bei den
Römern waren die goldene
Krone, der elfenbeinerne
Stuhl und die mit
Beilen ihnen vorangehenden 12 Liktoren, die auch
in der röm. Republik beibehalten wurden und hier die Konsuln sowie die übrigen hohen Magistratspersonen
begleiteten. Die I. der römisch-deutschen
Kaiser waren die Reichskleinodien, bestehend aus einem vollständigen Ornat in
Unter- und Obergewändern, einer breiten
Stola, einem Gürtel,
[* 2]
Strümpfen, Sandalen
[* 3] und Handschuhen,
Krone, Scepter und Reichsapfel.
Auch drei Schwerter,
[* 4] ein Reliquienkästchen und ein Evangelienbuch gehören dazu. Die einzelnen
Stücke stammen aus verschiedenen
Zeiten, die gewebten und gestickten
Stoffe sind
Arbeiten von Saracenen auf
Sicilien, so besonders der prachtvolle Mantel von 1133. Diese
Krönungsinsignien, welche 1424 der Reichsstadt
Nürnberg
[* 5] zur ewigen Aufbewahrung übergeben wurden, befinden sich gegenwärtig
in der
k. k. Schatzkammer zu
Wien.
[* 6] -
Vgl.
Bock,
[* 7] Die Kleinodien des heiligen röm.
Reiches deutscher Nation
(Wien 1860).
Gegenwärtig bilden
Krone und Scepter die I. der europ. Monarchen. Zu den I. der Ritterschaft
gehören
Helm und Schild
[* 8] (s. Heraldik), als I. der
Heere sind Fahnen und
Adler
[* 9] zu betrachten. Ebenso sind die Marschallsstäbe,
der
Stab
[* 10] des Lordmayors in
London,
[* 11] die Roßschweife der türk. Paschas I. ihrer Würde. Die I. der hohen kath.
Geistlichkeit bestehen in Pallium,
[* 12] Inful,
Stab undRing, für den Papst insbesondere noch in der
Tiara,
[* 13] der dreifachen
Krone. Die
Hand
[* 14] ist Insignie der Gerechtigkeit und das
Beil die der hohen Gerichtsbarkeit. Dem
Begriff nach verschieden
von Insignie ist das
Symbol (s. d.).
(lat.), Einschreibung (s.
Inskribieren), ^[= (lat.), einschreiben, in das Verzeichnis der Studierenden an einer bestimmten Universität eintragen ...]Inschrift.
[* 1] (lat.), die Bestrahlung eines Körpers durch die
Sonne.
[* 15] Die I. oder Bestrahlung der Erde von der
Sonne und
andererseits die Ausstrahlung der Wärme
[* 16] der Erde gegen den kalten Weltraum sind die
Faktoren, von denen
die Temperaturverhältnisse an der Erdoberfläche und indirekt überhaupt alle meteorolog. Vorgänge abhängen. Die Kenntnis
der I. eines Ortes ist daher ein wichtiges Element für das
Studium seines
Klimas. Die
Größe der I. läßt sich mit Hilfe
von
Instrumenten messen, die jetzt allgemein
Aktinometer (s. d.) heißen und die in verschiedener
Weise
zuerst (1838) von Herschel (er nannte sein
Instrument Heliometer)
[* 17] und fast gleichzeitig von Pouillet
(Pyrheliometer),
[* 18] dann
in jüngerer Zeit von Crova, Waterston, Ericsson,
Secchi, Violle,
Stewart, Hirn, Langley
(Bolometer, s. d.) u. a. m. angewendet
worden sind.
Mittels solcher
Instrumente gewinnt man die
Daten zur Berechnung der gesamten Strahlung der
Sonne in einer bestimmten Zeit, ferner zur Ermittelung der Sonnenkonstante,
d. i. der Anzahl von Wärmeeinheiten oder
Kalorien,
die 1 qcm
Fläche von den senkrecht auffallenden Sonnenstrahlen an der obern Grenze der
Atmosphäre der Erde in einer Minute
empfängt, und endlich des Betrags der Sonnenstrahlen, die von der Erdatmosphäre absorbiert werden.
Zur Messung der
Stärke
[* 19] der I. dienen auch im
Sonnenlicht befindliche Maximumthermometer mit schwarzer
Kugel im luftleeren
Glasballon
(s. vorstehende
[* 1]
Fig. 1). Die Maximumtemperatur eines solchen
Instruments abgezogen von der Angabe eines gewöhnlichen, möglichst
gleichen Maximumthermometers mit blankerKugel, das unter sonst gleichen Umständen im Schatten
[* 20] liegt,
giebt den größten Wert der I. für den
Tag der
Beobachtung. In neuerer Zeit hat man auch von
Campbell erfundene und von
Stokes
verbesserte
Sonnenscheinautographen
[* 1]
(Fig. 2) zur Messung der
Dauer der I. Der
Apparat besteht im wesentlichen aus einer kugelförmigen
Glaslinse mit schalenförmig gebogenem
Brett; auf dieses wird ein Papierstreifen gelegt, welcher mit den
Tagesstunden entsprechenden
Strichen versehen ist. Dieser
Streifen wird von der als
Brennglas wirkenden Linse
[* 21] durchgebrannt,
solange die
Sonne scheint, und giebt daher, da der
Brennpunkt die
Bewegung der
Sonne nachahmt, ein
Bild von der
Dauer der I.
Je senkrechter die Sonnenstrahlen den Erdboden treffen, desto kräftiger erfolgt die I. Dieselbe ist daher im
Sommer und zur
Mittagszeit am größten. Nach Violle beträgt die oben definierte
¶
mehr
Sonnenkonstante 2,5 Kalorien, von denen je nach den Verhältnissen des Sonnenstandes, des Dunstgehaltes u. dgl. m. 25-50 Proz.
in der Atmosphäre absorbiert werden. Die verschiedenen Strahlen des Sonnenspektrums werden nicht in gleichem Maße von der Atmosphäre
absorbiert, sondern je höher der Sonnenstand, desto mehr werden von den nach dem violetten Ende hin
liegenden Strahlen absorbiert. Es findet also in Bezug auf die verschiedenen farbigen Strahlen eine auswählende oder «selektive
Absorption» statt.
Wegen Dünne der Luft in den obern Regionen ist daselbst ihre Erwärmung durch Absorption gering, dagegen wird die direkte
I. mächtig empfunden. In den untern Luftschichten wächst zwar die Absorption mit der Dichte der Luft,
indessen erwärmen sich doch die untern Schichten vorzugsweise infolge der dunkeln Wärmestrahlen, die der Erdboden aussendet,
nachdem er die Sonnenstrahlen absorbiert hat. Hierbei wirkt der Wasserdampf der Luft unterstützend mit, indem er die dunkeln
Wärmestrahlen nicht durchläßt, sondern dieselben teils absorbiert, teils reflektiert, letzteres auch
dann, wenn der Wassergehalt der Luft in Form von Nebel und Wolken vorhanden ist.
im allgemeinen die Prüfung, ob eine Sache sich in der vorschriftsmäßigen Ordnung befindet, im besondern
die Behörde, welche eine solche Prüfung vorzunehmen hat. So werden diejenigen Militärbehörden, die
für den Zustand und die Ausbildung bestimmter Truppengattungen oder die zweckmäßige Organisation und Leitung bestimmter
Dienstzweige in der deutschen Armee verantwortlich sind und dementsprechend öfters Besichtigungen (Inspizierungen) vornehmen,
I. genannt. So giebt es I. der Kavallerie, der Artillerie, der Ingenieure und Pioniere, der Jäger und Schützen.
Auch die Festungen (s. Ingenieurinspektion), Gewehr- und Munitionsfabriken, Artilleriedepots, das Militärbildungswesen (Kriegsschulen,
Infanterieschulen u. a.), die Remontierung, das Militärveterinärwesen, die militär.
Strafanstalten sowie im Kriege das Eisenbahn-, Etappen- und Telegraphenwesen sind besondern Inspecteuren, bei sehr großem Wirkungskreise
Generalinspecteuren (s. Generalinspektion) unterstellt. In der österr. Armee werden die InspecteureInspektoren
(Generalinspektoren) genannt.
Um die Gleichmäßigkeit der Ausbildung in den einzelnen Armeekorps der deutschen Armee zu gewährleisten, sind im Frieden
immer eine gewisse Anzahl von Armeekorps zu Armee-Inspektionen vereinigt. Gegenwärtig giebt es deren fünf (s. Deutsches Heerwesen,
Bd. 5, S. 66 b).
Für die Zwecke des innern Dienstes werden die Infanteriecompagnien in der deutschen Armee in zwei oder
drei I. eingeteilt, deren
jede einige Korporalschaften umfaßt und einem Lieutenant (Inspektionsoffiziere oder Inspektionsführer)
unterstellt ist;
doch ist diese Einteilung nicht obligatorisch, sondern dem Ermessen des Compagniechefs überlassen. - über
die I. von Brücken
[* 23] s. Brückenprobe;
so ist der Ökonomieinspektor mit der Aussicht
oder der selbständigen Verwaltung eines landwirtschaftlichen Betriebes, der Versicherungsinspektor mit der Kontrolle der Agenturen
einer Versicherungsgesellschaft, der Postinspektor mit der Prüfung der Angelegenheiten der einer Oberpostdirektion
unterstellten Postämter beauftragt.
Lazarettinspektor und Kaserneninspektor sind Subalternbeamte des deutschen Heers. (S.
Inspektion.)
(lat.), die Einatmung, im Gegensatz zur Exspiration, Ausatmung. (S. Atmung.) - In der theologischen Sprache
[* 25] bezeichnet I. eine übernatürliche Einwirkung des göttlichen Geistes, wodurch der Mensch göttlicher Kundgebungen, Belehrungen
u. s. w. teilhaftig wird. Es war eine Vorstellung des ganzen heidn. und jüd. Altertums, daß nicht bloß Priester und Priesterinnen,
sondern auch Weise, Künstler, Dichter solche göttliche Eingebungen empfingen. (S. Offenbarung.) Daher haben alle Religionsstifter
beansprucht, in diesem Sinne «inspiriert» zu sein; so auch die hebr.
Propheten, und das spätere Judentum betrachtete auch das Gesetz und sämtliche heiligen Schriften als von
Gott eingegeben; die neutestamentlichen Schriftsteller teilten diese Vorstellung, und später wurde dieselbe vom Alten Testament
auch auf das Neue übertragen.
Alsbald sollten die biblischen Schriftsteller nicht bloß übernatürliche Mitteilungen und den Auftrag, sie niederzuschreiben,
von Gott empfangen haben, sondern auch die niedergeschriebenen Worte sollten vom göttlichen Geiste eingegeben
sein. Doch lehnte man seit Ende des 2. Jahrh. die ältere Ansicht ab, daß die Propheten und Apostel unbewußte und willenlose
Werkzeuge
[* 26] des HeiligenGeistes gewesen seien. Die mittelalterliche Theologie hat nur diese Inspirationslehre übernommen.
Eine neue Form erlangte sie erst im ältern Protestantismus, indem dieser der absoluten Unfehlbarkeit der
päpstl. Kirche (s. Infallibilität) die nicht minder absolute Unfehlbarkeit des Bibelbuchstabens gegenüberstellte, da man
beiderseits in Sachen des Glaubens eine unantastbare äußere Autorität verlangte, der Protestantismus diese aber nicht in der
«Kirche», sondern nur in «Gottes Wort» erkennen zu dürfen glaubte. Infolgedessen wurde die Inspirationslehre
zu ihren äußersten Konsequenzen ausgebildet, während die röm. Kirche bei den ältern schwankenden Bestimmungen darüber
verharrte. Allerdings finden sich bei den Reformatoren, namentlich bei Luther und Zwingli, noch sehr freisinnige Äußerungen
über die Schrift und über den Wert einzelner Bücher derselben, ja die luth. Theologie nahm sogar einen
Anlauf
[* 27] zur Erneuerung der historisch-dogmatischen Bibelkritik. Aber wie schon Luther im Kampfe gegen Rom,
[* 28] Zwingli und die «Schwarmgeister»
wieder
¶
forlaufend
635
auf dem Buchstaben der Bibel
[* 30] bestand, so mußte das allgemein prot. Verlangen nach «Reinheit der
Lehre»
[* 31] und die Auffassung der Bibel als eines göttlichen Lehrcodex freiere Regungen bald in den Hintergrund drängen. Seit
dem 17. Jahrh. bildete sich so die Lehre von der absoluten Untrüglichkeit des Bibelbuchstabens vollständig aus.
Der HeiligeGeist oder die dritte Person der Trinität ist hiernach in Wirklichkeit der einzige Verfasser des Bibelbuches, die
menschlichen Schriftsteller sind nur seine «Schreiber» (amanuenses) oder
gar nur seine «Hände und Federn».
Der HeiligeGeist hat diesen nicht etwa bloß die Gedanken eingegeben, sondern er hat ihnen auch die Worte
diktiert, daher nicht bloß alles Dogmatische, sondern auch alles Historische, Chronologische, Geographische, Naturgeschichtliche
in der Schrift absolut irrtumsfrei und für den Glauben schlechthin verbindlich ist. Selbst das Vorhandensein sprachlicher
Ungenauigkeiten und das Eindringen falscher Lesarten wurde geleugnet. Als die fortschreitende Forschung in den Bibelhandschriften
zahllose Varianten, die philol.
Betrachtung auch allerlei Verschiedenheiten des Stils, namentlich im NeuenTestament, Spuren einer schon
gesunkenen Sprache entdeckte, hatten die Orthodoxen schwere Mühe, sich mit diesen Thatsachen zurechtzufinden. Schon die Socinianer
und Arminianer hatten die I. auf die Bewahrung der biblischen Schriftsteller vor jedem Irrtum beschränkt; GeorgCalixtus (s. d.)
wollte die positive I. nur auf Mitteilung der zur Erlösung notwendigen Wahrheiten beziehen und hielt
im übrigen ebenfalls die negative Bewahrung vor Irrtum für ausreichend.
Seit dem 18. Jahrh. mehrten sich die Angriffe auf die Inspirationslehre. Außer den einander vielfach widersprechenden geschichtlichen
Berichten, ihrem teilweise sagenhaften, teilweise tendenziösen Charakter zeigte sich auch noch im
NeuenTestament eine Mehrheit von zum Teil einander ausschließenden Lehrweisen und eine durchgängige Abhängigkeit der religiösen
Vorstellungsform von der Weltanschauung und den Bildungsvoraussetzungen des Altertums. Hierzu kam endlich die litterarhistor.
Kritik, die in weit umfassenderm Grade denn je die Voraussetzung einer durchgängigen Echtheit der biblischen Bücher widerlegte
und die geschichtliche Entstehung der letztern rein menschlich zu erklären wußte. Die moderne Orthodoxie
hat die meisten dieser wissenschaftlichen Ergebnisse geleugnet und jede Anwendung der histor. Kritik auf das «göttliche
Wort» als einen Frevel am Heiligtum von sich gewiesen. Dennoch mußte auch sie die altorthodoxe Inspirationslehre
als unhaltbar bezeichnen, rühmt sich aber dafür einer geistigern Auffassung, die jedoch nichts ist als
eine Erneuerung der von den Vätern derOrthodoxie als häretisch abgewiesenen Ansicht des Calixtus.
Die neuere Theologie hat den Begriff der I. auf den der religiösen Klassicität zurückgeführt und die bleibende Bedeutung
der Schrift in ihrem specifisch religiösen Gehalte gesehen. Im Anschluß an Äußerungen Luthers, die
den Wert der biblischen Bücher von dem Maße abhängig machen, in dem sie «Christum treiben», erblickt man
daher in den neutestamentlichen Schriften die klassischen Urkunden über die vollkommene, im Alten Testamente nur vorbereitete
Offenbarung in Christo. Insofern diese Offenbarung aber zwei
Stücke, Gesetz und Evangelium enthält,
wird der religiöse Inhalt der Schrift als «Gottes Wort», d. h. als Gesetz und Evangelium bezeichnet, die in ihrer untrennbaren
Zusammengehörigkeit die Ordnung der vollkommenen Erlösungsreligion darstellen. -
Inspirationsgemeinden, s. Inspirierte. Inspirieren (lat.), einem etwas
einhauchen, einstoßen, eingeben. (S. Inspiration.) Inspirierte oder Inspirationsgemeinden, Name kirchlicher
Sekten. Als bald nach 1700 die Kamisarden (s. d.) in den Cevennen unterworfen
wurden, kamen einige ihrer Anführer und Propheten 1706 nach London und wandten sich 1711 nach den Niederlanden und 1713 nach
Deutschland,
[* 33] wo sie bleibenden Einfluß in der Wetterau erlangten. IhreAnhänger, die eigene Gemeinschaften
bildeten, hießen I., weil sie sich fortgehender Eingebungen (Inspirationen) des HeiligenGeistes rühmten.
In der Lehre stimmten sie mit der evang. Kirche im wesentlichen überein, verwarfen nur deren äußere Ordnungen, vor allem
Predigtamt und Sakramente. Als Häupter der I. traten hervor: EberhardLudwig Gruber (1605-1728) in Himbach,
früher Repetent in Tübingen
[* 34] und Pfarrer bei Göppingen,
[* 35] JohannFriedrich Nock (1678-1749), gräflich isenburgischer Hofsattler
in Himbach, und Ernst Christoph Hochmann von Hochenau (1670-1721) in Schwarzenau bei Berleburg. Am gaben die I. sich
zu Büdingen ihre Verfassung, nämlich «die 24 Regeln der wahren Gottseligkeit und
des heiligen Wandels», und gründeten hierauf in den Rhein landen und in benachbarten Ländern mehrere Gemeinden.
Später siedelten viele seit 1725 nach Germantown in Pennsylvanien über, andere schlössen sich den Herrnhutern an, und die
I. schienen verschwunden zu sein, als 1816 der Straßburger Schneider Michael Krausert die Bewegung neu belebte,
woraus zahlreiche Gemeinden im Elsaß, in der Pfalz und in der Wetterau wieder hervortraten. Wegen staatlicher Bedrückung
wanderten 1841 die meisten I. nach Amerika
[* 36] aus, wo sie in Ebenezer bei Buffalo eine blühende, in teilweiser Gütergemeinschaft
lebende Kolonie begründeten. Aus ihr ging die kommunistische Sekte der Amaniter hervor, die 1855 die Kolonie
Amana in Iowa gründeten. Auch in Canada haben sie Niederlassungen. -
Vgl. M. Göbel, Geschichte der wahren Inspirationsgemeinden
(in der «Zeitschrift für histor. Theologie», 1854 und 1857).
In spiritualĭbus (lat.), in geistlichen Angelegenheiten. Inspizieren (lat.),
besichtigen, beaufsichtigen; Inspizierung, Besichtigung, s. Inspektion. I. N. S. T., Abkürzung für in nomine
Sanctae Trinitatis (lat.), d. h. im Namen der Heiligen Dreieinigkeit. Instabīl (lat.), unbeständig, nicht dauerhaft; Instabilität,
Unbeständigkeit. Installation (neulat., von stallum, der bestimmte Platz eines Domherrn
im Chor der Kirche), in der kath. Kirche die Einweisung in ein geistliches Amt und seine Temporalien (s. d.). Sie geschieht meistens
durch die Erzpriester (s. d.), in manchen Ländern, z. B. Bayern,
[* 37] unter Mitwirkung der staatlichen Behörde.
Dann heißt I. überhaupt Einweisung in ein Amt, Bestallung, ferner Einrichtung eines Geschäfts, Anlage eines Betriebes u.
dgl. Installieren (neulat.), bestallen, einweisen;
einrichten, anlegen. (S. Installation.) Inftánt (lat.), Bittsteller, Ansucher.
¶
forlaufend
636
Instanz (lat., von iii8wi-6, bei etwas bestehen, 6Nk' L^che verfolgen), ursprünglich Bitte,
An- trag, Betrieb, in der Gerichtssprache das durch einen Antrag veranlaßte Verfahren, hauptsächlich und noch heute die Stufen
des Verfahrens (In- stanzenzug) von verschiedenen einander über- geordneten Gerichten (erste I., Berufungsinstanz, Revisionsinstanz)
und die Abstufungen dieser Ge- richte. (S. Gericht.) Über ^dsolutio ad iu8ta.iit,iI., Entbindung von der
I., s. Inquisitionsprozeß.
Instanzengerichte,militärische,die Spruch- gerichte im Strafverfahren über Militärbeamte, in welchem zwei Instanzen zugelassen
sind. Der An- geschuldigte hat das Rechtsmittel der weitern Ver- teidigung gcgen eine Verurteilung; ob gegen den Freigesprochenen,
um eine Bestrafung, gegen den Verurteilten, um eine härtere Bestrafung herbei- zuführen, bez. auf Grund
weiterer Beweismittel, ein Rechtsmittel (der Aggravation) stattfindet, be- stimmt sich nach den Landesgesetzen. In st3.tu yno
(lat.), in dem Zustand (in dem sich etwas befindet), im gegenwärtigen Zustande. Instaurieren
(lat.), wieder in Stand setzen, wieder aufrichten, erneuern; davon das Substantiv Instauratio n. Inster,
soviel wie Kaldaunen und Gekröse. Inster, Fluß im preuß. Neg.-Vez. Gumbinnen,
[* 39] entspringt nordöstlich von Pillkallen und
bildet 2 km unterhalb Insterburg mit der Angerapp (s. d.) den Pregel
[* 40] (s. d.).
Die I/ist 75 km lang, aber nur 1,8 km aufwärts für kleine Kähne fahrbar. Insterburg.
1) Kreis
[* 41] im preuß. Reg.-Bez. Gumbinnen, hat 1200,44 ^m, (1890) 71782 (34956 männl., 36 826 weibl.) E., 1 Stadt, 245 Iandgemcindenund 92 Guts-
^V bezirke. - 2) Kreisstadt im / Kreis I., 90 km östlich von l Königsberg,
[* 42] an der Angc- rapp und In st er, die sich hicv
' zum schiffbaren Pregel ver- einigen, und an den Linien Königsberg - Eydtkuhnen, Thorn-I. (301,^0 km),
I.- Memel
[* 43] (146,i km) und der Nebenlinie I.-Lyck (118,8 km) der Preuß. Staats- bahnen, ist ^itz des Landratsamtes, eines Land-
gerichts (Oberlandesgericht Königsberg) nlit 6 Amts- gerichten (Darkchmen, Goldap, Gumbinnen, I., Pillkallen, Stallupönen),
eines Amtsgerichts, Pro- viantamtes, des Kommandos der 37. Kavallerie- brigade, einer Handelskammer und
Reichsbank- tommandite, hat (1890) 22227 (11143 männl., 11084 weibl.) E., darunter 437 Katholiken
und 348 Israeliten, in Garnison (1157 Mann) das 1. Bataillon des 41. Infanterieregiments von Voyen, die 2. bis 5. Eskadron
des 12. Ulanenregi- ments, die 1. bis 2. und die 4. Abteilung des 1. Feld- artillerieregiments Prinz August
von Preußen,
[* 44] Postamt erster Klasse mit Telegraph,
[* 45] Vahnpostamt mit zwei Zweigstellen und Telegraph, zwei evang. Kirchen, ein Schloß,
ein königl. Gymnasium mit Realgymnasium (Direktor Laudien, 26 Lehrer, 13 Gymnasialklassen mit 353 Schülern, 5 Realklasscn
mit 66 Schülern), eine höhere Mädchenschule, Fort- bildungsschule, Provinzialstrafanstalt, bedeutendes
Landgestüt, landwirtschaftliche Versuchsstation, Vor- schußverein und bedeutenden Handel mit Getreide,
[* 46] Flachs und Landesprodukten.
- I. ist als Schloß vom TeutschenOrden
[* 47] erbaut worden, war eine Komturei und wurde 1317 in eine Pflege verwan- delt. 1525 wurde
die Pflege aufgehoben und I. Sitz eines Amtes; 1583 erhielt es Stadtrechte. -
Vgl. Toews, Chronik der Stadt
I. (Insterburg 1883).
Inftigieren (lat.), anreizen, anstiften, aufhetzen; in8tiFHut6 äiadölo, auf Anreizung des
Teufels; Instigation, Anreizung, Anstiftung. Inftillation (lat.) oder Einträufelung, in der Medizin die tropfenförmige Anwendung
von Flüfsigkeiten auf kranke Körpcrstellen, ist bei Krank- heiten der Augen und des Gehörorgans üblich und wird meist vermittelst
besonderer Vorrichtungen (Glasstäbchen, Tropfenzähler u. dgl.)
ausgeführt. Instinkt (lat.) oder Naturtrieb, bei tierischen Wesen jeder bewußtlose und unwillkürliche
Antrieb ihrer Thätigkeit. Er äußert sich teils im Begehren oder Vermeiden, teils im Schaffen oder Zerstören u.
dgl. Der I. ist meist angeboren, da er sich ost sogleich mit dem Dasein eines tierischen Wesens äußert;
doch mag manches, was man aus Un- kenntnis der Tieyeele oder aus Unachtsamkeit auf diefelbe für I. erklärt, wohl ein Ergebnis
teils wiederholter Beobachtung, teils der Nachahmung und Angewöhnung fein. Es giebt I., welche allen tierifchen Gefchöpfen
gemein sind, z. V. der Nah- rungs- und Geschlechtstrieb, andere, welche nur besondern Tierarten eigen
sind, z. V. den Wasser- vögeln der Trieb, im Wasser zu schwimmen.
Noch andere Triebe sind an periodische Bedingungen und Verhältnisse gebunden, z. B. bei Zugvögeln der Trieb zu Versammlungen
und Wanderungen. In den I. der Tiere, insbesondere insofern sie sick, 5. B. bei den Bibern, Bienen u. s. w.,
als Kunst- triebe äußern, ist viel überraschendes und Unerklär- bares, indem manches Tier in demjenigen, was seine Interessen
angeht, vermöge seines I. klüger und scharfsinniger zu Werke zu gehen scheint, als der denkende Mensch nur irgend «könnte.
Man hat daher den I. auch wohl als eine unbewußt und blind wirkende Vernunft aufgefaßt, weil er einer-
feits mit den Wirkungen der Vernunft wetteifert, andererseits ohne Willkür und ohne Bewußtsein seine Bewegungen mit derselben
Blindheit verrichtet, womit die sog. Reflexbewegungen im Muskelsystem auf die ihnen entfprechenden
Reize eintreten. Am bestimmtesten und ausgeprägtesten treten die I. bei den Tieren auf, während die
Naturanlage des Menfchen auf die Entwicklung der vernünftigen Überlegung berechnet ist. Beim Menfchen wird da- her der I.
von der geistigen Bildung zurückgedrängt; bei Verwilderung tritt er wieder hervor und macht auch in Zuständen der Krankheit
sich nicht selten geltend. So zeigt sich z. V. bei Personen, die viel Säure im Magen
[* 48] haben, ein Trieb,
erdige Stoffe (Kreide,
[* 49] Thon) zu genießen. Öfters ist dies cin I., welcher ein inneres, der Krankbeit angemessenes Bedürfnis
verkündigt, dessen Befriedigung nicht nur unschädlich, sondern sogar heilsam ist. Aus dem- selben I. trinkt der Eskimo
in der strengen Po- larkälte Thran in Menge, um den intensiven Atmungs- und Verbrennungsprozeh im Innern
seines Körpers durch reichliche Zufuhr von Koh- len- und Wasserstoff zu unterhalten. Aber auch mitten in die Thätigkeiten
der bewußten Vernunft mischt häufig ein gewisser I. sich wirksam und erfolgreich ein. Denn das, was man cinen rich- tigen
Takt zu nennen pflegt fowohl im Urteil als in der Handlungsweife, ist vielfach ein der bewuß- ten Überlegung
zu Hilfe kommender dunkler
¶
forlaufend
An-637
trieb, welcher dort ergänzend fortwirkt, wo die be- wußte Überlegung für sich allein nicht ausreicht. Während die ältere
Auffassung an Stelle der Ver- nunft des Menschen dem Tiere den I. zusprach, er- kennt die neuere Naturforfchung (Darwin und Nach-
folger) nur quantitative Unterschiede der gleichen Seelenvermögen bei Menfch und Tieren an und er- klärt
die instinktiven Handlungen als «ererbte Ge- wohnheiten». Das Wandern der Zugvögel, früher als ein unbegreiflicher Naturtrieb
angesehen, erklärt sich sehr einfach als eine Anpassung an diese äußern Verhältnisse, wenn man annimmt, daß die Vögel
[* 51] ursprünglich Standvögel waren, die unter ganz all- mählich sich einstellenden klimatischen Änderungen
im Laufe der Jahrtausende Strichvögel und schließ- lich Zugvögel wurden, sodaß die zu überstiegenden Meere und der Wandertrieb
sich miteinander bilde- ten und kein Individuum merklich anders lebte, als seine nächsten Ahnen und Enkel.
Triebe gesellig lebender Tiere (sowie des Menschen), welche zu ge- meinsamen Handlungen führen (der Nestbau
der Bienen, das Töten der Drohnen und Räuber, die Kriegszüge und Sklavenjagden der Ameifen), wer- den als Social in stinkte
bezeichnet; die Eigen- tums- und Lebensachtung bei dem Menschen, die Nächstenliebe,. Vaterlandsliebe u. s. f. als analoge
I. aufgefaßt. sfolqend. Instinktiv, unbewußt dem Naturtrieb (Instinkt) In stilpss (lat.),
nach Stämmen, s. (^aput. Institor (lat.), der
von einem Gewerbtreiben- den seinem Geschäft oder einem einzelnen Zweige desfelben Vorgesetzte, welcher für Rechnung des
Prinzipals als fein ^1t6r 6Zo (s. d.) kontrahieren durfte. Da die Römer
[* 52] das Princip der unmittel- baren Stellvertretung, welches
heute für den Proku- risten (s. d.), den Handlungsbevollmächtigten (s. d.)
und jeden gilt, welcher auf Grund einer Vollmacht im Namen des Vollmachtgebers kontrahiert, nicht kannten,
verpflichtete der I. sich perfönlich aus dem abgeschlossenen Gefchäft auch dann, wenn er unter Bezugnahme aus sein Instltorenverhältnis
kontra- hiert hatte, sofern er nur handlungsfähig war, also z. B. nicht etwa Sklave war,
welcher auch als I. bestellt werden konnte.
Aber dem Gegenkontrahenten wurde, wenn alles in Ordnung war, eine besondere Klage gegen den Prinzipal gegeben, die actio
in- Ltitoria. Heute hat zufolge des Princips derDirekten Stellvertretung (s.d.) diefelbe keine Bedeutung mehr. Fnstituieren
(lat.), einrichten, unterweisen oder anweifen; Institut, Einrichtung, Anstalt, insbe- sondere Privaterziehungsanstalt. Institut
äs I'ra.nos (spr. ängstitüh de frangß;FranzösischesInstitut), die höchste offizielle Körperschaft
für Wissenschaft und Kunst in Frank- reich, ist, nach der heutigen Gestaltung, der Gesamt- name für die fünf Akademien:
^caäeuiiL lraneM^, ^C3.ä6ini6 ä68 illLeriptionä 6t d6ii68-i6tti-68, ^ca- d6mi6 ^.03,(1611116 ä08Lci6Iic;6811101^168
6t p0iitil^U68. Jedes Mitglied einer diefer fünf Akademien heißt Mbmdi'6 ä6 1'1n8tiwt ä6 ^raiic6.
Nachdem durch ein Dekret des Konvents oom die drei zuerst ge- nannten Akademien fowie die^.69ä6ini6 ä6 Lenipturo
6t ä6 p6intni'6 und die ^6Hä6uii6 ä'Hi'c1iit6ctui'6 aufgehoben waren, befchloß das Direktorium (Ge- setz vom
die alten Gesellschaften durch eine neue zu ersetzen, die den NamenInstitut NHtioNÄ,! ä68 801611668
6t ä68 9.rt8 führen sollte. Dasselbe zerfiel in
drei Klassen: 01^886 ä68 8ci6uc68 pk^8i(iii68 et mat1i6i!ia,tiHU63
(60 Mitglieder), glieder), (^3.886 cl6 Iitt6I-HtUI-6 6t I)6HUX-ai-t8 (48 Mitglieder), also im ganzen 144 Mitglieder
in 24 Sektionen. Vonaparte, der selbst Mitglied des Instituts war und diese Ehre sehr hoch schätzte,
bil- dete 1802 eine Kommission, auf deren Gutachten das Nationalinstitut eine neue Ein- richtung und vier Klassen
erhielt: die erste für die mathematischen und Naturwissenschaften, die zweite für franz. Sprache und Litteratur, die dritte
für alte Geschichte und Litteratur, die vierte endlich für die schönen Künste. 1806 änderte das
In8tiwt na- tionai seinen Namen in I. ä. ^., 1811 nahm es den Zusatz iinp6ria.1 an. Nach der Wiederher- stellung des Königtums
(1814) nannte es sich In- ^titut ro^ai, und durch Ordonnanz vom gab Ludwig XVIII. seinen vier Klassen den NamenAkademie
wieder, aber bestimmte in dieser Akte auch deren Zusammensetzung, indem er alle mißliebigen Mitglieder ausschloß und durch
neue Akademiker ersetzte.
Der Name In8titut ro^ai ohne weitern Zusatz wurde beibehalten und es bestand aus folgenden Akademien: ^ca. ä6mi6 ti-a,ii^ai86,
^.69.6611116 ä68 iH8CI'ipti0I18 6t I)6ii68-i6ttr68) ^.ea.- ä6ini6 ä68 861611668, ^6aä6ini6 6.68 I)6Hux-ai't8. Durch
Ordonnanz vom wurde auf Guizots Veranlassung die 1803 eingegangene Klasse für die moralischen und polit. Wissenschaften,
die ^.caä6ini6 ä 8ei6nc68 morai^ 6t p0iitihU68, als eine fünfte Akademie mit Zuerst nur 32 Mitgliedern wiederhergestellt.
Über die ^oa,ä6mi6 5i'9.ntza,i86 s. FranzösischeAkademie. Die ^caä6ini6 ä68 in8orii)ti0ii8 6t d6ii68-i6ttr68 (Akademie
der Inschriften und schönen Wissen- schaften) trägt den Namen der alten feit dem bestehenden Körperschaft, die 1663 gegründet
wurde, nicht um Inschriften zu erklären, sondern um diefelben für Ludwig XIV. zu machen. Sie ent- stand aus einer Kommission
von vier Mitgliedern der ^caä6mi6 franM86 und hieß I^a. p6tit6 ^ca- ä6ini6.
IhreAufgabe wurde bald diejenige, die sie noch heute ist, sich vorzugsweise mit der Geschichte und Altertumswissenschaft,
mit dem kritifchen und philol. Studium der Sprachen des klafsifchen Alter- tums, des Morgenlandes und Mittelalters zu be- fchäftigen
fowie mit der Erläuterung der Urkunden und Quellen für die Gefchichte, insbesondere Frank- reichs. Unter
den von ihr herausgegebenen Werken sind außer den «N6lliui!'68» noch besonders
hervor- zuheben die «00il6Cti0I1 l^6 N0tiC68 6t 6Xtl-Hit8 668 ma,iiii8ei'it8 ä6
1a Lid1iot1i6(iu6 ro^a,i6 6t ä'auti'63 I)idliot1i6qu68 pud1iHU68», die große von den Bene- diktinern der Kongregation von
St. Maur begonnene «Hi8t0il'6 Iitt6lll,il'6 66 lg. I3.HC6»
UNd das «00rM8 in^riptionniii LLinitio^iuin» (seit 1881). Sie be- steht
aus 40 ordentlichen, 10 freien Mitgliedern M6iud!-68 iidi-68), 8^.3806168 6traiiZ6i-8, die das Recht haben, sich Hl6uidr68
ä6 1'In8tiwt zu nennen, und 50 Korrcfpondenten. Wie die FranzösischeAka- demie hat sie keine Sektionen. Die^oaä6ini6 ä63
8ei6ne68 (Akademie der Wissen- schaften) zerfällt in 11 Sektionen (Geometrie, Me- chanik, Astronomie,
[* 53] Geographie
und Schiffahrt, allgemeine Physik, Chemie, Mineralogie, Botanik, Ökonomie, Anatomie und Zoologie, Medizin und Chirurgie) mit
zusammen 66 ordentlichen, 10 freien Mitgliedern, 2 immerwährenden Sekretären (78
¶
forlaufend
638
Mitgliedern), 8 auswärtigen «Associös», 100 Korre- spondenten. Sie ist
die Fortsetzung der berühmten von Colbert 1666 gestifteten alten gleichnamigen Gesellschaft. Sie giebt heraus:
1) die Protokolle ihrer Sitzungen («l^omptsZ renäus»),
2) die Samm- lung ihrer «^Ikmoireg», 3) eine Sammlung der
von verschiedenen Gelehrten überreichten Me'moires («^16111011-68 ä6 8^vg,iit3
6ti^nF6i-8», d. h. von Ge- lehrten, die nicht Mitglieder der Akademie sind). Die ^caä6ini6 ä63 deaux-artZ
(Akademie der Schonen Künste) ersetzt die vom MalerLebrun 1648 gestiftete, 1655 patentierte und 1664 von Colbert eingerichtete
^oNdemis ä6 8eulptur6 6t ä" p6wtnr6, sowie die von demselben Staatsmann 1671 gestiftete ^caä6iiii6 ä'HlcQit6cwr6.
Sie besteht aus 5 Sek- tionen mit 40 ordentlichen, serner 10 freien Mit- gliedern, 1 86cr6tÄir6 P6rp6w6i
(51) und 10 ^880- 0163 6tranF6i-8, sowie aus 61 Korrespondenten. Ihr liegt es besonders ob, die Aufgaben zu stellen, die Programme
abzufassen und als Schiedsrichter auf- zutreten für die jährlichen ?rix ä6 I^oins in der Ma- lerei,
Bildhauerei, Baukunst,
[* 55] Kupferstecherei und musikalischen Komposition; die ersten Preisträger werden Zöglinge der franz. ^eaäemik
ä6 K01116.
Sie giebt u. a. das «DictionnHilO ^öner^i ä68
d69.ux- arts» heraus (bis 1893 sind 5 Bände erschienen). Die ^09,(1611116 663 861611063 IQ0rHl68 6t P0Ü ti(iu68
(Akademie der moralischen und polit. Wissen- schaften) zählt laut Dekret vom 40 ordentliche
(inkl. eines 86cr6t3.ii'6 p6rp6w6i) und 6 freie Mitglieder, 6 auswärtige und 45 Kor- respondenten und zerfällt in 5 Sektionen:
Philo- sophie;
allgemeine Geschichte
und Geschichts- philosophie;
eine 1855 eingerichtete 6. Sektion sür Politik, Verwaltung und Finanzen wurde 1866 wie-
der abgeschafft. 1887 wurde die Zahl der freien Mitglieder von 6 auf 10 gebracht.
Die Akademie veröffentlicht «^I6in0ii'63»
und «863,nc68 6t travaux». Es giebt somit 269 sranz. und 22 auswärtige
Mitglieder des I. ä. ^. Jede dieser sünf Akademien bildet eine Körperschaft für sich; eine jede hat
ihre wöchentliche und ihre Jahressitzung, jede einen oder auch zwei ständige Sekretäre. Doch bildet der Komplex wiederum
eine besondere Korporation, deren Interessen durch eine Central-Administrativ- Kommifsion, welche aus 2 von jeder Klasse gewählten
Mitgliedern und aus den ständigen Schriftführern besteht, überwacht werden.
Das I. ä. ?. hat eine feierliche Jahressitzung am 25. Okt. (unter Napo- leon III. am 14. Aug.), außerdem alle
drei Monate eine Sitzung. Die ordentlichen Mitglieder erhalten 1200 Frs. Indemnität und 300 Frs. Präsenzgelder, die freien
Mitglieder nur die letztern (die Sekretäre bekommen 6000 Frs.); die Uniform ist ein Frack mit grüner Stickerei, zu deren
Anlegung auch die auswärtigen Mitglieder befugt sind. Institut ^3^ptisn (spr. ängstitüh eschipßläng), f. Akademien XV.
Institut für archäologische Korrespon- denz, s. Archäologisches Institut.
Institutio Korsais (lat.), Erbeinsetzung (s. d.).
Institution (lat.), Anordnung, Einrichtung, auch Einsetzung m ein Amt. Im kirchenrechtlichen Sinne ist I. die Übertragung eines
kirchlichen Amtes durch den geistlichen Obern, falls sein der Regel nach freies Verleihungsrecht beschränkt
ist. In8ti- mtio ooilktivg. nennt man
speciell die Verleihung einer dem Patronatrecht unterworfenen Pfarrstelle, iii8titntio
okuonica. die des Papstes bei Ämtern, für welche Landesherren ernennen, insbesondere bei Bistümern (Bayern).
Die I. giebt ein Recht auf das Amt und die mit demselben verbundenen Be- fugnisse. Der Besitz desselben wird
indessen erst erworben durch Einweisung, die gleichfalls iu8ti- tutio (corporaiiä), auch Investitur genannt mird. Institutionen,
ein kurzgefaßtes Lehrbuch des röm. Rechts, welches zur Einführung in dessen Studium dient, auf Befehl des byzant. Kaisers
Iustinianus I. (s. d.) von Tribonian (s.d.) und den Professoren Theophilus und Dorotheus in strenger Anlehnung
an die I. des Gajus (s. d.) versaht, von Iustinianus für sein Reich 533 mit Gesetzeskraft publiziert, in Deutschland als Teil
des ^orM^urig (s.d.) durch Gewohnheitsrecht als Rechtsquelle re- cipiert, in vielen Handschriften aus fpäterer Zeit überliefert;
erste Ausgabe mit der Glosse Mainz
[* 56] 1486, neuere mit ausführlichem Kommentar von Schrader (Berl.
1832); sonst vielfach als Teil des (^0I-PU8 ^ui-ig, so in der Mommsenschen Ausgabe die Recension von P. Krüger (ebd. 1868).
Nach dem Muster der Iustiniamschen I. werden auch die Vor- lesungen und Lehrbücher, welche dazu bestimmt sind, die Anfänger
in das Studium des röm. Rechts einzu- führen, I. genannt; sie werden teils mit, teils ohne Nechtsgescbichte
vorgetragen.
Von den Lehrbüchern sind zu nennen: Kuntze, Kursus des röm. Rechts, Lehrbuch der I. (2. Aufl., Lpz. 1879);
Holder, I. des röm.
Rechts (2. Aufl., Freib. i. Vr. 1883); Sohm, I. des röm. Rechts (4. Aufl., Lpz. 1889); Salkowski, Lehrbuch der I. (6. Aufl.,
ebd. 1892); Puchta, Kursus der I. (10. Aufl., ebd. 1893);
I. werden dann auch bisweilen die Darstellungen der Anfangsgründe
irgend eines andern Rechts ge- nannt (z.B.I. des deutschen, französ., rusi.Rechts, des
Staatsrechts, des Kirchenrechts u. s. w.). Institut Maria, s. Englische Fräulein.
[* 58] Instleute, in den Provinzen Ost- und Weft-
preuhcu Tagelöhner, welchen ein Gutsbesitzer Woh- nung und ein Stück Land zur Benutzung einräumt, gegen die Verpflichtung,
Tagelöhnerdienste gegen Entgelt zu leisten. Instradieren (vom ital. 3tr^äk, S^cvße), den
Weg vorzeichnen. Im Militärwesen ist Instra- dierung die Angabe des Weges, den ein Truppen- teil oder
ein einzelner Soldat einzubauen hat, um an dem ihm bestimmten Orte einzutreffen; im Ver- kehrswesen, z. B. bei der Post (s.
Leitung der Post- sendungen), beiden Eisenbahnen und Dampfschissen, welche hierfür in Osterreich-Ungarn sog. Instra- dierungstabellcn
besitzen, die Bestimmung des Weges für eine Güterfendung.
Instradierungskarte, eine besonders in der österr.-ungar. Armee gebräuchliche Bezeichnung der- jenigen Landkarten,
[* 59] auf denen
hauptsächlich die Verkehrswegs, Straßen, Eisenbahnen und mit Dampfschiffen befahrene Gewässer vom rein militär. Gesichtspunkte
aus für strategische Zwecke eingezeich- net sind, und welche die Entfernungen der wichtigern Ortschaften oder die
zur Zurücklegung dieser Strecken erforderliche Zeitdauer angeben. I. dienen als Behelfe zur Instradierung (s. Instradieren)
für einen Truppenteil oder einzelnen Soldaten. Instruktion (lat.), Belehrung, Unterricht, An- weisung, Verhaltungsvorschriften;