Staatsbahnen,
[* 2] Sitz eines Amtsgerichts, hat (1895) 2385 E., darunter 20 Katholiken und 193 Israeliten,
Postamt zweiter
Klasse mit Zweigstelle,
Telegraph,
[* 3] eine Zwangserziehungsanstalt für verwahrloste
Kinder;
oder Pyramidenoktaeder, eine von 24 gleichschenkligen Dreiecken umschlossene Form des regulären
Systems,
deren allgemeine Gestalt zwischen dem Oktaeder und Rhombendodekaeder als Grenzformen schwankt. Es ist
ein Oktaeder, das auf jeder
Fläche noch eine niedrige dreiseitige Pyramide trägt. (S.
Tafel:
Krystalle I,
[* 1]
Fig. 5.)
Gebirge, eine im S. der Kura in
Transkaukasien in östl.
Richtung sich hinziehende,
etwa 150 km lange Gebirgskette von mäßiger
Erhebung, die in
Tiflis mit dem Sololakiberg endigt.
(lat.), soviel wie Dreieck
[* 9] (s. d.).
- In der
Janitscharenmusik heißt Triangel ein
Schlaginstrument, das aus einem in ein Dreieck gebogenen stählernen
Stäbe besteht,
an einem
Riemen gehalten und mit einem Stahlstabe geschlagen wird.
[* 10] (neulat.), Dreiecksaufnahme, in der Vermessungskunst
alle
Arbeiten zur sorgfältigen und genauen Bestimmung einer meistens großen Anzahl von Punkten auf der Erdoberfläche nach
ihrer geogr. Länge und
Breite
[* 11] sowie ihrer absoluten Höhe. Die Triangulation bildet stets
die erste und grundlegende Vorarbeit für die
Vermessung und Kartierung eines
Landes und wird meist im Zusammenhang über ein größeres Gebiet, unter
sorgfältiger Berücksichtigung der sphäroidischen Gestalt der Erde und unter Benutzung aller wissenschaftlichen und technischen
Hilfsmittel ausgeführt.
Das betreffende Landgebiet wird hierdurch mit einem mehr oder weniger engen
Netze von Dreiecken überspannt, die die einzelnen
trigonometrischen Punkte miteinander bilden, weshalb man die Triangulation auch vielfach Netzlegung
nennt. Bei der Ausführung wird stets aus dem
Großen ins
Kleine gearbeitet, um dem Entstehen und
Übertragen von
Fehlern möglichst
vorzubeugen. Man unterscheidet in diesem
Sinne eine Triangulation erster, zweiter und dritter Ordnung. Erfinder der Triangulation ist der Mathematiker
Willibrord Snellius (s. d.) in
Leiden,
[* 12] der diese Art der
Vermessung 1617 bei einer von ihm ausgeführten
Gradmessung
[* 13] zuerst anwendete.
Der
Gang
[* 14] der
Arbeit (in
Preußen)
[* 15] ist ungefähr folgender: Zuerst werden die Dreieckspunkte erster Ordnung durch eingehende
Erkundung
des Geländes so ausgewählt, daß die einzelnen Dreiecksseiten eine durchschnittliche Länge von etwa 60 km erhalten.
Diese Punkte werden durch Granitplatten und Pfeiler für die
Dauer bezeichnet und durch
Gerüste (sog.
Signale oder Pyramiden) weithin sichtbar gemacht und zur
Aufstellung der
Instrumente vorbereitet. Die einzelnen Dreiecke, die
keine zu spitzen Winkel
[* 16] erhalten dürfen, werden hierbei meist in Form einer in sich selbst zurücklaufenden
Kette so aneinander
gereiht, daß sie einen größern
Teil des zu triangulierenden
Landes zunächst umspannen und sodann auch
den Innenraum ausfüllen (Dreieckskette, Dreiecksnetz).
Sämtliche Dreieckswinkel werden mit zehnzölligen
Theodoliten gemessen, die bei mikroskopischer Ablesung noch 1/10 Sekunde
durch Schätzung bestimmen lassen; jeder einzelne Winkel wird 24mal gemessen, wobei als Visierobjekt auf den jedesmal anvisierten
Dreieckspunkten ausschließlich das Licht
[* 17] von Heliotropen (s. d.)
benutzt wird. Die Berechnung und Ausgleichung erfolgt nach bestimmt vorgeschriebenen Formeln; als äußerste zulässige
Fehlergrenze
für die Brauchbarkeit einer Dreiecksseite ist ein mittlerer
Fehler von 1/100000 der wirklichen Länge bestimmt.
Die Berechnung der Seitenlängen selbst gründet sich auf eine
Basis (s. d.). Die geogr. Länge und
Breite wird durch
Verbindung der Dreieckskette mit einer
Sternwarte,
[* 18] die Orientierung auf dem Erdkörper durch das gemessene
Azimut
einer Dreiecksseite gewonnen. Dieser Triangulation erster Ordnung folgt diejenige zweiter Ordnung, wobei die großen
Dreiecke durch gleichfalls sorgfältig ausgewählte und sodann bebaute Punkte zweiter Ordnung ausgefüllt werden. Die Länge
der einzelnen Dreiecksseiten beträgt hier nur etwa 12 km, die Winkelmessung wird mit 8zölligen
Theodoliten
bis auf halbe Sekunden genau ausgeführt und jeder Winkel 12mal gemessen.
Das Visierobjekt bilden hierbei die auf den einzelnen Punkten errichteten Pyramiden.
Endlich folgt im Anschluß hieran die
Triangulation dritter Ordnung oder die Detailtriangulation, welche Dreiecke von etwa 2 km Seitenlänge bestimmt, wobei
5zöllige
Universalinstrumente mit Ablesung bis zu 1 Sekunde verwendet werden; jeder Winkel wird 6mal gemessen. Hierbei werden
auch zahlreiche solche Punkte bestimmt, auf denen Winkelmessungen nicht stattfinden (z. B.
Türme, Schornsteine, Hausgiebel u. s. w.), die vielmehr nur durch mehrfache Schnitte
festgelegt werden. Solche Punkte sind vierter und fünfter Ordnung.
Alle Punkte werden nach geogr. Länge
und
Breite berechnet; ihre absolute Höhe über
N. N. (s. d.) wird durch trigonometr. oder geometr.
Nivellement bestimmt. Auf jede Quadratmeile sollen regelmäßig 10 versteinte Punkte kommen, zu denen außerdem noch die
trigonometrisch bestimmten
Türme, Schornsteine u. s. w. hinzutreten.
Vgl. von Morozowicz, Die königlich preuß. Landesaufnahme (im Beiheft zum
«Militär-Wochenblatt», Berl. 1879);
Die königlich preuß. Landestriangulation. Triangulation der Umgegend von
Berlin
[* 19] (hg. vom
Bureau
der Landestriangulation, ebd. 1867).
(spr. -nóng), zwei Lustschlösser im nördl.
Teil des
Parks von Versailles.
[* 20] Das einstöckige
Grand Trianon (Großtrianon) ließ
Ludwig XIV. für Frau von Maintenon nach den
Plänen von
¶
mehr
Man-979 sart bauen; es enthält vielerlei Kunstwerke, einen großen Saal, in dem 1873 das Kriegsgericht wegen Bazaine tagte,
in der Nähe ein Musée des Voitures mit Staatskarossen, Sänften und Pferdegeschirr; dahinter ist ein von Le
[* 22] Nôtre angelegter
Garten.
[* 23] Das einfachere Petit Trianon (Kleintrianon), von Ludwig XV. für die Gräfin Dubarry nach Plänen von
Gabriel erbaut, war Lieblingsaufenthalt von Marie Antoinette und Helene von Orléans
[* 24] und besaß einen engl. Garten und Landhäuser.
–
oder Trias, ein Schichtenkomplex an der Basis der Mesozoischen Formationsgruppe, der den Buntsandstein
(s. d.), Muschelkalk (s. d.) und
Keuper (s. d.) umfaßt. In dieser Dreiteilung, auf die der Name hinweist, ist die Triasformation typisch nur in Deutschland entwickelt;
die Entwicklung der in den Alpen
[* 28] und in andern südlichern Gebieten ist eine von dieser typisch gänzlich
abweichende, der sich wiederum weit ausgedehnte Ablagerungen in Südeuropa, Asien,
[* 29] Nord- und Südamerika
[* 30] anschließen.
Während der Buntsandstein noch große Ähnlichkeit
[* 31] mit den gleichalterigen Ablagerungen in Deutschland aufweist, beginnt bereits
im Muschelkalk in den Ostalpen eine andere Entwicklung Platz zu greifen, die dann zur Keuperzeit ihr Maximum
erreicht: es sind hier wesentlich mächtige Kalk- und Dolomitmassen, welche die alpine Trias zusammensetzen, von denen ein
Teil als durch Kalk abscheidende Algen
[* 32] gebildet anzusehen ist, während ein anderer TeilKorallenriffe
[* 33] darstellt, wie z.B. die
berühmten Dolomiten Südtirols.
Faunistisch ist die alpine Trias durch eine Anzahl altertümlicher Typen ausgezeichnet, besonders aber durch die gewaltige
Entwicklung und den Formenreichtum, mit dem die Ammoniten
[* 34] in den Schichten auftreten. Die Gliederung der Schichten gehört mit
zu den schwierigen Problemen der Geologie,
[* 35] und die Schwierigkeiten wachsen noch dadurch, daß in verschiedenen
Gebieten gleichalterige Schichten ganz verschiedene Petrefakten
[* 36] enthalten sollten; so sonderte man in den Alpen eine juvavische
Provinz ab, die sich aber nach den neuesten Forschungen nicht abgrenzen läßt.
Vgl. E. von Mojsisovics,
Die Dolomitriffe von Südtirol und Venetien (Wien
[* 37] 1879), und zahlreiche neuere Abhandlungen,
namentlich in dem Jahrbuche und
den Verhandlungen der k. k. Geologischen Reichsanstalt in Wien.
2) Hauptstadt des Amtsbezirks an der Gutach, die oberhalb des Ortes den 150 m hohen Fallbach (s. d.)
bildet, in 714 m Höhe, an der Linie Offenburg-Singen der Bad.
[* 39] Eisenbahnen, Sitz des Bezirksamtes und eines Amtsgerichts (Landgericht
Offenburg),
[* 40] hat (1895) 2779 E., darunter 326 Evangelische, Postamt zweiter Klasse, Telegraph, Gewerbehalle,
Wasserleitung,
[* 41] Elektricitätswerk mit öffentlicher Beleuchtung
[* 42] und Leitungen nach Furtwangen und Hornberg; bedeutende Uhrenindustrie.
Triberg wird als Luftkurort besucht.
röm. Rechtsgelehrter, welchem die Nachwelt an erster Stelle die Überlieferung des röm. Rechts in einer
brauchbaren Form verdankt. (S. Corpus juris.) Aus der Advokatur hervorgegangen, trat er unter dem KaiserJustinianus I. in
den Staatsdienst, wurde dann infolge des in einem Aufstande erhobenen Geschreis entlassen, bald wieder zu Gnaden aufgenommen,
zur höchsten Stelle eines quaestor sacri Palatii, welcher dem Kaiser in Justiz- und Gesetzgebungssachen Vortrag
zu halten hatte, befördert, und hielt sich trotz seiner Habsucht und Bestechlichkeit in dieser Stelle 20 Jahre bis zu seinem
Tode (545 n.Chr.).
(d. i. Vorsteher einer Tribus), ursprünglich die vom röm. König ernannten Stabsoffiziere
des Heers; es gab tribuni militum (Militärtribunen) für die Legionen, das Fußvolk; tribuni celerum für die Reiterei. In der
Republik verschwinden die Reitertribunen, dagegen erhielten sich die tribuni militium, je sechs für die Legion, von denen
jeder zwei Monate den Oberbefehl hatte. Sie wurden ursprünglich durch die Konsuln ernannt, bis das Volk 362 v.Chr.
zunächst die Wahl von 6, 207 aller 24 in den Tributkomitien durchsetzte.
Den Konsuln blieb nur die Ernennung der nach einem über ihre Wahl bestimmenden Gesetz des Rutilius Rufus sog. tribuni rufuli,
der Tribun der über den Normalbestand ausgehobenen Legionen. In der Kaiserzeit kommandierten die Tribun nicht
mehr selber die Legion, sondern waren einem Legaten unterstellt. Die Wahl einzelner Tribun durch das Volk (die vom Kaiser ernannten
heißen tribuni militumAugusti) hört bereits unter Augustus auf. Die meisten Stellen wurden damals jungen Männern aus dem
Senatoren- und Ritterstande gegeben, seltener dienten sich Leute dazu herauf. – Außer den militärischen
Tribun gab es noch tribuni aerarii (Kassenvorsteher), wahrscheinlich mit einem bestimmten Census ausgestattete Privatleute,
die die Soldzahlung an die Truppen vorzunehmen hatten. –
¶
mehr
Eine dritte Anwendung des Tribunentitels fand statt bei den Konsulartribunen oder den tribuni militum consulari potestate,
deren Zahl zwischen drei, vier und sechs (der eigentlichen Normalzahl) schwankt. Sie traten von 444 v. Chr. bis 367 sehr oft
als Ersatz für die Konsuln ein und sollten, da ihr Amt auch von Plebejern bekleidet werden konnte, die
Ansprüche der Plebs auf das Konsulat beschwichtigen.
Von höchster Bedeutung für die Verfassungsgeschichte der röm. Republik waren endlich die tribuni
plebis, die Volkstribunen. Ihre Einsetzung erfolgte bei der ersten Secession der Plebs (s. d.) auf den HeiligenBerg 494, mit dem
Rechte, jeden einzelnen Plebejer im einzelnen Fall vor der konsularischen Gewalt durch Einspruch (Intercession)
zu schützen, und die Plebs zur Verhandlung über rein plebejische Angelegenheiten zusammenzurufen. Damals wurden in dem Ausgleich
mit den Patriciern zwei, nach anderer Nachricht fünf jährlich wechselnde Vertreter des Plebs bestellt.
Den Namen entlehnte man wahrscheinlich den Offizieren, die die Secession geführt hatten. Jeder Volkstribun
mußte Plebejer sein, durfte nur persönlich, nicht schriftlich, auf eigene Initiative oder nach Beschluß des Kollegiums intercedieren
und zwar lediglich innerhalb der Bannmeile (1000 Schritt) der Stadt. Er war unverantworlich und seine Person unverletzlich
(sacrosanctus). Das Abkommen wurde als lex sacrata von Patriciern und Plebejern feierlich beschworen; jede
Verletzung galt als Frevel gegen die Gottheit.
Die Wahl erfolgte anfangs wahrscheinlich in den concilia plebis, seit 471 durch die lex Publilia in den plebejischen Tributkomitien
(s. Komitien). Der Termin des Amtsantritts war der 10. Dez. jeden Jahres. 457 v. Chr. wurde das damals bestimmt aus fünf Mitgliedern
bestehende Kollegium auf zehn Mitglieder erhöht. Die Grundrechte der Volkstribunen erweiterten sich in
dem von der Plebs stetig und siegreich durchgeführten Ständekampfe. So wurde der Kreis ihrer Intercession immer größer,
sie erhielten das Recht der Senatsberufung; außerdem gewannen sie, seitdem die von ihnen geleiteten Tributkomitien für die
Gesamtgemeinde gültige Beschlüsse fassen konnten (449 v. Chr.), auch auf die gesamte Staatsentwicklung
einen starken positiven Einfluß.
Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit (Geld- und Kapitalstrafen) wurden von ihnen mittelbar oder unmittelbar ausgeübt. Dadurch
erwuchs dies ursprünglich eng begrenzte Sonderamt, das weder Imperium, noch Auspizien, noch Amtsinsignien besaß, nach und
nach zu einer Art von Staatsamt: jede Aushebung, jeder Senatsbeschluß, jede Beamtenverfügung war von
ihm abhängig. Als Sulla 81 eine Restauration des alten Senatsregiments versuchte, wurde die tribunicische Gewalt eingeschränkt
und die gewesenen Tribun von der weitern Ämterlaufbahn ausgeschlossen; aber 75 und 70 wurden diese Bestimmungen wieder
aufgehoben. Augustus übernahm schließlich in der Form der tribunicia potestas die gesamte reale Gewalt
der Tribun für das Kaisertum. Die Behörde der Tribun blieb aber äußerlich bestehen. Der Titel wurde sogar im 4. Jahrh. noch verliehen.
Auch in der ersten franz. Republik wurde nach der Revolution vom 18. Brumaire durch die Verfassung Sieyès' von 1799 ein
Tribunat eingeführt. In der neuen Verfassung hatte der Erste Konsul das ausschließende Recht, die Gesetzentwürfe
vorzuschlagen; die gesetzgebende Gewalt hingegen sollte ein Gesetzgebender Körper von 300 und
ein Tribunat von 100 Mitgliedern
üben. Dem Tribunat war die Aufgabe zugeteilt, die Gesetzentwürfe der Regierung zu beraten; der Gesetzgebende Körper hingegen
mußte über die im Tribunat verhandelten und von Delegierten desselben vorgetragenen Entwürfe abstimmen,
d. h. sie verwerfen oder annehmen, ohne sich darüber in Diskussion einzulassen.
Jeder Tribun mußte wenigstens 25 J. alt sein und erhielt ein jährliches Gehalt von 15000 Frs. Die Mitglieder des Tribunats wählte
der Senat aus der sog. Nationalliste, auf welcher diejenigen Kandidaten
der Departementswahlen standen, die nur in dritter Reihe die Stimmenmehrheit erhalten hatten. Jährlich trat der fünfte
Teil aus dem Tribunat und wurde durch neue Ernennungen ergänzt; die Austretenden konnten jedoch so lange wiedergewählt werden,
als sie auf der Nationalliste standen.
Außer dem Rechte, die Gesetzentwürfe zu diskutieren, hatte das Tribunat auch das Recht, der Regierung Vorstellungen
und Wünsche vorzutragen. Es wagte sehr bald von diesem Rechte Gebrauch zu machen und erlangte dadurch große Bedeutung. Nach
der Errichtung des Kaiserthrons wurde das Tribunat durch ein Senatuskonsult vom umgewandelt. Der größere Teil
der Tribun mußte dem Gesetzgebenden Körper beitreten, die Generalversammlungen hörten auf,
und es blieben nur drei Tribunensektionen für das Innere, die Gesetzgebung und die Finanzen, welche die Prüfung der Gesetzentwürfe
unter den vom Kaiser ernannten Präsidenten und Quästoren vornahmen. Endlich hob Napoleon I. 1807 auch diese Schattengewalt
auf, und an die Stelle der Tribunatsektionen traten Kommissionen des Gesetzgebenden Körpers.
Hier wurde Gericht gehalten unter freiem Himmel;
[* 48]
später wurde das in bedeckte Räume, die Basiliken,
Amtsstuben, Auditorien oder Sekretarien verlegt.
Danach ist auch in den modernen Sprachen das Gericht,
der Richterstuhl häufig als Tribunal bezeichnet, in Deutschland früher insonderheit einige höhere Gerichtshöfe, die Obertribunale
zu Berlin und Stuttgart,
[* 49] das ostpreußische in Königsberg.
[* 50]
(lat., d. i. Dritteil, dann Teil überhaupt), im alten Rom
[* 51] die Teile des Volks in polit. und administrativem Sinne,
indes zu verschiedenen Zeiten in verschiedener Bedeutung. In der ältesten Verfassung hießen nach der landläufigen Überlieferung
Tribus die drei Stämme oder Gaue, aus denen der röm. Staat gebildet war, die zuerst vorhandenen Ramnes latinischen
Stammes, die sabinischen Tities und die zuletzt beitretenden Luceres. Jede dieser Stammtribus war in zehn Kurien, die Kurie
in zehn Gentes oder Geschlechter, das Geschlecht in Familien eingeteilt. Diese Tradition giebt aber zu
allerhand Zweifeln Anlaß; die drei sog. patricischen oder Geschlechtertribus erscheinen zunächst nur als
Abteilungen der röm. Ritterschaft. Greifbarer sind die Patricier und Plebejer gleichmäßig umfassenden, als Grundlage für
Aushebung und Steuerzahlung dienenden lokalen Tribus, die König Servius¶
mehr
Tullius eingerichtet haben soll, nach der herrschenden Angabe 4, nach einer andern 30. Am ältesten sind unzweifelhaft
die vier nach Stadtteilen bezeichneten und später städtische (tribus urbanae) genannten Tribus: Palatina, Suburana, Collina,
Esquilina. Ihnen gegenüber stehen die ursprünglich 15 oder 16, dann 17 ländlichen Tribus (tribus rusticae), deren Einrichtung
vermutlich mit dem Ausgleich nach der ersten Secession der Plebs zusammenhängt. Sie haben ihre Namen meist
von patricischen Geschlechtsdörfern, die offenbar ihren Mittelpunkt bildeten: Ämilia, Camilia, Cornelia, Fabia, Galeria,
Horatia, Lemonia u. s. w. Als in der Folge das Staatsgebiet sich vermehrte, wurde von 387 v. Chr. an der Zuwachs wieder nach
Tribus angefügt, deren Namen in Gegensatz zu den frühern mit Ausnahme einer einzigen von Örtlichkeiten
genommen waren. So entstanden allmählich 35 Tribus, also neben den 4 städtischen 31 ländliche.
Weiter fuhr man mit der Bildung von neuen Distrikten nicht fort, sondern was nun neu mit Vollbürgerrecht in den Staat hereinkam,
wurde in eine der vorhandenen Tribus eingeteilt. Eine Unterabteilung der städtischen Tribus bildeten
die vici, eine Unterabteilung der ländlichen die pagi oder Dörfer. Die Tribus blieben auch in Zukunft weiter Aushebungs- und
Steuerdistrikte. Sie standen später unter je 8 Curatores tribuum. Jeder Bürger gab bei genauer Angabe seiner persönlichen
Verhältnisse stets auch die an, in der er eingeschrieben war.
Ursprünglich waren wohl nur ansässige grundbesitzende Bürger in den Tribus. Aber 312 v. Chr. ließ der Censor Appius Claudius
alle Bürger, auch Freigelassene ohne Grundbesitz, aus polit. Gründen in alle Tribus einschreiben. Die Censoren drängten wieder 304 alle
Bürger ohne Grundbesitz, sowie sämtliche Freigelassene in die vier städtischen Tribus zusammen.
Und dabei blieb es trotz manchem Wechsel in der Hauptsache, so daß fortan die vier städtischen Tribus der Geltung
nach unter den ländlichen standen.
Die Versammlung des Volks nach in den Tributkomitien ist hervorgegangen aus den Sonderversammlungen der nach Tribus geordneten
Plebs (concilia plebis). (S. Komitien.) In der Kaiserzeit, wo die Tributkomitien mit den übrigen Komitien
alle Bedeutung verloren, blieb doch die der Tribus selbst als Einteilung der Bürgerschaft. Die Zugehörigkeit zu einer Tribus bildete
das Kennzeichen des Vollbürgertums, auch nachdem Caracalla das röm. Bürgerrecht 212 über alle freien Einwohner des Reichs
ausgedehnt hatte.
Vgl. Mommsen, Die römischen in administrativer Beziehung (Altona
[* 53] 1844);
(lat. tributum), eine Abgabe, welche bezwungene Völker an den Sieger zahlen. Im alten Rom
war tributum eine Steuerumlage, die nach der «servianischen» Verfassung auf die einzelnen lokalen Distrikte oder Tribus (s. d.)
umgelegt wurde. Von 167 v. Chr. an, nachdem der Staat mit
der Einverleibung Macedoniens über eine Anzahl reicher Provinzen
verfügte, wurde kein Tribut mehr erhoben, sondern die Kosten der Staatsverwaltung, soweit bisher das tributum
hatte eintreten müssen, aus Provinzialeinkünften bestritten.
In der Kaiserzeit fand eine neue Regelung dieser Verhältnisse statt. Auf Grund der schon unter Augustus unternommenen Reichsvermessung
und Volkszählung wurde der gesamte Provinzialboden in Steuerhufen eingeteilt, die nach Bebauungsart und Ertrag in mehrere
Klassen zerfielen, und auf diese ein tributum soli, eine Grundsteuer, gelegt; außerdem zahlte die
Provinzialbevölkerung ein tributum capitis, eine Kopfsteuer, zugleich eine Art Gewerbe- und Kapitalsteuer. Italien
[* 54] blieb bis
auf Diocletian von beiden Steuern frei, wurde aber unter diesem mit hereingezogen.
(grch.), falsche Stellung der Wimperhaare zum Lidrande, so daß sie den Augapfel berühren.
Da hierdurch an letzterm fortwährende Reizungen und Entzündungen hervorgerufen werden, so ist die operative Beseitigung
der Trichiasis notwendig.
[* 52] oder spiraliger Haarwurm (Trichina spiralis Owen), ein kleiner Rundwurm aus der Ordnung der Haarwürmer (s. d.),
dessen am Ende zwei kegelförmige Zapfen
[* 55] tragendes Männchen (s. Fig. 1) nur 1,5-2 mm, das Weibchen
[* 52]
(Fig.
2) dagegen 3-5 mm lang wird und auf dunklem Untergrunde als feines Fädchen mit bloßem Auge
[* 56] erkennbar ist. Trotz seiner Kleinheit
ist der Wurm,
[* 57] der infolge seiner großen Fruchtbarkeit und seines gewöhnlich geselligen Vorkommens oft förmliche Epidemien
verursacht (die Hauptherde Deutschlands
[* 58] s. auf Karte: Tiergeographien) und zahlreiche Todesfälle herbeiführt,
einer der gefährlichsten Parasiten des Menschen. In Herdersleben bei Quedlinburg
[* 59] z. B., einem Dorfe von 2000 Einwohnern, erkrankten 1865 337,
und 101 starben.
Früher stand man dieser Krankheit vollkommen ratlos gegenüber; jetzt ist die Lebensgeschichte des Wurmes klar gelegt. Die
Trichine findet sich gewöhnlich in der Form der Muskeltrichine im Muskelfleische des Schweins,
der Ratten, Füchse, Bären u. s. w. Die Muskeltrichine repräsentiert ein kleines, ovales, mit bloßem Auge nicht erkennbares
Knötchen von durchsichtiger Beschaffenheit, innerhalb dessen man bei Anwendung des Mikroskops einen kleinen, spiralig aufgewundenen
Wurm von 0,8 bis 1,2 mm Länge entdeckt
[* 52]
(Fig. 3). Dieses Würmchen besitzt bereits den für die
Trichotracheliden (s. Haarwürmer) charakteristischen Zellenkörper im Vorderleibe; die noch unausgebildeten Geschlechtsorgane
beweisen, daß wir es hier mit einer Jugendform zu thun haben, die zu ihrer Weiterentwicklung der Überführung in einen
neuen Wirt bedarf. Ist letzteres in geeigneter Weise bewerkstelligt, dann fällt in dessen Magen die
[* 60] umgebende
Kapsel der Auflösung und Verdauung anheim, die Trichine wird frei und wächst nun im Darme schon binnen
1-2 Tagen zu einer geschlechtsreifen, der Darmtrichine, heran. Nach erfolgter Begattung beginnt deren Weibchen 1000-1500 lebendige
Junge von außerordentlicher Kleinheit in die Anfänge der Lymphgefäße des Darms abzusetzen; durch Vermittelung der Lymphgefäße
werden die Trichinenembryonen dem Blutstrom zugeführt und gelangen so nach den Muskeln
[* 62] des Körperstammes, woselbst ein jedes
schließlich in eine Muskelfaser eindringt. Hier wachsen die Würmchen, von der Fleischsubstanz der Fasern
sich nährend, allmählich heran, rollen sich mit zunehmender Größe spiralig auf und scheiden um sich herum eine chitinige
Kapsel ab, während die bewohnten Muskelfasern selbst dem Untergange anheimfallen.
Zugleich bildet der Wirt um die Wurmkapsel eine zweite, bindegewebige Hülle, die anfangs völlig durchsichtig
ist, unter der sich aber später undurchsichtige Kalksalze ablagern und die ganze Kapsel als weißes Pünktchen für das bloße
Auge eben noch sichtbar machen: die Embryonen der Darmtrichinen sind in demselben Wohntier wieder zu Muskeltrichinen
geworden. Während aber die erstern meist schon nach sechs Wochen abgestorben und verschwunden sind,
können die letztern in dem beschriebenen Zustande lange Jahre (20 und mehr) hindurch verharren, um bei Übertragung in ein
neues Tier zu geschlechtsreifen Würmern heranzuwachsen. Tritt diese Überführung nicht ein, dann sterben die Trichine ab, verkalken
und zerfallen schließlich zu einer bröckligen Masse.
Aus dieser Lebensgeschichte erklärt sich, warum die Muskeltrichine stets in größerer Zahl beisammen
vorkommt, und daß daher die Infektion mit Embryonen eine außerordentlich starke sein kann. Die Schädigung, welche die Trichine ihrem
Wirte verursacht, besteht in der massenhaften Zerstörung der Muskelfasern, die weiterhin schwierige Entzündungs- und Lähmungserscheinungen
im Gefolge hat. Mit der beginnenden Einkapselung hört jene Zerstörung von Muskeln auf, und damit ist
auch in der Hauptsache die Gefahr für den Kranken vorüber.
Die Erscheinungen der Trichinose wechseln sehr; die Intensität ihres Auftretens sowohl wie ihre Dauer hängt vor allem von
der Stärke
[* 63] der Infektion ab. Bei leichten Trichinosefällen, wo nur spärliche Trichine genossen worden sind,
zeigen auch die Krankheitserscheinungen einen viel weniger heftigen und akuten Charakter und gelangen meist auch schon innerhalb
einiger Wochen zur Heilung. Anders bei sehr starken Infektionen; hier treten nicht selten bereits wenige Tage nach dem Genusse
des trichinenhaltigen Fleisches, hervorgerufen durch die beim Eindringen der Embryonen in die Darmwände
verursachte Schädigung, stürmische, an Cholera oder Ruhr erinnernde Zufälle auf, verbunden mit Magenschmerzen und Übelkeit,
die sich oftmals bis zum Erbrechen galliger und schleimiger Massen steigert.
Mit dem Übertreten der Würmer in die Muskeln beginnt das Krankheitsbild ein anderes zu werden; zu einer außerordentlich
gesteigerten Empfindlichkeit gesellt sich das Gefühl auffälliger Steifheit und Schwäche in den Muskeln
und eine eigentümliche, wassersüchtige Anschwellung des Gesichts. Bald beginnen auch die infizierten Muskeln anzuschwellen
und schwer beweglich bis ganz starr zu werden; es tritt Fieber hinzu, und schließlich geht der Kranke, oft schon in der zweiten,
manchmal erst in der siebenten Woche nach geschehener Infektion, an allgemeiner Erschöpfung, öfters
auch Lähmung der von den Trichine hauptsächlich ergriffenen Zwischenrippenmuskeln
und des Zwerchfells infolge der
hierdurch bewirkten ungenügenden Atmung zu Grunde.
Auch die Genesung verläuft nach überstandener Krisis (d. h. Einkapselung der Würmer) ziemlich langsam und erfordert oft
Monate. Es ist erklärlich, daß eine Heilung der Trichinenkrankheit nicht gut möglich ist; solange die
Trichinenmütter noch im Darme befindlich sind, kann man zwar durch starke Abführmittel (es werden Benzin, große Gaben Alkohol,
reines Glycerin, stündlich einen Eßlöffel, empfohlen) eine Abtreibung versuchen; gegen die auf der Wanderung in die Muskeln
begriffenen Embryonen aber giebt es überhaupt kein Mittel, und der Arzt wird hier hauptsächlich darauf
angewiesen sein, die Kräfte seines Patienten solange als möglich zu erhalten. So gewinnen bei der Trichinose vor allem
die Anstalten zur Verhütung der Krankheit an Bedeutung.
Die hierzu zu Gebote stehenden Mittel sind in der Hauptsache drei; das wichtigste und ohne Zweifel sicherste
ist die gehörige Zubereitung des zur Nahrung dienenden Schweinefleisches. Durch andauernde Erhitzung auf mehr als 65° C.
werden die eingekapselten Trichine ohne Ausnahme getötet; deshalb genieße man nur völlig durchgekochtes oder durchgebratenes
Fleisch, d. h. solches, das auf der Schnittfläche völlig weiß oder grau geworden ist. Das
Wellfleisch, sowie die auf die engl. Art gebratenen Fleischstücke sind alle
im Innern noch mehr oder minder roh und saftig rot, die daselbst befindlichen Trichine noch vollkommen lebendig und
übertragungsfähig.
Von den übrigen Bereitungsweisen des Schweinefleisches üben namentlich die Schnellräucherung (durch Bestreichen mit Holzessig
oder Kreosot), weiter auch die Kalträucherung und eine leichte Pökelung keinen schädlichen Einfluß
auf die Parasiten aus; sicherer sind, besonders nach länger andauernder Einwirkung, die heiße Räucherung und eine scharfe
Einpökelung in Zucker
[* 64] und Salz.
[* 65] Es empfiehlt sich daher immer, auch alle die auf die genannten Weisen behandelten Fleischwaren,
Würste u. s. w. vor dem Genusse noch gründlich zu kochen; nur dann
sind event. vorhandene Trichine sicher unschädlich gemacht.
Ein zweites Schutzmittel gegen die Trichinengefahr giebt die neuerdings immer allgemeiner zur Einführung gelangende obligatorische
Trichinenschau an die Hand.
[* 66] Jedes frisch geschlachtete Schwein
[* 67] wird von eigens dazu ausgebildeten, geprüften und verpflichteten
Trichinenschauern in gesetzmäßig vorgeschriebener Weise auf das Vorhandensein von Trichine untersucht. Von
den den Würmern hauptsächlich zum Wohnorte dienenden Muskeln (Zwerchfellpfeiler, Rippenteil des Zwerchfells, Kehlkopf- und
Zungenmuskeln) wird eine gewisse Zahl von Präparaten angefertigt und diese sorgfältig auf die Gegenwart der Parasiten geprüft.
Im allgemeinen pflegt man von jeder der genannten Proben sechs haferkorngroße Stückchen auszuschneiden und zwischen Glasplatten
(Kompressorien) so zu quetschen, daß die Präparate durchsichtig werden, worauf sie dann mit einem Mikroskop
[* 68] von etwa
40facher Vergrößerung untersucht werden. Erst wenn auf diese Weise die Trichinenlosigkeit des geschlachteten Tiers erwiesen
oder wenigstens zur höchsten Wahrscheinlichkeit geworden ist, darf das Fleisch in den Handel gebracht werden; im andern Falle
wird es behördlicherseits unschädlich gemacht. In einer möglichst gründlichen Zerstörung dieses infizierten Fleisches
besteht zugleich ein drittes Schutzmittel gegen die
¶
Ausbreitung der Trichinenkrankheit. Es ist sehr wahrscheinlich, daß die Ratten die ursprünglichen Träger
[* 73] der Trichine sind. Da
die Schweine
[* 74] Ratten gern auffressen, ist Fernhaltung der Ratten von den Schweineställen und möglichst überwachte Fütterung
der Schweine eine Pflicht der Klugheit für jeden Schweinezüchter.
Die obligatorische Trichinenschau ist in allen den Ländern unentbehrlich, in denen Schweinefleisch roh
oder halbgar genossen wird, wie im nördl. Deutschland. Das Königreich Preußen beschäftigt allein über 25000 Trichinenschauer,
die jährlich etwa 6¼ Mill. Schweine auf Trichine untersuchen.
Litteratur. Leuckart, Untersuchungen über Trichina spiralis (2. Aufl., Lpz.
1866);
ders., Die Parasiten des Menschen (2 Bde.; Bd. 1 in 2. Aufl.,
ebd. 1867-89);
Virchow, Die Lehre
[* 75] von den Trichine (3. Aufl., Berl. 1866);
(spr. tritschi-), ind. Tiruschinapalli, Hauptstadt
des gleichnamigen Distrikts der indobrit. Präsidentschaft Madras,
[* 76] in der alten ProvinzKarnatak, auf dem rechten Ufer
der Kaweri, ist Knotenpunkt von Bahnen nach Calicut, Negapattan und Tutikorin und hat auf einem gegen 200 m hohen, steil emporsteigenden
Syenitfelsen eine für uneinnehmbar geltende Festung,
[* 77] die ein Zeughaus, Militärmagazine aller Art, eine evang.
Kirche und Missionsstation, sowie einen Pet (Eingeborenenstadt) umschließt. Auf halber Höhe des Felsens steht ein
Tempel
[* 78] des Çiva, auf dem Gipfel ein berühmter des Ganeça. Trichinopoly zählt (1891) 90 609 E., darunter 11 017 Mohammedaner und 12 341 Christen,
welche gute Kurzwaren, Messer,
[* 79] Juwelier-, Sattler- und Riemerarbeiten, Cigarren u. s. w. verfertigen. Gegenüber
der Stadt liegt auf einer Flußinsel die Stadt Srirangam, engl. Seringham, mit (1891) 21 632 E. (fast alle
Hindu), ein Wallfahrtsort mit stattlichen Hindutempeln.
schwarze undurchsichtige, mikroskopisch kleine Mineralgebilde, die zu den unvollkommen ausgebildeten Krystalliten
(s. d.) gehören, und bald gerade gezogene Nüdelchen und Härchen, bald gebogene
oder gekrümmte, auch vielfach geknickte Stäbchen darstellen, die teils isoliert liegen, teils zu Büscheln und Flocken vereinigt
sind. Man beobachtet sie in großer Menge und verschiedenartiger Ausbildung in der Glasmasse der Obsidiane, Bimssteine und
mancher Perlite, auch in der glasigen Basis, die einen Bestandteil von Rhyolithen, Porphyren, Basalten und andern pyrogenen Eruptivgesteinen
ausmacht. Ein Teil davon scheint dem Titaneisen anzugehören.
bei den Algengruppen der Rhodophyceen (s. d.) und Chlorophyceen (s. d.) eine an den weiblichen Organen
vorkommende haarförmige Zelle,
[* 80] die als Empfängnisorgan dient und sich mit den männlichen Befruchtungszellen vereinigt.
Auch bei einigen Gallertflechten (s. Flechten)
[* 81] ist etwas Ähnliches beobachtet worden;
doch ist es fraglich,
ob hier ein Geschlechtsakt vorliegt.
(grch.), Haarleiden durch Pilze
[* 84] verursacht (s. Bart). ^[= # der dem männlichen Geschlechte eigentümliche Haarwuchs (s. Haare) um Mund, Kinn und Wangen. ...]
kegelförmiger Hohlkörper, der, auf Gefäße mit enger Öffnung gesteckt, das Einfüllen von Flüssigkeiten
oder feinkörnigen festen Stoffen erleichtern soll. - Über Trichter beim Gehirn
[* 86] s. d.
[* 72] eine Mine (s. d.), deren Trennungssphäre sich über die Erdoberfläche erhebt, so daß die Bodenmasse
des Kegels c b d (s. nachstehende
[* 72]
Figur) emporgeschleudert wird. Da sie nur
zum Teil in die Öffnung zurückfällt, entsteht ein Minentrichter e g f, dessen Tiefe vom Trichterrande
e h f aus mit g h, dessen Halbmesser r am Rande des gewachsenen Bodens (c d) gemessen wird. Gewöhnlich geladene Minen sprengen
einen Trichter, dessen Halbmesser (r = a d) gleich der kürzesten Widerstandslinie (W = a b) ist, überladene (oder Druckkugeln)
mit einem Radius, der größer ist als W, und zwar läßt sich mit nicht zu übermäßiger Steigerung
der Ladung (L) ein Trichter von r = 2,5 W erreichen. Schwachgeladene Minen, bei denen r kleiner ist als W, kommen nur in Form
der Quetschminen (s. d.) zur Anwendung, also ohne Trichterwirkung.