Staatsbahnen,
[* 2] Sitz eines
Amtsgerichtes (Landgericht
Lüneburg),
[* 3] eines Handelsvereins, des Landwirtschaftlichen Provinzialvereins
für das Fürstentum
Lüneburg, hat (1895) 7910 E., darunter 230 Katholiken und 54 Israeliten, in Garnison die 4. Eskadron
des 2. hannov. Dragonerregiments Nr. 16. Postamt erster
Klasse mit Zweigstelle,
Telegraph,
[* 4] eine
Kirche und drei Kapellen: die
Gertrudenkapelle, die St. Vitikapelle und die
Heilige-Geist-Kapelle, letztere mit einem wertvollen
Altarschrein
(14. Jahrh.), Realprogymnasium, höhere Mädchenschule,
Gasanstalt; bedeutende Zuckerfabrik, Eisengießerei,
[* 5] Fabriken für
Tabak,
[* 6]
Tuch und Wollwaren,
Brauereien,
Branntweinbrennereien,
Handel mit
Landesprodukten,
Wolle, Flachs,
Korn,
Honig und Holz,
[* 7] Vieh-
und Pferdemärkte. ist sehr alt und hieß früher Löwenwold; es wurde 1270 mit Lüneburgischem
Stadtrecht
beliehen und 1451 in die
Hansa aufgenommen.
Herzog Ernst der
Bekenner führte 1527 die
Reformation ein. Im Dreißigiährigen
Kriege wurde die Stadt 1626 durch
Tilly, 1635 durch
Banér hart mitgenommen, 1646 und 1826 durch große
Brände heimgesucht.
-
Vgl. Ringklib und Siburg, Geschichte der Stadt (Hannov. 1859).
1)
Kreis
[* 8] im südl.
Teil des russ. Gonverments Kiew,
[* 9] im Gebiet der Sinjucha (zum Südlichen
Bug), hat 4307,8 qkm, 279 582 E.,
bedeutenden Getreidebau, 4 Zuckerfabriken, 13
Branntweinbrennereien. - 2) poln.
Humań, Kreisstadt im
Kreis
an der Umanka und an der Linie Demkowka-Uman der
Russ. Südwest-Eisenbahn, hat (1894) 24 715 E., 5 russ., 1 kath.
Kirche,
Synagoge, Progymnasien, Schule für
Gartenbau und
Landwirtschaft, Filiale der
Petersburger Kommerzbank;
Handel mit Getreide
[* 10] und andern landwirtschaftlichen Produkten, sowie einenschönenPark. war eine ukrain. Festung
[* 11] und ist
bekannt durch das «Gemetzel von oder die Koliszczysna (s.
Hajdamaken) 1768.
[* 13] (Umbelliferae),
Doldengewächse, Pflanzenfamilie aus der Ordnung der
Umbellifloren (s. d.) mit gegen 1300 über
die ganze Erde verbreiteten
Arten, krautartige Gewächse, seltener
Sträucher mit meist in zusammengesetzten
Dolden stehenden
Blüten. Die
Blätter, sehr verschiedenartig gestaltet und angeordnet, sind am
Grunde meist scheidenartig
erweitert. Der
Bau der zwitterigen
Blüten ist regelmäßig, sie bestehen aus einem oft unscheinbaren, oberständigen, fünfteiligen
Kelche, fünf dem Rande des
Kelchs eingefügten Blumenblättern von verschiedener Färbung, fünf
Staubgefäßen und einem zweifächerigen
Fruchtknoten mit zwei Griffeln.
Die
Frucht ist
eine von dem stehenbleibenden Kelchrande und den Griffeln gekrönte Doppelachäne; sie
zerfällt bei der Reife in zwei Teilfrüchte, welche an dem sog.
Fruchtträger (Karpophor) hängen. Die Samen
[* 14] enthalten reichlich
Eiweiß und einen geraden, an der
Spitze liegenden
Embryo. Nach der verschiedenen Gestalt dieser Früchtchen und besonders der
an der Oberfläche sichtbaren Riefen und Ölgänge teilt man die in mehrere in der Umgrenzung unsichere
Unterabteilungen ein.
Viele
Arten der werden als
Gewürz- oder
Arzneipflanzen,
[* 15] oder als Gemüse benutzt und im großen kultiviert. Sie enthalten alle
reichliche ätherische Öle
[* 16] und harzartige
Stoffe, viele auch starke
Gifte.
eine auch synthetisch darstellbare chem.
Verbindung von der Zusammensetzung C9H6O3 die sich
in der Rinde von
DaphnemezereumL. findet und bei der
Destillation
[* 17] verschiedener Umbelliferenharze, wie
Galbanum und
Asa foetida, entsteht.
Seiner chem. Konstitution nach ist es als Oxycumarin, C9H5O2(OH), oder als
Anhydrid
der Umbellsäure, C9H8O4, aufzufassen. Es krystallisiert in feinen, in Wasser schwer löslichen
Nadeln,
[* 18] schmilzt
bei 224° und zeigt beim Erhitzen einen cumarinähnlichen
Geruch.
(Umbelliflōrae), Ordnung aus der Gruppe der Dikotyledonen,
Abteilung der Choripetalen, charakterisiert
durch regelmäßige, zwitterige, meist fünfzählige, zu einfachen oder zusammengesetzten
Dolden vereinigte
Blüten.
Die
Frucht
besteht in der Regel aus zwei miteinander verwachsenen Fruchtblättern.
Die Ordnung der umfaßt die Familien der
Umbelliferen
(s. d.),
Araliaceen (s. d.) und Cornaeeen (s. d.).
(Sciaenidae), Familie der
Knochenfische (s. d.) von barschähnlichem Habitus, mit Kammschuppen auf dem
Kopf und dem Basalteil der senkrechten Flossen;
System der Kopfkanäle und der Seitenlinie sehr stark entwickelt,
letztere setzt sich auf die Schwanzflosse fort. Der
Kopf ist abgestumpft, seitlich stark gewölbt, mit endständigem
Maule.
Die Bauchflosse ist brustständig. Die Familie umfaßt 19 Gattungen mit etwa 110
Arten, die sich besonders in tropischen Gegenden
nahe der
Küste finden und gern in die großen
Ströme aufsteigen. Einzelne sind überhaupt Süßwasserbewohner.
Die
Tiere sind besonders bemerkenswert durch ihre Fähigkeit
Töne hervorzubringen, die wie Orgel- oder
Glockentöne aus der
Tiefe hervorschallen. Nach der
Ansicht mancher Forscher bringen die die
Geräusche durch das Zusammenschlagen ihrer gewaltigen
Schlundzähne zu stande, und die große, mit zahlreichen
Anhängen versehene Schwimmblase dient als Resonanzboden.
eine leber- bis kastanienbraune, sehr feinerdige und milde Mineralsubstanz von der
Insel Cypern,
[* 22] die stark an der
Zunge klebt, sich etwas rauh
¶
mehr
und mager anfühlt und im Wasser sehr lebhafte Entwicklung von Luftblasen zeigt;
nach der chem. Zusammensetzung ist sie wesentlich
ein mit Eisen- und Manganhydroxyd vermengter Thon;
man benutzt sie sowohl im rohen als im gebrannten Zustande als Farbe in der
Wasser- und Ölmalerei und als Vergoldergrund zum Braunbeizen des Holzes;
was jedoch unter dem Namen kölnische
Erde oder kölnische in den Handel kommt, ist eine aus Braunkohle bereitete Farbe.
(Umbri), einer der in Italien eingewanderten indogerman. Stämme, ist am nächsten den Samniten, entfernter den
Latinern verwandt. (S. Italische Völker und Sprachen.) Nach alter Tradition waren sie der erste und älteste
dieser Stämme. Ihre in alten Zeiten ausgedehnten Wohnsitze lagen zwischen denen der Etrusker, Samniten und Picener auf dem Kamme
und an den östl. Abhängen des Apennin und erstreckten sich zwischen den FlüssenRubico und Äsis bis
an das Adriatische Meer. Um 400 v. Chr. nahmen ihnen die gallischen Senonen die Meeresküste weg, und im Verlauf der Samniterkriege
verloren sie durch die in Umbrien geschlagenen Schlachten
[* 24] bei Mevania (308 v. Chr.) und Sentinum (295) ihre Selbständigkeit
an die Römer.
[* 25]
Die Flaminische Straße, die mitten durch Umbrien geführt wurde, diente mit den an ihr angelegten Kolonien
zur Befestigung der röm. Herrschaft. An dem Versuche, diese abzuschütteln, den die italischen
Völker im Bundesgenossenkriege (s. d.) machten, nahmen 90 auch die Ü. teil, doch endigte auch für sie dieser Versuch mit
Unterwerfung; sie wurden danach röm. Bürger. In der Augusteischen EinteilungItaliens
[* 26] bildete Umbria,
begrenzt westlich durch den obern Tiberlauf, nördlich durch den Rubico, östlich durch das Meer, südlich durch den Äsis,
die sechste Region mit den StädtenAriminum (Rimini), Sena-Gallica (Sinigaglia), Spoletium (Spoleto) u. a. Die inschriftlich
erhaltenen Denkmäler des umbrischen Dialekts, von denen am wichtigsten die sog. Eugubinischen Tafeln (s. d.) sind,
wurden von Aufrecht und Kirchhoff in den «Umbrischen Sprachdenkmälern» (2 Bde.,
Berl. 1849-51) und Fabretti im «Corpus inscriptionum
italicarum» (Tur. 1867, nebst 3 Supplementen 1872-78) gesammelt. -
Hauptstadt des Westerbottens Län in Schweden,
[* 29] unweit der Mündung der Umeå-elf in den Bottnischen Meerbusen, hat
(1890) 3223 E., einen Hafen und steht mit Stockholm
[* 30] in lebhaftem Dampfschiffverkehr.
Nach dem großen Brande,
Juni 1888, ist sie sehr regelmäßig aufgebaut. ist Sitz eines deutschen Vicekonsuls.
oder Uman, Fluß im nördl. Schweden, entspringt in den Lappmarken, nahe der norweg. Grenze, durchfließt mehrere
Seen, darunter den StorUman, nimmt die ansehnliche
Windel-elf auf und mündet 5 km unterhalb der Stadt
Umeå, 381 km lang, in den Bottnischen Meerbusen.
desBegriffs, in der Logik das Gebiet seiner Anwendung, oder der Bereich der Gegenstände, die darunter gedacht
werden sollen.
Der des Begriffs hängt von dessen Inhalt (s. d.) in der Art ab, daß der inhaltreichere
(bestimmtere, determiniertere) Begriff in der Regel von engerm, der inhaltärmere (abstraktere) von weiterm ist.
ein Akt der Offensive, besteht aus einem mit gleichzeitigem Frontalangriff verbundenen Angriff gegen die
Flanke des Verteidigers.
Die ist rein taktischer Natur, d. h. sie führt stets zum direkten taktischen
Zusammenstoß. (S. dagegen Umgehung.) Über die (Umschließung) einer Festung s. Enceinte.
(Umgelt), auch Ungelt, eine im Mittelalter häufig vorkommende Bezeichnung indirekter Verbrauchsabgaben, besonders
solcher von den Getränken, für die jetzt auch der AusdruckOhmgeld vorkommt.
das Verfahren zur Bemessung der Jahresbeiträge für ein Versicherungsinstitut, nach welchem diese
den Aufgaben des laufenden (oder letztvergangenen) Jahres gleichgesetzt werden. Die früher nicht selten in solcher Weise eingerichteten
Sterbe- und Unterstützungskassen erwiesen sich, wenn ihnen nicht sehr bedeutende Reservefonds zur Seite
standen, sehr bald als nicht leistungsfähig, da die Ausgaben mit dem Alter der Versicherten sehr schnell steigen, bei kleinern
Kassen auch stark schwanken. Es muß also beim von vornherein auf die Ansammlung einer starken Rücklage Bedacht genommen
werden; diese gehörig zu bemessen, ist nur durch Verlassen des und Annahme des Prämienreserveverfahrens
(s. d.) möglich.
Nur bei großen obligatorischen Versicherungskassen, deren Einrichtungen aus Gesichtspunkten des öffentlichen Rechts zu beurteilen
sind, ist das unter gewissen Bedingungen brauchbar, aber auch da nur in Verbindung mit einer beträchtlichen Sicherheitsreserve.
Unbedenklich konnte daher die Krankenversicherung der Arbeiter auf das gegründet werden: doch erst nach
weitgehenden Erörterungen entschloß man sich, es für die Unfallversicherung (s. d.) einzuführen.
¶
mehr
Entscheidend für diese Wahl war besonders der Gesichtspunkt, daß durch das die Industrie anfangs nur mäßig belastet würde,
und erst später, nachdem sie sich den neuen Verhältnissen habe anpassen können, die dann allerdings erhöhte Last auf
sie falle. In der That sind die von den Berufsgenossenschaften verausgabten Entschädigungen beständig
gewachsen; sie betrugen abgerundet 1886: 1,9 Mill. M., 1887: 5,9,1888: 9,7, 1889: 14,5, 1890: 20,3, 1891: 26,4, 1892: 32,3,
1893: 38,2, 1894: 44,3, 1895: 50,i, 1896: 57,3 Mill. M. Diese Zahlen entsprechen ziemlich genau den beim Erlaß des Unfallversicherungsgesetzes
veröffentlichten Vorausberechnungen.
Durch die Ansammlung eines Reservefonds wird bis zu einem gewissen Grade ein Ausgleich des mit dem Kapitaldeckungsverfahren
angebahnt. Er betrug Ende 1895 rund 125 Mill. M. Über Fälle, wo die Unfalllast nicht nach dem verteilt wird, s. Prämienreserveverfahren
und Kapitaldeckungsverfahren. Der Reichszuschuß zur Invaliditäts- und Altersversicherung wird ebenfalls nach dem alljährlich
bemessen.-
Vgl. van der Borght, Umlage- oder Kapitaldeckungs-(Prämien-)Verfahren bei obligatorischer
Unfallversicherung (Berl. 1897).
in der deutschen Grammatik die Wandlung eines a in ä (e), o in ö, u in ü, au in äu, an
in än, z. B. Hand-Hände, Korn-Körner u. s. w. Auch in vielen Fällen, wo die heutige Sprache keinen derartigen Wechsel mehr
ausweist, beruht ein ä, ö u. s. w. auf z. B. das ü in «Thür», althochdeutsch turi. Die Geschichte der
deutschen Sprache läßt auch das Gesetz erkennen, nach welchem der eintrat: er fand nur da statt, wo die folgende Silbe ein
i oder j enthielt.
Während im Gotischen diese Laute nicht auf den Vokal der vorhergehenden Silbe wirken, verwandeln sie im Althochdeutschen ein
a in e, z. B. gotisch harjis, althochdeutsch hari, daraus heri (Heer); vallu (ich falle), vellis (du fällst);
unsere jetzige Orthographie hat teils das alte e bewahrt, teils ä eintreten lassen. Im Mittelhochdeutschen greift der weiter,
u wird zu ü, o zu ö, å zu æ, d. h. â, o zu œ, d. h. ô, û zu in (z. B. althochdeutsch zûnjan, zäunen,
mittelhochdeutsch zinnen), uo zu üe, ou zu ön, von denen in der heutigen Sprache mehrere zusammengefallen sind.
Insel westlich von Rügen, zum KreisRügen des preuß. Reg.-Bez. Stralsund
[* 32] gehörig, durch den Gellenstrom von
der Insel Hiddensöe getrennt, ist 6 km lang, 3 km breit und hat 7 Dörfer mit 300 E. Hauptort ist Waase.
(S. Karte: Rügen.)
Karl Friedr., Nationalökonom, geb. zu Gießen,
[* 34] widmete
sich anfänglich, auch praktisch, demBerg- und Hüttenfach und ging dann zu den Staats- und Kameralwissenschaften über. Herbst 1851 bei
der Obersteuerdirektion in Darmstadt
[* 35] als Accessist eingetreten, verblieb er im unmittelbaren Staatsdienst
bis Frühjahr 1856, wo er sich als Privatdocent der Staatswissenschaften in Gießen habilitierte. Ostern 1864 als ord. Professor
nach Würzburg
[* 36] berufen, übersiedelte er in gleicher Eigenschaft Herbst 1873 nach Königsberg.
[* 37]
Seine Vorlesungen, welche schon frühzeitig das sociale Moment in wirtschaftlichen und polit. Fragen betont
hatten, erstreckten sich hier seit 1877 auch auf das ethnogr. Gebiet. Seine Hauptarbeiten sind: «Lehrbuch der Finanzwissenschaft»
(2 Bde., Erlangen
[* 38] 1859-60: 2. Aufl. in 1 Bd., Stuttg.
1887),
(frz. contour), Kontur, bei Zeichnungen und Gemälden die Linie, welche die Form eines Gegenstandes bestimmt.
Auf Gemälden werden vielfach die vorgezeichnet, dann aber meist derartig verdeckt, daß sie nur durch den Gegensatz der
Farben, des Lichts und Schattens markiert werden.
Vielfach, in der ägypt. und griech. Kunst, besonders in der
Vasenmalerei, kommt die Malkunst über die ausgemalte Umrißzeichnung nicht hinaus.
[* 31] im allgemeinen soviel wie Stromwender
[* 40] (s. d.). In der heutigen Elektrotechnik machen sich nötig, um
die größtmögliche Mannigfaltigkeit in der Vertauschung von Stromkreisen zu ermöglichen. Ein solcher Generalumschalter
ist in beistehender
[* 31]
Figur schematisch erläutert. Die die Stromquellen einschließenden
Kreise
[* 41] A B und C D sind mit ihren Enden an vier parallele Kupferschienen angeschlossen, und die Verbrauchsstromkreise a b und
c d an vier dieselben rechtwinklig kreuzende und von ihnen sorgfältig isolierte Kupferschienen. An den Kreuzungsstellen
der beiden Systeme sind die Schienen durchbohrt, und durch eingesetzte Kupferstöpsel kann jede Schiene
des einen mit jeder des andern Systems leitend verbunden werden, wodurch nicht nur die Vertauschungen der Stromkreise, sondern
auch Richtungsänderungen erreicht werden können.
es besteht ans einem flachen, keilförmig gestalteten und zur Befestigung in einem Klotz mit einer Angel versehenen
Eisenstück, dessen verstählte, gerade, aber stumpfe Schneide (Arbeitskante) horizontal gerichtet ist.
Umladungsrecht, das von einzelnen Ortschaften früher ausgeübte Recht, vermöge dessen sie verlangen
konnten, die Weiterführung ankommender Waren nur durch ihre eigenen Fuhrleute oder Schiffer zu besorgen.
Gegenwärtig ist
dieses Verkehrshemmnis überall beseitigt.
Mechanismen, welche den Zutritt des motorischen Mittels (Dampf,
[* 46] Gas, Wasser) in den Arbeitscylinder eines
Motors derart verändern, daß die Umdrehungsrichtung des Motors sich umkehrt. Sie finden besondere an denjenigen Motoren
Anwendung, welche Transportzwecken dienen, wie Lokomotiven, Schiffs- und Fördermaschinen. Die wirken
hauptsächlich in der Weise, daß durch Hebelkombinationen die äußere Steuerung des Motors und dadurch die innere Steuerung
umgestellt wird.
Die gebräuchlichsten sind die Coulissensteuerungen, durch deren Umstellung, außer der Drehrichtung der Maschine,
[* 47] gleichzeitig
die Expansion des Dampfes im Cylinder verändert werden kann. Nebenstehende Abbildung zeigt die von Stephenson
konstruierte Coulissensteuerung, die für Lokomotiven und besonders auch für Schiffsmaschinen die meiste Verbreitung gefunden
hat. Die
[* 43]
Figur stellt die Umsteuerung der Betriebsmaschine eines kleinen Dampfbootes dar.
Die Maschine ist stehend, mit oben liegendem Cylinder. Die unten angeordnete Schraubenwelle ist mit a bezeichnet. Auf dieser
sind zwei Excenter
[* 48] festgekeilt, von denen das eine e für den Vorwärtsgang, das andere e1 für den Rückwärtsgang dient,
und die aus der Welle a unter einem bestimmten Winkel
[* 49] zu einander und zur Kurbel
[* 50] des zugehörigen Dampfcylinders verstellt
sind. Beide Excenter sind mit der Coulisse c durch die Excenterstangen b und b1 verbunden, In der Coulisse
c sitzt ein Gleitstück s («Stein» genannt), das mit der Schieberstange f durch Zapfen
[* 51] in Verbindung steht.
Die Coulisse selbst kann durch die Hebelvorrichtung g vom Führerstande aus nach rechts oder links verstellt werden. Wird
sie so weit als möglich nach links ausgelegt (wie in der
[* 43]
Figur dargestellt), so
kommt allein das Excenter
e zur Wirkung, und die Maschine bewegt sich links herum; umgekehrt gelangt bei vollkommen nach rechts
ausgelegter Coulisse das Excenter e1 zur Thätigkeit und bewirkt die Rechtsbewegung der Maschine. In diesen beiden Stellungen
findet zugleich die größte Füllung, also auch die maximale Leistung der Maschine statt.
Bei andern als diesen äußern Stellungen vereinigt sich die Wirkung beider Excenter nach dem Verhältnis der Stellung des Steins
zwischen den beiden Angriffspunkten der Excenterstangen an der Coulisse. Je mehr der Stein in die Coulissenmitte gelangt,
um so mehr verkleinert sich die Füllung. Der Mittelstellung des Steins entspricht der Stillstand der
Maschine. Außer der Stephensonschen Umsteuerung finden noch Verwendung die Goochsche Steuerung, die von Allan-Trick (s. Tafel:
Lokomotiven II,
[* 43]
Fig. 1), Heusinger von Waldegg, Jov, Klug.
Bei schweren Schiffsmaschinen kann die Verstellung der Hebel
[* 52] g nicht mehr mit der Hand
[* 53] geschehen. Man verwendet
hierzu in diesem Falle eine als Krafteinschalter (s. d.) wirkende Dampfumsteuerung.
Dieselbe besteht aus einer kleinen Dampfmaschine
[* 54] (Zwillingsmaschine) mit Rotation, welche, mit Handumsteuerung versehen, die
Steuerung der Hauptmaschine in die geforderte Stellung bringt, oder aus einem einfachen Dampfcylinder, dessen Kolben durch
Stangen mit der Coulisse der Hauptmaschine direkt so verbunden ist, daß die Endstellungen des Kolbens
in seinem Cylinder den Grenzstellungen der Steuerung entsprechen.
Bezeichnung der bei der Tagung des Reichstage von 1894/95 eingebrachten Vorlage, die nach ihrer Begründung
den gefährlichen, auf den gewaltsamen Umsturz der bestehenden Staatsordnung gerichteten Bestrebungen entgegentreten sollte,
zu deren Bekämpfung die bestehenden Strafgesetze nicht ausreichten. Da der Reichstag für ein Strafgesetz
mit so unbestimmt gelassenen Satzungen, wie es die der waren, die der Freiheit der Presse
[* 55] und selbst der Freiheit der Wissenschaft
und Kunst Gefahr drohten, nicht zu gewinnen war, fiel die in der Kommission wesentlich umgeänderte Vorlage im Mai 1895 in
zweiter Lesung.
oder Umtriebszeit, im Forstwesen der Zeitraum von der Begründung eines Bestandes bis zu seiner, mit Wiederverjüngung
verknüpften Ernte.
[* 56] Das Ende dieses Zeitraumes, also das Alter des Bestandes bei seinem Abtrieb, nennt man das Abtriebs- oder
Haubarkeitsalter. Man unterscheidet hauptsächlich:
1) den physischen der für die natürliche Wiederverjüngung einer Holzart besonders geeignet
ist;
2) den des höchsten Massenertrags, der mit dem Jahre des höchsten Durchschnittszuwachses, also mit jenem, in dem
letzterer gleich dem laufenden Zuwachs (s. d.) wird, zusammenfällt; er gründet
sich auf die Anwendung des physiokratischen Systems der Volkswirtschaft auf die Forstwirtschaft;
3) den technischen bei
¶
mehr
dem der Holzbestand das für bestimmte Zwecke der Verwendung geeignetste Material liefert;
4) den der höchsten Waldrente (s. d.), bei dem der Bestand den nach arithmet. Durchschnitt berechneten höchsten Geldertrag
liefert, wobei allerdings übersehen wird, daß die Zinsen des Holzvorratskapitals unter die Produktionskosten gehören;
5) den finanziellen bei dem der Wald unter Voraussetzung eines bestimmten Wirtschaftszinsfußes den höchsten
Reinertrag, die höchste Bodenrente gewährt; er fällt mit jenem zusammen, bei dem sich unter Annahme eines bestimmten Bodenwerts
der höchste Unternehmergewinn oder die höchste Verzinsung des gesamten im Walde thätigen Produktionsfonds berechnet. Obgleich
er noch vielfach bekämpft wird, muß sich doch die Forstwirtschaft ihm grundsätzlich allmählich zuwenden,
denn es ist der einzige der auf die wahre wirtschaftliche Reife des Einzelbestandes Rücksicht nimmt. Die Gestaltung des
normalen Altersklassenverhältnisses und des normalen Holzvorrats hängt von der Höhe des ab, je höher dieser, desto größer
muß das Vorratskapital sein.
eine Bauart zweiachsiger Fahrzeuge, bei der der Auflagepunkt des Hinterwagens so nahe hinter
der Vorderachse sich befindet, daß der Druck des Hinterwagens nur einen sehr geringen Teil des Vorderdruckes
der Deichsel aufzuheben vermag, dieser also fast unverändert oder unabhängig vom Hinterwagen bleibt. Das gestattet, der
Deichsel (s. Deichselfreiheit) eine genügende Stetigkeit zu geben, indem man sie mit dem Geschirr der Stangenpferde in entsprechende
Verbindung bringt; auch läßt es eine bedeutende senkrechte Biegsamkeit zu, verringert aber die Lenkbarkeit und
belastet die Stangenpferde stark.
selbstgewählte Bezeichnung der radikalen Gruppe der deutschen Burschenschaft in den J. 1818-19, die es
sich zum Grundsatz machte, rücksichtslos das von der eigenen Überzeugung für gut und wahr Erkannte
im Leben durchzuführen. In Gießen wurden zuerst unter Karl Follens Einfluß diese Anschauungen entwickelt.
Raum, der vor einer verteidigten Deckung liegende Raum, wohin der Verteidiger sein Gewehr oder Geschütz
nicht richten kann; er hängt also von der Grundrißgestaltung ab (s. Deckung, in der Befestigungskunst).
Das Frontalfeuer, am besten rechtwinklig zur Crête (obern Kante) der Deckung, kann beiderseits bis auf 30° durch Seitenrichtung
erweitert werden. Hieraus ergiebt sich vor einem ausspringenden Winkel (frz. Saillant) a der gleich 180 -(a + 60)°,
wird also gleich Null, wenn a mindestens 120° ist.
Man vermied deshalb bei Feld- und Festungswerken früher kleinere ausspringende Winkel als 120°; andererseits wählte der
Angreifer gern den Raum vor Saillant- oder Schulterwinkeln der Werke für sein Vorgehen. Durch Aufstellung von Schnellfeuerkanonen
in drehbaren Panzern auf der Brustwehr
[* 59] ist man unabhängiger geworden; sie ergänzen und unterstützen
wirksam das Infanterie-Frontalfeuer. Nun ist auch die Anwendung eines dreiseitigen Grundrisses ermöglicht, welcher wegen
Verminderung und leichterer Sicherung der Grabenflankierungsanlagen vorteilhaft ist.
Durch Brechung
[* 60] der Feuerlinie nach innen entsteht ein eingehender Winkel (frz. Rentrant); bei
dessen Größe von 90 bis 120° kann jede Linie parallel der Nebenlinie feuern (flankierendes Feuer); beide
Linien flankieren, d. h. verteidigen sich gegenseitig und nehmen das Vorfeld unter Kreuzfeuer.
Als werden auch solche Räume vor der Front der fechtenden Truppe bezeichnet, welche infolge der Geländegestaltung unter
der Rasanten, also im toten Winkel liegen, mithin, gegen Sicht und direktes Feuer sicher, nur durch Steilfeuergeschütze
zu beschießen sind.
Uncialen, ursprünglich die einen Zoll (uncia) hohen Buchstaben, die man meist zu Inschriften auf Monumenten
u. s. w. anwendete, damit sie schon in der Entfernung in die Augen fielen. Uncialschrift nennen die Paläographen eine mehr
zur Rundung gebrachte verjüngte Kapitalschrift oder ursprüngliche röm. Schrift, die sich im 3.. Jahrh.
entwickelte. In denUrkunden wurden die gewöhnlich in der ersten Zeile und in der Unterschrift gebraucht. Die kleinern Buchstaben
von der Uncialform werden literae minutae genannt. Sie unterscheiden sich von der frühern uncialis majuscula nicht nur durch
ihre Kleinheit, sondern auch dadurch, daß sie sich an den folgenden Buchstaben anlehnen, was bei jener
nicht der Fall ist.
oder Undenen (vom lat. unda, Welle), jungfräuliche Wassergeister (s. Elementargeister). Nach der lieblichen
Dichtung Fouque's (1811) vermählen sie sich mit Menschen, und die Undine, welche aus solcher Ehe ein Kind gebiert, erhält mit
dem Kinde zugleich eine Seele. Wer aber eine Undine zur Frau hat, muß sich hüten, sie aufs Wasser zu
bringen oder gar sie auf dem Wasser zu erzürnen, sonst kehrt sie ins Wasser zurück. Nach Fouque behandeln denselben Stoff
die gleichnamigen Opern von E. T. A. Hoffmann (1816), J. von Seyfried (1817), Girschner (1830), J. P. E.
Hartmann (1812), Lwoff (1840), Lortzing (1840) u. a.
Impermeabilität oder Impenetrabilität, die allgemeine Eigenschaft der Körper, vermöge deren
in den Raum, den die Materie eines Körpers einnimmt, gleichzeitig nicht auch die Materie eines andern
Körpers eintreten kann. Um die Annahme der gegenüber den Erscheinungen der Absorption der Gase,
[* 66] der Auflösung, der Volumenänderung
durch die Wärme
[* 67] u. s. w. aufrecht halten zu können, stellt man sich die Körper aus Molekülen (s. d.) bestehend
vor, die durch Poren (s. d.) getrennt sind, deren Größe veränderlich ist und in welche die andere Materie eindringen kann.
Landr. II, 2, §. 641 jedoch nicht den adligen (nicht nach dem DeutschenBürgerl. Gesetzbuch). Die stehen unter Vormundschaft;
nach manchen Rechten hat die Mutter ein Recht auf die Vormundschaft. Nach der Preuß. Vormundschaftsordnung
von 1875 ist ihr Vater gesetzlicher Vormund: ebenso nach dem DeutschenBürgerl. Gesetzb. §. 1776, nach dem aber auch die Mutter
Vormünderin werden kann (§. 1778). Das Erziehungsrecht steht der Mutter zu. Das Selbstverpflegungsrecht und das Erziehungsrecht,
sobald das Kind ein gewisses Alter erreicht hat, giebt dem
Vater eine Mehrzahl von Rechten, aber nicht das neue
Deutsche
[* 68] Bürgerl. Gesetzbuch.
heißt, was kein Ende hat, sich nicht zu Ende bringen, namentlich nicht zu Ende denken
läßt. heißt daher der Raum, die Zeit;
eine unendliche, unendlich kleine Größe eine solche, die nicht ein für allemal
fertig, sondern in der Vermehrung oder Verminderung niemals abgeschlossen, mithin als ohne Grenzen
[* 69] zu vermehrende oder zu
vermindernde gedacht werden soll, weshalb eine solche Größe nie als konstant, sondern nur als veränderlich
zu verstehen ist.
ein plötzliches Ereignis, das einen Schaden verursacht, insonderheit eine Verletzung oder den Tod eines Menschen
zur Folge hat. Der gewährt dem Verletzten oder, wenn eine Tötung vorliegt, den Hinterbliebenen nach
dem bürgerlichen Rechte einen Anspruch auf Ersatz gegen den, der vorsätzlich oder fahrlässig den verschuldete oder für
den Urheber des einzustehen hat. Außerdem greift hier das Haftpflichtgesetz (s. d.)
ein. Der bildet die Voraussetzung eines Entschädigungsanspruchs aus der Unfallversicherung (s. d.), sofern
er sich als Betriebsunfall darstellt, d. h. räumlich, zeitlich und ursächlich mit dem versicherten
Betrieb in Zusammenhang steht.
Einen Gegensatz bilden z. B. die durch die allmähliche Einwirkung gesundheitsschädlicher
Betriebe entstehenden Gewerbekrankheiten (Bleivergiftung, Phosphornekroseu. dgl.). Einen andern Gegensatz bildet das «Unfallrisiko
des täglichen Lebens» (Rosin). Die Frage, ob ein Betriebsunfall vorliegt, bildet den häufigsten
Gegenstand der Unfallentschädigungsprozesse und hat zu einer überreichen Kasuistik geführt, welche im allgemeinen von
der arbeiterfreundlichen Tendenz der Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes beherrscht erscheint. -
Unfallanzeige, werden auf Antrag bei den Reichspostanstalten errichtet
und sind zu jeder Stunde verfügbar zur Meldung von Bränden, Wassersgefahr u. s. w. Die empfehlen sich besonders für entlegenere
gewerbliche Anlagen und können auch den Zwecken der Unfallversicherung (s. d.) dienstbar gemacht werden.
Ende 1896 bestanden
im Reichspostgebiet 10 072
es wurden im Durchschnitt täglich 71,5 Unfallmeldungen aufgegeben. -
Vgl.
Amtliche Nachrichten des Reichsversicherungsamtes, Jahrg. 1889.