Dieser Gruß wird unter Kriegsschiffen nur selten und dann nur gleichzeitig gewechselt. Das einseitige Streichen der Flagge
eines Kriegsschiffe vor einem andern im Kampfe bedeutet die Übergabe des erstern. Kommen Kriegsschiffe
in einen fremden Hafen, so begrüßen sie das Land mit 21 Kanonenschüssen, und um zu markieren, wem der Gruß gilt, wird
im Großtopp, d. h. an der Spitze des mittelsten Mastes, die betreffende Nationalflagge geheißt. Deshalb führen die Kriegsschiffe
die Flagge der Länder, mit denen sie voraussichtlich in Berührung kommen, mit sich.
Nach Art. 55 der deutschen Reichsverfassung führt die Kriegs- und Handelsflagge die Farben schwarz-weiß-rot. (Hierzu Tafel:
Flaggen der Seestaaten.) Nähere Vorschriften über erstere ergingen durch Verordnung vom über letztere vom Die
Handelsflagge ist ein längliches Rechteck, bestehend aus drei gleichen breiten horizontalen Streifen in
den deutschen Farben, die Höhe beträgt zwei Drittel der Länge; die Flagge ist anzubringen am Heck oder hintern Mast; besondere
Abzeichen oder Wimpel wie bei der Kriegsmarine sind verboten.
Diese Flagge zu führen sind nur die registrierten Schiffe (s. Schiffsregister) berechtigt, diese aber zugleich verpflichtet.
Die Flagge ist das äußere Zeichen der deutschen Nationalität, bewirkt somit die Pflicht des Gehorsams
und giebt den Anspruch auf Schutz durch die deutsche Staatsgewalt; sie muß geführt werden, sobald der Eintrag ins Schiffsregister
erfolgt und das Certifikat (s. d.) hierüber ausgehändigt worden ist. Einregistrierung und
Certifikat können auch ersetzt werden durch ein Flaggenattest (s. d.). Einzelstaatliche Flaggen auf See zu
führen, ist deutschen Schiffen verboten.
Schiffe, welche zur Führung der deutschen Flagge verpflichtet wären, dies aber unterlassen, haben keinen Anspruch auf deutschen
Schutz; Schiffe, welche unberechtigterweise unter deutscher Flagge fahren, sind zum Einziehen derselben zu veranlassen, außerdem
trifft den Führer Geldstrafe bis 1500 M. oder Gefängnisstrafe bis 6 Monate, endlich kann das Schiff
zu Gunsten des Reichsfiskus konfisciert werden. Die Überwachung dieser Vorschriften liegt im Inland den Polizeibehörden,
im Ausland den Konsuln, unter Umständen mit Hilfe der Kommandanten der kaiserl. Marine ob.
Die Kriegsflagge des DeutschenReichs (s. Tafel: Flaggen der Seestaaten) ist weiß, von einem schwarzen
Kreuz
[* 10] durchteilt, in dessen Mitte sich der preuß. heraldische Adler
[* 11] befindet. Oben in der innern Ecke sind die Reichsfarben
in Horizontalstreifen und in ihnen das Eiserne Kreuz.
Nach einer Verordnung vom ist die deutsche Reichsflagge wesentlich abgeändert worden (vgl.
die Tafeln: Flaggen der Seestaaten und Flaggen des DeutschenReichs, Bd. 5, S. 154): Die Bundesflagge in der
durch Verordnung vom für die Schiffe der deutschen Handelsmarine festgestellten
Form bildet die deutsche Nationalflagge.
Die deutsche Kriegsflagge ist (vorbehaltlich der unterm erlassenen Vorschriften für Privatfahrzeuge der deutschen
Fürsten) von der kaiserl. Marine und von den unmittelbaren Reichsbehörden
und Anstalten des deutschen Heers zu führen. Zum Gebrauche solcher Reichsbehörden, die nicht die deutsche Kriegsflagge führen,
dient vom an die Reichsdienstflagge. Diese besteht aus der deutschen Nationalflagge mit einem in der Mitte des
weißen Feldes angebrachten, die dienstliche Bestimmung und den Verwaltungszweig kenntlich machenden
Abzeichen. Abzeichen sind:
1) im Bereiche des AuswärtigenAmtes, einschließlich der kaiserl. Behörden und Fahrzeuge in den deutschen Schutzgebieten,
der Reichsadler mit der kaiserl. Krone;
2) im Bereiche der kaiserl. Marine, sofern dort nicht die Kriegsflagge zu führen ist,
ein gelber unklarer Anker mit der kaiserl. Krone darüber;
3) im Bereiche des Reichspostamtes ein gelbes Posthorn mit der kaiserl. Krone darüber;
4) im Bereiche der übrigen Verwaltungszweige die kaiserl. Krone. Zur Führung der Reichsdienstflagge sind nur die Behörden
des Reichs berechtigt. Außerdem haben solche deutsche Schiffe, die ohne im Eigentum des Reichs zu stehen,
im Auftrage der Reichspostverwaltung die Post befördern, so lange sie die Post an Bord haben, neben der Nationalflagge als
besonderes Abzeichen die Reichspostflagge im Großtopp zu heißen. Für dieselbe Zeit sind diese Schiffe berechtigt, die Reichspostflagge
als Gösch auf dem Bugspriet zu führen. Es ist nicht gestattet, eine der Standarten des Kaisers, der Kaiserin
und des Kronprinzen des DeutschenReichs zu führen.
Auch ist es nicht gestattet, ohne Ermächtigung die deutsche Kriegsflagge, die in der kaiserl.
Marine eingeführten Kommando- und Unterscheidungszeichen, Göschen und Wimpel sowie die Reichsdienstflagge zu führen. Beim
Gebrauch der deutschen Nationalflagge ist zu beachten, daß der schwarze Streifen oben liegen muß. Die
übrigen, in der neuen Verordnung nicht besonders erwähnten Flaggen u. s. w. der
Tafel: Flaggen des DeutschenReichs sind unverändert geblieben d. h. an Stelle der Abbildungen 3 und 6 der genannten Tafel tritt
vom die neue Reichspostflagge, an Stelle der Abbildungen 5 und 7 tritt die Marinedienstflagge
und an Stelle der Abbildungen 9 und 10 tritt die Dienstflagge für die übrigen Reichsbehörden (s.
Tafel: Flaggen der Seestaaten).
Jedes Kriegsschiff setzt vor Anker
[* 12] an Sonn- und Feiertagen die Gösch (s. d.) an einem Flaggstock am Bugspriet. Die Standarten,
Kommando- und Unterscheidungszeichen werden bei Tag und bei Nacht gesetzt. Jedes in Dienst befindliche
Kriegsschiff und dessen Boote sowie die Küstenbefestigungen, Marineanstalten, die obersten Reichsbehörden, Gesandtschaften
und Konsulate des Reichs führen die Kriegsflagge während des Tags. (S. Flaggenparade.) Die Lootsen- und Arbeitsfahrzeuge der
Marine führen die Marinedienstflagge; die Zollfahrzeuge und Fahrzeuge der übrigen Reichsbehörden führen die Reichsdienstflagge
mit der Krone. Die Gösch ist überall, wo eine Reichsdienstflagge geführt wird, gleich dieser Flagge. Im Großtopp wird die
Reichsdienstflagge (mit Adler und Krone) gesetzt, wenn sich die Ersten Bürgermeister der Hansestädte, Gesandte oder außerordentliche
Bevollmächtigte an Bord befinden. Der Gouverneur
¶
mehr
von Ostafrika führt die Reichsdienstflagge. Diese Flagge wird ebenfalls im Großtopp gesetzt. Ist eine Flagge nur auf halbe
Höhe geheißt, d. h. weht sie halbstocks, so ist dies ein Zeichen der Trauer. BeimTod eines Kommandierenden wird auch dessen
Kommandozeichen halbstocks geholt. Durch Signalflaggen verständigen sich die Schiffe untereinander oder mit
einer Signalstation. Die Verständigung geschieht mittels der auf der Tafel: Flaggen und Fernsignale des internationalen Signalbuchs
abgebildeten 18 Flaggen, die der Einfachheit halber mit den ersten 18 Konsonanten des Alphabets, jedoch ohne deren Bedeutung, bezeichnet
sind.
Durch Zusammensetzung von 2, 3 oder 4 Flaggen zu einem Signal lassen sich 78642 verschiedene Zeichen
geben, deren Bedeutung aus dem auf jedem Schiffe vorhandenen Signalbuch (s. d.)
ersichtlich ist. Die Ausführung eines Flaggensignals geschieht derart, daß die Flaggen in der gewünschten Reihenfolge
untereinander befestigt und mittels Flaggleine an einem Mast aufgeheißt werden, so daß der Signalempfänger das Signal sehen
kann. Die ersteFlagge der Tafel, der rot-weiße Signalbuch- und Antwortwimpel, unter der Nationalflagge
gesetzt, bedeutet, daß man mit dem fremden Schiff zu sprechen wünscht, allein gesetzt, daß man das Signal verstanden hat.
Da man, wenn nötig, auch buchstabieren kann, wobei allerdings jede einzelne Buchstabenbedeutung durch drei Signalflaggenbuchstaben
gegeben werden muß, so ist auch jede nicht als Stichwort im Signalbuch enthaltene Mitteilung möglich.
Ebenso können die Zahlen des Bestecks (s. d.) oder die Chronometerzeit übermittelt werden.
Bei größern Entfernungen, wo die Farbe der Signalzeichen nicht mehr erkennbar ist, bedient man sich der Fernsignale, wobei
nur die Form der Zeichen in Betracht kommt. Dazu werden, wie die Tafel zeigt, Bälle, Flaggen und Wimpel, letztere
am besten dunkel, genommen. Da jedoch durch diese drei Formen die Zahl der Kombinationen sehr beschränkt wird, so ist auch
die Mitteilungsfähigkeit sehr viel geringer, als bei den farbigen Zeichen. Die internationalen Signalflaggen werden von
allen Schiffen geführt, Kriegsschiffe sind außerdem noch mit besondern Signalflaggen für den Gebrauch
ihres eigenen Signalbuchs ausgerüstet. (S. Signal.)
Die Notflagge wird geheißt, um andere Schiffe zu Hilfe zu rufen. Als internationale Notflagge gilt die Landesflagge, ihrer
Länge nach zusammengebunden; man nennt dies «die Flagge weht im Schau».
Die Quarantäneflagge ist bei allen Nationen gelb; sie muß von jedem Schiffe geheißt werden, das eine
ansteckende Krankheit an Bord hat oder aus einem verseuchten Hafen kommt und deshalb unter Quarantäne gelegt wird. Will ein
Schiff einen Lotsen haben, so wird die Lotsenflagge (Abbildung derjenigen für deutsche Schiffe s. Tafel: Flaggen des DeutschenReichs,
[* 13]
Fig. 3, Bd. 5, S. 154)
geheißt.
Die Kauffahrteischiffe haben außer der Nationalflagge auch noch Nummerflaggen an Bord, um sich daran auf weite Entfernungen
zu erkennen. Nach der Pariser Deklaration von 1856 deckt die neutrale Flagge feindliches Gut, mit Ausnahme der Kriegskonterbande,
d. h. in Kriegszeiten ist feindliche Ware vor Wegnahme sicher, wenn sie sich unter freundlicher
oder neutraler Flagge befindet. Ebenso darf auch neutrales Gut unter feindlicher Flagge nicht mit Beschlag belegt werden. Die
europ. Seestaaten haben diese Grundsätze angenommen. Die Vereinigten Staaten
[* 14] von
Amerika
[* 15] haben sich jedoch geweigert und ihren
Beitritt nur unter der Bedingung zugesagt, daß alle Kaperei zur See abgeschafft werde. Die Pulverflagge
(im Inland schwarz, im Ausland rot) wird auf Schiffen oder Prähmen (s. d.) gesetzt, die Pulver
geladen haben.
ein von einem Konsul des DeutschenReichs erteiltes Attest über den Erwerb des Rechts für ein Schiff,
die Reichsflagge zu führen. Wenn ein außerhalb des Reichsgebietes befindliches fremdes Schiff durch den Übergang
in das ausschließliche Eigentum einer Person, welcher das Reichsindigenat zusteht, das Recht, die Reichsflagge zu führen,
erlangt, so bedarf es zur Ausübung dieses Rechts der Eintragung in das Schiffsregister (s. d.) und der Erteilung des Certifikats
(s. d.) nicht. Vielmehr werden diese Voraussetzungen ersetzt durch das Flaggenattest desjenigen Konsuls des DeutschenReichs,
in dessen Bezirk das Schiff zur Zeit des Eigentumüberganges sich befindet, jedoch nur für die Dauer eines Jahres vom Tage der
Ausstellung und über diese Zeit hinaus nur für die Dauer einer durch höhere Gewalt verlängerten Reise.
oder Über die Toppen flaggen, die Ausschmückung eines Schiffs mit Signalflaggen und
Wimpeln bei einer festlichen Gelegenheit. Die Signalflaggen werden hierzu an Leinen befestigt und so aufgeheißt, daß sich
eine ununterbrochene Flaggenreihe von der Nock des Außenklüverbaums hinauf zum Topp der Vorbramstange, von da zu dem der
Groß- und Kreuzbramstange und von da hinunter über die Besansgaffel bis an Deck zieht. Gleichzeitig werden
von der Gaffel oder dem Flaggstock sowie im Vor- und Kreuztopp die eigene Nationalflagge und im Großtopp die des Landes,
das die Veranlassung zur Feier gegeben hat, gesetzt, sowie die Gösch am Bugsprieteselshaupt. In See werden statt der Flaggengala nur
Toppflaggen geheißt. (S. Paradieren.)
(Caprimulgus s. Cosmetornis Spekei Sclater, s.Tafel:
Langhänder,
[* 13]
Fig. 1), eine das tropische Afrika
[* 16] bewohnende Art von Nachtschwalben (s. d.) von 28 bis 30 cm Länge,
mit verlängerter sechster und siebenter Schwungfeder.
Färbung im allgemeinen der unserer gemeinen Nachtschwalbe ähnlich,
nur ist auf den Wurzeln der Schwungfedern ein weißer Spiegel.
[* 17]
das mit Ehrenbezeigungen verbundene Heißen der Kriegsschiffsflagge morgens (im
Sommer um 8 Uhr,
[* 18] im Winter um 9 Uhr) und Niederholen derselben abends bei Sonnenuntergang im Hafen. Die Flaggenparade wird vom wachhabenden
Offizier kommandiert, die Schiffswache tritt dazu ins Gewehr, es wird der Präsentiermarsch geschlagen und von jedermann
auf Deck die Flagge beim Auf- und Niedergehen gegrüßt. Liegen mehrere Schiffe im Hafen, so wird auf Signal
des Höchstkommandierenden die Flaggenparade von allen Schiffen gleichzeitig ausgeführt. In See findet keine Flaggenparade statt,
die Flagge wird ohne Feierlichkeit und nur wenn andere Schiffe oder Land in Sicht sind geheißt.
(frz. surtaxe depavillon), eine Zuschlagtaxe, die neben dem tarifmäßigen Zoll
bei der Einfuhr von Waren auf fremden Schiffen erhoben wird.
Die großen Begünstigungen, welche England seiner eigenen Flagge
durch die Navigationsakte (s. d.) zuwandte, veranlaßten Colbert, der franz.
Handelsmarine durch ein von den fremden Schiffen erhobenes besonderes Tonnengeld ebenfalls einen Schutz zu gewähren.
Eine
solche nach
¶
forlaufend
865
der Tonnenzahl des Schiffs bemessene Abgabe ist jedoch von dem Flamborough infofern verschieden, als der letz- tere sich für jede
Warenart besonders, nach Maß- gabe des von derselben zu entrichtenden Zolls, be- stimmt. In diefer Art wurde der Flamborough zuerst
systema- tisch in den franz. Tarif durch das Gesetz vom eingeführt und dabei auch die Ein-
fuhr zu Lande derjenigen unter fremder Flagge gleichgestellt.
Indes gestand Frankreich schon vor dem relativ freihändlerischen
Umschwünge von 1860 durch Handelsverträge mit mehrern Ländern unter der Bedinguug der Gegenseitigkeit den Schiffen derselben
wenigstens für die Einfuhr eigener Lan- deserzeugnisse die gleiche Behandlung wie den fran- zösischen
zu.
Durch das Gesetz von 1866 wurde der Flamborough auch für die nicht vertragsmäßig berechtig- ten Staaten aufgehoben. 1872 stellte
man ihn wie- der her, gab ihn aber schon 1873 mit Rücksicht auf die daraus entstandenen internationalen Schwie- rigkeiten
wieder auf.
England hielt in Indien noch bis 1848 einen Flamborough von 100 Proz. aufrecht.
Gegen- wärtig besteht
ein solcher von 10 Proz. noch in den Vereinigten Staaten für die Schiffe aller Länder, die nicht vertragsmäßig befreit
sind. (S. auch Dif- ferentialzölle und 8urta,x6 ä'entrkM.) Flagglieutenant, der Adjutant eines Geschwa- derchefs (s. Geschwader),
ein Lieutenant zur See oder Kapitänlieutenant.
daher in üa^ranti, auf frischer That; frz.
äelit ü^iant (spr. delih flagrang), das Be- treten auf frischer That.
Wenn jemand auf frischer That
betroffen oder verfolgt wird, fo hat das nach deutschem Strafrecht in mehrfacher Beziehung bestimmte Folgen:
1) Wer bei Unternehmung einer strafbaren Handlung, um sich der Ergreifung auf frischer That zu entziehen, vorsätzlich eincn
Men- schen tötet, wird mit Zuchthaus nicht unter 10Jah- ren oder mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft
(Strafgesetzb. ß. 214).
Diese Strafe findet - wegen der großen Gefährlichkeit - bei jeder krimi- nell strafbaren vorsätzlichen
Handlung, also auch dann Anwendung, wenn nur eine geringfügige Über- tretung Gegenstand des Unternehmens ist.
2) Wer bei einem Diebstahl auf frischer That betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen
mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben an- wendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich
einem Räuber zu bestrafen, d. i. mit Zuchthaus (Strafgesetzb. ß. 252).
3) Haus- suchungen dürfen ausnahmsweise zur Nachtzeit
vorgenommen werden, wenn eine Verfolgung auf frischer That stattfindet (Strafprozeßordn. §. 104). 4)
Wird jemand auf frischer That betroffen oder verfolgt, fo ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Persönlichkeit
nicht festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterlichen Befehl vorläufig festzunehmen (^trafprozeßordn.
8.127).
In allen diesen Fällen ist
nicht erforderlich, Brockhaus' Konvcrsatious Ll'xikon.. 14. Aufl. VI. daß
der Thäter bei der That selbst betroffen werde. Es genügt, wenn bei sofortiger Nacheile die Er- greifung stattfindet.
In der
dem Bundesrat Jan. 1894 zugegangenen Novelle zur Strafprozeßordnung wird noch für auf frischer That Betroffene ein ab-
gekürztes Strafverfahren vorgeschlagen.
Flahault de la Billarderie (spr. flaoh de la bijard'rih), Auguste
Charles, Graf, franz. General und Diplomat, geb. zu Paris
[* 22] als Sohn eines Edelmanns, der während der Revolution auf dem
Schafott starb, folgte feiner Mutter ins Ausland, kehrte 1798 nach Frankreich zurück, wurde Soldat und erhielt die Feuertaufe
in der Schlacht bei Marengo.
[* 23] Er wurde Offizier, Adjutant Murats und machte dann alle Feldzüge des ersten
Kaiser- reichs mit.
In der Schlacht bei Hanau
[* 26] zeichnete er sich durch verzweifelte Tapferkeit
aus und ward von Napoleon mit der Rolle eines Unterhändlers bei den Verbündeten beauftragt.
Während
der Hundert Tage erhielt er eine Sen- dung nach Wien,
[* 27] wo er mit Marie Luise in Ver- bindung treten sollte, wurde aber in Stuttgart
[* 28] ver- haftet.
Bald nachher freigelassen und vom Kaiser zum Pair ernannt, kämpfte er als dessen Adjutant
bei Waterloo.
[* 29]
Unter der Restauration lebte er in England. Er kehrte 1827 nach Frankreich zurück, erhielt nach der Iulirevolution
seinen Grad wieder und einen Sitz in der Pairskammer, wurde 1831 zum bevollmächtigten Minister in Berlin
[* 30] ernannt, begleitete 1832 den
Prinzen von Orle'ans, Ludwig Philipps ältesten Sohn, nach Antwerpen,
[* 31] ward 1837 Großstallmeister dieses
Prinzen, ging 1841 als franz. Gesandter nach Wien und blieb auf diesem Posten bis zur Februarrevolution 1848. Nach Napoleons
Staatsstreich vom gehörte er zu der Veratungskommission und wurde 1853 Senator, 1854 Grohkanzler der Ehrenlegion.
Flamborough starb zu Paris.
Eine Frucht sei- nes Liebesverhältnisses mit der Königin Hortense (Mutter
Napoleons III.), zu deren Großstallmeistcr er nach dem Kriege von 1809 ernannt worden war, war der Herzog von Morny (s. d.).
Flahault de la Billarderie (spr. flaoh de la bijard'rih), Gräfin, s.
Souza-Botelho, Marquise von. Flaireur (frz., spr. fläröhr), Ausspürer, Spür- nase, von der Polizei
angestellter Riechinspektor für Lebensmittel auf dem Markte. Flamand (fpr. -mang), Albert, s. Flamen. Flambeau (frz., spr.
flangboh), eigentlich Fackel, dann hoher Armleuchter mit mehrern Lichtern. Flamberg, Flam mensch wert, ein zweihän- diges
Schwert mit wellig geflammter Klinge, kommt seit Anfang des 15. Jahrh. vor.
Die eigentümliche Form der Klinge
erschwerte es dem Gegner, die Waffe festzuhalten, auch that sie den Harnischen großen Schaden.
Auch einhändige Schwerter
[* 32] mit geflammter Klinge werden übrigens Flamborough genannt, welcher Name später, namentlich in der Poesie, für Schwert überhaupt
gebraucht wird. Flamborough (spr. flämmborö), Fischerdorf im East-Niding der engl.
GrafschaftJork, ungefähr 6 kin im Ostnordosten von Bridlington, an der Nordsee und am Fuße des Kaps Flamborough-
Head gelegen, dessen 36 in hoher senkrechter Fels mit Leuchtturm (24 m) das Nordostende der Uork- Woldhugcl bildet. 55
¶
forlaufend
866
Flamboyant (frz., spr. flangböäjäng), Flam- menstil, die im 15. und 16. Jahrh,
besonders in Frankreich und England angewandte Form des spät- got. Stils, so genannt von der flammenförmigen (Fischblasen-)
Ornamentik im Maßwerk
[* 34] (s. Fisch- blase).
Angewandt findet er sich z. B. bei der Kathe- drale und der Kirche St. Maclou
zu Rouen
[* 35] und der Kathedrale zu Exeter.
Berühmt wegen seines reichen Flamboy antstils ist der Lettner in der Pfarr- kirche
zu Dirmuiden aus dem 16. Jahrh. I?i2.inbn(lat., Mehrzahl1?i3.iniQ68), im alten Rom
[* 36] der Eigenpriester eines einzelnen Gottes,
trug u. a. als Abzeichen seiner Würde eine kegelförmige Mütze (ap6x), an deren Spitze eine dünne, mit
einer Woll- binde (Wtula.) umwundene Nute sich befand. Es gab zwei Klassen ^1amiii68, nämlich die drei ma,^0i'68 aus patricischem
und die zwölf minoi-Lä aus plebejischem Geschlechte.
Erstere waren der ^. des Jupiter (1 Via.1i8), des Mars
[* 37] (^. NkrtiaiiL)
und des Quiri- nus (I?. Huii-inHii8).
Alle drei hatten das Recht, der 36113. cur^1i3 sich zu bedienen.
Der
^. Dia1i8 aber hatte eine Amtswohnung auf dem Palatin, die als Asyl angesehen wurde, einen Liktor
[* 38] und einen Sitz im Senat.
Vei diesen Vorrechten war er aber auch zahlreichen Beschränkungen unterworfen. So durfte er keinen Eid ablegen, keine Fesselan sich haben, überhaupt viele Dinge nicht berühren, kein Pferd
[* 39] besteigen, nicht über Nacht die Stadt
verlassen (um täglich die vorgeschriebenen Opfer darbringen zu können) und mußte, wenn seine Gemahlin starb, sein Amt niederlegen.
Letztere führte den Namen ^lainiinca und war bei der Besorgung des Opfer- dienstes mitbeteiligt.
Von den I^iamiue" uünoi'68
sind bekannt: der 1^. des Vulkan, der Flora, der Carmenta, des Vulturnus, des Virbius, der Fur- rina u. a.
In der Kaiserzeit kamen dazu noch die ?1a.iii1ii63 der vergötterten Kaiser. Flamen (spr. -mang), eigentlich Flamand, Albert,
sranz.
Kupferstecher, erwarb sich zur Zeit Ludwigs XIV. bedeutenden Ruf.
Seine mehr als 600 Blätter, von 1648 bis 1664 datiert,
sind radiert oder mit der Nadel übergangen.
Ferner malte er den Einzug der Königin Christine von Schweden
[* 40] in Paris, die Vermählung
des Königs, Stadtansichten, Landschaften u. s. w. Als zur Zeit der Fronde die königl.
Prinzen in Marcoussy gefangen gehalten wurden, entstand sein Gedicht " ä»
N^r- 00U85V", um das Mitleid für dieselben zu wecken. Flamen, Flanken, auch Dünnungen oder Wammen,
in der Jägersprache die dünnen Lappen Wildbret von den Rippen bis an die Keulen. Flameng (spr. ^mäng),Leopold, franz.
Kupfer- stecher, geb. in Brüssel,
[* 41] war SchülerCalamattas und ließ sich 1853 zu Paris nieder,
wo er eine äußerst fruchtbare Thätigkeit für die aus- gezeichnetsten franz. Kunstjournale,
besonders für die «AaxLtte ä63 d63.nx-3.rt3» entfaltete.
Seine auf malerische Wirkung abzielende Manier schließt sich an
diejenige der Niederländer des 17. Jahrh. an. Weniger glücklich in selbständigen Motiven, versteht Flamingo vorzüglich die Werke
Ncmbrandts und seiner Schule nachzubilden. So stach er: Die Nachtwache (1874) und Die Anatomie nach Nembrandt;
Geburt der Venus nach Cabanel. Flameusen, Varietät der Gartennelte,
s. Nelte. ?1a.inins8 (lat.), Mehrzahl von Flamen (s. d.).
Fläming, Höhenrücken an der Grenze der preuß. Provinzen Brandenburg
[* 43] und Sachsen,
[* 44] etwa zwi-
schen Wittenberg,
[* 45] Zerbst,
[* 46] Belzig, Luckenwalde
[* 47] und Dahme. (S. Karte:Brandenburg u. s. w.) Man unterscheidet einen westl.
Hohen und einen östl. Niedern Flamingo. Ersterer erhebt sich im Hagelberg bei Belzig zu 201, letzterer imGolmberg zwischen Baruth
und Iüterbog zu 178 m Höhe.
Der Flamingo bildet die Wasserscheide zwischen Elbe und Havel, hat vor- wiegend
sandigen Boden und ist vielfach mit Wald bestanden. Er hat feinen Namen von den vläm. Kolonisten, welche Albrecht der Bär hier
ansiedelte.
Flamingo (?1i06iiic0i)t6i'ii8 ^.), eine 8 Arten enthaltende Gattung großer Schwimmvögel
[* 48] aus der Ordnung der
Siebschnäbler, welche durch die unge- meine Länge der Füße und des Halses zwar den Stelzvögeln ähnelt,
aber durch den in der Mitte fast rechtwinklig abwärts gebogenen, mit Quer- lamellen versehenen, an den Rändern gekerbten
Schnabel, eine volle Schwimmhaut zwischen den Zehen und durch den ganzen übrigen Bau sich den entenartigen Vögeln anreiht.
Die hierher gehörigen und schwer zu unterscheidenden Arten sind im Alter sämtlich rot gefärbt.
Von ihnen
kommt in Europa
[* 49] nur eine Art vor, der gewöhnliche Flamingo (^Iwsui- coptLi-us r086U8 ^em., s.
Tafel: Schwimmvögel IV,
[* 33]
Fig. 1), welcher sich in Südeuropa, an den afrik.
Küsten, am Kaspischen See und in Ostindien
[* 50] findet,
1,30 bis 1,50 in hoch wird, wovon auf seine dünnen roten Füße allein 80 cin kommen, und rosen- rot
gefärbt ist, mit karminroten Oberflügeln und schwarzen vordern Schwingsedern.
Das Nest wird aus Schlamm, der durch Wasserpflanzen
[* 51] verdichtet wird, in Form eines kegelförmigen Haufens mit flacher Mulde errichtet, in welcher der Vogel seine zwei weihen Eier
[* 52] von kreidigem Aussehen bebrütet, indem er sich mit eingezogenen Beinen auf das Nest setzt.
Der Vogel nährt
sich von weichen Tieren des Wassers und des Schlamms, die er mit dem kellenarüg gebrauchten Schnabel aufschöpft, indem er
den Kopf so dreht, daß der Oberschnabel unten liegt. Er hält sich am liebsten an brackischen Strand- seen
und Flußmündungen, oft in Scharen von Tau- senden, auf.
Beim Fliegen
[* 53] ordnen sich die Züge in Keilform.
Die alten Römer
[* 54] rechneten
das Fleisch der Flamingo, welches von den jungen Vögeln wohl- schmeckend ist, bei den alten Vögeln aber einen widrigen Fischgeschmack
hat, zu den höchsten Lecker- bissen, und besonders wurden die Zungen, deren Inneres aus reichlichem, fast
mit ölartiger Flüssig- keit erfülltem Zellgewebe besteht, hoch geschätzt und teuer bezahlt.
Noch jetzt wird er in Nordägypten
als geschätztes Wildbret zu Markte gebracht. Im mittlern Rußland und auf Sicilien und Sardinien
[* 55] wird der Flamingo zuweilen gezähmt
gehalten, wo er mit dem übrigen Hausgeflügel verträglich lebt.
Aus Nordägypten gelangen jährlich
große Mengen Flamingo nach Europa und in die dortigen Tiergärten, die das Stück mit 70 -100 M. bezahlen.
Ihre Halt- barkeit ist
nicht überall die gleiche', am besten leben sie noch im Kölner
[* 56] Zoologischen Garten,
[* 57] der einige Exemplare bereits 20 Jahre
hat.
Sie werden dort fast das ganze Jahr auf einem Weiher gehalten, der von unzähligen kleinen Krebsen
wimmelt;
außer- dem wird Reis und Hanf in das Wasser geworfen. Überzieht sich dieses mit Eis,
[* 58] so werden die Flamingo in ein Haus
gebracht, das eben frostfrei ist, kommen aber, so oft es die Witterung erlaubt, ins Freie. Dem Körnerfutter
wird in dieser Zeit Garneelen- schrot und Geflügelfutter zugesetzt und alles mit ÄVasser bedeckt gegeben.
¶
forlaufend
867
Flaminmus, s. Quinctier. Flammische Straße, s. Flaminius. Flamimus, Gajus, röm. Staatsmann, aus plebejischem Geschlecht,
bewirkte als Voltstribun 232 v. Chr., daß das in früherer Zeit eroberte Land der
senonischen Gallier in der Gegend von Ariminum (Rimini) an röm. Bürger verteilt wurde, und ließ l diese Mahregel durch die
plebejischen Komitien ^ wider den Willen des Senats beschließen.
Die Aus- > führung des Beschlusses
zog den Au^bruch des! großen Gallischen Krieges (225-222) nach sich.
Ge- gen den Willen der Nobilität wurde Flamme,
[* 60] nachdem !
er 227 als Prätor die Provinz Sicilien rühmlich ^ verwaltet hatte, für das I. 223 mit Publius Furius
zum Konsul erwählt.
Als solcher ging er im Kriege mit den Galliern zweimal über den Po.
Das erste- mal mußte er um freien
Abzug bitten, das zweite- mal besiegte er die insubrischen Gallier an der Ad- dua in einer großen Schlacht.
Als Censor entfernte
er 220 v. Chr. die Freigelassenen, die nicht lange vorher durch
die Reform der Centuriat-Komitien aufs neue in die Klassen gekommen waren, wieder aus diesen.
Die Fortführung der .Heerstraße
von Rom nach Ariminum, die früher nur bis Hpoletium im füdl.
Ilmbrien geführt war und nun den Namen der Flaminifch en Straße
erhielt, zeugt für seine staatsmännische Einsicht und hing offenbar mit den Plänen für Erwerbung großer
Gebiete in Ober- italien zum Zweck der Verteilung von Ländereien zusammen.
Die Gunst der Masse der Bürgerschaft gewann er
sich vornehmlich dadurch, daß er zuerst neben den von alters her alljährlich gefeierten Fest- spielen neue (die sog.
plebejischen) einführte und im Zufammenhang damit auf dem Marsfelde einen neuen Cirkus,
[* 61] den Cirkus Flaminius,
erbaute. Ebenfalls im Sinne und Interesse der Bürger war es, daß er den Gesetzesvorschlag unterstützte, welcher den Senatoren
das Betreiben von Handelsgeschäf- ten untersagte. So erreichte er denn auch, trotz des heftigen Widerstandes der Nobilität,
daß er zum zweitenmal 217 v. Chr. zum Konsul gewählt wurde. Flamme ließ
sich aber, ehe sein Kollege mit der andern konsularischen Armee eintraf, von Hannibal zur Schlacht am Trasimenischen See verleiten,
in welcher er selbst fiel und sein ganzes Heer vernichtet wurde. Flämisch, s. Vlä'mische Sprache
[* 62] und Litteratur.
Flamländifche
Inseln, s. Azoren (Bd. 2, S. 2231)). Flamm, Albert, Landschaftsmaler, geb. in Köln,
[* 63] bildete sich
feit 1842 bei AndreasAchenbach in Düsseldorf
[* 64] und machte sich besonders die Malweise von dessen Bruder Oswald zu eigen. Von
seinen meist der ital. Landschaft entnommenen Gemälden sind zu nennen: Ital.
Landschaft (1856; Galerie Ravene zu
Berlin), Herannahendes Ge- witter in der röm. Campagna (1862), Castelgan- dolfo (1868), Via Appia (Hamburg,
[* 65] Kunsthalle), Golf
von Neapel
[* 66] (1872), Gräbertrümmer an der Via Appia bei Rom (1876),Blick auf Cumä (Ber- lin, Nationalgalerie), Küste von Sorrent,
Trümmer röm. Aquädukte in der Campagna (1886).
Auch aus der c'mbmmschen Natur wählte er Motive, wie
in dem Bilde Das Siebengebirge (1880; von der Stadt Bonn
[* 67] dem Prinzen Wilhelm geschenkt).
Flammarion (spr. -öng), Camille,
franz. Astro- nom, geb. zu Montigny-le-Roi, widmete
sich nach gründlichen Vorstudien der Astro- nomie, trat 1858 am Observatorium zu Paris als Eleve ein, gehörte seit 1862 dem
Nni^au ä63 liOiißiwäeg als
Hilfsarbeiter an und gab 1865 die Stellung auf, um als wissenschaftlicher Mit- arbeiter in die
Redaktion des «öoLmoL», des «NaFasiii
pittoi'kLHuk» und des «3iöci6» einzu- treten.
Durch feine äußerst fruchtbare litterar. Thätigkeit trug er viel zur Verbreitung
des In- teresses für astron.
Monats- schrift «I^3trc»iwini6». Mug. Flammberg, Gottfried, s. Ebrard,
Joh. Heinr. Flamme, die bei der Verbrennung (s. o.) von Dämpfen und Gafen wahrnehmbare Lichterfchei- nung.
Der Flammenbildung
geht immer die Bil- dung von brennbaren Gafen und Dämpfen vor- her. Es ist nicht das Holz
[* 68] an sich, es sind
nicht die Steinkohlen unserer Feuerungen, es ist nicht das Ql unserer Lampen,
[* 69] nicht das Stearin unserer Kerzen, das mit Flamme verbrennt,
sondern es sind die gasigen und dampfförmigen Zerfetzungsprodukte, die sich bei der ersten Erhitzung
bilden und beim wei- tern Brennen durch die bei der Verbrennung frei werdende Wärme
[* 70] fortdauernd erzeugt werden;
nur diese
Gase
[* 71] geben zur Entstehung der Flamme Veran- lassung.
Die Gestalt der Flamme ist bedingt von dem Wege, den die entstehenden Gase nehmen,
sie wird die eines aufgerichteten Kegels haben, wenn die Gase undDämpfe vermöge ihres fpec.
Gewichts
frei aufsteigen können, wie bei der gewöhnlichen Kerze;
[* 72]
sie wird einen ringförmigen Mantel bilden, wenn die Dämpfe und
Gafe an einer ringförmigen Fläche entwickelt werden und wenn ein in dem Ring vertikal aufsteigender Luftstrom sie in ver-
tikaler Richtung fortführt, wie bei den Lampen mit cylindrifchem Dochte;
sie wird fast horizontal verlaufen,
wenn die Dämpfe und Gafe durch den Zug
des Schornsteins in horizontale Kanäle ge- führt werden, wie bei den Feuerungen der Dampf-
kessel, Pfannen u. s. w. Beobachtet man eine ruhig brennende Kerzen- flamme, fo findet man, daß sie aus
drei sich um- hüllenden Zonen besteht.
Die innerste Zone ist nicht leuchtend, sie besteht aus den bei der Zer- setzung des
Brennmaterials sich bildenden Gasen und Dämpfen, die vorzugsweise aus Kohlenwasser- stoff bestehen, und hat verhältnismäßig
niedrige Temperatur.