dichhielt sich bis 1798 in
Italien
[* 2] auf. Sodann trat er wieder in die hannov. Finanzkammer ein. 1801 erhielt er eine Mission
nach
Petersburg,
[* 3] um den dortigen
Hof
[* 4] für eine Vergrößerung Hannovers zu gewinnen und dann auch bei dem
Abschlusse einer Koalition
der Großmächte thätig zu sein. 1804 kehrte er nach
London
[* 5] zurück und wurde Ende Mai 1805
Staats- und
Kabinettsminister. 1815 setzte er auf dem
Wiener Kongreß durch, daß Hannover
[* 6] zum Königreich erhoben wurde und eine Vergrößerung
von 137 Quadratmeilen erhielt.
Zum Dank dafür erteilte ihm der
Prinz-Regent die Würde eines Erblandmarschalls und schenkte ihm das säkularisierte
Kloster
Derneburg. Die dem Prinz-Regenten durch den
TodHerzogFriedrich Wilhelms zugefallene vormundschaftliche
Regierung in
Braunschweig
[* 7] wurde faktisch durch Münch-Bellinghausen ausgeübt. Als der junge
HerzogKarl die Regierung selbst übernommen hatte
und 1827 gegen die vormundschaftliche
Verwaltung mit öffentlichen
Anklagen auftrat, rechtfertigte Münch-Bellinghausen sich und den König von
England in der «Widerlegung der ehrenrührigen Beschuldigungen
u. s. w.» (Hannov. 1827).
Bei denBewegungen in Hannover Anfang 1831 wurde Münch-Bellinghausen wegen seiner unbeliebt gewordenen
Verwaltung vielfach
heftig angegriffen und erhielt seine Entlassung als Minister für die hannov. Angelegenheiten am
LondonerHofe.
Er starb –
Flecken im
Kreis
[* 17] Mayen
[* 18] des preuß. Reg.-Bez. Koblenz,
[* 19] Sitz eines Amtsgerichts
(Landgericht Koblenz), hatte 1890: 1579, 1895: 1660 meist kath. E., Post,
Telegraph,
[* 20] alte
Kirche, kath.
Schullehrerseminar,
Wasserwerk;
Acker- und Obstbau. Südwestlich davon an der Eltz das Schloß Eltz und die Ruine
Trutzeltz,
westlich die Ruine
Pyrmont.
Friede, soviel wie Westfälischer Friede (s. d.). ^[= Stellen der Erdoberfläche, an denen Wasser in irgend erheblicher Menge aus dem Boden hervortritt. ...]
oder St. Gregorienthal, eins
der schönsten Vogesenthäler im Elsaß, in dem die Stadt
Münster liegt.
Neben lebhafter
Industrie wird
Weinbau und im obern
Teile Käsebereitung betrieben und jährlich etwa 500000 kg sog. Münsterkäse
erzeugt. Aus dem «Kleinthal» führt eine 1842–69
erbaute Kunststraße über den Gebirgspaß «die Schlucht» (1139 m) nach
Gérardmer im franz. Depart. Vosges. –
Vgl.
Grad, La
vallée de et les hautes Vosges (Par. 1884);
Das Münsterthal (Heft 5 der
«Streifzüge
und Rastorte im
Reichslande und den angrenzenden Gebieten», Straßb. 1891).
1) Münsterthal, roman.ValMustair, ital.
Val Monastero,
Thal
[* 23] im schweiz. Kanton Graubünden,
[* 24] im äußersten Südosten der
Schweiz,
[* 25] südlich
vom Unterengadin, erstreckt sich, 16 km lang, an der
Sohle ½ bis 1½ km breit, vom Fuß des Ofenpasses zuerst südöstlich,
dann nordöstlich bis zur
Schweizer Grenze, wo der das
Thal durchfließende Rammbach aufTiroler Gebiet
übertritt, um nach 26 km langem Lauf bei Glurns in die Etsch zu münden. Auf drei Seiten von 2–3000 m hohen Dolomit- und
Schiefergebirgen umschlossen, ist es ein Hochthal mit
Lärchen- und Arvenwaldungen, ausgedehnten Alpweiden und spärlichem
Ackerland.
Die größten Ortschaften sind der Hauptort Sta. Maria (1388 m, 403 E.) und
Münster (1248 m, 569 E.), nach dessen angeblich von
Karl d. Gr. gestifteten Benediktinerinnenkloster das
Thal benannt ist.
Mit dem Engadin und
Tirol
[* 26] ist das
Thal durch die Ofenpaßstraße verbunden. Von Sta. Maria führt südlich ein früher wichtiger
Saumweg in sieben
Stunden über das Wormser Joch (Umbrail 2512 m) zur Stelviostraße
(Stilfser Joch). –
Vgl. Foffa, Das bündnerische Münsterthal (Chur
[* 27] 1864).
– 2) Der
Bezirk Münsterthal im schweiz. Kanton Graubünden,
hat 193,3 qkm und (1888) 1490 E.,
darunter 728
Evangelische, in 6 Gemeinden. Hauptort ist St. Maria. Der
Bezirk umfaßt außer dem Münsterthal und seinen Seitenthälchen
nur das im Gebiet des
Spöl (s. Livigno) gelegene Weidethal der Münsteralpen
(Val da Fraele). – 3) Münsterthal, frz.
Val Moutier, ein tief eingeschnittener, von der
Birs durchströmter Engpaß im Jura des schweiz. Kantons Bern,
auf beiden Seiten von gewaltigen
Kalksteinfelsen eingefaßt, die wie riesenhafte
Mauern senkrecht anfsteigen. Die
Bahn (Basel-Biel) ist mittels
Tunnels und
Galerien durch diese sog.
Gorges de Moutier geführt. Hauptort des
Thals ist
Münster (s. d.).
En Ramon, span.
Chronist, geb. 1265 zu Perelada, einem Flecken in
Catalonien; er scheint 1328 gestorben zu
sein. Als 1285 bei Gelegenheit des franz. Einfalls in
Catalonien Perelada in Flammen aufging, verließ
er den heimischen
Boden und führte nun 30 Jahre hindurch ein unstetes Kriegerleben, bis er sich endlich in
Valencia
[* 29] niederließ. 1325 begann
er seine Geschichte der Fürsten des aragonischen Hauses von
Jakob Ⅰ. dem Eroberer bis zur Krönung des Königs
Alfons Ⅳ.
von
Aragon, der er selbst noch als Abgeordneter von
Valencia beiwohnte. Sie ist eine ausgezeichnete
Quelle
[* 30] für die Geschichte der sicil.
Kriege, fast die einzige für die außerordentlichen Geschicke der catalonischen Söldnerscharen
in
Griechenland,
[* 31] in welchen Muntaner selbst eine hervorragende Rolle spielte. Die ältesten Drucke des catalonischen
Originals sind die von
Valencia (1558) undBarcelona
[* 32] (1562).
Ihnen folgen die
Abdrückevon Lenz (in der
«Bibliothek des
¶
und die Übersetzungenvon Lenz (2 Bde., Lpz.
1842) und Buchon (im «?Hnt1i60ii littsraire»). Munter, Valthasar, Kanzelredner
und geist- licher Liederdichter, geb. zu Lübeck,
[* 35] studierte Theologie in Jena und wurde hier 1757 Privatdocent, 1760 Prediger
in Gotha,
[* 36] 1765 Haupt- prediger an der deutschen Petrigemeinde in Kopen- hagen, wo er starb. Außer zahlreichen Predigtsammlungen
erschienen von ihm zwei Samm- lungen «Geistliche Lieder» (Lpz.
1773). 1772 berei- tete er den GrafenStruensee (s. d.) zum Tode vor, dessen «Bekehrungsgeschichte» er herausgab (2.
Aufl., Kopenh. 1773). - Seine Tochter war die Schrift- stellerin
Friederike SophieChristiane Vrun (s. d.). Munthe, Ludwig, Landschaftsmaler, geb. zu Aaröen bei Bergen
[* 37] in Norwegen,
[* 38] war kurze Zeit Schüler von Fr. Schiertz in Bergen und von Flamm in Düsseldorf.
[* 39] Münze behandelt seinen Gegenstand als Realist
und sucht durch scharfe Charakteristik der Formen, Farben und Lichter zu wirken.
Vortrefflich gelingen ihm düstere Wintcr- landschaften, Waldpartien bei herbstlicher Beleuch- tung, Strandgegenden, welche
er mit ausdrucks- voller Staffage zu beleben versteht. Wir erwähnen von ihm: Winterlandschaft (1870; Hamburg,
[* 40] Kunst- halle),
eine andere im Museum zu Antwerpen,
[* 41] Herbstbild mit Kühen, Birkenwald im Herbst (1886; Berliner
[* 42] Nationalgalerie).
Auch auf den großen Kunstausstellungen der letzten Jahre in Berlin
[* 43] und München
[* 44] fah man Winterlandschasten von ihm. 1875 wurde
er Mitglied der Schwedischen Kunstakademie und erhielt 1878 in Parisdie erste goldene Medaille für einen Winterabend (jetzt
in der Nationalgalerie zu Kristiania).
[* 45] 1893 wurde er Professor. Er starb in Düsseldorf.
Muntjac ((^6rvu1u8 unintMc ^imme/'m.) oder Kid an g, ein rehbockgroßer Hirfch der großen Sunda-Inseln, dessen Geweih sich
dadurch auszeich- net, daß sein knöcherner Teil (der sog. Rosenstock, der beim Wechsel nicht abgeworfen wird) sehr lang
ist und von der Nase
[* 46] beginnend, die Stirn entlang bis zu einem 8 cm langen Zapfen
[* 47] auswächst, der dann
erst seinerseits das kurze, aus einfacher Stange mit Augensprossen bestehende Geweih trägt. Die langen Eckzähne sind bei
geschlossenem Maule, wie bei den Moschustieren, sichtbar.
Muntok, Hauptort der InselBanka (s. d.). Müntz, Eugene, franz. Kunstschriftsteller,
geb. 1845 zu Sulz im Elsaß, wurde 1876 Bibliothekar an der Schule der schönen Künste in Paris, 1880 Konservator
der Bibliothek, der Archive und des Museums. Seit 1893 ist er Mitglied der^caäkinie ä68ln3ci-ipti(M8. Außer vielen Aufsätzen
in Fachzeit- schriften schrieb er: «1^63 art3 ü. 1a cour ä68 ?ap68 pon- dant 16 XV» 6t 1s
XVI° 8i6ci6" (3 Bde., 1878-82), «lli8toir6 F6H6I-H16 äs 1a t9,pi336li6» (25 Lfgn., 1878 8yri6"
(1882),
«lli^oire äs 1'art pLnäant 1a, ^6nai88anc6» (Bd.
1-3, 1888-94), «6uiä6 ä6 1'6C0i6 natioiiai6 6681)63.1.1X^^8» (1889),
«1.63 arc1iiv68 ä68 art8» (1889). Seit 1882
giebt
er die «LidliotilöHlis int6riiatioiiai6 ä6 1'art» heraus, für die er
«I^tucl68 8ur 1'Iii3t0ir6 ä6 1a, p6intur6 6t ä6 1'ic0N0Frap1ii6» (1882;
neue Aufl. 1885) schrieb. Muntzmetall, ein fchmiedbares Gußmefsing (s.
Messing), 1832 dem Engländer Muntz patentiert, besteht aus 60 Proz. Kupfer
[* 48] und 40 Proz.
Zink, neuere Sorten auch mit einem geringen Eisengehalt. Es dient zu Schiffsbeschlägen, Schisfsbolzm u. s. w.
Munychia, die Vurghöhe der attischen Halb- insel Peiraieus samt dem darunter liegenden runden, ausschließlich
für die Kriegsflotte bestimmten sichern Hafenbecken. (S. Athen,
[* 49] Bd. 2, S. 22 d.) Munychion, der zehnte Monat des attischen
Kalenders, benannt nach dem in diesen Monat fallenden Fest der Artemis
[* 50] Munychia.
Munzbecher, s. Münzhumpcn. Munzbesuchsmünzen, Münzen
[* 51] oder Medail- len, die in Gegenwart von fürstl.
Personen, die die Münzstätte besichtigten, geprägt worden sind und eine darauf bezügliche Aufschrift
tragen. Munzbetrug, s. Münzfälschung. Münzbillets (holl. Nnnt1)ih6t6n), Name des niederländ. Staatspapiergeldes. Es hat
gesetzlichen Umlauf (ist Reichsgeld, 1l^k8munt) und wird bei der Niederländischen Bank eingelöst. Es lautet auf 100, 50 und 10 Fl.
und wurde ursprünglich 1845 ausgegeben, um die Einziehung älterer Münzen zu erleichtern.
Sein Gesamtbetrag ist 15 Mill. Fl. und seine Sicherstellung besteht in Staatspapieren, die bei der Niederländischen Bank hinterlegt
sind. Münzbuchstaben, s. Münze (S. 84d) und Münzzeichen. Münze und Münzwesen.
[* 52] Münze ist das
in bestimmte Gewichtsstücke geteilte und mit einem Gepräge versehene Metallgeld. (S. Geld.) Die Er- findung
der Münze wurde gewöhnlich dem König Pheidon von Argos (8. oder 7. Jahrh. v. Chr.) zu- geschrieben;
neuerdings nimmt man an, daß sie in Lydien entstanden sei.
Schon die Münzen des Alter- tums zeigen größtenteils die für ihren Zweck geeig- netste Gestalt, die der Scheibe; abweichende
Formen, z. V. viereckige, sechseckige und achteckige Platten, sowie kugelähnliche Klumpen sind selten
angewendet worden. Ursprünglich prägte man die Münzen nur auf einer Seite; erst später stempelte man beide Flächen. Den
Zusammenhang der Münze mit dem Gewicht deuten die Namen der bekannten ältesten Münzen und vieler neuern an, z. V. die griechische
alte und jetzige Drachme; Pfund, Livre und Lira (das Pfund Sterling in England, die frühern Livres in Frankreich,
die verschiedenen frühern Lire und die heutige Lira in Italien); die Mark in Ham- burg, Lübeck, Mecklenburg,
[* 53] Holstein, Dänemark
[* 54] u. s. w. Die kleinen Silbermünzen wurden im Mittelalter in Deutschland,
[* 55] den Niederlanden, Frankreich und England bei größern
Zahlungen der Bequemlichkeit wegen noch gewogen, und so rechnete man namentlich Pfunde verschiedener Sor- ten Denare oder Pfennige.
Die Wissenschaft, welche das Studium der Münzen zum Gegenstande hat, heißt Numismatik (s. d.). (Hierzu die Tafeln: Mün -
zeu I-IV nebst Erläuterungen.) Das Bestreben, betrügliche Ausmünzungen auf Seite von Privaten zu verhinderu
sowie das Be- dürfnis der Gleichförmigkeit der umlaufenden Sor- ten und einer vertrauenswürdigen Prägung waren der Anlaß,
daß fast überall die Staatsregierungen das ausschließliche Münzrecht (Münzregal, s. d.)
sich zueigneten. Im Mittelalter, das trotz der Vorrechte der Negierungen im Münzwesen weit größere Miß- 6*
¶
forlaufend
84
brauche ausweist, als die sreien Münzer des Alter- tums je gewagt haben würden, erwarben sich auch die mächtig gewordene
geistliche und militär. Aristo- kratie sowie die Gilden und nachmals die Städte das Münzrecht, verloren es aber wieder mit
der gro- hern Stärkung der monarchischen Gewalt. Immer- hin dauerten die Münzverschlechterungen bis
tief in das 18. Jahrh, hinein. (S. Kipper und Wipper.) Äußerlich hat man bei der Münze die Vorder- seite oder den Avers
und die Kehrseite oder den Revers zu unterscheiden.
Die Charaktere der Münzen werden am zweckmäßigsten erhaben dar- gestellt, doch nicht in zu hohem Grade, um das
schnelle Abschleifen im Umlause zu verhindern; die vertieften Gepräge kommen selten vor und sind nur auf dem Rande der Münze
zweckmäßig. Gold- und Silbermünzen werden unter Zusatz eines geringern Metalls, jetzt immer des Kupfers, geprägt, um die
Mifchung härter zu machen und der Abnutzung weniger auszusetzen, zugleich auch, was die kleinern Silbermünzen
betrifft, um diesen eine für den Um- lauf genügende Größe oder Stärke
[* 57] zu geben.
Das Gewicht einer Münze heißt auch ihr Schrot (Nauh- gewicht), diejenige Gewichtsmenge, welche sie an edelm Metall enthält,
ihr Feingewicht; das Ver- hältnis des Feingewichts zum Schrot heißt Fein- heit oder Feingehalt. (S. Fein,
Schrot und Korn.) Die gesetzliche Bestimmung über den durch Gewicht und Feinheit den Münzen zu gebenden Wert ist der Münzfuß
(s.d.). Alle Münzstücke sollen die vorgeschriebene Fein- heit und das festgesetzte Gewicht wirklich besitzen.
Bei den wertvollern Stücken überzeugt man sich in den Münzstätten vom richtigen Gewicht durch ge- naues
Nachwägen der einzelnen ausgestückelten Plat- ten vor der Prägung, das sog. Justier en(s.S. 85 d). Vollkommene Genauigkeit
kann indes nur annähernd erreicht werden, und überall ist daher eine kleine Ab- weichung der Münzen von ihrem streng gesetzlichen
Gehalt und Gewicht durch die Münzvorschriften ausdrücklich gestattet; diese erlaubte Fehlergrenze heißt das
Remedium (s. d.) oder die Toleranz.
Die Münzgesetze bestimmen auch regelmäßig die Gewichtsgrenze, unter welcher die Münzen durch Ab- nutzung im Verkehr ihre
Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel verlieren. (S. Passiergewicht.) Der Unterschied zwischen dem Marktpreise des in der
Münze enthaltenen Goldes oder Silbers und dem- jenigen höhern Nominalwerte, welcher ihr gesetzlich beigelegt
wird, ergiebt den Präge- oder Schlag - schatz (engl. 86iZn0i'ÄF6) im weitern Sinne. Im besondern wird darunter die Gebühr
verstanden, welche die Münzstätte für Prägungskosten erhebt. So bezahlt das Deutsche Reich an die Münzstätten der Einzelstaaten
sür die Prägung von Doppelkronen (20-Markstücken) 2,75 Münze für 500 F Feingold, erhebt aber
von Privatpersonen, welche Gold
[* 58] zur Prägung einliefern, 3 Münze Prägegebühr für die gleiche Menge.
Sinkt der Marktpreis des Münzmetalls weit unter den Ausmünzungswert (Nominalwert) desselben, wie gegenwärtig beim Silber,
so kann der Staat zeitweilig aus der Prägung (in Deutschland das Reich) einen großen Gewinn ziehen, der aber doch wegen
der später etwa erforderlichen Einlösung der Münzen leicht sich als trügerisch herausstellen kann. Die streng nach dem
Hauptmünzsuße einer Sil- berwährung geprägten Stücke heißen Courant- münzen (s. Courant), die nach einem etwas ge-
ringern Fuß
gemünzten kleinen Sorten Scheide- münzen (s. d.); wo reine Goldwährung
herrscht, gehören alle Silbermünzen zur Scheidemünze und natürlich überall alle Münzen ans unedelm
Metall.
Immer bildet nur entweder das Gold oder das Sil- ber das Hauptzahlungsmittel eines Volks, so auch die Goldmünze oder die Silbermünze
seine eigent- liche Münzart, und danach ist es zu verstehen, wenn man sagt, ein Land habe Goldwährung (Gold- valuta) oder
Silberwährung (Silber- valuta). Wo man Goldwährung und Silber- währung nebeneinander hat (Alternativwäh-
rnng, Doppelwährung), wo man mithin in Goldmünzen oder Silbercourantmünzen alle Geld- verpflichtungen lösen darf, wird
doch je nach den Preisverhältnissen dieser Metalle oder der Münz- politik des Staates die eine oder die andere beider Valuten
die vorherrschende werden, wie neuerdings in Frankreich die Goldwährung. (S. Geld, Währung, Goldwährung,
Silberwährung, Doppelwährung.) Rechnungsmünzen, fingierte Münzen oder Idealmünzen nennt man diejenigen Geld- rechnungseinheiten
oder Rechnungsstufen, welche nicht wirklich ausgeprägt, nicht durch Münzen ver- treten sind (s.
Rechnungsgeld).
Handels- oder Fabrikationsmünzen heißen diejenigen Stücke, welche nicht sowohl behuss des Umlaufs im Inlande als
vielmehr für den Bedarf des auswärtigen Han- dels entweder für Staatsrechnung oder für Privat- rechnung geprägt werden
und einen in der gesetz- lichen Landesmünze veränderlichen Wert (Kurswert) haben. Zu diesen Handelsmünzen gehören bei-
spielsweise die Dukaten (s.d.), ferner der Erythräische Thaler (s.d.), der österr.3Naria-Theresien-Thaler (s.d.) u. s. w.
Insofern diefen Münzen, sowie ausländi- schen Geldsorten ein fester Wert in der Landesmünze schätzungsweise
beigelegt wird, spricht man von einem Valvations- oder Schätzungswert der- selben (s. Valvation).
Die meisten Staaten liefern dem Einbringer ungemünzten Goldes und Silbers (in beliebiger Form und gewisser Minimalfeinheit)
die dieselbe Menge des gleichen edeln Metalls ent- haltenden fertigen Münzen in den von ihm ge- wünschten
inländischen Courantstücken, doch unter Abzug der Kosten für Schmelzung und Affinierung sowie zumeist der gesetzlich festgestellten
Münzungs- kosten (des Schlagschatzes); natürlich aber geschiebt dies nicht bezüglich der Scheidemünze.
Wegen Rück- gangs des Silberpreises haben in neuerer Zeit die Staaten der Doppelwährung und selbst Silberwäh-
rungsländer (Indien) auch die freie Prägung von Silbercourant eingestellt. Das Gepräge einer Münze soll den Feingehalt
derselben garantieren, den Nennwert bezeichnen und die Oberfläche vor betrügerischer Entziehung von Metall schützen; zu
letzerm Zwecke dienen auch namentlich die verschiedenen Nändelungen. Außer dem Bilde des Landesherrn, dem Landeswappen u. s. w.
zeigen eine oder beide Seiten meist noch eine besondere Inschrift oder Umfchrift (s. Legende), sowie einen
Münz buch staben zur Bezeichnung, der Münzstätte (des Prägeortes), und zwar be- zeichnet ^ meist die erste Münzstätte
eines Landes (wie auf österr. Münzen Wien,
[* 59] auf französischen Paris, auf frühern preußischen Berlin) u. s. w. (S. auch Münzzeichen.)
Die beigefügte Tabelle giebt eine Übersicht der gegenwärtig bestehenden Münzen und Münzsysteme, wobei
der Wert der Goldgeldeinheiten in deutscher Reichsmark nach dem Prägungssatze von 1395 M^
¶
forlaufend
85
für das Münzpfund von 500 3 fein berechnet ist. Wegen der Entwertung und Schwankung des Silber- preises ist von der Wertberechnung
der Silbermünzen abgesehen worden, über die einzelnen Münzen f. die Einzelartikel, über
die rechtliche Seite des Münz- wesens s. Münzregal und Münzfälschung. Die Münztechuik oder Münzkunst umfaßt alle
Arbeiten zur Herstellung der Münzen. Die heute in den Münzanstalten ausgeübten Operationen sind: Das Schmelzen. Das Rohmaterial
für die Münzlegierungen besteht in alten Münzen oder in Barren der reinen Metalle.
Nachdem eine Quantität des Rohmaterials in Graphittiegeln eingeschmolzen und die flüssige Masse sorgfältig durchgerührt
ist, wird bei Gold- und Silbermünzen eine Schöpfprobe genommen und von dieser die Zusammensetzung durch
Analyse bestimmt. Daraus berechnet sich die Menge des zuzusetzenden Kupfers zur Erzielung des gesetzlichen Feingehalts
der Gold- und Silber- münzen. Besondere Sorgfalt ist bei Goldmünzen auf die Vermeidung schädlicher Beimengungen zu richten,
welche die für die spätern Prozesse nötige Geschmeidigkeit des Metalls beeinträchtigen wür- den.
Man wählt daher möglichst reine Metalle und giebt bei etwa vorhandenen Beimengungen Zu- schläge von Kupferchlorid oder
Goldbromid, wobei sich solche Chlor- oder Bromverbindungen der schäd- lichen Metalle bilden, die sich bei der betreffenden
hohen Temperatur verflüchtigen. Kupfermünzen werden mit Zinn und etwas Zink legiert, da diese Legierungen
härter und widerstandsfähiger gegen Abnutzung sind, als reines Kupfer. Das Gießen.
[* 61] Die geschmolzene, in der Zusam- mensetzung
für richtig befundene Legierung gießt man zu prismatischen Stäben, den Zainen, aus, welche den für das spätere Auswalzen
des Metalls passenden Querschnitt besitzen. Die Formen zum Gießen der Zaine werden in größerer Anzahl
(z. B. 25 Stück) in einem Giehwagen (s. Tafel: Münz- technik,
[* 60]
Fig. 2) zusammengeschraubt, gefüllt und nach dem Erkalten
des Metalls wieder auseinander- geschraubt und aufgeklappt.
Das Auswalzen. Die den Gußformen
[* 62] ent- nommenen Zaine übergiebt man zunächst einem Vor- walzwerk, um sie zu einer geringern
Dicke unter gleichzeitiger Streckung kalt auszuwalzen. Das in
[* 60]
Fig. 1 der
Tasel abgebildete Vorwalzwerk besteht aus zwei Paaren Hartgußwalzen, von denen die obern 0 festgelagert, die untern u dagegen
mittels Keilen k nachstellbar sind, die durch ein Handrad K verschoben werden können. Jedes Walzenpaar kann durch eine Klauenkuppelung
L^ mit der von der Riemenscheibe 15 mittels Zahnradvorgeleges angetriebenen Welle V beliebig verbunden
oder von ihr getrennt werden.
Nach mehrmaligem Durchgang der Zaine durch die Walzen stellt man die verloren gegangene Geschmei- digkeit des Metalls durch
Ausglühen wieder her. Auf einem kleiner und feiner gebauten Walzwerk,
[* 63] dem Fertig- oder Iustierwalzwerk, bekommen dann die
Streifen die definitive Dicke der spätern Münzen. Das Aus stückeln. Nachdem die fertig gewalz- ten Streifen,
die durch das Auswalzen meist eine unbequeme Länge bekommen haben, mit einer Schere
[* 64] in passende Stücke geschnitten sind,
werden aus ihnen auf einer Lochmaschine
[* 65] von der in Bd. 11, S.
2461),
[* 60]
Fig. 1 abgebildeten Bauart kreisrunde Scheiben (die Münzplatten) von
erforderlicher Größe aus- gestückelt.
Eine solche Lochmaschine liefert stündlich etwa 5000 Scheiben. Das Justieren. Die Münzplatten müssen, ehe sie weiter behandelt
werden, daraufhin
geprüft wer- den, ob sie das gesetzlich vorgeschriebene'Gewicht be- sitzen, und kommen zu diesem Zweck
in den Iustier- saal, wo durch automatische Iustierwagen die richtig wiegenden von den zu leichten und
den zu schweren Scheiben gesondert werden (s. Justieren). Während die zu leichten Scheiben wieder eingeschmolzen wer- den
müssen, berichtigt man das Gewicht der zu schwe- ren durch Beschaben der einen Fläche.
[* 60]
Fig. 3 der Tafel stellt einen Handschabeapparat dar, bei dem von der auf die Unterlage u gelegten Münzplatte
dadurch ein gleichmäßiger Span abgenommen wird, daß man das Messer
[* 66] m mittels des Hebels Ii über die Münzplatte hinwegführt.
Die Gleichmäßigkeit des Spanes wird dadurch erreicht, daß beim Schaben der Ansatz 9. auf der genau horizontalen Führungsbahn
l gleitet. Durch die Schraube 8 läßt sich das Messer auf verschiedene Spandicken einstellen. Außer den
Handschabeapparatensind auch Schabemaschinen (Iustiermaschinen) in Gebrauch, die mehrere Scheiben zugleich bearbeiten.
Das Rändeln der Münzplatten besteht bei ge- ringern Münzen in einem bloßen GlättendesRandes, bei wertvollern außerdem
noch darin, daß dem Rand eine Inschrift in vertieften Buchstaben aufgedrückt wird, wodurch die Möglichkeit
gegeben ist, ein betrüge- risches Beseilen(Veschneiden) desRandes zu erkennen. Der glatte Rand, welchen alle Münzen bekommen,
bildet zugleich eine Erhöhung, so daß das Gepräge der fertigen Münze tiefer liegt und besser geschont wird.
Gekerbte Ränder, wie sie z. B. die deutschen Mark-, Zweimark- und Fünfzigpfennigstücke erhalten, ent- stehen beim
Prägen (s. unten). Das Rändeln für glatten Rand und Schriftrand geschieht auf der Rändelmaschine
(auch Kräusel- oder Molet- tiermaschine genannt), auf welcher die Scheiben zwischen zwei parallelen Stahlschienen hindurch
ge- rollt werden. Die eine derselben ist fest, die andere wird bewegt und zwar entweder vor- und rückwärts oder immer in
derselben Richtung im Kreise,
[* 67] indem die Rändelbahn kreisförmig auf einer Scheibe an- geordnet ist, in welchem Falle auch
der festen Schiene ein entsprechendes kreisförmiges Stück Rändelbahn eingearbeitet ist.
Von der letztern Bauart ist die in
[* 60]
Fig. 4 der Tafel dargestellte Rändelmaschine. Bei derselben gelangen die auf den Zubringer
^ auf- gegebenen Scheiben auf ein gezahntes Rad t, wel- ches sie einzeln durch die Rinne r zwischen die
Nändel- bahnen wirst; d ist die feste Bahn und L die umkrei- sende Scheibe, welche die aus der Rinne r gleitende Münzplatte
ergreift, sie in horizontaler Lage zwi- schen sich und der festen Bahn d fortrollt und auf der andern Seite
wieder abwirft. Die gerändelten Scheiben werden^vor dem Prägen noch gereinigt (in Holzkohlenpulver' geglüht), dann mit
schwachen Säuren gebeizt, mit Wasser abgespült und getrocknet.
Das Prägen, die Echlußoperation, wird gegen- wärtig in den Münzanstalten durch Prägmaschi- nen, Präg werke oder Präg
pressen ausgeführt, deren wesentlichsten Bestandteil die beiden stählernen Prägstempel bilden, welche
vertieft und als Spiegel- bild das Gepräge von Avers und Revers eingra- viert enthalten. Während der Unterstempel, mit der
gravierten Fläche nach oben, festliegt, wird der Oberstempel, mit der Gravierung nach unten, durch einen Kniehebelmechanismus
gegen die zwischen beide Stempel gebrachte Scheibe gedrückt, wodurch mit einem einzigen Druck beide Seiten
vollkommen
¶
mehr
86 ausgeprägt sind. In früherer Zeit legte man die Münzplatte zwischen die Stempel und schlug einfach mit einem Hammer
[* 69] (daher noch der Ausdruck Münzen schlagen statt prägen) so lange auf den obern Stempel, bis das Gepräge in der gewünschten
Tiefe erschien. Im Mittelalter wurde das Klippwerk und die Balancierpresse
[* 70] zur Ausführung des Prägprozesses
verwendet. (S. Prägen.)
[* 68]
Fig. 5 stellt ein Prägwerk nach dem verbesserten Uhlhornschen System dar. Die Maschine
[* 71] wird durch
die auf der Antriebwelle W sitzende Riemenscheibe R in Gang
[* 72] gesetzt; auf derselben Welle sitzt das Schwungrad S, das eine gleichmäßige
Bewegung der ganzen Maschine sichert. Die Kurbel
[* 73] K bethätigt den (in der
[* 68]
Figur durch das vordere
kompakte Gestell G verdeckten) Kniehebelmechanismus, der dem am Kolben T befestigten Oberstempel eine auf und ab gehende Bewegung
erteilt. Beim Niedergang des Oberstempels wird die zuvor auf den Unterstempel selbstthätig gelegte Münzplatte geprägt.
Damit unter dem starken Drucke der Rand der Scheibe nicht nach außen hin ausweicht und dadurch seine
genaue cylindrische Gestalt einbüßt, ist die Scheibe während des Prägens von einem Stahlringe umschlossen, wodurch auch
das Gepräge schärfer ausfällt, wie ein Vergleich heutiger Münzen mit solchen aus dem Anfang dieses Jahrhunderts, als das
Prägen im Ringe noch wenig üblich war, erkennen läßt. Für die Herstellung gekerbter Ränder, die nicht
auf der Rändelmaschine, sondern beim Prägen erzeugt werden, besitzt der Ring auf der Innenfläche eine entsprechende Gravierung.
In dem Augenblicke, wo der Oberstempel nach ausgeübtem Drucke wieder nach oben geht, wird auch der Ring ein wenig gehoben,
um die in ihm eingeschlossene fertige Münze zunächst von dem Unterstempel abzuheben; dann senkt sich
der Ring so weit, daß die Münze vollständig frei auf dem Unterstempel liegen bleibt, von dem sie dann durch einen seitlich
angebrachten Finger heruntergeschoben wird, worauf sie auf einer geneigten Bahn in einen Sammelbehälter gleitet. Alle diese
Bewegungen werden von der Maschine selbstthätig und zwar verhältnismäßig rasch ausgeführt, so daß
etwa jede Sekunde eine fertige Münze in den Behälter fällt. Aufgegeben werden die Scheiben durch den Zubringer z; der
Hebel
[* 74] K dient zum Ein- und Ausrücken der Maschine. Der Fußhebel F bethätigt eine Bremse zur momentanen Stillsetzung der
Presse.
[* 75] Vor der Verausgabung scheidet man die Münzen aus, die Fehler (z.B. Prägfehler) erkennen lassen.
Thomas, religiöser Schwärmer, geb. um
1490 zu Stolberg
[* 79] am Harz, studierte wahrscheinlich zu Wittenberg,
[* 80] war
dann Lehrer in Aschersleben
[* 81] und Halle,
[* 82] später Kaplan in einem Nonnenkloster zu Beutwitz und kam 1520 als
Prediger nach Zwickau,
[* 83] wo er mit Schwärmern wie NiklasStorch in Verbindung trat. 1521 ging er nach Prag,
[* 84] um sich unter den HussitenAnhänger zu verschaffen; 1523 wurde er Prediger zu Allstedt in Thüringen. Durch mystische Schriften begeistert, eiferte er in
seinen Predigten heftig nicht nur gegen Papsttum und Scholastik, sondern auch gegen das «knechtische,
buchstäbische und halbe» Wesen der «leisetretenden» Reformatoren, forderte mit Berufung auf sein «inneres Licht»
[* 85] eine radikale
Reformation inKirche und Staat und Ausrottung aller Obrigkeit; ein kommunistischer Gottesstaat war sein Ziel.
Deshalb mußte er 1524 auf Luthers Veranlassung Allstedt verlassen. Er ging, nach vorübergehendem Aufenthalt
zu Mühlhausen
[* 86] auch von hier vertrieben, nach Nürnberg,
[* 87] dann nach Basel
[* 88] und dem Klettgau, trat in Verbindung mit den schweiz. Wiedertäufern
und den süddeutschen Bauern und kam hierauf nach Thüringen zurück, wo er sich wieder in Mühlhausen niederließ. Hier gewann
er, von einem entlaufenen Mönch, Namens Pfeifer unterstützt, die Massen, setzte den alten Rat ab und plünderte
die Kloster und die Häuser der Reichen.
Bei Beginn des Bauernkrieges 1525 rief «Münzer. Mit dem Schwert Gideonis»,
wie er sich damals schrieb, seine Anhänger zum Vernichtungskampfe gegen die «gottlosen Fürsten und Pfaffen» auf. Als er aber
dem bedrängten Frankenhausen zu Hilfe zog, ward er hier von dem Landgrafen Philipp von Hessen
[* 89] und HerzogGeorg von Sachsen
[* 90] gänzlich geschlagen. Er ward in Frankenhausen ergriffen und im Lager
[* 91] bei Mühlhausen mit andern
Rädelsführern, darunter Pfeifer, enthauptet. –
Vgl. Seidemann, Thomas Münzer (Dresd. und Lpz. 1842);
Nach dem DeutschenStrafgesetz ist Gegenstand der Münzfälschung sowohl das Geld als auch das Papiergeld und die
folgenden ihm gleichgestellten Wertzeichen: auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen, Banknoten, Aktien (Interimsscheine
und -Quittungen) und die zu diesen Papieren gehörenden Zins-, Gewinnanteils- oder Erneuerungsscheine,
welche von dem Reiche, dem Norddeutschen Bunde, einem Bundesstaate oder fremden Staate, oder von einer zur Ausgabe solcher Papiere
berechtigten Gemeinde, Korporation, Gesellschaft ausgestellt sind. Gleichgültig ist, ob die Münzfälschung begangen
ist im Inlande oder im Auslande, von einem Inländer oder von einem Ausländer; sie wird, sobald der Thäter
von deutschen Gerichten zur Verantwortung gezogen wird, nach deutschem Recht bestraft (§. 4 des Strafgesetzbuchs). Im einzelnen
wird unterschieden:
1) Falschmünzerei: a. Nachmachen von Geldzeichen; b. Veränderung an verrufenen, d. i. außer Kurs gesetztem Gelde, um ihm
das Ansehen von noch geltendem zu geben.
2) Münzverfälschung, Veränderung an echtem Gelde, durch welche ihm der Schein höhern Wertes gegeben
wird.
3) Münzbetrug, Inverkehrbringen von nachgemachtem oder verfälschtem Gelde als echtem.
4) Einführen von falschem Gelde aus dem Auslande zum Zwecke der Verbreitung. (Strafe ad 1–4: Zuchthaus nicht unter 2 Jahren
und Polizeiaufsicht, bei mildernden Umständen Gefängnis bis zu 5
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mehr
Jah-87
ren.) 5) Kippen und Wippen (s. Kipper und Wipper), Verringerung von Metallgeldstücken durch Beschneiden, Abfeilen u.s.w. (Strafe:
Gefängnis und Geldbuße, fakultativ, bis 3000 Münzfälschung) 6) Inverkehrbringen von nachgemachtem oder
verfälschtem Gelde, das man als echtes empfangen und dessen Unechtheit man demnächst erkannt hat; ein nicht seltener Fall,
der mit Gefängnis bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bis 300 Münzfälschung bestraft wird und dessen Versuch auch
strafbar ist (§§. 146–150). Polizeiliche Bedeutung haben die Bestimmungen, nach welchen bestraft wird:
a. (mit Gefängnis bis zu 2 Jahren) wer Stempel, Siegel, Stiche, Platten oder andere zur Anfertigung von Geld u.s.w. dienliche
Formen zum Zwecke eines Münzverbrechens angeschafft oder angefertigt hat (§. 151); b. wer die zu a.
bezeichneten Gegenstände ohne schriftlichen Auftrag einer Behörde anfertigt oder an einen andern als die Behörde verabfolgt
oder abdruckt; c. Wer Drucksachen oder Abbildungen (Warenempfehlungskarten) anfertigt oder verbreitet, welche in Form oder
Verzierung den Geldzeichen ähnlich sind, oder wer Formen anfertigt, welche zur Anfertigung von solchen
Drucksachen oder Abbildungen dienen können (§. 360, Nr. 4–6. Strafe: Geldstrafe bis 150 Münzfälschung oder Haft bis 6 Wochen, und,
wie überall bei der Münzfälschung, Einziehung); d. wer den Bestimmungen in §. 1 des Gesetzes vom zuwiderhandelt,
nach welchen Papier, welches dem zur Herstellung von Reichskassenscheinen gleich oder ähnlich ist, nach öffentlicher Bekanntmachung
der Merkmale des Papiers ohne Erlaubnis der Behörde nicht angefertigt, eingeführt, feilgehalten oder in den Verkehr gebracht
werden darf (Strafe: Gefängnis von 3 Monaten bis zu 2 Jahren; bei Fahrlässigkeit geringer, und Einziehung,
Konfiskation, s. d.). Das ältere Recht hat die Münzfälschung wenig ausgebildet; das Österr. Strafgesetz (§§. 38, 118–121, 325, 328,
329) hat im wesentlichen gleiche Bestimmungen wie das Deutsche.
die gesetzliche Bestimmung über den durch Gewicht und Feinheit den Münzen zu gebenden Wert, insbesondere
die Angabe, wieviel Münzeinheiten aus der Gewichtseinheit Feingold oder Feinsilber geprägt werden sollen.
Als Münzgewichtseinheit war inDeutschland bis 1857 die (Kölnische) Mark von 16 Lot (= 233,855 g) üblich, und man bezeichnete
den Münzfuß durch die Anzahl der Thaler oder Gulden, die aus der Mark Feinsilber geprägt wurden (14-Thalerfuß, 20-Guldenfuß u.s.w.). 1857 nahm
man in Deutschland und in der Österreichisch-Ungarischen Monarchie das Pfund von 500 g als Münzgewichtseinheit
an. In England gilt als solche das Troypfund von 12 Unzen (= 373,242 g), in Frankreich das Kilogramm. Die wichtigsten ältern
Arten des deutschen Münzfuß sind:
2) Der zinnaische (zinnische) Münzfuß (von Sachsen und Brandenburg
[* 95] in der Stadt Zinna 1667 verabredet), nach
welchem die Mark fein Silber zu 10½ Rthlrn. ausgeprägt werden sollte.
3) Der Leipziger Münzfuß von 1690, der die Mark fein Silber zu 12 Rthlrn. ausbrachte. Zwar wurde 1738 dieser Münzfuß zum Reichsfuß erhoben,
doch erlangte derselbe keine allgemeine Geltung.
4) Der preußische oder der nach dem damaligen Generalmünzdirektor Philipp Graumann so genannte Graumannsche Münzfuß von 1750 (durch
Edikt vom fester gestaltet), nach
welchem die Mark fein Silber zu 14 Thlrn. ausgeprägt wurde.
6) Der 24-Guldenfuß, nach welchem die Mark fein Silber zu 16 Rthlrn. gewürdigt wurde. Ihm traten 1765 und 1766 sämtliche
süddeutsche Staaten bei, namentlich Bayern, Württemberg,
[* 98] Baden,
[* 99] Hessen, Sachsen-Coburg und Sachsen-Meiningen.
Man prägte aber (mit wenigen Ausnahmen) keine Courantmünzen nach demselben, sondern münzte diejenigen des 20-Guldenfußes
weiter, die aber eine um ein Fünftel höhere Geltung als ihr Nennwert erhielten, z.B. das 20-Kreuzerstück des 20-Guldenfußes 24 Kr.
im 24-Guldenfuß, der Speciesthaler (zu 2 Fl. im 20-Guldenfuß) 2 Fl. 24 Kr. im 24-Guldenfuß. Der Graumannsche
Münzfuß wurde in Preußen
[* 100] beibehalten und durch ein Gesetz vom weiter ausgebildet; der Konventionsfuß bestand bis 1857 in
Österreich. Der 24-Guldenfuß wurde später durch die Verträge in den Zollvereinsstaaten 7) in den 24½-Guldenfuß oder die
süddeutsche Währung verwandelt. Durch den Wiener Münzvertrag vom traten an die Stelle des
Münzfuß 3,4 und 6 die folgenden:
8) für Norddeutschland der 30-Thalerfuß (30 Thlr. aus 1 Pfd.
fein Silber);
10) für Süddeutschland der 52½-Guldenfuß (52½ Fl. aus 1 Pfd. fein Silber), wodurch das Münzwesen
Deutschlands nur höchst unbedeutend geändert wurde. (S. Gulden.) 11) Der lübische Münzfuß, nach welchem
die Mark fein Silber zu 34 Courantmark oder 11⅓ Thlrn., seit 1856 aber zu 35 Courantmark ausgeprägt wurde; er galt in Lübeck
und im Kleinverkehr in Hamburg;
12) der schleswig-holsteinische Münzfuß, nach welchem die Mark fein Silber zu 34 11/16 Münzfuß ausgebracht wurde.
13) Der Hamburger Bankfuß, in welchem früher die Mark fein Silber zu 27¾ Bankmark, seit das deutsche Pfund feines
Silber zu 59⅓ Bankmark gerechnet wurde; man bediente sich seiner im Großhandel in Hamburg und Altona
[* 101] (s.
Banco). In Deutschland besteht jetzt nur ein einziger, und zwar Goldwährungsfuß, der nach der frühern Ausdrucksweise als
ein 1395-Markfuß zu bezeichnen ist, da aus einem Pfund Feingold 1395 Münzfuß geprägt werden. Der unter 9 aufgeführte
45-Guldenfuß in Österreich-Ungarn
[* 102] wird durch die Valutaregulierung seit Ende 1892 durch einen Goldmünzfuß ersetzt, nach
welchem 3280 Kronen
[* 103] auf 1 kg feines Gold gehen. (S. Krone.)
das Gesamt- (Rauh- oder Brutto-) Gewicht einer Münze zum Unterschied des Gehalts an feinem Silber oder
Gold (dem Fein- oder Nettogewicht), dann auch die Gewichtsart, mit der man in den Münzstätten die Münzsorten abwägt.
Münzbecher,
[* 104] Münzpokale, silberne Trinkgefäße in Form von Humpen (s. d.), in deren Seitenwand und Deckel
echte Münzen so eingelassen sind, daß der Avers nach außen, der Revers nach innen gekehrt ist. Da als solche Münzen meist
Thaler gewählt sind, nennt man die auch Thalerhumpen.
Die Münzhumpen wurden zuerst im Anfang des 16. Jahrh. angefertigt
und werden noch jetzt zu Ehrengeschenken verwendet.