abhängenden
Faktor (s. Vautare). Bei Zeitrenten erfolgt die Kapitän durch Diskontierung der künftig
fäl- ligen
Summen auf die Gegenwart und durch
Ad- dition der so berechneten Beträge. Kapitän oder Kapitalifation nennt man auch
bisweilen die Ansammlung von privatwirtschaft- lichem Kapitalvermögen, indem das Einkommen nicht vollständig zu konsumtiven
Zwecken veraus- gabt, sondern teilweise als
Kapital aufgespart wird. Kapitalismus, die kapitalistische
Produktions- weise im Gegensatz zu dem
Socialismus oder Kol- lektivismus.
Der Kapitaleigentümer nimmt ohne eigentliche Arbeitsleistung einen
Teil der
Güter, welche die
Arbeiter mit den ihnen zu Gebote
ge- stellten
Mitteln produzieren, als
Kapital gewinn für sich in
Anspruch, was die
Arbeiter zugestehen müssen,
weil sie ohne
Kapital entweder gar nichts, jedenfalls aber ungleich weniger prodnzieren und erwerben können. Die
Arbeiter
erhalten also nicht das volle Produkt; sie müssen einen
Teil desselben dem Kapitalisten als eine
Rente überlassen, die der-
selbe lediglich auf
Grund seines
Besitzes der
Pro- duktionsmittel bezieht.
Auf diese
Thatsache laufen schließlich alle
Anklagen hinaus, die von Proudhon, Marr und den
Socialisten und Kommunisten über-
daupt gegen das
Kapital und die «kapitalistische
Pro- duktionsordnung» erhoben worden sind. Es fällt dagegen nicht entscheidend
ins Gewicht, daß das
Ka- pital selbst ursprünglich durch
Arbeit geschaffen ist; denn wenn es auch wirtlich
durch die eigene
Arbeit des Besitzers entstanden wäre, so würde damit ein dauernder Rentenbezug desselben noch nicht ohne
wei- teres gerechtfertigt erscheinen.
Hauptsächlich kommt vielmehr iu Betracht, daß der Kapitalist, auch wenn er nicht unmittelbar mitarbeitet, doch eine wichtige
Funktion in der wirtschaftlichen Gesellschaft ausübt; in seinerHand
[* 2] liegt thatsächlich die
Initiative
und damit die allgemeine Regelung der Produktion, und indem er diese Funktion erfüllt, setzt er sein
Kapital gerade wegen
der Eigentümlichkeit der bestehenden wirtschaftlichen Ordnung einem nicht geringen Risiko aus. Dazu aber wird er sich nur
entschließen, wenn ihm ein Gewinn in Aussicht steht.
Auch in einer kollektivistisch organisierten Gesellschaft, in der also die Produktionsmittel der Gesamtheit
gehören wür- den, müßten besondere Organe geschaffen und aus dem Ertrag der Produttion unterhalten werden, welche die
Verteilung der Produktivkräfte den
Be- dürfnissen der
Konsumtion entsprechend zu regeln und zu leiten hätten.
Daß diese
Methode für die Gesamtheit mit geringerm Aufwand verbunden sein würde als die gegenwärtig bestehende,
ist un- bewiesen.
Übrigens geben wissenschaftliche Socia- listen, wie Marr, selbst zu, daß die kapitalistische Produktionsweise ein notwendiges,
folglich auch berechtigtes
Glied
[* 3] in der histor.
Entwicklung der menschlichen Kultur ist und gegenüber der frühern Sklavenwirtschaft
einen Fortschritt bildet. Kapitän wird auch die Herrschaft des beweglichen Großkapitals ge-
nannt. (S. Geldherrschast.) - Litteratur s.
Kapital. Kapitalist, s.
Kapital und Kapitalismus. Kapitalmarkt, s. Geldmarkt.
Kapitalrente, die aus dem
Besitz eines Kapi- tals (s. d.) gezogene
Rente; hauptsächlich in der Bedeutung von
Zinsen (s. d.).
Kapitalrentensteuer, eine
Steuer auf den arbeitslos bezogenen Ertrag des Kapitalvermögens. Sie trifft
den Ertrag von Geschäftsanteilen an
Aktiengesellschaften und genossenschaftlichen Itnter- 'Artik^'l, di? man unter K verm
nehmungen und
den
Zins ausgeliehener Kapitalien ldaher auch
Zinsrentensteuer genannt). Die Kapitän stellt sich sonach als eine Ergänzung
der Ertrage- steuern (s.d.) dar und ist innerlich berechtigt, insofern der Ertrag im
Grund- und Häuserbesitz
sowie im Gewerbebetrieb angelegter Kapitalien anderweitig besteuert wird, ohne gleichzeitige entsprechende
Be- steuerung der
Zinsenbez. Einkünfte aus Leibkapi- talien
bez. Geschäftsanteilen.
Das Einkommen der letztern Art verdient in weit höherm
Grade eine
Besteuerung als das aus der persönlichen
Arbeit oder aus
der eigenen Vermögensverwaltung hervor- gehende. Die Kapitän stellt günstige Erträge für
die
Staats- kasse in Aussicht, bietet aber mancherlei steuertech- nische Schwierigkeiten, da sie leicht abgewälzt werden
kann, da serner das Erfassen der Steuerobjette ohne die Pflicht zur
Abgabe einer Steuererklärung, die beim Erbgange nachträglich
kontrolliert werden mühte, vielfach unmöglich ist.
Auch fübrt sie zu einer ungleichen Belastung der einzelnen
Arten der Kapitalanlagen, da die von der
Theorie
geforderte Zerlegung des
Zinses in Risikoprämie, Ämortisa- üonsquote und reinen
Zins praktisch nicht durch- geführt werden
kann. Neben einer allgemeinen Ein- kommensteuer erhöht die Kapitän die steuerliche Belastung des auf Kapitalbesitz
beruhenden (fundierten) Ein- tommens gegenüber dem (unfundierten) Einkommen aus persönlicher
Arbeit.
Sofern man eine stärkere Belastung des erstern für angemessen bält, muß man eine Kapitän neben der allgemeinen
Einkommensteuer
an sich als berechtigt anerkennen.
Diese Erwäguug hat neuerlich aucb mebr und mehr dahin geführt, die Kapitän nicht als eigentliche Ertragssteuer,
sondern als partielle Einkommensteuer aufzufassen. Diese Form trägt die in Bayeru und
Württemberg,
[* 4] uud
die gleichen
Gesichtspunkte sind auch für die in
Preußen
[* 5] durch das Ergänzungssteuergesetz vom gescbaffene Kapitän maßgebend
gewesen. (Vgl.
Ergänzungssteuer.) In Hessen
[* 6] und
Baden
[* 7] erscheint die Kapitän neben der allgemeinen Einkommen- steuer als
Voraus belastung
des Einkommens aus Kapitalbesitz.
Sachseil hat eine besondere Kapitän zur Ieir uicht.
Über die in mehrern außerdeutschen
Ländern als Ersatz
für die Kapitän eingeführte Couponsteuer s. d. Kapitalschaufler, s.'Geweih
(Bd. 7, S. 973d). Kapitalsteuer, eine
Steuer auf das Einkommen aus Kapitalvermögen (Kapitalrentensteuer, s. d.)
oder eine partielle Vermögenssteuer (s. d.), die den werbenden
Teil des Vermögens belastet. Kapitalverbrechen, Verbrechen,
welcke mit
Todesstrafe (s. d.) bedroht sind.
Bei denRömern hießen Kapital^stra fen(cai)iti8 poenas) außer der
Todesstrafe alle strafen, die den
Verlust des
Bürger- rechts
oder des
Standes der
Freien zur Folge hatten. Kapitalzins, s.
Kapital und
Zinsen. Kapitän (mittellat. cllMÄ!i"n3, von caiut,
Haupt),
gleichbedeutend mit Hauptmann (s. d.),
ein Wort, das in den roman. sprachen (frz.
capitain"; ital. (Hpitano; span. c^Mau) in seiner allgemeinsten
Bedeutung für Oberbefehlshaber gebraucht wurde. So hieß Gonsalvo von Cordova ^L1 Frau c^pitaii, Turrenne I^s Fiauä ca^i
Im 16. Iabrh. er- hielt die Benennung eine bestimmtere Grenze, und eo hieß nun in
Frankreich der Fübrer einer Compagnie
(^piwiuo, bei den
Spaniern (^piwn und nach ihm bier die Compagnie c^pita^ia. Als zur Zeit
Lud- wigs XIV.
die franz. Spracke im Kriegswesen die bisher auch bei den
Deutschen vorherrschenden span. und ital. Bezeichnungen verdrängte,
nahm man in ißt, sind untt'r C aufzusuchen.
¶
mehr
115 den stehenden Heeren, die damals entstanden, das Wort Kapital für Hauptmann an. In neuerer Zeit ist jedoch die deutsche Benennung
wiederhergestellt worden. Ferner hieß Kapital bis zum 17. Jahrh. der militär.
Befehlshaber der Schiffe,
[* 9] unter dem der Schiffer oder Pilote (Hochseelootse) die Navigierung ausführte. Später bezeichnete
man mit Kapital den Schiffsführer der Handelsmarine; zur Führung des Titels sind nur solche Seeleute berechtigt,
die das Schifferexamen für große Fahrt bestanden haben. In Frankreich heißen diese Kapital capitaine au long cours, im Gegensatz
zu den Führern der Küstenfahrer. Kapital dient ferner als Anrede für die Chargen des Korvettenkapitäns (s. d.) und Kapitäns zur
See (s. d.) in den Kriegsmarinen.
die Charge eines Seeoffiziers, die dem Hauptmann in der Armee gleichkommt.
Rangabzeichen des Kapitänlieutenant bilden
zwei Goldstreifen unter der Krone am Ärmel und bewegliche Fransen an, unklarer Anker und zwei Sterne auf den Epauletten.
zurSee, die Charge eines Seeoffiziers, die dem Oberst in der Armee gleichkommt. Rangabzeichen des kapitän zur See bilden
vier Goldstreifen unter der Krone am Ärmel, sowie unklaren Anker
[* 10] und zwei Sterne auf, feststehende goldene Raupen an den Epauletten.
Die Panzerschiffe
[* 11] erster bis dritter Klasse und die Kreuzer erster und zweiter Klasse sowie die großen
Schulschiffe werden von kapitän zur See kommandiert, ebenso die Matrosen- und Werftdivisionen in den Reichskriegshäfen. Ein kapitän zur See, der
mit Führung eines Geschwaders beauftragt wird, erhält gewöhnlich den Titel eines Kommodore und trägt als solcher fünf Goldstreifen
am Ärmel.
(vom lat. capitŭlum, d.h. kleiner Kopf), zunächst die an der Spitze (gleichsam als Kopf) eines Schriftabschnitts
befindliche kurze Übersicht des Hauptinhalts dieses Abschnittes, dann ein solcher Abschnitt selbst. Am ältesten sind die
Kapiteleinteilungen der Heiligen Schrift. (S. Bibel,
[* 12] Bd. 2, S. 958b.) Auf Prosaschriftsteller, zuerst auf
Theophrast und Gellius, soll Johannes de Lapide, der Lehrer Reuchlins, Ende des 15. Jahrh, die Kapiteleinteilung
übertragen haben. In denBudgets (Etats) heißen Kapitel die mit fortlaufenden Nummern bezeichneten Abschnitte, welche den Anteil
zusammenfassen, den je ein bestimmter Verwaltungszweig, z. B. die Staatsforsten, an den Einnahmen
und Ausgaben haben.
In der Kirchensprache ist Kapitel die Versammlung oder der Verein der zu einem Kloster oder Stifte gehörigen
Geistlichen, die sich anfangs täglich zur Anhörung eines Kapitel aus der Bibel oder aus ihren Regeln versammelten; dann auch
die Versammlung geistlicher und weltlicher Orden
[* 13] und Brüderschaften. Wichtig wurden die Kapitel der deutschen Bischöfe, die früher
klösterlich vereint, später das gemeinsame Leben aufgaben und nur als Korporationen mit großen Gerechtsamen
verbunden blieben. (S. Domkapitel und Stift.)
(lat. capitolium), die Burg der Stadt Rom
[* 14] (s. d.) und als solche sowie als Platz des röm.
Nationalheiligtums, des Tempels der kapitolinischen Göttertrias (Jupiter, Juno, Minerva), der religiös-polit.
Mittelpunkt des ganzen RömischenReichs,
lag auf dem Kapitolinischen Hügel (mons Capitolinum), der sich nordwestlich vom Palatin
über der Niederung des Forums zu einer Höhe von 46 m ü.d.M. erhebt. Er ist mit etwa 1000 m Umfang der kleinste unter den
sieben Hügeln Roms und gliedert sich in zwei durch eine Einsattelung geschiedene Höhen, deren nördliche
jetzt von der Kirche Sta. Maria in Araceli, die südliche vom PalastCaffarelli (jetzt deutsche Botschaft) eingenommen ist.
Schon in frühester Zeit war der nach allen Seiten schroff abfallende und im ganzen Altertum nur durch einen fahrbaren Weg
(den clivusCapitolinus auf der Südostseite nach dem Forum
[* 15] hin) zugängliche Berg befestigt. Dem König
Servius Tullius schreibt die Tradition den Mauerring zu, von dessen Unterbau an der Nordwestseite noch Reste zu sehen sind.
Der südl. Gipfel, das Capitolium im engern Sinne, trug den Tempel
[* 16] des Jupiter. König Tarquinius Priscus begann
den Bau, der, von etrurischen Baumeistern geleitet, von Tarquinius Superbus vollendet ward.
Mehrmals durch Feuer zerstört, wurde er 69 v.Chr. durch Quintus Lutatius Catulus, 70 n.Chr. von Vespasian, endlich zehn Jahre
später von Domitian wiederhergestellt, immer unter Beibehaltung des alten Plans von 74 m Länge und 51 m Breite.
[* 17] Der
Tempel hatte drei Cellen; in der mittlern stand das Bild des Jupiter, links der Juno, rechts der Minerva; die Vorhalle bestand
aus drei Reihen von je sechs 9 m voneinander abstehenden Marmorsäulen. Das Dach
[* 18] bestand aus vergoldeten Bronzeplatten.
Überreich war der Schmuck an Weihgeschenken, Statuen und andern Kostbarkeiten. Der Tempel litt sehr bei
der Plünderung Roms durch die Vandalen (455 n.Chr.), doch standen bedeutende Reste noch im 13. Jahrh. Der Platz um den
Tempel (AreaCapitolina) enthielt zahlreiche kleinere Heiligtümer, Denkmäler und Weihgeschenke; außerhalb dieses mit einer
Mauer umschlossenen geweihten Raums lag am westl. Abhange der Felsvorsprung, von dem in
älterer Zeit die Staatsverbrecher hinuntergestürzt wurden (Tarpejischer Felsen, saxum Tarpeium).
Die nördl. Höhe (46 m), der anfänglich am stärksten befestigte Punkt (die eigentliche Citadelle,
arx), trug seit 344 v.Chr. den Tempel der ratenden Juno (Juno moneta), mit dem später das Münzamt verbunden wurde. Die zwischen
beiden Gipfeln liegende Niederung gilt als die Stelle des von Romulus bei Gründung der Stadt eingerichteten
Asyls. Nach der Forumsseite zu war der Platz begrenzt durch den gewaltigen, von Lutatius Catulus 78 v.Chr. errichteten Bau des
Tabulariums, welcher das Staatsarchiv enthielt.
Beträchtliche in das Untergeschoß des Senatorenpalastes verbaute Reste sind noch erhalten. Im frühern Mittelalter
trug der Kapitolinische Hügel nur ein monumentales Gebäude, die Kirche Sta. Maria in Araceli auf dem nördl. Gipfel. Seit
der Wiederherstellung des röm. Senats 1143 gewann das Kapitol von neuem eine Stellung als ideeller und administrativer Mittelpunkt
der Stadt; der Kapitolplatz diente lange Zeit (bis 1477) als Hauptmarkt, über den Trümmern des Tabulariums
erhob sich der festungsartige Senatorenpalast; ein Hauptaufgang von Norden
[* 19] her, die große Treppe
[* 20] von Araceli, wurde 1348 angelegt.
Kurz vor 1540 entwarf Michelangelo einen Plan für die Umgestaltung des Kapitol, der in den folgenden hundert Jahren nicht ohne
mancherlei Abweichungen ausgeführt
Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C auszusuchen.
¶
mehr
wurde und dem Kapitol sein jetziges Aussehen gab. Michelangelo selbst schmückte den Platz mit der im Mittelalter beim Lateran
stehenden Bronzestatue des KaisersMarc Aurel (1538) und begann den Umbau der Façade des Senatorenpalastes; später arbeiteten
Tommaso dei Cavalieri, Giacomo della Porta, Girolamo Rainaldi nach seinen Plänen weiter.
Man steigt zum Kapitol vom Marsfelde (Piazza di Araceli) auf einer breiten Flachtreppe (cordonnata) empor,
die unter Pius Ⅳ. (1559‒65) erbaut und am obern Abschluß mit den kolossalen Marmorstatuen zweier Dioskuren
[* 22] geschmückt
ist. Der Platz, dessen Mitte das genannte Reiterbild des Marc Aurel einnimmt, ist begrenzt links von dem Palast des Kapitolinischen
Museums (erbaut 1644‒55 von Rainaldi), der eine der bedeutendsten Statuensammlungen (Eigentum der Stadt Rom) enthält; rechts
von dem Konservatorenpalast (von T. de Cavalieri 1564‒68), worin sich städtische Amtslokale, Festsäle und Museumsräume
(in diesen viele nach 1870 auf städtischem Terrain gefundene Statuen, aber auch manches aus älterm Besitz, z. B. die Wölfin
und der Dornauszieher aus Bronze,
[* 23] die Konsular- und Triumphalfasten u. s. w.; ferner eine Sammlung von Büsten berühmter Männer
der Wissenschaft [Protomoteca] sowie eine Gemäldegalerie) befinden.
Dem Aufgang gegenüber liegt der Senatorenpalast (vollendet 1592 von Rainaldi), mit stattlicher Doppeltreppe und hohem Glockenturm
von Martino Lunghi 1579). Der Hauptsaal dieses Palastes dient für die Sitzungen des röm. Stadtrats. Die
nördlichste Spitze des Kapitol ist neuerdings bestimmt worden, das Nationaldenkmal des Königs Victor Emanuel zu tragen. Der
Grundstein des kolossalen Baues wurde gelegt. Die Leitung liegt in den Händen des Architekten Sacconi. Das Kloster
von Araceli und mehrere Straßen am Fuße des Kapitol haben demoliert werden müssen.
Zur Topographie des Kapitol vgl. Jordan, Kapitol, Forum und Sacra Via (Berl. 1881); C. Re und G. B. de Rossi im «Bullettino archeologico
comunale», Bd. 10 (Rom 1882); Jordan, Topographie der Stadt Rom, Bd. 1, Abteil. 2 (Berl.
1885). Über das moderne Kapitol: Righetti, Descrizione del Campidoglio (2 Bde.,
Rom 1835‒50);
Michaelis in Lützows «Zeitschrift für bildende Kunst» (Neue Folge, Bd. 2, 1891).
in der deutschen Armee derjenige Soldat, der sich freiwillig zu einer längern als der vorgeschriebenen
Dienstzeit verpflichtet und zu diesem Zwecke einen Vertrag (Kapitulation) abschließt. Hauptzweck dieses Verhältnisses ist
die Beschaffung des geeigneten Unteroffizierpersonals, und nur solche Leute sind zur Kapitulation zuzulassen, die sich zu
Gefreiten und Unteroffizieren eignen. Mannschaften, welche zum ersten Male kapitulieren, empfangen
ein Handgeld von 100 M.
Eine solche erste Kapitulation liegt vor, wenn die Betreffenden, gleichviel bei welcher Waffe, sich zu einer mindestens vierjährigen
Gesamtdienstzeit verpflichten, d. h. auf 2 Jahre mehr bei den Fußtruppen, und auf 1 Jahr mehr
bei der Kavallerie und Reitenden Artillerie. Spätere Kapitulationen werden immer nur auf 1 Jahr abgeschlossen.
Kapitulánt gehören zusammen mit den Unteroffizieren und Offizieren zu denjenigen Personen des Etats, deren Anzahl durch jährliche
Feststellung bewirkt wird. (S. auch Dienstprämien für Unteroffiziere.)
(Domkapitular), in der kath. Kirche das Mitglied eines Kollegiat- oder Domkapitels (s. d.)
mit Stimmrecht, Sitz im Kirchenchor und einem bestimmten Einkommen.
die von den Karolingern erlassenen Gesetze, Verordnungen und Anordnungen. Jeder Stamm des FränkischenReichs lebte nach seinem ihm eigentümlichen Rechte. (S. Germanische Volksrechte.) Daneben bedurfte es allgemein für das ganze
Reich gültiger Anordnungen bezüglich derjenigen Materien, welche über den Kreis
[* 30] der Stammesrechte hinausgingen.
Diese vom König erlassenen Gesetze, Instruktionen u. s. w. hießen unter den Merowingern decretum, decretio, constitutio
u. s. w., unter den Karolingern capitulare, weil sie in mehrere Abschnitte (Kapitel) zerfielen.
Sie sind in lat. Sprache
[* 31] abgefaßt, wurden im Original beim Pfalzgrafen deponiert und aus offiziellen Abschriften, welche der
Kanzler beglaubigte, seitens der Bischöfe und Grafen dem Volke verlesen und so publiziert. Bei ihrer Abfassung
wirkten die geistlichen und weltlichen Großen des Reichs mit. Eine Sammlung der Kapitularien ist schon 827 von dem Abte Ansegisus von
Fontanella veranstaltet worden. Dieselbe erlangte bald offizielles Ansehen. Eine weitere Sammlung von dem Mainzer
Diakon Benedikt (daher Benedictus Levita) enthält dagegen zahlreiche Fälschungen, deren Tendenzen mit denen der gleichzeitigen
Dekretalen des Pseudoisidor (s. d.) übereinstimmen.
Herausgegeben sind die Kapitularien von Baluze (2 Bde., Par. 1677), Canciani
(in Bd. 3 [«Ansegisus
und Levita»] und Bd. 5 [«Langobardische
K.»] der «Barbarorum leges antiquae», 5 Bde.,
Vened. 1781‒92; neue Ausg. von Pertz in den «Monumenta
Germaniae historica», Abteil. Leges, Bd. 1 u. 2; kritische Ausgabe von Boretius, Bd. 1, Hannov. 1883).
–
Vgl. Boretius, Die Kapitularien im Longobardenreiche (Halle
[* 32] 1864);
ders., Beiträge zur Kapitularienkritik (Lpz. 1874);
Seeliger,
Die Kapitularien der Karolinger (Münch. 1893).
Kapitelsvikar, der Stellvertreter des Bischofs in der Regierung der Diöcese während
der Dauer einer Sedisvakanz. Nach Eintritt der letztern hat das Domkapitel binnen 8 Tagen einen Kapitularvikar für die Regierung und einen
Ökonomus für die Vermögensverwaltung der Diöcese zu wählen; beide fungieren bis zur Wiederbesetzung des bischöfl. Stuhles
und haben dem neuen Bischof Rechenschaft zu legen. Der Kapitularvikar kann nur diejenigen Rechte ausüben, die nicht
die Bischofsweihe voraussetzen; auch in diesem Rahmen aber soll der Kapitularvikar sich auf die notwendigen Regierungsgeschäfte beschränken,
insbesondere nicht kirchliche Stellen besetzen und Kirchengut veräußern. Der Kapitularvikar bedarf der päpstl. Bestätigung, in Preußen
und Elsaß-Lothringen
[* 33] auch derjenigen des Staates, soll auch Doktor des kanonischen Rechts sein. Neue Vorschriften
über die Kapitularvikar hat Pius Ⅸ. unterm erlassen.
^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.]
¶
Kapitulation, Bezeichnung für Festsetzungen, insbesondere völker- oder staatsrechtlichen Charakters,
in Vertragsform. Der Name kommt wohl daher, daß man die nach den Hauptpunkten sich ergebenden AbschnitteKapitel nannte. Als
völkerrechtliche K. kommen in Betracht:
1) Die vertragsmäßigen Ergebungen von Truppenteilen und festen Plätzen an den Feind. Der Anstoß zur K.
erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Proposition von seiten desjenigen, der die Initiative ergriffen hat. Die Unterhandlungen
werden durch bevollmächtigte Parlamentäre (s. d.) geführt und die Bedingungen der K. festgestellt, worauf diese von den
gegenseitigen Befehlshabern abgeschlossen wird. Die berühmtesten K. der neuern Kriegsgeschichte im Feldkriege sind die der
Sachsen
[* 36] bei Pirna
[* 37] Okt. 1756, die des preuß. Korps von Finck bei Maxen Nov. 1759, die der preuß. Armee
unter Fürst Hohenlohe bei Prenzlau
[* 38] Okt. 1806; und die ehrenvolle Blüchers bei Ratkau Nov. 1806, die eines franz. Korps unter
Dupont bei Baylen Juli 1808, die Görgeys bei Világos Aug. 1849. Im Festungskriege darf ein Kommandant
nur dann eine K. eingehen, wenn alle Mittel des Widerstandes erschöpft, weder Munition noch Lebensmittel mehr vorhanden sind,
oder die Festung
[* 39] und Stadt durch das feindliche Bombardement so gelitten haben, daß sie bei einem Sturme nicht mehr zu halten
sind.
Zuweilen erhält er freien Abzug der Garnison mit allen kriegerischen Ehren, d.h. mit Waffen
[* 40] und Gepäck
und fliegenden Fahnen (wie bei Belfort
[* 41] 1871), gewöhnlich aber muß die Garnison wie bei einer K. im Felde die Waffen strecken
und sich kriegsgefangen geben. Einzig in der Kriegsgeschichte stehen die K. von 1870 da, so die K. von Sedan
[* 42] (s. d.) von Metz
[* 43] (s. d.) und
von Paris
[* 44] (s. d.) – 2) Die den einzelnen christl.
Nationen seitens nichtchristl.
Nationen, besonders im Orient und hier wieder namentlich in muselman. Staaten(dansles Échellesdu Levant) und in Afrika,
[* 45] vertragsweise
bewilligten, in neuerer Zeit sich immer mühsamer behauptenden Privilegien in Bezug auf die Gerichtsbarkeit
fremder Konsuln (s. d.). Diese Verträge stammen zum Teil, wie die mit der Pforte, aus dem 16. Jahrh. (Preußen 1761, noch jetzt
in Kraft)
[* 46] und bezwecken den Schutz der in der Türkei
[* 47] lebenden fremden Staatsangehörigen. Eine wesentliche Modifikation derselben
hatte die Neugestaltung des Gerichtswesens in Ägypten
[* 48] nach europ. Vorbild zur Folge. Ähnliche Einrichtungen
sind in neuester Zeit in China,
[* 49] Japan, Persien,
[* 50] Siam sowie in der Südsee (Samoa)
[* 51] hergestellt worden. (Vgl. Martens, Das Konsularwesen
und die Konsularjurisdiktion im Orient, deutsch von H. Skerst, Berl. 1874.)
Auch den zu erwählenden Päpsten wurden nachweisbar schon früh von den Kardinälen solche K. vorgelegt. In gleicher Weise
verlangten die Kurfürsten bei der Kaiserwahl die feierliche Verheißung,
daß der zu Wählende die deutsche Reichsverfassung
nicht antasten, aus derselben gewisse Machtvollkommenbeiten nicht herleiten und die Vorrechte der Reichsstände
nicht verkümmern werde. Sieht man von viel ältern verwandten Erscheinungen, sog. Privatwahlkapitulationen,
wie z.B. der zwischen dem Erzbischof Siegfried von Köln und dem GrafenAdolf von Nassau vom ab, so findet sich
der Name «kaiserl. Wahlkapitulation» (capitulatio caesarea) und das Institut als ein an sich reichsrechtlich
begründetes zuerst 1519 bei der WahlKarls V., wo man vorzüglich etwaige Versuche dieses mächtigen Fürsten, seine span.
Souveränitätsbegriffe auch in Deutschland
[* 53] geltend zu machen, ein für allemal ausschließen wollte.
Seitdem wurden jedem deutschen Kaiser solche Wahlkapitulationen vorgelegt, die er förmlich beschwören
mußte. Die alleinige Abfassung derselben durch die Kurfürsten erregte bei den übrigen Reichsständen große Bedenken.
Zur Beilegung der daraus hervorgegangenen Streitigkeiten ward 1648 im Westfälischen Frieden die Abfassung einer feststehenden
(beständigen), jedesmal im Namen sämtlicher Reichsstände vorzulegenden Wahlkapitulation zugesagt. Die Erfüllung dieser Zusage
wurde indes hingehalten. Endlich kam doch noch 1711 ein Entwurf zu stande, der gleich bei der WahlKarls
VI. und von da an bei allen weitern Fällen bis zur WahlFranz' II. 1792 zur Verwendung gelangte.
Das Meer gliedert die etwa 2000 km lange Küste durch eine Menge Buchten, unter denen im W. die St. Helena-, Saldanha- und Tafelbai,
letztere mit großen Docks, im S. die Falsche Bai
[* 55] mit der trefflichen Simonsbai, die Marinestation der engl.
Kriegsschiffe, die St. Sebastianbai mit PortBeaufort, die Mossel-, Plettenberg-, St. Francis- und Algoabai (s. d.), letztere
mit Port-Elizabeth, die bedeutendsten sind. Die bemerkenswertesten Vorgebirge zwischen diesen Baien sind Paternoster-Point,
das Kap der Guten Hoffnung, das Nadelkap oder KapAgulhas (s. d.), die südlichste Spitze von ganz Afrika, Kap St. Francis und
Kap Recife. – Das südl. Ende Afrikas wird von mehrern hintereinander aufsteigenden Terrassen gebildet, die, von der Küste
parallel laufenden Bergketten umschlossen, ein ausgedehntes, centrales, stufenförmig gegliedertes Hochland bilden. Der Flächenrand
wird von Granit, Gneis und meta-
Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.
¶
forlaufend
118
morpben Schiefern gebildet. Die diesen ausgelager- ten ersten Gebirgsketten bestehen aus oberm Silur oder teilweise aus dem
untern Devon
[* 57] angehörigen Schiefern und Sandsteinen. Die innern Hochebenen werden von Schiefern der Trias gebildet, welche viele
Reste vorwcltlicher Tiere (Dieynoden) enthalten und von zahlreichen Doleritgängen durchbrochen sind. Iüugere Formatiouen
treten nur ganz ver- einzelt auf. Der zwischen dem Meere und der ersten Bergkette gelegene, etwa 50 km
breite Küstenstrcifen erhebt sich nicht viel über 100 in, trägt aber ver- einzelte höbere Bergstöcke, so z. B.
den Tafelberg (1082 m). Am Ostrande der Falschen Bai, am Kap Hangklip, beginnt die erste Bergkette mit den
Hotten- totts-, Holland- und Drakensteinbergcn, wclck letztere Ausläufer bis zur Mündung des Oranjeflusses ent- senden.
Sie ist im Durchschnitt 1000 in, im südl. Teile 1500 und 1800 m hoch. Unmittelbar da- hinter, nur durch schmale, nach S.
vom Breede- River, nach N. vom Olifants-Niver durchflossene Thäler getrennt, erhebt sich eine zweite
Kette, der Südrand der ersten Terrasse mit den: Winterhock (2085 m) und dem Keeromberg bei Worcester (2200 m). Der nördlich
des Winterhoek gelegene Teil hciht Cedarberge, nach den einst dort bestandenen Wäldern prächtiger Cedern (^Viälii-in^tonia).
Nach der an- dom Richtung führt die Kette die Namen Witfen-, Hcrriver-, Lange-, Outenia,ua-nndZityikammabergc,
mit welchen sie beim Kap St. Francis die See er- reicht. Von dieser Kette zweigt beimHerriver-Stocke ein dritter, höherer
Gebirgszug ab, dicZwarteberge. Sie streichen nach O., erstrecken sich nnter verschiede- nem Namenbis in die Gegend vonUitenhage,
dort ihren höchsten Gipfel, den Cockscomb, auch Wintcr- hoek genannt, bildend, und setzen sich weiter
östlick als Zuurberge fort, um schließlich in die niedern Hügel von Grahamstown überzugeben.
Das zwi- schen den Zwartebergen und dem Küstengebirge also eingeschlossene Hochthal, die südl.
Karroo, durch- schnittlich 50 km breit und etwa 300 in ü. d. M., ist einer der fruchtbarsten Erdstriche, denn Weizen z. V.
ergiebt im Durchschnitt fünfunddreißigfache, Mais eine vielhundertfache Ernte,
[* 58] und die Weingärten tragen
so reichlich, daß von 1000 Stöcken (niedrig gehalten, ohne Schutzpfäble) 281ü Wein gewonnen werden. Jenseit der obengenannten,
dritten Berg- kette liegt die eigentliche oder große Karroo (^ dürr, trocken).
Diese, 90 kin breit und etwa000 in ü. d. M., wird im NW. von den Roggeveld-, im N. von den Nieuweveldbcrgen
und weiter im O. von den Schnee- bergen begrenzt, deren Gipfel 1800 in übersteigen und im Kompaßberg den höchsten Gipfel
des Kap- landes (2378 iu) bilden. Diefe Kette bildet die mittlere Wasserscheide; vom iHüdabhang eilen die Flüsse
[* 59] zur Regenzeit
in wildem Lauf von Terrasse zu Terrasse zum Indischen Ocean (Gouritz-, Gamtoos-, Snnday-, Großer Fischfluß),
der N. wird nach dem Oranje entwässert.
Die nördl. Karroo senkt sich nach N. von 1500 m bis zu 1200 m und am mittlern Oranjefluß bis zu 1000 m herab. Die Schnccberge
teilen sich in der Nähe von Graaff-Reinet. Die südöstl. Ab- zweigung, mit dem Großen Wintcrberg (2378
m), sällt sanft nach dem Keiflusse ab, die nordöstliche er- hebt sich zu den Stormbcrgcn (2100 m) und zu den gewaltigen
Trakenbergen (s. d.), welche im Mont-aup i'ources (3651 m) am Zusammenstoß der
Grenzen
[* 60] von Oranje-Frcistaat, Basutoland und Natal ihren höchsten Gipfel erreichen.
Hier
entspringt der größte Strom der Kapkolonie, der Oranjcfluh oder Gariv (1600 km). Artikel, die man unter K vermißt, sind unter
C aufzusuchen. Klima,
[* 61] Pflanzen- und Tierwelt. Das Klima gehört zu den gesündesten der Erde. Während des Sommers, welcher im
September beginnt, herrscht in der Küstcnzonc oft ein in Sturm übergehender Südostwind, seiner die
Luft reinigenden Wirkung wegen der «Kapdoktor» genannt. (S.Tafelberg.)
An der Küste ist die jährliche Temperaturschwantung ge- ring; im Innern sind die Sommer heiß und die Winter kühl. So hat
die Kapstadt
[* 62] eine Jahres- mitteltcmperatur von 16,5°, im Januar 20,6 und im Juli 12,6°, während Carnarvon
(1240 in ü. d. M.) Jahresmitteltemperatur 16,7, im Januar 24,4 und im Juli 9,8° bis auf 55° (^. ist im Innern nicht selten,
während es in Winternächten auf - 5, ja felbst bis -10° (,'. fällt. Diejenigen Berge, welche höher als 1000 in sind,
tragen jeden Winter Schnee,
[* 63] der auch manch- mal die Hochebene bedeckt. Im Winter kerrscht im W. Nordwestwind
vor, welchen meist Nebel und Regen begleiten. Gewitter sind namentlich im O. häusig und balten ost tagelang an. übclstände
sind im Innern die heißen, ungehcnre Staubwolken auf- wirbelnden Winde
[* 64] und die Unregelmäßigkeit der Regenfällc, die in
manchen Landstrichen jahrelang ausbleiben, plötzlich aber so gewaltig auftreten, das; selbst 100 m breite, völlig ausgetrocknete
Flußbetten binnen wenigen Stunden mit Wassermassen über- füllt werden. Das östl. Kapland ist im ganzen an- genehmer als
der westl. Teil. Im Sommer mildern dcstige Regen und Gewitter die große Hitze und er- dalten das Land grün.
Die Winter sind zwar oft sehr kalt, aber die Luft ist klar und trocken. Die Pflanzenwelt, eigenartig in sich, da nur wenige
ihrer Arten sich nordwärts und nach Mada- gaskar verbreitet haben, zerfällt in vier Gebiete: i) Das Busch land mit derKapstadt
und Umgebung ostwärts etwa bis zum Gouritzfluß; Bäume sind selten, nur bei der Kavstadt wächst der
vcrübmle Silberbaum (I^iicadendi'oii arFsntLiini^ttm.); der ganze Landstrich erinnert an die norddeutsche Heide, durch die
Menge blühender Gesträucher, wie Uric^, I'eiai'Loniiiiii, ^10^, ^l636indi')'^MU6i!iu!n und Or- chideen, in einen buntfarbigen
Vlumcntepvich ver- wandelt.
2) Das vom Gouritzfluß bis zur Algoabai sich erstreckende Wald land mit Riesenstämmen von Gelbbolz (?0äocai'imä
^nundtzrzii Üook.) und vielen andern Nutzhölzern, wie Eisenholz (Olea nn- cwlHta «/ac^.).
3) Die großen Karrooselder im Innern, auf deren ausgedörrten Fläcken nur kümmerliche Futterpflanzen, dornige Akazien und
der »Spekboom» (?"i'tu1acHi'iH ^tVa, 4) Den östl. Küstcnstreif von der Algoadai bis
Natal bedecken große Waldungen und eine säst tropisch ge- mischte Flora, in der noch die südlichste
Palme
[* 65] Asrikas (?1i0Lnia,) wächst.
Reich, aber der Menge nach sckon sedr im Ab- nehmen begriffen ist die Tierwelt des Landes so- wohl an Iagdtiercn, wie Antilopen,
Zebra, Ouagga, als an Raubtieren, wie Leoparden, Schakalen, Dyänen (hier Wolf genannt) u. s. w.; Elefanten
giebt es nnr noch im Knysnawalde sowie im Busch bci Port-Elizabeth; unter den Vögeln ist namentlich der Strauß
[* 66] zu nennen, der
jetzt domeNinert ist (s. unten Landwirtschaft). Die Küstengewässer sind reich an Robben,
[* 67] Fiscken und einer Art Hummer Schlangen,
[* 68] Skorpionen und Hcusckreäen. Landwirtschaft und Bergbau.
[* 69] Man gewinnt den ausgezeichnetsten Weizen, viel
Gerste
[* 70] und Hafer,
[* 71]
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forlaufend
119
Roggen im 'Roggeveld und aui den niedrigern .V'ü- ^ gelu^von Klein-'Nanialand, Mais in dcn feucktern - Gegenden, Kartoffeln,
Bataten, Melonen, Gurken, ^ Erbfcn und Bobnen überall, Sorgbum im Kaffern - land. Am Olifantfluffe und im Oudtsboorndiftrikt
wird ziemlich guter Tabak
[* 73] gebaut. Über den Wein- bau i. Kapweine. In letzter Zeit hat man auch an- gefangen
Kaptrauben, welcke zu dcn bcrrlickften der Welt gehören, frisch uack England zu fckiclen. Außerdem gedeihen bcfonders Pfirficke,
Aprikosen, Gipfel und Birnen, Mandeln, Bananen, Gua^aven, javan.
Mifveln (Loqnat), Orangen und Erdbeeren. Dicfc werden teils frifck, teils eingekocht nach Europa
[* 74] ausgeführt. Auch eine cinbcimifckc
Frucht, der Kci- avfcl (^.d^iia, clltlia ^00/ ^t ^itti're//), und die Anauaskirfche, bier Kapstackelbcere
genannt l^^v- 3^i8 i)6rnviaua ^.), liefern ausgczeicknetes Frucht- mus. Das wichtigste Erzeugnis der Landwirt- schaft ist jedoch
die Wolle, von welcher (1892) für etwa 60 Mill. M. ausgeführt lvurden. Ein Teil davon wird im Lande feldft gewafckcn und
zu Decken für die Eingeborenen verarbeitet.
Die Merinoschafe babcn die alte Holland. Raffe mit Fettfchwänzen faft ganz verdrängt. Die Zuckt der Angoraziegen be- findet
sich in lebhaftem Auffckwung. Seit länger als ein Jahrzehnt hat man sich überall auf die Straußcnzucht verlegt und zwar
mit größtem Er- folg in jenen Gegenden, in welchen der Boden reich ist an alkalifchen balzen und es
an pbospborsaurem lalk nickt feblt. 1882 wurden 113350 k^ Federn im Werte von 21 Mill. M.^ausgeführt; 1891 gab es 155000
domestizierte Strauße, welche etwa 125000 K3 Federn zum Durchschnittspreise von nur 95 M. liefern.
Nicht minder reich sind die mineralischen Schätze. Die Kupferminen in Klein-Namaland werden fckon seit 40 Jahren
bearbeitet und babcn bisber 500000 t Erz geliefert. Tie jäbrlicke Ausbeute beträgt etwa 30000 t im Werte von 13 Mill. M. Ein
Teil des Erzes (Not- und Vuntkupfererz) enthält bis zu 70 Proz. Metall, der Durchschnitt der letzten Jahre
war 2 ^2 Proz. Viel jünger ist die Gewinnung von Diantanten in Westgriaualand; der Gesamtwert
der Funde von der ersten Entdeckung l 1867) bis 1892 wird auf 1478 Mill. M. berechnet. (Näberes s.
Dia- mant, Bd. 5, S. 247 u.
249.) .Yauptfundstättc ist Kimberley.
Die Goldfelder haben erft gennge Ausbeute geliefert. Bei Knysna find bisbcr (1887 -9lj etwa 70 k?, bei
Prince Albert 15 KZ ge- funden worden. Ergiebige Kohlenlager (Förderung 28000 y finden sich im O. des Landes, in dem Ge- biete
der Stormberge. Das am Oranjefluß vor- komniende Mineral Crocidolit wird vielsack zu Schmucksachen
[* 75] verarbeitet. Die Einnabmc
aus der Verpachtung der vor der westl. Küste gelegenen Guanoinscln brachte früher jährlich über 100000
M. ein: jetzt werden dieselben von der Regierung selbst ausgebeutet und der Guano im ^ande verkauft. Bevölkerung,
[* 76] Verfassung
und Verwaltung. Die Kapkolonie bat (1891) 1526456 (767 006 männl., 759450 weibl.) E.,
teils Eingeborene, teils Kolonisten.
Tie ^ europ. Kolonisten sind Abkömmlinge der ^olländer ' und der nach Aufhebung des Edikts von Nantes
[* 77] bierber gcflüchtetcn Franzosen, ferner Engländer, Deutscke, Portugiesen u. s. w. Alle dieie Nationen babcn fick vielfack
untereinander vermisckt' zur Be- zeichnung ibrer Zusammengehörigkeit nennen sie sich «Africander».
Nach derZäbluna von 1891 gab is^^W'l Nei^e, ^3907
Malaien^50388 Hotsen- ^ Artikel die man unter K verm
totten, 229680 Fingo, 603456 Kaffern und Ve- tschuanen und 247 806 Mischlinge.
Von den 732047 Protestanten geboren 306320 zur bolländ.-reform. Kircke; Katholiken wurden 17275, Mohammedaner
15099, Israeliten 30099 gezählt. Die Verteilung der Bevölkerung (1891) auf die Landcsteile zeigt die folgende Tabelle: Landesteile
Ei
[* 78] nw. 1891 W KG 495 ?4ss 956485 336933 39 358 83375 29670 19 668 152618 4150 10 676 180415 5179 6 609 153563
1019 1114 768 31 Einw. auf 1 Hkm Eigentliche Kapkolonie ! 495 746 956485 336933 3,2 Westgriqualand
. . . ! 39358 83375 29670 2,1 Ostgriqnaland ... 19668 152618 4150 ?,? Tembuland 10676 180415 5179 17 Transkei
6609 153563 1019 23 Walfischbai . . . DerBildungs st and ist um fo uiedrigcr, je mebr man fich von den
Städten entfernt.
Die 1872 ge- gründete Universität ist nur ein Prüfungskörper für die vbilos. und jurist. Fakultät, der Unterricht wird
an vier Eolleges (^üdafrikanifches College in Kap- stadt : Diöcesancollege in Rondebosch: Victoria-Col- lege in Stellcnbosch
und St. Andrews-College in Grabamstown) und einigen andern höhcrn Schulen erteilt. Außerdem giebt es
ein theol. Seminar der bolländ. deformierten zu Stellcnbofch, vier Er- ziehungsinstitute der röm.
Katholiken, zwei Lano- wirtfckaftsfchulen und eine Anzahl höbcrer Töchter- schulen, im ganzell 1694 öffentliche Schulen,
für welckc der Staat die.yälfte der Gebältcr, 2^ Mill. ')N., beiträgt.
Eingcfchricbcn waren (1891) 10825) Kinder-, der tägliche Besuch betrug im Durchschnitt 60909. Öffentliche
Bibliotheken bestehen 73, Zei- tungen und Zeitschriften 78. Von den Mifsions- Nationen Südafrikas find 245 deutfch. Die Regierung
ist eine parlamentarische, o. i. ein i'63^oii3idi6 govei'nmknt. An der Spitze stebt ein königl. Gouverneur. Das Parlament
bestcbt aus dem Gesetzgebenden Rat (i^iZwtive (^ouucii) von 22 Mitgliedern, uuter dem Vorsitze des ^bcr-
richters ((^liie^InZtice), und einem Repräsentanten- baus (Ü0U36 ot' ^886ind1v) von 76 auf 5 Jahre gcwäblten Mitgliedern.
Die Exekutive bilden ein .^olonialfekretär, ein Sekretär
[* 79] für die Angelegen- heiten der Farbigen, ein Kommiffar sür die
öffent- lichen Arbeiten, ein Schatzmeister, der ^ttoi-uev Die Ausgaben werden ourch die Einnabmen über-
wogen: 1893/94 waren die Ausgaben auf nahezu ,^6 Mill. M., die Einnahmen auf 90 Mill. M. ver- anfchlagt. Die Staatsfchuld
betrug 1892: 545 Mill. M. Alle größern Städte haben Selbstverwaltung, ^tatt der frübcrn Holland. Drostcien ist die Kolonie
in 7 Wahlvrovinzen sür den Gesetzgebenden Rat und in 34 Wahlbezirke sür das Repräsentantenbaus eingeteilt.
Verwaltungsbezirke sind die 72 Divi- sionen. Hauptstadt ist Kapstadt (s. d.). An regulären königlich cngl. Truppeu befinden
sich in der Kapkolonie 2 Bataillone Infanterie, 3 Batterien und I Ingcnieurcompagnie. Die geworbene Kolonial- truppe, die ('ap6 mounted
IliÜ68, feit 1853 be- stehend und bauptsäcklich als Grenz- und Polizei- truppe verwendet, zählt 824 Offiziere
und Mann- sckaften. Für den Fall eines Krieges gegen die Far- digcn besteht nach engl. Vorbilde ein Freiwilligen- torrs, das 1892 aus 5400 Bewaffneten
bestand. Außerdem kann icder waffenfähige Mann imAlter von 18 bis 20 I. zur Bildung einer Bürgerwehr ißt, sind unter E aufzusuchen.
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