft
--
s. Arbeitslohn, S. 759, und Handelsgesellschaft.
Koalition
--
(lat.), Verbindung, Verbündung, namentlich im politischen Leben die Verbindung
Kommissionssystem
--
(Tantiemesystem), eine Form der Lohnzahlung, bei welcher der Arbeiter neben
Lock-out
--
(engl., spr. -aut), s. v. w. Aussperrung (s. d.).
Partnership, s. Theilhaberschaft
--
s. Arbeitslohn, S. 759, und Handelsgesellschaft.
Tantième
--
(franz., spr. tangtíähm, "der sovielte Teil"), der Anteil, welchen
Trucksystem
--
(spr. tröck-, v. engl. truck, "Tausch, Tauschhandel"), das Verfahren,
Turn-out
--
(engl., spr. törn-aut, "Ausrücken, Herausgehen"), in England die
Wohnungsfrage
--
die Frage, wie der besonders in großen Städten infolge starken und raschen
Armenwesen.
Armenwesen
--
Arm im Sinn der Gesetzgebung ist derjenige, welcher nicht im stande ist, die
Armenhäuser, s. Armenwesen
--
Arm im Sinn der Gesetzgebung ist derjenige, welcher nicht im stande ist, die
Armenkolonien
--
organisierte Ansiedelungen Verarmter, welchen dort die Möglichkeit geboten
Armenordnung, s. Armenwesen
--
Arm im Sinn der Gesetzgebung ist derjenige, welcher nicht im stande ist, die
Armenpflege, s. Armenwesen
--
Arm im Sinn der Gesetzgebung ist derjenige, welcher nicht im stande ist, die
Asyl
--
(griech.), Freistätte, Zufluchtsort für Verfolgte. Schon Moses gewährte
Bettelwesen
--
Die Stellung der Bettelei zur menschlichen Kulturgeschichte ist eng verbunden
Findlingskolonien, s. Findelhäuser
--
Anstalten, in welchen Findlinge (Findelkinder), d. h. von ihren Eltern verlassene
Findelhäuser
--
Anstalten, in welchen Findlinge (Findelkinder), d. h. von ihren Eltern verlassene
Findelkinder, s. Findelhäuser
--
Anstalten, in welchen Findlinge (Findelkinder), d. h. von ihren Eltern verlassene
Pauperismus, s. Armenwesen
--
Arm im Sinn der Gesetzgebung ist derjenige, welcher nicht im stande ist, die
Volksküchen
--
Wohlthätigkeitsanstalten, in denen arme Leute mit nahrhafter Suppe entweder
Wohlthätigkeit
--
im objektiven Sinn die Gesamtheit der zur Linderung des Elends und der Not
♦ 1) span. Orden, gestiftet 17. Mai 1856 von der Königin Isabella zur Belohnung
Gefängniswesen.
Gefängniswesen
--
der Inbegriff aller auf die Freiheitsentziehung bezüglichen staatlichen Anstalten
Arbeitshäuser
--
Man kann drei Arten von Arbeitshäusern unterscheiden: 1) Anstalten, in welchen
Auburn'sches System
--
eine besondere Art des Vollzugs der Freiheitsstrafen, welche zuerst 1823 im
Besserungsanstalten
--
(Korrektionsanstalten), öffentliche oder auch Privatanstalten, welche zur
Einzelhaft
--
diejenige Vollstreckungsart der Freiheitsstrafen, bei welcher jeder Gefangene
Hausvogt
--
niederer Aufsichtsbeamter für Schlösser oder öffentliche Gebäude; Hausvogtei,
Korrektionshaus, s. Arbeitshäuser
--
Man kann drei Arten von Arbeitshäusern unterscheiden: 1) Anstalten, in welchen
Pennsylvan. System, s. Gefängniswesen
--
der Inbegriff aller auf die Freiheitsentziehung bezüglichen staatlichen Anstalten
Appert
--
(spr. appähr), 1) Benjamin Nicolas Marie, Philanthrop, geb. 10. Sept. 1797
Carpenter
--
(spr. kär-), 1) Mary, engl. Philanthropin und Schriftstellerin, geb. 18.
Demetz
--
(spr. dömäß), Frédéric Auguste, franz. Philanthrop, geb. 12. Mai 1796,
Fry, Elisabeth
--
Name zahlreicher fürstlicher Personen, von denen folgende ausgezeichnet sind:
Howard, 3) J.
--
(spr. hauh-erd oder hoh-erd), 1) Katharina, fünfte Gemahlin des Königs Heinrich
Genossenschaftswesen.
Genossenschaft
--
im weitern Sinn s. v. w. Verein, Gesellschaft (s. d.), in der Rechtssprache
Genossenschaften
--
im weitern Sinn Verbindungen von Personen, welche zur Erreichung gemeinschaftliche
Arbeitervereine
--
Unter Arbeitervereinen versteht man die besondern Vereine, welche ausschließlich
Artels
--
oder Artjels (nach einigen v. deutschen "Anteil", nach andern v.
Association
--
(neulat., "Vergesellschaftung") ist im weitern Sinn jede Vereinigung
Beamtenvereine
--
sind auf Gegenseitigkeit und Selbsthilfe beruhende Vereinigungen von Beamten,
Brüderkassen, s. Knappschaft
--
(Bergknappschaft), die Gesamtheit der in einem Bergwerk oder in einem Revier
Chabrus
--
(v. hebr. chabrusa), s. v. w. Gesellschaft, Vereinigung; auch der Gewinnanteil
Cooperative stores
--
(engl., spr. ko-ópperetiw stohrs, "zusammenwirkende Lager oder Magazine
Fabrikalterskassen, s. Fabriksparkassen
--
Sparkassen, welche den Zwecken der Arbeiter einer Fabrik oder überhaupt einer
Fabrikkrankenkassen, s. Fabriksparkassen
--
Sparkassen, welche den Zwecken der Arbeiter einer Fabrik oder überhaupt einer
Fabriksparkassen
--
Sparkassen, welche den Zwecken der Arbeiter einer Fabrik oder überhaupt einer
Frauenvereine
--
Vereinigungen von Frauen zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke. Letztere sind
Albertverein
--
der im Königreich Sachsen 1867 von der damaligen Kronprinzessin Carola gegründet
Hausfrauenvereine
--
sind Frauenvereine, welche die Interessen des Haushalts durch einheitliches
Friendly societies, s. Hülfsgesellschaften
--
(engl., spr. frenndli ssosseitis), auf Freiwilligkeit beruhende Hilfsgesellschafte
Genossenschaftswesen, s. Genossensch.
Gewerbevereine
¶
--
Vereine von Angehörigen verschiedener Gewerbe eines Ortes (in der Regel aus