Behält der Lauf eines
Flusses keine entschiedene
Richtung bei, sondern windet sich hin und her, wie es besonders bei geringem
Gefälle geschieht, so bildet er
Krümmungen oder Schlangenwindungen
(Serpentinen, Mäandrinen). Bei der
Regulierung der Flüsse schneidet
man die Windungen durch
Dämme ab; die abgetrennten
Teile werden dann zu sog.Altwassern (am Mississippi
Bayoux genannt). Teilt der
Fluß sich in zwei oder mehrere
Betten, so entstehen
Strom- oder Flußspaltungen.
Die getrennten
Teile heißen Flußarme; vereinigen sie sich wieder, so schließen sie
Flußinseln (Werder,Auen,
Kämpen) ein.
Das durch die
Ablagerungen eines
Flusses gebildete Mündungsland heißt Delta
[* 2] (s. d.). Nicht selten ist die
Flußmündung meerbusenartig erweitert und bildet dann ein
Ästuarium
[* 3] (s. d.), früher «negatives
Delta» genannt, wenn innerhalb derselben die Gezeiten sich geltend machen, wie z. B.
in der
Elbe, Weser,
Themse, im
San Lorenz,
Gabun u. s. w., oder einen
Süßwasser- oder Mündungsgolf.
Liegen einem solchen entweder eine
Landzunge (Nehrung) oder größere
Inseln vor, so daß er fast ganz
vom
Meere geschieden, ist, so bildet er dahinter ein Haff (s. d.); liegen aber
nur Eilande vor, die ihn vom
Meere wenig absondern, so heißt er Liman. Die kürzeste Linie zwischen der
Quelle
[* 4] und der Mündung
heißt der direkte Abstand oder die direkte Länge des
Flusses und die
Richtung dieser Linie die Haupt-
oder Normalrichtung. Dagegen nennt man
Stromentwicklung die ganze Länge eines Flußlaufs mit allen seinen
Krümmungen.
Nach den durch die Höhe und die übrige Beschaffenheit des
Bettes bedingten Eigentümlichkeiten seiner
Entwicklung teilt man
den ganzen Lauf eines vollständig entwickelten
Stroms in drei
Teile oder Hauptstufen: Den Oberlauf im
obern
Stufenlande, wo die Erosion
[* 5] allein thätig ist, den Mittellauf, bei welchem die Erosion aufhört,
Ablagerung aber auch
nicht stattfindet, weil die
Sinkstoffe immer noch fortgeschafft werden, und den Unterlauf im
Tieflande, wo nur
Ablagerung statthat.
Nicht alle Flüsse zeigen diese drei
Teile. Manchen, z. B. den Niederungsflüssen, fehlt der Oberlauf,
andern, wie den Wildbächen, der Mittellauf; Unter- und Mittellauf mangelt den sich aus Küstengebirgen ins
Meer stürzenden
Flüsse
(Schweden
[* 6] und
Norwegen). Bei manchen Flüsse wiederholen sich die drei
Teile, wie beim Rhein, der Donau und den meisten afrik.
Strömen.
Fluß- oderStromsystem nennt man einen Hauptfluß mit seinen sämtlichen
Quellen,
Bächen, Neben-, Zu-,
Bei- und Seitenflüssen; die Zeichnung eines solchen hydrogr. Ganzen heißt ein
Flußnetz, das natürlich die verschiedensten
Formen haben kann. Am regelmäßigsten ist es, wenn ein Hauptstrang von beiden Seiten Zuflüsse in gleicher
Stärke
[* 7] und Zahl
erhält (Po,
Amazonenstrom);
[* 8] häufig ist die eine Seite stärker entwickelt als die andere
(Theiß, Rhône).
Sehr häufig findet sich das
System, wo ein Hauptstrang durch zwei oder mehrere gleichwertige Flüsse gebildet wird (Parana-Paraguay,
Loire-Allier, Dwina,
Dnjepr, Seine, Indus). Die Länderstrecken zusammengenommen, welche ihre
Gewässer einem und demselben
Hauptfluß zusenden, bilden das
Fluß- oderStromgebiet, auch das
Becken oder
Bassin genannt. Die Gebiete
mehrerer Flüsse, welche demselben
Meere zufließen, bilden zusammen ein
Meergebiet. Die Grenze zweier
Flußgebiete heißt
Wasserscheide,
die Grenze zweier
Meergebiete aber Hauptwasserscheide. Europa
[* 9] hat eine Hauptwasserscheide, die vom nördl.
Ural quer bis zum südl.
Portugal
[* 10] zieht. In
Asien
[* 11] stehen zwei Hauptwasserscheiden aufeinander senkrecht.
Zwei hat auch
Afrika.
[* 12] Am verwickeltsten sind sie in
Amerika.
[* 13] Diese Scheiden oder Ränder der Flußbecken liegen stets relativ
höher, aber keineswegs immer auf den absolut
¶
mehr
höchsten Stellen zwischen zwei Gebieten. Oft streichen sie ganz nahe und parallel den höhern Gebirgszügen, oft ganz entfernt
von ihnen und in ganz anderer Richtung; oft ziehen sie durch Ebenen als niedrige Wasserscheiderücken, kaum merkbare Bodenanschwellungen
(Thalwasserscheiden). Nicht selten liegen die Quellen mehrerer Flußgebiete auf Höhen sehr nahe beisammen, z. B.
auf dem Fichtelgebirge die Quellen des Mains, der Naab, der Eger
[* 15] und der Saale, von denen der erste zum Rhein-, die andere zum
Donau-, die beiden letzten zum Elbegebiet gehören.
Mitunter aber entfließen auch Flüsse einem und demselben Sumpfe in entgegengesetzten Richtungen, zu verschiedenen Gebieten gehörig.
In Ebenen sind die Wasserscheiden häufig so flach, daß man Kähne und Waren leicht von einem Fluß in
den andern schaffen kann, daher man diese Stellen, die sich namentlich zur Anlage von Kanälen eignen, auch Trageplätze(portages)
nennt. Niedere Scheiden werden, besonders in Tropenländern, zur Regenzeit ganz überschwemmt, so daß die Wasserscheidung
zeitweilig gänzlich aufgehoben ist. Es giebt aber auch konstante Verwirrungen zweier Flußgebiete, indem
innerhalb einer Plattebene zwei Flüsse nahe beieinander fließen und bei Spaltungen derselben ein Arm des einen in das Gebiet
des andern übergeht.
Solche natürliche Flußverbindungen, auch Gabelteilungen, Bifurkationen oder Bifluenzen genannt, finden sich in Europa bei
dem Arno, welcher durch die Chiana mit dem Tiber, bei der Haase, einem Nebenfluh der Ems,
[* 16] welcher im Osnabrückischen
durch die Else mit der Werre und so mit der Weser verbunden ist; zwischen Immendingen und Möhringen in Baden
[* 17] versinkt ein
Teil des Donauwassers und fließt in 11 km Entfernung dem Rheingebiet zu; am großartigsten aber
in Südamerika,
[* 18] wo ein Arm des Orinoco (s. d.), der Casiquiare, in den Rio
[* 19] Negro, einen Nebenfluß des Amazonenstroms, fließt,
und bei den großen Strömen Hinterindiens.
Veränderungen von Flußläufen sind nicht selten. Sie erfolgen meistens im Unterlauf. Berühmt sind die Stromverlegungen
des Hoang-Ho (s. d.) und Amu (s. d.); auch die westl.
Zipfel des Bodensees bei Radolfzell und Ludwigshafen
[* 20] sind nichts anderes als ehemalige Rheinausflüsse. Am häufigsten verschmelzen
zwei ursprünglich getrennte Flußsysteme durch Erweiterung des Deltas. So wurden Euphrat mit Tigris, Aras mit Kur, Donau mit
Pruth, Rhône mit Durance vereinigt.
Oft tritt aber auch der umgekehrte Fall ein, daß ehemalige Nebenflüsse selbständig werden; ein Beispiel
ist die Etsch, die ehedem in den Po mündete, aber durch Ausdehnung
[* 21] des Po-Deltas von diesem getrennt wurde. Großartige Veränderungen
erlitten die Flüsse der Norddeutschen Tiefebene seit der Diluvialzeit. Die
[* 14]
Figur auf S. 936 zeigt in seiner Punktierung den Verlauf
der Diluvialthäler. Weichsel, Oder und Elbe vereinigten sich bei der heutigen Havelmündung zu einem
großen Strom, der dem jetzigen Unterelbthal folgend in die Nordsee mündete. Weder der gegenwärtige Unterlauf der Weichsel,
noch der der Oder existierten damals. Ein berühmtes Beispiel von Stromveränderunq, die in geschichtlicher Zeit vor sich
ging, bietet der Isonzo
[* 22] (s. d.).
Die Ursachen dieser Laufveränderungen sind besonders die geolog. Zusammensetzung der Unterlage, veränderte
Geschwindigkeit, andere Niederschlagsmengen u. s. w., nicht aber, wieBaer irrtümlich meinte, die Erdrotation.
Die
Bedeutung der Flüsse beruht einmal auf ihrer Wasserführung, dann auf den Rinnen, in denen sie fließen. Sie
wirken Hand
[* 23] in Hand mit der Küstengliederung auf die Aufschließung der Länder hin, sind Völkervermittler
und schließlich Völkervereiniger, aber auch wichtige Grenzmittel, entweder vertragsmäßig anerkannte oder thatsächlich
auf träge Völker stauend wirkende. Durch ihren Fischreichtum und die fruchtbaren Anschwemmungen sind sie ihren Anwohnern
direkt nahrungspendend. Man nennt sie daher mit Recht «Lebensadern».
Bezüglich der Rechtsverhältnisse werden die Flüsse in öffentliche und Privatflüsse eingeteilt. Öffentliche Flüsse sind
die schiffbaren und die mit gebundenen Flößen flößbaren (nach Preuß. Allg. Landr. II, 14, §. 2 nur die
schiffbaren), und diese nur soweit, als sie schiffbar oder flößbar sind. Doch erklärt das bayr.
Gesetz über die Benutzung des Wassers vom auch die Nebenarme öffentlicher Flüsse für öffentliche Gewässer, soweit
nicht entgegenstehende Rechte erworben sind.
Hier und da hat sich die röm. Auffassung Geltung verschafft, daß als öffentlich auch solche nicht schiffbaren
größern Flüsse gelten, welche im Sommer nicht versiegen, während die Bäche, selbst wenn sie immer Wasser führen, auch den
Römern für Privatgewässer galten. Nach Preuß. Allg. Landrechta. a. O. sind die von Natur schiffbaren Ströme ein gemeines
Eigentum des Staates, nach dem angeführten bayr. Gesetze sind die öffentlichen Gewässer ein zu allgemeiner
Benutzung bestimmtes Staatsgut, nach franz. Recht werden sie angesehen als «Dépendances du domaine public». An
diese Bestimmung lehnen sich die Gesetze einer Anzahl von schweiz. Kantonen an oder stimmen
doch im Resultat mit ihr überein (Bern,
[* 25] Luzern,
[* 26] Waadt,
Neuenburg,
[* 27] Freiburg).
[* 28] Das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 287 bezeichnet die Ströme oder Flüsse als
allgemeines oder öffentliches Gut. Nach dem österr. Gesetze vom §. 2, sind auch die Seitenarme der schiff-
und flößbaren Flüsse öffentliches Gut; und nach §. 3 überhaupt alle fließenden und stehenden Gewässer, insoweit sie nicht
infolge gesetzlicher Bestimmungen oder besonderer Privatrechtstitel jemandem zugehören. Eine ähnliche
Präsumtion stellen die Gesetze einer Anzahl von schweiz. Kantonen auf (Aargau,
Luzern,
Solothurn,
[* 29] Zürich).
[* 30] Nach Gemeinem Recht sind die öffentlichen Flüsse res extracommercium (s. Commercium), an denen ein Privateigentum nicht erworben werden kann. So auch nach
den Gesetzen von Zürich
und Schaffhausen.
[* 31] Das schließt nicht aus, daß einzelne Rechte wie das Fischereirecht (s. d.), das
Recht auf Benutzung der Triebkraft zu Mühlen- oder Fabrikanlagen oder Benutzung des Wassers durch Ableitung aus dem Flusse
mittels Kanälen, welche im Privateigentum stehen, das Recht auf Durchleitung von Röhren
[* 32] durch Konzession des Staates oder eine
dieselbe ersetzende unvordenkliche Verjährung (s. d.) erworben werden.
Denn die deutschen Könige nahmen schon früh ein Regal an den öffentlichen Flüsse
in Anspruch, so in einer Constitutiode regalibus
vom J. 1158. Das Langobardische Lehnrecht erklärt die schiffbaren Flüsse für Regalien. Darauf ist es zurückzuführen,
daß der Bau von Brücken
[* 33] über öffentliche Ströme, die Einrichtung von Fähren (s. d.) zur Benutzung
gegen Entgelt, die Anlegung von Wehren, Schleusen, Mühlen
[* 34] und Fabriken zur Benutzung der Wasserkraft unter Einschränkung
des Gemeingebrauchs, von Wasch- und Badehäusern nur mit staatlicher Konzession gestattet wird.
Derartige staatliche Genehmigungen für Anlagen in und an schiffbaren Flüsse fordern heute die Gesetzgebungen
und Rechte aller Staaten. Nach der Deutschen Gewerbeordn. §. 16 bedürfen Stauanlagen für Wassertriebwerke überhaupt, auch
soweit sie in Privatgewässern angelegt werden, der Genehmigung der nach den Landesgesetzen zuständigen Behörde, welche
erst nach dem dort geordneten Verfahren zu erteilen ist. Dabei sind außerdem die dafür bestehenden landesgesetzlichen Vorschriften
anzuwenden.
Eine ähnliche Bestimmung hat das österr. Gesetz vom §§. 16 und 17, bezüglich der Stau- und Triebwerke an öffentlichen
und Privatflüssen. Die Konzessionen wurden früher gegen Erteilung einer Abgabe auferlegt, das Regal war dadurch ein nutzbares
Recht. Nach §. 7 der deutschen Gewerbeordnung sind vorbehaltlich der an den Staat und die Gemeinde zu
entrichtenden Gewerbesteuern alle Abgaben, welche für den Betrieb eines Gewerbes entrichtet werden, sowie die Berechtigung,
dergleichen Abgaben aufzuerlegen, aufgehoben.
Verschieden von diesem den Gemeingebrauch beschränkenden Regal ist das Hoheitsrecht, welches der Staat im allgemeinen Interesse
wie im Interesse des Gemeingebrauchs bezüglich der öffentlichen Flüsse teils durch Erlaß von Gesetzen,
teils durch Handhabung der Polizei, verbietend und verhindernd, teils durch positive Fürsorge für die Erhaltung und Wiederherstellung
der Wasserstraßen im Interesse der Schiffahrt (s. Flußschiffahrt) ausübt. In beschränkter Weise wird das Hoheitsrecht auch
bei den Privatgewässern ausgeübt. Es erstreckt sich hier wie dort unter anderm auf die Verhinderung
von Verunreinigung der Wasserstraßen durch Einlaufenlassen ungereinigter, schädliche Stoffe enthaltender Abwässer (s. d.).
Doch fehlt es auch hier nicht an der Zulässigkeit gerichtlicher Klagen.
Das Flußbett hat dieselbe rechtliche Natur wie der öffentliche Fluß. Es grenzt sich gegen das im Privateigentum stehende
Ufer nach dem mittlern Wasserstande des Flusses ab, so daß eine vorübergehende Überschwemmung das Privateigentum
nicht ändert. Der Ufereigentümer hat den Schiffern den Leinpfad für die Fortbewegung der Schiffe
[* 35] ohne Entschädigung zu
gestatten, ebenso die Anlegung der Flöße und Schiffe an den diesen von der Behörde angewiesenen Plätzen;
er ist zur Uferbefestigung
berechtigt und verpflichtet. So auch nach dem bayr. Gesetz über den Uferschutz
vom (Art. 1);
ebenso nach diesem zum Schutz von Anlagen oder Gebäuden, welche einem Triebwerke oder einer Bewässerungs-
oder Entwässerungsanstalt dienen (Art. 7);
nur ist der Uferschutz bei Flüsse, welche der Schiffahrt und der Floßfahrt dienen,
vorbehaltlich der nach besondern Rechtsverhältnissen oder Herkommen bestehenden Verpflichtungen, Kreislast
(Art. 2).
Nach dem österr. Gesetze vom §. 44, ist die Ausführung von Maßregeln zum Schutz der Ufer, Grundstücke,
Gebäude, Straßen, Eisenbahnen und
¶
mehr
sonstigen Anlagen an Strömen, Flüsse und Bächen gegen die schädlichen Einwirkungen des Wassers oder zur Beseitigung des bereits
eingetretenen Wasserschadens, insofern keine besondern rechtlichen Verpflichtungen anderer bestehen, zunächst eine Angelegenheit
derjenigen, welchen die bedrohten und beschädigten Liegenschaften gehören. Nach dem preuß.
Gesetz über die Strombauverwaltung vom haben die Uferbesitzer auf Anordnung der Strombauverwaltung
gegen Entschädigung zu den im öffentlichen Interesse anzulegenden Stromregulierungswerken den erforderlichen Grund und Boden
abzutreten und sind anderweiten Beschränkungen unterworfen; ebenso nach dem angeführten bayr. Gesetz.
Das Gesetz ordnet das dabei einzuhaltende Verfahren. Über die Rechtsveränderungen, die durch Anlandungen, Bildung von Inseln
im Flusse, Verlassen des Flußbettes entstehen, s. Alluvion. Die nichtöffentlichen Flüsse mit ihren Flußbetten
stehen, wie die Bäche, wo nichts anderes hergebracht ist, im Eigentum der Anlieger. Das ist nicht so zu deuten, daß die
Wasserwelle im Privateigentum steht. Aber der Fluß als solcher steht, soweit andere Rechte nicht besonders begründet sind,
den Anliegern zur ausschließlichen Benutzung als Fluß zu. Der einzelne kann das Wasser zur Berieselung ableiten, wenn er
das von dem Boden nicht aufgesogene Wasser dem Flusse wieder zuführt, bevor derselbe das folgende Grundstück berührt. Er
darf darin fischen, auf demselben fahren, das Wasser zu Wirtschaftszwecken benutzen, dem Flusse in mäßigem
Umfang unschädliche Abwässer zuführen.
Doch hat überall die Benutzung des einzelnen darauf Rücksicht zu nehmen, daß den andern Anliegern dasselbe Nutzungsrecht
zusteht. Für Preußen
[* 37] ist das Gesetz vom über die Benutzung der Privatflüsse gegeben; für Bayern
[* 38] enthält das
Gesetz vom in Art. 39–65 Bestimmungen; für Österreich
[* 39] das Gesetz vom in den
§§. 10–14. Dieses und das bayr. Gesetz haben auch vorgesehen, daß Privatflüsse, welche
sich zur Beschiffung oder Befahrung mit gebundenen Flößen eignen oder hierzu vom Staate eingerichtet werden, für öffentliche
Flüsse erklärt werden können, sowie umgekehrt, daß ein öffentlicher Fluß nicht dadurch zum Privatgewässer
wird, daß er aufhört schiffbar oder flößbar zu sein. –
Die Griechen der ältesten Zeit glaubten in den Flüssen, offenbar einerseits wegen ihrer wilden Kraft
[* 43] und ihres Getöses, andererseits wegen der Fruchtbarkeit, die sie verbreiten, gewaltige Stiere zu erkennen. In dieser
Gestalt erscheint besonders Acheloos auch später noch bei Dichtern, während die darstellende Kunst zur Unterscheidung des
stiergestaltigen Flußgottes von einem wirklichen Stier, sowie zur Andeutung seines geistigen, übernatürlichen Wesens, wohl
nach orient.
Vorgang, dem Tiere ein gehörntes Menschenantlitz gab, eine Auffassung, die bei den eigentlichen Kultbildern immer herrschend
geblieben ist. Von diesen aber abgesehen entwickelte sich aus dem Mannstier der völlig
menschlich gebildete
und nur noch durch die Stierhörner charakterisierte Flußgott, wobei die größern und daher älter erscheinenden Flüsse
wenigstens in früherer Zeit durch Bärtigkeit ausgezeichnet wurden. Endlich verschwinden gewöhnlich auch noch die Hörner,
und dann wird das Wesen des Gottes nur noch durch die Lagerung auf dem Boden, Bekränzung mit Schilf und
Beigabe einer Urne,
[* 44] eines Füllhorns, eines Schilfstengels und eines Ruders oder Schiffsvorderteils bei schiffbaren Flüssen
angedeutet. In dieser Gestalt werden sie oft in größern Gruppen, wie z. B. in den Ecken der Giebel des Zeustempels zu Olympia
und des Parthenon, verwendet.
Später dienen sie so, besonders auf Reliefs, geradezu nur noch als Ortsbezeichnung. Daß aber auch die Ausbildung des rein
menschlichen Typus schon einer sehr frühen Zeit angehört, beweist Homer, der die Flußgötter nur in dieser Auffassung kennt. Bei ihm
galten sie sämtlich als Söhne desOkeanos, doch wird als Xanthos’Vater auch Zeus
[* 45] genannt. Wie andere
Götter haben sie Tempel
[* 46] und Priester, auch erhalten sie die gewöhnlichen Opfer; eigentümlich ist nur, daß ihnen die Jünglinge
ihr abgeschnittenes Haar
[* 47] weihen.
Wegen ihrer Fruchtbarkeit spendenden Kraft erscheinen sie vielfach als Stammväter vornehmer Geschlechter; in Rücksicht auf
die veränderliche Gestalt ihres Elements aber besitzen sie die Kraft, alle möglichen Gestalten anzunehmen.
– In den Sagen spielen besonders der Acheloos, Alpheios, Asopos, Skamandros und Xanthos, der Aigyptos oder Nil, der Istros und
Eridanos eine Rolle, während hauptsächlich die FlüsseKleinasiens, Unteritaliens und Siciliens, wie ihr häufiges Vorkommen
auf Münzen
[* 48] beweist, auch in späterer Zeit noch göttliche Verehrung genossen. – Zwei der bedeutendsten,
Flußgötter darstellende Bildwerke aus dem Altertum sind die kolossale Marmorgruppe des ruhenden Nils, den 16 kleine pygmäenartige
Knaben umspielen als Andeutung der 16 Ellen, um die der Fluß anschwillt; sie wurde zur Zeit Leos X. in Rom
[* 49] gefunden und
befindet sich jetzt im Vatikan
[* 50] (s. Tafel: Griechische Kunst II,
[* 36]
Fig. 10). Ein Gegenstück zu dieser Gruppe bildet die im Louvre
zu Paris
[* 51] aufbewahrte Kolossalstatue des liegenden Tiber, zur Seite Romulus und Remus nebst der Wölfin.
Ferner gehört hierher der sog. Marforio, ein antiker kolossaler Flußgott (verstümmelt) mit
einer Muschel in der Hand, wahrscheinlich Rhein oder Donau darstellend, im Mittelalter dem Carcer Mamertinus
gegenüber in der Via di Marforio aufgestellt, wo er zur Anheftung beißender Antworten auf Pasquinos Fragen diente, jetzt
im kapitolinischen Museum zu Rom befindlich. Als Werke der neuern Plastik sind in dieser Beziehung u. a. zu nennen der
Neumarktbrunnen zu Wien von Donner (s. Tafel: Deutsche Kunst
[* 52] V,
[* 36]
Fig. 4) mit den österr. Nebenflüssen der Donau, sowie der
Austriabrunnen, von Schwanthaler, daselbst mit der
[* 36]
Figur der Austria und den Flüssen Donau, Po, Weichsel und Elbe.
gemeiner Gründling, ital. Bottola(Gobio fluviatilisCuv.), ein etwa 12 cm lang
werdender Süßwasserfisch Europas und des westl. Asiens aus der Gattung der Gründlinge (s. d.) von schlanker Gestalt mit
unterständigem Maule, zwei langen Bartfäden an den Mundwinkeln und hoch auf die Stirn gerückten Augen, oben graugrün mit
schwarzen Flecken, seitlich und am Bauch
[* 53] silberweiß. Er ist in Flüssen, Bächen und selbst stehenden Gewässern
gemein, hält sich gern am
¶
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¶
forlaufend
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Grunde auf, geht leicht an die Angel und lebt so- wohl von Würmern und Insekten
[* 56] als auch von Pstanzenstoffen und Aas. Er wird
seines wohl- schmeckenden Fleisches wegen und als Köderfisch ge- fangen. (^. Tafel: fischeI,
[* 55]
Fig. 10.) Flutzharz, s. Animcharz.
Flüssiger Leim, eine Leimmasse, welche nach dem Erkalten flüssig bleibt. Zur Darstellung wird 1 kz Leim
in 11 kochendem Wasser geschmolzen und die lau gewordene Flüssigkeit unter Umrühren all- mählich mit 150-^00 F Salpetersäure
versetzt.
Flüssiges Feuer, wie die Brandsätze in der Kriegsfeuerwerkerei zur Entzündung entfernter Ob- jekte dienendes Gemisch von
konzentrierter Schwefel- säure und übermanganfaurem Kalium; auch eine Lösung von Phosphor in Chlorschwefel
oder Schwe- felkohlenstoff. sS. Phönizisches Feuer.) Flüssiges Fleisch, s. I'wiä me^t. Flüssiges Ozon, s. ^Imä 020110. Flüssigkeit
oder Fluidität, die der Festigkeit
[* 57] entgegengesetzte Eigenschaft der Körper. Sie unter- scheidet sich von jener hauptsächlich
dadurch, daß in einem flüssigen Körper die Teilchen durch die kleinste Kraft gegeneinander verschiebbar
sind, während feste Körper diefer Verschiebung einen meßbaren Wider- stand entgegensetzen.
Auch wird ein flüssiger Körper selbst eine Flüssigkeitsmaße (Fluidum) genannt. Man unter- scheidet tropfbar e Flüssigkeitsmaße, wieWasser, Weingeist
u.s.w., und erpansible (ausdehnsame) Flüssigkeitsmaße, worunter man die Gase
[* 58] (s. d.) versteht, deren kleinste Teilchen sich gegenseitig
gar nicht anziehen, sondern sich im Gegen- teil scheinbar abstoßen (s. Aggregatzustand), über die hypothetisch
angenommenen eigentümlichen elek- trischen und magnetischen Flüssigkeitsmaße sowie die Licht- und Wärmeflüssigkeit
s. Imponderabilien.
Flüfsigkeitseinschlüsse, in Mineralien
[* 59] ein- geschlossene meist geringe Mengen von Flüssigkeiten verschiedener chem.
Zusammensetzung, ^ie können bisweilen mit bloßem Auge
[* 60] wahrgenommen werden, wie in vielen Quarzen, Ehalcedonen,
Amethysten, in manchen Steinsalzen, Flußspaten, Gipsen; die in einem Hohlraum sitzende Flüssigkeit enthält gewöhn- lich
ein Gasbläschen, eine Libelle, und diese bewegt sich deshalb beim Neigen der Stücke wie diejenige einer Wasserwage hin und
her. In mikroskopischer Kleinheit sind solche Flüssigkeitsmaße ganz außerordentlich weit verbreitet, namentlich
auch in Mineralien, welche Gemengteile von Gesteinen bilden. So sind die- selben Z. B. unter den in Dünnschliffen
eine zur Untersuchung genügende Pellucidität erlangenden Mineralien beobachtet worden in Quarz,Feldspaten, Nephelin, Lencit,
Skapolith,
[* 61] Angit, Hornblende,
[* 62] Chlorit, Olivin,
[* 63] Topas,
[* 64] Cordierit, Vesuvian,
[* 65] Sma- ragd, Saphir, Apatit,
[* 66] Kryolith, Zinnstein,
[* 67] Zink- blende
u. s. w., und zweifellos sind sie auch in im- pellucid bleibenden Mineralien, z. V. Erzen, vor- handen,
wo sie nur nickt als solcke zur Beobachtung gelangen können.
Ihre Gestalt ist meistens rundlich oder eiförmig, oft verästelt; die größern mikroskopi- schen Flüssigkeitsmaße messen
selten mehr als 0,06 mm im größten Durchmesser; die kleinen erscheinen selbst bei tausend- facher Vergrößerung
nur als allerfeinste, kaum mebr wahrnehmbare Punkte. Visweilen besitzen die grö- hern einen Umriß, welcher der Krystallform
des sie beherbergenden Minerals entspricht. Die auch hier vorhandene Libelle bewegt sich oft unabhängig von Lagenveränderungen
des Objekts in der Flüssigkeit hin und her, bald nur unscheinbar zitternd, bald langsam von einer Stelle
zur andern wackelnd, manchmal aber auch in größter Unruhe
fortwährend sehr schnell umherwirbelnd; zeigt die Libelle nicht
diese selbständige Bewegung, so kann sie mitunter durch eine Erwärmung des Mineralpräparats Zu einer Ortsveränderung gebracht
werden.
Unter allen Mineralien ist an Flüssigkeitsmaße am reichsten der Quarz, namentlich derjenige der Granite,
Gneise, Quarzits und Porphyre; sie sind stellenweise so massenhaft darin vorhanden, daß es förmlich von ihnen wim- - melt,
und daß nach einer Berechnung in einem Kubik- zoll daran sehr reichen Quarzes über 1000 Millionen derselben enthalten sind.
Die mikroskopischen Flüssigkeitsmaße in den verschiedenen Mineralien sind größtenteils ur- sprünglich bei der Bildung
derselben auf mechan. Wege eingehüllt worden, und wo sie sich in Gemeng- ^ teilen eines Eruptivgesteins
finden, da deutet dies ! darauf hin, daß der ehemalige Schmelzfluß des letz- tern von Gafen und Dämpfen durchtränkt war,
welche sich bei der Abkühlung zu Flüssigkeiten kon- densierten.
Doch ist es auch nicht ausgeschlossen, daß bisweilen die Flüssigkeit erst nachträglich im Laufe der
Zeit in leere schon vorhandene Hohl- räume der starren Gesteinsgemengteile eindrang. ^ Die meisten Flüssigkeitsmaße bestehen aus Wasser
oder aus Wasser mit einem Gehalt von aufgelösten Salzen (Chlori- den, Sulfaten) oder von Kohlensäure. So kennt man auch
Flüssigkeitsmaße, welche aus einer gesättigten Lösung von Chlornatrium bestehen, in welcher alsdann ein klei- nes Kochsalzwürfelchen
schwimmt.
Die merkwürdig- sten Flüssigkeitsmaße sind aber die besonders durch Vogelfang und Sorby untersuchten aus flüssiger Kohlensäure be- stehenden.
Diese Flüssigkeitsmaße zeichnen sich u. a. dadurch aus, daß schon bei einer Erwärmung
des sie enthaltenden Minerals auf nur 32° 0. infolge der überaus star- ken Expansion der Kohlensäure
die Libelle Zur Ab- sorption gebracht wird und verschwindet, worauf sie später bei der Abkühlung wieder erscheint. Solche
Einschlüsse von flüssiger Kohlensäure sind z. B. in Topasen und Saphiren gefunden worden, aber auch in Quarzen von ganz gewöhnlichen
Graniten und Gneisen, in Augiten, Olivinen und Feldspaten vieler Basalte und basaltischer Laven.
Flüfsigkeitskette, eine Anordnung von Flüssig- keiten, die zum Kreise
[* 68] geschlossen an einem Gal- vanometer das Vorhandensein
eines elektrischen Stroms verrät. Füllt man z. B. in ein Gesäß Schwefelsäure
[* 69] und taucht darein ein
anderes, das unten (um die schnelle Vermischung der Flüssigkeiten zu verhüten) mit einer Blase geschlossen
und mit Kalilauge gefüllt ist, so entsteht, sobald man in jedes der Gefäße eine Platinplatte taucht und die beiden Platinplatten
durch einen Leitungsdraht in Ver- bindung setzt, ein galvanischer Strom, der im Lei- tungsdraht von der Säure zur Kalilauge
gerichtet ist.
Ähnlich wie die Kalilauge verhalten sich auch die Natronlauge, wässeriges Ammoniak sowie verschie- dene Salze, wenn sie mit
flüssigen Säuren in Kon- takt kommen. Die Stärke aller dieser elektrischen Ströme von Flüssigkeitsmaße ist eine äußerst geringe, so
daß sie meistens nur durch einen empfindlichen Multipli- kator nachgewiesen werden können. Flüfsigkeitsmatze,
in Ländern, wo für schütt- bare feste Körper und M Flüssigkeiten verschiedene Meßwerkzeuge angewandt werden, eine
Unterab- teilung der Hohlmaße (s. d.). In den das franz. metrische System befolgenden Ländern, wieDeutsch- land, wo die Einheit
der Hohlmaße sowohl für schüttbare feste als auch für flüfsige Waren das Liter ist, giebt es keine
besondern Flüssigkeitsmaße. In andern
¶
mehr
Ländern bedient man sich für die verschiedenen Arten von Flüssigkeiten mehr oder weniger abweichender Maße, hat namentlich
besondere Wein- und Branntwein-, Bier-, Ölmaße u. s. w. Öl wird in neuester Zeit, namentlich im Großhandel, nach Gewicht
verkauft; in den meisten asiat. Staaten, wie auch in der europ. Türkei,
[* 71] geschieht das schon längst.
(Astacus fluviatilis Rondelet; s. Tafel: Krustentiere Ⅱ,
[* 70]
Fig. 6), gemeiner Krebs,
[* 72] der bekannteste Vertreter
der zehnfüßigen Krebse, der in allen süßen Gewässern Europas mit Ausnahme des hohen Nordens vorkommt. Die Geschlechter
unterscheiden sich durch die beim Männchen längern Scherenfüße des ersten Paares und durch die Ausbildung
der Anhänge des ersten Hinterleibssegments zu Begattungsorganen, die beim Weibchen verkümmern. Die Farbe wird durch einen
roten und einen schwarzen Farbstoff erzeugt; durch Zerstörung des letztern werden die Krebse beim Kochen rot.
Als Abarten hat man namentlich den kleinern, schlankern Steinkrebs, der vorzugsweise West- und Südeuropa
bewohnt, von dem größern, in Ost- und Mitteleuropa heimischen Edelkrebs zu unterscheiden. Seiner Lebensweise nach ist der
an klare, fließende und kalkreiche Gewässer von nicht zu großer Tiefe und kleine Landseen gebunden. Hier haust er in den
Uferhöhlen, unter Wurzeln und Steinen und ernährt sich als Allesfresser von allen in sein Bereich kommenden
tierischen und pflanzlichen Substanzen, wobei er lebende Beute so gut wie verweste Kadaver verzehrt.
Trotz seiner Gefräßigkeit ist sein Wachstum sehr langsam und wie bei allen Krustentieren an eine periodische Häutung geknüpft.
Dieselbe findet nur im Sommer statt und zwar im ersten Jahre achtmal, im zweiten fünfmal, im dritten
zweimal, später nur ein- oder noch zweimal. Während des Häutens halten sich die Tiere versteckt, um ihren weichen Panzer
(Butterkrebs) nicht zu gefährden. Bei dem Erhärtungsprozeß der Schale, welcher durch Ablagerung von Kalksalzen in dieselbe
erfolgt, werden die als Krebsaugen bekannten Kalkkonkremente an den Seitenwänden des Magens mit verbraucht.
Die Entwicklung der Eier,
[* 73] welche bis zu 300, an die Schwanzanhänge des Weibchens befestigt, von demselben bis zum Ausschlüpfen
der Jungen umhergetragen werden, erfolgt ohne auffallende Metamorphose; die Zeit der Eiablage fällt 10‒40 Tage nach der von
Oktober bis Januar stattfindenden Begattung. Im Mai und Juni werden die Krebschen geboren und verbleiben
in der ersten Zeit noch bei der Mutter. Zu den Feinden des Krebses gehören vorzugsweise die Fischotter
[* 74] und der Aal.
Auch Schmarotzer aus der Gruppe der Egel (Branchiobdella und der Saugwürmer (Distomum cirrigerum) sind häufig bei ihm anzutreffen.
Über dieKrebspest s. d. – Der Flußkrebs bildet einen
wichtigen Konsum- und Handelsartikel. Er wird nur lebend versendet und verkauft. Ersteres geschieht stets vollkommen trocken;
lebend wird der Flußkrebs aufbewahrt längere Zeit in fließendem Wasser, auf kurze Zeit ohne Wasser in einem Gefäß
[* 75] mit Brennnesseln.
In Deutschland kommen die besten Krebse aus den östl. Strömen (Oderkrebse). Der Haupthandelsplatz ist
Berlin.
[* 76] –
oder Fluß, in der Chemie und Metallurgie diejenigen Stoffe, welche man zu schmelzenden Massen zusetzt, um
durch Bildung einer flüssigen Schlacke das Zusammenfließen der schmelzenden Substanz zu erleichtern,
oder um den Zutritt der Luft durch Bedeckung der glühenden Materie zu verhüten, oder um endlich chemisch auf die Nebenbestandteile
einzuwirken, z. B. Silikate zu verschlacken. Die beiden ersten Zwecke erfüllen Kochsalz,
Borax,
[* 77] Glas,
[* 78] Flußspat,
[* 79] die sämtlich bei höhern Hitzegraden schmelzen und sich über dem schmelzenden
Material ablagern.
Als schlackenbildende, Silikate zersetzende Flußmittel dienen Pottasche, Soda, Kalk oder das leicht schmelzbare Kaliumnatriumcarbonat;
sollen zugleich reduzierende Wirkungen ausgeübt werden, so verwendet man Gemenge von Kaliumnatriumcarbonat mit Kohle oder
von Kaliumcarbonat mit Kohle; zur Verschlackung von Basen dient ein Flußmittel von Borsäure oder Kieselsäure. Als
besondere Flußmittel sind zu erwähnen:
3) weißer Fluß, ein verpufftes Gemenge von 1 TeilWeinstein und 1 bis 2 Teilen Salpeter. Alle drei bestehen
der Hauptsache nach aus Kaliumcarbonat; der schwarze und graue enthalten außerdem noch wechselnde Mengen von Kohle. Sie wurden
namentlich früher als Flußmittel bei der Abscheidung von Metallen verwandt; jetzt bedient man sich dabei meist Mischungen
der kohlensauren Alkalien mit oder ohne Zusatz von Kohle. Seifensiederfluß ist veraltete Bezeichnung für
Chlorkalium, das früher als Nebenprodukt der Seifensiederei durch Verdampfung der Unterlauge gewonnen wurde. Baumés Schnellfluß
ist ein Gemenge von 3 Teilen Salpeter, 1 Teil Schwefel und 1 Teil feinen Sägespänen, das beim Anzünden soviel Hitze entwickelt,
daß eine hineingesteckte Silbermünze schmilzt.
oder Nilpferd (Hippopotamus), eine Gattung von Säugetieren aus der Ordnung der paarzehigen Dickhäuter.
In systematischer Hinsicht unterscheidet sich diese Gattung von den verwandten durch vier äußerlich fast ungespaltene und
breite, platte, hufetragende Zehen und durch das Gebiß, welches aus kolbigen geradeaus stehenden Schneidezähnen,
furchtbaren Hauern im Unterkiefer und dickern Backzähnen mit kleeblattförmiger Mahlfläche besteht.
Man kennt eine größere, über den ganzen afrik. Kontinent verbreitete Art (HippopotamusamphibiusL., s. Tafel: Flußpferd)
und eine zweite, der andern gegenüber zwerghafte, aber sehr seltene Art, die in Liberia
[* 80] zu Hause ist (Hippopotamus liberiensis
Leidy). Das gemeine Flußpferd findet sich häufig in allen Flüssen und Seen des mittlern und südl. Afrikas;
in Unterägypten und am südl. Ende Afrikas ist es bereits ausgerottet oder doch gänzlich verscheucht. Das Flußpferd hat die Gestalt
eines kolossalen Schweins, nur ist bei ihm der Kopf verhältnismäßig kürzer und die Schnauze breiter, angeschwollen
und mit dicken Borsten besetzt. Die kleinen, schweinartigen Augen stehen hoch oben. Der ungemein plumpe, 4 m lange, am Widerrist
1,5 m hohe, außerordentlich dicke Körper wird von säulenartigen, doch so kurzen Füßen getragen, daß
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