3 fahrenden
Batterien), 1
BataillonGenie (mit 4 Compagnien) und 1 Korps
Train, sowie Sanitätstruppen. Die selbständige
Brigade
soll 4
Bataillone = 16 Compagnien Infanterie, 1 Korps
Kavallerie = 2 Eskadrons, 1
Bataillon Feldartillerie = 3 fahrende
Batterien, 1 Compagnie
Genie und je 1
Train- und Sanitätskorps erhalten. Die Festungs- und Gebirgsartillerie und die Ingenieurformationen
werden ebenso wie die Gardecompagnien der Infanterie nach Bedürfnis zugeteilt. Eine Kriegsorganisation des Landsturms ist
erst für 1896 in Aussicht genommen. Die Kriegsstärke wird von 1896 ab berechnet auf 25000 Mann Linientruppen, 24000 Mann
Landwehr und 23000 Mann Landsturm.
Die Marine zählt 4 gepanzerte Monitors, 1 modernen Kreuzer IV.
Klasse, 3 ältere Kreuzer, 31 meist alte
Kanonenboote, 14
Torpedoboote III.
Klasse, 1 Torpedobootzerstörer. Das ständige
Personal der Flotte beträgt 98 Seeoffiziere
und 258
Unteroffiziere und Matrosen, in welches im Kriegsfalle die seemännische
Bevölkerung
[* 2] des
Landes aufgenommen werden
soll. Im
Bau sind 2 Küstenverteidigungspanzerschiffe (Brustwehrturmschiffe von 3400 t) und 3
Torpedoboote
III.
Klasse.
Bewaffnet ist das
Heer mit einem Repetiergewehr, welches fortdauernd verbessert wird. Die ganze Wehrverfassung
Norwegens ist
ausschließlich auf die Verteidigung des
Landes gerichtet, welche durch dessen geogr.
Lage sehr erleichtert wird. Nur wenige,
noch dazu recht unbedeutende Befestigungen genügen daher dem Bedürfnis. Zu nennen sind jetzt noch:
Frederiksteen und Frederiksvoern auf beiden Seiten des Zuganges zum
Fjord von Kristiania;
[* 3]
Sprache
[* 4] und Litteratur. Die
Sprache der Norweger, mit
Ausschluß der Lappen, gehört zu den nordischen
Sprachen
(s. Nordische Litteratur und
Sprache), ist aber nie eine einheitliche gewesen. Im Mittelalter war die
des westl.
TeilsNorwegens der isländischen, die des nördlichen der nordschwed.
Sprache sehr ähnlich. Seit dem 14. Jahrh.
machte sich die fehlende Einheit der
Sprache geltend, und mit Leichtigkeit nahm die dänische ihren Einzug, die heute noch
die
Schrift- und Umgangssprache der Gebildeten in ganz
Norwegen
[* 5] ist, jedoch mit einer besondern, dem
Schwedischen
nahe stehenden
Aussprache.
Die alte Landessprache hat sich noch im
Volke, namentlich bei den Gebirgs- und Thalbewohnern in einer großen Anzahl von Dialekten
erhalten. Mit Hilfe dieser Dialekte hat neuerdings eine Partei, die sog. Norsk-norske Maalstrævere,
hervorgerufen durch grammatische und lexikalische
Arbeiten von I. A. ^[Ivar
Andreas]
Aasen (s. d.), den
Versuch gemacht, eine neue norweg. Schriftsprache zu bilden; Aussicht auf Erfolg hat sie nicht.
Dagegen sind alle vernünftigen Patrioten
Norwegens darin einig, daß man allgemein verständliche norweg. Worte an
Stelle
dänischer setzen müsse (Norsk-danske Maalstrævere). -
Joh.
Storm, «Det nynorske Landsmaal (Kopenh. 1888);
Chr. Janson, Hvad vi Maalstrævere vil (Was wir Sprachreiniger wollen, Krist. 1876).
Die altnorweg. Litteratur steht in engem Zusammenhange mit der altisländischen. Als Harald Harfagr im 9. Jahrh.
die kleinen
Staaten zu dem norweg. Gesamtstaate vereinte, blühte an seinem
Hofe die Skaldendichtung. Die
ältesten
Skalden, von denen Liederfragmente erhalten sind,
Bragi der
Alte (um 850) und Thjodholf aus Hvin (um 900), sind Norweger.
Die Heldenzeit des Wikingertums hat den Norweger zum Liede getrieben. Allein mit den angesehensten Geschlechtern wanderte
auch die
Dichtkunst aus der
Heimat nach
Island,
[* 8] seit der Mitte des 16. Jahrh. ist sie in
Norwegen erloschen.
Die Prosalitteratur
Norwegenswar in älterer Zeit dieselbe wie in
Dänemark
[* 9] und
Schweden. Neben den Sammlungen von Provinzialgesetzen
und
Landrechten («Norges gamle Love», 5 Bde.,
Krist. 1847-91) treten frühzeitig
Übersetzungen von Werken geistlichen
Inhalts (Homilien, Heiligenleben
u. s. w.) auf. Daneben war man frühzeitig bemüht, die Geschichte der
Heimat aufzuzeichnen, anfänglich in lat.
Sprache (Theodoricus
Monachus,
«Historia de antiquitate regum Norvagiensium», um 1175),
später, und zwar höchst wahrscheinlich unter dem Einfluß
der
Isländer, in heimischer («Oláfsaga», die Geschichte Olafs des
Heiligen; ein Abriß der Geschichte
norweg. Könige bis um 1155). Eine gewisse
Blüte
[* 10] erlangte die norweg. Prosalitteratur unter König Sverrir (gest.
1202),
den man selbst als Verfasser des
«Speculum regale», eines umfangreichen Werks über alle möglichen wissenswerten Dinge,
betrachtet hat, und unter Håkan dem Alten (gest. 1263), auf dessen Veranlassung ein großer
Teil der romantischen Litteratur des
Südens ins
Norwegische übersetzt wurde (Barlaamssaga, die Elissaga,
die Karlamagnussaga, die Strengleikar,
d. i. die prosaische Übertragung von 19 nordfranz. Liedern, u. a.).
Damals entstand auch die
Thidrekssaga (s. d.). Seitdem hört fast jede litterar.
Thätigkeit
Norwegens auf. Die Herrschaft der dän.
Sprache in
Norwegen unterdrückte jedenKeim norweg.
Litteratur. Die begabtesten
Männer des
Landes schrieben ihre Werke dänisch, lebten meist auch am dän.
Hofe und werden deshalb
zu den
Vertretern der dän. Litteratur gerechnet. Hierher gehörte unter andern
Dänemarks größter Dichter Holberg. Erst
seit dem Anfange des 19. Jahrh., seit die
Universität Kristiania gegründet (1811) undNorwegen von
Dänemark
staatlich getrennt ist (1814), entwickelte sich eine norweg. Nationallitteratur.
Seitdem sind die Norweger bemüht gewesen, ihrer Litteratur sowohl durch die
Sprache, als auch durch den
Inhalt einen ausschließlich
norweg. Charakter zu geben. Die ersten Versuche Bjerregaards (1792-1842) und Maurits Hansens
(1794-1842),
Norwegens Litteratur von der dänischen loszureißen, waren vergeblich gewesen. Erst die
Dichter Henrik
Wergeland,
Johann Welhaven und
AndreasMunch bilden den Anfang der modernen norweg. Litteratur; Welhaven fand
mehrere Nachfolger, unter denen P. A. Jensen,
Th. Kjerulf und
Jörgen Moe genannt zu werden verdienen;
Wergeland wenige
(Christ.
Monsen u. a.). J. ^[Jørgen] Moe hat sich ein großes Verdienst erworben
durch seine im
Verein mit
Asbjörnsen herausgegebenen Sammlungen von norweg. Volkssagen («Norske
Huldreeventyr og Folkesagn», I-II, Krist. 1845-48; «Norske Folkeeventyr»,
ebd. 1842-43; neue Aufl. 1851; deutsch von Fr. Bresemann, 2 Bde.,
Berl. 1847). Gute
Romane und Novellen schrieben:
Camilla Collet, geborene
Wergeland, deren bekanntester
Roman «Amtmandens Döttre»
(deutsch, 2 Bde., Lpz.
1864) ist, und Magdalene Thoresen. Von den jüngern sind
JonasLie, Elster,
[* 11]
Arne Garborg und Kjelland zu nennen. In der neuesten
Zeit hat die norweg.
¶
mehr
Litteratur, zumal die dramatische, einen Aufschwung genommen, wesentlich hervorgerufen durch die Wirksamkeit B. Björnsons
und H. Ibsens, die der jungen norweg. Litteratur einen Weltruf verschafft haben. Als Verfasser
von Volksschriften sind zu erwähnen: Ole Vig, A. O. Vinje, Chr. Janson, Eilert Sundt,L. K. Daa u. s. w. Die wissenschaftliche
Forschung, insofern sie sich auf die Geschichte des Vaterlandes erstreckt, förderten besonders R. Keyser,
Chr. Lange und vor allem PeterAndreasMunch; ihnen haben sich neuerdings J. E. ^[Johan Ernst] Sars («Udsigt over den norske Historie», 4 Bde., 2. Aufl.,
Krist. 1877-91) und G. Storm würdig angeschlossen.
Wie die meisten schon von diesen Forschern, so haben sich auch Keyser, O. Rygh, C. R.Unger und Sophus
Bugge um die altnordische Sprache und Litteratur verdient gemacht. Seit 1881 veröffentlicht J. B. ^[Jens Braage] Halvorsen
ein sehr ausführliches und gründliches «Norsk Forfatter-Lexikon 1814-80»
(bis 1896 4 Tle.; auf Grundlage des von J. E. ^[Jens Edvard] Kraft
[* 13] begonnenen und von Chr. C. A. Lange herausgegebenen
«Norsk Forfatter-Lexikon 1814-56»). -
Vgl. P. Botten-Hansen, La Norvège littéraire (Krist. 1868);
[* 12] (spr. nórritsch), Municipal-County- und Parlamentsborough (zwei Abgeordnete), Hauptstadt der engl. Grafschaft
Norfolk, in schöner Gegend an beiden Seiten der Wensum, unweit ihrer Mündung in die für Lastschiffe fahrbare Yare und
durch diese Wasserstraße mit Great-Yarmouth (s. d.) an der Küste verbunden, wichtiger Eisenbahnknotenpunkt (drei Bahnhöfe),
[* 15] Sitz eines anglikan. Bischofs, hat (1891) 100964 E., gegen 87842 im J. 1881 (Zunahme 14,9 Proz.). Bemerkenswert
ist die dicht bei dem (1318 erbauten, jetzt umgebauten) bischöfl.
Palast stehende, 1098 begonnene normann. Kathedrale, eine der größten und schönsten Kirchen Englands. Ferner bestehen ein 1453 erbautes
Stadthaus, die Kirche St. Peter Mancroft am Marktplatz, östlich davon das Schloß, ein 21 m hoher normann.
Burgturm, jetzt Grafschaftsgefängnis, und die St. AndrewsHall
[* 16] für Konzerte und Versammlungen. Die Stadt hat eine Kornbörse,
ein großes Krankenhaus,
[* 17] eine Blindenanstalt, mehrere Versorgungshäuser, eine Lateinschule (früher Kapelle), deren Zögling
Nelson war, eine Stadtbibliothek, ein litterar.
Institut und eine Freibibliothek mit Museum. Schon seit 1336 war Norwich wegen seiner wollenen Zeuge, die nach
dem 19 km entfernten Ort Worsted auch Worstedstuffs hießen, berühmt. Hier legten 4000 flamländ. Flüchtlinge unter Elisabeth
den Grund zur Industrie von Tuch, wollenen Zeugen und Strümpfen in England. Jetzt ist Norwich längst durch Lancashire
und Yorkshire überflügelt. Wichtig sind noch die Fabrikation wollener und seidener Shawls, außerdem Fransen, Gaze und Krepp,
Mousselines-de-Laine, Damentuch und Damast.
Bedeutender sind die Eisenwerke, Messinggießereien, Bau landwirtschaftlicher Maschinen, Fabriken für Senf (Colman's Mustard)
und Stärke,
[* 18] Brennerei, Gerberei, Malzhäuser und Kornmühlen. Außer dem Export von Fabrikaten treibt
Norwich bedeutenden Handel
mit Getreide.
[* 19] Die wichtigsten Banken sind: Gurney and Co., London and
[* 20] Provincial Bank und Lacons Yuell and Co. Im S. bei Caistor
St. Edmund ein Römerlager. Norwich, damals Northwyk, geborte in angelsächs. Zeit
zu Ostangeln.
(spr. nórritsch oder nóhrwitsch), einer der beiden Hauptorte des County New-London im südöstl.
Teile
von Connecticut, an dem hier schiffbar werdenden Themsefluß, am Fuße eines steilen Abhanges, hat (1890) 16156 E. Vier große
Baumwollwerke und Fabriken von Wollwaren, Feuerwaffen, Papier, Eisengießereien, Maschinenwerke u. s. w.
beschäftigen über 5000 Arbeiter.
Nerz oder Sumpfotter (Mustela lutreola L, Putorius lutreola Keys. et Blas.,
s. Tafel: Marder
[* 21] II,
[* 12]
Fig. 6), ein kleines Raubtier
[* 22] von Iltisgröße, dessen Gebiß dem des Iltis
[* 23] ähnlich ist,
das sich aber durch den langgestreckten, schlanken Leib, die kurzen Füße, die durch Bindehäute verbundenen Zehen, den dichten,
glatt anliegenden, glänzenden Pelz und die Lebensweise dem Fischotter
[* 24] nähert. Der Nörz, der überall braun, oben
dunkler, unten heller ist, lebt besonders im östl. Europa
[* 25] bis zum Ural einerseits und Schlesien
[* 26] andererseits.
Er nährt sich vorzugsweise von Krebsen. Es ist noch fraglich, ob der canadische Nörz, Mink oder Vison eine eigene Art ist.
Die amerik. Nörzfelle (Wert 3-24 M. das Stück und darüber) besitzen ein feines, glattes hell- bis dunkelbraunes Pelzwerk,
[* 27] die russischen (Wert 1,5-5 M. das Stück) sind kleiner, viel kürzer und gröber im Haar.
[* 28] Sie werden in
den bessern Qualitäten zu Garnituren und Besätzen verarbeitet, während die geringern und hellern mehr zu Futter für Herren-
und Damenmäntel Verwendung finden.
(falsch Anßârier oder Ansarier), eine der arabisierten Völkerschaften Syriens, welche zugleich eine besondere
schiitische Sekte bildet und viele Elemente des altsyr. Naturdienstes erhalten hat. Die Nossairier bewohnen das
nach ihnen den Namen¶
mehr
454 Ansarijeh oder Nossairijeh führende und als die nördl. Fortsetzung des Libanons zu betrachtende
Küstengebirge von der Mündung des Nahr Kadischa bei der Stadt Tripolis bis zu derjenigen des Orontes. Die Höhen von Latakia
sind als ihr nationaler Mittelpunkt anzusehen. Im ganzen werden sie auf ungefähr 75000 Seelen geschätzt. Schon
im 10. Jahrh. n.Chr. sind sie vorhanden, im übrigen ist die Geschichte ihres Ursprungs unklar.
Als ihren hervorragendsten Lehrer nennen sie AbuAbdallâh al-Husain ibn Hamdân al-Chussaibi, von dem eine Anzahl religiöser
Werke erhalten ist, deren Inhalt auf die Überlieferung des elften Imams der Schiiten, Hassan Askari (gest. 873),
zurückgeführt wird und welche die Dogmatik, den Ritus und die Liturgie der Nossairier umfassen.
Daher nennen sich die Nossairier auch richtiger Al-Chußaibijja, während ihnen die Benennung Nossairier (Diminutiv
von Naßrâni, d. i. Christ) mit Bezug auf die vielen christl. Elemente ihres Glaubens und ihrer Religionsübung ursprünglich
von den Gegnern beigelegt wurde. IhreReligion unterscheidet sich nicht nur von der der gemäßigten Schiiten,
sondern auch von der anderer aus dem Schiitismus hervorgegangenen übertreibenden Sekten, z.B. der Drusen
[* 32] (s. d.) im Libanon.
Mit denselben teilen sie den Glauben an einen Mahdi (s. d.) und an die Pflicht der Geheimhaltung ihrer Lehre, die verschiedenen
Grade der Initiation u.s.w., mit den Schiiten im allgemeinen die Verehrung für Ali ibn Abî Tâlib, den
sie jedoch als Verkörperung Gottes anbeten und figürlich den «Herrn der Bienen» nennen, der sich in den Naturerscheinungen
(Sonne
[* 33] und Wolken) offenbart.
Die Naturerscheinungen und die geistige Welt werden bei den Nossairier in verschiedene Hierarchien eingeteilt.
Unter ihren Riten nimmt die Weihung der Speise und des Weins, also eine Art Abendmahl, eine hervorragende Stellung ein. Unter
den Nossairier haben sich unter der Hülle der Heiligenverehrung und des Kultus heiliger Orte ihres Gebietes viele Elemente des alten
Heidentums in umgebildeter Gestaltung erhalten. Von ihren Gegnern werden den Nossairier zuweilen
unzüchtige Mysterien zur Last gelegt, sowie überhaupt die Geheimthuerei dieser Sekte die Ursache der Unkenntnis ist, in welcher
man sich lange Zeit hinsichtlich ihres Glaubens befand.
Auf die Preisgebung der Religionslehren sind große Strafen gesetzt. Erst 1847 ist es Joseph Catafago, Dragoman des preuß.
Generalkonsulats in Beirut, geglückt, sich handschriftliche Katechismen und Gebetsformulare der Nossairier im
arab. Original zu verschaffen, aus welchem im «JournalofAmericanOrientalSociety», 1848 («Notices sur les Ansâriens») und in der «Zeitschrift
der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft» (Bd. 2 u. 3, Lpz. 1848–49) die Grundlehren der Sekte bekannt gemacht werden
konnten. 1865 ließ ein zum Protestantismus übergetretener Nossairier, Sulaimân Efendi aus Adana, in Beirut eine
Beschreibung der Riten, Gebete u.s.w. seiner frühern Glaubensgenossen in arab. Sprache im Druck erscheinen, woraus im «JournalofAmericanOrientalSociety» (1866) Auszüge und im «Journal asiatique», 1879, weitere Beiträge erschienen
sind. Zu den Nossairier werden auch die Kadamisseh gerechnet, welche östlich von ihnen gegen die Orontesniederung
hin einige Thäler des Kadmusgebirges bewohnen und von diesen den Namen führen.
Flüssigkeitsmaß, die halbe Kanne
[* 36] (s. d.). ^[= # nach der deutschen Maß- und Gewichtsordnung vom 17. Aug. 1868 eine Nebenbenennung des Liters, ...]
Stadt in der Amtshauptmannschaft Meißen
[* 37] der sächs. Kreishauptmannschaft Dresden,
[* 38] links
an der FreibergerMulde, den Linien Leipzig-Döbeln-Dresden und Nossen-Bienenmühle (50,1 km) und der Nebenlinie Elsterwerda-Nossen (58,6
km) der Sächs. Staatsbahnen,
[* 39] Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Freiberg),
[* 40] hatte 1890: 4046 E., darunter 70 Katholiken,
1895: 4351 E., Postamt zweiter Klasse, Telegraph,
[* 41] ein Schloß mit Versorgungsanstalt für blödsinnige
Kinder, Lehrerseminar;
Maschinen-, Papier-, Pappen- und Kartonnagen- und Kidlederfabriken, Leimsiederei, Sämischgerberei, Wagen-
und Mühlenbauanstalt, Bindfaden- und Hanfspinnerei, Schuh- und Holzpantoffelmacherei.
Bé oder Nossi Varīu, Eiland an der Nordwestküste Madagaskars, im Besitz der Franzosen, 65 qkm mit 7803 E., ist
meist kahl, teils vulkanisch; die vielen erloschenen Krater
[* 42] sind jetzt mit Wasser ausgefüllt. Im Süden erhebt sich der Niorné
Lukubé zu 600 m Höhe. Der sehr fruchtbare Boden liefert reiche Ernten an Reis, Zuckerrohr, Maniok, Bananen, Mais und Kaffee.
Nossi Bé hat eigene Verwaltung unter dem Gouverneur von Diego Suarez. Die Reede des Hauptdorfes Hellville ist
gegen Nord- und Ostwinde geschützt.
altes Adelsgeschlecht der Oberlausitz, das sich schon sehr früh nach Schlesien, Böhmen,
[* 44] Polen und weiter verbreitete.
Die ordentliche Stammreihe der Familie beginnt in der Lausitz mit Kaspar von Nostitz, gest. 1484, dessen drei Söhne, Otto, Georg und
Hartwig, die drei Linien zu Rothenburg,
[* 45] Gotta und Zschochau stifteten, die wiederum in mehrere Äste zerfielen.
A. Der böhmische gräfl. Zweig des Hauses Nostitz stammt aus der von Hartwig von Nostitz gestifteten Zschochauer
Linie. Sein Urenkel Johann von Nostitz, gest. 1619 als Landeshauptmann des Fürstentums Wohlau, hinterließ
zwei Söhne, Otto und Johann Hartwig, von denen ersterer Ahnherr der Linie zu Rokitnitz wurde, die 1631 den
Freiherrenstand, 1675 den böhmischen und 1692 den Reichsgrafenstand erlangte und mit dem GrafenJoseph von Nostitz (geb.
erloschen ist.
Des letztgenannten Vatersbruder, GrafJoseph Dittmar von Nostitz, geb. gest.
hinterließ als Witwe Mathilde Pauline Gräfin von Nostitz, geborene Des Granges (gest.
diese war in erster Ehe vermählt mit Joh. Wilh. Helfer, bekanntem Naturforscher und Reisenden (gest. auf den Andamaneninseln),
den sie nach dem Orient begleitete und dessen Reisen sie als «Joh. Wilh. HelfersReisen in Vorderasien und Indien»
(2 Bde., Lpz. 1873; Anhang dazu 1877) beschrieb.
Der Stifter der Linie Rieneck war des oben genannten Johannn von Nostitz zweiter Sohn, Johann Hartwig von Nostitz, geb. 1610, gest. 1683 als
Wirkl. Geheimrat und oberster Kanzler von Böhmen. Er erhielt als testamentarischer Erbe¶
forlaufend
455
eines schon 1623 gefreicten FreiherrnOtto von Notabeln auf Falkenau 1631 dessen Freiherrenstand über- tragen, 1641 den böhm. Grafenstand, 1651 den
Reichsgrafenstand und wurde 1673 mit einem Teile der Grafschaft Nieneck belehnt. GrafFriedrich von Notabeln ist der Stammvater des
ältern Zweigs, der durch den Grafen Erwein von Notabeln, geb. vertreten wird, während
der jüngere Zweig von GrafFriedrichsBruder, dem GrafenJohannNepomuk abstammt. Dieser, geb. ward 1796 Oberst, 1800 General-
major, 1809 Feldmarschalllieutenant und beteiligte sich an allen Feldzügen seiner Zeit.
Bei Aspern
[* 47] kommandierte er eine Infanteriebrigade, bei Leip- zig einen Teil der Reservekavallerie und 1814 einen
Teil der Hauptarmeereserve. Seit 1820 pen- sioniert, starb er zu Prag.
[* 48] .Sein Enkel, Gras Albert von Notabeln, geb.
ist der jetzige Vertreter dieses Zweigs. V. Der Wesische, seit 1711 gräfl. Zweig stammt aus dem Ransener Aste des Hauses
Dammitsch in Schlesien. Das gegenwärtige Haupt dieser Linie, Graf Wilhelm vonN., geb. ist der Sohn des GrafenAug.
Ludw. Fcrd. von Notabeln (s. d.)
und Urenkel des ersten Grafen seines Hauses. -
Vgl. Beiträge zur Geschichte des Geschlechts von Notabeln (Lpz. 1874 fg.).
Nostitz, Aug. Ludw. Fcrd., Graf von, preuß. General der Kavallerie, geb. zu Zessel bei Öls,
[* 49] trat 1802 in preusi. Dienste,
[* 50] nahm 1810 seinen Abschied, trat aber 1813 als Etabsrittmeister bei den schles. Ulanen wieder
in die Armee und wurde nach der Schlackt bei Bautzen
[* 51] BlüchersAdjutant. 1825 wurde er Generalmajor. Den Russisch-Türki-
schen Krieg von 1828 machte er im Hauptquartier des KaisersNikolaus mit. 1835 wurde er zweiter Kommandant von Berlin,
[* 52] 1838 Generallieutenant
und 1840 Chef des 5. Husarenregiments (Blüchersche Husaren). 1847 verlieh er den aktiven Dienst, er- hielt 1849 den Rang
eines Generals der Kavallerie und war seit Gesandter in Hannover.
[* 53] 1860 trat Notabeln von diesem Posten
ab und starb -
Vgl. Das Tagebuch des GeneralsGrafen Notabeln (in den «Kriegsgerichtlichen Einzelschriften»,
hg. vom Großen'Generalstab, Bd. 5 u.
6, Verl. 1884 u. 1885).
Nostitz-Wallwitz, Hermann von, sächs. Mi- nister, geb. zu Oschatz,
[* 54] studierte in Leipzig,
[* 55] wurde 1851 Landesbestallter
der sächs. Oberlausih, 1857 Amtshauptmann in Löbau,
[* 56] 1858 Amtshauptmann und 1862 Kreisdirektor in Vautzen, und war von Okt. 1866 bis
Jan. 1891 Minister des Innern. Vom bis hatte er dazu noch das Ministerium der auswär- tigen Angelegenheiten
übernommen; auch war er 1876-91 Mitglied des deutschen Bundesrats. 1882 bis Okt. 1895 war er Minister
des königl. Hauses.
Xostoo I?"ec/t., Zitteralge, Gallertalgc, Algengattung aus der Familie der Nostochaceen (s. d.)
mit zahlreichen, über die ganze Erde verbrei- teten Arten. Die Fäden, deren Zellen perlenschnur- ähnlich aneinander gereiht
und in gewissen Zwischcn- räumen durch farblose größere Grenz zelten (s.
Tafel: Algen
[* 57] II,
[* 46]
Fig. 7b) unterbrochen sind, lie- gen in einer Schleimmasse, die bei Vorhandenfein
von Wasser zu einem gallertigen Klumpen aufquillt
[* 46]
(Fig. 7 a), trocken dagegen eine olivenbraune
häu- tige Masse bildet.
Die häufigste Art ist X. com- Nun6 I^mc/l., überall auf Rainen, Wegen, Felfen u. s. w.,
oft
massenhaft. Viele Arten bilden Goni- dien von Gallertflechten und zwar bleiben die Fäden dabei ziemlich intakt, fo daß
eine folche Flechte aus der Gattung tollem", aussieht wie eiue Kolouie von Nostocfäden, die von Pilzhyphen durchzogen ist.
(S.Tafel: Flechten
[* 58] I,
[* 46]
Fig. 1.) Nostochaceen, Algenfamilie aus der Gruppe der
Cyanophyceen (s. d.), deren wichtigste Gattung X08t0t! (s.
d^) ist.
Nostradamus, berühmter Astrolog, hieß eigent- lich Michel de Notredame und stammte aus einer ehemals jüd. Familie. Er wurde zu
St. Remy in der Provence geboren, studierte Me- dizin, beschäftigte sich dann mit Quacksalberei und zuletzt mit
Astrologie.
[* 59] Seine Prophezeiungen, die er, aus seiner Abgeschiedenheit zu Salon, in gereimten Quatrains in zehn "
Onwi'i68» (Lyon
[* 60] 1555 u. ö.) herausgab, erregten durch ihren Ton und ihre Dunkel- heit großes Aufsehen. König Heinrich II.
von Frank- reich machte ihm ansehnliche Geschenke, und Karl IX. ernannte ihn zu seinem Leibarzt. Er starb zu
Salon. Noch 1781 wurden seine Prophe- zeiungen von dem päpstl. Hofe verboten, weil der Untergang des Papsttums darin verkündet
wird. -
Nostrifizieren (vom lat. noäter, unfer), in die akademische Gemeinschaft einer bestimmten
Univer- sität aufnehmen; davon das Substantiv Nostri- fikation. Xota. (lat.), Merkmal, Kennzeichen, Note,
kurze Aufzeichnung für etwas zu Merkendes;
kurze Rech- nung; in Nota geben, einen Auftrag erteilen; in Nota nehmen, einen
Auftrag vormerken;
fich etwas !rä notain nehmen, sich etwas merken. Nota, Alberto, ital. Lustfpieldichter, geb. zu
Turin,
[* 61] studierte die Rechte, arbeitete als Anwalt und bekleidete später mehrere Staats- stellen, wurde 1820 Intendant
zu Bobbio, 1823 zu San Remo, später Zu Pinerolo, endlich General- intendant zu Casale und Cuneo. Er starb zu Turin.
Das komische Element in seinen Lustspielen ist schwach, die Verwicklung meist sehr einfach, und die Ereignisse
sind dem gewohnlichen Leben entnommen. N.s besten Stücke sind Charakter- lustspiele («1^ luLinFnierH», «II
plOFLttiZta» u. a.), in denen er sich Moliere und Goldoni zum Muster genommen hat, doch hat er auch viele Stücke im Ge- schmack
Ifflands verfaßt («I priini M88i al mal c03tuni6», «I^äucN^ione
e n^tui-a» u. a.). Die Stücke N.s erschienen gesammelt in " (^onieäis» (7 Bde.,
Flor. 1827-28; 4 Bde., Tur. 1837-42),
«leHtro comico» (8 Bde.,
Tur. 1842-43 u. ö.). Viele seiner Lustspiele wurden ins Französische (von Scribe und Bayard), Spanische,
[* 62] Deutsche
[* 63] (z. B. von
K. Blum), Schwedische und Russische
[* 64] übersetzt. Notabeln (srz.), durch Vermögen, Bildung und höhern Rang
ausgezeichnete Männer. Als die Neichsstände (s. ^tg^-FLi^raux) in Frankreich der Monarchie beschwerlich wurden, beriefen
die Könige an deren Stelle Vertrauensmänner aus der Reihe der Notabeln (^886indi663 663 ^0tal)i63), die in höherm Grade vom Hofe,
der sie ausgewählt, abhängig waren. Doch sank auch diese beschränkte Form der Volksbefragung gegenüber der wachfenden
Allein- geltung der Monarchie in Vergessenheit. Erst als die Zerrüttung der Finanzen unheilbar geworden war, bewog der Minister
CalonneLudwig XVI., seine Zuflucht zu den Notabeln zu nehmen. Die Versamm- lung, aus Geistlichkeit, Adel, Parlament und
¶
forlaufend
Stadt-456
Verwaltungen zusammengesetzt, er- öffnet, 25. Mai geschlossen, stellte einerseits zwar den Antrag ans Herstellung
vonProvinzialversamm- lungen, Abschaffung der Fronen, der Salzsteuer und Entlastung des Getreidehandels: ja mehrere Bureaus
der Notar empfahlen die Berufung der Reichs- stände;
auf der andern Seite aber wiesen die Notar, mißtrauisch gegen
die Regierung und ängstlich, ihre materiellen Vorrechte zu verlieren, Calonnes An- trag auf Errichtung einer allgemeinen Grundsteuer
zurück, stürzten so, im Sinne der Standesselbstsucht, den Minister und wiesen dessen Nachfolger Lomtinie de Brienne gleichermaßen
ab. So wurden denn die allgemeinen Reichsstände zur Notwendigkeit;
die Frage, wie in diesen die drei
Stände abstimmen, ob dem dritten Stande eine angemessene Stimmweise bewilligt werden sollte, wurde von dem unent- schlossenen
Necker den nochmals (Nov.-Dez. 1788) berufenen Notar vorgelegt;
wiederum entschieden sie schließlich für die Privilegierten
gegen den dritten Stand und thaten so das Ihrige zur Herbeiführung der Revolution. -
Xota. deno (lat., abgekürzt KL. oder u. I).), be- merke wohl; auch substantivisch: ein Notabene, soviel wie Merkzeichen,
Denkzettel. Notabilität (lat.), das Angesehensein; ange- schene Persönlichkeit. Notadresse,
s. Ehrenannahme. Notalgie (grch.), Rückenschmerz. Notar (lat.
nntHlWß), ein öffentlicher Beamter, welcher 1) öffentliche Urkunden namentlich über für privatrechtliche
Verhältnisse erhebliche Akte, z. V. Kauf-, Miet- und Pachtverträge, Schuld- und Pfand- verschreibungen, Ehestiftungen, letztwillige
Verfü- gungen, Erbauseinandersetzungen, Nachlahverzeich- nisse, Wechselproteste, aufnimmt;
2) Akte, welche durch öffentliche Urkunden bezeugt werden, wie Ver- siegelungen, Entsiegelungen, Versteigerungen von Grundstücken,
vornimmt;
3) die Echtheit ausgestellter Urkunden und das Datum der Ausstellung oder die Treue von Abschriften zum öffentlichen
Glauben urkundlich bezeugt. Er hat die aufgenommenen Ur- tuuoen aufzubewahren und einfache oder vollstreck- bare Ausfertigungen
davon zu erteilen. Die Notar sind der staatsdienstlichen Disciplin unterworfen und stehen in dieser Beziehung gewöhnlich unter
der Auf- sicht und Disciplinargewalt der Gerichte oder deren Präsidenten und des Iustizministers, in
Elsaß-Loth- ringen auch der Notariatskammer.
Sie führen ihren Beruf wie der Rechtsanwalt und der Arzt für eigene Rechnung, beziehen also, mit Ausnahme der Amts- und Gerichtsnotare
in Württemberg,
[* 66] keinen Gehalt, sondern eine ihnen von der Partei, für welche sie den Akt vornehmen, zu zahlende
Gebühr, meist nach ge- setzlicher Tare, aber sie dürfen nicht, wie Rechts- anwalt und Arzt, ihre Dienste schlechthin verwei-
gern, sondern nur bei genügendem Ablehnungs- qrund. In Oldenburg,
[* 67] Sachsen-Weimar, Echwarz- burg-Rudolstadt, Hessen-Darmstadt
rechts vom Rhein giebt es keine Notar In den meisten übrigen deutschen Staaten konkurrieren sie in der frei-
willigen Gerichtsbarkeit mit den Amtsgerichten; jedoch sind oft gewisse Geschäfte den Gerichten vorbehalten, namentlich die
Führung der Grund- und Dypothekcnbücher, das Vormundschaftswesen, Fidc'i'kommißsachen; im Gebiet des Preuß.
Allg. Landrechts überdies Auslassung von Grundstücken, Schenkungen, Adoptionen und Entlassung aus der väterlichen Gewalt
u. s. w. Umgekehrt sind den Notar in Elsaß-Lothringen,
[* 68] Nheinprcußen und
Bayern
[* 69] die meisten oder eine große Anzahl von Geschäften der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausschließlich vor- behalten;
in Württemberg smd die Amts- und Gerichtsnotarien zur Unterstützung der Waisen- gerichte und Gemeindeämter in Behandlung
der Rechtsgeschäfte, welche besondere Gesetzes- und Geschäftstenntnisse erfordern, in Baden
[* 70] die Gc- richtsnotarien zur Führung
gewisser Geschäfte bei den Amtsgerichten berufen, während hier wie dort die immatrikulierten (gewöhnlichen)
Notar, unter Kon- kurrenz der Amts- und Gerichtsnotare, dieselbe Stellung einnehmen wie die Notar anderwärts. In beiden Staaten,
in Bayern, in Elsaß-Lotbringen, Rheinpreußen, Rheinhessen und Österreich
[* 71] bilden die Notar einen besondern Stand; in den übrigen
Staaten sind die Notar gewöhnlich zugleich Nechtsanwälte.
Nirgends besteht ein freies Notariat in dem Sinne wie eine freie Advokatur. Vielmehr werden die Notar in gesetzlicher fixierter
(Bayern) oder dem Bedürfnis entsprechender Zahl für einen bestimmten Bezirk, in Preußen
[* 72] den eines Oberlandesgerichts, in
Sachsen
[* 73] für das ganze Königreich, mit Anweisung eines bestimmten Wohnsitzes vom König (Bayern und Württemberg)
oder vom Iustizminister (Preußen, Sachsen, Baden), in Elsaß-Lothringen vom Statt- halter ernannt.
Gewöhnlich wird die Qualifikation zur Ausübung des Richteramtes gefordert, doch giebt es noch hie und da unstudierte Notar Notariats
- kammern bestehen unter anderm in Rheinpreußen, Bayern, Baden, Elsaß-Lothringen. Es besteht ein Notariats verein für Deutschland
[* 74] und Österreich. In verschiedenen Staaten ist den Notar die Verpflichtung auferlegt, vor Antritt ihres Amtes
eine Kaution zu leisten; auf gewissenhafte Amts- führung werden sie überall beeidigt. Im alten Reiche wurden die Notar von den
Hofpfalzgrafen im Namen des Kaisers ernannt, maßgebend war die Notariats- ordnung von 1512. - In diesem
Jahrhundert haben die meisten Staaten besondere Notariatsord- nungen erlassen (auch mit Bestimmungen über Form der Notariatsurkunden):
Preuß en, nach Vorbild des franz. Gefetzes vom 25.Ventöse XI für den
Bezirk des Oberlandesgerichts Köln
[* 75] in dem Gefetz vom mit Nachträgen; für die Provinz Hannover ist die.hannoverische
Notariats- ordnung vom im wesentlichen maß- gebend geblieben und auf den Kreis Rinteln ausge- dehnt; für die
übrigen Landesteile gilt das preuß. Notariatsgesetz vom für ganz Preu- ßen ist das Gesetz vom
für Preußeu mit Ausnahme der Rheinprovinz
[* 76] das Gesetz vom 8. März 1880 erlassen; für Bayern dasNotariats-
gefetz vom für Sachfcn das Gefetz vom5.Sept. 1892; für Württemberg Gefetz vom
für Baden Gesetz
vom für Österreich Gesetz vom 25.Iuli 1871. Die aus der Mitte der Notar öfters gewünschte gemeinsame Notariatsordnung
für das ganze Deutsche Reich steht vorläufig nicht in Aussicht;
wichtiger ist die Frage des Bestandes
der Notar. Das Vürgerl.
Gesetzbuch für das Deutsche Reich steht dem nicht entgegen. Es stellt meist gerichtliche und notarielle
Beurkun- dung einander gleich und überläßt sogar den Einzel- staaten in solcken Fällen die Notar für ausschließlich
zuständig zu erklären (Einsührungsgesetz, Art. 141). Litteratur. Franz, Das Notariat in Elsaß- Lothringen
(Straßb. 1884); Mayer, Das württemb.
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Gesetz über das Notariatswesen (Stuttg. 1887); Weißler, Das preuß.
Notariat (Berl. 1888); Sydow und Hellweg, Preuß. Gesetze betreffend das Notariat (3. Aufl., ebd. 1895);
[* 77] Anlagen bei der Kanalisation größerer Städte, welche bezwecken, daß bei außerordentlichen Regenfällen
ein Teil des Kanalwassers in den nächsten natürlichen Wasserrecipienten abgeführt wird, bevor es zu den Pumpen
[* 78] gelangt.
Die Notauslässe bestehen aus Überfallschwellen, die an geeigneten Stellen der Kanäle in bestimmter, von den örtlichen
Verhältnissen abhängiger Höhe angebracht sind. Die Überfallschwellen müssen möglichst breit angelegt werden, um viel
Wasser bei der meist beschränkten Höhe der Notauslässe abführen zu können; in den Fällen, wo die Höhe der Schwelle Schritt halten
muß mit der Höhe des Wasserstandes des Recipienten, so eingerichtet sein, daß bewegliche, hölzerne
oder eiserne Dammbalken dies ermöglichen. Diese Anlagen müssen zugänglich sein, besonders in letzterm Falle.
Vorstehende
[* 77]
Fig. 1 zeigt eine Anlage mit fester Überfallschwelle und drei Öffnungen a,
[* 77]
Fig. 2 eine Anlage mit Erhöhung
der Überfallschwelle durch eiserne Balken, welche in den angebrachten eisernen Führungen F zu bewegen sind. In beiden
[* 77]
Figuren
ist der Kanal
[* 79] mit K, der Notauslaß mit N bezeichnet. Auf Tafel: Kanalisation,
[* 77]
Fig. 22, 23, sind Notauslässe in Kreuzung mit einem Gasrohr
dargestellt.
Nach Gemeinem Recht genießen gewisse Schuldner die Rechtswohlthat des Notbedarf (beneficiumcompetentiae), d. h. der Gläubiger muß dem Schuldner lassen, was dieser zur Notdurft des Lebens gebraucht. Solches Recht
haben z. B. die Ehegatten gegeneinander, Ascendenten gegen Forderungen der Descendenten, der Schenkgeber gegen den Beschenkten,
der Gemeinschuldner, welcher sein Vermögen abgetreten hat, wegen des Neuerworbenen gegen seine bisherigen Gläubiger,
nach der Praxis des Gemeinen Rechts und einigen Partikularrechten der Besitzer eines Lehns wegen einer Kompetenz aus den Lehnsfrüchten,
der Fideïkommißbesitzer wegen der Früchte des Fideïkommisses.
Das Preuß. Allg. Landrecht hat die Kompetenz des Schenkgebers dahin erweitert, daß ihm der Beschenkte bis zu 6 Proz.
von dem Werte der geschenkten Sachen jährlich zu leisten hat (1,11, §§. 1123 fg.). Die übrigen neuern
Gesetze haben die Rechtswohlthat nicht aufgenommen; sie ist aber durch die Deutsche Civilprozeßordnung, welche andere Beschränkungen
der Zwangsvollstreckung (s. d.) eingeführt hat, nicht beseitigt. Dagegen hat
die Deutsche Konkursordnung die Rechtswohlthat des
Gemeinschuldners bezüglich der seit eröffneten
Konkurse aufgehoben.
(lat.), Zeichen, in der Musik die Zeichen der Tonschrift. Man bediente sich ihrer schon im Altertum. Die Hebräer
hatten Accente oder dynamische Angaben als Tonzeichen, die Griechen Buchstaben in zwei Formen, nämlich umgelegte Buchstaben
für Instrumental- und aufrecht stehende für Vokalmusik. Aus beiden Elementen, den hebräischen und griechischen,
erwuchs unser Notensystem. Die Accente ergaben nach und nach unsere Noten, die Buchstaben lieferten die Namen.
Die in Rom
[* 80] gebräuchlichen Accente, Neumen
[* 81] (s. Neuma) genannt, wurden erst, gleich den morgenländ. Accenten, frei über die
zu singenden Worte geschrieben, später mit Linien durchzogen, die die Tonhöhe genauer bestimmten; vor
die Linie schrieb man den Buchstaben als Name des betreffenden Tons und hieraus entstanden die verschiedenen Notenschlüssel
(s. d.). Zur selben Zeit, im 11. Jahrh., führte
Guido (s. d.) von Arezzo die wahrscheinlich schon früher bekannte Solmisation (s. d.) allgemein beim Gesangunterricht ein,
wodurch die Töne nach den sechs Silbenut re misafol la eine Benennung erhielten, die die Buchstabennamen
beseitigte und die noch jetzt in Italien,
[* 82] Frankreich und England gebräuchlich ist.
Das letzte, was sich in der Notenschrift ausbildete, war die Angabe der Zeitdauer der Töne, die sog. Mensur oder Tonmessung.
Diese hing zusammen mit der Entstehung der Harmonie oder Mehrstimmigkeit, die deshalb anfangs auch Mensuralmusik
hieß. Vom 10. bis 15. Jahrh. wurde an der Ausbildung der musikalischen Mensur gearbeitet. Zur Zeit der Erfindung der Buchdruckerkunst
war die Notenschrift nahezu vollendet, in der Folge ist sie nur nach einzelnen Seiten hin reicher und
freier ausgebildet. Diese Notenschrift, gegründet auf anschauliche dynamische Zeichen, nicht auf Buchstaben, nimmt die Mitte
ein zwischen Buchstabenschrift und Bild und ist ein Gebäude von solcher Festigkeit,
[* 83] daß keiner der vielen spätern Versuche,
eine andere Aufzeichnung der Musik zur Geltung zu bringen, sie hat verdrängen können. (S. Musiknotendruck.) –
Vgl.
Riemann, Studien zur Geschichte der Notenschrift (Lpz. 1878).
Im diplomatischen Verkehr sind Noten die von einer Regierung der andern gemachten formellen Mitteilungen oder Eröffnungen.
Solche Noten können entweder direkt an die betreffende Regierung gerichtet
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