zieht von NW. nach SO., den obersten
Teil des Indus 150 km weit von seinem linken Nebenflusse, dem Gartok, und weiter im SO.
die Indusquellen von denen des Satladsch trennend. Es besteht wahrscheinlich aus archäischen
Schiefern. Der höchste Gipfel,
der Garingbotsche oder Kailasch (Kailas), im N. des Landsees Manassarowar (s. d.),
erreicht 6770 m Höhe. Er galt den alten
Indern für den höchsten
Berg der Erde und für den Sitz der
Götter. Der
Tise ist 6705 m
hoch.
Bezeichnung für eine jetzt wohl völlig beseitigte landwirtschaftliche Arbeitsverfassung
in verschiedenen Gegenden der südöstl.
Grafschaften Englands. Während auf dem Gutshofe ansässige, auf längere Zeit kontraktlich
gebundene
Arbeiter oder die Eigentümer selbst die schweren oder dauernden
Arbeiten verrichteten, wurden die leichtern, oder
auf eine bestimmte Zeit des Jahres beschränkten von Haufen (gangs, spr. gängs) von nicht auf dem
Gutshofe ansässigen
Arbeitern geleistet, welche während eines großen
Teils des Jahres von ihrem Wohnorte
aus von einer Farm zur andern zogen.
Die gangs standen entweder im Dienste
[* 3] und Verdienste eines
Unternehmers (gang-master), welcher die
Arbeiter dang und dem Eigentümer
oder
Pächter gegen ein Bestimmtes zu bestimmten
Arbeiten der bezeichneten Art (Jäten, Kartoffelsetzen,
Steinesammeln, Mistbreiten, Rübenbeschneiden u. s. w.), die unter seiner Leitung oder derjenigen
seines Aufsehers von statten gingen, zur
Verfügung stellte, oder sie wurden von dem
Pächter oder Eigentümer selbst gedungen
und arbeiteten unter seiner Leitung oder derjenigen eines seiner
Arbeiter.
Jenes sind die public gangs, dieses die private
gangs.
Das Gangsystem entstand im Anfang des 19. Jahrh. Zuerst scheinen
sich die public gangs, dann die private gangs gebildet zu haben; die gangs umfaßten zuerst auch erwachsene männliche
Arbeiter,
während siespäter ^[korrekt: sie später] ausschließlich aus Weibern, jungen
Burschen und Mädchen (13‒18 Jahre) sowie
Kindern (6‒13 Jahre) beiderlei Geschlechts bestanden;
in den Anfängen kam es wohl häufiger vor, daß
die Mitglieder in Scheunen und
Ställen übernachteten, während sie später in der Regel abends zu ihrer Wohnung zurückkehrten.
Hierin liegt der Unterschied von der
Hollandgängerei (s. d.) und der Sachsengängerei (s. d.).
Die
Ursache dieser im Gebiete des Großgrundbesitzes entstandenen Arbeitsverfassung war derMangel an
Arbeiterwohnungen
in der Nähe der Gutshöfe. Die
Arbeiter wohnten in zuweilen weit entlegenen Dörfern (bis zu 7 engl. Meilen) zusammengedrängt,
deren
Boden mehrern kleinen Eigentümern gehörte (open parishes).
Die großen Entfernungen, welche die
Kinder zu und von der ermüdenden
Arbeit zurückzulegen hatten, die sittlichen Gefahren,
denen sie im Verkehr mit moralisch verwilderten Geschöpfen ausgesetzt waren, die Schwierigkeiten, die
geistiger
Bildung entgegenstanden, führten 1867 zu einem Gesetze, welches wenigstens die public gangs an der
Wurzel
[* 4] traf und
die private gangs von schweren Mißständen befreite.
Andere Gesetze haben zur Beseitigung des Gangsystem mitgewirkt: der
Union Chargeability
Act (1865), welcher die Armenlasten auf einen größern
Verband
[* 5] verteilte, die Einführung des
obligatorischen
Schulunterrichts 1870 und das Gesetz über die Verwendung von
Kindern in der
Landwirtschaft von 1873.
Die Wandertruppen ital.
Arbeiter, die in der neuern Zeit vielfach, namentlich bei Eisenbahn- und Kanalbauten, verwendet werden,
sind mehr genossenschaftlich organisiert, und in noch höhermMaße gilt dies von den russ.
Artelen (s.
Artel).
Litteratur.On the employment of womens and children in agriculture (1843), Children’s employment Comission (1862), Sixth
report (1867), Seventh report of the medical officer of the
Privy Council (1865) und die
Berichte der Commission on the employment
of children, young persons and women in agriculture (1867);
(Gandscha; engl. Gunjah) nennt man in
Ostindien
[* 7] die mit Vor- und Deckblättern besetzten, durch den Harzgehalt
stark zusammengeklebten
Spitzen der weiblichen
Pflanzen des
Indischen Hanfs (s. d.).
Sie gelten als die
bessere Handelsware und dienen zur Haschischbereitung
(Bhang, s. d.) und zum
Rauchen.
1)
Arrondissement des franz. Depart.
Allier, hat 1000,88 qkm, (1891) 63655 E., 66 Gemeinden und zerfällt in die 5 Kantone
Chantelle (229,39 qkm, 12835 E.), Ebreuil (209,18 qkm, 12636 E.), Escurolles (234 74 qkm, 12446 E.),
Gannat (140,06 qkm, 12871 E.), St. Pourçain-sur-Sioule (187,51 qkm, 12867 E.). – 2) Hauptstadt des
Arrondissements Gannat, 58 km
südsüdwestlich von Moulins, am Andelot und an der Linie St. Germain des Fossés-Clermont-Ferrand der Mittelmeerbahn und
der Linie Commentry-Gannat (54 km) der Orléansbahn, hat (1891) 5075, als Gemeinde 5764 E., eine schöne
Kirche, Gerichtshof erster Instanz, eine Ackerbaukammer, eine höhere Handwerksschule; Mälzerei, Mühlen,
[* 8]
Alaun- und Kaolingruben.
(spr. gahnohz), deutsch
Gansdorf,
Klein-Gemeinde und Badeort im ungar.
KomitatZips, bei
Poprád, an der Kaschau-Oderberger
Bahn, in 630 m Höhe, von
Bergen
[* 9] rings umgeben, hat (1890) 261 slowak. E. und Post.
oder
Gänsekötigerz, ein zu
Andreasberg, Joachimsthal, Schemnitz und Allemont in der Dauphiné vorkommendes
fett- und glasglänzendes Mineral von gelblichgrüner, auch roter und brauner
Farbe, das dünne nierenförmige
Überzüge über
Arsen,
Rotgültigerz,
Bleiglanz u. s. w. bildet;
Antimonsäure und Nasser und ist ein sekundärem ZeHetzungsprodukt wie die Arseneisensinter.
C5ans (Gänse,^li86i-iäH6),
zudensiebschnäbli- gen Schwimmvögeln (I^m6iliro8t!'68, s. Siebschnäb- ler) gehörende, einige 40 Arten zählende, über
alle Erdteile verbreitete Vogelfamilie, deren Mitglieder sich durch höhere Läufe und den an der Wurzel dickern Schnabel
leicht von den Enten
[* 12] unterscheiden.
Ihr Leben verbringen die Gans meist weidend auf dem Lande;
sie laufen
und fliegen geschickt, wobei ein größerer Zug
meist keilförmige Ordnung ein- nimmt. Die Geschlechter sind mit wenigen Aus'
nahmen gleich gefärbt.
Nachstehende Arten findet man fast stets als Zicrgeflügel in Besitz von ^ieb- habern und in den zoolog.
Gärten, einige sind auck zu Haustieren geworden.
Glanzgans (s. d.), Brandgans (s. d.) und Fuchsgans (s.
Fuchs- enten) bilden den libergang von den Enten zu den Gans, deren Typus in der Nilgans ((Hmmio^x 3,6A^i)tiacu8 ^) bereits völlig
ausgeprägt ist.
Die- selbe ist prächtig braun gefärbt und zart wellig ge- zeichnet, meist aber so
bösartig, daß sie mit anderm Wassergeflügel nicht zusammen gehalten werden kann.
Preis des Paars 3l)M.
Von den Meergänsen
ist wohl die Magelhang ans (^n86r mii^IImni- l u8 lichen Verschiedenheit in derFärbung des Geschlechts die interessanteste.
Das Männchen ist weih, der Körper schwarz gebändert, Schnabel und Füße schwarz, das Weibchen rostbraun
mit schwarzer Bänderung und gelben Beinen. Das Paar der- selben kostet 100-150 M. Die Spiegelgans l^il^er.judaUls I^/i.) aus
Australien
[* 13] ist die zier- lichste der Familie und wird in der Größe von man^ cher Entenart übertreffen.
Auch bier unterfcheidet
sich das Männchen durch zarte graue Färbung von dem braunen Weibchen.
Preis des Paars etwa 150 M. Die
Ringel- oder Bcrnikelgans (üer- uicla torcinctt". ^Vise/z, f. Tafel: Schwimm- vögel III,
[* 11]
Fig. 6) kommt im Winter in großen
Scharen an die Küsten Nordeuropas und wird hier massenhaft gefangen und auf den Markt gebracht. Sie sollte, wie man feit
dem 14. Jahrh, fabelte, nicht aus Eiern entstehen, sondern als junger Vogel aus Entenmuscheln (s. Rankenfüßer)
oderden platzen- den Knospen
[* 14] eines weidenähnlichen Baums hervor- kommen, der am Strande nordischer Länder, beson- ders auf
der Infel Pomona wüchse.
Der Preis für das Paar beträgt etwa 25 M. Ebenfo häufig und von gleichem Werte wie sie
ist die Nonneng ans i^n80r 1eucoii8i8 1^.), die ebenfalls den Norden
[* 15] Europas und Asiens bewohnt und ihren Namen von der weißen
Kopfzeichnung hat.
Sie wird in Nordamerika
[* 16] durch die bedeutend größere cana- dische Gans ((^^N0p3i3 c3,n^ä6ii8i8 ^.) vertreten,
die dort Gegenstand einer lebhaften Jagd ist, aber auch als Haustier gehalten und in Europa
[* 17] mit 60 M.
für das Paar bezahlt wird. Zu den eigentlichen Feldgänsen rechnet man die indische Gans (^N86r inäicu3 t3nv.) mit
schwarzen Streifen auf den weißen Kopfseiten (Paar 120 M.), die bis auf die schwarzen Flügelspitzen rein weiße Schneegans
(^n8oi-d^perdoi 6U3 I'a??.) aus dem 'Norden Amerikas und Nordasiens (Paar 150 M.), die verschiedenen
Vläßgänse (s. d.), die Saatgans l^.n86r 86F6tuin Iv.) von graubrauner Färbung
mit orangegelbem Band
[* 18] um den schwarzen Schnabel und orange Füßen, die Graugans (^u^cr i LU8 Tl/e^/ei-, s. Tafel '.Schwimmvögel
[* 19] III,
[* 20] Fig. 2), welche sich durch den einfarbig orange Schnabel
und die rötlichen Beine von der vorigen
unterschei- det, und die langhalsige Schwaneng ans (^ii86r 8M0ii8i8 H^eM.) aus China.
[* 21]
Von letztern beiden stammen unsere domestizierten
Rassen ab und na- mentlich von der Graugans alle jene Gans, welche, wie die Toulouser (s. Tafel: Geflügel,
[* 11]
Fig. 10), Emdcner
[* 11]
(Fig. 8), pommersche
[* 11]
(Fig. 9) u. s. w.,
als Nutzgeflügel gelten. Die uuter dem GattungsnamenSporengänse zusammengefaßten Arten zeichnen sich
durch einen starken Sporn am Flügelbug und nacktes Gesicht
[* 22] aus.
Die bekannteste ist 1^6cti's)Mi'u8^md6ii8i5 /. aus Westafrika,
deren Wert 200 M. das Paar ist. Gleich absonderliche Formen stellt Australien in der schwarz und weißen ^ paltsuhgans (Oiwi'i-
8wM8 m6iluioi6U0U8 ^655.), deren Zehen nur an der Basis durch Schwimmhäute verbunden sind, und in der
grauen, schwarz gefleckten Hühner- g an s (^61-601)818 !^0VH6 lloilandias ^ctt/t., s. TafelI Schwimmvögel III,
[* 11]
Fig.
1), deren schwarzer Schnabel fast vollständig von der gelben Wachs- haut verdeckt ist.
Für das Paar der letzten beiden Arten
werden gewöhnlich 150-200 M. bezahlt. (S. auch Gänsezucht.) Gans, Eduard, Vertreter der philos.
Schule
der Jurisprudenz in Deutschland,
[* 23] geb. (nach anderer Angabe in Berlin,
[* 24] von jüd. Abkunft, studierte zu
Göttingen
[* 25] und Heidel- berg unter Thibauts und Hegels Einfluß Rechts- wissenschaft, Gefchichte und Philofophie.
Als Do-
cent der Rechte begann er in Berlin seit 1820 die entschiedenste Opposition gegen die daselbst herr- schende histor.
Schule
der Jurisprudenz, an deren Spitze Savigny stand.
Nachdem er zum Christentum übergetreten war, wurde er 1825 außerord., 1828 ord.
Professor der Rechte daselbst und starb Weniger Jurist als Philosoph, verstand er durch die
geistvolle Art seines Vortrags eine zahl- reiche Zuhörerschaft an sich zu fesseln. Er hatte sich schon früh durch verschiedene
Arbeiten (namentlich «Über röm. Obligationenrecht», Heidelb. 1819) be- kannt gemacht und durch eine Schrift über
die Habilitationsangelegenheit des I)r.
Witte (1817) die Feindschaft Savignys zugezogen. 1820 gab er feine
«Scholien zum Gajus» (Berlin) heraus, in denen er seine Stellung zur histor.
Schule scharf ab- zeichnete.
Sein eigentümlichstes
Werk aber war «Das Erbrecht in weltgeschichtlicher Entwicklung» (4 Bde., Verl., später Stuttg. 1824 -
35),
worin er der Rechtswissenschaft eine philos.
Grundlage zu geben suchte.
Weiter erschienen von ihm
das «System des röm. Civilrechts» (Berl. 1827),
«Bei- träge zur Revision der preuß. Gesetzgebung»,
eine Zettschrift (ebd. 1830 - 32),
sowie «Über die Grundlage des Besitzes» (ebd. 1839), worin er Savignys Ansicht von dem Besitze
als einem Fak- tuni zu widerlegen und seine Ansicht von dem Bc- sitze als einem Recht aus philos.
Principien
zu ver- teidigen suchte.
Von Gans' übrigen Schriften sind zu erwähnen: «Vorlesungen über die Geschichte der letzten fünfzig
Jahre» (im «Histor. Taschenbuch», Lpz. 1833 u. 1834),
ein Wams, das sich vorn in eine Spitze tief herabsenkte, nach der Mitte zu mit Baumwolle
[* 27] oder Pferdehaar ausgestopft war und wie ein Polster vor Brust und Bauch
[* 28] herabhing (s. Tafel: Kostüme
[* 29] III,
[* 26]
Fig. 6). Die Krieger
trugen den Gansbauch mit Riemen um die Achseln befestigt wie einen Brustpanzer als selbständiges Stück, und auch der Eisenharnisch
nahm diese Form an. Die Mode kam am HofeHeinrichs III. von Frankreich auf, der sie vielleicht aus Polen
mitbrachte, daher die franz. Bezeichnung panseronà lapolonaise, auch à lapoulaine (poulaine: Schiffsschnabel).
Tritt dieser Knorpel
[* 31] spitz hervor, so nennt man die BrustHabichtsbrust: erscheint die Vorbrust zufolge dicker, den
betreffenden Knorpel umgebender Muskeln
[* 32] gewölbt, so heißt sie Hahnenbrust. (S. auch Hühnerbrust.)
(Cutis anserina) wird die menschliche Haut
[* 33] dann genannt, wenn sie bleich, kalt und mit kleinen bleichen
Knötchen übersät ist. Diese Knötchen entstehen infolge einer krampfhaften Zusammenziehung der kreisförmig um die Haarbälge
der Haut gelagerten zarten Muskelfäserchen (Arrectores pilorum), die durch ihre Verkürzung die Haarbälge und
die denselben benachbarten Talgdrüsen hervordrängen, sodaß sie die Hautoberfläche kegelförmig emportreiben. Zu gleicher
Zeit kontrahieren sich auch die in der Wand der Blutgefäße der Haut gelegenen Muskelfasern, sodaß diese enger und daher blutärmer
werden, was wieder Bleichheit und Kühle der ganzen Haut zur Folge hat. Die Gänsehaut kommt besonders durch Kälte
und heftige Gemütserschütterungen zu stande; ferner zuweilen bei Ekel, unangenehmen Gehöreindrücken und hysterischen
Krämpfen.
Gänsezucht aus Liebhaberei wird in weit geringerm Maße getrieben, als Entenzucht. Schuld daran
ist die Gewohnheit der Gänse, meist auf dem Ufer zu verweilen und dort alles Gras abzuweiden, sodaß man weder einen belebten
Weiher noch grünes Ufer hat, wie dies bei der Entenhaltung und -Zucht der Fall ist. Von den im Artikel Gans aufgezählten
Arten zeichnet sich namentlich die Nilgans durch leichte Zucht aus; doch pflanzen sich auch alle
übrigen nicht schwer fort, wobei dieselben Regeln gelten, wie bei der Entenzucht.
Auch die Brutdauer
ist die gleiche und die Aufzucht in der Regel leichter, als die der jungen Enten. Von größerer Bedeutung
ist die Gänsezucht, welche sich auf die domestizierten Rassen erstreckt. Die zahme oder Hausgans,
die fast überall in der nördl. gemäßigten Zone gezüchtet wird, stammt ohne Zweifel von
der Graugans(Anser cinereusMeyer, s. Gans) ab, hat sich aber durch die Züchtung dahin verändert, daß die Körperentwicklung
eine viel größere, auch nebenbei das Gefieder vielfarbiger geworden ist; denn während die Graugans
nur ein Gewicht von 4 bis 5 kg erreicht und von grauer Färbung ist, gehören gemästete Gänse von 12 bis 15 kg nicht zu
den Seltenheiten und man findet die zahme Gans sowohl mit rein weißen, wie auch weiß und grauen und ganz grauen Federn.
Während man in Norddeutschland, speciell in Pommern,
[* 34] bestrebt ist, soviel Muskelfleisch wie möglich
zu erzeugen, und zu diesem Zwecke die Gänse anfangs fleißig weidet und späterhin mit Hafer
[* 35] und Möhren in reinlich gehaltenen,
nicht zu engen, möglichst warmen Ställen kräftig füttert, geht das Bestreben im Elsaß dahin, recht viel Fett und, in
Verbindung damit eine große, bis 2 kg schwere Leber zu erzielen. Man erreicht dies dadurch, daß man die
Tiere im Alter von 3 bis 4 Monaten ab gewaltsam mästet.
Hierzu sperrt man sie in enge Käfige, in denen sie sich nicht herumdrehen können, und stopft ihnen alle paar Stunden soviel
wie möglich Kügelchen aus Gersten- oder Haferschrot, Maismehl und Wasser, entweder mit der Hand
[* 36] oder
mit einer besondern Maschine
[* 37] ein. – Nicht allein, daß man die Gans für Nahrungszwecke züchtet, auch für die Federgewinnung
ist dieselbe von großem Nutzen. Die Federn der geschlachteten Gans bilden schon eine Einnahmequelle, auch das lebende
Tier wird zweimal im Jahre, im Frühjahr und Nachsommer, seiner Daunen und Federn an Brust und Bauch beraubt; die von lebenden
Tieren hält man für wertvoller als die von geschlachteten. Die Schwungfedern der Flügel benutzte man früher zu Schreibfedern,
die durch die Stahlfeder verdrängt sind.
Man teilt unsere Hausgans in eine Anzahl Rassen ein, von denen die gewöhnliche Landgans und die seit
etwa 10 Jahren eingeführte Italienische Gans der Graugans wohl am nächsten stehen; ihre Farben sind graubunt, grau, weniger
reinweiß. Die Pommersche Gans (s. Tafel: Geflügel,
[* 26]
Fig. 9), seit lange in Pommern, Mecklenburg
[* 38] und Westpreußen
[* 39] gezüchtet,
zeichnet sich der vorgenannten gegenüber durch Körpergröße aus und kommt meistens in Reinweiß, weniger
graubunt vor.
Noch etwas größer ist die Emdener Gans (s. Tafel: Geflügel,
[* 26]
Fig. 8), die in Ostfriesland und den benachbarten Gegenden gezogen
wird; dieselbe kommt hauptsächlich nur in Weiß vor und besonders diese Gans wird auch nach andern TeilenDeutschlands,
[* 40] sowie nach Böhmen
[* 41] und Ungarn
[* 42] zur Zucht ausgeführt. Die größte der Gänse ist die Toulouser Gans (s. Tafel: Geflügel,
[* 26]
Fig. 10), fast immer nur in Grau vorkommend, von gedrungenem Körperbau und mit tief herabhängendem Bauch. Als Nutzgans dürfte
diese aber nicht in Betracht kommen, sondern unter die Ziergänse zu zählen sein, als deren Vertreter
noch die zahme Höckergans (s. Tafel: Geflügel,
[* 26]
Fig. 1 u. 2), die Lockengans u.a.m. zu nennen sind.
Zur Zucht der Gänse nimmt man am besten 1–2 J. alte Weibchen und hält auf 5–8 derselben
¶
forlaufend
529
ein Männchen (Gänserich oder Ganter), das nach ^ drei Jahren durch ein anderes zweijähriges ersetzt ^ werden muß, während
man die weiblichen Gänse ^ zur Zucht 4-5 Jahr ohne Bedenken benutzen kann. z Jede Gans legt 15-25 weiße Eier,
[* 44] die man jedes-
mal nach dem Legen fortnimmt und erst dann in einer Anzahl von 10 Stück derselben wieder unter- legt,
nachdem sie brütlustig geworden ist. Nach 28-30tägigem Brüten schlüpfen die jungen Gäns- chen aus den Eiern; man füttert
dieselben in den ersten 24 Stunden nicht, dann mit etwas Brenn- nessel oder anderm Grünfutter, ferner mit hart- gekochtem,
fein zerhacktem Ei,
[* 45] und giebt reichlich! reines Wasser zu trinken. Nach acht Tagen füttert > man Kleien
mit etwas in Wasser angefeuchtetem Gcrstenschrot und läßt es dabei nicht an Grünfutter fehlen. Späterhin reicht man
gekochte Kartoffeln, Körnerfutter, auch Küchenabfälle. Gegenden in Deutschland, wo die Ganzinstrumente hauptsächlich im Großen betrieben
wird, sind Pommern, Ostfriesland, West- preuhen, Elsaß und Oberhessen, in etwas kleinerm Maßstabe auch
in Mecklenburg, Oldenburg,
[* 46] Schle- sien, Bayern
[* 47] und Württemberg.
[* 48] Im Ausland ist die Ganzinstrumente hervorragend in Böhmen, Ungarn, Polen und
Rußland. -
Wessel, Johs. Gansfort, Vorläufer der Reformation, f. Gant oder Vergantuug, im deutfcheu Recht ursprünglich die gerichtliche
Zwangsversteigerung, Gantbaus das Haus, wo solche Versteigerungen abgehalten wurden. Später wurde, uamentlich in Süddeutschland,
das Wort Ganzinstrumente vielfach im Sinne von Konkurs (s. d.) gebraucht und das Konkurs- verfahren Gantprozeh,
der Gemeinfchuldner Gantmann genannt. In die deutfchen Reichs- justizgesetze ist das Wort Ganzinstrumente, das iu der
bayr. Prozeß- ordnung und in der bad. Gesetzgebung Geltung er- langt
hatte, nicht aufgenommen worden. Ebenso- wenig ist dies bezüglich der davon abgeleiteten Ausdrücke aeschehen. Hier werden
vielmehr nur die Worte «Konkurs», «Konkursverfahren»
und «Ge- meinschuldner» gebraucht. Gantang (auch Gantam, Ganton, Ganta).
1) Geldgröße der philippinischen Insel Mindanao. Er begreift 25 Stück des daselbst allgemein als Geld gebräuchlichen Kangan,
einer groben Leinwand, und wird auf 10 alte fpan. oder 10 mexik. Silber- piaster gefchätzt, sodaß er zum Preise von 125 M.
für 1 1-3 Feinsilber ^ 30 M. 54'/" Pf. deutscke Währung oder 17 Gulden 45^ Kr. österr. Währung ist.
- 2) Gewicht von verschiedener Schwere (zum Teil auch Hohlmaß) mehrerer ostind. Inseln und auf der Halbinfel Malaka; meist nur für
schütt- barc feste Körper, besonders Reis üblich.
Auf den Philippunschen Inseln ist ein kleines Maß für Getreide,
[* 50] Kaffee und Kakao, sowie für Flüssig-
keiten als Maß für erstere drei Waren ^5 des Cadan (s. Coyang), als Flüssigkeitsmaß ^ der Tinaja, in beiden Fällen ---31.
Auf 1 Pico (f. Pikol) Weizen rechnet man 30 Gantas. In Batavia
[* 51] be- greift im allgemeinen der Ganzinstrumente 10 Cätties (Catje?) ^ ^10
Pikol --- 6,152 k^, in Bantam 32 Cätties ^ 19,68? Kx, sodaß 1 Ganzinstrumente von Bantam -- 3^ sonstige batavische Ganzinstrumente ist. Für die InselPulo-Pinang wird der Ganzinstrumente als ein auch für Flüfsigkeiten übliches Hohl- maß von ^/gcx, Coyang angegeben, im Inhalt von --
4,4511. In Singapur
[* 52] ist der Ganzinstrumente für feste und flüssige Waren s^?? Coyang) ^
1^4 altes engl.
Prockhaus' Konvcrsations-Lexikon. 14. Aufl.. VII. Weingallon ^ 4,7^2 1. In der Stadt Malaka ist der Ganzinstrumente C/800 Coyang oder
^ «Maß», Maat) für Reis ein Gewicht von 6 Holland.
Troypfund ^ 2,9531lF; 500 G. ^ 1 Last. In Palembang (auf Su- matra) ist der Ganzinstrumente (V"ao Coyang oder ^ Beli,
Valy) ein Gewicht von etwa 6 Cätties -- etwa 3,69i kF. Für Queda (auf der Halbinsel Malaka) wird derG. l'/24o Bahar) als ein
Gewicht von 2 engl. Handels- pfund ^ 907,2 ß angegeben. In Bandjermafsin (auf Vorneo) ist der Ganzinstrumente Reis
(^.^ Last) eine Gewichts- inenge von 13^/2 engl. Handelspfund ^ 6,043 Kx, der Ganzinstrumente Pfeffer 16 batav.
Cätties ^- 9,843 K3. In Mankassar (auf Celebes) ist der Ganzinstrumente der Niederländi- schen Handelsgesellschaft
für Reis ein Gewicht von 11^/2 Holland.
Troypfund -^ 5,66 kß, der Ganzinstrumente der Eingeborenen ^ «/g
solcher Ganzinstrumente oder 3,773 k^. Auf den Sulu-Inseln wird der Ganzinstrumente bei Reis an Gewicht zu 4 chinef. Cätties oder ^25 chinef. Pikol gerechnet
-- 2,4i9 kF. Endlich bezeichnen die Niederländer mit Ganzinstrumente auch die Einheit des japan. Hohlmaßes für feste
und flüssige Waren, das Schoo (s. d.), ^ 1,8041. Gantetet
(frz., fpr. gangt'leh), Panzerhandfchuh; in der Chirurgie eine Handbinde (veraltet). Ganten, eine Brettervorrichtung zwischen
zwei Pfählen, mit drei Löchern für den Kopf und die Hände eines Verurteilten, der in dieser gezwängten Stellung der Verspottung
des Volks preisgegeben wurde' ähnlichen Zwecken dienten der Pranger oder Kaak, die sog. Geige, der hölzerne
Esel, die Beiß- tatze u. s. w. Ganterift oder Gantrisch, Gipfel der Stock- hornkette in der Simmengruppe der Freiburg
[* 53] er Alpen
[* 54] (f.
Westalpen), erhebt sich 6 km südlich vom Gurnigelbad (s. d.) auf der Wasserscheide zwischen Saane und Simme zu 2178 ui Höhe.
^Gant. Ganthaus, Gantmann, Gantprozetz, s. Gantrifch, Berggipfel, s.
Ganterist. Ganymedes,
[* 55] in der griech. Mythologie der Mundschenk und Geliebte des Zeus,
[* 56] Sohn
des Tros und der Kallirrhoe, Bruder des Ilos und Assarakos, wurde nach der Ilias seiner Schönheit wegen von den Göttern in
den Olymp erhoben, um den Becher
[* 57] des Zeus zu füllen. Nach andern Sagen wurde er durch Zeus' Adler oder
von Zeus selbst in dessen wahrer Gestalt oder in der eines Adlers entführt. Als Ort, wo der Raub geschah, wird das Idagebirge
angegeben. Aus der antiken Kunst ist von einem Vronzewerk des Leocharcs (4. Jahrh, v. Chr.),
das den Ganzinstrumente darstellt, wie er vom Adler des Zeus emporgetragen wird, eine Nachbildung in einer kleinen
Marmorgruppe im Vatikan
[* 58] zu Rom
[* 59] erhal- ten. Im Gemälde wurde der »Raub des Ganzinstrumente" dar- gestellt von Correggio (Wien,
[* 60] Hofmuseum)
und von Rembrandt (DresdenerGalerie).
Ganzinstrumente, den Adler tränkend, bildete Thorwaldsen in Marmor (Museum in Kopenhagen).
[* 61] Gänze, eine Form der Noheisenstücke, s. Eisen
[* 62] (Bd. 5, S. A27ll,) und Eisenerzeugung
(Bd. 5, Ganzes, s. Größe. lS. 925a). Ganzfranz, s. Buchbinderei (Bd. 3, S. 651 d). Ganzinstrumente, ein von
Schafhäutl ein- geführter Ausdruck; er bezeichnet die Normalformen der Musikinstrumente, z. B. Blechblasinstrumente, die
infolge ihrer weitern Mensur (des Durchmessers der Röhre) eine tiefere Tonlage einnehmen als die enger
mensurierten oder Halb in st rumcnte. Das Verhältnis des Röhrendurchmefsers oben zu unten ist bei den Ganzinstrumente 1:20,
bei den Halbinstrumenten 1:4 bis 1:8. (S. Vlasinstrumente.) 34
¶
Ganzinvalide, in Deutschland die zur Klasse der Unteroffiziere und Gemeinen gehörenden Personen des Soldatenstandes,
die durch Dienstbeschädigung oder nach einer Dienstzeit von mindestens 8 Jahren zum Feld- wie zum Garnisondienst unfähig
geworden sind und hierdurch Versorgungsansprüche erworben haben. (S. Invalidenversorgung.)
Ganzleinwandband, s. Buchbinderei^[= nennt man das vorzugsweise mit Heften und Binden von Büchern, jedoch auch mit der Anfertigung ...] (Bd. 3, S. 651b).
Mehrzahl Geônim, Titel der Oberhäupter der jüd. Lehrhäuser in den babylon.
StädtenSura und Pumpeditha vom 7. bis 11. Jahrh, (der sog. «geonäischen
Zeit»). Für die Namen und die Aufeinanderfolge derselben ist Hauptquelle ein Schreiben des Gaon Scherira (um 1000; in die
Ausgaben des Juchasin von Sakuto aufgenommen, in anderer Recension von B. Goldberg, Berl. 1875 und Par.
1874, veröffentlicht, mit lat. Übersetzung und Anmerkungen von Wallerstein, Bresl. 1861, herausgegeben). In die geonäische
Zeit fällt u. a. die Entstehung des Karaismus (s. Karäer) und ein endlicher Abschluß des Talmuds. –
Vgl. Kaminta, Die Geonim
und ihre Schriften (Trier 1892).
1) Arrondissement des franz. Depart. Hautes-Alpes, hat 2500,13 qkm, (1891) 61213 E., 125 Gemeinden und zerfällt in 14 Kantone:
Aspres-sur-Buëch (232,86 qkm, 3754 E.), Barcillonnette (58,28 qkm, 722 E.), La Bâtie-Neuve (116,37 qkm, 2942 E.), Gap (240,55
qkm, 13562 E.), Laragne (135,69 qkm, 3479 E.), Orpierre (98,94 qkm, 2089 E.), Ribiers (148,87 qkm, 2692 E.),
Rosans (188,86 qkm, 2995 E.), St. Bonnet (281,25 qkm, 10465 E.), St. Etienne-en-Dévoluy (186,45 qkm, 1952 E.), St. Firmin
(268,24 qkm, 4676 E.), Serres (241,63 qkm, 4290 E.), Tallard (112,53 qkm, 3801E.), Veynes (191,61 qkm, 3794 E.). –
2) Hauptstadt des Arrondissements Gap und des Depart. Hautes-Alpes an der Luye und der Linie Veynes-Gap-Briançon
der Mittelmeerbahn, ist Sitz des Präfekten, des Kommandos der 54. Infanteriebrigade, eines Bischofs, eines Gerichtshofs erster
Instanz, eines Assisenhofs und Friedensgerichts, hat (1891) 6946, als Gemeinde 10478 E., in Garnison das 52. Infanterieregiment,
Priester-und Lehrerseminar, Kommunal-College, Bibliothek (15000 Bände), eine Ackerbaukammer und eine Ackerbaugesellschaft.
Bemerkenswert sind die neue Kathedrale im Spitzbogenstil (1866 begonnen), die Präfektur mit dem Mausoleum des Connétable Lesdiguières
von Jakob Richier, das Rathaus, das Theater.
[* 66] Ein 50 km langer Kanal
[* 67] führt Wasser aus dem Drac herzu; derselbe mündet mittels
Tunnels (3,6 km) in das Bassin de Luye und bewässert 3000 ha. Man betreibt Brauerei, Marmorarbeiten und
Leinwandfabrikation sowie Handel mit Getreide, Fellen, Eisen und Stahl.
(spr. -móng), Claude, franz.
Stempelschneider
und -Gießer, geb. gegen Ende des 15. Jahrh. zu Paris,
[* 68] gest. 1561. Er hat bei dem Buchhändler, Maler und Stecher Geoffroy
Tory, der seit 1530 «imprimeur du roi» war, gelernt und ihn vielleicht
bei seinem Buche«Champ fleury» (1529), das u.a. eine Sammlung gut proportionierter Alphabete enthält,
unterstützt. Unter Aufsichtdes Rob. Estienne und wahrscheinlich auf dessen Empfehlung schnitt Garamond (1541 bis gegen 1549) im
Auftrage des Königs Franz I. neue griech. Typen in drei Größen (Graden), zu welchen der Kalligraph Ange Bergèce aus Kreta die
Zeichnungen geliefert hatte und die unter dem Namen«Grecs du roi» berühmt geworden sind.
Die Ausgabe des Eusebius (1545 bei Rob.
Stephanus) war das erste mit einer dieser Typen gedruckte Werk. Matrizen dieser Typennahm Rob. Estienne bei seiner Übersiedelung
nach Genf
[* 69] (1550) mit sich, während andere sowie die Patrizen in Paris verblieben. Diese kamen später in Vergessenheit
und wurden erst gegen Ende des 18. Jahrh. wieder entdeckt, nachdem unter Ludwig XIII. die Genfer Matrizen für Frankreich zurückgekauft
worden waren. Nach hat die Schriftgattung Garmond (s. Corpus) ihren Namen. –
Vgl. Aug. Bernard, LesEstienneet les typesgrecs de François Ier (Par. 1856);
(frz., spr. -angßöh), ein Garancin (s. d.), das aus den bei der Krappfärberei verbleibenden, an Farbstoff
noch nicht erschöpften Rückständen dargestellt ist.
oder Krappkohle, ein früher häufig zum Färben benutztes Präparat von Krapp (s. d.),
das aus diesem durch Erwärmen mit Schwefelsäure
[* 70] gewonnen werden kann.
Durch diese Behandlung wird das im Krapp vorhandene
GlykosidRuberythrinsäure in Alizarin und Zucker
[* 71] gespalten, sodaß im G. das Alizarin in konzentrierterer Form vorhanden ist,
als im gewöhnlichen Krapp, nur etwas mit verkohlten organischen Substanzen verunreinigt.
(frz., «Gewähr», wie das
engl. warrant von dem entsprechenden althochdeutschen Stamme abgeleitet) bezeichnet in der Rechtssprache jede Art von Sicherstellung.
So sind im Staatsrecht der Eid des Monarchen und die Verantwortlichkeit der Minister Garantie der Verfassung. Im Völkerrecht ist Garantie die
Sicherstellung der Erfüllung eines Vertrags durch den Zutritt unbeteiligter Mächte, welche sich verpflichten,
für die Aufrechthaltung des vertragsmäßigen Zustandes einzutreten, damit aber auch im voraus zur Intervention (s. d.)
in den aus dem Vertrage entstehenden Streitigkeiten ermächtigt werden.
An sich sollte die um so zuverlässiger sein, je mehrere und mächtigere Staaten dieselbe übernommen haben. Das Gegenteil
tritt aber ein, wenn das Verhältnis nur als Kollektivgarantie in dem von der engl. Regierung
nach Abschluß des Vertrags über die Neutralisierung Luxemburgs (1867) dargelegten Sinne verstanden wird, so nämlich, daß
jede der garantierenden Mächte zu wirklicher Gewährleistung nur unter der Voraussetzung verpflichtet wäre, daß alle übrigen
in gleicher Weise dazu bereit sind. Eine solche Garantie würde im Wandel der polit. Interessen und Machtstellungen
nur in den seltensten Fällen wirksam werden. Im Privatrecht bedeutet Garantieleistung vornehmlich die Zusicherung der Tüchtigkeit,
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forlaufend
Fehler-531
losigkeit einer Sache oder Leistung, de^ Eintritts eines gewissen Erfolges, der Leistungsfähigkeit einer Person, verbunden
mit der Übernahme der Ge- fahr, daß sich die Wirklichkeit anders verbalte als die Zusicherung, also mit dem Versprechen,
für diesen ^all den, welchem die Zusicherung erteilt ist, schadlos halten zu wollen. Es fällt unter
diesen weiten Begriff z. B. der Kreditauftrag, wodurch die Gefahr übernommen wird für den Kredit,
welchen der andere Kontrahent einem Dritten gewähren werde. Zu einer Garat kann ein Kontrahent dem an- dern aber
auch ohne ausdrückliche Zusicherung nack dem Gesetz verpflichtet sein, z. B. der Verkäufer
dem Käufer für nicht offenbare Mängel nach dem Edikt der Adilen.
Eine Prozehpartei, welche für den Fall des ihr ungünstigen Ausgangs des Recht? streits einen Anspruch auf Gewährleistung
oder schadlos Haltung gegen einen Dritten erheben zu können glaubt, kann nach der Deutschen Civilprozeh- ordnung dem Dritten
gerichtlich den Streit verkün- den, der dann zu weiterer Streitverkündung befugl ist; z. B. der von
einem andern auf Herausgabe der gekauften Sache belangte Käufer seinem Verkäufer. (S. Etreitverkündung.) Nach franz. Reckt
(wie auck nach der frühern bayr. Prozehordnung) kann er da mit die Klage auf Gewährleistung
oder schadlos baltung gegen den Dritten verbinden. Dieser ist verpflichtet, bei dem Gericht des anhängigen
Pro- zesses sich einzulassen. Der Prozeß über die Pflickt zur Gewährleistung oder Schadloshaltung wird mit dem «Hauptprozeß»
zusammen verhandelt. Einc solche Klage heiftt G ar anriet lag e. In die Deutschc Zivilprozeßordnung ist dieses Institut nicht
auf genommen. - Garantieverträge werden na mentlich abgeschlossen, um geplante Unternehmun gen zu unterstützen.
Die Garanten übernehmen z. B. das Risiko, stehen für den Ausfall der etwa durch eine Ausstellung erwachsenden Kosten ein.
Der Staat leistet bisweilen Zinsgarantie für die An- leihe einer Korporation oder armer Gemeinden, auck für die Aktien von
gewissen Privatbahnen
[* 73] (s. Eisen- bahnsubvention). -
Vgl. Stammler, Der Garan- tievertrag (im «Archiv für
die civilistische Praxis», Bd. 69, Freib. i.
Vr. 1885).
Garantiegesetz, das Don der ital. Kammer genehmigte und 13. Mai von der ital.
Regierung veröffentlichte Gefetz, durch das nack Einverleibung Roms und der Reste des Kirchen- staates in Italien
[* 74] die Stellung
des Papstes als eines unabhängigen Souveräus gesichert und dessen Verbleiben in Rom erleichtert sowie
überhaupt die Unabhängigkeit der Kirche vom Staate im ganzen Königreich in dem hohen Maße, wie sie Eavour (s. d.) in Aussicht
genommen hatte, verbürgt, die gesuchte Verständigung mit der Kurie aber nicht erreicht wurde.
Dieses Gesetz gewährleistet dem Papste alle Vorrechte eines Souveräns, insbesondere die Heiligkeit und
Ilnverlctzlichkeit seiner Person, be- dielt ihm das Recht auf Haltung einer Leibwache, auf Empfang und Beglaubigung von Gesandten
und auf Haltung eines besondern Post- und Telegraphen- amts behufs seines freien und sichern Verkehrs mit auswärtigen Mächten,
Nuntien und andern kirch- lichen Würdenträgern Italiens
[* 75] und des Auslandes vor, unterstellte die Unterrichtsanstalten
für Bil- dung von Geistlichen der ausschließlichen Botmäßig- keit des Papstes, garantierte die Freiheit der Kon- zilien
und Konklaven und sicherte dem
Papste die Exterritorialität des Vatikans und Laterans, deren Museen, Bibliotheken und Kunstgegenstände
jedoch für Nationaleigentum erklärt wurden, mit den zu- gehörigen Gütern und Gärten und des Land-
sitzes Eastelgandolfo, sowie eine Iabresrente von 3 225000 Frs. zu. Im thatsächlichen Besitze der in dem Garat ihm zuerkannten
Gebiete verbleibend, lehnte Pins IX. iu der Encyklika vom die offizielle Annahme diefes Gesetzes und insbesondere den
Empfang der in demselben ihm zugesprochenen und nun seit 1871 von der Regie- rung aufbewahrten Jahresrente
ab und beschränkte seine Hofhaltung auf den Vatikan. In derselben Stellung als «Gefangener im Vatikan» verharrt anch Papst
Leo Xlll. ' Garantieren, soviel wie bürgen, Gewähr oder Garantie (s. d.) leisten.
Garaschanin, Iliia, serb. Staatsmann, geb. zu
Garaschi, einem Dorfe des Kreises Kragujevac, begann seine Lanfbahn als Zoll- beamter unter dem Fürsten Milosch Obrenowitsck.
Nach dessen Sturze (1839) mußte er als Anbänger der damaligen Opposition aus dem Lande gehen. Unter dem Fürsten AlexanderKaradjordjewitsch 1844 zum Minister des Innern ernannt, blieb er seitdem einer der leitenden Staatsmänner
Serbiens und erwarb sich grohe Verdienste durch seine Org^- nisations- und Reformarbeiten. 1852 gelangte er an die Spitze derVerwaltung, wurde jedoch 1854 wegen seiner neutralen Politik während des Krim- krieges vom Fürsten entlassen, um 1857 wieder
Mi- nister des Innern zu werden.
Unter der zweiten Re- gierung des Fürsten Milosch (1858-60) zog sich Garat ins Privatleben zurück, leitete
aber dann unter Fürst Mickael 1862-67 als Ministerpräsident die aus- wärtigen Angelegenheiten. Er starb in
Belgrad.
[* 76] Sein Sohn, Milutin Garat, geb. zu Belgrad, besuchte die Hochschule daselbst, dann das Polytechnische Institut
in Paris und studierte hierauf die Kriegswissenschaften zu Metz.
[* 77] Als Offi- üer zurückgekebrt, trat er
nach der Ermordung des Fürsten Mickael Obrenowitsch 1868 ins Privatleben znrück, bis ibn der 1876 gegen die Türkei
[* 78] ausgc-
brockene Krieg in die Reihen der .stampfenden rief. Er winde verwundet und nahm nach beendeten: Feldzuge als Major
den Abfchied.
Da er als Mit- glied der Nationalversammlung zu den ersten Füh- rern der Opposition gegen Ristitschs Re'gime ge- hörte,
wurde er im Okt. 1880 Minister des Innern im Ministerium Pirotschanatz. Im Okt. 1883 trat er mit dem ganzen Kabinett zurück,
wurde aber nach der Niederwerfung der Rebellion in den östl. Kreifen Serbiens im Febr. 1884 Ministerpräsident.
Der mißliche Ausgang des Feldzugs gegen Bulgarien
[* 79] veranlaßte indes im Verein mit finanziellen Schwie- rigkeiten im Juni 1887 abermals
seinen Rücktritt. Garat gehört zu den Führern der Fortschrittspartei.
Als solcher zeigte er sich dem Staatsstreich des Kö- nigs Alexander I. günstig, der die
Herrschaft der Liberalen stürzte. Die neue Regierung ernannte ihn Mai 1894 zum Gesandten in Paris. GaVat(spr.-rah), Dominic,ueIoseph,Gras,fran^'.
Politiker, geb. zu Bayonne, hatte sich durch Elogen auf den Kanzler L'Höpital, den AbtSuger, Fontenelle und andere
bereits bekannt ge- macht und war Redacteur des «Journal ä6
I'^ri»", als die Revolution ausbrach. Von Bordeaux
[* 80] in die Nationalversammlung gewählt, berichtete er täglich in dem «^oui'mU 34*
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