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auf Gastlichkeit kann bei diesem allen keine Rede sein. -
Vgl. Die Gastgerichte (in Osenbrüggens «Studien zur deutschen und schweiz. Rechtsgeschichte», Schaffh. 1868).
auf Gastlichkeit kann bei diesem allen keine Rede sein. -
Vgl. Die Gastgerichte (in Osenbrüggens «Studien zur deutschen und schweiz. Rechtsgeschichte», Schaffh. 1868).
(grch.), die Magenerweiterung (s. d. ^[= (Gastrectasis, Dilatatio ventriculi), eine über das gewöhnliche Maß hinausgehende Ausdehnung ...] und Ektasie).
(grch.), die Ausscheidung des Magens, Magenresektion (s. d.). ^[= (Gastrectomia), die operative Entfernung krebsig entarteter Abschnitte der Magenwand, wurde ...]
(grch.), krankhafter Zustand des Magens, verdorbener Magen. ^[= s. Magenkatarrh.]
(grch.), Kunst der Bauchredner (s. d.). ^[= oder Ventriloquisten (vom lat. venter, der Bauch, und loqui, reden), solche Personen, die nicht ...]
(grch.), alles, was auf die Verdauung, vorzugsweise aber auf die des Magens Bezug hat. Daher heißen gastrisches System die Organe, durch welche die Verdauung vermittelt wird, und gastrische Krankheiten solche, in denen die Verdauung gestört ist. Unter gastrischem Zustand versteht man einen verdorbenen Magen, [* 2] eine Indigestion, einen Magenkatarrh. Die gastrischen Zustande und Krankheiten sind wegen unserer naturwidrigen Lebensart in Hinsicht auf Nahrung und Bekleidung sehr häufig und sprechen sich durch Mangel an Eßlust, verdorbenen Geschmack, belegte Zunge, Ekel, Aufstoßen, Sodbrennen, Brechneigung, Erbrechen, Magendrücken, Kollern und Poltern im Leibe u. dgl. aus, was in leichtern Fällen durch Enthaltung der Nahrung vorübergeht, in bedeutendern oft von Fieber begleitet wird oder so störend auf den ganzen Organismus wirkt, daß die gastrische Heilmethode nötig wird, die in der Anwendung besonderer Arzneien, welche die Unregelmäßigkeiten in der Verdauung zu heben vermögen, besonders der auflösenden, der Brech- und Abführmittel und einer strengern und längern Diät besteht. Als gastrisches Fieber wird entweder ein fieberhafter Magenkatarrh oder, was bei ältern Ärzten gewöhnlich der Fall ist, ein milderer Grad des Nervenfiebers (Typhus) bezeichnet.
(grch.), Magenentzündung, Magenkatarrh. ^[= (Catharrhus ventriculi, Status gastricus, Gastricismus, verdorbener Magen), die katarrhal ...]
s. Gastr... ^[= ..., Gastero...... (vom grch. gaster, Bauch, Unterleib), den Bauch oder Magen betreffend, ...]
(grch.), die Entzündung der Magendrüsen.
Fisch, s. Inger.
(grch.), der Magenbruch, die abnorme Lageveränderung des Magens.
(grch.), Magenschmerz, Magenkrampf. ^[= (Gastralgia, Cardialgia), Kardialgie, ein plötzlich auftretender, periodischer, bohrender, ...]
(grch.), Magen-Darmentzündung, Magen-Darmkatarrh. ^[= (Ventriculus, Stomachus), die sackartige Erweiterung des Verdauungskanals zwischen der Speiseröhre ...]
(grch.), die Anlegung einer künstlichen Magen-Dünndarmfistel bei hochgradigen Verengerungen des Magenausgangs (Pylorus), um den Mageninhalt mit Umgehung des Pylorus direkt in den Darm [* 3] zu leiten.
(grch.), der Bauchgebärmutterschnitt, Kaiserschnitt. ^[= (Sectio caesarea oder Hysterotomia), chirurg.-geburtshilfliche Operation, bei welcher die Frucht ...]
(Gastspiel), Darstellungen eines Schauspielers auf einer Bühne, zu deren Verband [* 4] er nicht gehört. Solche Gastrollen dienen dazu, den Gastierenden dem Publikum vorzuführen, um ein Engagement an der betreffenden Bühne herbeizuführen (gastieren auf Engagement), oder ein verhindertes Mitglied zu vertreten. Berühmte Künstler haben die Gastrollen so bevorzugt, daß sie ganz von einem festen Engagement absahen und mit wenigen durchschlagenden Rollen [* 5] von Bühne zu Bühne reisten.
Aber nur selten berücksichtigen sie die gleichzeitige dramat. Dichtung. Die Gastrollen reiben auf und zerstören die künstlerische Harmonie. Die Honorare für Gastrollen sind außerordentlich gestiegen. Durch Vereinigung mehrerer Künstler zu gemeinsamem Gastrollengeben entstehen die Gesamtgastspiele, von denen sich in letzter Zeit die der Meininger Hoftheater-Gesellschaft und des Münchener Gärtnerplatztheaters mit seinen oberbayr. Dorfkomödien am meisten hervorthaten. -
(grch.), die Magenerweichung. ^[= (Gastromalacia), eine nur an Leichen vorkommende, durch Selbstverdauung hervorgerufene Veränderung ...]
(grch.), leidenschaftliche Schwelgerei im Essen [* 6] und Trinken.
fälschlich für Gasteromyceten (s. d.) ^[= # als Benediktiner Leander, eigentlich Johann Heinrich van, kath. Theolog, geb. 15. Febr. 1772 ...]
(grch.), der Inbegriff aller Kenntnisse, die sich auf die Koch- und Tafelkunst beziehen. Sie besteht aus der Kenntnis der Nahrungsmittel [* 7] (einfache Gastronomie), der durch die Kochkunst daraus geschaffenen Gerichte (zusammengesetzte Gastronomie), der zweckmäßigen Zusammenstellung der letztern und ihren Verband mit passenden Getränken zu Mahlzeiten und Gastmählern, überhaupt der Kunst zu essen sowie die Speisen und Getränke nach ihrem wahren Genuß zu würdigen (Feinschmeckerei). Im letztern Sinne wird die Gastronomie auch Gastrosophie genannt. Ein klassisches Buch über Gastronomie ist Brillat-Savarins «Physiologie du goût» (anonym, Par. 1825 u. ö.: deutsch von C. Vogt, «Physiologie des Geschmacks», 5. Aufl., Braunschw. 1888). -
Vgl. außerdem: König, Geist der Kochkunst (2. Aufl., bearbeitet von Rumohr, Stuttg. 1832);
Baerst, Gastrosophie oder die Lehre [* 8] von den Freuden der Tafel (2 Bde., Lpz. 1851);
Alexandre Dumas, Grand dictionnaire de cuisine (Par. 1872);
F. Weber, Gastronomische Bilder.
Beiträge zur Geschichte der Speisen und Getränke, der Tischsitten und Tafelfreuden (2. Aufl., LpZ. 1891).
zahlreichste (19 Arten) Gattung der in Deutschland [* 9] einheimischen Spinner, s. Glucken.
(grch.), Doppelmißgeburt aus zwei am Bauche miteinander verwachsenen Individuen.
s. Magenbremsen. ^[= Magenbiesfliegen Gattung der Biesfliegen. Die Weibchen legen ihre Eier an die ...]
(grch.), Magen- oder Bauchschwindsucht, Abzehrungskrankheit, deren Ursache in der krebsigen oder tuberkulösen Entartung des Magens oder eines andern Unterleibsorgans (Darm, Netz, Gekrösdrüsen u. a.) liegt.
Gattung der Blattkäfer (s. d.);
Gastrophysa raphani, der Ampferkäfer.
s. Schnecken. [* 10]
(grch.), Magenblutung, Blutbrechen. ^[= (Haematemesis) nennt man denjenigen krankhaften Zustand, wobei flüssiges oder geronnenes Blut ...]
(grch.), die Untersuchung des Magens vermittelst des Gastroskops, s. Beleuchtungsapparate, [* 11] medizinische (Bd. 2, S. 665 a.).
(grch.), die Kunst oder Lehre, Tafelfreuden mit Weisheit zu genießen (s. Gastronomie).
(grch.), Magenkrampf. ^[= (Gastralgia, Cardialgia), Kardialgie, ein plötzlich auftretender, periodischer, bohrender, ...]
(grch.), die künstliche Anlegung einer Magenfistel, um durch dieselbe bei Verengerungen der Speiseröhre Nahrungsmittel direkt in den Magen zu bringen.
(grch.), die operative Eröffnung des Magens, um entweder in den Magen eingedrungene Fremdkörper von größerm Umfang zu entfernen oder um beginnende Krebsgeschwülste des Magens durch Resektion, d. i. Ausschälung und darauf folgende Vernähung der gesunden Teile, zu beseitigen. (S. Magenresektion.)
eine wenig umfangreiche Gruppe kleiner Tiere von nicht ganz sicherer systematischer ¶
Stellung, die meist den Rädertieren (s. d.) zugefügt werden.
Ihr Leib ist flach, wurm- oder flaschenförmig, die ganze Bauchfläche mit Wimpern besetzt.
Auf dem Rücken stehen in Längsreihen stärkere Stacheln.
Das Hinterende ist meist in zwei Zipfel ausgezogen, in denen die Ausführungsgänge von Klebdrüsen liegen.
Die Gastrotricha sind Zwitter, welche meist das Süßwasser, seltener das Meer, aber niemals das Land bewohnen.
Hierher gehört die Gattung Ichthydium (s. d.).
(grch.), Magentrommelsucht, die übermäßige Luftansammlung im Magen. ^[= (Ventriculus, Stomachus), die sackartige Erweiterung des Verdauungskanals zwischen der Speiseröhre ...]
s. Anthozoen. ^[= Korallenpolypen, Blumenpolypen (Anthozoa, eine große und formenreiche Klasse niederer Seetiere ...] [* 13]
s. Cölenteraten.
Darmlarve, nach Haeckel diejenige Entwicklungsform des tierischen Eies, in welcher die den Keim bildenden Zellen eine doppelwandige Schale darstellen. Durch die Klüftung der Eizelle (s. d.) war aus dem einfachen Ei [* 14] (Stammzelle, Cytula) ein Zellenhaufen (Morula) geworden, dessen Zellen sich so anordneten, daß sie in einfacher Lage eine runde Blase mit centralem Hohlraume (Keimblase, Blastula) bildeten, worauf dann durch Einstülpung der einen Hälfte der Hohlkugel in die andere die Gastrula entstand, die somit einem doppelwandigen Napfe oder einer Schale mit hohler Wandung (Depula) gleicht.
In der weitern Entwicklung schwindet diese Höhlung (Keimhöhle, Blastocöl), indem beide Zellschichten sich dicht aneinander legen; der Keim besitzt nun die Gestalt eines becherförmigen Körpers, dessen Wand aus zwei verschiedenen Zellschichten besteht und dessen innere Höhlung, der Urdarm (Archenteron oder Progaster), sich am Ende (der ursprünglichen Einstülpungsstelle) nach außen (durch den Urmund, Prostoma oder Blastoporus) öffnet. Die Höhlung der Gastrula ist die ursprüngliche Ernährungshöhle des Körpers, die beiden Zellschichten sind die beiden primären Keimblätter (animales und vegetatives Blatt [* 15] von Baers, Exoderm und Entoderm Haeckels oder Epiblast und Hypoblast der Engländer).
Die Bedeutung der Gastrula liegt darin, daß Tiere der verschiedensten Stämme in ihrer Entwicklung durch diese einheitliche Keimform hindurchzugehen scheinen. Haeckel glaubt aus dieser Thatsache mit Sicherheit den Schluß ziehen zu dürfen, daß in, geologisch gesprochen, sehr alter Zeit, nämlich während der Laurentischen Periode eine gemeinsame Urstammesform sämtlicher aus mehrern Zellen zusammengesetzten Tierstämme existiert haben müsse, welche die Beschaffenheit der Darmlarve gehabt habe. Haeckel nennt diese Form die Gastraea (s. Gasträatheorie).
s. Gastrollen. ^[= Darstellungen eines Schauspielers auf einer Bühne, zu deren Verband er nicht gehört. ...]
s. Gastwirtschaft. ^[= # die gewerbmäßige Bewirtung von Menschen außerhalb ihrer Wohnungen, in Gebäuden oder Teilen ...]
die gewerbmäßige Bewirtung von Menschen außerhalb ihrer Wohnungen, in Gebäuden oder Teilen von Gebäuden, die ebenfalls Gastwirtschaft genannt werden. Wird darin nur Speise und Trank verabreicht, so heißen sie Wirtshäuser (s. d.), Restaurationen, Restaurants; wird aber zugleich auch den Gästen Unterkunft über Nacht (oft verbunden mit Stallung für Pferde, [* 16] Höfen und Schuppen für Wagen) gewährt, so heißen sie Gasthäuser oder Gasthöfe. In neuerer Zeit beschränkt sich der letztere Begriff mehr und mehr auf Einrichtungen, die nur dem Verkehr der Umgegend dienen, während sich für den großen Reise- und Fremdenverkehr Hotels entwickelt haben (s. Hotelwesen).
Dem entsprechend heißt derjenige, der eine Gastwirtschaft betreibt: Gastwirt, Restaurateur, Hotelier. Jeder Wirt ist im Sinne des Deutschen Handelsgesetzbuchs Kaufmann, da er gewerbsmäßig Speisen und Getränke kauft, um sie seinen Gästen wieder zu verkaufen; und sofern er gewerbsmäßig die Güter der Reisenden von und nach der Bahn transportieren läßt, Frachtführer (s. d.). Allein nach Art. 10 finden die Bestimmungen über die Firmen, Handelsbücher und die Prokura auf den Wirt keine Anwendung. Der «Goldene Löwe» u. s. w. ist keine kaufmännische Firma. Das Hilfspersonal einer Gastwirtschaft besteht aus Kellnern (auch Kellnerinnen), Kellermeistern, Köchen, Köchinnen, Haus- und Zimmermädchen, Hausdienern, Portiers u. s. w. Doch sind alle diese Personen, auch die Kellner, keine Handlungsgehilfen im Sinne des Art. 57 fg., sondern Gewerbsgehilfen.
Gastwirtschaft (lat. cauponae, popinae, tabernae) gab es schon im Altertum in großer Zahl. Größtenteils waren diese, wie Horaz sagt, «fettigen Stuben» für die niedrigste Klasse der Bevölkerung [* 17] bestimmt und dementsprechend eingerichtet. Aber es gab auch Tabernen, wo feinere Genüsse geboten wurden. Ebenso entstanden durch das Bedürfnis Gastwirtschaft (deversoria) und Ausspanne (stabula) für Reisende, die an den betreffenden Orten keine Gastfreunde besaßen. Sowohl für die Zwecke der Verwaltung als des Handels, überhaupt des Verkehrs, trug man an allen großen Straßen für Stationen zum Pferdewechsel (mutatio) und Nachtquartier (mansio) Sorge.
Die an den Straßen begüterten Grundbesitzer legten auch Tabernen an, die sie verpachteten oder durch Sklaven bewirtschaften ließen. Schon damals hatten die Gastwirtschaft ihre Schilder und Bezeichnungen: Zum Hahn, [* 18] Adler, [* 19] Drachen, Apfel, Rad, Merkur [* 20] u. s. w. Von den Rechnungen jener Zeit haben sich aus der Kaiserzeit Proben erhalten. Im Mittelalter stand das Wirtshauswesen im ganzen auf derselben niedrigen Stufe der Entwicklung; auch mußte die Gastlichkeit der Bürger und Klöster den vielen Mängeln desselben manchen Ersatz schaffen. So befindet sich schon auf dem aus dem 9. Jahrh. stammenden Plan für das Kloster St. Gallen ein Gasthaus.
In den Städten finden sich auch schon früh bessere Häuser für Gastzwecke eingerichtet (Herbergen). Der Rat selbst unterhielt gewöhnlich einen Wein- und Bierkeller (Ratskeller). Manche dieser mittelalterlichen Anlagen haben sich bis heute in Benutzung erhalten. Ein beträchtlicher Fortschritt ging von Frankreich aus, wo etwa seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrh., zunächst in Paris, [* 21] die in moderner Weise eingerichtet wurden, sodaß sie sowohl für die Aufnahme einer größern Zahl von Fremden als für eine gewisse Bequemlichkeit derselben zu sorgen vermochten; sie bezeichneten sich als Hotels, meist mit specieller Hinzufügung des Namens der Nationalität oder Stadt, für deren Angehörige sie zunächst bestimmt waren.
In den übrigen Ländern fanden sie bald Nachahmung; in Deutschland wurde ihre Bezeichnung später vielfach mit «Hof» [* 22] (Zum Augsburger, Württemberger Hof) vertauscht. Auch in England erwarben schon im 17. und 18. Jahrh. einzelne Gasthäuser einen außerordentlichen Ruf (Angel, Elephant and Castle in London, [* 23] Star and Garter in Richmond u. a.). Großen Aufschwung nahm das Gasthofswesen durch den Eisenbahn- und Dampfschiffahrtsverkehr, besonders in den Verkehrsmittelpunkten, den Großstädten, großen Handelsplätzen, Bädern und Luftkurorten.
Zum Betriebe der Gast- oder Schankwirtschaft ist Erlaubnis der nach dem Landesgesetz zuständigen ¶
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Behörde nach §. 33 der Gewerbeordnung erforder- lich. Die Erlaubnis ist nnr dann zu versagen, wenn gegen den Nachsuchenden Thatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daft er das Ge- werbe zur Forderung der Vdllerei, des verbotenen Spieles, der Hehlerei oder der Ilnsittlichkeit miß- brauchen werde; oder wenn das zum Betriebe be- stimmte Lokal wegen seiner Lage oder Beschaffenheit den polizeilichen Anforderungen nicht genügt. Die Landesregierungen sind befugt außerdem zu bestiminen, daß die Erlaubnis zum Ausschauten von Branntwein allgemein, die Erlaubnis zum Be- triebe der Gas- und Wasserleitungsarbeiten oder zum Ausschenken von Wein, Bier oder andern geistigen Getränken in Ortschaften von weniger als )5000 (f., sowie in solchen Ortschaften mit größerer (5'inwoduerzahl, für welche dies durck Ortsstatut festgestellt wird, von dem Nachweis eines vorhandenen Bedürfnisses abhängig sein soll. Vor Erteilung der Erlaubnis ist die Ort^polizci- und die Gemeiudebebörde gutachtlich zu hören. Die Gas- und Wasserleitungsarbeiten können durch die Ortspolizoibehörde angebalten werden, das Verzeichnis der von ibnen gestellten Preise einzureichen und in den Gastzimmern anzu- schlagen. Die Preise dürfen jederzeit abgeändert werden, bleiben aber so lange in Kraft, [* 25] biv die Ab- änderung der Polizeibebörde angezeigt und das ab- geänderte Verzeichnis in den Gastzimmern ange- schlagen ist. Auf Beschwerden Neisender wegen ^Überschreitung der verzeichneten Preise steht der Ortspolizeibehörde eine vorläufige Entscheidung vorbehaltlich des Rechtswegs zu ^- ^ der Gewerbe- ordnung).
Nach den neuern Gesetzen stebt dem Gast- wirt ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes wegen der Forderung für Woh- nung und Vewirtnug zu, nach der Deutschen Kon- kursordn. 5. 41. ein Recht auf Abgesonderte Be- friedigung (s. d.) im Konkurse. Nber die Haftung der Gastwirte für die Sachen der aufgenommenen Gäste s. Delitt. Zur Förderung des Gewerbes bestehen an vielen Orten Deutschlands [* 26] G astwirtsv e re ine. Davon gehörten (1893) 204 in 202 Ortschaften und mit etwa 17000 Mitgliedern dem Dentscken Gastwirts- Verb and (gegründet 1873' Sitz in Berlin) [* 27] an. Da- neben bestehen besondere Landes- oder Provinzial- verbände solcher Vereine in Baden [* 28] (Vorort: Karls- ruhe), Bayern'(Nürnberg), Württemberg [* 29] (Stutt- gart), Anhalt [* 30] (Dessau), [* 31] Königreich Sachsen [* 32] lLeipzig; gegründet 1887,1893 mit 2(500 Mitgliedern), Elsaß- Lothringen (Straßburg), [* 33] Schlesien [* 34] («Ostdeutscher Gastwirtsverband» mit Vorort Breslau), [* 35]
derRhein- Main-Verband (Darmstadt) [* 36] und der Saar-Blies- thaler-Verband. Ein «Internationaler Verein der Gastbofsbesitzer» mit Mitgliedern (etwa 700) in Deutschland, Frankreich, England u. s. w. hat seinen Sitz in Köln. [* 37] Einzelne Ortsvcrcine haben Gast- , Wirtschaftsschulen (s. d.) errichtet. In Holland, wie auch in Ostfriesland, bezeichnet man mit Gasthaus (bolländ.FllstKo^) ein Hospital.
Vgl. Stab, [* 38] Hotel, Restauration, Gas- und Wasserleitungsarbeiten, ihre Verwal- tung und Bedienung (Brem. 1885);
von Liebenau, Das Gasthofs- und Wirtshauswesen der Schweiz [* 39] in älterer Zeit (Zür. 1891).
Zeitschriften: Das Gasthaus, Organdes Deutschen Gastwirtsverbandes (balbwöchentlich; Verl., seit 1871);
Restanrant-und Hotel-Revue (wöchentlich; Lpz., seit 1879);
Der sächs. Gastwirt (I.Iabrg., Drcsd.1892);
Deutscher Gastwirtskalender (17.Jahrg., Verl. 1^94).
Weitere Litteratur s. Hotelwesen. Gastwirtschaftsschulen. Für die Gründung voll Gas- und Wasserleitungsarbeiten war teils das Bedürfnis nach einer bessern allgemeinen Ausbildung der Kellner- und Kock- lehrlinge, teils auch der Wunsch maßgebend, dort, wo Fortbildungsschulpflicht bestand, die Unterrichts- stunden auf eine dem Gastwirtsgewerbe passende Zeit zu verlegen. Die Unterrichtszeit ist Wochen- tags an den mittlern Nachmittagsstunden von 3 bis Unterricht unentgeltlich) schwankt zwischen 12- 20 3.1t. pro Halbjahr.
Die schulen werden zumeist von den Gastwirtsvereinen unterhalten und von den Staats-und Stadtbebördeu, von letztern nament- lich durch Gewährung kostenfreier Unterrichtslokale, unterstützt. Der Unterricht erstreckt sich ans Rechnen, deutsche, französische und englische Sprache, Buch- führung und Wechsellehre, Gesetzesknnde, Geo- graphie und Verkehrskunde, sowie Warenkunde, so- ! dann auf praktischen Unterricht über Führung und Benehmen des Kellners, ^erviettenbrechen, Tafel- decken und Servieren, solche schulen giebt es in Deutfchlaud zu Dresden [* 40] (gegründet 1875, Schuljabr 1892-93 125 Schüler), Magdeburg, [* 41] Berlin, Ham- burg, Leipzig [* 42] (feit Ostern 1892), Bremen, [* 43] Gera, [* 44] Ehemnitz lseit Ostern 1893). Gasuhr, s. Gasmesser. [* 45]
Gas- und Wasferleitultgsarbeiten, ein Posten im Bauauschlag (s. d.), haben nach dem «Baugewerkskalender» von 1893 folgende Preise: Gasleitungen. ! 1) Beste geschweift Gasrohren inkl. Tichtmatcrial, exkl ! Verlegen: M. ! i laufender Meter Gasrohr 6mui 0,45 ! 1 « » ,) 13 « 0,75 1 » « » 25 « 1,40 1 » i) « 50 » 3,40 1 « » « 76 3,50 2) Oashaupthähne von Messing, inkl. Einsetzen in die Leitnng: 1 Stück Gashauftthahu'.» nini 2,50 i « » 13 « 3,50 1 » « 25 7,50 1 » « 50 » 22,00 1 « » 76 « 75,00 3) Schlüssel dazu uon 0,80-2,60 4)EiserneDeckenschcibemitaugegosselleulAnslaß 0,60-0,75 5) Für erforderliche Verbindungsstücke 25 - 3» Proz. Ailfschlag vom verlegten Nohrbetrage.
6) Arbeitslohn für Verlegen der Gasröhren: 1 laufender Meter Gasrohr 6-76 min . . 0,80-1,50 Wasserleitungen.
1) Gußeisernes Zuflußrohr (Truckrohr) iukl. Verlegen, Blei [* 46] nnd Dichtmaterial, Fenernng, Vorhalten der Werkzeuge [* 47] uud Verschnitt: M. 1 laufender Meter, 38-100 nain im Lichteu 3,50-9,00 2) Gußeisernes Abflußrohr, wie voriges: 1 laufender Meter, 63-200 inm im Lichten 3,50-10,0c 3) Innen und außen glasiertes Thonrohr inkl. Verlegen, Dichtmaterial und Verschuitt: 1 lanfender Meter, 100-350 inui im Lichten 2,50-9,00 4) Abzweige bez. Flanschetts in Blei, Gnßeisen nnd Thon werden mit 1 in der betreffenden Di- mension anßer dem Maße berechnet.
5) Bugen, übergaugsrohre u. s. w. wie bei 4, mit 0,50 m. 6) Erdarbciten, bis 1 in tief, pro lausender Meter 0,90 Erdarbeitcn, bis 1,50 ui tief, pro lanf. Meter 1,50 7) iHtcmmarbeiten werden besonders berechnet, ch Bleizuflußrohr inkl. Verlegen, Lötzinn, Feue- rung, Verfchnitt und Vorhalten der Werkzeuge: 1 laufender Meter, 13 uirn lichte Weite . . 1,75 1 > « 25 » « » . . 3,75 1 ' v 50 « u » . . 8,00 9) Vleiabstnßrohr, wie bei 8: 11auf.Met.Vleiabflußrohr,39uirnlichteWeite 2,75 1 « » « 50 » n )) 3,00 1 ) « » 76 « ' ) 5,00 1 ' » « 100 » « » 8,00 ! 10) Klosettcinrichtlingen: ! 1 Klosett I. Klasse mit doppeltem Gernch- verschlnß, Fayeneebecken, gußeisernem ¶
tainer mit verzinnter Wasserschale und Ventil, Klosetthahn mit Hebel und Gewicht, eingelassener Messingschale mit Zug und Griff, inkl. Aufstellen, Verbinden mit der Zu- und Abflußleitung, Lötzinn, Kitt, Feuerung: | M. | |
a. mit massivem Mahagonisitz | 120-150,00 M. | |
b. mit poliertem Eichenholzsitz | 100-130,00 | |
1 Klosett II. Klasse mit Fayencebecken,Klosetthahn mit Hebel und Gewicht, 105 mm Geruchverschluß, eingelassener Messingschale mit Zug und Griff, wie bei I. Klasse: | ||
a. mit poliertem Eichenholzsitz | 75,00 | |
b. mit poliertem Kienholzsitz | 60,00 | |
1 Klosett III. Klasse mit gußeisernem Becken und Geruchverschluß, mit poliertem Kienholzsitz | 45,00 | |
11) Bleigeruchverschlüsse: | ||
1 Stück 100 mm | 9,00 | |
1 " 50 " | 3,00 | |
1 " 40 " | 2,50 | |
12) Gußeiserne Hahngehäuse: | ||
a. ovale mit Deckel | 3,00 | |
b. sechseckige mit Holzklotz und Ring | 6,50 | |
13) Küchenausgüsse, gußeiserne emaillierte, mit hoher Rückwand, inkl. Eingipsen der Dübel, Anschrauben und Verbinden mit der Leitung | 7,50-9,00 | |
14) Privathaupthähne mit Entleerung inkl. Einsetzen: | ||
1 Stück 13 mm Privathaupthahn | 7,00 | |
1 " | 19 " | 9,50 |
1 " | 25 " | 15,00 |
15) Niederschraub-Auslaufhähne: | ||
1 Stück 10-25 mm | 3,25-11,00 | |
16) Niederschraub-Durchlaufhähne inkl. Einlöten: | ||
1 Stück 10-25 mm | 3,75-11,50 | |
17) Badeeinrichtungen: | ||
a. 1 Badewanne aus starkem Zink mit Wulst, eingelegtem Holzboden, Überlauf, messingenem Abflußventil, roh, inkl. Aufstellen | 60-75,00 | |
b. 1 Badewanne wie bei a, innen und außen sauber lackiert | 72-57,00 | |
c. 1. Badeofen mit kupfernem Einsatz, gußeisernem Untersatz, der äußere Mantel aus starkem Zink, fein lackiert, inkl. Aufstellen und Verbinden mit der Zuflußleitung | von M. 85 an | |
d. 1 Badeofen ganz aus starkem Kupfer mit gußeisernem Untersatz, blank gehämmert und lackiert, inkl. Aufstellen | 120-200 | |
e. 1 Badeschild aus Marmor mit 3 eingelassenen Schalen und 3 Hähnen mit Krystallknöpfen und bronzierten Messingschrauben, inkl. Befestigen | 50-65,00 | |
f. 1 Badeschild aus Marmor mit eingravierten Bezeichnungen (Kalt, Warm, Brause) nebst 3 Hähnen mit Krystallknöpfen | 45,00 | |
gastwirtschaft 1 glatter Brausearm mit Kupferbrause, Calla und Schraubstück | 14,00 | |
h. 1 Brausearm, verziert, sonst wie voriger | 20,00 | |
i. 1 Waschtoilette mit Marmoraufsatz und Mahagoni-Untersatz, Fayencebecken, Hahn, Ventil mit Kette, Bleigeruchverschluß, ohne Aufstellen | 120-180,00 | |
k. 1 desgl. mit 2 Becken, Zu-, Abfluß- und Brausehahn, Krystallknöpfen, komplett | 200-300,00 | |
18) 1 laufender Meter Filzbekleidung zum Schutze der Röhren gegen Frost | 0,40 | |
19) Extra-Arbeitslohn für Montage einer Bade-Einrichtung inkl. Lötzinn, Feuerung | 30,00 | |
20) 1 laufender Meter Zinkventilationsrohr, 100 mm weit, inkl. Verlegen, Lötzinn und Feuerung | 2,50 | |
1 laufender Meter desgl., 65 mm weit | 2,00 | |
1 " " " 50 " " | 1,80 |
und Wasserwerks Berufsgenossenschaft, s. Berufsgenossenschaft der Gas- und Wasserwerke.
Apparat zur Bestimmung des specifischen Gewichts von Gasen. Am einen Ende eines Wagbalkens befindet sich eine Hohlkugel, in welche das zu messende Gas eingeleitet wird. Ist die Kugel mit Luft gefüllt, so soll das andere spitze Ende des Wagbalkens auf der daneben angebrachten Skala auf Null stehen. Füllt man nun die Kugel mit einem leichtern Gas, so muß man ein auf der andern Seite des Wagbalkens befindliches Laufgewicht so weit verschieben, bis Gleichgewicht [* 49] vorhanden ist. Der Stand dieses Laufgewichts giebt direkt das specifische Gewicht des Gases an, für welches in der Regel noch Korrekturen für Temperatur und Barometerstand vorzunehmen sind. Die Gaswage kann auch zur annähernden Bestimmung der Beschaffenheit des Leuchtgases benutzt werden.
Ammoniakwasser, Nebenprodukt der Leuchtgasfabrikation. Es wird im Kondensator [* 50] und Skrubber (s. Gasbeleuchtung, S. 566 a) abgeschieden und vom Teer getrennt. Es enthält je nach der Art der Fabrikation wechselnde Mengen von kohlensaurem Ammonium, Schwefelammonium, Cyanammonium, schwefligsaurem Ammonium. Der aus der Gaskohle stammende Stickstoff wird im Verlaufe der Gasbereitung zum Teil in verschiedene Ammoniumverbindungen übergeführt, die als schädliche Verunreinigungen dem Gase [* 51] entzogen werden müssen; das dabei erhaltene sog. Ammoniakwasser wurde früher in den meisten Gaswerken als ein höchst lästiger Abfall betrachtet, dessen Beseitigung Schwierigkeiten und Kosten verursachte, neuerdings ist es das wichtigste Rohmaterial für die Herstellung aller Ammoniumverbindungen und damit zu einer erheblichen Einnahmequelle der betreffenden Anstalten geworden. Je nach der Qualität der verarbeiteten Kohlen, namentlich aber je nachdem mehr oder weniger Wasser zum Waschen des Leuchtgases angewandt worden ist, enthält das Ammoniakwasser 3-15 g Ammoniak im Liter, als kohlensaures, unterschwefligsaures Ammonium, als Schwefelcyanammonium und als Chlorammonium, verunreinigt mit Teerbestandteilen. Um hieraus das Ammoniak abzuscheiden, wird das Wasser mit Kalkmilch destilliert, wobei die Säuren der Ammoniumsalze an Calcium gebunden werden, während das Ammoniak frei wird und teils in wässeriger Lösung, teils gasförmig gewonnen und dann durch Neutralisation mit Säure - meist Schwefelsäure [* 52] - in das darzustellende Ammoniumsalz verwandelt wird. Auf diese Weise werden pro 1000 kg vergaster Kohlen 6-10 kg Ammoniumsulfat gewonnen.
elektrischer, s. Elektrische ^[= s. Elektricitätswerke, Elektrotechnik, Wasserkraftanlagen.] [* 53] Entladung.
(spr. gasch-), Konstanty, poln. Dichter, geb. in Malawies unweit Warschau, [* 54] besuchte die Warschauer Universität, nahm 1830 an dem Zuge nach Litauen teil, trat nach Preußen [* 55] über und ging nach Paris, dann Aix in der Provence, wo er starb. Gaszynski begann schon früh Gedichte zu veröffentlichen, die, im Volkston gehalten, durch ihre Einfachheit und Frische ansprachen («Poezye», Par. 1844 u. ö.). Von seinen größern Dichtungen ist besonders seine «Jugendidylle» (polnisch, Par. 1855) hervorzuheben.
Ferner schrieb er den Roman «Dwaj Sreniawici» (3 Bde., Warsch. 1830),
Erzählungen aus dem altpoln. Leben, «Reisebriefe aus Italien» [* 56] (polnisch, Par. 1853),
die satir. Dichtung «Das Spiel und die Kartenspieler» u. a. Während seines Aufenthaltes in Aix redigierte Gaszynski das «Mémorial d'Aix» und schrieb mehreres in franz. Sprache, [* 57] namentlich Schilderungen der Provence. Seine poln. Schriften sind gesammelt in «Biblioteka pisarzy polskich», Bd. 52 u. 69 (Lpz. 1868 U. 1874).
des rois (spr. gatoh dä roá, Königskuchen), s. Bohnenkönigsfest.
(spr. gehtshedd), Stadt, Municipal- und Parlamentsborough in der engl. Grafschaft ¶
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Durham, am Fuße der Felswände und am rechten Ufer des Tyne, der die ^tadt von dem größern Ncwcastle trennt, hat (1891) 85 709 E. gegen 65803 in 1881, meist Bergleute und Fabrikardeiter. Gatterer ist durchaus Industriestadt und besitzt zahlreiche Kohlengruben, Glasfabriken und Eisenwerke,Schifss- werfte, Lokomotivenbau, große Seifenfabriken und bedeutende Brüche von Diorit zu Schleifsteinen, die nach allen Weltteilen ausgeführt werden, über den Fluß und einige Straßenzüge führt die von Robert ^tephenson erbaute Eisenbahn- und Fuß- gängerbrücke (High Level Bridge) von 426 ni Länge und 34 ni Höhe über dem Hochwasserstandc. hat 36 Volks- und 2 höhere Elementarschulen mit 21000 Zöglingen.
Gath, eine der fünf Hauptstädte der Philister, die Heimat des Niesen Goliath (1 Sam. 17,4).
Sie wurde von David erobert, von Nehabeam befestigt und durch den syr. König Hasael zerstört (2 Kön. 12,17). Die Angaben des «Onomastikon» von Eusebius und Hieronymus weisen auf das hochgelegene Dorf Dikrm nördlich von Bet Dschibrin, das offenbar einem bedeutendem alten Orte entspricbt.
Gäthäs, ein Teil des Zendavesta (s. d.). Gätinais (spr. -näh), alte Landschaft in Franl- reich, zerfiel in Gätinais-Francars (jetzt zu Seine-et-Marne und Seine-et-Oise) init der Haupt- stadt Nemours und Gätinais-Orleans (jetzt zu Loiret gehörig) und bedeckte etwa 5620 hkin mit der Hauptstadt Montargis.
Einen Teil besaßen die Grafen vonAnjou: Philipp l. zog das Lehn ein. Gatling, Nickard Jordan, amerik.
Mechaniker, geb. in Hertfoid-County (in Nord- wrolina), zeigte schon früh großes Talent für Mascbincntonstnlktionen und erfand eine Reissäe- Maschine. [* 59]
Später studierte er in Laporte und Ein- cinnati Medizin und ließ sich 1849 in Indiana- polis nieder, wo er 1850 eine Flachsbrcchmaschine, 1857 einen Dampfpflug [* 60] erfand. Am bekanntesten wurde er durch die Gatlingkanone (s. d.). Gatlingkanone (engl. ^^iu^-^uu), ein von dem Nordamerikaner Gatling (s. d.) 1861 erfundenes Kartätschgeschütz (s. d.).
Sie besteht aus einem um eine gemeinsame Achse drehbaren System von gewöhnlich sechs Läufen, die, in eine rasche und andauernde Umdrehung versetzt, sehr große Feuergeschwindig- keit entwickeln.
Nach ihrem Mechanismus werden die Gatterer auch Nevolvergeschütze genannt.
Bereits im Secessionskriege von den Nordstaatcn angenommen, fand das Gattingsche Princip später auch in Europa, [* 61] namentlick in England und Rußland Eingang, die hat sich indes als Feldgeschütz nicht behauptet.
In- solge Perwendung der 1883 von Mr. Accles erfun- denen Ladevorrichtung nimmt die Gatterer wieder eine her- vorragende Stelle unter den Mitrailleusen ein, da sich hierdurch die Feuergeschwindigkeit bis auf 1600 Schuh in einer Minute (fast dreimal soviel als die automatische Marim-Mitrailleusc) erhöbt. Gatschet, Albert Samuel, amerik.
Ethnograph geb. in St. Veatenberg in der Schweiz, studierte in Neuchätel, Bern [* 62] und Berlin, veröffent- lichte 1865-67: «Ortsetymologifche Forschungen als Beiträge zu cincr Toponomastik der Schweiz)' ^Bern). 1868 ging er nach Amerika [* 63] und beschäf- tigte sich mit indian. Sprachen. Die Nesultate seiner zahlreichen Forschungsreisen bat er in einer großen Neihe von Monographien und Aufsätzen nieder- gelegt, welche größtenteils in I. (5. Pillings »Lidüo Zrapii^ ot ^oNQ-^nierictm laiiZUHßLä" (Washingt. Brcckhaus' Konvcrsations-Lexikon. 14. Aufl.. VH. 1885) verzeichnet sind.
Von seinen Schriften sind noch zu nennen: «Zwölf Sprachen aus dem Süd- westen Nordamerikas» (Weim. 1876),
«0lN33iüc3.- tion inw 7 linF. 8tock8 of V^68t6rn Inäian äiaisct^ containkä in 40 voc^dularies» (in Wheelers «Re- port upoii Ilniteä 8t^t63' FLo^r^pliic»! äurve^Z", Bd. 7) und «?rolli6iiHä6 onomatolo^iliuL 8ur les doräL du I^o I^öman» (Bern 1867). Gatschkna, auch Gatschino, Stadt im Kreis [* 64] Zarskoje-Selo des russ. Gouvernements St. Peters- burg, 45 Km südsüdwestlich von Petersburg, [* 65] in flacher, waldiger, stellenweise sumpfiger Gegend, mit meist im Villenstil crbanten Häusern und bäum- bepflanzten Straßen anmutig an beiden Seiten des von der Ishora gebildeten Weißen Sees gelegen, an den Linien Petersburg-Warschau der Großen Nuss.
Eisenbahn sowie Petersburg - Reval [* 66] und Tosna-Gatterer der Baltischen Eisenbahn. Gatterer ist Privat- eigentum der kaiserl. Familie, steht unter der Hof- verwaltung und hat (1892) 12000 ständige Ein- wohner (neben vi^'n Sommergästen aus Peters- burg), in Garnison die 23. Feldartilleriebrigade, das L^ib-Garde-Kürassierregiment der Kaiserin, je eine Schwadron der Leib-Garde-Kuban-Kosakcn und der Leib-Garde-Terek-Kosaken;
7 russ. Kirchen (mit Einschluß der Hauskapellen), 1 luth., 1 kath. Kapelle, Mädchengymnasium, Lehrerseminar, 1 Findclhaus mit Erziehungsanstalt für 600 Waisen und andere Woblthätigkeitsanstalten.
Das kaiserl. Lustschloß ll770 von Ninaldi erbaut und unter Nikolaus er- neuert), mit 600 Zimmern, 3 Thronsälen, Theater, [* 67] Neitbahn, Gemälde- und Skulpturensammlung, liegt im W. der Stadt und des Sees und war den größten Teil des Jahres Aufenthaltsort Kaiser Alexan- ders III., weshalb Schloß und Park für das Publikum divhcr unzugänglich waren.
Vor dem Schloß das Bronzostandbild Kaiser Pauls. - Gatterer, anfangs ein Meierhof, wurde von Katharina II. dem Fürsten Gregor Orlow geschenkt, der Schloß und Park erbauen ließ, nach dessen Tode wieder von ihr zurückgekauft und 1785 dem Großfürsten und spätern Kaiser Paul gegeben. Dieser erhob 1797 Gatterer zur Stadt. Gatt, Stromrinne, s. Barre;
im Seewesen gleich- bedeutend mit Loch.
Vorzugsweise bezeichnet man mit Gatterer die in den Segeln angebrachten runden Öff- nungen, durch die man die Leinen zieht, mit denen man jene entweder an den Nahen, Gaffeln u. s. w. be- festigt oder sie refft.
Auch die Näume in Schiffen, in denen man Materialien,Tauwerk u. s. w. unterbringt, beißen Gatterer, z. B. Kabelgatt (s. Kabel), Hellegatt (s. d.). Gatter, zunächst soviel wie Gitter: außerdem in der Bedeutung von Sägegatter (s. Sägemaschi- nen).
(^. auch Fallgatter.) Gatterer, Joh. Christoph, Geschichtsforscher, geb. zu Lichtenau bei Nürnberg, [* 68] studierte zu Altdorf, wurde 1752 Gymnasiallehrer zu Nürnberg und 1759 Professor der Geschichte zu Göttingen, [* 69] wo er 1764 das Historische In- stitut stiftete, dessen Direktor er seit 1767 war, und starb. Gatterer beherrschte das ganze Ge- biet der Geschichte und ihrer Hilfswissenschaften und hat zuerst den Begriff der Universalgeschichte richtig erfaßt und in deren Behandlung die synchro- nistische Methode zur Geltung gebracht, andernteils den Zusammenhang der eigentlichen Geschichte mit deren Hilfswissenschaften erklärt und letztere selbst nach festen Principien in sich gegliedert und be- ! grenzt.
G.s Hauptwerke sind: «lliLtoi-ia ßeueÄlo- ! ßick äominorum Ilo^äciiukcroruiw) (Nürnb. 1755), 38 ¶
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«Die Weltgeschichte in ihrem ganzen Unlfange» lBd. 1 u. 2, Gott. 1785-87) und der «Versuch einer allgemeinen Weltgeschichte bis zur Entdeckung von Amerika» (ebd. 1792).
Hieran reihen sich seine Lehrbücher der histor.
Hilfswissenschaften, unter denen der «Abriß der Diplomatik» (Gott. 1798), und die «Praktische Diplomatik» (ebd. 1799),
der «Abriß der Genealogie» (ebd. 1788),
der «Abriß der Heraldik» (2. Aufl., ebd. 1792) nebst der «Praktischen Heraldik» (Nürnb. 1791) und der «Kurze Begriff der Geographie» (3. Aufl., Gott. 1793) epochemachend gewirkt haben.
Auch gab er die «Allgemeine histor. Bibliothek» (16 Bde., Halle [* 71] 1767 - 71) und das «Histor. Journal» (16 Bde., Gott. 1772-81) heraus. -
Vgl. Heyne, Niobium l^ttkri (Gott. 1800), und Wesendonck, Die Begründung der neuern deutschen Geschichtschreibung durch G.undSchlözer(Lpz. 1876).
Gattersäge, s. Sägemaschinen. [* 72]
Gatti, Bernardino, ital. Maler, geb. um 1495 in Pavia, gest. 1575 in Parma, [* 73] war Correggios Schüler.
Eigen ist ihm em Streben nach Lieblich- keit, namentlich bei weiblichen Gestalten und Kin- dern; zudem liebt er seine Gestalten kräftig zu mo- dellieren.
Trotz seiner Abhängigkeit von Correggio bat er auch andere Maler geschickt nachgeahmt.
Zahlreiche Malereien, darunter meist monumentale Fresken, schuf er für Parma, Piacenza und Cre- mona. In letzterer Stadt befindet sich in der Late- ranensischen Kirche sein figurenreiches Werk: das Wunder des Brotes, 1552 gemalt. In Sta. Maria di Campagna zu Piacenza vollendete er 1553 die von Pordenone begonnenen Malereien der Georgs- legende', in Madonna della Steccata zu Parma malte er 1566 die Himmelfahrt der Maria. Gattieren, in der Baumwollspinnerei das Mischen verschiedener Baumwollsorten, durch wel ches ein gleichförmiges Fabrikat erzielt werden soll. - in der Metallurgie, s. Beschicken.
Gattme oder Pebrine, eine seit längerer Zeit bekannte Krankheit der Seidenraupen, die ein Pilz [* 74] aus der Gruppe der Spaltpilze oder Bakterien (s. d.), Xo^nm doind^ci8 M verursacht. (Vgl. Seiden- raupe.) Gattung ((^onuL), in der Philosophie eine unter einem allgemeinen Merkmal gedachte Klasse, die andere, nach bestimmtem Merkmalen unter- schiedene Klassen (Arten) in sich zusammenfaßt. Gattung und Art (s. d.) stellen also verschiedene Stufen des Allgemeinen dar, beiden zusammen steht das Ein- zelding oder Individuum gegenüber. Ob Gat- tungsbegriffe (IIniv6i'8u!iii) noch eine andere Bedeutung haben als die der Zusammenfassung einer Vielheit von Individuen unter einer gemeinsamen Benennung, ob sie auch eine Art Sein darstellen, ein höheres vielleicht als das Sein der Einzeldinae, ist eine Frage, die namentlich die mittelalterliche Philosophie viel beschäftigt hat, die aber von den neuern Philofophen meist verneint wird. In der Naturwissenschaft bezeichnet Gattung den Inbegriff der durch gemeinschaftliche Merkmale als zu einer engern Abteilung gehörend ausgezeichneten Arten (Species) von Organismen. Außer diesem Charakter glaubte man häufig auch noch den als wesentlich aufstellen zu können, daß Arten derselben ! Gattung sich untereinander begatten und Bastarde erzeugen ! können, was bei Arten gleicher Gattung Pferd) [* 75] oftmals, bei Tieren verschiedener Gattung niemals der Fall sein sollte, seitdem man den Gattungs- begriff in neuerer Zeit immer enger gezogen hat, ist dieseAnsicht hinfällig geworden,denn z.B.
Cananen- Vogel und Stieglitz, früher zu der G. ^rwßiiia, jetzt zu den beiden Gattung 86i-iuu8 und (^räu6ii8 gehörig, bastardieren sehr leicht miteinander. Die Gattung kann bald nur aus einer einzigen Art, bald aus vielen Arten bestehen, je nachdem viele oder wenige oder nur eine einzige existieren oder bekannt sind. Im System werden dann die Gattung zu größern Abteilungen, Gruppen, Familien, Ordnungen und Klassen ver- einigt, um eine Übersicht des Naturreichs zu erhalten. In rechtlicher Beziehung kann eine nur der Gattung nach bestimmte Sache nicht Gegenstand des Eigen- tums sein. Dieses setzt immer eine individuell be- stimmte Sache (Lpscies) voraus.
Wohl aber kann eine nur generisch bestimmte Sache Gegenstand eines Forderungsrechts sein.
Geldschulden sind ge- wöhnlich nicht darauf gerichtet, daß der Schuldner individuell bestimmte Münzen, [* 76] sondern daß er irgend welches, der Landeswährung entsprechen- des Geld, das dem Wert nach der geschuldeten Summe entspricht, dem Gläubiger zahlt.
Abgesehen von Geldschulden werden generische Obliga- tionen durch Vertrag oder durch letztwillige Ver- fügung begründet, z. V. der Schuldner hat zehn Scheffel Saatroggen geliehen, welche er bei der nächsten Ernte [* 77] zu erstatten versprochen hat, oder es ist ein Gattungskauf (s. d.) abgeschlossen, oder der Erblasser hat seinem Erben die Verpflichtung auf- erlegt, dem Vermächtnisnebmer ein Reitpferd oder ein Wohnhaus [* 78] in Berlin im Werte von 60000 M. oder einen Flügel aus der Fabrik von Blütdner im Wert von 1500 M. anzuschaffen.
Die unter das g-6nu8 fallenden Sachen können fungibel (f. Fun- gible Sachen und Vertretbare Sachen), d. h. nach den allgemeinen Verkehrsansichten vertretbar sein, sodah es auf die Individualität der einzelnen Sache nicht ankommt.
Aber auch solcke Sacken, bei denen nach allgemeinen Verkehrsansichten eine Vertret- barkeit nicht stattfindet, können für das besondere Rechtsverhältnis der Parteien generisch bestimmt werden, wie die eben angeführten letzten Beispiele zeigen.
Die Auswahl des speeiellen zu leistenden Gegenstandes steht, wenn nichts anderes festgestellt ist, dem Schuldner zu.
Doch soll er nach Preuß. Allg. Landr. I, 5, tz. 275, nach stanz.
Recht, coä" civil Art. 1246, nach Schweizer Obligationenrecht Art. 81, nach dem Deutschen Entwurf §. 207 Sachen (nach dem Deutfchen Handelsgefetzbuch Art. 335 bei Handelsgeschäften Handelsgut) mittlerer Art und Güte gewähren.
Solange der Schuldner nicht die- jenige specielle Sache, welche er zur Erfüllung feiner Verpflichtung dem Gläubiger leisten will, diesem gegenüber mit der Wirkung ausgewäblt und aus- gesondert hat, daß er ohne die Zustimmung des Gläubigers nun nicht wieder eine andere Auswahl treffen darf, bleibt er aus dem Gattungsversprechen verpflichtet, also auch, wenn er bereits eine bestimmte ^ache, aber nicht in jener ihn bindenden Weise sür sich ausgewählt hatte und die ausgewählte Sache untergegangen ist, so, als ob er überhaupt noch nicht ausgewählt hätte.
Nur wenn das die Leistung un- möglich machende Ereignis die ganze Gattung trifft, ohne daß dem Schuldner eine Schuld vorzuwerfen ist, wird er von seiner Verpflichtung befreit.
Eine Ausscheidung im obiaen Sinne ist jedenfalls dann. erfolgt, wenn der Schuldner zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit dem Gläubiger eine bestimmte Sacke übergeben hat. aber auch wenn sich Parteien auf die Leistung einer bestimmten Sache vereinig! haben. ¶