schreiber behandeln teils die allgemeine Geschichte der mohammed.
Staaten, teils insbesondere die der zahlreichen arab., pers.,
türk. und mongol. Dynastien, die in
Persien
[* 2] und
Indien ihren Sitz hatten. Nur weniges ist davon bis jetzt gedruckt;
zu nennen
sind: Tarich-i
Tabari, oder die pers. Bearbeitung der großen arab.
Chronik des
Tabari, verfaßt von Belami 974 (französisch von Zotenberg, 4 Bde.,
Par. 1867‒74);
Dschâmi et-tewârich, «Sammlung von
Chroniken», eine Geschichte der Mongolen, von
Wesir Raschid ed-dîn, gest. 1318 (hg.
und übersetzt von Quatremère, Par. 1836);
die
«Chronik des Wassâf» (1300), welche die Geschichte der Nachkommen Dschingis-Chans
enthält und in einem überaus kunstreichen
Stil geschrieben ist (persisch und deutsch von Hammer,
[* 3]
Wien
[* 4] 1856; der pers.
Text allein,
Bomb. 1853);
Lubb et-tewârich oder
«Mark der
Chroniken», von Kaswîni, gest. 1283;
die «Geschichte
Timurs» von Scherif ed-dîn Jesdi, um 1460 (französisch von Petits de Lacroix, Par.
1722);
Rauset es-safa,
«Flur der Lauterkeit», von Mirchond, gest. 1498, eine große
Universalgeschichte, aus der mehrere
Abschnitte herausgegeben worden sind (vollständig, 2 Bde.,
Bomb. 1849);
«Geschichte des Schah
Abbâs» von Iskender Munschi (verfaßt 1629);
die «Geschichte
Indiens» von Tarikfi Firischta, 1609 (2
Bde.,
Bomb. 1832; englisch von
Briggs, 4 Bde., Lond. 1829);
die Tusukât-i
Timur, «Einrichtungen
Timurs»
(persisch und englisch von White, Oxf. 1783);
«Geschichte des
Timur-Beg» von Scherif ed-dîn
Ali, übersetzt von de la
Croix
(Delft 1723);
die Wakiât-i Bâbari, «Begebenheiten des Großmoguls Babar», von ihm selbst
aufgezeichnet (englisch von Leyden und Erskine, Edinb. 1826; 2. Aufl.,
Lond. 1844; deutsch von
Kaiser, Lpz. 1828);
die Wakiât-i
Dschahângîr, «Begebenheiten des Großmoguls
Dschahângîr» (englisch von Price, Lond. 1829);
das A ’in-i Akbari, die «Ordnung
Akbars», eine statist.
das Tezkereh al-vakiât, «Memoiren des Mogulkaisers
Humajun» (englisch
von
Stewart, Lond. 1832);
die «Geschichte des Nadir-Schah» vonMahdi Chan
(Teheran 1842; englisch von
Jones,
Lond. 1770);
die Geschichte der
Länder am
KaspischenMeer behandelt das von
Dorn herausgegebene Sammelwerk «Mohammed.
Quellen
zur Geschichte der südl. Küstenländer des
KaspischenMeers» (4
Tle., Petersb. 1850, 1857, 1858);
die «Geschichte der Afghanen»
von Neamet-ullah (englisch von
Dorn, 2 Bde., Lond. 1829);
das «Leben des Scheich
Ali Haßīn» (persisch und englisch von Belfour, 2 Bde.,
ebd. 1830);
Siyâr ul-mutacherin, enthaltend die Geschichte
Indiens 1705‒82, von Ghulam-Hußein Chan (2 Bde., Kalk.
1833; englisch, 3 Bde., ebd. 1789);
die «Geschichte Haidars» von Kirmani, und die seines
SohnesTipu (englisch von
Miles, Lond. 1842
u.
1844).
Die Geschichte der jetzt regierenden Dynastie ist behandelt in dem histor. Werke: Measiri sultanijje
(Teheran 1825; englisch von Brydges, Lond. 1833);
Tarik-i Zendije, «Geschichte der Senddynastie»
(Kerim Chan),
– Die Geschichte der pers. Dichter haben beschrieben Douletschah in dem Werke Tezkeret esch-schu’ara,
d. i.
«Lebensbeschreibungen der Dichter», und
Lutf-AliBeg, dessen Werk Ateschkede («Feuertempel») die Geschichte
der pers. Dichter
bis in die neueste Zeit fortsetzt. (Vgl. Hammer, Geschichte der schönen
RedekünstePersiens,
Wien 1818;
SirGore Ouseley, Biographical notices of Persian poets, Lond. 1846;
Rückert,
Grammatik,
Poetik und Rhetorik der
Perser, hg. von
Pertsch, Gotha
[* 5] 1874.) ^[]
In betreff anderer Fächer
[* 6] der neupers. Litteratur sind zu erwähnen ans der Ethik: das Kâbûs-nâme, von einem deilamitischen
Prinzen verfaßt um 1080 (deutsch von Diez, Berl. 1811);
die Achlâk-i nâseri, von Naßir ed-dîn Tûßi, 1255;
die Achlâk-i
Muhsini, von
Hußein Wâis Kâschifi, um 1480 (Kalk. 1809; Hertford 1850), und Achlâk-i
Dschelâli (Kalk. 1811; englisch von
Thompson, Lond. 1839);
aus der Religionsgeschichte: das
Buch Ulemâ-i islâm, das Nachrichten
über die altpers.
Religion liefert (persisch von Olshausen, Par. 1829; deutsch von Vullers u. d. T.
«Fragmente über die
Religion des Zoroaster»,
Bonn
[* 7] 1832),
ans der Geographie:
Haft iklìm, «Die sieben Klimate», von
Amîn-Ahmed-Râsi, und Adschâib el-buldân, «Die Wunder
der
Länder», von Birdschandi;
medizinisch: das Tuhfet el-mûmenin, von Mohammed Mumin Hußeini, um 1700.
Das vollständigste Verzeichnis der in Europa
[* 8] und im
Orient gedruckten pers.
Bücher giebt
Zenker in der «Bibliotheca orientalis»
(2 Bde., Lpz. 1846‒59).
Vgl. auch Rieu, Catalogue of the Persian manuscripts in the
British Museum (Lond.
1883).
als Malerfarbe verwandtes
Eisenoxyd (s. d.). ^[= Ferrioxyd, Fe2O3, kommt in den verschiedensten Formen, krystallisiert (es krystallisiert hexagonal ...]
Aulus Persius
Flaccus, röm. Satiriker, geb. 34 n. Chr.
zu Volaterrä in
Etrurien, erhielt eine gute
Bildung durch den
Grammatiker Remmius Palämo und den
StoikerCornutus und lebte mit den ausgezeichnetsten PersönlichkeitenRoms im freundschaftlichsten Verkehr, starb aber schon 62 n. Chr.
Die noch erhaltenen sechs Satiren, in denen er ein
Bild der herrschenden Sittenverderbnis seiner Zeit im Gegensatz zu dem
Ideal des stoischen
Weisen und altröm. Zucht giebt, empfehlen sich durch sittlichen Ernst, verraten aber
jugendliche Unreife und leiden an Dunkelheit und Geschraubtheit. Sie sind in zahlreichen Handschriften erhalten. Die besten
Ausgaben sind die beiden von O.
Jahn (mit Kommentar und den alten Scholien, Lpz. 1843; kleinere Ausg.
mit Juvenal und Sulpicia, 3. Aufl., besorgt von
Bücheler, Berl. 1893), die von K. Fr.Hermann (Lpz. 1854
u.
1872) und die von Conington (3. Aufl., von Nettleship, 1893). Deutsche
[* 9]
Übersetzungen lieferten Donner (Stuttg. 1822),Weber
(Bonn 1834),
Teuffel (Stuttg. 1858) u. a.
(lat.), der einzelne
Mensch (das Individuum), insbesondere sofern er freier Selbstbestimmung fähig ist und
also der sittlichen Beurteilung seiner Handlungen unterliegt. (S.Freiheit.)
Herrschaftsverhältnisse von Menschen über Menschen (Leibeigenschaft, Hörigkeit) bestehen nicht mehr. Nach manchen Rechten
sind die sog. Religiosen (s. d.) nicht oder doch nur beschränkt rechtsfähig; diese Auffassung wird von der Rechtsphilosophie
bekämpft und nur noch vereinzelt vertreten. Der bürgerliche Tod, welcher einer lebenden Person die Rechtsfähigkeit entzog,
ist in Deutschland nicht mehr in Geltung (s. Bürgerlicher Tod). Mit Person bezeichnet man dann auch das berechtigte
und verpflichtete Subjekt, den Träger
[* 13] der diesem Subjekt zustehenden Rechte und der ihm obliegenden Pflichten. In diesem Sinne
überträgt einerseits die Rechtswissenschaft den Begriff der Person auf Personengesamtheiten, Korporationen u. s. w., auf Anstalten
und Stiftungen, beides unter dem Namen Juristische Person (s. d.). Insoweit sodann der einzelne Mensch in
verschiedenen voneinander unabhängigen Rechtskreisen stehen und so nach verschiedenen Richtungen selbst oder durch Organe
handeln und wirken kann (z. B. der König als Staatsoberhaupt, als Familienoberhaupt und
als Privatperson; die Einzelperson für sich und als Mitglied einer Handelsgesellschaft oder Genossenschaft;
als Privatmann oder als öffentlicher Beamter u. s. w.), spricht man andererseits in diesem
Sinne davon, daß der einzelne Mensch verschiedene Rechtspersönlichkeiten darstellt (plures personas sustinet). Daraus ergiebt
sich dann wieder die Identität der Person des Königs u. s. w. mit seinem Nachfolger, den er durch
seine Handlungen berechtigt und verpflichtet. -
Vgl. Stobbe, Handbuch des deutschen Privatrechts, Bd. 1 (3.
Aufl., Berl. 1893), §. 36;Roth, System des deutschen Privatrechts, Bd. 1 (Tüb.
1880), §§. 59 fg.; Becker in der «Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht», IV (Erlangen
[* 14] 1861), S. 499; Windscheid, Lehrbuch
des Pandektenrechts (7. Aufl., 3 Bde, Frankf. a. M. 1891),
Bd. 1, §. 49, Anm.
3, 5, §. 50.
in der Sprachwissenschaft die Endungen der Verbalformen, durch die angezeigt ist, welches von den
Pronomina ich, du, er, wir, ihr, sie das Subjekt der durch die Form ausgedrückten Handlung ist, z. B. in «lieb-st»
das Pronomen du. In ältern indogerman. Sprachen kommt durch die Personalendungen zugleich der Unterschied des Aktivs
und des Mediums oder Passivs zum Ausdruck, z. B. lat. ama-t «liebt»,
ama-tur «wird geliebt». Die Personalendungen waren zum großen Teil ursprünglich selbständige Personalpronomina, die mit dem vorausgehenden
Verbalwort zu einer Einheit verschmolzen. Z. B. war das -mi, -m vom griech. ei-mí, lat. su-m
«bin» wahrscheinlich mit dem in mi-r, mi-ch, lat. me, grch. me steckenden Stamm me- «ich» identisch.
diejenigen Steuern, die nicht wie die Real- oder Ertragssteuern (s. d.)
gewisse Ertragsquellen oder wie die indirekten Steuern gewisse Verbrauchsgegenstände oder Verkehrsakte treffen, sondern unmittelbar
nach den persönlichen Verhältnissen der Steuerpflichtigen, besonders nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen
werden, so die Kopfsteuer (s. d.), die Klassensteuer (s. d.)
und die Einkommensteuer (s. d.).
Nach Gemeinem Rechte und nach einzelnen deutschen Gesetzen haben
Geschwister, welche von demselben Vater erzeugt sind wie der Erblasser, gegenüber der als Erben eingesetzten Persona turpis einen Anspruch
auf den Pflichtteil (s. d.).
Von jeher hat die Etymologie dieser Namen die Neugier gereizt, aber erst durch die
Fortschritte der Sprachwissenschaft sind richtige und bleibende Resultate in der Namenkunde erzielt worden. Die Indogermanen,
mit Ausnahme der Italiker, zeigen in der Bildung der Personenname eine so genaue Übereinstimmung, daß ihr Namensbildungsprincip notwendig
aus der Zeit der Urgemeinschaft ererbt sein muß. Danach wurden die Namen aus zwei Worten (Wortstämmen)
beliebiger Bedeutung zusammengesetzt, z. B. grch. Στρατό-νικος,
Strato-nikos (στρατός, stratos «Heer», νίκη, nike «Sieg»),
altind. Dēva-dattas (dēvas «Gott», dattas «geschenkt»).
Die Länge dieser Namen veranlaßte aber vielfach Kürzungen, die man dann als Kosenamen bezeichnet. Die
gewöhnlichste Art der Kürzung bestand darin, daß nur entweder das erste oder das zweite Glied
[* 15] der Zusammensetzung gesprochen
wurde, wie z. B. Ζεῦξις (Zeuxis), der Name des berühmten Malers, eine Abkürzung von Ζεύξ-ιππος, Zeux-ippos
(ἵππος, hippos «Pferd»)
[* 16] war; ebenso z. B. unser Wolf = Wolf-gang, Wolf-hard, Arn-ulf u. s. w., altgallisch
Toutus = Touto-bocio altind.
Dēvas und Dattas = Dēva-dattas u. s. w. An diese Kurznamen, wie sie auch genannt werden,
hängte man oft noch Diminutivendungen, z. B. grch. Θρασύ-λο-ς
(Thrasylos), got. Wulfi-la («Wölflein»),
altind. Datti-la-s. Eine bei den Griechen und Germanen nachweisbare Sitte war, daß
in den Kindesnamen eins der Glieder
[* 17] der Zusammensetzung herübergenommen wurde, die den Vater- oder Mutternamen
bildete, z. B. Δινο-κράτης (Dino-krates), Sohn des Δινο-κλῆς (Dino-klēs),
Ἀνδρό-νικος (Andro-nikos), Sohn des Νικο-κλῆϛ (Niko-klēs), althochdeutsch Wald-bert und Wolf-bert, Söhne des
Hram-bert, Wine-gaudus, Sohn der Wine-burgis. Hieraus wird die Thatsache verständlich, daß man oft Worte der verschiedenartigsten
Bedeutung zu einem Namen zusammenstellte, z. B. Ἱππό-λας, Hippo-las (ἵπποϛ, hippos «Pferd»,
λαός, laos «Volk»),
Bei den Griechen gab es keine eigentlichen Familiennamen. Doch war es Sitte, die
¶
mehr
Abstammung anzugeben durch ein Patronymikon (s. d.),
z. B. ̓Αχιλλεὺς ὁ Πηλείδης (Achilleus ho Pēleidēs),
Achill der Sohn des Peleus, eigentlich «der Peleische», oder durch Zusetzung des Vatersnamens
im Genitiv, z. B. Σωκράτης ὁ Σωφρονίσκου (Sōkratēs ho Sōphronisku), Sokrates, der (Sohn) des Sophroniskos.
(Vgl. Pape, Wörterbuch der griech. Eigennamen, Braunschw. 1843; 2. Aufl.
1850; Fick, Die griechischen Personenname, 2. Aufl., Gött.
1894.)
Die Römer
[* 19] hatten gleich den andern Italikern schon in vorhistor. Zeiten das indogerman. Princip der Zweistämmigkeit der Personenname eingebüßt
und bildeten ihre Namen nur aus einem einfachen Nominalwert. Sie führten ursprünglich nur einen Namen; doch schon seit den
ältesten Zeiten der Republik regelmäßig drei, von denen der eine (nomen) das Geschlecht (gens) bezeichnete,
zu dem der Träger gehörte, und fast stets auf -ius auslautete, wie Fabius, Julius, Tullius. Da aber die Geschlechter in Familien
(familiae) sich spalteten, trat zur unterscheidenden Bezeichnung ein Familienname (cognomen) hinter den Geschlechtsnamen,
wie Cicero, Cäsar, Scipio.
Endlich kam für jeden einzelnen ein vor den Geschlechtsnamen tretender Vorname (praenomen) hinzu, Aulus, Cajus, Marcus, Titus.
Ein vollständiger Name ist also z. B. Marcus (praenomen) Tullius (nomen) Cicero (cognomen). Zuweilen tritt auch noch hinter
diese Namen ein vierter, ein Zu- oder Beiname (agnomen), durch berühmte Thaten, Adoption oder andere Umstände
erworben, wie Africanus oder Cunctator. Feierlich beigelegt wurde den Knaben ihr Name am neunten, den Töchtern am achten Tage
nach der Geburt, und zwar dem ältesten Sohne gewöhnlich das praenomen des Vaters, während die Töchter in der Regel nur den
weiblich abgewandelten Geschlechtsnamen des Vaters führten, als Tullia, Livia, und, wenn ihrer mehrere
vorhanden waren, durch major und minor (ältere und jüngere) oder durch prima, secunda, tertia. u. s. w.
(erste, zweite, dritte u. s. w.) unterschieden wurden.
Die Kinder der alten Germanen erhielten den Namen bald nach der Geburt. Der Name, der meist schon durch den Inhalt das Kind als
Sproß seiner Vorfahren erkennen ließ, war ein einziger. Wohl gab es Geschlechter der Merowinger, Agilolfinger
u. s. w., aber der einzelne führte den Geschlechtsnamen noch nicht. Mit der Einführung
des Christentums ward ein einzelner Taufname üblich, zu dem man teils die althergebrachten heimischen, teils biblische und
kirchliche Benennungen verwandte. Familiennamen kamen erst im spätern Mittelalter auf, zuerst bei dem
Adel mit dem 12. und 13. Jahrh. nach den Stammsitzen, wie Konrad von Wettin, Rudolf von Habsburg, dann bei dem Bürgerstande
seit dem 14. Jahrh. und wurden allgemein üblich seit dem 16. Jahrh.
Der Schatz der deutschen Familiennamen zerfällt in zwei große Klassen:
1) Namen, welche auf die heidnischen sowie auf die mit dem Christentum eingeführten zurückgehen und teilweise
jetzt noch zugleich als Vornamen (z. B. Friedrich, Dietrich, Peter, Paul) gebräuchlich sind. Zweistämmige Namen dieser Art sind
z. B. Humboldt aus altem hun-bold, Gieseler aus gisal-heri, Gervinus, latinisiert aus ger-win. Andere wurzeln in der oben erwähnten
Formkürzung, z. B. Goethe, Giese (neben Giese-brecht). Manche Namen haben zwar jetzt eine bestimmte Bedeutung
(z. B. Hammer, Tuch, Pilz
[* 20] u. s. w.), doch ist diese in vielen Fällen nachweisbar erst auf dem Wege der Volksetymologie den
zu Grunde liegenden alten Formen (hademar, tucco, pilizo) aufgeprägt.
2) Namen aus ursprünglichen Beinamen, deren Bildung den verschiedensten Veranlassungen entnommen sein kann.
Im allgemeinen sind sie entweder Lokalnamen, oder eigentliche Beinamen (Prädikate), oder patronymische Bildungen. a. Lokalnamen
alle diejenigen, welche den Namen von Ländern und Ortschaften (Bayer, Schwabe u. s. w.) entlehnt sind, oder auf Eigentümlichkeiten
des Wohnsitzes oder Besitztums (Lage, Lehnsverhältnis, Hausschild u. dgl.) ihres ersten Trägers beruhen (z. B. Winkler,
Wegener, Gruber, Lindner, Buchner, Höfer, von Hagen
[* 21] u.s.w.). b. Zu den prädikativen Namen gehören alle diejenigen, welche eine
physische oder moralische Eigenschaft (Große, Lange, Kurz, Langbein, Breitkopf; Wunderlich, Hitzig, Kluge), eine gewerbliche
(Schneider, Müller, Wagner, Fischer, Zeidler, Ziegler, Küchler, Schlosser, Pfeifer) oder amtliche Berufsthätigkeit (Schulze,
Richter, Vogt u. s. w.) oder eine sociale Beziehung (Hübner, Maier, Bauer, Hausmann, Lehmann, Bürger) bezeichnen.
Hierher gehören außer den imperativischen Namensformen (Schlagintweit, Hauenschild, Hassenpflug, Suchenwirth, Schaffrath)
auch in den meisten Fällen die Personenname, welche Tiere, Pflanzen, Werkzeuge,
[* 22] Trachtu. dgl. bezeichnen und teils als Übertragungen,
teils als wirkliche Spitznamen zu fassen sind. c. Patronymische Namen sind die Familiennamen mit der lat.
oder deutschen Genitivendung (Georgi, Fabri, Pauli, Ulrici; Hinrichs, Jacobs), die durch Anfügung von -sohn (niederdeutsch,
friesisch und dänisch -sen) gebildeten Formen (Wilmsen, Michelsen, Mendelssohn, viele Namen deutscher Israeliten), teilweise
wohl auch die Namen auf -ing, -ling (Kinderling, Kayserling). -
Tobler-Meyer, Deutsche Familiennamen nach ihrer Entstehung und Bedeutung, mit besonderer Rücksichtnahme
auf Zürich
[* 25] und die Ostschweiz (Zür. 1894);
ein reichhaltiges Verzeichnis von Werken über Namenkunde (Onomastik) in Techmers «Internationaler
Zeitschrift für allgemeine Sprachwissenschaft), I, 33.
Eine eigentümliche Art der Namengebung hat sich bei den Isländern erhalten. Hier hat jedes Kind außer
seinem Namen den des Vaters im Genitiv mit angefügtem -son; Jóns Sohn Egil z. B. heißt «Egil
Jónsson», dessen Sohn Finnur «Finnur Egilsson». Über die Namenbildung bei den Arabern s. Abu.
Personenstand, das rechtliche Verhältnis des Menschen als Person
mit Bezug auf die Entstehung, gleichbedeutend mit Civilstand (s. d.) im engern
Sinne. (S. Civilstandsregister.) Personenftandsfälschung, s. Kindesunter- schiebung. Personentarifc, s. Eisenbahntarife und
Tarif. Personenwagen, s. Betriebsmittel der Eisen- bahnen;
Perspektive ist auch der deutsche Name für Omnibus. Personenzüge,
s. Eisenbahnzüge.
Personifikation (lat.), bei den Griechen Pro- 'sopopöie, die Darstellung abstrakter Begriffe oder lebloser
Dinge als lebender Wesen, besonders in der Lebhaftigkeit der Rede zu erhohen, endlich in der bil- denden Kunst, um jenen
leblosen Dingen greifbare Ge- staltzugeben(s. auch Allegorien);
personifi zieren, M einer Perfon machen,
als Person darstellen.
Personnage (frz., spr. -ahsch'),Person (meist in spöttischem oder verächtlichem Sinne). Persoon (spr.-sühn), Christian Heinr., Bota- niker, geb. 1755 zu Kapstadt,
[* 28] studierte in Leiden
[* 29] und Er beschäftigte sich hauptsächlich Nut der Untersuchung der Pilze
[* 30] und stellte zum ersten- mal ein brauchbares System dieser Pflanzengruppe auf.
Zahlreiche Benennungen von Pilzen, die auch jetzt
noch gebräuchlich sind, rühren von ihm. Er veröffentlichte: «Od- T6i'vati(M68 m^coloAicaE» (2 Tle., Lpz. 1796-99),
«^nopLis
ni6tlia- ^ 21 Licht
[* 31] erzeugten Schatten
[* 32] nur durch mathem. Konstruk- tion genau dargestellt werden, und
selbst die geübte- sten Maler begehen Formfehler, sobald sie sich allein auf ihr Gefühl verlassen. Daher sind die mathem.
Gesetze, nach denen eine naturgetreue Wiedergabe der Umrisse (Konturen), Teilungslinien und Schlag- schatten möglich ist,
ein wichtiger Teil der theoreti- schen Malerei; sie werden als Linienperspektive, Linearperspektive oder
Perspektive im engern Sinne be- zeichnet und bilden ein Kapitel der darstellenden Geometrie oder
Projektionslehre (s.
Projektion).
[* 33] Die Gesetze der Linearperspektive gehen aus fol- gender, schon von Leonardo da Vinci ausgesprochener Grundanschauung
hervor. Sollen die Konturen der gezeichneten Objekte den in der Wirklichkeit gesehenen entsprechen, so müssen die einzelnen
Bildpunkte mit den entsprechenden Punkten der Originalgegenstände, die man sich hinter der Bildebene
denkt/auf geraden
[* 26]
Fig. !. durch das Auge
[* 34] gehenden Linien (Sehstrahlen) lie- gen. Daher bekommt man von Gegenstünden, die
man zeichnen will, ein naturgetreues (perspektivi- sches) Bild, wenn man zwischen die Gegenstände und das Auge eine Glasscheibe
aufstellt und auf derselben die gesehenen Umrisse, Teilungslinien u. s. w.
nachzeichnet. Mathematisch ausgedrückt F .-^ kleineres der Inbe- ^^,?^..- dica lunForum» (2 Tle., Gott. v^ 1801), «8M0P318
piantaruin » (2 Bde., Par. 1805-7),
«N^colo- 813. 6UI-0PH6H» (3 Tle., Erlangen 1822-28). Perspektiv (lat.) Fernrohr
[* 35] (s. d.). Perspektive (lat.),
griff derjenigen Regeln, nach denen cine Zeichnung oder ein Gemälde Durchgeführt werden muß, wenn «das
darauf Dargestellte auf das betrachtende Auge ebendenselben Eindruck machen soll wie die im Naume befindlichen Originale. Diese
geforderte Naturtreue der gezeichneten Gegenstände bezieht sich auf dreierlei, erstens auf die Form,
zwei- tens auf die Verteilung von Licht und Schatten und »drittens auf die Farbe.
Während die richtige Wieder- gabe der Lichtverteilung
(für zerstreutes Licht) und der Farbe lediglich eine Sache der Übung ist, kann die korrekte Form der Objekte und ihrer durch
direktes ,^^9"
[* 26]
Fig. 2'a und I). ^ __,_.^5^
[* 26]
Fig. 20. heißt dies, von den Gegenstän- den eine centrale
Projektion auf die Glastafel (Bildebene) entwerfen, wobei das Auge das Projektionscentrum ist. In vorstehender
[* 26]
Fig. 1 sei 0 das
Auge oder der Gesichts punkt, L die durchsich- tig gedachte Bildebene, 6 die Grundebene, auf wel- cher der Beobachter
steht, und nrn die Schnittlinie beider Ebenen.
Jeder Punkt, der, vom Auge 0 aus gesehen, hinter der Bildebene L liegt, bildet
sich auf letzterer dadurch ab, daß man ihn durch eine Gerade mit dem Auge verbindet;
wo diese Gerade (der Sehstrahl) die
Bildebene L durchdringt, ist der
¶
forlaufend
ge-1046
suchte Vildpunkt. Soll 3. V. ein Punkt ^ gezeichnet werden, der um ^^/ über der Grundebene 6 liegt, so zieht man die Linie
0^. und findet ibren Schnitt- punkt mit der Ebene V, indem man zunächst die Fuftpunkte ^/ und (^ der von ^ und 0 auf die
Ebene 6- gefüllten Lote verbindet; dann errichtet man in a/, dem Schnittpunkt von ^/(V mit mn, ein Lot
auf der Ebene (5; wo dieses Lot den Seh' strahl ^0 trifft, ist der gesuchte Bildpunkt a. Auf diese Weise läßt sich der Vildpunkt
zu jedem belie- bigen Punkte des Naumes hinter der Bildebene konstruieren, und da alle diese Punkte durch
ihre senkrechten Abstände von 6, L und einer seitlichen, zu 6 und L senkrechten Ebene vollständig bestimmt sind, so ist
es immer möglich, aus den Parallel- projektionen eines Objekts sein perspektivisches Bild zu entwerfen, was die
[* 36]
Fig. 2 (a,
d und e) nicht im Naume, wie
[* 36]
Fig. 1, sondern in der Zeichenebene lehrt. Diese Konstruktionsart ist jedoch
eine sehr mühsame, und es lassen sich Gesetze aufstellen, nach denen man die Richtung ganzer Linien findet, ohne einzelne
Pnnktc derselben zu konstruieren, was besonders für die Aufzeichnung von Architekturansichten, Interieurs und allen solchen
Objekten von Vorteil ist, die von geraden Linien gebildet sind.
3) eine beliebige gerade Linie t des
[* 36]
Fig. 3. Naumes abzubilden, so liegen alle nach ihren einzel- nen Punkten gezogenen Sehstrahlen
in einer Ebene, die durch die abzubildende Gerade und das Auge bestimmt ist.
Die Schnittlinie dieser Ebene
mit der Bildebene ist das perspektivische Bild der Original- geraden. Je weiter ein Punkt dieser Geraden von der Bildebene
entfernt liegt, einen desto kleinern Winkel
[* 37] bildet der Sehstrahl mit der Geraden, und der Sehstrahl zum unendlich fernen
Punkt der Ge- raden ist parallel zu ihr;
sein Schnittpunkt ^ mit dcr Bildebene, 0. h. der Bildpunkt dieses
unendlich fernen Punktes heißt der Fluchtpunkt oder Ver- schwindung spunkt der Geraden. Da 0^ aber auch der Sehstrahl für
die unendlich fernen Punkte aller zu t parallelen Geraden ist, so vereinigen sich in ^ die Bilder aller jener parallelen Geraden.
Da- her sieht man z. B. in Straßen, daß alle unter sich parallelen Trottoirkanten, Häusersimse und
Dach- firsten nach einem einzigen Punkte konvergieren.
[* 36]
Fig. 4 der Tafel: Perspektive zeigt das Innere einer Halle, bei der alle
parallelen Horizontallinien nach dem Punkt ^ hinzielen.
Von allen Scharen paralleler Geraden machen diejenigen eine Aus-
nahme, die zugleich mit der Bildebene parallel sind. Sie sind im Bilde ebenfalls parallel.
Die ganze hori-
zontale Ebene (^
[* 36]
(Fig. 4) bildet sich in einem Streifen ab, der zwischen mn und einer um die Augenhöhe 0 (V von inn entfernten
Horizontalen K K liegt. Diese
Linie lik ist der Horizont;
[* 38] er ist die Abbildung aller unendlich fernen
Punkte der Grnndebcne 6: auf ihm liegen die Fluchtpunkte aller in der Ebene (^ gezogenen Geraden, zugleich aber auch sauf
Grund des vorigen Satzes) die Fluchtpunkte aller horizon- talen Geraden überhaupt.
Derjenige Punkt ^ des Horizontes I1I1,
welcher dem Auge 0 am nächsten liegt oder der Fuhpunkt des vom Ange auf den Hori- zont gefällten Lotes
ist, heißt der Augenpunkt oder Hauptpunkt;
er ist der Fluchtpunkt aller auf der Bildebene senkrecht stehenden Geraden. He
höher der Augenpunkt liegt, desto klarer ist der überblick über die Horizontalebene;
eine Perspektive mit ungewöhnlich hohem Augenpunkt
bezeichnet man als Vogelper- spektive (s. d.), während ein
tiefer, der Grundebene sich nähernder Augenpunkt zur Froschperspektive (s. d.) führt.
Diejenigen, ebenfalls auf dem Horizont
liegenden Punkte Dv, welche für die unter 45" gegen die Bildebene geneigten Horizontalen die Flucht- punkte bilden, heißen
Distan 3 punkte.
Sie stehen vom Augenpunkt ebenso weit ab wie das Auge von der Bildebene.
Horizont, Augenpunkt
und Distanz- puntte bilden das erste Orientierungsmittel einer Zeichnung.
Ein bequemes Auffinden von Flucht- punkten ist
dann ein Hanpterfordernis der praktischen Perspektive. Eine weitere Vereinfachung perspektivischer Kon- struktionen
ergiebt sich aus der Erkenntnis, daß Original und Bild einer ebenen
[* 36]
Figur in einer ein- fachen geometr.
Beziehung steben, welche man als Kollinearitüt bezeichnet.
Dabei ist die Schnittlinie der Bildebene mit der Ebene der mgur
die Kollinea- tionsachse und das Auge das Kollineationscentrum.
Eine Reihe von Konstruktionen gründet sich daher auf die
rein geometr. Aufgabe, zu einer gegebenen
[* 36]
Figur die kollineare
[* 36]
Figur zu zeichnen.
Die einzel- nen Konstruktionsmethoden richten sich auch nach der Natur der Gegenstände. Am einfachsten sind die geradlinig
begrenzten, schwieriger die krummlinig begrenzten. Im allgemeinen werden vom Praktiker solche Konstruktionen vorgezogen,
die möglichst wenig auf die Parallelprojektionen derKörper zurückgreifen, sondern eine direkte Einzeichnung in die Bildebene
ermöglichen.
Eine solche sog. «freie Perspektive» erlaubt
dein Künstler, die malerische Wirkung der Komposition rasch zu prüfen und die Anordnung je nach Ge- schmack abzuändern. In
[* 36]
Fig. 1 der Tafel ist aus Grund- und Aufriß das perspektivische Bild eines Obelisken gezeichnet, wobei einzelne Eckpunkte nach
Textfigur ^ und die Richtung paralleler Kanten mittels der Flucht- punkte ^1 und ^2 gefunden werden.
Die
Lage der letztern findetman, indemman 0^"/ parallel d eund 0^/ parallel oä zieht.
Dann ist ^^^'^ und^.^^^. An gute Bilder
werden hauptsächlich folgende Anforderungen gestellt:
1) nur soviel darf in ein
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forlaufend
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Vild aufgenommen werden, als innerhalb eines Vlick- Winkels von 60" liegt;
2) der Augenpunkt soll in der Mitte des Horizonts liegen;
3) die geometr. Verhältnisse des Objekts müssen möglichst auch in seinem Bilde zu erkennen sein;
4) längere Teile des Objektes dürfen nicht parallel der Bildfläche angenommen werden.
Die letztere
Anforderung ist durch
[* 39]
Fig. 2 u. 3 der Tafel erläutert, welche zeigen, daß die Eckansicht malerischer ist als die Frontansicht.
Die perspektivischen Gesetze, wie sie sicb aus dem Glastafelprincip ergeben, werden in der Praris in manchen Punkten nicht
befolgt und zwar nicht aus Unkenntnis der Gesetze, sondern absicbtlich;
Konstruk- tion als Ellipse
[* 40] ab, pbald ihr Mittelpunkt nicht mit dem Augenpunkt zusammeufällt. Da wir aber
in Wirklichkeit die Kontur einer Kugel stets als Kreis
[* 41] zu sehen gewöhnt sind, so erscheint die mathcm. Konstruktion fehlerhaft.
Dieses Paradoxon erklärt sich daraus, daß die mathem.
Konstruktion vollkom- men recht hat, wenn sich
der Beschauer mit seinem Auge genau auf die Stelle des Projektionscentrums begiebt, für welches das Bild entworfen ist.
Von
dort ans betrachtet, wird die gezeichnete Ellipse als Kreis gesehen, giebt also die Kugel richtig wieder. Verläßt jedoch
das Auge des Beschauers die bezeich- nete Stelle, so erscheint das Bild der Kugel elliptiscb, und man gewinnt
den Eindruck einer Verzerrung. Da nun bei Betrachtung eines Gemäldes der un- besangene Beschauer nicht daran denkt, sich
mit dem Auge an die richtige Stelle zu begeben, und dies auch bei vielen Gemälden wegen ihrer holen Auf- hängung
nicht möglich wäre, so schließt der Künst- ler, um dem Beschauer auch bei mathematisch fal- schem Standpunkt nichts Widernatürliches
zu bie- ten, ein Kompromiß zwifchen den mathem.
Gesetzen und den Anforderungen einer ungezwungenen Be- trachtungsweise und
zeichnet die Kugel als einen Kreis, da sie dann richtig erscheint, wenn man vor ihr steht iman vergleiche
die Kugeln auf Naffaels Bilde Die Schule von Athen).
[* 42]
Ferner müßten nach der mathem. Konstruktion bei einer der Bildebene parallelen
Reihe von Säulen
[* 43] oder Personen die am Rande befind- lichen dicker gezeichnet werden alo die in der Mitte. Auf Gruppenphotographien,
welcbe wie alle Photo- graphien die mathematische Perspektograph befolgen, solange das benutzte
Objektivglas frei von Verzeichnungs- fehlern ist, findet man in der That Personen am Rande dicker als in der Mitte, eine Unannehmlich-
keit, die der Photograph durch geschickte Stellung der Personen zu mildern suchen muß.
um
aber die mit kurzer Augenweite verbundenen perspektivischen Reize nicht aufzugeben, konstruiert man die Hauptlinien der Scenerie
mit kurzer Augenweite und benutzt für l^leichweit von der Bildebene entfernte Personen die Parallelprojektion, für entfernter
liegende Grup- pen jedoch die der kurzen Augenweite entsprechende perspektivische Verkürzung.
Solche
Differenzen zwischen mathcm.
Konstruktion und praktischer Ausführung fallen, was die Vreiten- richtung anlangt, bei den
Rundgemälden der Pano- ramen weg, da hier der Beschauer immer im Cen- trum bleibt und die Sehrichtung stets senkrecht zur
Bildebene ist. Mechan. Hilfsmittel, welche dem Maler die Ge- winnung der perspektivischen Linien erleichtern,
sind Flucktpunktschicncn (s. d.), die (^mera luciäa (s.
d., der Perspektograph (s-d.), ganz besonders aberdio Photographie.
KomplizierteDetails, menschliche
[* 39]
Figuren und alle solche
Objekte, die mit Konstruktio- nen nur mühsam korrekt erhalten werden und früher vom Maler nach dem Gefühl und deshalb vielfach
fehlerhaft angelegt wurden, können mit Hilfe der Photographie vollkommen korrekt nachgebildet wer- den;
auch bewegte Objekte (eine schreitende Person, ein springendes Pferd, Wellen
[* 44] u. s. w.), deren Form früher mit großer Mühe
der Natur abgelauscht werden mußte, sind durch die Momcntphotographic der Malerei bequem und in korrekten Linien zugäng-
! lich geworden.
Während dadurch die Photographie einerseits söroerno auf die Malerei eingewirkt hat,
ist für den Künstler die Gefahr uicht zu verkennen, sich durch ihre Benutzung zu sehr an cin bloßes Kopieren der Natur
zu gewöhnen, hingegen das Komponieren und Idealisieren zu verlernen;
daher bat man nicht mit Unrecht behauptet, daß die Pho-
tographie dem Realismus in der modernen Malerei Vorschub geleistet hat. Auf der Unkenntnis der perspektivischen
Gesetze beruht die uns störende Unvollkommenheit der an- tiken und der meisten mittelalterlichen Malereien. Erst seit dem 15. Jahrb.
wurde die Perspektograph als selbstän- diger theoretischer Stoff behandelt und in die Malerei eingeführt, dank den Bemühungen des
Uccello, des Piero della Francesca, des Leonardo da Vinci u. a. in Italien,
[* 45] und Albrecht Türers in Deutschland.
Zur Linearperspettive
gehört auch die Reliefper- ! spektive (s. d.) und die Theaterperspektive (s. d.). ! Unter Luftperspektive versteht man diejenigen
! malerischen Regeln, nach denen der Einfluß der Lust- schicht zwischen Auge und Gegenstände auf die
Ge- stalt und Größe, Farbe und Lichtverteilung richtig dargestellt wird.
Das Aufsehen der Gegenstände wird in dieser Hinsicht
desto mehr verändert, je wei- ter die Gegenstände liegen und je mehr Feuchtigkeit die zwischenliegende Luft enthält.
Bezüglich
der Körperschatten gilt, daß fernliegende Objekte ihre Plastik scheinbar verlieren und wie Flächen
erschei- nen, bezüglich der Farbe, daß sie ein gleichmäßiges Blaugrau annehmen.
Gestalt und Größe werden am meisten durch
Nebel und in ganz abnormer Weise durch Lustspiegelung (s. d.) verändert.
Litteratur. Gennerich, Lehrbuch der Perspektograph für bildende
Künstler (Lpz. 1865);
Hauck, Die malerische Perspektograph (Berl. 1882);
Niemann, Handbuch der Lincar- perspektive
für bildende Künstler (Stuttg. 1882); Heyn, Hauptsätze der Perspektograph (Lpz. 1885);
Bötlen, Vor- lagenwerk für konstruktives
Zeichnen, III (3. Aufl., Stuttg. 1886);
Schreiber, Lehrbuch der Perspektograph (3. Aufl.. Lpz. 1886);
Dietzel, Leitfaden für den Unterricht
im technifchen Zeichnen, Heft 3 (4. Aufl., ebd. 1887); Conz, Lebrbuch der Perspektograph l Stuttg. 1888);
Söllner,
Perspektograph für Maler, Architekten u. s. w. (2. Aufl., ebd. 1891);
Klei- ber, Katechismus der angewandten Perspektograph (2. Aufl., Lpz.
1896); Verger, Lehre der Perspektograph (11. Aufl., ebd. 1895). Perspektograph (lat.-grch.), ein von Ritter er- fundener Apparat, mit welchem
man das
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