mehr
durch strenge Ascese, starb sie und ward 1746 heilig gesprochen. Gedächtnistag: 13. Febr. Briefe von ihr gab Guasti (Prato 1848) heraus.
durch strenge Ascese, starb sie und ward 1746 heilig gesprochen. Gedächtnistag: 13. Febr. Briefe von ihr gab Guasti (Prato 1848) heraus.
Königin von England, geb. 1401, Gemahlin Heinrichs V., war die Tochter des wahnsinnigen Karl VI. von Frankreich und seiner Gemahlin Isabeau. Ihre im Vertrag von Troyes im Mai 1420 festgesetzte und im Juni vollzogene Vermählung mit dem engl. König sollte dazu dienen, nach dem Tode Karls die franz. Krone an England zu bringen, mit Umgehung der Rechte des Dauphins (Karl VII.). Durch Heinrichs V. frühen Tod 1422 verwitwet, Mutter Heinrichs VI., heiratete Katharina Owen Tudor, einen in Wales mächtigen Edelmann, und wurde so die Ahnfrau des Hauses Tudor, das mit ihrem Enkel Heinrich VII. 1485 auf den engl. Thron [* 2] kam. Sie starb 1438.
von Aragonien, erste Gemahlin Heinrichs VIII. von England, geb. als Tochter Ferdinands des Katholischen, wurde, um England an das span. Bündnis zu fesseln, 1502 mit Heinrichs VII. ältestem Sohne Arthur vermählt. Nach dessen Tode (1503) wurde sie sofort dessen Bruder Heinrich bestimmt, die Ehe selbst aber erst nach Heinrichs Regierungsantritt geschlossen. Besonders bekannt ist sie als das Opfer des um Anna Boleyns willen angezettelten berüchtigten Ehescheidungshandels (s. Heinrich VIII., Bd. 8, S. 990 a), der, da der Papst die Scheidung verweigerte, zur Lösung der engl. Kirche von Rom [* 3] führte. Im Mai 1533 mußte Cranmer die Ehe für ungültig erklären, nachdem Heinrich schon vorher Anna Boleyn geheiratet hatte. Von K.s Kindern ist nur eine Tochter, die spätere Königin Maria die Katholische, am Leben geblieben. Katharina, nach der Scheidung streng überwacht und von ihrem Kinde getrennt, starb bis zuletzt auf ihrem Recht beharrend.
Howard, Gemahlin Heinrichs VIII. von England, s. Howard, Katharina.
Parr, Gemahlin Heinrichs VIII. von England, s. Parr.
Vgl. Albèri, Vita di Caterina de’ Medici (Flor. 1838; deutsch Augsb. 1847);
von Reumont, Die Jugend K.s von Medici (2. Aufl., Berl. 1856);
La Ferrière, Lettres de Catherine de Médicis (4 Bde., Par. 1880–92);
Hilliger, Katharina von Medici und die Zusammenkunft in Bayonne (Lpz. 1891);
Wirtz, Die Politik der Katharina von Medici 1563–65 (Dissertation, Fulda [* 5] 1891).
I. (russ. Jekaterina), Kaiserin von Rußland (1725–27), geb. zu Jakobstadt in Kurland [* 6] als Tochter des Samuel Skawronskij, kam als Waise 1683 zum Pfarrer Glück nach Marienburg [* 7] in Livland, wo sie sich 1702 mit einem schwed. Dragoner verheiratete. Als Marienburg von den Russen eingenommen wurde, fiel sie als Gefangene in die Hände des Generals Scheremetjew, von dem sie zum Fürsten Menschikow kam, der sie zu seiner Geliebten machte. Bei diesem sah sie Peter d. Gr. und nahm sie, von ihrer Jugend und Schönheit gefesselt, zu sich.
Sie trat 1703 zur griech. Kirche über und erhielt dabei die Namen Katharina Alexejewna. Peter d. Gr. gebar sie vier Töchter, Katharina, Anna, Elisabeth und Natalie, von denen die zweite die Mutter Peters III., die dritte aber Kaiserin von Rußland wurde. Seit 1707 war sie heimlich mit Peter vermählt, der sie öffentlich für seine Gemahlin erklärte. Als Peter 1711 am Pruth gegen das türk. Heer verloren schien, gelang es ihr, in Gemeinschaft mit Ostermann und Schaffirow, den Großwesir zu gewinnen und dadurch das russ. Heer aus seiner gefährlichen Lage zu befreien, worauf sich Peter feierlich mit ihr trauen ließ.
Nach dem Tode des Zarewitsch Alexej ließ sie Peter in Moskau [* 8] als Kaiserin krönen. Doch mußte sie bald darauf seine Unzufriedenheit empfinden, da er sie im Verdacht hatte, mit dem Kammerherrn Moens de la Croix, den er auch deshalb enthaupten ließ, in vertrautem Verhältnisse zu leben. Als Peter d. Gr. starb, folgte ihm in der Regierung, die sie im Sinne des Verstorbenen weiter führte. Auch eröffnete sie die von Peter gestiftete Akademie der Wissenschaften. Sie starb ihr Nachfolger war Alexejs Sohn Peter II. –
Vgl. Arssenjew, Katharina I. (russisch, Petersb. 1856);
Brückner, Der Briefwechsel Peters d. Gr. mit Katharina (im «Histor. Taschenbuch», Lpz. 1880).
II. (russ. Jekaterina), Kaiserin von Rußland (1762–96), geb. zu Stettin, [* 9] wo ihr Vater Fürst Christian August von Anhalt-
^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.] ¶
Zerbst [* 11] damals preuß. Generalmajor und Gouverneur war. Von der Kaiserin Elisabeth auf Friedrichs II. Vorschlag zur Gemahlin für deren Neffen und erwählten Nachfolger Peter, Herzog von Holstein-Gottorp, ausersehen, begab sie sich im Febr. 1744 nach Rußland und wurde, nachdem sie zur griech. Kirche übergetreten war, wobei sie die Namen Sophie Auguste mit Katharina Alexejewna vertauschte, mit dem Thronfolger vermählt. Unter den Freunden ihres Gemahls zog seit 1753 Sergej Soltikow die Aufmerksamkeit der Großfürstin auf sich, und bald entstand zwischen beiden ein vertrautes Verhältnis.
Später gewann Stanislaus Poniatowski ihre Zuneigung. Seit der Thronbesteigung Peters III., mehrte sich die Spannung zwischen den beiden Gatten. Peter lebte mit dem Hoffräulein Elisabeth Woronzow so vertraut, daß seine Gemahlin befürchtete, er möchte sie verstoßen und seine Geliebte heiraten. Dabei machte sich Peter durch seine Vorliebe für die preuß. Kriegszucht, durch seinen Charakter und seine Politik auch seinen Unterthanen mit jedem Tage verhaßter. So kam durch den Hetman Grafen Rasumowskij, den Grafen Nikita Panin, die Fürstin Daschkow und einen jungen Gardeoffizier Gregor Orlow, der nach Poniatowskis Abgange K.s Zuneigung fesselte, und dessen Bruder Alexej Orlow eine Verschwörung gegen den Kaiser zu stande. Durch die Orlows wurde die Garde bewogen, ihr als Monarchin zu huldigen, während der nachmalige Senator Teplow vermocht wurde, in der Kasanschen Kirche die Erhebung K.s auf den Thron zu verkündigen. Peter III. wurde nach dem kaiserl. Landhause Rovscha gebracht und dort erdrosselt.
Die jetzt allein herrschende, hochbegabte Kaiserin Katharina wußte bald die Gunst des Volks zu gewinnen. Sie bewies der griech. Kirche große Achtung, ließ sich mit Pracht in Moskau krönen und war für die innere Verwaltung wie für die auswärtigen Verhältnisse Rußlands außerordentlich thätig. Ein Jahr nach ihrer Thronbesteigung zwang sie die Kurländer, den neuen Herzog Karl von Sachsen [* 12] abzusetzen und den dem Adel verhaßten Biron zurückzurufen, was einer Vereinigung Kurlands mit Rußland gleichkam.
Nach dem Tode des Kurfürsten August III. von Sachsen, Königs von Polen (1763), brachte sie es dahin, daß Stanislaus Poniatowski zu Warschau [* 13] gekrönt wurde. In ihrem eigenen Reiche nahm aber inzwischen die Zahl der Mißvergnügten bedeutend zu, und in Moskau und Petersburg [* 14] entstanden mehrfach Unruhen. Der junge Iwan (VI.), auf den die Verschworenen ihre Hoffnung setzten, wurde im Juli 1764 in der Festung [* 15] Schlüsselburg ermordet und dadurch die Pläne der Unzufriedenen vernichtet. Um eine Verbesserung der Gesetzgebung herbeizuführen, wurden 1767 Abgeordnete aus allen Provinzen nach Moskau berufen: doch endigte das Unternehmen ohne Ergebnis. Die Versammlung wurde im Febr. 1768 nach Petersburg verlegt, im Dezember desselben Jahres entlassen und nie wieder berufen.
Durchgreifender war die Thätigkeit der Kaiserin nach außen. (S. Rußland.) Die erste Teilung Polens 1772 und der mit dem Frieden von Küčük-Kainardža 1774 endende Türkenkrieg vergrößerten Rußlands Macht, während im Innern fast um dieselbe Zeit durch die Unterdrückung des gefährlichen Aufstandes Pugatschews (s. d.) das Ansehen der Kaiserin aufs neue befestigt wurde; ihre Absicht, Griechenland [* 16] zu befreien, erreichte Katharina indessen nicht, obgleich die Griechen sich auf ihren Wink erhoben und Graf Alexej Orlow die türk. Flotte bei Tschesme vernichtete.
Einen unbeschränkten Einfluß auf Katharina übte seitdem der übermütige Potemkin aus. Als die Kaiserin, nachdem sie die wieder beruhigten Provinzen bereist hatte, 1787 auch Taurien kennen zu lernen wünschte, wurde durch Feste, theatralische Ausschmückungen und allerlei Blendwerk, darunter Anlage von Palästen, Dörfern (die sog. «Potemkinschen Dörfer») u. a., in der Steppe ein künstliches Bild des Glücks und Wohlbefindens hervorgezaubert. Auf dieser Reise verabredete Katharina einen für Rußland vorteilhaften Bund mit Kaiser Joseph II., welcher sie besuchte.
Die Folge davon war ein neuer Türkenkrieg, der 1792 im Frieden von Jassy nicht minder Vorteile brachte als der erste. Ebenso vermehrten die beiden letzten Teilungen Polens und die Einverleibung Kurlands Rußlands Macht. An dem Kriege gegen Frankreich nahm die Kaiserin keinen Teil, um im Osten freie Hand [* 17] zu behalten, obgleich sie alle Verbindungen mit der Französischen Republik abbrach, die Emigranten thätig unterstützte und mit England ein Bündnis gegen Frankreich schloß. Nachdem sie eben einen neuen Krieg gegen Persien [* 18] eröffnet hatte, starb sie
Bei allen schwächen ihres Geschlechts ist Katharina doch die Thatkraft einer großen Regentin nicht abzusprechen. Sie beförderte die Wissenschaften, begünstigte den Handel, verbesserte die Gesetzgebung, legte Städte, Kanäle, Hospitäler und Erziehungsanstalten an und bemühte sich, den Mißbräuchen in der Staatsverwaltung, Rechtspflege, sowie in der Erhebung der Abgaben ein Ende zu machen. Aber zwei Leidenschaften beherrschten sie fortdauernd, die Wollust und die Ruhmsucht.
Die Stellung ihres jedesmaligen Liebhabers, der im Palast wohnte, einer bestimmten Geschäftsordnung in seinem Günstlingsberuf unterworfen war, bestimmte Vorrechte genoß, außerordentlich befördert wurde und große Geschenke erhielt, glich gewissermaßen einem Staatsamte. Ihre schriftstellerischen Leistungen waren mannigfach und meist von Wert. Unter ihren Arbeiten finden sich 11 Dramen, 7 Opern, 5 sog. Proverbes. Sie sind lebhaft geschrieben, natürlich im Dialog, mit gesundem Realismus der Typen. Am besten sind die Lustspiele «O Zeit!» und «Der Frau Wortschalina Namenstag» (beide von 1772). Eine Gesamtausgabe ihrer Schriften erschien Petersburg 1849 (neue Ausg. 1893). Für den «Gesellschafter» der Fürstin Daschkow schrieb sie witzige Satiren u. a. Ihre histor.
Arbeiten sind gesammelt in «Aufsätze betreffend die russ. Geschichte» (7 Tle., Berl. 1786–88). Großes Aufsehen erregten die «Mémoires de l’impératrice C. écrits par elle-même et précédés d’une préface par A. Herzen» (Lond. 1859; deutsch Hannov. 1859). Sie hatte in Frankreich an Grimm einen litterar. Agenten, lud Voltaire mehreremal zu sich ein, schlug d’Alembert vor, seine Encyklopädie in Petersburg zu beendigen und die Erziehung des Großfürsten zu übernehmen, zahlte Diderot einen Jahresgehalt von 1000 Frs. auf 50 Jahre voraus. Abgesehen von zahlreichen, von ihr ausgegangenen amtlichen Schriften (wie den «Nakaz» [Instruktion] für die Gesetzeskommission) füllen allein die bisher edierten Briefe der Kaiserin Katharina eine große Anzahl von Bänden. Unter ihren Korrespondenten nehmen Friedrich II., Joseph II., Voltaire, Grimm,
^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.] ¶
Zimmermann, Falconet, die Damen Geoffrin und Bjelke die erste Stelle ein. Ein Denkmal K.s (von Mikeschin) wurde in Petersburg enthüllt. –
Vgl. Castéra, Histoire de Catherine II (3 Bde., Par. 1800);
Brückner, Katharina II. (Berl. 1883);
ders., Neue Beiträge zur Geschichte der Regierung K.s II. (in der «Histor. Zeitschrift», 1887);
Bilbassoff, Geschichte K.s II. (aus dem Russischen, Bd. 1 u. 2, Verl. 1891–93);
Kleinschmidt, Katharina II. als Civilisatorin (Hamb. 1891).
die Heldenmütige, Tochter eines Grafen von Henneberg und seit 1524 Gemahlin Graf Heinrichs XXXVII. von Schwarzburg [* 20] (gest. 1538), eine eifrige Anhängerin der Reformation, soll nach dem Bericht in Spangenbergs «Adelsspiegel», den Schiller einer abgeleiteten Quelle [* 21] im «Deutschen Merkur» [* 22] von 1788 nacherzählt hat, Alba, [* 23] den Herzog Heinrich von Braunschweig [* 24] und andere vornehme Gäste, als diese 1547 auf Schloß Rudolstadt [* 25] weilten und die Bitte der Gräfin um Schutz ihrer Unterthanen gegen das räuberische Kriegsvolk lächelnd ablehnten, mit augenblicklichem Tod bedroht haben, falls sie nicht den Räubereien Einhalt thun würden («Fürstenblut für Ochsenblut»). Katharina starb –
Vgl. Hesse in den «Neuen Mitteilungen aus dem Gebiet histor.-antiquarischer Forschungen», Bd. 10 (Halle [* 26] 1864).
Berg des Kaiserstuhls (s. d.) bei Endingen, 492 m hoch.
s. Jekaterinburg.
deutsche Kolonie, s. Bortschalinscher Kreis. ^[= im südlichsten Teil des Gouvernements Tiflis, im russ. Transkaukasien, hat seinen Namen von ...]
s. Sinai.
in Rußland vom Kaiser Peter d. Gr. 24. Nov. zu Ehren der heil. Katharina gestifteter Damenorden, zerfällt in Groß- und Kleinkreuze, an deren Spitze die Kaiserin als Großmeisterin steht. Das Großkreuz können neben den Prinzessinnen der kaiserl. Familie nur 12 Damen vom höchsten Adel erhalten, für die zweite Klasse sind 94 Edeldamen aufnahmefähig. Das Großkreuz, am roten Band [* 27] mit silbernem Rand getragen, ist ein breitflügeliges Kreuz [* 28] von Diamanten, im ovalen Mittelavers die heil. Katharina mit einem Kreuz, worauf die Buchstaben D. S. F. R. (Domine, salvum fac regem), auf dem Revers ein Nest junger Adler [* 29] auf einem Turm, [* 30] an dessen Fuß zwei alte Adler mit der Inschrift «Aequant munia comparis». Das Ordenszeichen der zweiten Klasse ist kleiner und hat in Gold [* 31] und Brillanten abwechselnde Flügel.
das Attribut der heil. Katharina (s. d.) von Alexandria;
in der frühgot. Baukunst [* 32] soviel wie Radfenster [* 33] (s. d.).
s. Jekaterinenstadt.
(grch., d. h. Reinigung), eigentlich die Entfernung des Ungehörigen. Aristoteles («Poetik», Kap. 6) übertrug das Wort auf das Ästhetische und schrieb besonders der Musik und der Tragödie eine reinigende Macht zu;
durch Furcht und Mitleid vollbringe diese eine Reinigung der Gemütsstimmungen;
d. h. durch die erschütternde Darstellung soll die Seele von selbstischer Leidenschaft befreit werden. –
Vgl. J. Bernays, Grundzüge der Verlornen Abhandlung des Aristoteles über die Tragödie (Bresl. 1857);
Geyer, Die aristotelische Katharsis, erklärt (Lpz. 1860);
Baumgart, Aristoteles, Lessing und Goethe (ebd. 1877);
Manns, Die Lehre [* 34] des Aristoteles von der tragischen Katharsis (Karlsr. 1883).
(grch.), abführendes Mittel. ^[= in der Mathematik. Das arithmetische M. zweier oder mehrerer Zahlen wird gefunden, wenn man ...]
wahrscheinlich ein saures Glykosid, bildet, teilweise an Kalk und Magnesia gebunden, den wirksamen Bestandteil der Sennesblätter.
Bauernhaus, [* 35] s. Kate. ^[= # Jan Jacob Lodewijk ten, niederländ. Dichter, geb. 23. Dez. 1819 im Haag, studierte 1838–44 ...]
(grch., d. i. Sessel), Lehrstuhl in den Schulen der Philosophen und Rhetoren, jetzt gewöhnlich in Lehrzimmern und Auditorien der erhöhte, mit einer Brustlehne versehene Platz, von dem herab die Vorträge gehalten werden. (S. Cathedra.)
Vgl. Verhandlungen der Eisenacher Versammlung (1872) zur Besprechung der socialen Frage; Ad. Wagner, Offener Brief an Herrn H. B. Oppenheim (Berl. 1872);
ders., Rede über die sociale Frage (ebd. 1872);
H. B. Oppenheim, Der Kathedersocialismus (2. Aufl., ebd. 1873);
Laspeyres, Die Kathedersocialisten und die statist.
Kongresse (ebd. 1875); Held, Socialismus, Socialdemokratie und Socialpolitik (Lpz. 1877); Schönberg, Handbuch der polit. Ökonomie, 2. Bd. (3. Aufl., Tüb. 1891), S. 646 fg.; Ad. Wagner, Grundlegung der polit. Ökonomie, Bd. 1 (3. Aufl., Lpz. 1892).
(von Cathedra, s. d.), eine jede Hauptkirche, an der ein Bischof oder Erzbischof seinen Sitz hat.
Oft wird auch das Wort gleichbedeutend mit Dom oder Münster [* 36] gebraucht.
s. Glas ^[= # ein durch Schmelzung entstandenes amorphes Gemenge von Verbindungen der Kieselsäure mit Metalloxyde ...] [* 37] (Bd. 8, S. 42 b).
soviel wie Domschulen.
s. Henotheïsmus. ^[= "Verehrung einzelner Götter" und "Verehrung eines Gottes nach ...]
(grch.), diejenigen beiden Seiten eines rechtwinkligen Dreiecks, die den rechten Winkel [* 38] einschließen. (S. Pythagoreischer [* 39] Lehrsatz.)
[* 40] (grch.), ein chirurg. Instrument, welches in Kanäle und Höhlen des Körpers eingeführt wird, hauptsächlich um Flüssigkeit aus denselben abzulassen. Die Katheter sind Röhren, [* 41] die gewöhnlich an dem Ende, welches eingeführt wird, abgerundet und mit seitlichen Öffnungen (Augen) versehen, an dem äußern Ende aber trichterförmig erweitert sind. Man gebraucht Katheter aus Metall (Silber, Neusilber, Zinn), welche eine dem Kanal, [* 42] in den sie eingeführt werden sollen, entsprechende Krümmung haben, bedient sich aber auch biegsamer, aus einer Harz- oder Kautschukmasse gefertigter Katheter, welche durch einen in sie gesteckten gebogenen Draht [* 43] (Leitsonde, Mandrin) ihre Form und Festigkeit [* 44] erlangen. Man katheterisiert besonders die Blase, den Magen, [* 45] die
^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.] ¶
Thränenkanälchen und die Ohrtrompeten, und zwar oft bloß um mit dem Katheter zu untersuchen (sondieren), oft aber auch, um den Inhalt der Hohlräume zu entleeren oder Flüssigkeiten (auch Luft) in dieselben zu injizieren. Das Einführen der Katheter (das Katheterisieren, der Katheterismus) fordert eine geübte Hand; eine ungeschickte Handhabung derselben kann Verletzungen, falsche Wege mit nachfolgender schwerer Entzündung und Tod herbeiführen.
Katheterismus, das Einführen des Katheters (s. d.). ^[= (grch.), ein chirurg. Instrument, welches in Kanäle und Höhlen des Körpers eingeführt wird, ...]
(grch.), ein von Dulong und Petit erfundener Apparat zur Messung des Höhenunterschiedes zweier Punkte, z. B. der Spiegel [* 47] zweier kommunizierender Quecksilbersäulen, aus der Ferne. Das Kathetometer besteht aus einem durch eine Wasserwage horizontal gestellten Fernrohr, [* 48] das an einem vertikalen Maßstab [* 49] auf und ab geschoben, sowie in einer horizontalen Ebene gedreht werden kann. Man stellt das Fernrohr auf die beiden Punkte ein und liest mittels Nonius [* 50] und Lupe [* 51] an dem Maßstabe die entsprechenden Höhen ab, aus denen sich der gesuchte Höhenunterschied ergiebt.
Halbinsel, s. Gudschrat.
s. Elektrolyse ^[= (grch.), nach Faraday Bezeichnung für die Zersetzung einer chem. Verbindung durch den galvanischen ...] [* 52] (Bd. 6, S. 3 a).
(grch.), im Gottesdienst der griech. Kirche der Teil, während dessen die Gemeinde sitzen darf, bestehend aus Troparien (s. d.) oder Lektionen, z. B. aus den Psalmen, die in 20 Kathisma eingeteilt sind.
Der Gegensatz ist Akathistos (s. d.).
s. Drakenberge. ^[= oder Gebirge in Südafrika, im östl. Teil der Kapkolonie, beginnt als Fortsetzung ...]
s. Katmandu. ^[= Hauptstadt des Staates Nepal (s. d.) in Vorderindien, am östl. Ufer der Wischnumati ...]
(Kätner), s. Kate. ^[= # Jan Jacob Lodewijk ten, niederländ. Dichter, geb. 23. Dez. 1819 im Haag, studierte 1838–44 ...]
(grch.), s. Anode. ^[= (positiver Pol), diejenige der beiden Metallplatten oder Drähte, durch die ein elektrischer ...]
das eigentümliche, sich geradlinig ausbreitende, von der negativen Elektrode eines Funkeninduktors ausgehende Leuchten in luftverdünnten Räumen.
Von einer hohlen Fläche ausgehende Kathodenstrahlen können sich in einem Punkte sammeln. Kathodenstrahlen scheinen sich gegenseitig abzustoßen, erregen an den getroffenen Körpern Phosphorescenz u. s. w. Die Erscheinungen sind von Hittorf, Crookes u. a. studiert worden. (S. Elektrische Schatten.) [* 53]
vielfach als gleichbedeutend mit Katholische Kirche (s. d.) gebraucht, richtiger aber als Bezeichnung der von der kath. Kirche vertretenen religiösen Anschauungen, im Gegensatz zu Protestantismus. Bei diesem Gegensatz kommen nicht nur die Verschiedenheiten in einzelnen dogmatischen Punkten (Erbsünde, Taufe, Abendmahl, Siebenzahl der Sakramente, Fegefeuer), sondern wesentlich allgemeine religiöse Grundsätze in Betracht, die sich vor allem in der verschiedenen Auffassung der Rechtfertigung und des Verhältnisses von Glauben und Werken beiderseits kundgeben.
Der kath. Standpunkt charakterisiert sich ferner durch das Festhalten an gewissen Grundzügen der kirchlichen Organisation, die für ihn dogmatische Geltung haben, während sie sich mit dem prot. Princip nicht vertragen: Geltung der Tradition neben der Heiligen Schrift, der wesentliche Unterschied zwischen Priestern und Laien, die bischöfl. Verfassung und der Primat des Papstes, das strenge Festhalten an der von den Vorstehern der Kirche sanktionierten Lehre und der Gehorsam gegen ihre Gebote, das Verhältnis der Kirche bez. des Papstes zu den Staaten, die Pflicht der Laien, auch in polit.
Dingen sich nach den kirchlichen Vorschriften zu richten, die Ablehnung der in dem Syllabus (s. d.) von 1864 verdammten modernen Ideen. Die besondere Art des kath.-religiösen Lebens tritt hervor in teils auf kirchlichen Geboten beruhenden, teils seit dem Mittelalter aufgekommenen Bethätigungen: Messehören, Fasten und Abstinenz, Ohrenbeichte, Ablaß, Verehrung Marias und anderer Heiligen und ihrer Bilder, Prozessionen und Wallfahrten, Rosenkranz, Klosterwesen, Bruderschaften u. s. w.
Die Lehrunterschiede behandelte der Katholik J. A. Möhler, Symbolik (Mainz [* 54] 1832; neue Aufl., 2 Bde., Regensb. 1871, 1881); die Protestanten F. C. Baur, Der Gegensatz des und Protestantismus (2. Aufl., Tüb. 1836) und H. Thiersch, Vorlesungen über und Protestantismus (2. Aufl., Erlangen [* 55] 1848); auch die andern Gegensätze Tschackert, Evang. Polemik gegen die röm. Kirche (2. Aufl., Gotha [* 56] 1888); Hase, [* 57] Handbuch der prot. Polemik gegen die röm.-kath. Kirche (5. Aufl., Lpz. 1891).
Rechtgläubigkeit, Zugehörigkeit zum Glauben der kath. Kirche. ^[= Das mit dem Christentum fast zu allen german. Völkern (mit Ausnahme der Goten) gekommene Wort ...]
(grch.), etwas Allgemeines, namentlich ein allgemeines (umfassendes) Wörterbuch;
ferner ein Universalheilmittel;
auch Gesamtbezeichnung der Katholischen Briefe (s. d.).
(grch., d. h. allgemeiner Bischof), Ehrentitel des Patriarchen der armenischen Kirche.
Briefe, nach kirchlichem Sprachgebrauch diejenigen apostolischen Sendschreiben, die nicht wie die Paulinischen an eine einzelne Gemeinde, sondern an einen größern Leserkreis gerichtet sind. Als solche Briefe betrachtete man anfangs nur den ersten Brief des Johannes und den ersten Brief des Petrus. Später ging der Name auch auf den Brief des Jakobus, den Brief des Judas und den zweiten Brief des Petrus über, zu denen man auch den zweiten und dritten Brief des Johannes gesellte, obwohl der letztere einen einzelnen Mann als seinen Empfänger nennt. Jetzt faßt man unter jenem Namen sämtliche nicht als paulinisch bezeichnete Briefe im Kanon zusammen. Die Echtheit sämtlicher sieben wird von vielen Seiten beanstandet. –
Vgl. Weiß, Die (Lpz. 1892).
Kirche, seit dem 2. Jahrh. Bezeichnung der Gesamtheit der sich zum christl. Glauben Bekennenden im allgemeinen (grch. kath’hólon), im Unterschiede von den christl. Gemeinden («Kirchen», lat. ecclesiae) an einzelnen Orten (1 Kor. 1,2; 16,1,19). Der Ausdruck findet sich zuerst gegen Ende des 2. Jahrh., zu einer Zeit, wo sich innerhalb der ältesten Christenheit des Römischen Reichs eine feste und ihre Einheitlichkeit erstrebende Organisation bildete. Nach Überwindung der anfänglichen Kämpfe zwischen Juden- und Heidenchristen sah sich die Majorität der Christenheit sowohl von außen durch die zerrüttenden Christenverfolgungen, als von innen her durch das Aufkommen zahlreicher Sekten getrieben, sich unter Bischöfen, als Nachfolgern der Apostel, auf einen kurzen Inbegriff der als apostolisch geltenden Lehre zu einigen.
Die Grundlagen dieser Katholische sah man demgemäß im Festhalten an der überlieferten Lehre (Tradition) und in der Autorität der miteinander in mehr oder weniger enger Verbindung stehenden Bischöfe, deren Einsetzung auf Christus und die Apostel zurückgeführt wurde. Verschiedenheiten in untergeordneten Punkten der kirchlichen Organisation und der gottesdienstlichen Gebräuche waren dadurch nicht ausgeschlossen. Auftauchende Streitigkeiten über die Lehre wurden durch Beratungen und Beschlüsse der
^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.] ¶
Bischöfe, unter denen die der Kirchen apostolischer Gründung besonderes Ansehen genossen, in letzter Instanz durch die allgemeinen (ökumenischen) Konzilien (s. Konzil) entschieden.
Schon früh traten Verschiedenheiten zwischen dem abendländ. und dem morgenländ. Teile der Katholische hervor; aber die Beschlüsse der sechs ersten allgemeinen Konzilien wurden von Vertretern beider Teile gefaßt und von beiden Teilen anerkannt. Die Parteien, die sie nicht anerkannten, wie die Monophysiten (s. d.) und Monotheleten (s. d.), wurden als von der Katholische ausgeschieden angesehen. In den letzten Jahrhunderten des ersten Jahrtausends bereitete sich aber eine Trennung des morgenländ. und des abendländ.
Teils der Katholische vor, die 1054 zum Abschluß kam. Der Grund lag weniger in dogmatischen Unterschieden (in dieser Beziehung war nur der Streit über das Ausgehen des Heiligen Geistes [s. d.] von Bedeutung), oder in disciplinären und liturgischen Verschiedenheiten (im Morgenlande war z. B. die Priesterehe, die Spendung der Firmung durch Priester, die Feier des Abendmahls mit gesäuertem Brote üblich), als in der Auffassung der Stellung des röm. Bischofs, die längst als die des einzigen Bischofs von Patriarchenrang im lat. Westen durch die allmähliche Loslösung des letztern vom griech. Ostreich eine besonders mächtige geworden war.
Der Vorrang des röm. Bischofs vor allen andern Bischöfen als primus inter pares wurde im Morgenlande anerkannt; aber das Bestreben, die höhere Autorität (den Primat, s. d.), welche die röm. Bischöfe im Abendlande in immer größerer Ausdehnung [* 59] erlangt hatten, auch im Morgenlande zur Geltung zu bringen, stieß dort auf entschiedenen Widerspruch bei den Bischöfen, namentlich bei dem von Konstantinopel, [* 60] der, von den oström. Kaisern unterstützt, als Bischof von Neu-Rom mit dem Bischof von Alt-Rom rivalisierte.
Seit der Trennung der beiden großen Hälften der Katholische heißt die abendländische römisch-katholische, die morgenländische (anatolische) griechisch-katholische Kirche (s. Griechische Kirche). Die Angehörigen der letztern galten in der röm.-kath. Kirche bis zum J. 1870, da man die dogmatischen Unterschiede nicht als wesentlich ansah, nicht als Häretiker (Ketzer), sondern als Schismatiker. Die der morgenländ. Kirche Angehörigen bezeichnen ihre Kirche mit Vorliebe als die orthodoxe (rechtgläubige).
Die namentlich auf den Konzilien zu Lyon [* 61] 1274 und Florenz 1439 gemachten Versuche zur Wiedervereinigung (Union) der griech. Kirche, auch der Syrier und der Armenier, mit der röm.-kath. Kirche, hatten im allgemeinen keinen dauernden Erfolg. Zur röm.-kath. Kirche gehören aber als unierte Griechen, Syrier, Armenier u. s. w. diejenigen, die sich dem Papste unterworfen haben und das röm.-kath. Dogma anerkennen, denen aber vom Papste gestattet ist, in einem gewissen Umfange ihre alten Gebräuche (Priesterehe, Kommunion unter beiden Gestalten u. s. w.) und ihre alte Liturgie beizubehalten und eigene Bischöfe zu haben.
Nach der Scheidung der morgenländ. von der abendländ. Kirche wurde in letzterer die Gewalt des Papstes allmählich immer größer und so die Verfassung der röm.-kath. Kirche eine monarchische. Es kam ferner den mittelalterlichen Ketzereien gegenüber die Anschauung zur Geltung: alle Getauften seien von Rechts wegen Mitglieder der und darum zum Bekenntnis ihres Glaubens und zur Beobachtung ihrer Gebote verpflichtet und die kirchlichen Obern befugt, diejenigen, die sich dessen weigerten, zu strafen, ja zum Tode zu verurteilen. (S. Inquisition.) Den weltlichen Regierungen gegenüber wurde die Anschauung zur Geltung gebracht, sie müßten zur Vollstreckung solcher Urteile den «weltlichen Arm» zur Verfügung stellen, ferner die Rechte der Kirche achten und schützen und keine diesen widersprechenden Verordnungen erlassen; solche Gesetze und Verordnungen könnten von der Kirche (dem Papste) außer Kraft [* 62] gesetzt, Fürsten, welche hartnäckig die Rechte der Kirche mißachteten, die Ketzerei beschützten u. s. w., vom Papste abgesetzt und ihre Unterthanen von ihrer Unterthanenpflicht entbunden werden.
Die Durchführung dieser Anschauungen wurde zwar später, namentlich nach der Reformation, unmöglich; sie wurde auch bis in die neueste Zeit innerhalb der Katholische vielfach bestritten, namentlich von den Gallikanern (s. Gallikanische Kirche); aber theoretisch wurden sie von den Päpsten, der röm. Kurie und den Kurialisten (s. d.) immer festgehalten. Wenn das Verhältnis der Kurie zu einzelnen Staaten durch Konkordate (s. d.) geregelt wurde, so wurden diese von vielen Kurialisten nur als Zugeständnisse angesehen, die den Staatsregierungen auf Widerruf gemacht wurden, von andern freilich als eigentliche Verträge, aber doch als solche, die der Papst, wenn das Wohl der Kirche es erheische, wieder aufheben könne. – Die Versuche des Konstanzer und Baseler Konzils (s. diese Artikel), die päpstl. Gewalt einzuschränken und eine «Reform an Haupt und Gliedern» der Katholische durchzuführen, mißlangen.
Der Reformation des 16. Jahrh. gegenüber wurden die Lehren [* 63] der auf dem Tridentinischen Konzil (s. d.) fixiert und dessen Beschlüsse von Pius IV. in dem sog. Trienter Symbol oder Glaubensbekenntnis zusammengefaßt, über den Primat des Papstes wurden in Trient [* 64] keine neuen Beschlüsse gefaßt. Ende des 16. und Anfang des 17. Jahrh. wurde aber die centralistische Leitung der Katholische vervollkommnet durch die Organisation der Kurie und der röm. Kongregationen (s. d.). Bis in die neueste Zeit wurde von vielen Katholiken die ältere Anschauung festgehalten, wonach der Papst, wie in Konstanz [* 65] ausdrücklich erklärt war, wenigstens unter dem allgemeinen Konzil steht und den Bischöfen ihm gegenüber eine gewisse Selbständigkeit gewahrt bleibt.
Diese Anschauung wurde namentlich von den Gallikanern vertreten und lag der Opposition gegen die Bullen zu Grunde, die von den Päpsten gegen die Jansenisten (s. d.) erlassen wurden, namentlich gegen die Bulle Unigenitus Clemens’ XI. Diese freiere Richtung in der Katholische wurde aber von der kurialistischen immer mehr zurückgedrängt, und auf dem Vatikanischen Konzil (s. d.) von 1870 wurde als Dogma der Katholische verkündigt, daß die früher der Kirche, bez. den sie repräsentierenden allgemeinen Konzilien zugeschriebene Infallibilität (s. d.) dem Papste, wenn er ex cathedra (s. Cathedra) spreche, ohne Zustimmung der Kirche zukomme, und daß der Papst eine unmittelbare und ordentliche Gewalt über alle Gläubigen habe, womit die Bischöfe zu bloßen Statthaltern des Papstes geworden sind. Die vatikanischen Dekrete sind in der röm.-kath. Kirche mit geringen Ausnahmen (s. Altkatholicismus) anerkannt und ihr Inhalt auch in das sog. Trienter Glaubensbekenntnis (s. oben) eingeschoben worden. Die Tren-
^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.] ¶
nung von der griech. Kirche ist dadurch verschärft worden, da diese, weil sie die neuen Dogmen nicht anerkennt, nach der röm.-kath. Anschauung jetzt nicht mehr schismatisch, sondern häretisch ist.
Organisation. Das Oberhaupt der Katholische ist der Papst (s. d.). Die höchsten ihm unterstellten Behörden sind die röm. Kongregationen (s. d.). Dem Kollegium der Kardinäle (s. Kardinal), das früher die Bedeutung eines Rates des Papstes hatte, steht jetzt nur noch das Recht der Papstwahl zu und in sehr beschränkter Weise die Leitung der Kirche während einer Erledigung des päpstl. Stuhles (Sedisvakanz). Die Bezirke in den Ländern, in denen die Katholische vollständig organisiert ist, heißen Bistümer (s. d.) oder Diöcesen. Die Vorsteher derselben, die Bischöfe (s. d.), bedürfen, wie immer sie auch ernannt sein mögen, vor der Weihe und der Übernahme ihres Amtes der Bestätigung des Papstes. Über die Weihbischöfe s. d.
In der Regel sind mehrere Bistümer zu einer Kirchenprovinz vereinigt, an deren Spitze einer der Bischöfe als Erzbischof (s. d.) oder Metropolit steht. Bistümer, die zu keiner Kirchenprovinz gehören und unmittelbar unter dem Papste stehen, heißen exemt (s. Exemtion). Die Diöcesen sind von sehr verschiedenem Umfange: Breslau [* 67] zählt über, Köln [* 68] fast 1 Mill. Katholiken, einige italienische 25000. – Die Patriarchen und Primaten (s. d.), die früher über den Erzbischöfen standen, haben jetzt nur noch einen Ehrenvorrang.
Wo die Katholische nicht vollständig organisiert oder ihre Stellung nicht staatsrechtlich geregelt ist, also in vorwiegend prot. Ländern und in den Missionen in heidn. Ländern, fungieren statt der Bischöfe Titularbischöfe (s. In partibus) als Apostolische Vikare (s. d.) oder Priester als Apostolische Präfekten. So giebt es in Deutschland [* 69] einen apostolischen Vikar für das Königreich Sachsen in Dresden; [* 70] der Bischof von Osnabrück [* 71] ist zugleich apostolischer Vikar der nordischen Missionen (Mecklenburg, [* 72] Schaumburg und Hansestädte), der Bischof von Paderborn [* 73] für Anhalt. [* 74] Auch Schweden [* 75] hat einen apostolischen Vikar, ebenso seit März 1893 Norwegen und Dänemark, [* 76] die bis dahin unter apostolischen Präfekten standen. Die apostolischen Vikare und Präfekten, auch die Bischöfe in den vorwiegend prot. Ländern, in denen die bischöfl. Hierarchie erst in neuerer Zeit wiederhergestellt ist, wie in England und Holland, stehen nicht unmittelbar unter dem Papste, sondern unter der Kongregation der Propaganda (s. d.).
Die Unierten Griechen (s. d.), Syrier, Armenier und Chaldäer haben eigene Bischöfe (Erzbischöfe, Patriarchen). In Lemberg [* 77] in Galizien z. B. residieren drei Erzbischöfe, ein lateinischer, ein armenischer und ein griechischer (für die Ruthenen).
Näheres zur Organisation der s. in den Artikeln Hierarchie, Konsistorium, Konzil, Klerus, Priester, Priesterseminare, Orden [* 78] (geistliche). – Über die bei einer Reihe von Staaten bestehenden päpstl. Nuntiaturen s. Legat und Nuntius. Über die Missionsthätigkeit der s. Mission (katholische). Hinsichtlich der Lehre s. Katholicismus; über den Gottesdienst s. Kultus und Messe. – Die Abteien, die nicht unter dem Bischof der Diöcese, sondern unmittelbar unter dem Papste stehen, heißen abbatiae nullius (dioeceseos).
Mit Einschluß der Unierten, deren es etwa 5½ Mill. giebt (2816811 in Österreich [* 79] und 1670682 in Ungarn), [* 80] beträgt die Zahl der Katholiken etwa 200 Mill., die sich auf 152 Kirchenprovinzen verteilen; 19 Erzbischöfe stehen direkt unter dem päpstl. Stuhle (exemt), dazu kommen 18 Erzbistümer des orient. Ritus; 86 Bischöfe unterstehen direkt dem Papst (exemt), 622 in den Kirchenprovinzen den Erzbischöfen. Titular-Erzbischöfe giebt es etwa 80, Titularbischöfe etwa 350; diese hießen früher Bischöfe oder Erzbischöfe in partibus (s. d.).
In der folgenden Übersicht sind die Zahlen der Erzbischöfe, Bischöfe oder apostolischen Vikare und der Katholiken (nach den neuesten Zählungen oder Schätzungen) angegeben.
Weltteile | Zahl der | ||||
---|---|---|---|---|---|
Bischöfe | Katholiken | ||||
(in Tausend) | |||||
Europa. | |||||
Belgien | 6 | 6042 | |||
Deutsches Reich | 26 | 17672 | |||
Frankreich | 84 | 29201 | |||
Großbritannien: | 6660 | ||||
England und Wales | 15 | ||||
Schottland | 6 | ||||
Irland | 29 | ||||
Malta | 2 | ||||
Italien | 270 | 30400 | |||
Monaco | 1 | 12 | |||
Niederlande | 5 | 1604 | |||
Luxemburg | 1 | 209 | |||
Österreich-Ungarn | 57 | 27607 | |||
Portugal | 12 | 4500 | |||
Rußland | 15 | 9600 | |||
Schweiz | 5 | 1190 | |||
Spanien | 54 | 16850 | |||
Amerika. | |||||
Canada und Neufundland | 27 | 1797 | |||
Vereinigte Staaten v. Amerika | 81 | 6250 | |||
Mexiko | 27 | ||||
15329 | |||||
Centralamerika | 18 | ||||
Südamerika | 57 | 27268 | |||
Asien. | |||||
Asiatische Türkei | 6 | 663 | |||
Ostindien | 27 | 1199 | |||
Philippinen | 5 | 5502 | |||
Indochina | 13 | 406 | |||
China | 37 | 1094 | |||
Korea und Japan | 5 | 45 | |||
Afrika. | 24* | 2656 |
Algerien, [* 81] Tunis und Marokko
Ägypten, [* 82] Abessinien u. s. w.
Westafrika
Ost- und Centralafrika
Australien. | ||||
---|---|---|---|---|
Festland | 22 | 522 | ||
Neuseeland | 4 | 69 | ||
Andere Inseln | 10 | 482 | ||
* 7 Bischöfe und 17 Vikare.
Dazu kommen etwa 3685 Katholiken in Dänemark, 10000 in Schweden und Norwegen, 10000 (8 Bischöfe) in Griechenland (mit Chios), 5000 (5) in Montenegro, [* 84] 100000 (2) in Rumänien [* 85] und 6000 (2) in Serbien. In der europ. Türkei [* 86] giebt es 2 exemte Erzbistümer Durazzo und Scopia (Üzküp), das
^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.] ¶