Verwandtschaft.
Verwandtschaft
--
(Cognatio, Consanguinitas), das auf Zeugung, resp. Abstammung und die dadurch
Agnaten
--
(lat., "Hinzu-, Nachgeborne"), Blutsverwandte, die in männlicher
Angehörige *
--
im Sinn des deutschen Strafgesetzbuches (§ 52) sind die Verwandten und Verschwäg
Blutsverwandte, s.
Verwandtschaft
--
(Cognatio, Consanguinitas), das auf Zeugung, resp. Abstammung und die dadurch
Bruder
--
in der eigentlichen Bedeutung eine Person männlichen Geschlechts, die mit
Cognatio
--
(lat., natürliche Verwandtschaft, Blutsverwandtschaft), das Verhältnis zweier
Consobrini
--
(lat.), Geschwisterkinder, von zwei Schwestern geboren.
Cousin und
Cousine
--
(spr. kusäng), 1) Jean, franz. Bildhauer und Maler, geb. 1501 zu Soucy bei
Descendenten
--
(lat.), Abkömmlinge, Verwandte in absteigender Linie; Deszendenz, Nachkommenschaf
Familie
--
(lat. Familia), eine durch Abstammung oder Geschlechtsgemeinschaft in näherer
Germanität
--
(lat.), das Verhältnis, die Verwandtschaft unter Geschwistern, Geschwisterlichkei
Germanus
--
(lat.), leiblich, recht, von Geschwistern, die Vater und Mutter gemeinsam
Geschwister
--
die unmittelbar von Einem Elternpaar oder wenigstens von Einem Vater oder
Grad
--
Charles, elsäss. Abgeordneter, geb. 8. Dez. 1842 zu Türkheim im Elsaß,
Halbgeschwister
--
(halbbürtige Geschwister, Halbgeburt), solche Geschwister, welche nicht beide
Hausvater
--
(Paterfamilias), der Familienvater in seiner Stellung als Oberhaupt der Familie
Kollateralverwandte
--
(Collaterales, Seitenverwandte, Verwandte in der Seitenlinie, Cognati oder
Kunkel
--
s. v. w. Spinnrocken, auch s. v. w. Spinnstube; dann das weibliche Geschlecht
Lateral
--
(lat.), zu einer Seite gehörig, seitwärts gelegen; in Zusammensetzungen
Mage
--
(spr. mahsch), Eugène, franz. Marineoffizier und Afrikareisender, geb. 30.
Matrueles
--
(lat.), Verwandte, besonders Neffen, von mütterlicher Seite, Muttersbrudersöhne.
Schwägerschaft
--
(Affinität, Affinitas), das Familienverhältnis des einen zu den Verwandten
Mutter
--
(Mater), eine Frauensperson im Verhältnis zu einer oder mehreren andern Personen
Neffe
--
(mittelhochd. neve, franz. neveu), Sohn des Bruders oder der Schwester, wohl
Nichte
--
(franz. nièce), Bruders-, Schwestertochter.
Schwester
--
eine weibliche Person, die mit einer andern Person einerlei Eltern hat; sind
Seitenverwandte, s.
Verwandtschaft
--
(Cognatio, Consanguinitas), das auf Zeugung, resp. Abstammung und die dadurch
Sippschaft
--
(Sippe), Inbegriff sämtlicher Blutsverwandten eines Stammes (s. Verwandtschaft
Uterini
--
(lat.), "Schoßgeschwister", d. h. Halbgeschwister, welche eine
Vater
--
Johann Severin, Sprachforscher, geb. 27. Mai 1771 zu Altenburg, studierte
Vetter
--
s. v. w. Geschwisterkind (Kousin); weibliche Verwandte dieser Art heißen
Obligation.
Obligation
--
(lat. Obligatio, "Verbindlichkeit"), das zwischen zwei Personen
Bürgschaft
--
(Fidejussio), das dem Gläubiger geleistete Versprechen, neben dem Hauptschuldner
Bürge, s.
Bürgschaft
--
(Fidejussio), das dem Gläubiger geleistete Versprechen, neben dem Hauptschuldner
Cautio
--
(lat.), Bürgschaft, Gewährleistung (s. Kaution); c. de damno infecto, Sicherstel
Fidejussio
--
(lat.), Bürgschaft (s. d.); Fidejussor, Bürge; Fidejussiv, schriftliche
Gutsagen, s.
Bürgschaft
--
(Fidejussio), das dem Gläubiger geleistete Versprechen, neben dem Hauptschuldner
Kaution
--
(lat., Sicherheitsleistung), ein Akt, wodurch die künftige Verletzung eines
Manukaption
--
(lat.), handschriftliche Bürgschaft; Manukaptor, Bürge durch Handschrift.
Nachbürge, s.
Bürgschaft
--
(Fidejussio), das dem Gläubiger geleistete Versprechen, neben dem Hauptschuldner
Realkaution, s.
Kaution
--
(lat., Sicherheitsleistung), ein Akt, wodurch die künftige Verletzung eines
Satisdatio
--
(lat.), in der Rechtssprache Bezeichnung für eine durch Bürgen geleistete
Cedent
--
(Cedent, lat.), der ein Forderungsrecht abtretende Gläubiger, der Abtretende
Delegation
--
(lat., im Rechtswesen "Überweisung"), eine Unterart der Novation,
♦ (ital. Delegazione), im ehemaligen Kirchenstaat die Regierungsbehörde einer
Evictio, s.
Eviktion
--
(lat. evictio), s. Entwährung.
Eviktion
--
(lat. evictio), s. Entwährung.
Expromission
--
(lat.), die freiwillige Übernahme einer fremden Schuld mittels Verhandlung
Kompensation
--
(lat.), die wechselseitige Aufhebung und Ausgleichung der Wirkungen zweier
Novation
--
(lat., "Neuerung", "Umschaffung"), im juristischen Sinn
Vertrag
--
(Contractus, Kontrakt), die Übereinkunft zwischen zwei oder mehreren Personen
Addictio in diem
--
(lat.), die bei einem Vertrag zwischen den Kontrahenten getroffene Nebenbestimmung
Auslobung
--
öffentliche Aufforderung zu einer Leistung mit dem Versprechen einer Gegenleistun
Commodatum
--
(lat.), eine Sache, welche jemand für einen bestimmten Zweck unentgeltlich
Commodum
--
(lat.), überhaupt Nutzen, Vorteil; in Vertragsverhältnissen jeder Zuwachs
Constitutum
--
(lat.), Feststellung, Vertrag; in der Rechtswissenschaft heißt C. debiti
Do
--
in Italien Name des Tons C, ursprünglich für Solfeggien statt des zu dumpfen
Forderung
--
s. v. w. Herausforderung zum Zweikampf (s. d.); dann Anspruch, den man auf
Handschlag
--
die Darreichung oder das Einschlagen der Hand zum Zeichen der Verbindlichkeit
Interesse
--
(lat.), der Anteil, welchen man an etwas nimmt; der Wert und die Bedeutung,
Klausel
--
(lat. Clausula, Vorbehalt, Bedingung), Nebenbestimmung bei einem Rechtsgeschäft,
Kommodat, s.
Commodatum
--
(lat.), eine Sache, welche jemand für einen bestimmten Zweck unentgeltlich
Konfusion
--
(lat.), Verwirrung, Bestürzung, Verlegenheit. In der Rechtswissenschaft ist
Konsensualkontrakte, s.
Kontrakt
--
(lat. Contractus), der klagbare Vertrag des römischen Rechts. Dasselbe erklärte
♦ (lat.), zusammengezogen; gichtisch verkrümmt oder gelähmt; s. Kontraktur.
Konstitut, s.
Constitutum
--
(lat.), Feststellung, Vertrag; in der Rechtswissenschaft heißt C. debiti
Kontrahiren
--
(lat., "zusammenziehen"), abschließen, vereinbaren, namentlich
Kontrakt
--
(lat. Contractus), der klagbare Vertrag des römischen Rechts. Dasselbe erklärte
♦ (lat.), zusammengezogen; gichtisch verkrümmt oder gelähmt; s. Kontraktur.
Lucrum
--
(lat.), Gewinn; L. cessans, derjenige Verlust, welcher in der Einbuße eines
Schuld
--
(Debitum), die aus einem Rechtsgrund zu entrichtende Leistung, besonders an
Stipulation
--
(lat.), vertragsmäßige Festsetzung zwischen zwei oder mehreren Personen,
Ausspielen
--
das Spielen mehrerer Personen um eine und dieselbe Sache, woran jeder Spieler
Anleihe
--
ursprünglich s. v. w. Anlehen, jetzt ausschließlich die kontraktliche Erborgung
Depositum
--
(lat.), eine hinterlegte (deponierte) Sache; dann der Hinterlegungsvertrag
Deponiren
--
(lat.), etwas ab-, niederlegen, aussagen; in Verwahrung geben. Deponént,
Depositar, s.
Depositum
--
(lat.), eine hinterlegte (deponierte) Sache; dann der Hinterlegungsvertrag
Depositengelder, s.
Depositum
--
(lat.), eine hinterlegte (deponierte) Sache; dann der Hinterlegungsvertrag
Deposition
--
(lat.), Hinterlegung, insbesondere die Hinterlegung von Wertobjekten bei einer
Depositor, s.
Depositum
--
(lat.), eine hinterlegte (deponierte) Sache; dann der Hinterlegungsvertrag
Kauf
--
(lat. Emtio venditio, franz. Vente), der Vertrag, nach welchem der eine, der
Commentitium
--
(lat.), etwas Erdichtetes; daher commentitia emtio, s. v. w. Scheinkauf.
Emtio
--
(lat.), s. Kauf.
Emptio, s.
Emtio
--
(lat.), s. Kauf.
Hoffnungskauf
--
(Emtio spei), Kauf einer ihrer Entstehung und Existenz nach ungewissen Sache,
Kauf bricht Miete
--
ein Rechtssprichwort, welches besagt, daß der Käufer in den von dem Verkäufer
Mohatra
--
(Contractus mohatrae, mittellat., v. arab. muchâtarah, "Gefahr, Wagnis
Scheingeschäfte
--
(simulierte Geschäfte, Simulationen), Geschäfte, bei denen die beiden Interessen
Solidarisch
--
(lat. in solidum), Bezeichnung für diejenige Gemeinschaftlichkeit von Verbindlich
Tausch
--
(Tauschgeschäft, Tauschvertrag, Permutatio), der Vertrag, durch welchen sich
♦ bei botan. Namen für J. F. Tausch, geb. 1792 zu Taussing in Böhmen, gest.
Trödelvertrag
--
(Contractus aestimatorius), der Vertrag, vermöge dessen jemand einem andern
Einzelne Rechte.
Bannrecht
--
(Zwangsrecht, Banngerechtigkeit), eine Gewerbegerechtigkeit, welche darin
Banagium
--
(mittellat.), Bannrecht, Mahlzwang.
Banngewerbe, s. Bannrecht
--
(Zwangsrecht, Banngerechtigkeit), eine Gewerbegerechtigkeit, welche darin
Krugverlag
--
das Zwangs- und Bannrecht, vermöge dessen der Inhaber einer Fabrikationsstätte
Zwangsrechte
--
(Zwangs- und Bannrechte), Gewerbeprivilegien, deren Inhalt in der Verbindlichkeit
Baurecht
--
im subjektiven Sinn die Befugnis des Grundeigentümers, auf seinem Grund und
Altius tollendi jus
--
(lat.), das Recht, in Bezug auf des Nachbars Haus höher bauen zu dürfen.
Balkenrecht
--
(Tramrecht, lat. Jus tigni immittendi), die Befugnis, die Balken eines Gebäudes
Bauordnung
--
(Baureglement), s. Baurecht und Bebauungsplan.
Fensterrecht
--
(Lichtrecht), im weitern Sinn der Inbegriff der Rechtsnormen, welche rücksichtlic
Hammerschlagsrecht
--
eine deutschrechtliche Servitut, bestehend in der Befugnis, zum Behuf eines
Leiterrecht
--
(franz. Tour d'échelle), die Befugnis eines Grundeigentümers, zum Zweck
Neidbau
--
derjenige Bau, welcher nicht sowohl im eignen Interesse als vielmehr zum Nachteil
Traufrecht
--
die Dienstbarkeit, vermöge deren ein Grundeigentümer berechtigt ist, von
Bergrecht
--
der Inbegriff der auf den Bergbau bezüglichen Rechtsnormen. Solche eigentümliche
Alter im Feld
--
nach bergrechtlichem Sprachgebrauch der Vorzug der Priorität, welchen das
Ausbeute
--
(Bergrecht), der Erlös aus den Grubenprddukten, welcher, soweit er die Ausgaben
Bergfreiheit
--
die regelmäßig jedem zustehende Befugnis, an jeder Stelle nach Mineralien,
Berghoheit, s. Bergrecht
--
der Inbegriff der auf den Bergbau bezüglichen Rechtsnormen. Solche eigentümliche
Erbkux, s. Bergrecht
--
der Inbegriff der auf den Bergbau bezüglichen Rechtsnormen. Solche eigentümliche
Fundrecht, s. Finderrecht
--
(Fundrecht), im Bergbauwesen das Vorrecht desjenigen, welcher zuerst einen
Grundherr
--
derjenige, dem das Obereigentumsrecht über Grund und Boden, namentlich von
Kux
--
(früher Kuckus, Kuches etc., v. böhm. kukus, d. h. Stück, Teil), ein bestimmter
Muthung
--
(v. altdeutsch muten, "um etwas nachsuchen"), das Gesuch um Verleihung
Verlag
--
ältere Bezeichnung für Kapital; im Bergrecht die zum Betrieb eines Bergwerks
Zubuße, s. Bergrecht
--
der Inbegriff der auf den Bergbau bezüglichen Rechtsnormen. Solche eigentümliche
Bienenrecht
--
der Inbegriff der die Bienenzucht betreffenden Rechtsnormen, aus welchen insbesond
Braurecht
--
(Braugerechtigkeit, Jus praxandi), vor Einführung der Gewerbefreiheit das
Flöße
--
eine Art platter Fahrzeuge, bestehend aus einer Anzahl nebeneinander liegender
Forstrecht (s. auch Forstwesen)
--
Inbegriff des in Bezug auf die Forsten in einem Land geltenden positiven Rechts.
Gastwirt
--
(Gastgeber, Gasthalter), der, welcher Reisende gegen Bezahlung in seinem Haus
Jagdrecht (s. auch Forstwesen)
--
die ausschließliche Befugnis zur Aufsuchung, Verfolgung, Tötung und Aneignung
Offene Zeit
--
die Zeit, während welcher gejagt, gefischt und geweidet werden darf, im Gegensatz
Schonzeit *
--
(Hegezeit), die gesetzlich festgestellte Frist, in welcher nutzbares Wild
Kolonat
--
(lat., "Bebauungsrecht", Kolonatrecht, Erbpachtrecht, Erbleihe,
Ablösung
--
die Beseitigung einer rechtlichen Verpflichtung auf Grund gesetzlicher Bestimmung;
Abmeierung
--
(Abtrieb, Entsetzung, Expulsion), die Austreibung aus dem Besitz eines Bauernguts,
Altentheil
--
(Alimentationsrecht, Altvaterrecht, Ausgedinge, Auszug, Leibgedinge, Leibrente,
Auflassung
--
der gerichtliche Akt, durch welchen der Inhaber eines Eigentums- oder sonstigen
Auszug
--
s. Altenteil. In der Schweiz versteht man unter A. den Hauptteil des Bundesheers,
Bauernlehen, s. Bauerngut
--
ein Landgut, welches der Privilegien der adligen Rittergüter oder andrer
Bauerndienste, s. Fronen
--
(von "Fron", s. d.; Frondienste, Fronden, Herrendienste, Hofdienste,
Baulebung
--
(Besthaupt, Gewandrecht, Butteil, Todfall, Hauptfall, Kurmede, Mortuarium
Baulehen
--
(Beneficium coloniarum), ehedem die Belehnung eines Bauern mit einem Stück
Colonus, s. Kolonist
--
(v. lat. colonus, "Bauer"), der Ansiedler auf bisher noch unbebauten
Dienstablösung, s. Ablösung
--
die Beseitigung einer rechtlichen Verpflichtung auf Grund gesetzlicher Bestimmung;
Dienstbarkeit, s. Fronen
--
(von "Fron", s. d.; Frondienste, Fronden, Herrendienste, Hofdienste,
Eisern
--
in der ältern Rechtssprache s. v. w. für beständige Zeiten oder unablösbar
Eisernes Vieh, s. Eisern
--
in der ältern Rechtssprache s. v. w. für beständige Zeiten oder unablösbar
Erbgesessen
--
s. v. w. angesessen, Grundeigentum besitzend.
Erbgüter
--
unbewegliche Güter, welche von Blutsverwandten durch Erbgang erworben sind
Erblehen
--
(Feudum hereditarium, Erbleihe), erbliches Kolonatrecht (s. Kolonat); dann
Erbpacht
--
und Erbzinsleihe sind Rechtsverhältnisse am landwirtschaftlichen Boden, welche
Erbzins
--
eine jährliche bestimmte Abgabe, welche, in Geld oder Naturalien bestehend,
Expulsion, s. Abmeierung
--
(Abtrieb, Entsetzung, Expulsion), die Austreibung aus dem Besitz eines Bauernguts,
Fahrzins
--
(Fahrpfennige, Fahrgeld), eine auf gewissen Grundstücken lastende Abgabe,
Fallgut
--
(Falllehen, Schupflehen), Gut, welches bei jedem Todesfall des Besitzers dem
Fronen
--
(von "Fron", s. d.; Frondienste, Fronden, Herrendienste, Hofdienste,
Fundus
--
(lat.), Grund und Boden; Fond; f. dotalis, ein zur Mitgift gehöriges Grundstück;
Geiselbauern
--
ehedem Bauern, welche sich gegen freie Wohnung und Deputat für die Bebauung
Gült
--
(Gülte), was ein Gut jährlich erträgt; dann s. v. w. Schuld, auch Abtragung
Hofdiener
--
s. Hof, S. 605; früher auch s. v. w. Fronbauer des Hofs.
Kaducität
--
(neulat.), Hinfälligkeit; dann etwas Verfallenes, ein wüst liegendes Grundstück
Kolone, s. Kolonist
--
(v. lat. colonus, "Bauer"), der Ansiedler auf bisher noch unbebauten
Kolonist
--
(v. lat. colonus, "Bauer"), der Ansiedler auf bisher noch unbebauten
Maier
--
(Meier, vom lat. major), im Mittelalter der Vorsteher von Gutsunterthanen,
Meier, s. Maier
--
(Meier, vom lat. major), im Mittelalter der Vorsteher von Gutsunterthanen,
Neuland *
--
s. v. w. Neubruch (s. d.).
Roboten
--
(v. slaw. robota, Arbeit), in den österreich. Ländern s. v. w. Fronen, jetzt
Schiff und Geschirr
--
das gesamte zu einem Fuhrwerk gehörige Riemen- und Lederzeug, soweit es zur
Superficies
--
(lat.), Oberfläche, in der Rechtssprache dasjenige, was auf fremdem Grund
Zubehör
--
(Pertinenz), im juristischen Sinn eine Nebensache, welche, ohne Bestandteil
Grundeigenthum
--
Da die Bearbeitung des Grund und Bodens eine große Menge Menschen beschäftigt
Grundbücher
--
(Gewähr-, Güter-, Lager-, Real-, Stock-, Transskriptionsbücher), öffentliche
Urbarbuch
--
(Urbarium), Verzeichnis der zu einem Ort gehörigen angebauten (urbaren) Grundstü
Beschlossene Güter
--
ehedem Bezeichnung für Grundstücke, die mit einer Umzäunung versehen und
Bonum
--
(lat.), das Gute, das Gut, Wohl etc.; cui bono, zu welchem Zweck, wozu? Summum
Grundstück
--
(Immobilie, Liegenschaft, lat. Fundus, Praedium), ein abgegrenzter Teil der
Odal
--
(schwed., norweg. Odel), uraltes nordisches Wort mit der Bedeutung von Besitz,
Confinium
--
(lat.), Grenzscheide, Grenzstrich, Grenzland; s. Konfinien.
Grenze
--
das Äußerste einer Sache, jenseit dessen sie aufhört. Die G. der Linie
Gemarkung
--
s. v. w. Grenze; dann ein bestimmter Bezirk, insbesondere Gemeindebezirk,
Marches
--
(engl., spr. mártsches) entspricht dem deutschen Mark (s. v. w. Grenze) und
Nothweg
--
der Zugang zu einem Grundstück, dessen Einräumung der Besitzer desselben
Prädial
--
(lat.), auf Prädien oder liegende Güter bezüglich, z. B. Prädiallasten,
Reallasten
--
(Grundlasten), die dem Besitzer eines Grundstücks als solchem obliegenden
Rutscherzins
--
eine ehedem bei Reallasten (s. d.), namentlich bei Grundzinsen, übliche Buße,
Mühlenrecht
--
diejenigen Rechtssatzungen, welche sich auf die Anlage und den Betrieb von
Merkpfahl, s. Mühlenrecht
--
diejenigen Rechtssatzungen, welche sich auf die Anlage und den Betrieb von
Pacht
--
(Pachtung, Pachtvertrag, Pachtkontrakt, Miet- und Pachtvertrag, lat. Locatio
♦ (Sechet), ägypt. Göttin, früher identifiziert mit der katzenköpfigen Göttin
Abstandsgeld
--
(Abkaufsgeld), die Summe, welche ein Kontrahent dem andern zahlt, um dadurch
Admodiatio
--
(lat.), im allgemeinen Sinn die Verpachtung eines Guts mit allen dazugehörigen
Aftermiete
--
(Untermiete, Sublocatio, Subconductio), dasjenige Rechtsverhältnis, welches
Afterpacht
--
(Unterpacht), dasselbe Rechtsverhältnis beim Pacht wie die Aftermiete (s.
Angeld
--
(Handgeld, Draufgabe, Draufgeld, Haftgeld, Aufgeld, lat. und ital. Arrha),
Arrende
--
(lat.), Pachtkontrakt, wodurch die Nutzung einer Sache gegen eine bestimmte
Dienstbote, s. Gesinde
--
(Miet- oder Dienstgesinde, Dienstboten, Domestiken, Dienerschaft, im mittelalterli
Dienstmiete, s. Miete
--
(Mietkontrakt, Miet- und Pachtvertrag, Locatio conductio), der Vertrag, vermöge
Draufgeld, s. Angeld
--
(Handgeld, Draufgabe, Draufgeld, Haftgeld, Aufgeld, lat. und ital. Arrha),
Fixa vincta
--
(lat.), band-, wand-, klammer-, niet-, nagel-, erd- und wurzelfest, d. h.
Gesinde
--
(Miet- oder Dienstgesinde, Dienstboten, Domestiken, Dienerschaft, im mittelalterli
Gesindeordnung, s. Gesinde
--
(Miet- oder Dienstgesinde, Dienstboten, Domestiken, Dienerschaft, im mittelalterli
Invecta et illata
--
(lat., Illaten), das "Eingebrachte", namentlich das Vermögen, welches
Locatio
--
(lat.), Verpachtung, Vermietung; L. operarum, Dienstmietvertrag; L. operis,
Lokator
--
(lat.), Vermieter, Verpachter, im Gegensatz zum Lokatar, dem Abmieter, Pachter.
Miete
--
(Mietkontrakt, Miet- und Pachtvertrag, Locatio conductio), der Vertrag, vermöge
Pachtvertrag, s. Pacht
--
(Pachtung, Pachtvertrag, Pachtkontrakt, Miet- und Pachtvertrag, lat. Locatio
♦ (Sechet), ägypt. Göttin, früher identifiziert mit der katzenköpfigen Göttin
Vermieten, s. Pacht
--
(Pachtung, Pachtvertrag, Pachtkontrakt, Miet- und Pachtvertrag, lat. Locatio
♦ (Sechet), ägypt. Göttin, früher identifiziert mit der katzenköpfigen Göttin
Pfandrecht
--
im subjektiven Sinn das einem Gläubiger zustehende dingliche Recht an einer
♦ generelles, s. Generalhypothek.
Faustpfand, s. Pfand
--
(Pfandsache, Pfandobjekt, lat. Pignus), eine fremde Sache, welche einem Gläubiger
Generalhypothek
--
(lat.-griech., generelles Pfandrecht), ein an dem gesamten Vermögen einer
Gerichtshandelsbuch
--
ein bei Gericht geführtes Buch über die von diesem konfirmierten Verträge,
Hyperocha
--
(griech., "Überschuß"), dasjenige, was nach Abzug der Forderung
Hypothek
--
(griech., "Unterpfand", in Frankfurt a. M. auch Insatz genannt),
Ingrossiren
--
(mittellat.), mit großer (dicker) Schrift ins Reine schreiben, mundieren;
Jus offerendi
--
(lat.), das Recht, den vorhergehenden Pfandgläubiger auch wider dessen Willen
Pfand
--
(Pfandsache, Pfandobjekt, lat. Pignus), eine fremde Sache, welche einem Gläubiger
Pfandbuch
--
Buch, in das bei einer Leihanstalt die eingebrachten Pfänder eingetragen
Pfandgeld, s. Pfändung
--
(Auspfändung), Beschlagnahme fremder bewegliche Sachen zum Zweck der Sicherung
Pfandgläubiger, s. Pfand
--
(Pfandsache, Pfandobjekt, lat. Pignus), eine fremde Sache, welche einem Gläubiger
Pfandschein
--
(Pfandbrief, Pfandurkunde, Hypothekenschein, Hypothekeninstrument), die gerichtlic
Pfandschuldner, s. Pfand
--
(Pfandsache, Pfandobjekt, lat. Pignus), eine fremde Sache, welche einem Gläubiger
Pfandvertrag, s. Pfand
--
(Pfandsache, Pfandobjekt, lat. Pignus), eine fremde Sache, welche einem Gläubiger
Pignoration, s. Pfand
--
(Pfandsache, Pfandobjekt, lat. Pignus), eine fremde Sache, welche einem Gläubiger
Pignus
--
(lat., Mehrzahl: Pignora), Pfand (s. d.). P. pignoris, Afterpfand.
Special
--
Species (lat.), s. Spezial, Spezies.
Verpfänden, s. Pfand
--
(Pfandsache, Pfandobjekt, lat. Pignus), eine fremde Sache, welche einem Gläubiger
Ganerbenrecht, s. Näherrecht
--
(Retrakt, Einstand, Geltung, Losung, Nähergeltung, Zugrecht), das einer Person
Losung
--
Wort oder Sache, die zu einem Parteizeichen dienen, s. Feldgeschrei; im Ritterwese
Näherrecht
--
(Retrakt, Einstand, Geltung, Losung, Nähergeltung, Zugrecht), das einer Person
Revindikation
--
(lat.), Zurückforderung einer Sache als Eigentum.
Vorkaufsrecht
--
(Jus protimiseos), das einer Person in Ansehung einer Sache eingeräumte Vorrecht
Servitut
--
(lat., Dienstbarkeit), das an einer fremden Sache bestellte dingliche Recht,
Gebrauch
--
Anwendung oder Benutzung einer Sache, worunter also sowohl der Mißbrauch
Habitatio
--
(lat.), Wohnung; Wohnungsrecht, diejenige Personalservitut, vermöge welcher
Usus
--
(lat.), Gebrauch, Herkommen; daher usuell, gebräuchlich. Im römischen Recht
Abusus
--
(lat.), Mißbrauch; im juristischen Sprachgebrauch Abnutzung oder Verminderung
Konsolidation
--
(lat.), Sicherung, Vereinigung; Vereinigung einer Wunde durch Heilung; im
Früchte
--
in der Rechtswissenschaft die organischen Erzeugnisse einer Sache, welche
Feldservituten
--
(Servitutes praediorum rusticorum), diejenigen Servituten, welche zu gunsten
Gebäudeservituten
--
(Servitutes praediorum urbanorum), diejenigen Servituten, welche zu gunsten
Gerechtsame
--
(Gerechtigkeiten), Ansprüche, die durch Gesetz oder Herkommen begründet
Legalservituten
--
(gesetzliche Dienstbarkeiten), Bezeichnung für gewisse Beschränkungen, welche
Realservitut, s. Servitut
--
(lat., Dienstbarkeit), das an einer fremden Sache bestellte dingliche Recht,
Accession
--
(lat., Anwuchs, Verbindung, Zuwachs), im allgemeinen alles, was zu einem Gegenstan
Alluvion
--
(lat.), Anspülung, Anschwemmung; Alluvionsrecht, das Recht des Eigentümers
Anländung
--
s. v. w. Alluvion, angeschwemmtes Land; s. Accession.
Aquagium
--
(lat.), Wassergraben; Recht der Entwässerung.
Auenrecht
--
(Aurecht, Angerrecht), das Recht, einen Anger in der Mitte eines Dorfs an
Avulsion
--
(lat.), Ab-, Losreißung; s. Accession.
Compascuum
--
(lat.), Koppelweide, Koppeltrift; jus compascui oder compascendi, Trift-,
Deichselrecht
--
eine bei aneinander stoßenden Bauerngehöften vorkommende Servitut, welche
Gußgerechtigkeit
--
(Servitus fluminis), die Servitut, vermöge deren der Berechtigte das Regenwasser
Hordenschlag
--
(Pferchrecht, Jus stercorandi), die Servitut, vermöge deren ein Grundeigentümer
Iter
--
(lat.), Reise, Weg; auch das Recht, über eines andern Grundstück gehen zu
Mithut
--
(Jus compascŭi), das Recht der Benutzung eines Weideplatzes in Gemeinschaft
Spatenrecht
--
(Spaderecht, Spatelandsrecht, Jus ligonarium), s. Deich, S. 622.
Stabrecht
--
das (zuweilen dem Gutsherrn oder der Gemeinde zustehende) Recht, fremde Schafe
Trepprecht, s. Tretrecht
--
(Trepprecht), das Recht, beim Ackern das Nachbargrundstück betreten, namentlich
Tretrecht
--
(Trepprecht), das Recht, beim Ackern das Nachbargrundstück betreten, namentlich
Trift
--
der Weg für das Weidevieh; Triftgerechtigkeit (Triftrecht), die einem Grundeigent
Ueberhangsrecht
--
und Überfallsrecht, der Grundsatz des deutschen Rechts, wonach dem Inhaber
Weidegerechtigkeit
--
(Weiderecht, Weideservitut, Hutungsgerechtigkeit, Hutgerechtigkeit, Hut- und
Urheberrecht
--
(Autorrecht, geistiges, litterarisches Eigentum), das ausschließliche Recht,
Auteur
--
(franz., spr. otör), s. v. w. Autor.
Literarisches Eigenthum, s. Urheberrecht
--
(Autorrecht, geistiges, litterarisches Eigentum), das ausschließliche Recht,
Schutzfrist
--
Zeitraum, innerhalb dessen die Reproduktion eines Geistesprodukts ohne die
Verlagsrecht
--
das ausschließliche Recht der Vervielfältigung an einem Schrift- oder Kunstwerk,
Vervielfältigung
--
die durch äußere Werkzeuge auf mechanischem oder chemischem Weg erfolgende
Wechsellehre.
Wechsel
--
(neulat. Cambium, franz. Lettre de change, engl. Bill of exchange, ital. Lettera
♦ in der Jägerei die kleinen Steige, welche Hirsche, Rehe und Sauen austreten,
♦ der am weitesten nach O. vorgeschobene Berg der Steirischen Alpen an der niederös
Accept
--
(lat.), die auf einen gezogenen Wechsel (Tratte) gebrachte Erklärung des
Acceptiren
--
(lat.), annehmen, namentlich einen präsentierten Wechsel.
Acquit
--
(franz., spr. ăkih), Quittung, Empfangschein; pour a., s. v. w. den Empfang
A drittura
--
(eigentlich a dirittura, ital., "geradezu, direkt"), im Wechselverkehr
Al corso
--
(ital.), zum laufenden Kurs, zum Tagespreis.
Au besoin
--
(franz., spr. bĕsŏäng), nötigenfalls (besonders bei der Notadresse auf
Auf Sicht
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(ital. a vista, franz. à vue, auch nach Sicht), auf Wechseln bemerkt, zeigt
A uso
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(ital., "nach Gewohnheit"), Wechselnota, zeigt an, daß ein Wechsel
Aussteller, s. Wechsel
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(neulat. Cambium, franz. Lettre de change, engl. Bill of exchange, ital. Lettera
♦ in der Jägerei die kleinen Steige, welche Hirsche, Rehe und Sauen austreten,
♦ der am weitesten nach O. vorgeschobene Berg der Steirischen Alpen an der niederös
Ausstellung, s. Wechsel
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(neulat. Cambium, franz. Lettre de change, engl. Bill of exchange, ital. Lettera
♦ in der Jägerei die kleinen Steige, welche Hirsche, Rehe und Sauen austreten,
♦ der am weitesten nach O. vorgeschobene Berg der Steirischen Alpen an der niederös
A vue
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(franz., spr. a wüh), auf Sicht, bei Vorzeigung (eines Wechsels); s. Auf
Begeben
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einen Wechsel oder ein sonstiges Orderpapier auf einen andern mit allen Rechten
Bezogener
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(Adressat, Trassat), im Wechselrecht derjenige, welcher nach der Absicht des
Court
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(engl., spr. kohrt), Hof, besonders Gerichtshof.
Échéance
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(franz., spr. escheángs), die Verfallzeit eines Wechsels.
Effektiv
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(lat.), wirklich, in der That vorhanden; bedeutet auf Schuldurkunden, insbesondere
Girant, s. Giro
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(ital., spr. dschī-, "Kreis" oder "Kreislauf"), die Übertrag
Girat, s. Giro
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(ital., spr. dschī-, "Kreis" oder "Kreislauf"), die Übertrag
Giriren, s. Giro
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(ital., spr. dschī-, "Kreis" oder "Kreislauf"), die Übertrag
Giro
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(ital., spr. dschī-, "Kreis" oder "Kreislauf"), die Übertrag
Honorant
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(Intervenient, lat.), im Wechselverkehr derjenige, der einen Wechsel an Stelle
Honorat
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(lat.), oberer Ordensgeistlicher; im Wechselverkehr, s. Honorant.
Honoration
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(lat.), Annahme und Einlösung (Honorierung) eines Wechsels.
Honoriren
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(lat.), ehren; Ehrenlohn (Honorar) zahlen; im Wechselverkehr s. v. w. einen
Im Fall, s. Wechsel
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(neulat. Cambium, franz. Lettre de change, engl. Bill of exchange, ital. Lettera
♦ in der Jägerei die kleinen Steige, welche Hirsche, Rehe und Sauen austreten,
♦ der am weitesten nach O. vorgeschobene Berg der Steirischen Alpen an der niederös
In dorso
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lat. Präposition, dem deutschen in gleichbedeutend, in Zusammensetzung mit
♦ in der Chemie Zeichen für Indium.
Indossiren
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(v. ital. in dosso, "auf dem Rücken"), einen Wechsel, eine Anweisung
Nach Sicht, s. Wechsel
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(neulat. Cambium, franz. Lettre de change, engl. Bill of exchange, ital. Lettera
♦ in der Jägerei die kleinen Steige, welche Hirsche, Rehe und Sauen austreten,
♦ der am weitesten nach O. vorgeschobene Berg der Steirischen Alpen an der niederös
Nothadresse, s. Wechsel
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(neulat. Cambium, franz. Lettre de change, engl. Bill of exchange, ital. Lettera
♦ in der Jägerei die kleinen Steige, welche Hirsche, Rehe und Sauen austreten,
♦ der am weitesten nach O. vorgeschobene Berg der Steirischen Alpen an der niederös
Obligo
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(ital. óbbligo), Verbindlichkeit, Gewähr, Garantie; ein besonders im kaufmännis
Prefisso
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(ital., Präfix), Zahlung eines Wechsels nach Sicht ohne Aufschub und Respekttage.
Trassiren
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(ital.), das Ziehen eines Wechsels auf einen andern. Der Aussteller eines
Vista
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(ital.), s. v. w. Sicht; daher Wechsel a vista, Vistawechsel, s. v. w. Sichtwechse
Wechselstempel, s. Wechsel
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(neulat. Cambium, franz. Lettre de change, engl. Bill of exchange, ital. Lettera
♦ in der Jägerei die kleinen Steige, welche Hirsche, Rehe und Sauen austreten,
♦ der am weitesten nach O. vorgeschobene Berg der Steirischen Alpen an der niederös
Geschäftsordnung.
Abstimmung
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die förmliche und ausdrückliche Willenserklärung der Mitglieder einer Versammlu
Adresse
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(franz.), die Aufschrift irgend einer Sendung, vornehmlich eines Briefs, bezeichne
Amendement
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(franz., spr. amangd'mang. Abänderungs-, Verbesserungsantrag, Verbesserungsvorsch
Botschaft
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im konstitutionellen Staatsleben eine Mitteilung, welche das Staatsoberhaupt,
Debatte
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(franz., Diskussion), mündliche Beratung in geordneter Rede und Gegenrede;
Décharge
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(franz., spr. -schársch; "Entlastung"), die Entlastung eines Rechnungsf
Decisivstimme
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(lat. Votum decisivum), im Gegensatz zu der bloß beratenden Stimme (votum
Deputation
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(lat.), Abordnung, Entsendung einiger Mitglieder aus einem Kollegium, einer
Diäten
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(eigentlich Diëten, v. lat. dies "Tag", Tagegelder), die tagweise
Disceß, Discession, s. Discediren
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(lat.), das Auseinandergehen, die Trennung; das Übertreten zu einer andern
En bloc
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(franz., spr. ang block), in Bausch und Bogen; in der parlamentarischen Sprache
Enquête
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(franz., spr. angkäht), im allgemeinen amtliche "Untersuchung",
Fraktion
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(lat., "Brechung, Bruch"), in Deutschland gebräuchliche Bezeichnung
Fusion
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(lat.), das Gießen, der Guß, namentlich von Erzen; bildlich die Verschmelzung
Geschäftsordnung
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die Gesamtheit der Regeln, welche für die geschäftsmäßige Behandlung und
Indemnität
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(lat.), s. v. w. Straflosigkeit; im parlamentarischen Leben die Entbindung
In pleno
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(lat.), im oder vor dem Plenum (s. d.). Eine Korporation oder ein Kollegium
Interpellation
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(lat.), Unterbrechung; dann Einrede, Einspruch, Mahnung des Gläubigers an
Itio in partes
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(lat.), das "Auseinandertreten" der verschiedenen Parteien; eine
Jungfernrede
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(engl. Maiden speech), die erste Rede eines neuen Parlamentsmitglieds.
Jus eundi in partes
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(lat., Itionsrecht), im frühern deutschen Reichsrecht die Befugnis der Reichsstä
Komité
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(franz. comité, engl. committee, spr. kommitti), ein im Namen einer größern
Konflikt
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(lat.), Zusammenstoß, Zusammentreffen, Streit, z. B. der Staatsregierung
Landmarschall
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(Landtagsmarschall), in ältern landständischen Verfassungen und noch jetzt
Landstände, s. Staatsverfass.
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s. Volksvertretung.
Landstube
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in Altpommern ehedem Bezeichnung für den Verwaltungsausschuß des Kommunallandtag
Linke
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(linke Seite, franz. la Gauche), nach einem zuerst in Frankreich aufgekommenen
Majorität
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(mittellat.), die Mehrheit der Stimmen bei einer Wahl oder Abstimmung (s.
Motion
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(lat.), Bewegung, besonders die des Körpers in diätetischer Hinsicht; dann
Pairsschub
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die gleichzeitige Ernennung einer größern Anzahl von Pairs (s. d.), oder
Petition
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(lat.), im allgemeinen Bezeichnung für Bitte, Gesuch, namentlich für solche
Plenarsitzung
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(Plenarversammlung, Plenum), Sitzung eines Kollegiums, einer Versammlung,
Plenum
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(lat.), s. Plenarsitzung.
Rechte
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(rechte Seite, franz. la Droite), politische Parteibezeichnung; vgl. Linke.
Redefreiheit
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im allgemeinen das Recht der freien mündlichen Meinungsäußerung, welches
Schwerinstag *
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im parlamentarischen Sprachgebrauch eine der Erledigung von Anträgen aus
Seniorenkonvent
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eine aus dem studentischen Leben (s. Landsmannschaften) herübergenommene
Session
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(lat.), Sitzung (s. d.).
Sitzung
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(Session), Zusammenkunft zum Zweck gemeinsamer Beschlußfassung, z. B. eines
Tagesordnung
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bei beratenden und beschließenden Versammlungen das Verzeichnis und die Reihenfol
Turnus
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(neulat.), die wiederkehrende Reihenfolge irgendwelcher Verrichtungen, zu
Vertagen
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vom altdeutschen tagen, d. h. Gericht halten, wird jetzt hauptsächlich von
Virilstimme
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die Befugnis eines Einzelnen, als solcher seine Meinung abzugeben und bei
Votiren
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(lat.), seine Stimme behufs Beschlußfassung abgeben, abstimmen, verwiegen.
Votum
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(lat.), eigentlich s. v. w. Gelübde (s. d.), dann Gutachten, namentlich ein