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Aufgabe in nach Form und
Inhalt gleich befriedigender
Weise. Von besonderm Interesse ist das 10.
Buch des Werkes, dessen
erstes
Kapitel eine prägnante Charakteristik der bedeutendern griech. und lat.
Schriftsteller aus dem
Gesichtspunkte des Nutzens, welchen ihre Lektüre dem künftigen Redner gewährt, enthält. Unter den
vollständigen
Ausgaben des Werkes sind die von Gesner (Gött. 1738), von
Spalding (vollendet von
Buttmann
und Zumpt, nebst «Lexicon Quintilianeum» von Bonnell, 6 Bde.,
Lpz. 1798‒1834), von Bonnell (2 Bde.,
ebd. 1872‒74), die kritische
Ausgabe von
Halm (2 Bde., ebd. 1868‒69) und die Textausgabe von
Meister (2 Bde., ebd. 1886‒87),
unter den zahlreichen Specialausgaben des 10.
Buches die von Bonnell (5. Aufl., von
Meister, Berl. 1882),
von G.
T. A. Krüger (3. Aufl., Lpz. 1888), die lateinisch-deutsche von
Alberti (ebd. 1858) und die von Peterson (Oxford
[* 2] 1891) hervorzuheben. Eine
Übersetzung des ganzen Werkes gab
Henke u.d.T. «Lehrbuch
der schönen Wissenschaften in Prosa» (3 Bde.,
Helmst. 1775‒77; neu bearbeitet von J.
Billerbeck, 1825), später Boßler und
Baur (Stuttg. 1863 fg.),
Vgl.
Volkmann, Die Rhetorik der Griechen und
Römer
[* 3] (2. Aufl., Lpz. 1874).
Außerdem giebt es unter Q.’
Namen eine Sammlung von 19 größern und 145 kleinern «Declamationes»,
d.i. Übungsreden (am besten hg. von
Burmann,
Leid. 1720, zusammen mit der «Institutio oratoria» Q.’, die kleinern
neuerdings gesondert von Ritter, Lpz. 1884). Die größern sind sicher nicht von Quintilianus, ein
Teil derselben vielleicht von einem
Schüler desselben, die kleinern sind neuerdings, aber schwerlich mit
Recht, für
Skizzen
erklärt worden, welche
Schüler nach Vorträgen Q.’ aufgezeichnet haben. –
Vgl. Ritter, Die Quintilianischen
Deklamationen (Freib. i.Br. 1881).
in der musikalischen
AkustikTöne, die in ihrem Quintverhältnis zu einem angenommenen Grundton betrachtet
werden. E in C-dur, gemeiniglich als
Terz der
Tonart bezeichnet, kann auch als Quintton des Grundtons c aufgefaßt werden,
nämlich als der vierte. Der erste ist g, der zweite d, der dritte a.
Der mathem. Unterschied, d.h. der Unterschied der Schwingungsverhältnisse zwischen e als
Terz und als vierter Quintton von 5 beträgt
80:81, das schon von Pythagoras gefundene und benannte Komma. Für die praktische
Musik hat dieser Unterschied, ob ein
Ton
im
Terz- oder Quintverhältnis aufzufassen ist, namentlich Wichtigkeit im mehrstimmigen a capella-Gesang.
Die sog.
temperierte Stimmung beruht mit auf einem
Ausgleich des Kommas.
Smyrnäus, von der Auffindung seines Gedichts in
Calabrien auch Quintus SmyrnäusCalaber genannt, ein griech. Dichter aus
Smyrna, vielleicht im 4. Jahrh. n.Chr., ist der Verfasser der «Posthomerica»,
eines Epos in 14
Büchern, das als Fortsetzung der Ilias die Geschichte des Trojanischen
Krieges von dem
Untergang des
Hektor bis zur Rückkehr der Griechen erzählt, und eine für die damalige Zeit hervorragende Leistung ist. Die
besten
Ausgaben lieferten F. S.
Lehrs (in der
Ausgabe des Hesiod, Par. 1840), Köchly (Lpz. 1850
u. 1853)
und Zimmermann (ebd. 1891), eine
Übersetzung Donner (Stuttg. 1867). –
Vgl. Kehmptzow,DeQuintiSmyrnaei fontibus ac mythopoiia
(Kiel
[* 5] 1889).
(Khippu) oder Knotenschrift, eine Art
Schrift, durch die die alten Peruaner gewisse
Register,
Volkszählungen,
Steuereingänge, kriegerische Ereignisse u.dgl. verzeichneten. Jeder Quippu bestand aus einer ziemlich starken
Hauptschnur, an der verschiedenfarbige und verschiedenartig geknotete dünnere Nebenschnüre angeknüpft wurden. Jede
Farbe
und jede Art Knoten hatte ihre eigene Bedeutung. Die Schürzung und Entzifferung dieser Dokumente war einer besondern
Klasse
von
Beamten, den Quippucamayok, übertragen.
Mit dem
Sturze der Inkaherrschaft ging die ausgebildete Quippuschrift verloren. Nur in der einfachen Form,
als Rechnungsmittel, blieb sie im Gebrauch. Die bekehrten Indianer benutzten sie als Gedächtnismahner bei der
Beichte, und
auf den Haciendas und Wachstationen der
Puna die Hirten zum Verzeichnis ihrer Herden.Tschudi glaubt übrigens, daß in den
südl.
Provinzen noch Quippukundige existieren, ihre Kunst aber als strenges
Geheimnis bewahren.
profĭcitinlittĕris(inartĭbus)etdefĭcitinmorĭbus,plus defĭcit quam profĭcit (lat.), «wer in der
Wissenschaft (in der Kunst) fortschreitet und in den
Sitten zurückgeht, der macht mehr Rückschritte als Fortschritte».
eine in Panama
[* 6] endemisch herrschende
Hautkrankheit. ^[= # der Haustiere. Sämtliche Haustiere werden von H. mannigfacher Art heimgesucht. Friedberger-Fröhner ...]
(lat. Quirinālis), einer der sieben Hügel des alten
Rom
[* 7] (s. d.), jetzt auch, im Gegensatz zum
Vatikan,
[* 8] der
päpstl. Residenz, Bezeichnung des königl.
Hofs in
Rom, die von dem frühern
Namen des Palazzo
Regio: Apostolico alQuirinale,
hergenommen ist. Das unter
Gregor ⅩⅢ. 1574 von Flaminio Ponzio begonnene
Gebäude wurde ausgeführt
von Domenico
Fontana unter
Sixtus Ⅴ. und Clemens Ⅷ., von C. Maderna unter
Paul Ⅴ. und diente den Päpsten vielfach im
Sommer zum Aufenthalt. Die letzten
Konklaven vor 1870 wurden hier gehalten und der neue Papst vom
Balkon aus, nach
Monte-Cavallo
zu, verkündet;
Pius Ⅶ. starb 1823 hier. Seit von der ital. Regierung
in
Besitz genommen, dient der Quirinal dem König als Schloß. Es enthält ein schönes Fresko von
Melozzo da Forlì, eine Verkündigung
von
Guido Reni und ein sehenswertes Deckengemälde
Overbecks (1859). Ein schöner, von C. Maderna angelegter
Garten
[* 9] liegt hinter
dem Quirinal.
altrömischer, namentlich auf dem nach ihm benannten Hügel (Quirinalis) verehrter Gott, der in der ältesten
Zeit nach
Jupiter und
Mars
[* 10] zu den Hauptgöttern des
Staates gehörte und einen eigenen Opferpriester (FlamenQuirinalis) besaß.
Doch kam sein Kult früh in Vergessenheit und später identifizierte man ihn mit dem unter die
Götter
aufgenommenen Stadtgründer
Romulus.
(vielleicht zusammenhängend mit dem angeblich sabinischen Worte quiris, Lanze, nicht mit
¶
forlaufend
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dem Orte Oni-08 oder mit cui-ia;
derselbe Stamm in Quirmus, s. d.) hießen ursprünglich die Iltitglieder der wahrscheinlich
vor der röm. Niederlassung ans dem Palatin bestehenden, dann mit dieser ver- schmelzenden Gemeinde ans dem Quirinal (s. Rom).
Später ist Quittung der Name der röm. Vollbürgersckast, des p0Mlu8 ^0inann8 (jnii-ito3 oder
(Hniritium, und zwar gerade im Gegensatz zum Heer. Quirlholz, s. Fruchtholz.
[* 13] Quirlstellung, s. Blatt
[* 14] wd. 3, S. 85d). yni 3'oxon3S
8'a.oonss (fr,;., spr. ki serkübs' sakkühs'), «wer
sich entschuldigt, beschuldigt sich» (verrät durch die Entschuldigung, seine Schuld). Quisisana (ital., d.d. hier genest
man), däusig Bezeichnung für klimatische Kurorte und in idnen gelegene Pensionen, Hotels u. s. w.
Namentlich be- kannt ist das königl. Lustschloß Quittung bei Castellammare (s. d.) di Stabia. ynis, yniÄ, udi, ynonioäo, ^aiiÄo?
(lat.), s Chrie. Quisquilien^(lat.), Kleinigkeiten, Lumpereien. yuis sspa.ra.dit (lat.), «wer
wird (sie) tren- nen», Wahlspruch des cngl.
Patrickordens (s. d.). Yni8 tulerit Vra.ooko8 äs 8oäitiölis ^nsrentV8? (lat.),
«wer mag die Gracchen er- tragen, die über Aufruhr klagen», d. h. wer mag auf den hören, der das, wogegen er eifert, selbst
thut;
Citat aus Iuveuals^"Satiren" (11,24). yni t^ost) o0N8Siltirs viüetur (lat.),
«wer schweigt, scheint zuzustimmen»,
von dem wird an- genommen, daß er zustimmt, Grundsatz des Papstes Bonifacius VIII. im 6. Buch der «Tekretalen».
Quito (spr. ki-), auch Sau Francisco de Quittung, Hauptstadt der südamerik.
Republik Ecuador,
[* 15] unter 0° 14' südl. Br., in 2850 in
Scehöhe, nahe dem östl. Fuß des Vulkaus Pichincha am Mubangare, auf unebenem Terrain, hat etwa 40000 E., meist Indianer
und Mestizen, eine Kathedrale, Palast des Erzbischofs, Regierungsgebäude und Rathaus (^adiläo) an der
Plaza mayor, ein ehemaliges Ie- suitenkollegium, das ein ganzes Straßenquarticr einnimmt und dessen Kirche mit Säulen,
[* 16] Statuen
und Skulpturen geschmückt ist;
ferner ein Seminar- kollegium San Luis mit Bibliothek und Gemälde- sammlung;
Münze, Wasfenmagazin
und mehrere Klöster.
Außerdem besitzt Quittung ein ^ol^io XacionHi (ehemals Dominikanerkollegium San Fernando).
Der Landbau, welcher den größten Teil der Be- völkerung beschästigt, wird nur von Indianern, Industrie und Handel vorzüglich
von Mestizen be- trieben. Quittung versieht einen großen TeilSüdamerikas mit Heiligen- und andern Bildern, die meist in Ql gemalt
sind.
Man verfertigt grobe Tuche, Woll- und Baumwollgewebe, Strumpfwarcn, Zwirne, Flechtwerk, Goldschmiedewaren
und Konfitüren. Quittung ist der Sitz der obersten Regierungsbehörden, des höchsten Gerichtshofs, des Kongresses, des Erz- bischofs
von Ecuador und eines deutschen Konsu- lats.
Die Hauptvergnüguugen der uiedcru Volks- klassen sind Hahncnkämpfe und Stierbetzen.
Die umgebenden Ebenen enthalten viele Gärten und Viehweiden.
Von den Hügeln der Umgebung er- blickt
man acht Echnceberge der Cordillcren.
Quitfchbeere, s. Eberesche. ^keit entledigt. Quitt (frz. Quitte), frei, ledig, der
Verbindlick- Quitta, Keta oder Kita, Stadt an der Küste von Nordguinea, zur engl. Kolonie an der Gold- küste gehörig, liegt
im W. der deutschen Kolonie Togo auf einem-schmalen Landstreifen zwischen dem Meere und einer Lagune und
zählt gegen 4000 E. Zu Quittung befinden sich
eine hamburgische und eine bremiscbe Faktorei. Quitte, die Frucht des im südlichern
Europa
[* 17] einbeimischen und jetzt auch in Deutschland
[* 18] hier und da verwilderten gemeinen Quittenbaums (lü/- äonia vu^avis ^ei's.).
Die zu den Rosaceen (s. d.), Abteilung der Pomeen, gehörige Gattung lüMoniH unterscheidet sich von der
ihr zunächst stehenden Gat- tung der Apsel- und Birnbäume (s. ?irn8) durch die blattartigcn, nach der Blütezeit fich vergrößernden
und die Fruckt krönenden Kelchzipfel, durch die viel- sämigen Fächer
[* 19] der Frucht, durch die knorplig- bolzige Beschaffenheit
des das Kerngehäuse um- gebenden Fleisches und die aus schleimhaltigen Zellen bestehende Schale der
Samen.
[* 20]
Die Früchte des ge- meinen ^uittenbaums sind apfel- (Apfelquitten) oder
birnförmig (Virnquitten, s. Tafel: Kern- obst,
[* 12]
Fig. 7), citrongelb, mit einem graulichen, lockern, abfallenden Filze bekleidet
und haben einen berben und zusammcnzieheudcu, süßlichen oder säuer- lichen Geschmack und einen angenehmen,
etwas an Ananas erinnernden Geruch.
Dieselben werden nie- mals roh genossen, wohl aber bereitet man aus ihnen Marmelade, Gelee
oder Sirup.
In der Heil- kunde geben sie als Konserve, Gelee oder Qmttcn- brot ein kühlendes, einbüllendcs, docb immer etwas
adstriugicrendcs Heilmittel ab.
Die Samen (Quit- te nkernc) enthalten in ihrer Schale eine große Menge
Sckleim (sog. Bassorin), der sich schon mit kaltem Wasser ausziehen läßt und bei Augenkrank- beiten, vorzüglich bei Entzündungen,
angewendet, sonst aber auch von Konditoren und zu kosmetischen Zwecken benutzt wird.
In der griech. Mythologie war der Quittenapfel
der Aphrodite
[* 21] geweiht und ein Geschenk der Liebe.
Häufig wird jetzt bei uns auch der japanische Quitteubaum
((^äoiiia Mponica I^i-F.), eine im ersten Frühling blühende, bei uns immer nur strauchige Art mit dornigen Zweigen, wegen
seiner zahlreichen, fast granatroten, schönen Blüten in Gärten kultiviert;
er eignet sich besonders zur Hcckcubildung.
Die kahlen Früchte baben quittenartigen Geruch und einen den Reinetten ähnlichen Geschmack und werden
in Japan
[* 22] als Obst gegessen, werden aber bei uus uicht reif. Quitteuäther, Quitteuessenz, die alkoho- lische Lösung von Pelargonsäureäther.
Quitteufchleim (^iuoilaFo (^äoniHo), früher in der Pharmacie viel gebrauchtes Präparat, wird erhalten durch kaltes Ausziehen
von Quittenkernen mit Rosenwasscr.
Quittieren (srz.), verlassen, aufgeben (ein Amt, eine Tbätigkeit u. s. w.);
eine Quittung ausstellen.
Quittung, im weitesten Sinne das Bekenntnis über eine empfangene Leistung (s. Empfangschein);
im
eugern das schriftliche Bekenntnis des Gläubigers oder dessen Vertreters, daß eine ihm zustehende Forderung, namentlich eine
Gcldforderung, getilgt sei, welches für den Schuldner oder dessen Vertreter ausgestellt und denselben
von dem Aussteller oder dessen Vertreter eingehändigt wird.
Ist die Quittung eine öffentliche Urkunde, weil sie von einem öffentlichen
Beamten (über an eine öffentliche Kasse gemachte Zahlung) innerhalb seines Ressorts ausgestellt, oder weil die Erklärung
des Gläubigers von einem Ur- kuudsbeamteu ausgenommen oder beglaubigt ist, so stcbt ihre Echtbcit ohne
weiteres fest;
der Forde- rungsberechtigtc hat, wenn er Fälschung behauptet,
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forlaufend
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diese zu beweisen. Die Echtheit der Unterschrift einer Privatquittung hat, wenn sie vom Gläubiger bestritten wird, der Schuldner
Zu beweisen.
Wird die Unterschrift anerkannt oder ist ihre Echtheit be- wiesen, so hat der Gläubiger den Inhalt der Er- klärung
gegen sich gelten zu lassen, wenn er nicht Fälschung beweist.
Daß die Quittungskarte rechtmäßig in den Besitz des
Schuldners gekommen ist, braucht er nicht zu beweisen. Er kann die in derselben von dem Gläubiger abgegebene Erklärung,
als ihm gegen- über abgegeben, für sich verwerten, auch wenn seine Annahme in der Quittungskarte nicht ausgefprocheu und diese von ihm
nicht mitunterschrieben ist: weil er die Quittungskarte besitzt.
Der Gläubiger müßte einen andern Sach- verhalt
beweisen.
Steht danach fest, daß die in der Quittungskarte enthaltene Erklärung, so wie sie lautet, von ihrem Aussteller abgegeben ist,
so hat dieselbe eine über die Beweiskraft eines außergerichtlichen Ge- ständnisses hinausgehende Bedeutung einer recht-
lichen Verfügung des Gläubigers.
Die Quittungskarte hat rechtlich eine den Schuldner befreiende, wie der Schuldschein
eine denselben verpflichtende Wir- kung. Um diese Wirkung auszuschließen, mühte der Gläubiger z. V. beweisen, daß er sie
im (ent- schuldbaren) Irrtum über die erfolgte Tilgung der Schuld ausgestellt oder dem Schuldner in der nicht eingetretenen
Voraussetzuug, er werde die Schuld zahlen, im voraus eingehändigt habe. Da die Quittungskarte auch
dann ausgestellt werden kann, wenn nicht ge- zahlt, sondern die Schuld kompensiert oder, sofern der Aussteller hierzu befugt
ist, schenkungsweise oder vergleichsweise erlassen ist, so genügt zur Entkräf- tung der Quittungskarte nicht der
Beweis, daß nicht gezahlt ist, sondern es ist die Darlegung der Umstände erfor- derlich, unter
welchen, des Zweckes, zu welchem die Quittungskarte ausgestellt ist.
Daraus kann sich dann die Un- verbindlichkeit der in der Quittungskarte liegenden
befreienden Verfügung ergeben, z. B. weil die in Quittungs- form gekleidete Schenkung ohne gerichtliche
Form ungültig ist.
Frühere gesetzliche Bestimmungen, nach welchen die Beweiskraft einer Quittungskarte an den Ablauf
[* 24] einer gewissen Frist gebunden war, sind durch die Deutsche Civilprozeßordnung
[* 25] aufgehoben.
Der Schuldner, welcher gezahlt
hat, hat einen klagbaren Anfpruch auf Ausstellung einer Quittungskarte. Nach dem Entwurf des Deutschen Bürgert.
Gesetzbuchs §. 317 hat
der Gläubiger gegen Empfang der Lei- stung auf Verlangen ein schriftliches Empsangs- bckenntnis (Quittung)
zu erteilen.
Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, daß die Quittungskarte in anderer Form erteilt werde, so ist der Gläubiger
verpflichtet, dieser Form zu genügen, ß. 320: Ist über die Forderung ein Schuldschein ausgestellt, so kann der Schuldner
neben der Quittungskarte Rückgabe des Schuldscheins fordern. Behauptet der Gläubiger zu Rückgabe außer stände
zu sein, so kann der Schuldner das öffentlich be- glaubigte Anerkenntnis verlangen, daß die Schuld erloschen sei.
Der Wechselschuldner
ist nur gegen Aushändigung des quittierten Wechsels zu zahlen verpflichtet.
Hat der Wechselschuldner eine Teil- zahlung geleistet,
so kann derselbe nur verlangen, daß die Zahlung auf dem Wechsel abgeschrieben und ihm Quittungskarte auf einer Abfchrift
des Wechsels erteilt werde.
Bei Hypotheken und andern in das Grund- buch eingetragenen Belastungen dient die Quittungskarte in Ver- bindung
mit der Löschungsbewilligung des Gläu- bigers dem Grundeigentümer dazu, die
Loschung herbeizuführen.
Der Überbringer
einer Quittungskarte gilt nach dem Deutschen Handelsgesetzbuch Art. 2W für er- mächtigt, die Zahlung zu empfangen,
sofern nicht die dem Zahlenden bekannten Umstände solche An- nahme ausschließen.
Das ist in §. 319 des Deut- schen Entwurfs
aufgenommen.
QuittMtgsbogen (engl. ^rip), bei Obligatio- nen oder Aktien, welche nach und nach einbezahlt werden, ein Schriftstück,
auf welchem die einzelnen Zahlungen quittiert werden und gegen dessen Rück- gabe bei der letzten Einzahlung die Aushändigung
der Obligation oder Aktie erfolgt.
Bei Interims- fcheinen zahlung die alten Scheine zurückgegeben und neue dafür ausgehändigt.
Quittungskarte, bei der Invaliditäts- und Altersversicherung (s. d.) die auf den Namen des Versicherten lautende
Karte, in welche die von jeder Versicherungsanstalt sür ihren Bezirk ausgegebenen Beitragsmarken eingeklebt werden.
Die Karten
werden von den dazu bestimmten Stellen (lokalen Polizeibehörden) an die Versicherten ausgegeben;
sie enthalten 52 Felder
und sind umzutauschen, so- bald sie mit Marken beklebt sind.
Bei jeder Lohn- zahlung hat der Versicherte seinem
Arbeitgeber die Karte vorzulegen und dieser ihm an Marken der- jenigen Lohnttasse, welcher der Inhaber angehört (oder der
vereinbarten höhern), so viel Stück ein- zukleben, als er ihn Kalenderwochen beschäftigt hat. Eine Entwertung der Marken
darf nur in der ge- setzlich vorgeschriebenen Weise (durch Angabe des Datums in Ziffern) vorgenommen werden.
Der Arbeitgeber hat die Marken aus eigenen Mitteln zu erwerben, ist aber befugt, dem Versicherten die Hälfte der für ihn entrichteten
Beiträge bei der Lohnzahlung iu Abzug zu bringen. Der Versicherte kann die Quittungskarte, wenn sie voll- geklebt ist, oder auch sonst,
wenn es ihm beliebt, jederzeit an der Ausgabestelle umtauschen und erhält dafür eine neue, mit der
fortlaufenden Nummer verfehene sowie eine Bescheinigung über den Inhalt der abgelieferten.
Verlorene, unbrauch- bar gewordene
oder zerstörte Karten sind durch neue zu ersetzen, in welche der nachweisbare Inhalt der alten übertragen wird.
Die abgegebenen
Karten gelangen demnächst an diejenige Versicherungs- anstalt, deren Namen sie tragen, zurück und werden
dort für jeden Versicherten gesammelt und aufbe- wahrt. Das Einziehungsverfahren kann aber auch für die Mitglieder von
Krankenkassen den Organen der letz- tern und für die übrigen Versicherungspflichtigen Personen den Gemeindebehörden oder
ähnlichen lokalen Hebestellen übertragen werden;
diese Stellen ziehen alsdann für Rechnung der Versicherungs-
anstalt und gegen eine ihnen von letzterer zu ge- währende Vergütung die Beitrage von den Arbeit- gebern direkt ein, und
diesen bleibt überlassen, den Versicherten die Veitragshälfte vom Lohn abzu- ziehen.
Dieses Einziehungsverfahren ist z. B.
in Sach- sen, Württemberg,
[* 26] Baden,
[* 27] Hessen
[* 28] und den Hanse- städten allgemein, dagegen in Preußen
[* 29] nur ver-
einzelt eingeführt worden.
Der Arbeitnehmer kann die Quittungskarte auch im Gewahrsam des Arbeitgebers be- lassen oder bei der Einziehungsstelle
hinterlegen;
wider seinen Willen darf ihm dagegen die Quittungskarte nicht vorenthalten werden.
Auch die Eintragung eines Urteils über
die Führung oder die Leistungen «des Inhabers der Quittungskarte oder
sonstige durch das Gesetz nicht vorgesehene Eintragungen oder Vermerke sind un- zulässig und strafbar.
¶
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Diejenigen Personen, welche von der Befug- nis znr Selbstversicherung Gebrauch machen, oder welche das Versicherungsverhältnis
fortsetzer, oder erneuern, müssen unter allen «Umständen die Ein- klebung der
Marken selbst besorgen und demgemäß aus eigenen Mitteln nicht nnr die gangen Beiträge und zwar durchweg der II. Lohnklasse,
sondern außerdem (in der Regel) noch für jede Woche einen vorläufig auf 8 Pf. festgesetzten Zusatzbeitrag
leisten; sie haben daher anstatt der gewöhnlicken sog. Dov- pelmarken (s. d.)
zu verwenden. Für Seeleute ist von dem Markensystem abgesehen und durch den Bundesrat eine anderweitige Erhebung der Bei-
träge vorgesehen. Den besondern Kasseneinrichtun- gen ss. Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz)
ist die Art der Erhebung freigestellt. Quittungssteuer, Quittungs st empel, eine in der Regel mittels aufzuklebender ^tempelmarken
erhobene Abgabe von Empfangsbescheinigungen, sowohl den besonders ausgestellten als denjenigen, die auf Rechnungen oder andern
Schriftstücken hinzn- gefügt werden. Sie trägt den Charakter einer Ver- kehrssteuer, und zwar einer sehr lästigen und
wirt- schaftlich nachteiligen. In der Praris bat man sich daher auch genötigt gesehen, die Quittungen über kleinere Zahlungen
freizulassen und meistens auch sonstige Ausnahmen zuzulassen. Die Quotisierung besteht in Frankreich mit einem Betrage von 10 Cent. für
alle Empfangsbescheinigungen über mehr als 19 Frs., in England in der Höhe von einem Penny für Summen
über 2 Pfd. St., in Asterreich in ver- schiedenen Sätzen für Snmmen über 2 Fl., in Hol- land für Summen von 10 Fl. und mehr
in Höbe von 5 Cents. In den deutschen Staaten findet sicd die Quotisierung nur vereinzelt und unvollständig, z. V. in Bayern
[* 31] für die aus öffentlichen Kassen zu leisten- den Zahlnngen; Sachsen
[* 32] hat die Abgabe für die ciner öffentlichen Behörde vorzulegenden
Quittungen durch Gesetz vom aufgedoben. In Hessen und Vraunschweig sind nur diejenigen Quittungen dem Stempel unterworfen,
von denen gerichtlicher Gebranch gemacht wird. In P r eu ß e n wurde die Quotisierung früher ebenfalls von den
als Rech- nungsbelege den öffentlichen Behörden vorzulegen- den Quittungen erhoben, jedoch 1873 abgeschafft. Teilweise erschien
die Stcmpelabgabe von 20 Pf., die nach dem Börsensteuergesetz vom 1. Inli 1881 von dem Effektenverkehr erhoben wurde, als
Quotisierung', jedoch ist diefelbe durch das Gesetz von 1885 wieder beseitigt. (S. Vörsenstener
und Stempel.) Die 1893 in dem Gesetz über die Stempelabgabcn von der Reichsregierung vorgeschlagene Quotisierung wurde
vom Reichstag abgelehnt. Quitzow, altes, einst sehr mächtiges Adelsge- schlecht deutschen Nrsprnngs in der MarkBranden- burg,
das noch besteht und dessen Name in dem Dorf und Gute Quotisierung, 4 km im NW. von Perleberg
[* 33] in der Prignitz, fortlebt. Urkundlich ist es scit 1295 ' nachweisbar. In der Zerrüttung des Landes wäh- rend der bayr.,
noch mehr während der luxemb. Herrschaft war dieses Geschlecht durch Fehden nnd Raubzüge zu solcher Macht gediehen, daß
es zu An- fang des 15. Jahrh., unter Aobst y^^ Mähren,
[* 34] im Bündnis mit den ersten Familien des Landes,
im Besitz zahlreicher fester Plätze und tüchtiger Kriegs- leute die Mark thatsächlich beherrschte. Der spätere Kurfürst
Friedrich I. von Brandenburg
[* 35] hatte
bei fei- nen Kämpfen mit dem widerspenstigen Adel besonders die Brüder Dietrich und Johann
von Quotisierung zu Gegnern; 21 Schlösser wurden von FriedrichI. den Quotisierung abgenommen, Johann von Quotisierung gefangen (1414);
aber erst als Dietrich 1417 gestorben war, gelang co dem Kursürsten, der sich 1421 abermals zur Ve- treibnng eines böhm.
Zuges in die Mark begebcil hatte, sich mit Johann zu vereinbaren. Die Fehde der Quotisierung gegen den Kurfürsten
von Brandenburg dat E. von Wildenbruch dramatisch bebandelt. - Ein Dietrich von Quotisierung war brandenb.
Rat und kaiserl. Feldmarschall. Er starb -
Vgl. Heide- mann, Die Mark Brandenburg unter Iobst von Mäbren (Berl.
1881);
Klöden, Die Quotisierung und ihre Zeit yui vivo (frz., spr.
ki wihw), wer da?, Anruf der franz. Posten. yui vivra., verra. (frz.,
spr. ki), «wer lebt, wird sehen», d. b. die
Zukunft wird es lehren. Quo, Ellenmaß in Annam, s. Gon. ynoä vsns dvns vortat, s. y l) d. v.
ynoä era.t äoinonstrananin H. 0. (I.), was zu beweisen war. Quodlibet (lat. ^uoä lidet, d. h. was
beliebt), ein aus sehr verschiedenartigen Teilen zu komischer Wirkung zusammengesetztes Ganzes, besonders eine Aneinanderreihung
von Bruchstücken verschieden- artiger bekannter Kompositionen (musikalisches Quotisierung oder Potpourri);
auch Name eines Karten- spiels,
das aus 13 verschiedenen Touren bestebt. ynoä Iioot 5ovi, non liost dovi (lat), wörtlich: «was
dem Jupiter erlaubt ist, paßt sich (darum noch lange) nicht für das Rindvieh», d. h.
eine Handlung findet nach dem Ansehen oder der Stellung des Handelnden verschiedene Beurteilung. yuoa HON est in aoti8, non
S3t IN INNNÄo (lat.),
yuos Vou8 VerÄers vnit, prius äs- inontat (lat.), «wen
Gott verderben will, ver- blendet er zuvor», die lat. Übertragung eines bei mehrern
griech. Dichtern vorkommenden Gedankens. lZnos OFo! (lat.),
«Euch will ich!», berühmte Aposiopese aus Virgils «Aneis» (1,135),
Drohruf, mit welchem Neptun den Winden
[* 36] Ruhe gebietet. ynot oa.pit2., tot 8SN8U.8, «soviel
Köpfe, soviel Siune», lat. Sprichwort, wohl der Stelle in" Horaz' «Satiren», Buch II, 1, ^?: «Huot cu,z)itum vivunt totiäein
Ltulliolnin inilia», nachgebildet.
'Äbnlich hat Plautus im «I^ioi-mio», Akt 2, Scene 4: «Hnot domiiiLZ) tot 86iit(mtiÄ6»,
«soviel Leute, so- viel Ansichten». Quote (lat.), derjenige Bruchteil eines unter mehrere Personen zu verteilenden
Ganzen, z.B. eines Gewinns oder auch eiues Verlustes, der auf einen Einzelnen kommt, wobei übrigens diese Anteile so- wohl
gleich als auch nach irgend einem Princip verschieden bestimmt sein können.
Ferner nennt man Quotisierung überhaupt einen von mehrern
qualitativ gleichartigen, quantitativ aber auf irgend welche Art bestimmten Anteilen, ohne daß diese
durch Zer- legung eines Ganzen entstanden zu sein brauchen. 'Quotidiänfieber, s. Fieber (Bd. 6, S. 777a). Quotient (lat.),
s. Division (arithmetisch).
Quotisierung, im Stenerwesen die gesetzliche Bestimmung, daß die Höhe des zu erhebenden Steuersatzes
in jeder Vudgetperiode nach Maßgabe des wechselnden Staatsbedarfs von der Volksvertre- tung neu festzusetzen ist.
Bei direkten Steuern kann dies in der Weise gcfchehen, daß eine wechselnde Anzahl von Monatsraten oder auch ciue wechselnde
¶
Bei der Q. einer Verbrauchssteuer wird einfach die von der Mengeneinheit des steuerpflichtigen
Gegenstandes zu erhebende Abgabe veränderlich gemacht. Quotitätssteueru, diejenigen direkten Steuern, durch welche nicht,
wie bei den Repartitionssteuern (s. d.), eine feste Gesamtsumme (ein sog.
Kontingent) aufzubringen ist, das dann nach bestimmten Normen auf die einzelnen Steuerpflichtigen verteilt
wird, son- dern die jeden einzelnen Pflichtigen mit einem nach seinen Einkommens-, Besitz- oder sonstigen Verhält- nissen
besonders bestimmten Betrage treffen. So sind z. V. in Preußcu die Grundsteuer und ebenfo auch die durch das Gesetz vom 24. Inni 1891 abge-
schaffte Klassensteuer Repartitions- oder kontingen- tierte Steuern, die Einkommensteuer dagegen ist eine
Quotitätssteuer.
Man kann übrigens auch alle direkten Steuern als Q. betrachten. yuons^uo tanÄein? (lat.), «wie
lange noch ?», sprichwörtlich gewordener Ausruf der Ungeduld nach den Anfangsworten von Ciceros erster Catili- narischer
Rede: «tzuou8tin6 tlinäkin, Oatilina, adn- töro plUionti^ uo8tra» («Wie
lange noch, Catilina, wirst du unsere Geduld mißbrauchen?»).
für Jean Rene Constant Quoy (spr. köa,
geb. gest. und Paul (Lai- mard (spr. gämahr, geb. 1793, gest. soviel du willst, nach
Gutdünken), auch für huoä viä0Ä8 (lat., d. h. siehe dies).
Qvilltin, dän. Gewicht, s. Pfund. N. N, der 18. Buchstabe unsers Alphabets, zeigt in der phöniz.
Grundform
einen unregelmäßigen Halökreis links von einer Senkrechten;
die rechts- läufige Form der Griechen ist 1, das als Zahl-
zeichen 100 bedeutet.
die Lateiner bildeten die Form 15,
die auch bei den Griechen gelegentlich vorkommt. (S. Schrift.) - Als Laut gehört r mit 1 in die Klasse der Liquiden (s. d.
und Laut). Als Abkürzungszeichen steht 15 und r in röm.Inschristen, Handschriften, auf Münzen
[* 38] u. s. w.
für 15oiNÄ, 150NHIIU8, 1'6F1H, 1'6FNNIN, 1'08t,iwt («t' u. s. w.;
ein kleines l. oder k. I-. in Citaten in bi- bliogr. Beschreibungen heißt recto oder loUo i-scto (d. i.
auf der Vorderseite des Blattes). Aus Re- zepten bedeutet 15 soviel als 15»ci^6 (d. i. nimm). Auf dem Revers älterer franz.
Münzen bezeichnet 15 den Münzort Orleans, auf ältern portug. Mün- zen Rio
[* 39] de Janeiro.
In der Mathematik
steht 15 für rechter Winkel,
[* 40] z. V. 2 15 ^ 180°. In der Physik bezeichnet 15 die achtzigteilige Skala nach Reaumur. In der
Musik steht ^5 für Ripiono (s. d.) oder für rechte Hand.
[* 41]
In der internationalen Telegraphie ist 15 die Bezeichnung für I^commauäer
(d. i. ein- schreiben).
Auf der Stellscheibe von Taschenuhren ist 15 die Abkürznng für I^wrä^i- (d. i.
verzögern), im Gegensatz zu ^V für ^vÄnccn' (d. i. vorrücken).
^?., hinter lat. naturgefchichtlichen Namen Ab- kürzung
sür Karl Asmund Rudolphi (s. d.).
ük. H.., in England Abkürzung für 150)^1 ^ca- 66m^ (königl. Akademie) und sür 15o)al
^rm^ (königl. Armce). Naa, Teil der Takelung,
[* 42] s. Rahe. Naab, lat. ^ralio, ungar. 15ü.dli, Fluß, ent-
springt in den Fischbacher Alpen
[* 43] nördlich von Graz
[* 44] in Steiermark.
[* 45]
Sie fließt zuerst nach SO., von Feld- bach an nach O., tritt
bei Fehring nach Ungarn
[* 46] über und wendet sich bei Körmend nach NO. Unter- halb Könnend, wo sie schiffbar
wird, teilt sie sich in zwei Arme und mündet, 256 km lang, bei der Stadt Raab in den kleinen Donauarm, gegenüber der Insel
schütt. Es stießen ihr zu rechts der Marczal aus dem Bakonyerwald, links die Lafnitz mit der Feistritz, die Pinka, Güns
und Rabnitz. Raab, ungar. (^ör oder ^aF^'O^ör. 1) Komi- tat in Ungarn, grenzt im N. an das KomitatPreßburg,
[* 47] im O. an Komorn, im S. an Veszprim, im W. an Wieselburg und Ödenb
urg, Hat1381,n uild (1890) 115 787 meist kath. magvar. E. (2823 Deutsche), darunter 22 850 Evangelische und 6132 Israeliten.
Das Komitat ist meist flach und sehr sruchtbar. Es wird bewässert von der Donau und ihrem Arme, der kleinen Donau oder dem
Wiesel- burger Arme, der Raab und der Rabnitz. Es umfaßt die königl. Freistadt Raab und 3 Stuhlbczirke.
- 2) Raab, lat. ^ni-iiiuin, königl. Freistadt
und Haupt- ort des Komitats Raab sowie eines Stuhlbezkks (36508 E.), ehe- mals Festung,
[* 48] am Zusammen- fluß der Raab und Rabnitz
mit der sog. Kleinen Donau, an der Raab- Ödenburg-Ebcnfurter Eisenbahn (119 km), den Linien Raab-Stein- amanger
(118 kni) und Buda- pest-Bruck a. d.Leitba der Ungar. Staatsbahnen,
[* 49] ist Sitz der Ko- mitatsbehörden, eines Bischofs sowie eines
luth. Superintendenten für das Gebiet jenfeit der Donau, königl. Gerichtshofs, Bezirksgerichts
und Steuer- amtes und hat (1890) 22795 meist kath. magyar. E.
(1253 Deutsche), darunter 4412 Evangelische und 2525 Israeliten, in Garnison je 1 Bataillon des 19. Infanterieregiments
«Erzherzog Franz Ferdi- nand» und des 26. Infanterieregiments «Michael, Großfürst von Ruhland» und 1 Eskadron des 9. Hufarenregiments
«GrafNadasdy», eine Dom- kirche (12. Jahrh.), neuerdings mit Marmoraltaren geschmückt, Venediktinerkirche,
Karmeliterkirche, Rathaus, bischöfl.
Residenz, ein Obergymnasium der Benediktiner, Staatsoberrcalschule, theol.
Lehr-
anstalt und klerikales Seminar, kath. Lehrer- und Lehrerinnenpräparandie und evang. Untergymna- sium. Die Industrie erstreckt
sich aus Fabrikation von Maschinen, landwirtschaftlichen Geräten und Öl. Raab ist ein wichtiger Handelsplatz, namentlich
sür Getreide,
[* 50] Pferde
[* 51] und Borstenvieh, und Station der Donau-Dampfschifsahrtsgesellschaft. In der Nähe die alte und berühmte
Venediktinerabtei Mar- tinsberg (s. d.). - Hier legten die Römer die Ko- lonie ^i-adonH oder Iladona
an. Gegen Ende des 10. Jahrh, war Raab schon ein bedeutender Ort. Die Türken nahmen Raab 1591 durch Verrat ein, verloren
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mehr
575 es aber wieder Montecuccoli erhob R. zu einer Festung ersten Ranges, die jedoch 1783 einging.
Erst 1809 wurde
sie wieder erneuert, doch 1820 abermals aufgehoben. Am besiegte bei R. der Vicekönig Eugen von Italien
[* 53] die ungar.
Insurrektion.
Auch während der ungar. Revolution 1848 und 1849 war R., welches die Ungarn stark befestigt
hatten, mehrmals Schauplatz kriegerischer Ereignisse und wurde von den Österreichern erstürmt.
[* 37] Joh. Leonhard, Kupferstecher, 1825 zu Schwaningen bei Ansbach,
[* 54] wurde in Nürnberg
[* 55] in der Polytechnischen Zeichenschule
vorgebildet, lernte dann bei Karl Maier die Kupferstechkunst und bei Reindel zeichnen. Nachdem er 1846–47
die Akademie zu München
[* 56] besucht, kehrte er nach Nürnberg zurück, wurde aber 1869 an die Akademie der Künste nach München
berufen, wo ihm die Leitung der Kupferstecherschule übergeben wurde. Stiche schuf er nach Originalen von Kaulbach, Vautier,
Flüggen, Lessing, J. Becker, Schwind, Piloty, Ramberg, Raffael (MadonnaTempi) u. a.; auch sein Bildnisstich
des Prinzen Albert von England sei genannt. Als Radierer reproduzierte er 50 Bilder der Alten MünchenerPinakothek, Paolo Veroneses
Hochzeit zu Kana, RaffaelsMadonna di Foligno. R.s Tochter Doris, geb. in Nürnberg, hat sich als Stecherin und geschickte
Radiererin bewährt. Stiche schuf sie nach Piloty (Maria Stuart), Lindenschmit, Rubens; Radierungen nach A.
Cuyp, Max, Jacobides, Rosenthal, Heffner, F. A. Kaulbach, Van Dyck, Rembrandt.
Wilh., Romanschriftsteller (anfangs unter dem NamenJakob Corvinus), geb. zu Eschershausen in Braunschweig,
[* 65] studierte 1854–56 in BerlinPhilosophie und Geschichte und widmete sich dann dem litterar. Beruf. 1862 siedelte Raabe nach Stuttgart
[* 66] über, 1870 nach Braunschweig. Raabe verfolgt bei ausgesprochener Neigung zum Phantastischen und Bizarren
eine ganz realistische Richtung, die sich in seiner breiten Detailmalerei äußert; Humor im edelsten Sinne und kernige Sprache
[* 67] sind ihm eigen.
Von seinen Romanen und Novellen seien genannt: «Die Chronik der Sperlingsgasse» (1857),
Rēbât, Rbât oder Arbet, auch S'lah Dschedid oder Neusaleh genannt, Hafenstadt an der Westküste Marokkos,
am linken Ufer des hier mündenden Bu-Regreg, gegenüber der alten Stadt Sale gelegen, hat mit dieser
Nachbarstadt zusammen gegen 35000 E., zahlreiche Häuser europ. Bauart, eine Kasbah, verfallenes
Fort, Arsenal und aus der Blütezeit maur. Baukunst
[* 69] ein 58 m hohes Minaret der Hassan Moschee. Nächst Fes ist Rabât noch immer
Hauptsitz der IndustrieMarokkos, wo viel Teppiche, Mäntel (Haiks), Woll-, Baumwoll- und Seidenstoffe, Töpferwaren
und Maroquinleder gefertigt werden.
Der Handel ist wegen des unsichern Hafens nicht so lebhaft, wie die Bedeutung des Flusses erwarten ließe. Ausgeführt werden
namentlich Wolle (1893 für 23000 Pfd. St.), Ziegenfelle und Teppiche; eingeführt Baumwollwaren (68000 Pfd. St.), Metallwaren,
Zucker,
[* 70] Thee. Rabât ist Sitz eines deutschen Konsulats. Die Schwesterstadt Sale, am rechten Ufer des Bu-Regreg,
gewährt mit ihrer weißen Häusermasse, ihren Minarets und schön gewölbten Kuppeln von Marabuts einen stattlichen Anblick,
zeigt aber im Innern tiefen Verfall.
(ital.), ein Abzug vom Kaufpreis, welcher, gewöhnlich in Prozenten ausgedrückt, aus verschiedenen
Gründen bewilligt wird, unter anderm von Großhändlern den Wiederverkäufern, im Buchhandel den Sortimentshändlern vom Verleger.
Der Rabatt für verfrühte Zahlung eines unverzinslich kreditierten Kaufpreises wird gewöhnlich Diskont (s. d.)
oder Skonto genannt.
oder Rabbath-Ammon, Hauptstadt der Ammoniter, s. Amman. ^[= # bedeutende Trümmerstätte im Ostjordanlande, 40 km östlich vom Jordan, teils aus vorhistor. ...]
Rabbi-Bad, Gemeinde und Badeort im Gerichtsbezirk Malé der österr.
Bezirkshauptmannschaft Cles in Tirol,
[* 71] in dem
engen Val di Rabbi, einem Seitenthal des Sulzberges, hat (1890) 2557 E., drei alkalisch-muriatische kohlensäurereiche Eisensäuerlinge,
von denen jährlich etwa 150000 Flaschen versendet werden, und eine Badeanstalt
[* 72] für Eisen-, Schlamm- und Fichtennadelbäder
(jährlich etwa 2000 Kurgäste).
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