die Heldenmütige, Tochter eines
Grafen von
Henneberg und seit 1524 Gemahlin
GrafHeinrichs XXXVII. von
Schwarzburg
[* 3] (gest. 1538), eine eifrige Anhängerin der
Reformation, soll nach dem
Bericht in
Spangenbergs «Adelsspiegel»,
den
Schiller einer abgeleiteten
Quelle
[* 4] im
«DeutschenMerkur»
[* 5] von 1788 nacherzählt hat,
Alba,
[* 6] den
HerzogHeinrich von
Braunschweig
[* 7] und andere vornehme Gäste, als diese 1547 auf Schloß Rudolstadt
[* 8] weilten und die Bitte der Gräfin um Schutz ihrer
Unterthanen
gegen das räuberische Kriegsvolk lächelnd ablehnten, mit augenblicklichem
Tod bedroht haben, falls sie
nicht den Räubereien Einhalt thun würden («Fürstenblut für Ochsenblut»).
Katharina starb –
Vgl. Hesse in den
«Neuen Mitteilungen aus dem Gebiet histor.-antiquarischer Forschungen», Bd. 10
(Halle
[* 9] 1864).
in
Rußland vom
KaiserPeter d. Gr. 24. Nov. zu Ehren der heil.
Katharina gestifteter Damenorden,
zerfällt in Groß- und Kleinkreuze, an deren
Spitze die Kaiserin als Großmeisterin steht. Das Großkreuz können neben den
Prinzessinnen der kaiserl. Familie nur 12
Damen vom höchsten
Adel erhalten, für die zweite
Klasse sind 94 Edeldamen
aufnahmefähig. Das Großkreuz, am roten
Band
[* 10] mit silbernem Rand getragen, ist ein breitflügeliges Kreuz
[* 11] von Diamanten, im
ovalen Mittelavers die heil.
Katharina mit einem Kreuz, worauf die
Buchstaben D. S. F. R. (Domine, salvum fac regem), auf dem
Revers ein
Nest junger
Adler
[* 12] auf einem
Turm,
[* 13] an dessen Fuß zwei alte
Adler mit der
Inschrift «Aequant munia
comparis». Das Ordenszeichen der zweiten
Klasse ist kleiner und hat in
Gold
[* 14] und
Brillanten abwechselnde Flügel.
(grch., d. h.
Reinigung), eigentlich die Entfernung des Ungehörigen.
Aristoteles
(«Poetik»,
Kap. 6) übertrug
das Wort auf das Ästhetische und schrieb besonders der
Musik und der
Tragödie eine reinigende Macht zu;
(grch.,
d. i. Sessel), Lehrstuhl in den Schulen der
Philosophen und Rhetoren, jetzt gewöhnlich in Lehrzimmern
und Auditorien der erhöhte, mit einer
Brustlehne versehene Platz, von dem herab die Vorträge gehalten
werden. (S.
Cathedra.)
ursprünglich Spottname, den zuerst H. B. Oppenheim in einem
Artikel der «National-Zeitung» (vom
gegen die Bestrebungen derjenigen akademischen
Vertreter der nationalökonomischen Wissenschaft angewendet hatte, die sich
für ein weitgehendes Eingreifen des
Staates auf dem Gebiete der Wirtschaftspolitik aussprachen. Von
Socialismus
konnte bei ihnen keine Rede sein, da sie durchaus nicht die socialistischen Forderungen zu den ihrigen machten, sondern
nur für
maßvolle positive staatliche
Socialpolitik eintraten.
Trotzdem ging die Bezeichnung in den allgemeinern Sprachgebrauch über. Zahlreiche Kathedersocialisten, sowohl
Männer der
Wissenschaft als des praktischen Lebens, darunter die Professoren Schmoller, von Scheel, Schönberg,
Held, Nasse u. a., vereinigten sich 1872 zu dem
«Verein für
Socialpolitik», um außerhalb des Kampfes der polit. Parteien für
sociale
Reformen zu wirken. Heute werden die
Anschauungen des Kathedersocialismus von der großen Mehrzahl der deutschen wissenschaftlichen
Nationalökonomen vertreten.
Vgl. Verhandlungen der Eisenacher
Versammlung (1872) zur Besprechung der socialen Frage; Ad.
Wagner, Offener
Brief an Herrn H. B. Oppenheim (Berl. 1872);
[* 23] (grch.), ein chirurg.
Instrument, welches inKanäle und
Höhlen des Körpers eingeführt
wird, hauptsächlich um Flüssigkeit aus denselben abzulassen. Die Katheter sind
Röhren,
[* 24] die gewöhnlich an dem Ende, welches eingeführt
wird, abgerundet und mit seitlichen Öffnungen
(Augen) versehen, an dem äußern Ende aber trichterförmig erweitert sind.
Man gebraucht Katheter aus Metall
(Silber, Neusilber, Zinn), welche eine dem
Kanal,
[* 25] in den sie eingeführt werden
sollen, entsprechende
Krümmung haben, bedient sich aber auch biegsamer, aus einer Harz- oder Kautschukmasse gefertigter Katheter, welche
durch einen in sie gesteckten gebogenen
Draht
[* 26] (Leitsonde,
Mandrin) ihre Form und Festigkeit
[* 27] erlangen. Man katheterisiert besonders
die
Blase, den
Magen,
[* 28] die
^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.]
¶
mehr
Thränenkanälchen und die Ohrtrompeten, und zwar oft bloß um mit dem Katheter zu untersuchen (sondieren), oft
aber auch, um den Inhalt der Hohlräume zu entleeren oder Flüssigkeiten (auch Luft) in dieselben zu injizieren. Das Einführen
der Katheter (das Katheterisieren, der Katheterismus) fordert eine geübte Hand;
[* 30] eine ungeschickte Handhabung derselben kann
Verletzungen, falsche Wege mit nachfolgender schwerer Entzündung und Tod herbeiführen.
Katheterismus, das Einführen des Katheters (s. d.). ^[= (grch.), ein chirurg. Instrument, welches in Kanäle und Höhlen des Körpers eingeführt wird, ...]
(grch.), ein von Dulong und Petit erfundener Apparat zur Messung des Höhenunterschiedes zweier Punkte,
z. B. der Spiegel
[* 31] zweier kommunizierender Quecksilbersäulen, aus der Ferne. Das Kathetometer besteht aus einem durch eine
Wasserwage horizontal gestellten Fernrohr,
[* 32] das an einem vertikalen Maßstab
[* 33] auf und ab geschoben, sowie
in einer horizontalen Ebene gedreht werden kann. Man stellt das Fernrohr auf die beiden Punkte ein und liest mittels Nonius
[* 34] und Lupe
[* 35] an dem Maßstabe die entsprechenden Höhen ab, aus denen sich der gesuchte Höhenunterschied ergiebt.
(grch.), im Gottesdienst der griech. Kirche der Teil, während dessen die Gemeinde sitzen darf, bestehend aus
Troparien (s. d.) oder Lektionen, z. B. aus den
Psalmen, die in 20 Kathisma eingeteilt sind.
das eigentümliche, sich geradlinig ausbreitende, von der negativen Elektrode eines Funkeninduktors
ausgehende Leuchten in luftverdünnten Räumen.
Von einer hohlen Fläche ausgehende Kathodenstrahlen können sich in einem Punkte sammeln.
Kathodenstrahlen scheinen sich gegenseitig abzustoßen, erregen an den getroffenen Körpern Phosphorescenz u. s. w.
Die Erscheinungen sind von Hittorf, Crookes u. a. studiert worden. (S. Elektrische Schatten.)
[* 37]
vielfach als gleichbedeutend mit Katholische Kirche (s. d.) gebraucht, richtiger aber als Bezeichnung
der von der kath. Kirche vertretenen religiösen Anschauungen, im Gegensatz zu Protestantismus. Bei diesem Gegensatz kommen
nicht nur die Verschiedenheiten in einzelnen dogmatischen Punkten (Erbsünde, Taufe, Abendmahl, Siebenzahl
der Sakramente, Fegefeuer), sondern wesentlich allgemeine religiöse Grundsätze in Betracht, die sich vor allem in der verschiedenen
Auffassung der Rechtfertigung und des Verhältnisses von Glauben und Werken beiderseits kundgeben.
Der kath. Standpunkt charakterisiert sich ferner durch das Festhalten an gewissen Grundzügen
der kirchlichen Organisation, die für ihn dogmatische Geltung haben, während sie sich mit dem prot.
Princip nicht vertragen: Geltung der Tradition neben der Heiligen Schrift, der wesentliche Unterschied zwischen Priestern und
Laien, die bischöfl. Verfassung und der Primat des Papstes, das strenge Festhalten an der von den Vorstehern der Kirche sanktionierten
Lehre und der Gehorsam gegen ihre Gebote, das Verhältnis der Kirchebez. des Papstes zu den Staaten, die
Pflicht der Laien, auch in polit.
Dingen sich nach den kirchlichen Vorschriften zu richten, die Ablehnung der in dem Syllabus (s. d.) von 1864 verdammten modernen
Ideen. Die besondere Art
des kath.-religiösen Lebens tritt hervor in teils auf kirchlichen Geboten beruhenden,
teils seit dem Mittelalter aufgekommenen Bethätigungen: Messehören, Fasten und Abstinenz, Ohrenbeichte, Ablaß, Verehrung
Marias und anderer Heiligen und ihrer Bilder, Prozessionen und Wallfahrten, Rosenkranz, Klosterwesen, Bruderschaften u. s. w.
Die Lehrunterschiede behandelte der Katholik J. A. Möhler, Symbolik (Mainz
[* 38] 1832; neue Aufl., 2 Bde.,
Regensb. 1871, 1881); die Protestanten F. C. Baur, Der Gegensatz des und Protestantismus (2. Aufl., Tüb.
1836) und H. Thiersch, Vorlesungen über und Protestantismus (2. Aufl., Erlangen
[* 39] 1848); auch die andern Gegensätze Tschackert,
Evang. Polemik gegen die röm. Kirche (2. Aufl., Gotha
[* 40] 1888); Hase,
[* 41] Handbuch der prot. Polemik gegen die röm.-kath. Kirche
(5. Aufl., Lpz. 1891).
Rechtgläubigkeit, Zugehörigkeit zum Glauben der kath. Kirche. ^[= Das mit dem Christentum fast zu allen german. Völkern (mit Ausnahme der Goten) gekommene Wort ...]
Briefe, nach kirchlichem Sprachgebrauch diejenigen apostolischen Sendschreiben, die
nicht wie die Paulinischen an eine einzelne Gemeinde, sondern an einen größern Leserkreis gerichtet sind. Als solche Briefe
betrachtete man anfangs nur den ersten Brief des Johannes und den ersten Brief des Petrus. Später ging der Name auch auf den
Brief des Jakobus, den Brief des Judas und den zweiten Brief des Petrus über, zu denen man auch den zweiten
und dritten Brief des Johannes gesellte, obwohl der letztere einen einzelnen Mann als seinen Empfänger nennt. Jetzt faßt
man unter jenem Namen sämtliche nicht als paulinisch bezeichnete Briefe im Kanon zusammen. Die Echtheit sämtlicher sieben
wird von vielen Seiten beanstandet. –
Kirche, seit dem 2. Jahrh. Bezeichnung der Gesamtheit der sich zum christl.
Glauben Bekennenden im allgemeinen (grch. kath’hólon), im Unterschiede von den christl.
Gemeinden («Kirchen», lat. ecclesiae) an einzelnen Orten
(1 Kor. 1,2; 16,1,19). Der Ausdruck findet sich zuerst
gegen Ende des 2. Jahrh., zu einer Zeit, wo sich innerhalb der ältesten Christenheit des
RömischenReichs eine feste und ihre Einheitlichkeit erstrebende Organisation bildete. Nach Überwindung der anfänglichen
Kämpfe zwischen Juden- und Heidenchristen sah sich die Majorität der Christenheit sowohl von außen durch die zerrüttenden
Christenverfolgungen, als von innen her durch das Aufkommen zahlreicher Sekten getrieben, sich unter Bischöfen,
als Nachfolgern der Apostel, auf einen kurzen Inbegriff der als apostolisch geltenden Lehre zu einigen.
Die Grundlagen dieser Katholische sah man demgemäß im Festhalten an der überlieferten Lehre (Tradition) und in der Autorität der
miteinander in mehr oder weniger enger Verbindung stehenden Bischöfe, deren Einsetzung auf Christus und
die Apostel zurückgeführt wurde. Verschiedenheiten in untergeordneten Punkten der kirchlichen Organisation und der gottesdienstlichen
Gebräuche waren dadurch nicht ausgeschlossen. Auftauchende Streitigkeiten über die Lehre wurden durch Beratungen und Beschlüsse
der
^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.]
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mehr
Bischöfe, unter denen die der Kirchen apostolischer Gründung besonderes Ansehen genossen, in letzter Instanz durch die allgemeinen
(ökumenischen) Konzilien (s. Konzil) entschieden.
Schon früh traten Verschiedenheiten zwischen dem abendländ. und dem morgenländ. Teile der Katholische hervor; aber die Beschlüsse
der sechs ersten allgemeinen Konzilien wurden von Vertretern beider Teile gefaßt und von beiden Teilen
anerkannt. Die Parteien, die sie nicht anerkannten, wie die Monophysiten (s. d.) und Monotheleten (s. d.),
wurden als von der Katholische ausgeschieden angesehen. In den letzten Jahrhunderten des ersten Jahrtausends bereitete sich aber eine
Trennung des morgenländ. und des abendländ.
Teils der Katholische vor, die 1054 zum Abschluß kam. Der Grund lag weniger in dogmatischen Unterschieden (in dieser
Beziehung war nur der Streit über das Ausgehen desHeiligenGeistes [s. d.] von Bedeutung), oder in disciplinären und liturgischen
Verschiedenheiten (im Morgenlande war z. B. die Priesterehe, die Spendung der Firmung durch
Priester, die Feier des Abendmahls mit gesäuertem Brote üblich), als in der Auffassung der Stellung des
röm. Bischofs, die längst als die des einzigen Bischofs von Patriarchenrang im lat. Westen durch die allmähliche Loslösung
des letztern vom griech. Ostreich eine besonders mächtige geworden war.
Die namentlich auf den Konzilien zu Lyon
[* 45] 1274 und Florenz
[* 46] 1439 gemachten Versuche zur Wiedervereinigung (Union) der griech.
Kirche, auch der Syrier und der Armenier, mit der röm.-kath. Kirche, hatten im allgemeinen keinen dauernden
Erfolg. Zur röm.-kath. Kirche gehören aber als unierte Griechen, Syrier, Armenier u. s. w. diejenigen, die sich dem Papste
unterworfen haben und das röm.-kath. Dogma anerkennen, denen aber vom Papste gestattet ist,
in einem gewissen Umfange ihre alten Gebräuche (Priesterehe, Kommunion unter beiden Gestalten u. s. w.)
und ihre alte Liturgie beizubehalten und eigene Bischöfe zu haben.
Nach der Scheidung der morgenländ. von der abendländ. Kirche wurde in letzterer die Gewalt des Papstes allmählich immer
größer und so die Verfassung der röm.-kath. Kirche eine monarchische. Es kam ferner den mittelalterlichen Ketzereien gegenüber
die Anschauung zur Geltung: alle Getauften seien von Rechts wegen Mitglieder der und darum zum Bekenntnis
ihres Glaubens und zur Beobachtung ihrer
Gebote verpflichtet und die kirchlichen Obern befugt, diejenigen, die sich dessen
weigerten, zu strafen, ja zum Tode zu verurteilen. (S. Inquisition.) Den weltlichen Regierungen gegenüber wurde die
Anschauung zur Geltung gebracht, sie müßten zur Vollstreckung solcher Urteile den «weltlichen Arm» zur Verfügung stellen, ferner
die Rechte der Kirche achten und schützen und keine diesen widersprechenden Verordnungen erlassen; solche Gesetze und Verordnungen
könnten von der Kirche (dem Papste) außer Kraft
[* 47] gesetzt, Fürsten, welche hartnäckig die Rechte der Kirche
mißachteten, die Ketzerei beschützten u. s. w., vom Papste abgesetzt und ihre Unterthanen von ihrer Unterthanenpflicht entbunden
werden.
Die Durchführung dieser Anschauungen wurde zwar später, namentlich nach der Reformation, unmöglich; sie wurde auch bis in
die neueste Zeit innerhalb der Katholische vielfach bestritten, namentlich von den Gallikanern (s.
Gallikanische Kirche); aber theoretisch wurden sie von den Päpsten, der röm. Kurie
und den Kurialisten (s. d.) immer festgehalten. Wenn das Verhältnis der Kurie
zu einzelnen Staaten durch Konkordate (s. d.) geregelt wurde, so wurden diese von vielen Kurialisten
nur als Zugeständnisse angesehen, die den Staatsregierungen auf Widerruf gemacht wurden, von andern freilich als eigentliche
Verträge, aber doch als solche, die der Papst, wenn das Wohl der Kirche es erheische, wieder aufheben könne. – Die Versuche
des Konstanzer und BaselerKonzils (s. diese Artikel), die päpstl. Gewalt einzuschränken und eine «Reform an Haupt und Gliedern»
der Katholische durchzuführen, mißlangen.
Der Reformation des 16. Jahrh. gegenüber wurden die Lehren
[* 48] der auf dem Tridentinischen Konzil (s. d.) fixiert
und dessen Beschlüsse von Pius IV. in dem sog. TrienterSymbol oder Glaubensbekenntnis zusammengefaßt, über den Primat des
Papstes wurden in Trient
[* 49] keine neuen Beschlüsse gefaßt. Ende des 16. und Anfang des 17. Jahrh. wurde aber die
centralistische Leitung der Katholische vervollkommnet durch die Organisation der Kurie und der röm.
Kongregationen (s. d.). Bis in die neueste Zeit wurde von vielen Katholiken die ältere Anschauung festgehalten, wonach der
Papst, wie in Konstanz
[* 50] ausdrücklich erklärt war, wenigstens unter dem allgemeinen Konzil steht und den Bischöfen ihm gegenüber
eine gewisse Selbständigkeit gewahrt bleibt.
Diese Anschauung wurde namentlich von den Gallikanern vertreten und lag der Opposition gegen die Bullen zu Grunde, die von den
Päpsten gegen die Jansenisten (s. d.) erlassen wurden, namentlich gegen die
BulleUnigenitus Clemens’ XI. Diese freiere Richtung in der Katholische wurde aber von der kurialistischen immer
mehr zurückgedrängt, und auf dem VatikanischenKonzil (s. d.) von 1870 wurde als Dogma der Katholische verkündigt,
daß die früher der Kirche, bez. den sie repräsentierenden allgemeinen Konzilien zugeschriebene Infallibilität (s. d.)
dem Papste, wenn er ex cathedra (s. Cathedra) spreche, ohne Zustimmung der Kirche zukomme, und daß der Papst
eine unmittelbare und ordentliche Gewalt über alle Gläubigen habe, womit die Bischöfe zu bloßen Statthaltern des Papstes
geworden sind. Die vatikanischen Dekrete sind in der röm.-kath. Kirche mit geringen Ausnahmen (s. Altkatholicismus) anerkannt
und ihr Inhalt auch in das sog. TrienterGlaubensbekenntnis (s. oben) eingeschoben worden. Die Tren-
^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.]
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mehr
nung von der griech. Kirche ist dadurch verschärft worden, da diese, weil sie die neuen Dogmen nicht anerkennt, nach der
röm.-kath. Anschauung jetzt nicht mehr schismatisch, sondern häretisch ist.
Organisation. Das Oberhaupt der Katholische ist der Papst (s. d.). Die
höchsten ihm unterstellten Behörden sind die röm. Kongregationen (s. d.). Dem Kollegium der Kardinäle
(s. Kardinal), das früher die Bedeutung eines Rates des Papstes hatte, steht jetzt nur noch das Recht der Papstwahl zu und
in sehr beschränkter Weise die Leitung der Kirche während einer Erledigung des päpstl. Stuhles (Sedisvakanz). Die Bezirke
in den Ländern, in denen die Katholische vollständig organisiert ist, heißen Bistümer (s. d.) oder Diöcesen.
Die Vorsteher derselben, die Bischöfe (s. d.), bedürfen, wie immer sie auch ernannt sein mögen, vor derWeihe und der Übernahme
ihres Amtes der Bestätigung des Papstes. Über dieWeihbischöfe s. d.
In der Regel sind mehrere Bistümer zu einer Kirchenprovinz vereinigt, an deren Spitze einer der Bischöfe
als Erzbischof (s. d.) oder Metropolit steht. Bistümer, die zu keiner Kirchenprovinz gehören und unmittelbar unter dem Papste
stehen, heißen exemt (s. Exemtion). Die Diöcesen sind von sehr verschiedenem Umfange: Breslau
[* 52] zählt über, Köln
[* 53] fast 1 Mill.
Katholiken, einige italienische 25000. – Die Patriarchen und Primaten (s. d.), die früher über den
Erzbischöfen standen, haben jetzt nur noch einen Ehrenvorrang.
Die Unierten Griechen (s. d.), Syrier, Armenier und Chaldäer haben eigene Bischöfe (Erzbischöfe, Patriarchen). In Lemberg
[* 63] in
Galizien z. B. residieren drei Erzbischöfe, ein lateinischer, ein armenischer und ein griechischer
(für die Ruthenen).
Näheres zur Organisation der s. in den ArtikelnHierarchie, Konsistorium, Konzil, Klerus, Priester, Priesterseminare, Orden
[* 64] (geistliche). – Über die bei einer Reihe von Staaten bestehenden päpstl. Nuntiaturen s. Legat und Nuntius.
Über die Missionsthätigkeit der s. Mission (katholische). Hinsichtlich der Lehre s. Katholicismus; über den Gottesdienst
s. Kultus und Messe. – Die Abteien, die nicht unter dem Bischof der Diöcese, sondern unmittelbar unter dem
Papste stehen, heißen abbatiae nullius (dioeceseos).
Mit Einschluß der Unierten, deren es etwa 5½ Mill. giebt
(2816811 in Österreich
[* 65] und 1670682 in Ungarn),
[* 66] beträgt die Zahl
der Katholiken etwa 200 Mill., die sich auf 152 Kirchenprovinzen verteilen; 19 Erzbischöfe stehen direkt unter dem päpstl.
Stuhle (exemt), dazu kommen 18 Erzbistümer des orient. Ritus; 86 Bischöfe unterstehen direkt dem Papst
(exemt), 622 in den Kirchenprovinzen den Erzbischöfen. Titular-Erzbischöfe giebt es etwa 80, Titularbischöfe etwa 350; diese
hießen früher Bischöfe oder Erzbischöfe in partibus (s. d.).
In der folgenden Übersicht sind die Zahlen der Erzbischöfe, Bischöfe oder apostolischen Vikare und der Katholiken (nach
den neuesten Zählungen oder Schätzungen) angegeben.
Majestät, ein Prädikat, das sich schon seit der Kirchenversammlung zu Toledo
[* 82] 589 mehrere Könige von Spanien
[* 83] beilegten.
Als bleibender Titel wurde ihnen derselbe erst durch Papst Alexander VI. verliehen, zum Andenken
an die 1492 durch Isabella von Castilien und Ferdinand II. von Aragonien vollendete Vertreibung der Mauren.
Theodor, österr. Parlamentarier, geb. zu Salurn in Südtirol, studierte Rechtswissenschaft
in Innsbruck
[* 84] und übernahm 1867 die Redaktion der «TirolerStimmen», die er bis 1871 führte, worauf er
als Konzipient in der Kanzlei eines WienerAdvokaten arbeitete. 1878 ließ er sich in Hall
[* 85] in Tirol
[* 86] als Advokat nieder. 1883 wurde
er von den Landgemeinden des Oberinnthals in den Tiroler Landtag und in demselben Jahre von den Gemeinden
des Pusterthals in den österr.
Reichsrat gewählt, wo er später dem Hohenwart-Klub beitrat. Jetzt vertritt er die Gemeinden der Umgebung Innsbrucks. Er
verfocht stets mit Energie die Interessen der kath. Kirche und machte in dieser Richtung seinen Einfluß geltend. Langjähriges
Mitglied des Budgetausschusses, führte er verschiedene Referate und fungierte auch als Generalreferent
des Budgets. 1891 wurde er zum zweiten, 1893 zum ersten Vicepräsidenten des Abgeordnetenhauses gewählt.
(spr. -kóff), Michail Nikiforowitsch, russ. Publizist,
geb. 1820 zu Moskau,
[* 88] studierte auf der dortigen Universität, in Königsberg
[* 89] und Berlin,
[* 90] wo er ein eifriger Schüler Schellings
war. Nach Rußland zurückgekehrt, wurde er Professor der Philosophie an der MoskauerUniversität, welche
Stellung er 1849 zufolge der von dem KaiserNikolaus angeordneten Beschränkungen der akademischen Lehrfreiheit
aufgab. Er begann 1856 die
Herausgabe des Journals «Russkij Věstnik», worin er die modernen Ideen des Liberalismus und namentlich das engl. Selfgovernment
vertrat, zugleich aber sich als entschiedener Gegner der radikalen und socialistischen Partei zeigte.
Der Aufstand in Polen führte Katkow, der seit 1861 auch die Redaktion der «MoskauerZeitung» übernommen hatte, zu einer Veränderung
seiner bisherigen polit. Ansichten: er wurde jetzt der Apostel des Nationalrussentums. Vornehmlich auf seine Thätigkeit waren
die von der russ. Regierung unternommenen Versuche zur gewaltsamen Russifizierung Polens und zur Unterdrückung
des deutschen Elements und der ständischen Verfassung in den Ostseeprovinzen zurückzuführen.
Außerdem verfocht er mit Professor Leontjew das klassisch-humanistische Unterrichtssystem. Da die beiden Freunde bei dem
damaligen Unterrichtsminister Golownin mit ihren Vorschlägen nicht durchdrangen, begründeten sie 1865 ein Privatgymnasium
zu Moskau, das noch jetzt besteht. Nach dem SturzeGolownins (Mai 1866) bewirkten und Leontjew eine vollständige
Umgestaltung des Gymnasiallehrplans zu Gunsten des Klassicismus; das unter ihrer Mitwirkung zu stande gekommene neue Gesetz
wurde gegen den Widerspruch der übrigen Presse
[* 91] von dem Unterrichtsminister GrafenTolstoj durchgeführt.
Nach dem Tode des KaisersAlexander II. stand Katkow an der Spitze der Partei, die die von demselben beabsichtigte
Einberufung eines Ausschusses der Provinzial-Landschaftsversammlungen verhinderte, die Entlassung der Minister Loris-Melikow,
Abasa und Miljutin und die Befolgung eines zugleich streng nationalen und reaktionär-absolutistischen Systems durchsetzte.
Das ihm angetragene Portefeuille des Unterrichtsministeriums schlug Katkow aus. Wesentlich seinem Einfluß auf den Unterrichtsminister
Deljanow ist die Aufhebung des liberalen Universitätsstatuts von 1863 zuzuschreiben. 1882 stürzte
er durch seine Angriffe in der «MoskauerZeitung» den Minister des Innern Ignatjew und wurde zum Erzieher des Thronfolgers Nikolaus
ernannt. Katkow starb auf seinem Gut Snamenskoje bei Moskau.
(Kathmandu), Hauptstadt des Staates Nepal (s. d.) in Vorderindien, am östl. Ufer der Wischnumati
am Einfluß der Baghmati. Katmandu hat 50000 E., meist zwei- bis vierstöckige steinerne und mit Ziegeln (in den Vorstädten
mit Stroh) gedeckte Häuser. Die meisten Bewohner sind Newar, die zur Hälfte der buddhistischen Kirche angehören. Die Gorkha
bilden nur einen unbedeutenden Bruchteil. Die Garnison zählt 12000 Mann mit 250 Geschützen. In der Mitte
von Katmandu steht der Darbar, der zum Teil alte Palast des Maharadscha; auf dem großen Platze davor erheben sich Tempel,
[* 92] zum Teil
mit vergoldeten Dächern, neben ihnen Monolithen mit Statuen früherer Radschas, in der Nähe des Palastes auf Steinsäulen
eine kolossale Glocke.
die beste ungar. Tragödie und eins der wirksamsten ungar. Bühnenstücke. Katona schrieb
ferner «Über die Pußten Kecskeméts» (1823; deutsch in Hormayrs «Archiv», 1824) und eine unvollendete «Geschichte Kecskeméts»
(Pest 1834). Er starb in Kecskemét. Seine dramat. Werke gabL. Abafi (3 Bde.,
Pest 1880) heraus. –
(grch.), der Teil der Optik (s. d.), der sich mit den Gesetzen des von Flächen zurückgeworfenen Lichts beschäftigt
und somit vornehmlich die Lehre von den Spiegeln umfaßt.
Loch (spr. lock kehtrǐn oder kättrǐn), Katharinensee, einer der schönsten
Gebirgsseen in Schottland, zwischen den Grafschaften Perth und Stirling, berühmt durch W. Scotts «Ladyof the Lake», ist 15 km lang. Er versorgt Glasgow
[* 97] mit Wasser.
Staníza, Flecken im zweiten Donischen Bezirk des russ. Gebietes der Donischen Kosaken, an einem Arm
des Don und an der Eisenbahn Grjasi–Zarizyn, hat (1893) 4319 E., Post, Kirche und Dampfschiffahrtsstation.
Vor Eröffnung
der Wolga-Don-Eisenbahn war der wichtigste Hafen am obern Don, weil die Waren von der Wolga über Dubowka (s. d.) hierher
gebracht wurden.
engl. Cachar, Distrikt des Chefkommissariats Assam in Ostindien, östlich von Manipur und dem Distrikt der
Nagaberge, nördlich von dem Flusse Kopili begrenzt, hat 9712 qkm und (1881) 313858 E., darunter 289425
Bewohner der Ebenen (186657 Hindu, 92393 Mohammedaner); die Bergbewohner gehören fast alle unkultivierten Stämmen an. Katschar wird
von O. gegen W. von dem schiffbaren FlusseBarak durchströmt. Von Kulturpflanzen werden Reis und Thee, außerdem Senf, Leinsamen,
Hülsenfrüchte, Zuckerrohr, Pfeffer und Gemüse gebaut. Erdbeben
[* 98] und Cholera sind häufig. Die Hauptstadt
Silchar am linken Ufer des Barak zählt 7523 E.
(d. h. Küstenland), engl. Cutch, Vasallenstaat
der indobrit. Regierung, der Präsidentschaft Bombay
[* 110] zugeteilt, wird im N. von der Provinz Sindh, im O. von den Staaten der
Agentschaft Palanpur, im S. von der Halbinsel Gudschrat, im SW. vom Indischen Ocean begrenzt. Katschh wird von dem ind. Festlande
durch Teile des in geolog. Beziehung sehr merkwürdigen Salzwassermorastes Ran getrennt, welcher nur während weniger Monate
als trocknes
Land erscheint. Mit dem Ran verbinden sich der östlichste Teil des Meerbusens von Katschh sowie die schmale Bucht des
Indischen Oceans (die Korimündung des Indus) zwischen und Sindh. Erdbeben sind häufig (1819, 1844, 1845,
1864). Der Boden ist sandig, doch giebt es auch fruchtbare Landstriche, wo Getreide,
[* 111] Baumwolle
[* 112] und Zuckerrohr gedeihen. Hauptexportartikel
sind Alaun,
[* 113] Baumwolle, Hirse,
[* 114] Hülsenfrüchte, Knoblauch, Ghi (geschmolzene Butter), schwarzes Tuch und Silberwaren. Die Bevölkerung
beträgt (1881) 512084 E., darunter 325478 Hindu, 118797 Mohammedaner, 66663 Dschain u.s.w.
Landschaft in Innerasien, umfaßt die ödesten Teile des tibetan.
Hochlands zwischen den
chines. Südprovinzen Tsang und Wei und der Salzwüste von Zajdam. Katschi wird durchzogen von den südlichsten Parallelketten
des Kuën-lun-Systems, besteht außer diesen aus menschenleeren wüsten Hochflächen zwischen denselben und enthält eine
Anzahl von abflußlosen Seen.
Reis und Baumwolle sind die wichtigsten
Erzeugnisse.
Die Bahn von Schikarpur nach Siba durchquert das Land. Die Hauptstadt, Gandawa, ist befestigt und Winterresidenz
des unter brit. Schutze stehenden Chans, liegt 110 km im SO.
von Kelat, am Bhadra, am Eingange zum Mulapaß.
Ka-khjen (birmanisch geschrieben Ka-khjang), Name eines Bergvolks in Oberbirma im Norden
[* 115] von Bhamo, von dem
ein Zweig in Assam angesiedelt lebt, die sog. Singpho.
Sie sind mit den Birmanen stammverwandt und haben eine Art eigener alter
Kultur. –
Vgl. A. R. Colquhoun, Quer durch Chryse (deutsch von Wobeser, 2 Bde., Lpz.
1884).
Grammatik von Cushing im «Journal of AsiaticSociety», XII (1880).
Hauptort in der fruchtbaren Provinz Katsena im ReicheSokoto (s. d.) in Afrika, früher die mächtige Königstadt
der Haussa, hat 7500 E., eine 10–12 m hohe, 9 m dicke und 22 km im Umfang betragende Mauer, die freilich jetzt nur Ruinen,
Felder und Gärten umschließt.
Die Bewohner unterwarfen sich den Fulbe erst nach einer siebenjährigen
Belagerung (1807–14).
HansHermann von, Freund Friedrichs d. Gr., geb. aus einem der ältesten
märkischen Geschlechter stammend, trat in das Regiment Gendarmes und wurde unerachtet wiederholter Verbote des Königs Friedrich
Wilhelm I. einer der Vertrauten des Kronprinzen und als solcher auch in dessen Fluchtpläne eingeweiht.
Der ganze auf die Flucht bezügliche Briefwechsel ging durch seine Hände. Nach der Entdeckung des Planes wurde er vom Kriegsgericht
zum Tode verurteilt und vor den Fenstern des Gefängnisses des Kronprinzen in Cüstrin
[* 116] enthauptet.
–
Vgl. Vollständige Protokolle des Cöpenicker Kriegsgerichts über Kronprinz Friedrich, Lieutenant Katte u.s.w. (Berl. 1861);
Koser, Friedrich d. Gr. als Kronprinz (Stuttg. 1886).
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